Die letzten Fragen geistern durch die Öffentlichkeit. Politiker, Richter, Ärzte, Bischöfe, Philosophen, Journalisten ereifern sich über die "Grenzfragen", als gelte es, ein dringliches Menschheitsproblem zu lösen, damit endlich Sicherheit einkehre ins tägliche Leben und Sterben.
Ist die befruchtete menschliche Eizelle ein "himbeerähnliches Gebilde" und eine "wuchernde Substanz der ersten Stunde"? Oder "nach wissenschaftlichen Erkenntnissen volles menschliches Leben"? Was sind die "ethischen Dimensionen" der "in-vitro-Fertili-sation"? Ist die "Zeugung von Leben in der Hand von Dritten" ethisch vertretbar? Wenn ja, auch mit anonymen Samenspendern, bei alleinstehenden Frauen, mit Leihmutter? Haben "tote menschliche Embryonen und Föten" eine "unantastbare Menschenwürde"? Muß deshalb der § 168 StGB ("Störung der Totenruhe") um den "Schutz vor der unbefugten Wegnahme menschlicher Embryos und Föten" erweitert werden? Wo liegen die Grenzmarken bei der Juristischen Gratwanderung" zwischen straffreier "Beihilfe zum Selbstmord" und strafbarer "Tötung auf Verlangen"? Woher rühren eigentlich diese "Probleme", und wie sehen ihre "Lösungen" aus?
einmal nicht gleich rechtsdogmatisch und moraltriefend betrachtet, ist keine so schwierige und vor allem so weltbewegende Angelegenheit. Was sich da im Mutterbauch regt, ist Leben, bloßes Leben in seiner ganzen Erbärmlichkeit, ein (Teil-)Organismus, bald mit etwas Empfindung und Motorik ausgestattet, aber alles andere als ein Mensch mit Willen und Bewußtsein. Der Bauch dagegen gehört zu einem menschlichen Wesen, das mit beiden Beinen schon länger im Leben steht, seinen Umständen entsprechend (nicht) auf seine Kosten kommt und sich seine eigenen Gedanken und Wünsche hält. Im umstrittenen, nur allzu häufigen Fall ziemlich kinderfeindliche Gedanken. Die potentielle Mutter will nämlich oft keine werden - ein nur allzu verständlicher Wunsch angesichts der eigenen Lebensaussichten mit Kind und der Aussichten fürs Kind. Viel verständlicher jedenfalls als die Sucht kinderloser Paare nach einem gemeinsamen, möglichst leibeigenen Familienkitt und Lebenssinn. Die Medizin bietet alle Möglichkeiten, sich vor der 'naturgegebenen' Folge unbedachten Lust- und Liebesspiels zu bewahren, das Wesen in der Gebärmutter weiß von allem nichts und verlangt nichts. Also alles klar.
Was den umgekehrten Fall, das Kinderkriegen angeht, läßt sich dagegen manches einwenden. Es kostet, es verpflichtet, es hält von vielem ab ... Wenn zivilisierte Zeitgenossen, auch und gerade bei natürlichen Schwierigkeiten, um keinen Preis darauf verzichten wollen, sondern verrückt nach einem Kind sind, so ist das erstens psychologisch zu erklären, wenn auch nicht zu verstehen: Sie meinen, sie seien ohne weniger wert, ihnen fehlte Entscheidendes, sie müßten sich im Kind verewigen - denken also durch und durch familienkonform. Zweitens ist der dringliche Wunsch nach einem eigenen, leiblichen Nachkommen leider ziemlich gewöhnlich und staatsgenehm. Drittens nehmen es besagte Leute wegen ihrer Manie im Zweifelsfall mit dem .leiblich' nicht so ganz genau und ersetzen ihre Defekte durch Samen oder Bauch Dritter oder einfach durch Medizinerhand - und machen sich dann womöglich hinterdrein ein Problem, ob ihr Kind auch echt ,ihres' ist. Für die Verwirklichung dieses blöden Lebensprogramms gibt sich die Medizin mit Begeisterung her und vervollkommnet ständig die Mittel. Im übrigen wäre es - wenn es schon ohne Kind nicht abgehen soll - natürlich einfacher und vernünftiger, eins zu adoptieren. Es gibt sowieso mehr als genug. Andererseits gibt es Schlimmeres als die privaten Verrücktheiten von fanatischen Eltern, die nach getaner Tat mit der bangen Frage, ob sich der Aufwand denn auch gelohnt habe, ihre Psychotour fortpflanzen.
Was endlich das freiwillige Sterben betrifft, so fällt da einer für sich das Urteil, daß sich das bloße Leben um seiner selbst willen nicht lohnt, daß es also schon darauf ankommt, was man davon hat und entscheidet die Prüfung aus verständlichen Gründen negativ. Man mag zwar darüber streiten, ob nicht die Frage, warum man unter normalen Umständen so wenig vom Leben hat, wer die Bedürfnisse in Schranken weist und wie man sich dagegen wehrt, vernünftiger und früher am Platz gewesen wäre. Sicher geht es längst nicht mehr um Materialismus oder Idealismus, wenn man unter solchen Bedingungen den Tod wählt. Wenn's unheilbar und mit Schmerzen zuende geht, wenn also wirklich nichts mehr geht, dann sind solche Unterscheidungen ziemlich akademisch.
Was soll also eigentlich dabei sein, Ungeborene am Leben zu hindern; was eigentlich so problematisch daran, Hilflosen, die nicht mehr leiden wollen, aus dem Leben zu helfen? Schließlich beweisen doch beide Fälle gerade die Armseligkeit der Kategorie Leben an und für sich. Zudem handelt es sich von Haus aus um ziemlich abseitige Fälle, wenn nämlich das Leben noch gar nicht richtig angefangen hat oder schon so gut wie vorbei ist. Fraglich, strittig und bedenklich werden solche .Grenzsituationen' jenseits und abseits der tagtäglichen Lebensbewältigung nur, wenn das Leben als Prinzip höher als der Wille und damit gegen den Willen dessen gestellt wird, der da gerade die Bedingungen und Umstände seines Lebens, also die Frage nach dem Wie seines Lebens ins Feld führt. Genau darum aber geht es in dem öffentlichen Streit. Diskutiert werden Ungeborene, nicht ganz normal Gezeugte und Sterbewillige nämlich als
Wenn sich Politik und Öffentlichkeit für das Leben stark machen, dann ist das von Haus aus eine Heuchelei, allerdings eine bezeichnende. Heuchelei, weil bekanntlich die höchsten Instanzen mit allgemeiner Zustimmung alles andere als zimperlich beim Verfügen über Leib und Leben sind. Bezeichnend schon deshalb, weil in diesem Fall der Streitgegenstand - das ,Leben' ausgerechnet, wenn es noch ganz willenlos ist oder wenn es nicht mehr gewollt wird - darauf beruht, daß die Wünsche der Lebenden gerade nicht zählen, und zwar auch dort nicht, wo sie in dieser Debatte zum Argument gemacht werden. Das hat das Rechtsgut ,Leben' so an sich.
Hierzulande hat man ein "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Dieses Recht gewährt der Staat, und als Stifter der Regel behält er sich gleich die Ausnahme vor: "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Damit steht erst einmal grundsätzlich fest, daß jede staatliche Gewalttat legal ist, wenn er sie sich erlaubt, daß aber umgekehrt für den privaten Wunsch nach Abkürzen des Sterbens oder Kinderverhindern der staatliche Gewaltvorbehalt gilt. Darüber, wann besagte Eingriffe in Ordnung gehen, entscheiden die Instanzen der Rechtspflege - und zwar achten sie dabei prinzipiell auf das staatliche Monopol im freien Umgang mit diesem Rechtsgut Das ist im übrigen auch wenig umstritten, schon gar nicht, wenn es um den Verteidigungsauftrag des Staates, bzw des Bürgers für seinen Staat, geht Irgendwie zahlt die Frage auf Leben und Tod hier seit jeher für entschieden, weil ja ohne die verteidigte Ordnung, und koste sie auch noch so viele Opfer, keiner mehr aufs Leben aufpassen konnte
Wenn gegenwärtig unter Anleitung der christlichen Wende-Regierung ausgerechnet beim Abtreiben, beim alternativen Zeugen sowie beim vorzeitigen Abdanken eine muntere Definitionswut, das "Recht auf Leben" betreffend, in Gang gekommen ist, dann liegt das sicher nicht allein oder auch nur hauptsächlich an den Fortschritten der Medizin beim .künstlichen Befruchten', an Hackethals manischer Öffentlichkeitssucht beim Sterbenhelfen oder gar daran, daß die Ärztementalität bei der Schwangerenberatung abtreibungsfreundlicher geworden wäre Sicher, die Erfindungsgabe medizinischer Forschung beim Besamen, Embryogewebezüchten und - einpflanzen, hat ihren Teil dazu beigesteuert, daß wieder ein paar Gesetzeslücken geschlossen werden müssen Sicher birgt das von Rechtsnatur aus manchen Zündstoff, zumal die Leihmutter aller Christen, Maria, die treue Magd, wenig zur Klärung im Paragraphendschungel beitragt So einfach ist es nämlich gar nicht, das Erlaubte immerzu vom Verbotenen zu scheiden, die Eigentumsverhältnisse zwischen Samenspender und gesetzlichem Vater, Leihmutter und Ziehmutter, erster, zweiter und dritter Hand am Reagenzglas zu klaren, den Sach-, Personen- oder sonstigen Rechtsstatus von Embryonenmatenal frisch und tiefgekühlt zu definieren sowie den Schadenersatz bei vergeigten Retortenbabies und sonstige für einen gar nicht auszudenkende Detailfragen zu regeln Außerdem muß das neue Recht auch noch zum alten passen Zivil- und strafrechtliche Kombinationsgabe ist da herausgefordert, weil ja nur "aufgrund eines Gesetzes eingegriffen" werden darf.
Bloß, all das wird freudig an die große öffentliche Glocke gehängt, gleich auch noch die langst geregelte Frage der Abtreibung aus Indikationsgründen wieder aufgeworfen und von Familien- und Justizministern ein ums andere Mal vom Detail ins Grundsätzliche und wieder rückwärts ins letzte Detail durchgekaut Das ist nicht irgendeiner "Sache", einer praktischen Interessenkollision oder gar laufendem Verstoß oder Aufbegehren gegen staatliche Rechtsgewalt geschuldet, wenn Leute wie Geißler, Süßmuth, Engelhardt oder Schmude samt sachkundigem Publikum die Winkelzuge und Abgründe des "Rechts auf Leben" ausloten und rechtlichen Handlungsbedarf" entdecken Es ist genau umgekehrt Allem die rechtsstaatliche Regelungswut und die Absicht der Christenpolitiker, noch in den abseitigsten Bereichen privater und medizinischer Entscheidung die staatstragenden Grundsätze bezüglich des Rechts auf Leben ins öffentliche Bewußtsein zu rufen, sind der Ausgangspunkt der allgemeinen Aufregung über diese letzten Fragen Die "Rechtssicherheit", die da angeblich immer erst noch unbedingt gestiftet werden muß, wird da erst einmal ausschließlich von oben vermißt, weil in den Chefetagen der politischen Gewalt die Ansprüche an eine anständige Einstellung der Bürger zum Leben-Schenken und Sterben gewachsen sind Und weil in dieser Frage erstens die Grundsätze der Staatsmoral zur Debatte stehen und zweitens von Haus aus Raum für unterschiedliche Nutzenerwägungen bleibt, eben weil so recht kein praktisches Staatsanliegen auf dem Spiel steht, wird einerseits umso mehr um Prinzipien gestritten und die teilnehmende Menschheit für selbige agitiert Andererseits paart sich damit prächtig die haarkleine Unterscheidungswut im Paragraphenwald, weil schließlich die Gültigkeit der Prinzipien und die staatliche Zuständigkeit bis ins letzte gesichert sein sollen So verrückt die Debatte sich teilweise ausnimmt - das zeitgemäße Drängen der Politchristen und ihrer Opposition ist unübersehbar, am passenden Material das Volk aufzuklären und einzustellen auf
Um gleich mit dem Letzten anzufangen Die Frage nach einem "menschenwürdigen Leben" stellt sich als Frage nach dem Sterben, wenn es sich anerkanntermaßen wirklich nicht mehr normal leben laßt Dann erst streiten sich die Freunde humanen Sterbens Den Regierungschristen ist die Dialektik von Recht auf Leben und Pflicht, es für Höheres einzusetzen, besonders ans Herz gewachsen Einerseits soll man nicht am Leben hängen, als sei es das höchste private Gut, dann aber, wenn man für sich keinen Sinn mehr dann sieht, soll die Pflicht gelten, es auch als Zumutung zu ertragen und nicht nach eigener Lust und Laune darüber zu verfugen Die medizinischen und juristischen Sterbehilfefans denken da auch nicht anders Bloß entdecken sie im Wunsch zum Sterben, wenn garantiert nichts mehr auf dem Spiel steht als der Durchhaltewille des Todkranken, ein ausnahmsweises Rechtsgut, das einen menschenfreundlichen Staat auszeichnet Damit der letzte Hilfsdienst am Leben auch garantiert Standes- und rechtsgemäß vonstatten geht, erfinden sie eigens einen Sittenkodex, wann und wie der Arzt ausschließlich tätig werden darf.
Was das Kinderkriegen angeht, zeigen sich die Väter der Wende nicht mehr zufrieden mit dem Grundsatz, daß im gesetzlichen Rahmen der "Indikations"lösung gegen das Kinderkriegen entschieden werden darf. Das war zwar noch nie ein Triumph des freien Willens, erscheint den staatlichen Nachwuchsplanern aber als ein Angriff auf die Gebärmoral. Ihnen fehlt es also an gesetzlichem Zwang und .beratender' Agitation, auch möglichst auszutragen, was mehr oder weniger freiwillig in Gang gekommen ist. Zwar wollen sie nicht gleich das Gesetz ändern, aber wenigstens ihren neuen Geist des Gesetzes unters Volk bringen. Die fortschrittliche Süßmuth erinnert deswegen immer wieder daran, daß der Staat Abtreibung eigentlich mit Mord aus Anspruchsdenken gleichgesetzt und nur in bestimmten Fällen erlaubt hat. Grundsätzlich hält es das christlich-soziale Recht mit der "Gleichwertigkeit von geborenem und ungeborenem Leben", also mit der Verpflichtung der Frau, dem Nachwuchs zu dienen. Der Gedanke soll möglichst gar nicht erst aufkommen, der Staat erlaube die Abwägung, ob man ein Kind auch wolle. Er selber wägt die Abtreibungssitten seines Volkes und ihre sozialpolitische Regelung gegen sein Interesse an einer möglichst hohen Nachwuchsrate ab.
Das Äußerste, was sich dagegen an Kritik gemeldet hat, waren die Einwände des notorisch abtreibungsliberalen Verfassungsgerichtspräsidenten Zeidler, der schon immer die "Fristen"-Lösung gegenüber der "Indikations"-Lösung bevorzugt hat. Es steht jedenfalls viel zu gut um die Moral, wenn die Erlaubnis, sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Abtreibung entschließen zu dürfen, als geradezu moral- und verfassungsgefährdende Sache gilt; wenn die Abwägung der Bereitschaft zum Kind durch offizielle Stellen als tendenzieller Anschlag auf die Gebärmoral angesehen wird; wenn die Verpflichtung der lebenden Menschheit gegenüber der unmöglichen Rechtskonstruktion eines personalen Lebewesens, das es noch gar nicht gibt, bei allen Alternativen der selbstverständlichste Ausgangspunkt ist.
Bei der Behandlung der medizinischen Methoden, dem Zeugen auf die Sprünge zu helfen, sind der Erfindungswahn von Rechtsproblemen und die Propagandawut von Grundwertepolitikern erst recht nicht mehr zu bremsen. Während sich Rechtskommissionen um die hinterletzten Abgrenzungen und juristischen Festlegungen kümmern und Mediziner unter ethischen Gesichtspunkten ihre Fortschritte machen und diskutieren und allenthalben munter über die furchtbaren Folgeprobleme moralisiert wird, sorgt die Christenmannschaft nach Kräften für die klaren und einfachen Grundsätze, die sie so liebt. So sehr die Kindermanie gefördert und geregelt gehört, die staatsgenehmen Familienprinzipien dürfen nicht über den Methoden der Familienplanung verloren gehen, die die Liebe zum Kind und zur Medizin gebiert. In der medizinischen Kunst wittern Regierungspolitiker, aber auch so fortschrittliche Oppositionsvertreter wie Lafontaine, "Künstlichkeit" und Gefahren für die "natürliche" Ethik, auf die die bürgerliche Familie gestellt sein soll. Deswegen gibt die Familienministerin immer wieder zu Protokoll, daß die Keimzelle des Staates auf das (Verantwortungs-) Gefühl gegründet ist und deshalb auch das fleißige eheliche Vögeln, Schwangerwerden und Vermehren die naturgemäße Weise ist, wie eine zivilisierte Gesellschaft sich fortpflanzt. Dagegen können Ärzte wiederum ganz zu Recht darauf verweisen, daß sie sich ja nur für diesen hohen Zweck in das natürliche Befruchtungsgeschehen einmischen. Ein Dauerstreit; denn auf diesem Felde läßt sich nichts richtig oder falsch machen. Das ganze medizinische, rechtliche und ethische Brimborium ums Kind aus der Retorte muß nur so geregelt werden, wie es dem Staat unter Berücksichtigung aller Rechtsumstände am zweckmäßigsten und moralentsprechendsten erscheint.
Je mehr die Politik ihre Rechtsaufsicht über Leben und Sterben demonstriert, umso mehr blüht auf der anderen Seite auch die öffentliche Debatte zwischen lauter Anwälten des Lebens. Wenn erst einmal biologische Kenntnisse vom Leben, medizinisches Können in Sachen Keimzellen, staatliche Rechtsaufsicht über jede Zellansammlung und ethische Dogmen über den Grundwert Leben in eins gesetzt sind, dann debattiert es sich allenthalben prächtig über die Staatsanliegen mit dem Schein der Objektivität und Sachkunde.
Philosophen, von Berufs wegen mit der Verwechslung der logischen Reihenfolge zwischen Recht, Gewalt und Moral befaßt, merken an solchen Vorgängen nur eines: wie wichtig sie sind, sein könnten und sollten. Was ihr oberster Dienstherr mit seiner Aufsicht über das bürgerliche Leben so ins Werk setzt, gerät ihnen in so manchem Freisemester gänzlich aus dem Blick. Da haben sie mit ihren Traditionslinien unheimlich viel zu tun, und sie rechnen es sich als Kompliment an, im Grunde ihres Herzens eigentlich keinen anderen Gedanken zu haben als ein alter Grieche oder ein anderer Baruch. Kaum aber gibt sich die Politik den Anstrich, die Moral der Menschen im Lande in Ordnung zu bringen bzw. zu halten, verfallen die Philosophen auf den Gedanken, jetzt wären sie gefragt. Wenn Politiker ihr Geschäft mit Werten begründen, glauben die Philosophen das gerne - und begründen ihrerseits sämtliche Werte samt dem Umgang mit ihnen vor einem erweiterten Publikum. Sie sind ja wohl schon immer die Experten gewesen, wenn es um Werte, noch dazu um so gewichtige wie ,das Leben' und die spannenden "Grenzfälle" geht; und nun endlich haben sie Gehör gefunden: Keine Woche vergeht mehr, in der nicht einer der Münchner Philosophen sich als Sachverständiger in der Öffentlichkeit zu Wort meldet.
Den politischen Gehalt, der dem Grundwert ,Leben' und damit ihnen zu unverhoffter Aktualität verholfen hat und der in der ständig wiederholten Klage, daß es mehr Deutsche brauche, deutlich ausgesprochen ist, übersehen sie dabei geflissentlich. Sie interpretieren die Taten der Politiker lieber als Exekution ihrer philosophischen Ideen. Eine gelungene Arbeitsteilung: Die Regierung betreibt ihre Politik unter dem Titel ,Leben'; die Philosophen beteuern die Bedeutsamkeit dieses Grundwerts. Keiner von diesen Freigeistern ist daher bisher bei der peniblen Überprüfung, was sich in der Frage des Lebens alles gehört und was nicht, auf die Idee gekommen, der Regierung wegen ihrer kriegerischen Absichten "Mißachtung des Lebens" (V) vorzuwerfen und sie daran zu erinnern, daß "niemand das Recht erhält, über den Wert eines fremden Lebens zu richten" (V). Zu letzterem fühlen sich vielmehr beide Seiten berufen: die Regierung praktisch und die Philosophen ideell. So kann sich denn die Regierung auch bei ihren Philosophen bedanken, daß sie - wie auf Bestellung - den Schein pflegen, mit ihren Taten hätte es eine moralische Notwendigkeit.
Wo die Politiker Front machen, da reißen also auch in der Wissenschaft ganz andere Töne ein. Galt es in dieser Sphäre des Geistes einmal als unschicklich, gleich damit herauszuplatzen, wofür, für welchen Wert man den Verstand einzuspannen gedenkt, so erachten die Philosophen unserer Tage diese Bemühung um den Schein der Wissenschaftlichkeit ihrer Glaubenssätze für gänzlich verfehlt. Gleichgültig gegen jegliche Einwände, die zeitweilig unter "kritischen Theoretikern" en vogue waren, betreiben sie eine Renaissance des Grundwerte-Denkens und sind sich plötzlich wieder ganz sicher, daß sich "nur bei Anerkennung (eines) kategorischen Fundaments stichhaltig ethisch argumentieren (läßt)" (II). Maßstäbe des Argumentierens werden also für nötig befunden und gesetzt, damit der Geist weiß, was sich gehört. Wer sich zu diesem Maßstab nicht bekennt, der hat auch das Recht zu "argumentieren" verwirkt. Eine geistige Hygieneveranstaltung also - und der Inhalt ist danach.
Das folgende ist beispielsweise eindeutig "stichhaltig ethisch argumentiert":
"Das Leben ist dem Menschen das höchste Gut... Ohne Leben sind alle Güter nichts, und für die Toten gibt es keine Güter mehr." (IV)
Um die Voraussetzung dafür, daß sich einer seine Zwecke setzt, sich entsprechend betätigt und dann mit den Resultaten mehr oder weniger zufrieden sein kann, geht es also, und für diese Voraussetzung soll man sich furchtbar begeistern. Daß damit, daß man lebt, noch gar nicht ausgemacht ist, ob und was man von seinem Leben hat, ist die Unverschämtheit der Aufforderung, das Leben wertzuschätzen. Für gut heißen soll man das Leben, obwohl sich jede Nutzenüberlegung, jeder Vergleich mit eigenen Zwecken und das Urteil, ob es ihnen entspricht, verbietet. Dieses "Gut" erklärt der zitierte Philosoph zum Maßstab aller Parteilichkeit - es ist das "höchste Gut". Die Aufforderung, sich einen Idealismus zu leisten, wird damit ergänzt um den Beschluß, diesem Idealismus jede Nutzenüberlegung unterzuordnen.
Und unterordnen heißt in diesem Fall - eben weil ,das Leben' die pure Abstraktion von jeder Nutzenüberlegung ist - die Bereitschaft, seine praktischen Anliegen aufzugeben. Zwar stellt diesen Vergleich zwischen seinem Leben und dem, was man für es aufzugeben bereit ist, vernünftigerweise niemand an, wenn es ihm nicht gerade ans Leder geht, denn von praktischer Bedeutung ist ja das Leben, die pure Existenz ansonsten nicht aber was hindert das den Philosophen daran, diesen Vergleich, indem er diese Abstraktion .Leben', die es als Zweck nur gibt, wenn sie erzwungen ist, zum "höchsten Gut" erklärt, der lesenden Menschheit als moralisch angemessene Stellung zu allen ihren Anliegen zu empfehlen. Das erklärt auch seine Vorliebe für Extremsituationen; im Schützengraben will schon so mancher Philosoph die Wahrheit seiner menschlichen Existenz erfahren haben. Wenn zur Achtung des Grundwertes 'Leben' aufgerufen wird, dann ist damit nicht nur die Tugend des Abstandnehmens vom eigenen Materialismus verlangt, wie das in der Moralphilosophie üblich ist Der Wert, in dessen Namen diese Tugend eingefordert wird, spricht die brutale Wahrheit dieser Denkweise offen aus Da wird kein noch so ideeller Lohn versprochen - Gluck, Harmonie mit sich und den anderen oder was die Philosophen da sonst noch auf Lager haben -, sondern einem der Wert ,Leben', also gerade das Absehen von allen Belangen schon als Belohnung verkauft Die pure Existenz = das "höchste Gut" - so kommt ein Wert, der den Verzicht auf jedes Interesse fordert, auch noch quasi als Angebot auf, für das man dankbar sein soll Indem der Philosoph diese Abstraktionsleistung zum Selbstwert erklärt, fordert er dazu auf, dann, verfügbares Material fremder Zwecksetzung zu sein, etwas Positives zu entdecken Dankbarkeit soll sich einstellen - dafür daß man lebt - denn dann hat man .begriffen', daß das Leben Dienst ist, und dann seinen Sinn entdeckt
Wer auf sein eigenes Leben wert legt, der muß sich allerdings vom Philosophen fragen lassen, ob er den Wert des Lebens verstanden hat Er macht sich nämlich in dessen Augen verdächtig, doch noch den Standpunkt der eigenen Interessen zu vertreten, und gehört deswegen zurechtgewiesen
"Sterben müssen wir schließlich alle, und wer um jeden Preis zu leben wünscht, gerade dessen Leben ist nicht jeden Preis wert " (I)
Da kennen sich die Philosophen also aus, wann es andere Leute wert sind zu leben' Einer von ihnen hat sogar mit eigens von ihm dazu in Beziehung gesetzten Zahlen errechnet, welcher Preis, den er gar nicht zahlen muß, jedenfalls nicht dafür steht
"Wenn wir das Leben eines Bewußtlosen um drei Monate, also neunzig Tage, verlängern, betragen die Kosten 180.000 Mark Bei einem durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen eines Facharbeiters von 2000 Mark müßte dieser für einen Tag, den er bewußtlos auf der Intensivstation verbringt, einen ganzen Monat arbeiten, wobei die Lebenshaltungskosten für seine Familie nicht berücksichtigt sind " (IV)
umbringen darf man sich freilich auch nicht, bloß weil man selbst nicht mehr leben mag, und so wird
"man etwa fordern müssen, daß für den Betreffenden keine Chance mehr besteht, in Zukunft wieder ein nach normalen Maßstaben alles m allem befriedigendes Leben zu fuhren " (V)
Da will erst nachgewiesen sein, daß einer sein Leben nicht mehr aushalten kann - die "normalen Maßstabe" fürs Aushalten-Können schließen da alle Widerlichkeiten eines kapitalistisch benutzten Menschenlebens ein -, bevor ein liberal gesonnener Professor für Rechtsethik seine Erlaubnis zur Sterbehilfe erteilen mag, denn mangelnder Dienstauffassung darf man schließlich nicht das Wort reden Und niemand findet es peinlich, wenn konsequenterweise darüber ein Streit zwischen Wissenschaftlern in Gang kommt, wie kaputt einer sein muß, damit ihm ein "würdiges Sterben" (V) zugebilligt werden kann
So richtig recht können es den Philosophen eigentlich nur werdende Mutter machen
"Wenn eine Schwangere sich in den Dienst eines anderen Lebens, des Lebens ihres Kindes stellt, das in ihr zu leben begonnen hat, dann erfüllt sie ihre menschliche Pflicht " (III)
Da werden nicht einfach Kinder gekriegt, sondern eine Idee wird zur Anschauung gebracht Im Bauch der Mutter findet der Philosoph jenes menschliche Leben, das noch nicht den Mangel eines eigenen Willens an sich hat, wirklich vor, und wie erhebend und menschlich ist die Vorstellung, daß hier ein Dienstverhältnis vorliegt, in dem die eine Seite ihre Zwecke aufgibt und die andere noch keine Zwecke kennt, das also nur um der Idee einer selbstlosen, dienstbaren menschlichen Existenz willen stattfindet.
In seiner Sorge darum, daß sich die werdenden Mutter nicht an diesem ihrem Ideal vergehen, wird manch einer sogar zum Uterus-Spezialisten, der tief im Unterleib der Frauen, die er noch nicht einmal namentlich zu kennen braucht, Rechtslücken entdeckt, die der Gesetzgeber schließen soll
"Bei solcher Rechtslage ist das Ei von der Befruchtung bis zur Einnistung völlig rechtlos, man kann es wegwerfen, damit experimentieren, auch zum Spaß großziehen " (II)
und dies, obwohl es doch ein Mensch wie du und ich ist Ganz daneben hegen hingegen die Leihmutter mit ihrer Dienstauffassung, die dasselbe machen wie die Mutter, aber Geld dafür nehmen, der menschliche Dienst wird da schnell zur Sklaverei
"Sich aber für die Zeugung eines Lebens im Dienste anderer als Mittel zur Verfügung zu stellen, ist eine neue Form der Sklaverei " (III)
Das hat angeblich schon Immanuel Kant nicht leiden können.
Wo die Pflege selbstloser Gesinnung zum Programm erhoben wird, da ist es nicht nur rasend interessant, öffentlich über die intimsten Belange anderer Leute nachzudenken, sondern philosophische Pflicht, sich in diese Angelegenheiten einzumischen, damit endlich der Standpunkt, das Leben sei für seinen Besitzer da, ausgerottet wird. Und weil dies bislang noch nicht endgültig gelungen ist, verachtet der Philosoph den Menschen, geht unter die Tiere und wird Zyniker.
Worüber regt sich ein Philosoph am meisten auf? Wo kennt sein Abscheu keine Grenzen?
"Es ist eine Welt des Grauens, des Schmerzes, der Todesangst, eine Welt bestialischer Quälereien und technisch perfektionierter Gefühllosigkeit... Was in unserem Land tagaus tagein mit Tieren geschieht, ist ein himmelschreiendes Unrecht... Konzentrationslager... Folterungen." (I)
Auf diesen Vergleich von Mensch und Tier muß ja auch erst einmal einer kommen. Aber wo es als Selbstverständlichkeit gilt, den Menschen unter der Kategorie ,Leben' zu verhandeln, ist er eh schon als selbstlose Kreatur mit dem lieben Vieh gleichgesetzt, und so zeigt sich für den Philosophen auch die ganze Abscheulichkeit, einen eigenen Willen geltend zu machen, im Umgang mit dem Tier, das in den Augen des Philosophen gegenüber dem Menschen den Vorzug hat, nicht gegen das Ideal eines interesselosen Daseins verstoßen zu können/Obwohl dem Menschen auch nicht mehr zusteht als der Zustand, dem Schicksal ausgeliefert zu sein, versündigt- er sich um seiner Wohlbefindlichkeit willen an seinem Vorbild: "Himmelschreiendes Unrecht", weil doch der Mensch seinen Willen vom Philosophen für eine ganz andere Leistung zugesprochen bekommen hat:
"Auf dem Weg in die Gaskammer Psalmen singen - das kann kein Tier." (I)
Philosophen liefern die letzten Argumente, Mediziner die ersten Anlässe, Juristen die vielfältigsten Paragraphen, Journalisten die schönsten Fälle aus dem Leben für die einhellige Auffassung, daß mit den Grundsätzen des Lebens allemal eine Sache zu entscheiden ansteht, an der sich kein einzelner versuchen darf. Höhere, Recht setzende Instanzen sind gefragt, um die Sicherheit zu stiften, die bei einer solchen Grundsatzentscheidung nottut. Insofern ist die öffentliche Diskussion um das Leben, diesen Paradegegenstand für die Propaganda dienstbarer Volksgebote, schon ein Stück Erfüllung des politischen Interesses: Sie erhebt die Politik zum Wächter über die Moral und verpflichtet sie auf ihre eigenen höchsten Grundsätze.
Wenn Philosophen den Grundwert ,Leben' zum Thema haben, kommen sie ironischerweise immer auf den Faschismus zu sprechen - oder, besser gesagt, auf das, was sie für Faschismus halten. Ohne die Achtung ihres Grundwerts, meinen sie, wären Konzentrationslager, Menschenversuche, Judenvergasung und Euthanasie unvermeidlich. Was hätten die Menschen ohne diesen Grundwert noch für einen Grund, all diese Untaten zu unterlassen, fragen sie und sind sich darin offenbar sicher, daß ein gewöhnlicher Mensch erst einmal gute Gründe hat, sie zu begehen. Die schlechte Meinung über den Menschen, daß, wenn der nur seinen Interessen nachgeht, noch allemal Greueltaten herauskommen, erübrigt ganz die Aufklärung über jene Zwecke, die den faschistischen Staat dazu bewogen haben, solche Methoden anzuwenden. Also plädieren sie, damit so etwas nicht noch einmal .passiert', für einen Willen, der die eigenen Interessen prinzipiell verachtet und damit ebenso prinzipiell seine Dienstbarkeit für höhere Belange erklärt.
Den Philosophen mag das sehr menschlich vorkommen - eine Frage müssen sie sich allerdings schon gefallen lassen: Was hätte eigentlich der faschistische Staat gegen eine solche Gesinnung selbstloser Dienstbereitschaft bei seinen Untertanen einzuwenden gehabt? Er hat sie doch propagiert! Und dem demokratischen Staat, dessen leichenträchtige Geschäfte ja auch nicht ohne sind, wird eine solche Gesinnung auch nicht gerade das Handwerk legen, wo er gerade für deren Aktualisierung sorgt. Letzteren halten Philosophen ohnehin für ungefähr das Gegenteil von seinem faschistischen Rechtsvorgänger, weil der das Sterben für das Vaterland mit dem Recht auf Leben unter einen Hut gebracht hat.
Diese Vorwürfe werden vielleicht für ungerecht gehalten: Mit keinem Wort haben die Philosophen politische Zwecke erwähnt, in deren Dienst man sich begeben soll, wenn sie ihr Ideal totaler Dienstbarkeit ausbreiten. Aber gerade darin liegt der Witz ihrer Parteinahme für alle Dienste, die der Staat - Faschismus hin, Demokratie her - bei seinen Bürgern einfordert: Die Gesinnung, die sie im Namen eines Werts verlangen, der über alle Kritik erhaben sein soll, weil er viel allgemeinerer Natur ist als jeder politische Inhalt, taugt für gar nichts anderes als dafür, sich generell zum nützlichen Idioten von denjenigen zu erklären, die qua ihrer Gewalt und ihren politischen Zwecken gemäß Dienst einfordern, also dem Leben ihrer Untertanen einen Inhalt geben. Wie menschlich!
Quellen:
I Robert SPAEMANN: Tiere sind empfindsame Wesen; Münchner Stadtanzeiger
II Reinhold LÖW: Gentechnologie und Verantwortung; FAZ
III ders.: Leihmütter; Süddeutsche Zeitung
IV Peter KOSLOWSKI: Die Verlängerung des Lebens und ihr Preis; Die Zeit
V Norbert HOERSTER: Jeder hat ein Interesse am Überleben; Spiegel