Karl Held / Theo Ebel
Krieg und Frieden –
Politische Ökonomie des Weltfriedens
Der »freie Westen« ist alles andere als eine Fiktion. Wie offenkundig ideologisch auch immer der in dieser Bezeichnung behauptete Idealismus einer ganzen Hemisphäre verwendet wird und wie ehrenrührig so manches Zerwürfnis zwischen ihren maßgeblichen Führern ausgetragen werden mag: was da als kollektives Subjekt der Freiheit in der Staatenwelt verstanden sein will, ist ein Staatenbündnis von bemerkenswerter Wucht und Stabilität.
1. Bekanntlich handelt es sich dabei auf der einen Seite um ein Kriegsbündnis, das seine Anstrengungen, weltweit jeden erdenklichen Waffengang siegreich bestehen zu können, auf die Annahme einer permanenten Angriffsdrohung der Sowjetunion und ihrer Verbündeten gegen alle anderen wichtigen Staaten, insbesondere eben die des »freien Westens«, gründet. Laut NATO-Vertrag, dem wichtigsten Gründungsdokument des »freien Westens«, relativiert sich der eigens betonte »Wunsch« der beteiligten Staaten, »mit allen Völkern und allen Regierungen in Frieden zu leben«, an ihrer >Entschlossenheit<, »die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten«; in deren Namen sagen sie sich wechselseitig nicht bloß Unterstützung im Ernstfall, sondern auch gemeinschaftliche Vorbereitung des Ernstfalls zu. Es ist also erklärtermaßen eine »Systemfrage«, politische Herrschaft nämlich gemäß den rechtlichen Formen und den Prinzipien der Demokratie, um derentwillen die Bündnisstaaten sich verpflichten, gemeinschaftlich Krieg zu führen. Klargestellt ist damit quasi nebenher, daß es sich bei den ominösen demokratischen Prinzipien westlicher Zivilisation und der hier gemeinten »Freiheit der Person« um staatliche Anliegen von solchem Rang handelt, daß dafür durchaus das Leben der Bürger ins Kalkül zu ziehen und in die Pflicht zu nehmen ist - also nur sehr bedingt um freudenerregende Begleitumstände des Erdendaseins. Bemerkenswerter ist hier allerdings der Umstand, daß der Vertrag nicht die nationale Souveränität der Partnerstaaten als solche zu dem höchsten Zweck erklärt, zu dessen Verteidigung die Bündnispartner einander beistehen wollen -wie in »normalen«, »klassischen« Defensivallianzen, die daher auch im Unterschied zur NATO den Streit um die Definition des Bündnisfalls sowie um Garantien für die Hilfe der Partner immerzu zum Inhalt haben. Als der Kriegsgrund schlechthin und damit als höchster und letzter nationaler Zweck der Partner gelten vielmehr Abstraktionen, die scheinbar bloß die Form und die inneren Ideale einer nationalen Staatsgewalt betreffen - dem Anschein nach ein offener Widerspruch zu der allgemein bekannten, in Notstandsgesetzen jedenfalls bekanntgemachten und kodifizierten Selbstverständlichkeit, mit der eine nationale Staatsgewalt spätestens im Ernstfall die Prinzipien von Recht, Demokratie und »Freiheit der Person« ihrer Selbstbehauptung und -durchsetzung unterordnet. (Von den für die Zwecke der NATO brauchbaren und ihr befreundeten Diktaturen soll hier bewußt nicht die Rede sein!) Bei allem offensichtlichen Idealismus der diplomatischen Redeweise stellt der Bündnisvertrag damit doch eines klar: die Verpflichtung der Kriegspartner auf einen Supranationalismus, der sich keineswegs erst nach Eintritt des Ernstfalls, bedingt also, geltend machen soll, sondern schon vorher den beteiligten Souveränen als Richtschnur ihrer äußeren wie sogar ihrer inneren Politik gelten will. In diesem Sinne nimmt der Artikel 2 ausdrücklich von den nationalen Sonderinteressen und der fortdauernden Konkurrenz der Partnerstaaten Notiz, um deren Belanglosigkeit zu dekretieren: »Sie [sc. die Vertragspartner] werden bestrebt sein, Gegensätze in ihrer nationalen Wirtschaftspolitik zu beseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen oder allen Vertragspartnern zu fördern.« In Artikel 3 räumen die Beteiligten einander explizit die Freiheit ein, sich im Interesse des Bündniszwecks in die inneren Angelegenheiten der anderen einzumischen:
»Um die Ziele dieses Vertrages besser zu verwirklichen, werden die Parteien einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln.«
Und Artikel 8 erklärt das NATO-Bündnis zum verpflichtenden Kriterium für alle anderweitigen außenpolitischen Aktivitäten der Partner: »Jeder vertragschließende Staat erklärt, daß keine der internationalen Verpflichtungen, die gegenwärtig zwischen ihm und einem anderen Vertragsstaat oder einem dritten Staat bestehen, den Bestimmungen dieses Vertrags widersprechen, und verpflichtet sich, keine diesem Vertrag widersprechende internationale Verpflichtungen einzugehen.«
Mit der wechselseitigen Zusage, im Ernstfall gemeinsam gegen die Sowjetunion anzutreten, erlegen die Staaten des »freien Westens« sich in diesem Vertrag also wechselseitig die Pflicht auf, schon vorweg und überhaupt, nicht bloß militärisch, sondern auch wirtschaftspolitisch zu kooperieren und den Gebrauch ihrer nationalen Souveränität einem supranationalen Kriterium unterzuordnen: dem weltweiten Erfolg der westlichen Demokratie.
2. Welcher nationale Materialismus sich mit diesem militanten Supranationalismus im Namen der Freiheit verbindet, darauf gibt schon der zitierte Artikel 2 des NATO-Vertrags einen Hinweis -und erst recht das rege »politische Leben«, mit dem der »freie Westen« dessen Intentionen erfüllt hat. Die westliche Staatengemeinde stellt sich nämlich zweitens - dar als eine internationale Wirtschaftsgemeinschaft. Die Staats- bzw. Regierungschefs der sechs wichtigsten NATO-Partner sowie des fernöstlichen Vorpostens des »freien Westens«, der Ministerpräsident von Japan, haben jedenfalls ihre periodischen Zusammenkünfte unter dem Titel »Weltwirtschaftsgipfel« institutionalisiert und über die Aufgabe, deren Bewältigung sie sich dort widmen, nach ihrem Treffen vom Juli 1981 in Ottawa folgende grundsätzliche Auskunft gegeben:
1. Wir sind in einer Zeit tiefgreifenden Wandels und großer Herausforderungen für den wirtschaftlichen Fortschritt und den Frieden in der Welt zusammengetroffen ... Wir wissen, daß Wirtschaftsfragen die politischen Zielsetzungen, die wir teilen, sowohl widerspiegeln als auch beeinflussen. In einer Welt gegenseitiger Abhängigkeit bekräftigen wir erneut unsere gemeinsamen Ziele und die Anerkennung der Notwendigkeit, dabei die Auswirkungen der von uns verfolgten Politik auf andere zu berücksichtigen. Wir vertrauen in unsere gemeinsame Entschlossenheit und Fähigkeit, unsere Probleme im Geiste gemeinsamer Verantwortung sowohl zwischen uns als auch mit unseren Partnern in aller Welt in Angriff zu nehmen. 2. Die Hauptaufgabe, der wir uns auf diesem Treffen zuwandten, war die Notwendigkeit, die Volkswirtschaften der Demokratien unter den Industrieländern wieder zu beleben, um die Bedürfnisse unserer eigenen Völker zu befriedigen und den Wohlstand in der Welt zu festigen.
Was immer man sich sonst noch als außenpolitischen Zweck eines Staates denken mag: sei es »Völkerfreundschaft« oder »Macht«, z. B. über einen Nachbarn, sei es die Sicherung spezieller Handelsprivilegien oder die Vergrößerung des nationalen Territoriums, sei es schließlich sogar die Ölversorgung oder »die Weltrevolution« - das alles sieht ziemlich provinziell oder reichlich idealistisch aus neben dem Materialismus jener weltweiten »Verantwortung«, zu der die Teilnehmer des »Gipfels von Ottawa« sich da bekennen. »Die Weltwirtschaft« ist tatsächlich eine Frage ihrer Entscheidungen, und sie setzen die maßgeblichen Bedingungen für den »Wohlstand in der Welt«; die wirtschaftspolitischen Maßnahmen eines jeden der versammelten Souveräne betreffen die Volkswirtschaften der anderen wie überhaupt die »Partner in aller Welt« wesentlich, weil von den Erfolgen ihrer nationalen Ökonomien »die Weltwirtschaft« ihrerseits abhängt; füreinander wie für den Rest der Welt haben ihre Beschlüsse folglich die Wucht und Unwidersprechlichkeit ökonomischer »Sachzwänge«: das sind die Tatbestände, um deren Durchsetzung die politischen Führer der sieben wichtigsten »Demokratien unter den Industrieländern« sich nicht etwa erst kümmern müßten, von denen sie vielmehr als völlig selbstverständlichen Gegebenheiten ausgehen.
Daß sie dabei immerzu weltwirtschaftlichen Behinderungen oder gar Gefährdungen ihrer nationalen Ökonomien entgegenzutreten hätten, wie es insbesondere von deutscher Seite für den demokratischen Hausgebrauch dargestellt zu werden pflegt, kann nicht die Wahrheit über die weitreichende »Verantwortung« der Gipfelteilnehmer sein. Denn schließlich setzt die Behinderung oder Gefährdung einer nationalen Ökonomie durch die Wirtschaft anderer Länder ja allemal Aktivisten dieses Verhältnisses voraus, die ein reges positives Interesse an den Produkten und Produktionsprozessen auswärtiger Volkswirtschaften haben und auf deren Benutzung abonniert sind. Und darüber, daß dieser weltweit ausgreifende »Unternehmungsgeist« in ihren Ländern zu Hause ist, lassen die Führungsfiguren der »freien Welt« keinen Zweifel. Über deren heimische Ökonomien ist damit auch schon klargestellt, daß sie als Basis ihres weltweiten Engagements auch die Mittel für eine schrankenlose Benutzung der ökonomischen Potenzen anderer Staaten und Ökonomien hervorbringen und reproduzieren. Um mit dem eigenen Interesse an ihr der ganzen Welt ihre ökonomischen Bedingungen zu setzen, um sie nicht bloß ideell, sondern praktisch in die »Welt gegenseitiger Abhängigkeit« einzubeziehen, bedarf es eines nicht bloß zeitweilig überschüssigen Reichtums, eines dauerhaften Erfolgs bei der zunehmenden Ansammlung von nationaler »Wirtschaftskraft«. Es können also auch nicht wie ausgerechnet linke Imperialismustheorien gern vermuten -Schwierigkeiten, gar zunehmende, mit dem einheimischen Wirtschaftskreislauf der großen, maßgeblichen Demokratien oder sogar dessen Krisen sein, durch die ein nationales Unternehmertum auf die Benutzung der Ökonomien fremder Staaten verwiesen würde. Wenn es denn schon ein »Problem« sein soll, aus dem das praktizierte Interesse an allem erwächst, was sich ökonomisch auf dem Globus tut, so handelt es sich um das süße Problem einer fortdauernden Akkumulation wachsenden produktiven Reichtums, dem die Schranken der eigenen Nation zu eng werden und der die Freiheit des Vergleichs eröffnet - und damit, wenn man so will, erzwingt -, ob seine Verwendung im Verkehr mit einem Ausland nicht viel mehr lohnen könnte als daheim. Die Sorge um das lohnende Wachstum des produktiv verwendbaren Reichtums ihrer Volkswirtschaften ist der materielle Inhalt jener weltweiten ökonomischen »Verantwortung«, aus der die Führungsmächte der »freien Welt« ihre selbstverständliche politische Zuständigkeit für die Geschicke der gesamten Staatenwelt ableiten.
3. Die Freiheit der politischen Souveräne hinsichtlich der materiellen Grundlage und Zwecksetzung ihrer Weltpolitik ist also nicht zu übersehen. Schließlich sind Regierungschefs oder Staatspräsidenten keine Geschäftsleute; auf ihren Weltwirtschaftsgipfeln wird weder Handel getrieben noch über Produktion und Verteilung nützlicher Güter befunden, geschweige denn der materielle »Wohlstand der Welt« in die Wege geleitet. Sie kehren nicht mit einem weltumfassenden Produktionsplan heim, sondern mit Absprachen über die Beeinflussung von Zinssätzen und Inflation, über die »Erholung des Arbeitsmarkts« und die Perspektiven des Wirtschaftswachstums, über die staatlichen Haushaltsdefizite und das internationale Bankensystem; Absprachen, die durchaus auch geschäftsschädigende Elemente enthalten. Nicht als einfache Geschäftsleute, sondern als Repräsentanten jener höchsten Gewalt, mit der sie wirtschattspolitische Bedingungen setzen, treten sie gegeneinander an und verhandeln um die Freiheiten, die sie dem Unternehmungsgeist ihrer einschlägig interessierten und engagierten Bürger verschaffen wollen bzw. dem der auswärtigen Geschäftsleute einräumen sollen, sowie um die vor- und nachteiligen Konsequenzen, die sich daraus für die nationalen wie internationalen Aktivitäten ihrer Geschäftsleute ergeben. Gerade wo sie ganz souverän über die Bedingungen allen Wirtschaftens in der Welt befinden, beziehen die Chefs der westlichen Demokratien sich auf die Interessen und Forderungen des nationalen Wirtschaftslebens und, seiner Macher wie auf ein Ensemble von Aufträgen und Sachgesetzen, an denen sie sich orientieren müssen; und umgekehrt: gerade wo sie als bloße Exekutoren gewisser ökonomischer Erfordernisse auftreten, wahren und praktizieren sie die souveräne Freiheit der höchsten politischen Gewalt, die der heimischen und auswärtigen Geschäftswelt ihre »Orientierungsdaten« setzt.
Mit diesem Begriff eines freien Materialismus der demokratischen Staatsgewalt, auch in ihrem weltpolitischen Agieren, löst sich auf der einen Seite in einer ersten Hinsicht die in Punkt 1 angemerkte Paradoxie auf, daß diese Staaten in den Gründungsurkunden ihrer Bündnisse die Prinzipien ihres Regierungssystems zum obersten Zweck ihrer Weltpolitik deklarieren. Mit »Recht«, »Freiheit der Person« usw. ist eben insoweit kein bloßer diplomatischer Idealismus ausgedrückt, sondern die Eigenart des souveränen Materialismus dieser Staatsgewalten angedeutet, wie diese Abstraktionen die tatsächliche Anerkennung der volkswirtschaftlich maßgeblichen Interessen einer nationalen Gesellschaft durch ihre politischen Gewalthaber oder umgekehrt: den Status der staatlichen Herrschaft apolitischer Sachwalter und damit als ideelles Subjekt der Summe der ökonomischen Unternehmungen ihrer Bürger meinen und darin ihren materiellen Inhalt haben. Indem sie sich selbst voreinander und sich wechselseitig auf die »Prinzipien der Demokratie« verpflichten, bekennen die Souveräne der westlichen Welt sich zu einem Staatsmaterialismus, der seine Grundlage im weltweiten Erfolg derjenigen unter ihren Bürgern hat, von denen ihre Volkswirtschaft unmittelbar praktisch abhängt; und zwar auch in ihren Beziehungen untereinander und zum Rest der Staatenwelt. Eben damit ist auf der anderen Seite klargestellt, daß der Standpunkt der staatlichen Souveränität mit dem jener Geschäfte, auf die ihr Materialismus sich gründet, nicht zusammenfällt. Wenn es ihr um die Grundlagen auswärtiger Geschäftemacherei geht, dann muß sie sich eben nicht um die praktische Benutzung der fremden Volkswirtschaft kümmern, sondern um die Zustimmung der auswärtigen souveränen Gewalt dazu; ihr »Geschäft« ist die Sicherstellung der »Kooperationswilligkeit« fremder Souveräne, die prinzipielle Garantie der Benutzbarkeit ihrer hoheitlichen Gewalt im eigenen Interesse. Und dieser Zweck, die Willensbildung einer fremden Staatsgewalt entscheidend »beeinflussen« zu können, macht den praktischen Idealismus demokratischer Außenpolitik und Diplomatie aus, einen Idealismus, der eine sehr materielle Rücksichtslosigkeit gegen den ökonomischen Inhalt und Zweck des so hergestellten Weltzusammenhangs einschließt. Vom Standpunkt des staatlichen Souveräns aus geht die demokratische »Dienstbarkeit« der politischen Gewalt für ihre ökonomische Basis einher mit ihrer selbstverständlichen Freiheit, die hergestellten ökonomischen Beziehungen in dieser »Welt gegenseitiger Abhängigkeit« für die Gewinnung und diplomatische Erpressung auswärtiger Souveräne zu benutzen, auch wenn das auf Kosten der hergestellten Geschäftsbeziehungen geht.
4. In hier noch sehr allgemeiner Form zeigt sich damit die weltpolitische Logik, kraft derer die beiden Aktionsbereiche des »freien Westens«, die Regelung der militärischen und der ökonomischen Beziehungen der beteiligten Staaten untereinander und zum Rest der Welt, zusammengehören. Es erscheint paradox, daß die Bündnispartner dieser Hemisphäre ihre Sorgen um die »Freiheit der Person« etc. offiziell und verbindlich zum gemeinsamen Kriegsgrund erklären; und zwar nicht bloß vom Standpunkt der Illusion, diese Freiheit als Beitrag zum wirklichen individuellen Wohlergehen aufzufassen - so betrachtet wäre diesbezügliche Kriegsbereitschaft ein Paradox! -, sondern auch unter dem Gesichtspunkt des dazugehörigen Materialismus des weltweiten Geschäfts. Dessen Unterordnung unter die gewaltsame Gewährleistung seiner Freiheit ist aber erstens eine Notwendigkeit des ökonomischen Internationalismus: Wo fremde Gewalt die Schrankenlosigkeit nationaler Reichtumsvermehrung beschränkt, muß die politische Gewalt die Freiheit besitzen, die eigene Gesellschaft und deren Reichtum für ihre Durchsetzung gegen die fremde Gewalt zu benutzen. Und wo der Nutzen einer erfolgreichen Volkswirtschaft somit immer auch eine Gewaltfrage ist, da ist die Freiheit der Staatsgewalt nicht bloß ein notwendiges Erfordernis, sondern - zweitens - die Wahrheit des weltweit ausgreifenden Geschäftsgangs : Eben weil die souveräne Gewalt die Stärkung ihrer materiellen Basis durch den nützlichen Zugriff der eigenen Volkswirtschaft auf alle auswärtigen Ökonomien als ihren bestimmenden Zweck verfolgt, deswegen hat das nationale Wirtschaftswachstum sein maßgebliches letztes Kriterium in der weltweiten Durchschlagskraft der politischen Herrschaft, die darauf beruht. Es ist also kein Zufall, daß der Verein von Staaten, der mit seinen Entscheidungen die Weltwirtschaft regelt, sich auf der Grundlage eines Weltkrieges mit eindeutigem Ausgang als ein von der Hauptsiegermacht gegründetes Kriegsbündnis konstituiert hat, das bereits in Friedenszeiten intern immerzu den Bündnisfall praktiziert: Weltwirtschaft in einer Welt von Staaten ist ohne eindeutige Antworten auf die täglich fälligen Gewalt»fragen« nun einmal nicht zu haben. Sozialdemokratische Idylliker des friedlichen und harmlosen Handels und Wandels liegen da ebenso schief wie alle Hoffnungen auf die Unmöglichkeit bedeutender Kriege wegen deren unverantwortbarer Kosten: wofür hätten die maßgeblichen Souveräne dieser Welt denn »Verantwortung« zu tragen, worum sich zu sorgen und zu streiten, wenn ihr nationaler Materialismus eine selbstgenügsame Angelegenheit wäre? Ebenso irren sich »Stamokap«- Theoretiker, die den außenpolitisch agierenden Staat als Gefangenen seines nationalen Handels-, Finanz-, Rüstungs- oder sonstigen Kapitals und der einschlägigen Lobbies vorstellen: wie könnte eine demokratische Staatsgewalt ihrer weltweit engagierten Ökonomie den politischen »Dienst« leisten, mit dem sie ihren Eigennutz befördert, ohne Souveränität, und zwar bis hin zur zeitweiligen Rücksichtslosigkeit auch gegenüber den herrschenden Interessen in ihrer Gesellschaft?
Umgekehrt ist es auch kein Zufall, daß die Demokratien des Westens, die sich zur Verteidigung der »Freiheit der Person« etc. zu einem schon im Frieden aktiven Kriegsführungs- und -vorbereitungsbündnis zusammengetan haben, die Kontrolle der Weltwirtschaft zum erstklassigen Gegenstand ihrer weltweiten »Verantwortung«, nämlich zu ihrem Hauptziel neben dem Weltfrieden erklärt und gemacht haben: Politische Maßgeblichkeit in der ganzen Welt wäre auch für die kräftigste Militärallianz ein leerer Zweck und daher auch nicht wirklich zu haben, bliebe vielmehr ein bloßer gewalttätiger Idealismus, wenn die maßgeblichen Demokratien nicht ein materielles Interesse an der Benutzung fremder Länder zu vollstrecken hätten und wenn sie nicht auf dieser Grundlage dem ökonomischen Materialismus der restlichen Souveräne seine »sachgesetzlichen« Bedingungen setzen könnten. Falsch ist daher auch der übliche, in populären Länderkunden wie in politologischen Lageanalysen beliebte »Pluralismus« in Sachen internationaler Politik, der in der »komplexen Vielfalt« weltpolitisch relevanter "»Bedingungs-« und »Einflußfaktoren« sowie des »Ringens« der Staaten um »Macht«, »Einfluß« und die große Völkerfamilie den Materialismus demokratischer Außenpolitik nicht mehr will ausmachen können.