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Das Recht auf Krieg - moralphilosophisch abgeleitet

Mit zwei Beiträgen hat sich Professor SPAEMANN in "die Friedensdiskussion der letzten Jahre" (II) eingemischt. Zum einen zeigt er in einer Auftragsarbeit für das Bayerische Kultusministerium -,

"(das) den Schulen (und damit den Lehrern) unter anderem den Auftrag zugewiesen (hat), im Geiste der Völkerverständigung zu erziehen, aber (!) auch die Bereitschaft zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen zu fördern." (Kultusminister Maier im Vorwort zu I) -,

wie man die friedensliebende "Gesinnung" von Kriegsdienstverweigerern vor der staatlichen "Verantwortung", den Frieden zu sichern, diskreditiert. Zum anderen führt er, ohne jede Gleichschaltung, aus purem Pflichtgefühl gegenüber seinen Dienstherren in einem Zeitungsartikel vor, wie man in dieser "Friedensdiskussion", die "durch unversöhnlich gegensätzliche Voraussetzungen gekennzeichnet (ist), die den Friedensbegriff selbst betreffen" (II), die Orientierung bewahrt: Man muß sie einfach als durch die politische Macht entschieden sehen. So hetzt er in diesem Artikel mit dem Gewaltvorwurf gegen "kritische Friedensforscher" wie Galtung und Narr, die den Frieden als erst noch einzulösendes Versprechen "begreifen" und dieses "utopische Ideal" kritisch gegen den Staat wenden:

"Die Theorie des 'positiven Friedens' ist eine Theorie der Rechtfertigung der Gewalt." (II)

"Die .kritischen Friedensforscher akzeptieren so wenig wie Karl Marx den fundamentalen Unterschied zwischen Gewalt und legitimer Macht. Sie anerkennen nicht, daß die Monopolisierung von Gewalt diese grundsätzlich verändert..." (II)

Genau umgekehrt spricht der in Sachen Einheit von Macht & Moral versierte Amtsmann über Pazifisten, die "den Krieg zum Verbrechen (erklären), ohne zugleich die Macht zu besitzen, ihn zu verhindern." (II), sein professorales Urteil. Sie blamieren sich einfach vor der Gewalt, die sie weder haben noch besitzen wollen, der aber allein die Macht und damit das moralische Recht zusteht, Krieg durch den dafür offenbar nötigen Einsatz von Gewalt zu "verhindern".

Ein klarer Standpunkt also: Frieden ist ein Auftrag an die Staatsgewalt. Der Krieg ist eine Bewährungsprobe auf die rechte Einstellung der Bürger zu "ihrem" Staat. Da ist was dran. Aber wofür spricht das eigentlich?

Warum moralische Bedenken gegen den Krieg und eine Staatskritik im Namen des Friedens nichts taugen

Lernen kann man aus der Lektüre von SPAEMANNs Traktaten, daß es ein Fehler ist, im Namen des Friedens moralische Bedenken gegen den Krieg zu pflegen und diese in kritischer Absicht gegen den Staat zu wenden. Und zwar nicht, weil sich in diesen Traktaten die korrekte Kritik dieses Fehlers findet, sondern weil SPAEMANN diesen Fehler sehr konsequent fortsetzt. Seine ganze Argumentation besteht darin, die kritisch gemeinte Friedensliebe an der Frage zu blamieren, ob sie auch über die nötigen Mittel verfügt, den Frieden zu stiften und zu sichern. Dieses gediegene Bewußtsein davon, daß dem politischen Idealismus der Gewaltlosigkeit und des Friedens der Realismus der politischen Gewalt und des von ihr eingerichteten Kriegswesens immanent ist, ist uns einen Exkurs über besagten Fehler von kritischen Friedensforschern wert.

Der Widerspruch all ihrer Bedenken, den SPAEMANN so gekonnt als ihre Schwachstelle aufdeckt, besteht darin, daß sie die offizielle Rechtfertigung des Krieges, seiner Vorbereitung und seines Auftraggebers, die immer noch "Si vis pacem para bellum" lautet, nicht durchschauen, sondern daß sie ganz auf der Grundlage dieser Rechtfertigung gegen den Krieg zu argumentieren versuchen. Wenn SPAEMANN aus den Glanzbroschüren der Bundesregierung den Satz abschreibt: "Es gehört in die Verantwortung einer Regierung, alles zu tun, was den Frieden sichert" (I) und diesen Satz als seine philosophische Weisheit für den Sozialkundeunterricht zum Nachbeten anbietet, so kann er sich leider sicher sein, daß keinem der von ihm Kritisierten daran das hohe Gut Frieden verdächtig wird, für dessen Verteidigung die Regierung immerhin eine so gemütliche Institution wie die Bundeswehr brauchen soll.

Dabei ist es gar nicht so schwierig, sich die Wertschätzung dieses Gutes abzugewöhnen. Der Staat beruft sich nämlich gar nicht auf ein freies Interesse, das sich ganz ohne sein Zutun bei den zufällig in seinen Grenzen lebenden Menschen eingestellt hat, wenn er sie mit dem Frieden und seiner Sicherung zu beglücken verspricht. Zu den Lebens- und Genußmitteln gehört der Frieden jedenfalls nicht. Die Frage, wie es mit denen steht, ist erst einmal vom Tisch, wenn das "kostbare Gut" Frieden im Angebot ist, und alles, was unter die Rubriken ,nicht mehr' oder ,noch nicht Krieg' fällt, also alles, was der Kapitalismus in Friedenszeiten zustandebringt, auch das, was unter anderen Gesichtspunkten betrachtet sogar stinknormalen Leuten kritikabel erscheint - die Arbeitslosen, das Umweltgift, der Hunger und die Rüstungsspirale -, erscheint unter diesem Aspekt betrachtet plötzlich als schützenswertes "Gut". Den Schein, ein ziemlich menschliches Bedürfnis darzustellen, gewinnt der Frieden nur dadurch, daß Staaten den Krieg auf die Tagesordnung setzen. Nur verglichen mit dem Kriegszustand erscheint der Frieden als Vorteil für die so und so Betroffenen; ein Vergleich, auf den man sich besser nicht einläßt, weil die Alternative zwischen Krieg & Frieden, die man sich gar nicht selber den eigenen Interessen gemäß herausgesucht hat, politisch und nach Maßgabe ganz anderer Interessen aufgemacht und entschieden wird.

Soviel geht recht besehen aus der Lüge, daß Staaten sich der Aufgabe verpflichtet sehen, den Frieden zu sichern, nämlich auch hervor: Daß die nationalen Interessen, die in den gelobten Friedenszeiten verfolgt werden, offenbar so beschaffen sind, daß es dabei immerzu nötig ist, den Frieden zu sichern, also durch die Drohung mit Waffengewalt, die auch nur "glaubwürdig" ist, wenn sie im Zweifelsfall wahrgemacht wird, zu verhindern, daß sich fremde Souveräne gegen diese Interessen zur Wehr setzen. Die Lüge von der Friedenssicherung unterstellt also einen kriegsträchtigen Gegensatz in den Interessen, die in der Staatenwelt am Werk sind, und sieht vom Inhalt dieser Interessen, - den man zu untersuchen hätte, wollte man den Kriegsgründen auf die Spur kommen und klären, worum es bei der "Friedenssicherung" geht -, höflich ab. Vermittelst dieser feinen Abstraktionsleistung kommt der von Staaten praktizierte Idealismus der gelungenen Erpressung auf dem Feld der Weltpolitik - wenn die Gegenseite nachgibt, geht alles "friedlich" ab; sonst kracht's -, als die menschenfreundliche Tat der Kriegsverhinderung daher, und beruft sich darin auf das untertänige Bedürfnis nach Frieden.

Auf solche Menschenfreundlichkeit des Staates soll man deswegen auch nicht in kritischer Absicht pochen. Auf die beruft sich nämlich schon der Staat, der sich damit den Auftrag erteilt, über Frieden und Krieg zu entscheiden. Und sein philosophischer Dolmetscher SPAEMANN braucht den Begriff der politischen Idee des Friedens gar nicht zu kennen, um den kritischen Friedensfreunden den Zweck dieses "politischen Begriffs" (II) als ihre Konsequenz um die Ohren zu hauen:

"Friede ist ein Rechtszustand. Seine Konstitution als Rechtszustand ist jedoch nicht möglich, ohne daß gleichzeitig der Nicht-Friede, der Krieg in einen Rechtszustand verwandelt wird." (II)

Denn ohne Krieg keinen Staat -

"Wenn ein Staat die Erhaltung des Friedens zum kategorischen Imperativ erklärt, dann zieht er sich ipso facto aus der Politik zurück." (II) -,

und wer soll dann noch die Friedenspolitik machen?

Philosophische Belehrung der Untertanen: Kriegsdienstverweigern ist unsittlich

Die "Mitwirkung der Bürger" (I) ist also gefragt. Und weil der Herr Professor zeigen möchte, wie vernünftig es ist, seinen Kopf für seine Herrschaft hinzuhalten, ist diese "Frage" für ihn nicht durch den Einberufungsbefehl, das Strafmaß bei Befehlsverweigerung und die gewährte Ausnahme geregelt, daß einzelnen Exemplaren, denen es gelingt, ihre Bedenken gegen den Kriegsdienst mit dem Beweis staatsbürgerlicher Treue zu verknüpfen, der Dienst an der Nation auf andere Weise offensteht. Für ihn ist diese "Frage" nicht durch Gewalt entschieden, sondern ein "Thema von grundlegender ethischer Bedeutung" (I):

"Eine Behandlung der Frage der Wehrdienstverweigerung setzt voraus, daß nicht nur die Begriffe Gesinnungs- und Verantwortungsethik geklärt werden, sondern daß auch die sachliche Berechtigung der Alternative Gesinnungs- und Verantwortungsethik erörtert wird." (I)

Das Resultat seiner "Erörterung" steht mit dieser Subsumtion "der Frage der Wehrdienstverweigerung" unter die "Begriffe Gesinnungs- und Verantwortungsethik" - von Max Weber erfunden, von Altbundeskanzler Schmidt ins Instrumentarium der politischen Propaganda aufgenommen und von SPAEMANN nun als geistreiches Argument in der Behandlung politischer Gewaltfragen befunden - allerdings schon fest. Besagte Alternative ist nämlich zu gar keinem anderen Zweck erfunden als dazu, die Gewissensprobleme, die sich so mancher brave Bürger angesichts der Tatsache macht, daß sein Staat sich als Gewalt betätigt, auf die ihnen immanente Parteilichkeit für diesen Staat zu verpflichten.

Verantwortung zu tragen und auszuüben, ist das Privileg von Machthabern. Nur die haben nämlich die Mittel, ihren Taten allgemeine Verbindlichkeit zu verleihen. Die Phrase von der Verantwortung verklärt die Betätigung der Macht zu einer Leistung für die davon Betroffenen. So geht politische Propaganda: All die Pflichten, die der Staat seinen Bürgern auferlegt, stellen seine Agenten als Verpflichtung des Staates gegenüber und als Dienst an seinen Untertanen dar. Die philosophische Alternative billigt dem Staat, der angeblich immerzu damit beschäftigt ist, Verantwortung zu tragen, die moralische Dignität seiner Zwecke von vornherein zu, indem sie der politischen Propaganda die Generallüge unbesehen abnimmt. Den ganzen Inhalt der Moral, all die höheren Werte - das Allgemeinwohl, Freiheit, Frieden usf. -, für die der Staat angeblich Verantwortung trägt, hält sie dem Staat zugute, so daß für den als moralischen Gesinnungstäter gehandelten Untertanen nur ein lausiger freier Wille übrig bleibt, dem für sich genommen noch gar nicht die Ehre zuteil wird, ethisch gerechtfertigt zu sein, der sich aber als "Gesinnungsethik" vorgestellt, die Prüfung gefallen lassen muß, ob er vor den Maßstäben der Moral, die der Staat gepachtet hat, durchgeht und der sich dann auch die Frage stellen lassen muß, ob er als diese edle (eitle) Gesinnung auch die Mittel hat, sich eine ihr entsprechende Realität zu geben. Seine ethischen Qualitäten kann und muß dieser verantwortungslose Wille durch Unterordnung seiner Zwecke unter die im Namen politischer Verantwortung vollzogenen Staatsanliegen erst beweisen. Deswegen ist die Reihenfolge der Prüfung, die SPAEMANN vorschlägt, kein Zufall, sondern von der erfundenen Alternative beabsichtigt:

"Wir müssen prüfen, ob unsere Gesinnung den Verantwortlichkeiten entspricht, die uns aus den sittlichen Verhältnissen, in denen wir stehen, erwachsen." (I)

Und da muß doch endgültig jedem klar sein, daß der Staat mit lauter Pazifisten und Kriegsdienstverweigerern am Hals nicht den Krieg gewinnen - pardon -, die "sittlichen Verhältnisse" vor einem "Aggressor" "verteidigen", also den Frieden sichern kann. Also ist - sind nur erst einmal die Verantwortungsphrasen der politischen Propaganda als Maßstäbe unterstellt - die ethische Einstellung von Kriegsdienstverweigerern zutiefst unethisch:

"Der Pazifist muß bereit sein, seinen Charakter als Subjekt moralischen Handelns preiszugeben, er muß bereit sein, sich als bloßes Mittel für die Zwecke des Aggressors gebrauchen zu lassen ... Das aber kann weder eine Regierung ihren Bürgern zumuten, noch können die Bürger vernünftigerweise wollen, daß eine Regierung unter einer solchen Prämisse handelt." (I)

Kaum nimmt sich eine Regierung gegenüber Wehrdienstverweigerern alles heraus, schon bekommen sie von SPAEMANN gesagt, daß sie aber nur dann "glaubwürdig" sind, wenn sie sich alles gefallen lassen. "Glaubwürdig" ist bei der peniblen Überprüfung von Ethikern ein Kriegsgegner nur dann, wenn er nicht mehr die Wirksamkeit seiner Aktionen oder sein Überleben bedenkt, sondern sich bedingungslos abschlachten läßt. Umgekehrt ist aber einer, der sich so der moralischen Forderung seines Pazifismus ä la SPAEMANN gemäß verhält, bereit, "sich als bloßes Mittel für die Zwecke des Aggressors gebrauchen zu lassen ...", d.h., hält er seinen moralischen Gesinnungspazifismus durch, macht er sich als "Mittel eines Aggressors" zum Mittel eines unmoralischen Zweckes!

Eine perfide Logik wie in der Kriegsdienstverweigerungsverhandlung: Pazifist ist man nur dann, wenn man sich ausliefert - sonst ist man nicht konsequent, kalkuliert, hat also keine ehrliche Gesinnung. Liefert man sich aus, hat man seine sittliche Gesinnung erst recht aufgegeben!

Ihnen die Ehre, für die Verteidigung ihrer Herrschaft zu sterben, vorzuenthalten, kann also "weder eine Regierung ihren Bürgern zumuten, noch können Bürger (dies) vernünftigerweise wollen". Fachleute in Sachen "totalitäre Regimes" halten es da plötzlich nicht mehr aus, wenn sich moralische Bedenken gegen den Krieg äußern und verweigern diesen Bedenken jeden Respekt, wenn die sich äußern:

"Nur dann, wenn wir den Pazifismus als Ausdruck einer privaten Gesinnung verstehen, können wir ihn in unserer Eigenschaft als Bürger eines Staates auch respektieren."

"Wir" Untertanen eines Staates haben nur Verständnis, wenn sich die Gesinnung in Wehrbereitschaft äußert.

Und entsprechend lesen "wir" Christen auch die Bergpredigt, wenn es um staatlich organisierte Blutbäder geht:

Philosophische Belehrung des Staates: Maßstäbe sittlicher Kriegsführung

"Ein Beispiel für Handlungen, die schlechthin verwerflich sind, ist die absichtliche und die direkte Tötung unschuldiger und wehrloser Menschen. Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für die Kriegsführung:

Die Verteidigung eines Landes aus Gründen der Kostenersparnis oder zur Kompensation mangelnder Verteidigungs- und Opferbereitschaft der Bürger auf technische Massenvernichtungsmittel zu gründen, die überwiegend die Zivilbevölkerung treffen, ist schlechthin unsittlich." (I)

Das Tötungsverbot hat "Konsequenzen für die Kriegsführung", sehr nett! Man möchte gar nicht nachzählen, wieviele Kautelen in diesem Zitat eingebaut sind, unter denen ein Mann wie spae-MANN, der Atomkraftwerke - die nun wirklich nicht dazu da sind, in die Luft zu fliegen - verurteilt, weil sie die freie Bestimmung kommender Generationen verhindern. Massenvernichtungsmittel nicht für "unsittlich" befindet: "die absichtliche und die direkte Tötung unschuldiger und wehrloser Menschen", "Massenvernichtungsmittel ... die überwiegend die Zivilbevölkerung treffen ..." Aber davon einmal abgesehen.

Der Herr Ethiker unterscheidet sittliche und unsittliche Kriegsführung und schließt sich dem schon von Maier an anderer Stelle geäußerten Maßstab an, daß Kriege "überwiegend" von Mann zu Mann, von Heer zu Heer sich gehören. Aug' in Auge auf dem Feld der Ehre - welch' gute Sitten:

"Krieg ist... jener Zustand, in dem die rechtliche Verpflichtung zur Ge-waltlosigkeit aufgehoben und durch das Recht des Stärkeren ersetzt ist, begrenzt nur durch die Regeln (!) des Kampfes, deren Respektierung durch den Wunsch jeder Partei diktiert wird, nach dem Kriege vom Rest der Welt noch als Mitglied der Menschheit Anerkennung zu finden." (II)

Oder man beachte auch das folgende Argument gegen die "Kriminalisierung des Krieges":

"Die Kriminalisierung des Krieges eliminiert die Möglichkeit, den Krieg zu erklären. Nun erhöht sich ohne diese Institution der Kriegserklärung die Gefahr eines Präventivschlages." (II)

So ein Krieg ist keine Schande fürs Vaterland, gell?

Und daran gemessen beschuldigt SPAEMANN durchaus auch seinen Staat. Bloß wie! Die Politik ist bequem, wenn sie "Massenvernichtungsmittel" benützt. Sie drückt sich vor konsequenter Verteidigung. Aus so niederen Motiven wie "Kostenersparnis" opfert sie die Sittlichkeit der Kriegsführung. Und statt ihr Volk für einen anständigen Konventionskrieg mit blitzenden Bajonetten, Schlachtgetümmel und allen Schikanen aufzumöbeln, gibt sie dessen Ehrlosigkeit - "mangelnde Verteidigungs- und Opferbereitschaft der Bürger" - nach!

Quellen:

I SPAEMANN/SCHRADER: Die Entscheidung des Einzelnen - Gesinnungs- oder Verantwortungsethik. In: Was ist Frieden? Handreichungen zur Behandlung des Themas Frieden im Unterricht
II SPAEMANN: Der Frieden und seine Sicherung, Neue Züricher Zeitung, 1.3.1985