Der bürgerliche Staat

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§ 9

Demokratisches Procedere: Wahlen – Parlament – Regierung

Der bürgerliche Staat kann seine ökonomischen Ziele nur dann verwirklichen, wenn sieh seine Bürger bei der Verfolgung ihrer materiellen Interessen innerhalb der Grenzen bewegen, die er ihnen setzt. Er ist darauf angewiesen, daß alle die staatlichen Praktiken als  n o t w e n d i g e   F u n k t i o n e n für ihr Interesse anerkennen. Die einen müssen sich zu der schlichten Einsicht bequemen, daß gewisse Einschränkungen ihres Gewinnstrebens unerläßlich sind bei der staatlichen Garantie der produktiven Verwendung ihres Eigentums. Die anderen müssen sieh damit abfinden, daß gewisse Einschränkungen ihrer Reproduktion unerläßlich sind für die staatliche Garantie ihrer Lohnarbeit.

Der Verzicht der Bürger auf die Anwendung von Gewalt bei der Austragung ihrer Gegensätze, positiv: die Zustimmung zum staatlichen Gewaltmonopol, ist das Mittel des Staates, die konkurrierenden, daher freien Bürger seinem Zweck, der Vermehrung des Privateigentums, zu unterwerfen. Weil ihr Materialismus diesem Zweck nur dient, wenn er sich durch den staatsidealistischen Gehorsam gegenüber seinen Gesetzen relativiert, wenn sieh also die Klassen zum  I n s t r u m e n t   d e s   A l l g e m e i n w o h l s  machen, versichert er sich des Funktionierens seiner Gewalt dadurch, daß er sich beim Volk die Einwilligung zu seinen Maßnahmen einholt.

Dabei stellt er selbstverständlich nicht seine notwendigen Geschäfte in die Disposition der Bürger, sondern läßt sie darüber entscheiden, welche Alternativen staatlicher Gewaltausübung eingeschlagen werden. Sie bestimmen in Wahlen diejenigen Repräsentanten, die sie für die Verrichtung der staatlichen Aufgaben für am besten geeignet halten. Da es in der Wahl nur um die Zustimmung zu den Staatsmaßnahmen geht, sind alle Stimmen gleich wichtig. Die Wahl wird durch Mehrheit entschieden und der bleibenden Notwendigkeit dieser Willenskundgabe durch periodische Abhaltung Rechnung getragen. Die Bürger, die sich für das politische Amt zur Verfügung stellen wollen, erhalten von Staats wegen die Möglichkeit, ihr Programm, durch das sie sich mit Gleichgesinnten zusammenschließen, zu propagieren: die Parteien konkurrieren durch politische Willensbildung um die Stimmen der Wähler und damit um die Führung der Staatsgeschäfte.

Diese besteht einerseits in der Tätigkeit des Parlaments, in dem die gewählten und nur ihrem staatsmännischen Gewissen verantwortlichen Repräsentanten mehrheitlich die anfallenden Kollisionen durch gesetzliche Vorschriften so regeln, wie es das Allgemeinwohl gebietet. Andererseits in dem Wirken der Regierung, die diese Vorschriften mit Hilfe des Gewaltapparats durchsetzt. Schließlich in der konstruktiven Kritik der Opposition, welche als repräsentative Minderheit der Wähler deren Unzufriedenheit die einzig erwünschte Form gibt, die einer politischen Alternative.

Der beständig beschworenen Gefahr, daß die institutionalisierte Rücksichtnahme auf den Bürgerwillen für die praktische Kritik am Staatszweck mißbraucht wird, begegnet die Demokratie durch den Zwang zur Grundgesetztreue (Parteienverbot u.ä.) sowie durch die gesetzlich fixierte Bereitschaft der Staatsmänner, auf die Demokratie zu verzichten, wenn es um die Rettung des Staates geht.

Mit den gefeierten demokratischen Prozeduren gesteht der moderne bürgerliche Staat ein, daß seine politische Herrschaft vom Willen der Unterworfenen abhängt, die Bürger also über alle Mittel verfügen, ihn überflüssig zu machen. Zugleich nimmt dieser Staat auf den freien Willen nur so Rücksicht, wie dieser als Abstraktion von den materiellen Interessen auftritt. Damit liegt der Fortschritt der Demokratie gegenüber allen früheren Staatsformen darin, daß sie den Willen der Untertanen für die Vermehrung des Reichtums, von dem sie nichts haben, einsetzt. Deshalb führt der ökonomische Kampf der Lohnarbeiter zum politischen Kampf  g e g e n  den Staat, während der politische Kampf um staatliche  A l t e r n a t i v e n  den ökonomischen verhindert und mit dem Staat die Ausbeutung erhält – so oder so !


a)

Vom Standpunkt des Staates bzw. seiner Agenten, die die Konkurrenz entsprechend den Bedürfnissen des Privateigentums verwalten, stellt sich die abstrakte Bestimmung der Demokratie, daß die Staatsgewalt auf dem Willen des Volkes beruht, in einem etwas anderen Licht dar: Demokratie gilt ihnen als "die schlechteste aller Staatsformen, außer allen anderen", womit sie klar zum Ausdruck bringen, daß der Staat nicht seinen Endzweck darin hat,  s i c h  dem  W i l l e n   d e r   B ü r g e r  anzubequemen. Umgekehrt: er wird mit seinen Aufgaben am besten fertig, wenn er sich die Zustimmung der Bürger zu seinen Werken verschafft. In ihrer positiven Unterstützung seiner Gewalt (die es nicht schon deshalb nicht mehr gibt, weil sie unterstützt wird) beweisen sie ihm, daß sie den Willen haben, sich in der Konkurrenz durchzuschlagen, also ihre Freiheit so zu gebrauchen, wie es ihm gefällt. Die  N o t w e n d i g k e i t  demokratischer Legitimation besteht also für den bürgerlichen Staat insofern, als die Abstraktion der arbeitenden Bürger von ihrem besonderen Willen identisch ist mit der Fortführung ihrer ökonomischen Funktion und Pflicht, mithin das  F u n k t i o n i e r e n  der Produktionsweise garantiert. Wenn die geschädigte Mehrheit des Volkes  i h m  die Loyalität verweigert, will sie ihre Freiheit nicht mehr, denkt an minder hohe Güter der menschlichen Existenz, so daß er sich bemüßigt fühlt, die Freiheit gegen die niederen Kräfte hochzuhalten. Im Votum für den Staat bekundet das Volk, daß es bereit ist, den Staat  f ü r   s i c h  auszunutzen, solange es ihn braucht – und der Staat antwortet auf diese Bereitschaft mit all den Gesetzen, die jene unselige Zweideutigkeit des Wortes ,brauchen' beseitigen: er wird gebraucht, ohne für sie brauchbar zu sein. Die demokratische Wahl, die nicht mit den Stimmen der Kapitalisten entschieden wird, gestattet also dem Staat die Verwendung der Arbeiterklasse, nicht umgekehrt, weil sie Index des sozialen Friedens ist. Eine Tatsache, die jeder Staatsmann ausspricht, wenn er öffentlich die Stimmen radikaler Parteien und anderes zählt; als  T e s t  bewußt durchgeführt bei allen  w e r d e n d e n  Demokratien!

b)

Die Leistung des demokratischen Zirkus besteht also durchaus nicht darin, daß sich der Staat durch Wahlen vom Willen seiner Bürger abhängig  m a c h t ,  er weiß vielmehr die vorhandene Abhängigkeit so zu gestalten, daß die Bürger selbst ihren Willen aufgeben. Wenn der Staat sie nur darüber abstimmen läßt, wer von den Politikern die staatlichen Ämter verwalten darf, so läßt er keinen Zweifel darüber, daß neben den nicht gewählten Organen von Recht, Verwaltung etc. auch die Institutionen der politischen Entscheidungen sich nicht den Wünschen der Bürger anbequemen, geschweige denn ihre Existenznotwendigkeit in Frage steht. Er regelt die Willenskundgabe so, daß seine Untertanen keine andere Wahl haben, als ihre Unterwerfung unter den Staatswillen zu bekunden.

Die höchste demokratische Errungenschaft zeichnet sich dadurch aus, daß sie die gewaltsame Abstraktion des "freien Menschen" zur Leistung seines eigenen Willens macht. Das Kreuz hinter dem Kandidaten ist die zur Anschauung gebrachte Gleichgültigkeit gegen die Überlegungen der Wähler, die auf das Votum für einen Repräsentanten und damit auf das Ja zum Staat zusammenschrumpfen. Der Staat kann daher den Wählerwillen  m e s s e n  und mit dem Mehrheitsprinzip auch offen die Rücksichtslosigkeit gegen den besonderen Willen und seine Gründe demonstrieren. Durch diesen demokratischen Grundsatz wird weder die Minderheit der Stimmen. vergewaltigt noch die Regierung der Besten verunmöglicht, wie reaktionäre Kritiker monieren – die  M e h r h e i t   d e s   V o l k e s  gibt sich für den Staat auf, weswegen Mehrheit, Minderheit und Nichtwähler  g l e i c h e r m a ß e n  je nach  K l a s s e n zugehörigkeit die Staatsgewalt zu spüren bekommen. Weil die Wahl den Gegensatz zu seiner Basis institutionalisiert, die Bürger von der Herrschaft ausschließt, indem de ihr zustimmen, weiß der Staat auch den bleibenden Konflikt zwischen seinen Maßnahmen und den Interessen seiner Bürger zu bewältigen: die periodische Abhaltung von Wahlen gewährleistet den Bestand des Gewaltverzichts. Sie macht mit der regelmäßigen Ausnahme des Bürgervotums seine Rücksichtslosigkeit zum Alltag der Untertanen.

Deren erzwungene Unterordnung unter die staatlichen Zwecke wird also durch die Wahl als das beständige Werk ihrer eigenen staatsbürgerlichen Vernunft besiegelt. Die ihnen abverlangte Willensleistung, sich zum willfährigen Objekt der Staatsgeschäfte zu machen, bewerkstelligen sie dadurch, daß sie alle paar Jahre das zum alleinigen Inhalt einer  p o l i t i s c h e n   E n t s c h e i d u n g  machen, was sie ansonsten als tägliche politische  E n t h a l t s a m k e i t  praktizieren: die Mehrheit der Bürger verrät ihr Interesse an dem Staatszweck durch den vorab entschiedenen Vergleich ihrer Wünsche mit politischen Alternativen ihrer Nichterfüllung. Der einzelne Bürger schafft es, freiwillig von seinen Interessen zu abstrahieren und in der Wahl sich aufgrund seines Vergleichs für eine Weise der Durchführung des Staatsprogramms auszusprechen, in der kaum verhüllten Gewißheit, daß er damit die Fortdauer seines Schadens beschließt. Die mangelnde Wahlmüdigkeit des Volkes zeigt, daß auf der subjektiven Seite des angestellten Vergleichs nur Bedürfnisse in die Waagschale geworfen werden, die schon in Staatsillusionen verwandelt sind. Nicht erst im Akt der Wahl nimmt also der Prolet von sich Abstand; in ihr vollzieht er nur die  a u s d r ü c k l i c h e  Zustimmung zu der Gewalt, die er erträgt, weil er sie – als Lohnarbeiter auf sie angewiesen – zum Mittel seiner Reproduktion verklärt. Dazu gehört nicht zuletzt der schöne Trost, die Regierung selbst gewählt zu haben, mit der man unzufrieden ist, und eine Alternative zu haben, die man das nächste Mal wählen kann.

c)

Wenn der demokratische Staat die Abhängigkeit seines Erfolges vom Willen der Bürger in ein Mittel seines Gewaltgeschäfts verwandelt, macht er mit der Sicherung seiner politischen Existenz die seiner Repräsentanten zu einer unsicheren Sache. Zwar kann heute jeder beschließen, Politiker zu werden (und die Demokratie hat nie über den Mangel an Politikernachwuchs klagen müssen, weil die herrschenden Klassen noch immer der Wille ausgezeichnet hat, den Staat für ihre Interessen zu bewahren), doch hängt sein Zugang zu den politischen Ämtern davon ab, ob er die Gunst der Wähler zu gewinnen und zu erhalten vermag; den Charaktermasken der Staatsnotwendigkeiten fällt also die demokratische Pflicht zu, um ihrer Karriere willen den Bürgern all die Sauereien in rosigem Lichte auszumalen, die sie ihnen anzutun gewillt sind, falls sie sie zum Zuge kommen lassen. Die Rücksichtnahme, die ansteht, ist die Übersetzung der Staatsentscheidungen in das Interesse der Betroffenen am Staat.

Die politische Willensbildung des Volkes durch die Parteien besteht in dem einfachen Trick, dem eigennützigen Staatsidealismus des einfachen Mannes, der auf die Leistungen des Staates für sich spekuliert, das zuteil werden zu lassen, was er verlangt: den Betrug. Die Politiker verwenden ihre ganze beschränkte Phantasie, die ihr praktisches Geschäft nicht erfordert, darauf, die Bürger, denen der Staat im gesellschaftlichen Alltag die Segnungen ihrer jeweiligen Klasse zuteil werden läßt, mit dem Versprechen zu beglücken, dies alles werde nur zu seinem Besten fortgesetzt. So vielfältig die Konkurrenz der Kandidaten sich gestaltet, so simpel sind die Grundprinzipien, derer sie sich dabei bedienen. Man muß allen gesellschaftlichen Gruppen unbekümmert um ihre Gegensätze, deren Erhaltung der Staat besorgt, versprechen, nur die staatlichen Maßnahmen aus dem Repertoire auszuwählen, von denen sie sich etwas versprechen, wobei die Sammlung der verschiedenenorts geäußerten Versprechungen das bekannte, weil notwendige Staatsprogramm ergibt – allerdings in der verhimmelten Gestalt des Nutzens für alle. Die hohe Kunst, jedem gerade das anzukündigen, was er sich jeweils erwartet, stößt notwendig auf Schranken. Die Staatsbürger wissen nicht nur durch die öffentliche Kenntnisnahme sich widersprechender Ankündigungen, sondern auch durch die vergangenen vier Regierungsjahre, daß der Staat nur wenige zufriedenstellt. Die Politikerangebote enthalten daher auch stets zusätzliche Hinweise auf den Charakter ihrer Absichten: Einschränkungen werden gemacht, die Ohnmacht des Staates ins Feld geführt und an die staatsbürgerliche Einsicht appelliert, daß die divergierenden Ansprüche nur dann zur Geltung kommen können, wenn alle den Rahmen des Möglichen berücksichtigen. Wem dabei die Möglichkeiten, und wem dabei die Notwendigkeiten zufallen, bleibt nicht verborgen, weswegen die Parteienkontroversen am liebsten auf dem Feld der  I d e a l e  geführt werden, die noch jeder Bürger mit seinem Vorteil gleichsetzt, obwohl sie ihm mit der verklärten Form der ersten Staatsparagraphen die Gewalt sämtlicher Paragraphen ankündigen. Es sind die heiligsten Güter der Demokratie, die Ideale des Gegensatzes von Staat und Bürger, um die die Parteien im "Grundwertestreit" rangeln: Freiheit, Würde des Menschen, Gleichheit und Gerechtigkeit etc. Wenn sich die Parteien gegenseitig die Befähigung zur Vertretung der gemeinsamen Ideale absprechen, dann demonstrieren sie wozu diese taugen: die Wirkungen der alle Politiker einenden Staatsnotwendigkeiten lassen sich in die Folge von Unfähigkeit und in den Verrat an den höheren Zielen des Staates verwandeln. Um Ideale läßt sich munter streiten, vor allem, wenn es darum geht, die Sorgen der Betroffenen in Zustimmung zu verwandeln. Deswegen kämpft die eine Partei für persönliche Freiheit, christliche Verantwortung und soziale Marktwirtschaft gegen Sozialismus, die andere um Freiheit. soziale Gerechtigkeit und Reformsolidarität gegen die ewig Gestrigen und die dritte für Freiheit und persönliche Würde gegen den Rest der Parteienwelt. Was sich nicht nur hierzulande als klassische Parteienlandschaft tummelt – Konservative, Reformer und Liberale –, das sind die notwendigen Ausgestaltungen der staatsmännischen Reflexion auf die Konflikte zwischen Staat und Bürgern, deren Unzufriedenheit der Politiker als Gefährdung der wirtschaftspolitischen und sonstigen Maßnahmen und vor allem seines Postens fürchtet, weswegen er sie nicht aus der Welt schaffen, sondern in Zustimmung verwandeln will. Die Reformer lassen es sich angelegen sein, die Unzufriedenheit der Untätigkeit des Staates anzulasten und demokratische Politik in das Wagnis zu mehr Demokratie zu übersetzen. Dagegen knüpfen Konservative an der anderen Seite des Gegensatzes, dem Bewußtsein des Bürgers von der Notwendigkeit des Staates an und machen aus Politik ein dauerndes Geschäft zur Rettung des Staates, dem der einzelne zu seinem eigenen Besten nicht beständig anspruchsvoll in die Quere kommen dürfe. Die Liberalen schließlich – nicht ganz auf der Höhe der Zeit – setzen auf die Säuernis des Privatsubjekts, das den Staat als Mittel und Hindernis zugleich begreift. Deswegen erklären sie die Allgegenwart des Staates zur Ursache aller Übel, stellen garantiert die Freiheiten an die erste Stelle und den Staatsbürger als den idealen Menschen des § 1 in Gegensatz zum Staat der späteren §§ und verkünden, um an die Macht zu kommen, die Einschränkung des Staates zum staatlichen Endzweck.

Weil Parteien diesen Streit veranstalten, um von  a l l e n  gewählt zu werden, ,Weltanschauungsparteien', wie der Name schon sagt, in funktionierenden Demokratien verpönte Minderheiten sind, sind auch die Grundattribute der existierenden Alternativen wenig mehr als das variierte Versprechen, Staat für alle zu machen – sozialdemokratisch die soziale Frage zu lösen, christdemokratisch die gemeinsamen Ideale zu bewahren und liberaldemokratisch säkularisierter Christenmensch und negativer Sozialdemokrat zu sein. Demokratische Parteien sind Volksparteien, die den einseitigen Interessenausgleich des Staates in ihren eigenen Reihen vorwegnehmen, indem sie durch innerparteiliche Demokratie und sonstigen Zirkus dafür sorgen, daß die Interessen der gesellschaftlichen Gruppen, die nach Einflußnahme auf den Staat streben, sich in der Partei ausklüngeln können und zugleich alle auf die Vertretung der Parteilinie nach außen verpflichtet sind.

Deswegen hat der beständige Kleinkrieg mit großen Idealen mit den praktischen Entscheidungen der Politiker auch wenig zu schaffen. Wenn es um das Regieren Geht, demonstrieren sie noch jedesmal, daß ihre Auseinandersetzungen um die beste Politik in der Erhaltung der besten aller möglichen Welten endet – und in der gibt es keine Alternativen, zumindest nicht für das materielle Interesse der Mehrheit. Regierungswechsel erschüttern die Kontinuität der staatlichen Gewaltmaschinerie nicht, sie dienen ihr; und alle Gegensätze, die beim Geschäft, an die Regierung zu kommen, nicht ausgetragen, aber demonstriert werden und das Herz aufrechter Demokraten höher schlagen lassen, weil seine Staatsform so lebendig ist, verschwinden, wenn keine Partei die Mehrheit gewinnt: große und kleine Koalitionen. Die praktischen Alternativen aber sind eben die in den früheren SSSS dargestellten – und finden Befürworter und Gegner quer durch die Parteien bzw. je nachdem, wer sie gerade als Regierung zu beschließen und wer als Opposition anzugreifen hat. Daß die Kontinuität der Politik, die sich hierzulande über die immer wieder mühsam aufgepäppelten Differenzen der Parteien vermittelt durchsetzt, auch umstandsloser vonstatten gehen kann, zeigt sich dort, wo sich Volksparteien nicht aus politischen Organisationen gesellschaftlicher Interessengegensätze gebildet haben, sondern von Haus aus gemeinsame Mittel der konkurrierenden Interessengruppen gewesen sind. In den USA ist Politik  p r a g m a t i s c h ,  Parteien sind  W a h l k a m p f m a s c h i n e n ,  Kandidaten Erfolgsmenschen und ihre Konkurrenz die um die überzeugendste Darstellung der nackten Staatsmoral und ihrer eigenen Person.

Die beständige Konkurrenz der Parteien um die Bürgerstimme konstituiert neben der politischen Praxis die Agitation als bleibende Einrichtung des politischen Lebens, in der all die Weisheiten verkündet werden, die in den Ideologiezusätzen die Staatsseite charakterisieren. Was vor der Wahl als Wahlkampf ausgefochten wird, bildet nur einen selbständigen und staatlich finanzierten Teil dessen, was die Parteien täglich an politischer Bildungsarbeit zu leisten haben – dem Staatsinteresse der Bürger ihre Variante von Politik als Material seines Vergleichs zu präsentieren und seinem staatsbürgerlichen Idealismus beständig neue Nahrung zu geben, weil sie sich seiner bedienen wollen. Weil die  P a r t e i e n  die  S t a a t s geschäfte vollziehen  u n d  als Parteipolitik kritisieren, sind  s i e  der Gegenstand der Zustimmung, Enttäuschung und Kritik von seiten des Volkes und bereichern dessen Opfer um die Freiheit der Wahl von Alternativen seiner Durchsetzung – die Staatsgewalt aber um die relative Sicherheit, der Kritik entzogen zu sein. Indem die Parteien alles, was im Staat passiert, zum Mittel  i h r e r  Durchsetzung machen, machen sie sich zum Mittel  s e i n e r  Erhaltung und werden als solches in der Verfassung gewürdigt – auch wenn ihre Konkurrenz ab und an das ,Vertrauen in den Staat' erschüttert.

Die Konkretisierung des willentlichen Gewaltverhältnisses, als das der demokratische Staat in SS3 erklärt wurde, ergibt auch nähere Bestimmungen der Spezies von Repräsentanten, die für die Sphäre politischer Entscheidungen zuständig sind. Sie haben nicht nur die Aufgabe, über die Gewaltausübung zu entscheiden, die Ärmsten müssen dies Geschäft auch dem Bürger als seinem Interesse dienend nahebringen und dem politischen Gegner all das vorwerfen, was sie selbst sind und tun. Gewalt und Moral gehören auch bei ihnen zusammen: die eine  p r a k t i z i e r e n  sie, wenn man sie läßt, die andere  d e m o n s t r i e r e n  sie, damit man sie läßt. Heuchelei ist ihre Profession und daher auch ihr Charakter, Korruption und Lüge ihre politische Existenznotwendigkeit. Auch sie sind beschränkte Demokraten: das Volk führen sie beständig im Munde, weil es ihnen überall in die Quere kommt. – Kurz, sie sind das getreue Spiegelbild ihrer Opfer!

d)

Durch die Wahl ist die Erledigung der Staatsgeschäfte von den Repräsentanten abhängig, die das Volk mit der Ausübung der Staatsgeschäfte betraut hat. Damit die gewählten Volksvertreter ihre Entscheidungen über die Kollisionen der bürgerlichen Gesellschaft im Staatsinteresse fällen können, die Wahl also nicht dazu mißbraucht werden kann, von den Repräsentanten Konzessionen gegenüber partikularen Interessen zu erzwingen, sind die Gewählten vom Willen ihrer Wähler unabhängig: indirekte Demokratie (Gewissensfreiheit der Abgeordneten und Nichtverantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Volk). Auf der anderen Seite darf die Erfüllung der Staatsfunktionen, soll sich der Staat erhalten, nicht der Willkür einer unabhängigen Regierung überlassen bleiben. Es muß gewährleistet sein, daß die Erfordernisse der Konkurrenz, um deretwillen die Bürger den Staat brauchen und wollen, den gültigen Maßstab bilden, nach dem sich alle Maßnahmen richten. Die Anerkennung des Bürgerwillens bleibt darin erhalten, daß die Anwendung der Staatsgewalt von der Entscheidung aller gewählten Repräsentanten über die effizienteste Bewältigung der entstehenden Aufgaben abhängig ist: die Exekutive ist den Beschlüssen des Parlaments unterworfen, in dem die Volksvertreter die Prinzipien festlegen, nach denen die anfallenden Kollisionen zu behandeln sind, und sie der Regierung in Gesetzesform zur Ausführung vorschreiben. Die Beratung und Gesetzgebung des Parlaments sorgt dafür, daß die Ansprüche an die Staatsleitung gemäß der Gesamtheit der Staatsleistungen relativiert und ihre (Nicht-)Erfüllung dementsprechend verbindlich festgelegt wird. Die parlamentarischeDemokratie gibt sich damit als eine Regelung der Staatsgewalt zu erkennen, die den Staat als Mittel der nationalen Reichtumsvermehrung erhält, indem sie die Regierungsgewalt verpflichtet, von der rücksichtslosen Erfüllung aktueller Bedürfnisse Abstand zu nehmen, und in Gesetzen die einzelnen Probleme dem staatlichen Gesamtinteresse, das er mit seinen begrenzten finanziellen Mitteln verfolgt, unterordnet: Das Parlament entscheidet nicht nur über alle Maßnahmen des Staates und fixiert ihre Ausführung durch Gesetze, es beschließt auch durch die Bewilligung des jährlichen Staatshaushalts und der staatlichen Kreditvergabe die Verteilung der Mittel für die Ausführung der Gesetze.

Die Arbeit des Parlaments besteht also darin, den sich wandelnden Erfordernissen nach rechtlichen, sozial- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten der Regierung durch  G e s e t z e  nachzukommen, die mit der Verpflichtung des Staates die Rechtmäßigkeit von Ansprüchen an ihn und die Verpflichtung der Bürger gegen ihn allgemeingültig festlegt. Als gesetzgebendeGewalt stößt das Parlament dabei die Gesetze, die für die Bürger unumstößlich sind, beständig um: sie werden ergänzt, geändert, aufgehoben, womit der Gesellschaft das Recht zuteil wird, das sie braucht. Damit gesetzliche Neuregelungen nicht dem in den bestehenden Gesetzen existenten Staatszweck zuwiderlaufen, sind sie dem Gebot der Verfassungsmäßigkeit unterworfen, die durch das Verfassungsgericht festgestellt wird.

Die gesetzlichen Entscheidungen über die beste Regelung der anfallenden Kollisionen werden von den im Parlament versammelten Volksvertretern gemeinsam, wegen ihrer differierenden Vorstellungen über die beste Staats führung aber mehrheitlich gefällt. Damit der in den verschiedenen Parteien zum Programm erhobene Weg, die Bürger Mores zu lehren, anläßlich einzelner Beschlüsse nicht der Freiheit des Abgeordneten zum Opfer fällt, unterwerfen die Parteien ihre Abgeordneten dem Zwang, der den Wählern verboten ist: Durch den Fraktionszwang und die geschäftsordnungsmäßige Übertragung aller parlamentarischen Initiativen an die zu Fraktionen zusammengeschlossenen Parteien wird der einzelne Abgeordnete zum Erfüllungsgehilfen des Parteiwillens, weswegen neben die Berufung auf die Gewissensfreiheit der Abgeordnete gegenüber dem Wähler die Berufung der Parteien auf den Wählerauftrag gegenüber dem einzelnen Abgeordneten tritt. (Dagegen wird in solchen Ländern, wo die Parteien die in ihnen sich geltendmachenden politischen Ansprüche der diversen Interessengruppen nicht zu einer gemeinsamen politischen Programmatik ausgestaltet haben, wo der einzelne Abgeordnete also als Interessenvertreter bestimmter Gesellschaftsgruppen im Parlament sitzt, die Konkurrenz der Anforderungen an den Staat durch jeweils aktuell sich bildende Mehrheiten von Befürwortern oder Gegnern der jeweiligen Gesetzesvorlage entschieden, also im Parlament selbst ausgetragen.)

Um zu gewährleisten, daß die regierende Partei die Gesetzesbeschlüsse nicht ohne Rücksichtnahme auf die gesellschaftlichen Interessengruppen, auf die der Staat angewiesen ist, fällt, ist das Gesetzgebungsverfahren zumeist als Zweikammersystem organisiert, wobei die zweite Kammer nur als Instanz moralischer Einflußnahme durch ein gewisses Beratungs- oder Einspruchsrecht bei Gesetzesbeschlüssen oder aber als Kontrollorgan des Parlaments durch die Instanzen ausgestaltet sein kann, denen die Ausführung der Gesetze mit zufällt.

Da die Gesetze der Parlamentarier die Erwartungen der Wählermehrheit beständig enttäuschen – sie werden dem Allgemeinwohl geopfert –, dient die Beratung der Gesetze zugleich der Agitation der Bevölkerung für seine Repräsentanten/Alternativen: Öffentlichkeit des Parlaments. Während die für die Festlegung der Gesetzesvorlagen notwendigen juristischen, ökonomischen und politischen Erörterungen den von Sachberatern und Regierungsexperten unterstützten, nach Fraktionsstärke besetzten Ausschüssen zufällt, dienen die öffentlichen Debatten der Demonstration der konkurrierenden im Parlament vertretenen Parteien; sie zeigen, daß sie mit der Beschließung bzw. Ablehnung des jeweiligen Gesetzes das Staatswohl im Auge haben und damit den Wählerauftrag erfüllen. Die Größen der Parteien bewähren sich dabei stellvertretend als gewählte Repräsentanten, indem sie auf der Grundlage der falschen Gleichung von Staats- und Bürgerinteresse sich wechselseitig die Befähigung zur Erledigung der Staatsgeschäfte absprechen, sich die Ideale der staatlichen Gewalt unter die Nase reiben und so im formellen Gewande des Streits über faktisch schon entschiedene Gesetze den Staatsidealismus der Bevölkerung für sich zu vereinnahmen suchen. Anwesenheit der Abgeordneten und Intensität der Plenumsdebatten richten sich daher weniger nach der Wichtigkeit des behandelten Gesetzes für den Staat als nach dem Demonstrationseffekt, den sie erlauben, d.h. danach, wieweit sich an der behandelten Entscheidung Alternativen herausstreichen lassen, weil es im Volk Affinitäten zur einen oder anderen Seite gibt. Neben Haushaltsdebatten, in denen die Funktionstüchtigkeit des Staates am Ensemble seiner Maßnahmen diskutiert wird, firmieren daher Entscheidungen, an denen die nationale Moral der Wähler für Regierung oder Opposition mobilisiert werden kann, oder andere, gerade die Öffentlichkeit bewegende Regelungen (Reform des § 218, Energie) als bevorzugte Gegenstände ausgedehnter, öffentlich verfolgbarer Parlamentssitzungen.

Während die Regierungspartei in diesen Debatten ihre für alle verbindlichen Entscheidungen rechtfertigt, bewährt sich in ihnen die Opposition als konstruktive Kritik der Staatsmaßnahmen im Rahmen des Staates und erfüllt damit ihre demokratische Aufgabe, den sicheren Schaden der Bevölkerungsmehrheit, den sie ihr statt der Regierung antun möchte, der Regierungspartei anzulasten und so die bleibende Unzufriedenheit in Form einer möglichen Regierungsalternative zu repräsentieren. Gesetzen, die auch ohne ihre Zustimmung zustandekommen, stimmt sie deshalb zu oder lehnt sie ab, je nachdem ob sie sich davon Anklang bei den Wählern verspricht, und nutzt so den Vorteil, nicht regieren zu müssen, dazu aus, die staatsbürgerliche Unzufriedenheit mit der Regierung gehörig zu schüren, um selbst an die Macht zu kommen.

Eigentlicher Angriffspunkt der Bürger und damit der Opposition ist die Regierung, der Exekutivausschuß der Mehrheitspartei, also das Ausführungsorgan der Gesetze. Den Schranken parlamentarischer Beschlüsse unterworfen, setzt sie diese in die Tat um und zeichnet sich gegenüber dem' im Parlament organisierten Streit der Repräsentanten durch die Einheitlichkeit ihrer Handlungen aus (Richtlinienkompetenz, Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Kanzler). Sie bildet die politische Spitze der Verwaltung, modifiziert die bleibenden Staatsaufgaben, die von der verbeamteten Bürokratie kontinuierlich und unbeschadet aller politischen Wechsel erledigt werden, gemäß den jeweiligen politischen Entscheidungen über ihren besten Vollzug und findet am bürokratischen Sachverstand ihren willfährigen Diener ebenso wie ihr Korrektiv. Die verschiedenen verfassungsrechtlichen Formen der Abhängigkeit bzw. Unabhängigkeit von Parlament und Regierung sind dabei nichts weiter als Modi die parlamentarischen Entscheidungen und ihre Ausführung nicht in einen prinzipiellen Widerspruch geraten zu lassen, die Regierung nicht gegen die gemäß seinen Aufgaben und Mitteln in Gesetze verwandelten Kompromisse gesellschaftlicher Anforderungen an den Staat handeln zu lassen und das Parlament nicht gegen die konkreten Erfordernisse der staatlichen Gewaltausübung Gesetze erlassen zu lassen. Je nach den Modi der Abhängigkeit oder Einflußnahme von Parlament und Regierung hat die wechselseitige Korrektur den Charakter friedlicher Zusammenarbeit von Parlamentsmehrheit und Regierung gegen die Opposition oder dauernder Konfrontation der verschiedenen Staatsorgane. Dabei ist verfassungsrechtlich oder praktisch dafür gesorgt, daß die Regierung auf die Gesetzgebung genügend einwirken kann, um die in der Verwaltung des Staates bemerkten Notwendigkeiten gesetzlich fixieren zu lassen. Deswegen steht der Regierung bzw. der Verwaltung auch das Recht zu, im Rahmen der Gesetze die Ausführung selbst rechtsverbindlich zu konkretisieren.

In allen Fällen dient der demokratische Gewalten"teilungs"zirkus, zu dem auch die "Überschneidung" der Gewalten gehört, der Funktionalität der Staatsmaßnahmen für die Kollisionen der Konkurrenzgesellschaft, der Effektivität der von seinen Repräsentanten durchgesetzten Entscheidungen für den Erhalt von Staat und Ökonomie, also der Bewahrung der Zustimmung der von ihnen Betroffenen, die Bedingung und Kriterium des politischen Erfolgs ist.

Deswegen ist das demokratische Staatsinstrumentarium einerseits durch das Verbot der Änderung von Verfassungsgrundsätzen und durch die Erschwerung von Verfassungsänderungen geschützt. Andererseits ist für den Fall des "Staatsnotstands", unter den gleichermaßen Naturkatastrophen, äußere Bedrohung und innerer Aufruhr gegen die Staatsgewalt fallen, für den Fall also, wo die demokratischen Prozeduren und Rücksichtnahmen die Staatsfunktionen gefährden, ihre Fortführung ohne den Umweg der repräsentativen Zustimmung des Volkes und die offene Rücksichtslosigkeit gegen Willen, Person und Leben der Bürger gesetzlich fixiert: Notstandsgesetze. Zur Erhaltung der Demokratie bedarf es im Notfall ihrer verfassungsrechtlich sanktionierten Aufhebung.

e)

Wenn die parlamentarische Demokratie die Ausübung der Staatsgewalt mit Hilfe der Zustimmung ihrer Bürger organisiert, dann ist sie Produkt des gesellschaftlichen Bedürfnisses nach einer souveränen Gewalt  u n d  nach Funktionalität dieser Gewalt für, d.h. Unterwerfung ihrer Entscheidungen unter die Interessen, welche ohne diese Gewalt keinen Bestand haben. Der demokratische Staat konstituierte sich also durch die Korrektur einer Staatsgewalt durch gesellschaftliche Interessen, die sich gegen einen Souverän durchsetzten, der von ihnen abhängig geworden war, ohne ihnen zu dienen. Denn eine Gewalt beugt sich denen, die sie unterwirft, nur dann, wenn sie sich anders nicht mehr erhalten kann; umgekehrt stimmt eine gesellschaftliche Klasse einer ihr übergeordneten Gewalt nur dann zu (statt sie zu beseitigen), wenn sie ihrer bedarf. Das Verdienst. eine demokratische Entwicklung eingeleitet zu haben, kommt also der Bourgeoisie zu; Ihre Vollendung ist das Werk der Arbeiterklasse.

Seine wachsende ökonomische Macht benutzte das Bürgertum dazu, den Souverän am ökonomischen Mißbrauch seiner politischen Macht zu hindern und ihm den rechten Gebrauch seiner Gewalt, die man anerkannte, vorzuschreiben: Steuerbewilligungsrecht durch ein Ständeparlament, in dem sich das Bürgertum mit dem Staat der Grundbesitzer auseinandersetzte. Die ökonomische Kontrolle über die Entscheidungen des Souveräns benützte das Bürgertum als Mittel, dem absoluten Fürsten das Gesetzgebungsrecht aus der Hand zu nehmen und ihn auf die Ausführung der von den Parlamentsvertretern der herrschenden Klassen getroffenen Entscheidungen zu beschränken oder durch eine gewählte Regierung zu ersetzen: konstitutionelle Monarchie bzw. Republik. Die Indienstnahme der Staatsgewalt durch die besitzenden Klassen erlaubte diesen mit der rücksichtslosen Durchsetzung der großen Industrie eine immer größere Zahl von Lohnarbeitern zu schaffen, die von ihrer Lohnarbeit nicht leben konnten und mit jeder Anstrengung, ihre Existenz zu sichern, in Gegensatz zur Staatsgewalt gerieten. So machten die staatsgefährdenden Bemühungen der Proleten um ihre Existenz als Lohnarbeiter dem Staat klar daß er ohne die Berücksichtigung dieses sich ständig vergrößernden Standes, also ohne die Aufhebung der Rechtlosigkeit der Arbeiterklasse, keinen dauerhaften Bestand haben konnte. Umgekehrt bemerkten die Arbeiter an den Reaktionen des Staates, daß sie ihn als Mittel im Kampf gegen ihre Ausbeuter gebrauchen mußten: die Durchsetzung ihrer materiellen Interessen war gleichbedeutend mit ihrer Durchsetzung im Staat, erforderte die Veränderung der öffentlichen Gewalt, die sich als Instrument der Kapitalisten ohne Rücksicht auf die Erhaltung ihres Ausbeutungsmaterials betätigte. Der Kampf um das allgemeine Wahlrecht, die Durchsetzung der Demokratie  w a r  also Klassenkampf, freilich nicht in der ersten Demokratie, in Amerika.

f)

l. Die demokratische Organisation der Staatsgewalt verdankt sich der Abhängigkeit ihres Erfolgs von der Zustimmung ihrer Bürger und institutionalisiert sie als Grundlage der politischen Maßnahmen gegen sie. Der darin enthaltene Widerspruch, der sich in der beständigen Gefährdung des staatsbürgerlichen Vertrauens in den Nutzen seines Staates niederschlägt, ist dem Staat ein Problem – nicht hinsichtlich seiner  E x i s t e n z ,  die er auch ohne Zustimmung zu erhalten gewillt ist, wohl aber hinsichtlich seines  d e m o k r a t i s c h e n  Fortbestandes. Die unvermeidliche Kritik an seinem Tun stellt für den Staat die Drohung dar,  d e r