Die Durchführung der ,,Kritik der reinen Vernunft'', die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Erkenntnisvermögens folgt konsequent dem in diesem Titel ausgesprochenen falschen Programm ( siehe - ''Erkenntnisvermögen - der direkte Weg zum Ding an sich''). Kant hatte sich das Denken als Ausdruck einer Anlage zurechtgelegt, die er sich zwecks Prüfung ihrer Tauglichkeit wie ein Organ oder Instrument vorstellte, welches das erkennende Subjekt zwischen sich und die Realität schiebt, um mit diesem Mittel die Realität in seinen Kopf hineinzubringen.
,,Die kantische Philosophie wird auch kritische Philosophie genannt, indem ihr Zweck zunächst ist, sagt Kant, eine Kritik des Erkenntnisvermögens zu sein. Vor dem Erkennen muß man das Erkenntnisvermögen untersuchen. Das ist dem Menschenverstand plausibel, ein Fund für den gesunden Menschenverstand. Das Erkennen wird vorgestellt als ein Instrument, die Art und Weise, wie wir uns der Wahrheit bemächtigen wollen; ehe man also an die Wahrheit selbst gehen könne, müsse man zuerst die Natur, die Art seines Instruments erkennen. Es ist tätig; man müsse sehen, ob dies fähig sei, das zu leisten, was gefordert wird, - den Gegenstand zu packen; man muß wissen, was es an dem Gegenstand ändert, um diese Änderungen nicht mit den Bestimmungen des Gegenstands selbst zu verwechseln.'' (Hegel, Gesch.d.Philosophie, Bd.3,WW 20, S.333)
Natürlich vergleicht Kant gar nicht ,,den Gegenstand'', d.h. die Realität, wie sie außerhalb unserer Erkenntnis wäre, damit, wie das ,,Erkenntnisvermögen'' sie uns präsentiert, um dann die Veränderungen, die das Denken an den Dingen vornimmt, von ihnen, wie sie wirklich sind, wieder abzuziehen. Wie sollte das auch gehen? Außer unserer Kenntnis von den Dingen haben wir keine. Tatsächlich vergleicht Kant lediglich zwei Zustände des Bewußtseins miteinander, zwei Weisen, wie Gegenstände des Bewußtseins für es sind: Erfahrung und Wissenschaft. Die erste nimmt er nach seinem Prüfprogramm für einen (relativ) direkten Ausdruck der Wirklichkeit. Alles aber, was die Wissenschaft von der Erfahrung unterscheidet, gilt ihm als subjektive Zutat, die der Eigenart des Verstandes nicht der Natur der Dinge geschuldet ist.
,,Daß alle unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anfange, daran ist gar kein Zweifel; denn wodurch sollte das Erkenntnisvermögen sonst zur Ausübung erweckt werden...''
,,Wenn aber gleich alle unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anhebt, so entspringt sie darum doch nicht eben alle aus der Erfahrung. Denn es könnte wohl sein, daß selbst unsere Erfahrungserkenntnis ein Zusammengesetztes aus dem sei, was wir durch Eindrücke empfangen, und dem, was unser eigenes Erkenntnisvermögen aus sich selbst hergibt, welchen Zusatz wir von jenem Grundstoffe nicht eher unterscheiden, als bis lange Übung uns darauf aufmerksam und zur Absonderung derselben geschickt gemacht hat.''(B 1f)
Die Betrachtung der Erkenntnis als Ausdruck eines Vermögens ist der ganze Fehler: Der besteht darin, daß das Denken nicht als Tätigkeit erklärt wird, als Erfahrungsverarbeitung, sondern die Fortbestimmung der Erfahrung zum wissenschaftlichen Urteilen tautologisch auf Vermögen dazu bezogen wird, die ihr Herkommen aus einer von der Erfahrung unabhängigen Quelle begründen.
,,Die Erfahrung ... sagt uns zwar, was da sei, aber nicht, daß es notwendiger Weise, so und nicht anders sein müsse.''
,,Erfahrung gibt niemals ihren Urteilen wahre oder strenge, sondern nur angenommene und komparative Allgemeinheit, so daß es eigentlich heißen muß: so viel wir bisher wahrgenommen haben, findet sich von dieser Regel keine Ausnahme. Wird also ein Urteil in strenger Allgemeinheit gedacht, d.i. so, daß gar keine Ausnahme als möglich verstattet wird, so ist es nicht von der Erfahrung abgeleitet, sondern schlechterdings a priori gültig. ... Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit sind also sichere Kennzeichen einer Erkenntnis a priori.'' (B 5)
,,Wir wollen also im Verfolg unter Erkenntnissen a priori nicht solche verstehen, die von dieser oder jener, sondern die schlechterdings von aller Erfahrung unabhängig stattfinden.''(B 2)
,,Ihr müßt also ... gestehen, daß er (der Inhalt, der Notwendigkeit und Allgemeinheit eines Urteils ausmacht; d.V.) in eurem Erkenntnisvermögen a priori seinen Sitz habe.'' (B 6)
Erfahrung ist bloß Kenntnis von Dingen und ihren Eigenschaften, gewohnheits- und regelmäßige Erfahrung ist Kenntnis von bloß faktischer Regelmäßigkeit. Wissenschaft, die den Grund der Regel aufsucht, und das Gesetz der Erfahrung allgemein und notwendig formuliert, soll wegen dieser Differenz nicht nur einen Unterschied zur Erfahrung haben, sondern gleich gar keinen Grund mehr in ihr. Notwendigkeit und Allgemeinheit, das Gesetzeswissen, sollen vor und unabhängig von jeder Erfahrung im Hirnkastl bereitliegen.
Mit dieser Verteilung von Erfahrung und Wissen auf verschiedene und gegeneinander selbständige Quellen im Hirn tut Kant so, als gäbe es an der Erfahrung immanent gar keinen Grund, über sie hinauszugehen und zum Wissen zu kommen. Wenn es aber an der Erfahrung keinen Mangel gäbe, warum sollte überhaupt jemand über sie hinausgehen wollen? Warum sollte das Erkenntnisvermögen das Bedürfnis verspüren, dem Erfahrungsmaterial äußerlich und sachfremd seinen Stempel von Allgemeinheit und Notwendigkeit aufzudrücken? Wenn das Wissen, welches die Wissenschaft über ein Objekt liefert nicht objektiver, der wahren Natur der Sache angemessener wäre als die bloße Erfahrung, die in dieser Hinsicht bloß subjektiv ist, dann wäre Erfahrung doch das ganze Wissen! Kant stellt sich diesen Fragen gar nicht. Warum von der Erfahrung zur Wissenschaft fortgegangen wird, ist bei ihm einfach und ohne Bezug auf die Erfahrung beantwortet: Das Erkenntnisvermögen will das nun einmal...
Tatsächlich schließt die Erfahrung den Widerspruch ein, daß in ihr jeweils eine Mannigfaltigkeit von Bestimmungen und Eigenschaften in Identität, als Eigenschaften einer Sache gewußt werden. Zugleich aber wird nicht gewußt, worin diese Identität besteht, sie ist leer, bloß faktisch. Daß ein Zusammenhang zwischen den Eigenschaften und Momenten einer Sache (z.B. eines modernen Staates: Territorium, Volk, Hoheit, Rechts-, Finanz-,und Verkehrssystem, Ausbildungs-, Militär- und Geldwesen usw.) bestehen muß, ist in der Erfahrung (z.B. des Staates) gewußt, nicht aber welcher. Deshalb macht man sich einen Begriff von der Sache, und bestimmt den Inhalt der als Faktum schon in der Erfahrung gewußten Einheit. So wird die bloße Allheit, die gewohnheitsmäßige Regel der Erfahrung überwunden, das Warum der Eigenschaften und Momente einer Sache aus ihrem bestimmenden Zweck ermittelt. Die zweifelvolle Erwartunng von regelverletzenden Gegenbeispielen ist dann überflüssig: Wer den Grund von etwas weiß, kann nie durch Gegenbeispiele widerlegt werden, umgekehrt ist es: er weiß Ausnahmen als begründete.
Ausgangspunkt von Kants Entdeckung verschiedner Erkenntnisquellen ist also seine Ignoranz gegen all die Gründe, die für ein Urteil, das seine Allgemeinheit und Notwendigkeit behauptet, vorgebracht werden. Die Überprüfung derselben würde schon Auskunft darüber geben, woher der Urteilende seine Behauptung hat und ob sie stichhaltig ist.
Die Reflexion der verschiedenen Tätigkeiten der Intelligenz auf ebensoviele verschiedene Quellen derselben trennt die Ermittlung der Notwendigkeit eines Urteils von seinem Inhalt, und deklariert dieselbe als Ausdruck eines anderen, vom Inhalt der Erfahrung völlig getrennten subjektiven Vermögens zu ,,strenger Allgemeinheit und Notwendigkeit''. Die Kategorien der Wissenschaft (wie Kausalität) sind damit ein genauso unmittelbar gegebener Inhalt, wie die Erfahrung, nur daß das Bewußtsein sich hier nicht von außen, wie bei der Erfahrung, sondern von innen bestimmt findet. Daß wir die Notwendigkeit eines Urteils verlangen, hat nach Kant gar keinen Grund in der Sache, die da betrachtet wird, darin folgen wir vielmehr einem Zwang, der seinen Grund allein ''in der subjektiven Beschaffenheit unseres Gemüts'' (B 38) hat: eine spezielle, grundlose Veranlagung läßt uns die Dinge so hindrehen.
Die Vorstellung eines subjektiven Zwangs, die Dinge in der Form der Notwendigkeit sehen zu müssen, löst die theoretische Notwendigkeit, die Objektivität wissenschaftlicher Urteile, deren Zustandekommen erklärt werden sollte, gerade auf. Ein solches Urteil ist nach der Darstellung Kants der reine Widerspruch: es behauptet ein Ereignis als notwendige Folge einer Wirkung; das aber ist es gar nicht. Das Urteil ist trotzdem korrekt: es entspricht der allen Menschen gemeinsamen Veranlagung, Ereignisse als notwendige Folgen sehen zu wollen.
Die Sortierung von Erfahrung und Wissenschaft nach Quellen ihrer Herkunft sollte aber gar nicht in der absoluten Trennung und Disparatheit von äußerem Erfahrungsmaterial und bloß subjektiven, sachfremden Kategorien der Wissenschaft enden. Wissenschaft sollte nicht in Bausch und Bogen zur bloßen Spinnerei und für obsolet erklärt werden. Die Trennung fand nur statt, um einen - freilich ziemlich falschen - Begriff davon zu geben, was Wissenschaft ist: Die Vereinigung der beiden Isolationsprodukte nämlich. Ohne das jeweils andere selbständige Element - nix Wissenschaft!
,,Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind. ...Nur daraus, daß sie sich vereinigen, kann Erkenntnis entspringen.'' (B 75)
Kants immer wieder gerühmter antispekulativer Ertrag ist nur die Kehrseite davon, daß er zuerst einmal alles Denken auf Spekulation festlegte: Bloß subjektive Gedankenformen subsumieren das Objekt der Erkenntnis immer unter ein ihm fremdes Allgemeines; alle Wissenschaft ist Spekulation und Entfernung vom Gegenstand, Wissenschaft aber ist sie nur als Spekulation mit Anker!. Kant gibt dem philosophischen Idealismus Recht, wenn er sagt:
,,Wissenschaft soll möglich sein und nicht nur Erfahrung. Die Wahrheit der Dinge liegt jenseits der Erfahrung, und das Denken findet sie unabhängig von der Erfahrung.'' -
durch Spekulation, heißt die Konsequenz. Diese Konsequenz will aber Kant nicht haben. Deswegen gibt er auch noch den empiristischen Kritikern dieses Idealismus' Recht und sagt:
,,Es soll nicht spekuliert werden, das Denken soll sich an die Erfahrung halten und nicht über sie hinausgehen.'' -
also keine Wissenschaft, lautet hier die Konsequenz. Auch die will Kant nicht haben. Also tut er - so als ließe der Gegensatz der Positionen dies zu! - beides zusammen. Das ist seine ,kritische Philosophie`! Die Absicht zu dieser Botschaft diktierte schon den Anfang von Kants erkenntnistheoretischen Überlegungen: Am wissenschaftlichen Urteil Material und logische Form zu trennen, und selbständigen Erkenntnisquellen zuzuschlagen, ist schon die Warnung vor ihrer Selbständigkeit und Verselbständigung gegen einander. Kriterium der Wahrheit soll nun die wechselseitige Gebundenheit sein, die sich die beiden selbständigen Erkenntnisquellen antun müssen; dieser Bezug - so der Widerspruch der ganzen Überlegung - ist für die beiden selbständigen und einander entgegengesetzten Erkenntnisquellen einerseits essentiell und ihnen andererseits gewissermaßen nicht selbst Anliegen, sondern so etwas wie eine Pflicht, auf die äußerlich und gegen die eigene Tendenz des Verstandes aufgepaßt werden muß.
Kants Furcht vor der natürlichen Entfernung der Gedanken vom empirischen Material und seine Diagnose der Metaphysik als ein die Grenzen der Erfahrung übersteigender Vernunftgebrauch ist freilich grundfalsch: Weder stimmt die Beschreibung der ,,empirischen Wissenschaften'', in denen die leeren und a priorischen Verstandesbegriffe dadurch auf einmal eine objektive Realität bekommen sollen, daß sie nicht über die Erfahrung hinaus-gehen; noch stimmt auf der anderen Seite die Beschreibung der Metaphysik als ein Treiben, das nicht in der Erfahrung den Gegenstand ihrer Deutungen hätte.
,,Verstandesbegriffe werden auch a priori vor der Erfahrung und zum Behufe derselben gedacht; aber sie enthalten nichts weiter, als die Einheit der Reflexion über Erscheinungen, in so fern sie notwendig zu einem möglichen empirischen Bewußtsein gehören....; ihre objektive Realität gründet darauf: daß, weil sie die intellektuelle Form aller Erfahrung ausmachen, ihre Anwendung jederzeit in der Erfahrung muß gezeigt werden können.
Die Benennung eines Vernunftbegriffs (Gott, Freiheit, Unsterblichkeit, d.V.) aber zeigt schon vorläufig: daß er sich nicht innerhalb der Erfahrung wolle beschränken lassen, weil er eine Erkenntnis betrifft, von der jede empirische nur ein Teil ist.... Wenn Vernunftbegriffe das Unbedingte enthalten, so betreffen sie etwas, worunter alle Erfahrung gehört, welches selbst aber niemals ein Gegenstand der Erfahrung ist: etwas, worauf die Vernunft in ihren Schlüssen aus der Erfahrung führt, und wonach sie den Grad ihres empirischen Gebrauchs schätzt und abmisset, niemals aber ein Glied der empirischen Synthesis ausmacht.'' (B 366f)
War es nicht Kants Argument, daß die Erfahrung Allgemeinheit und Notwendigkeit nicht aufweist, deshalb die Einsicht in diese aus einer anderen Quelle kommen müsse? Wie soll denn nun die ,,Anwendung'' der Verstandesbegriffe ,,in der Erfahrung gezeigt werden können''? Insofern sie darüber hinausgehen, kann das Recht dazu - in Kants Konstruktion der abstrakten Entgegensetzung von Material und Form des Gedankens - nicht an der Erfahrung gezeigt werden; insoweit sie nicht darüber hinausgehen, findet gar keine ,,Anwendung'' von Gedankenformen statt. Kant versöhnt diesen Widerspruch, indem er die Verstandesbegriffe als ,,intellektuelle Form aller Erfahrung'' bestimmt, die insofern, als sie bloß subjektiv gemeint sind, gar kein objektives Hinausgehen über die Erfahrung darstellen. Weil bloß subjektiv ist der Verstandesgebrauch innerhalb der Grenzen der Erfahrung objektiv!
Bei der Betrachtung Gottes etwa findet andererseits auch ein Ausgehen von der Erfahrung und ein Hinausgehen über sie statt. Kant sagt selbst: ,,etwas, worauf die Vernunft in ihren Schlüssen aus der Erfahrung stößt...'' Kant hat den sogenannten empirischen Verstandesgebrauch damit verteidigt, daß objektiv kein Hinausgehen über die Erfahrung stattfindet, und er kritisiert den ,,Vernunftgebrauch'', das Denken gewisser Gegenstände, die selber nur als Gedanken existieren, als bloß subjektiv weil da ein Hinausgehen über das bloße Material der Erfahrung stattfindet. Kant behauptet einen Unterschied zwischen der sogenannten empirischen Wissenschaft und der Spekulation, den es gar nicht gibt: Tatsächlich redet er mit seinem Unterschied von Ausgehen und Hinausgehen über vom Schließen, und das findet in Wissenschaft und Metaphysik statt. Indem es das Gesetz einer Sache herausfindet ist es auch in der Wissenschaft ein Hinausgehen über das bloß Erfahrene und zugleich ist es ein engeres Bleiben an der Sache, als es die Erfahrung selbst schon böte. Wenn die metaphysische Deutung der Welt als Werk Gottes eine falsche und darin bloß subjektive Erklärung ist, dann müssen falsche Schlüsse vorliegen. Kant dagegen hält die Gottesbeweise für bloß subjektiv und gar nicht falsch, weil da überhaupt Schlüsse stattfinden, also, wie Kant sagen würde, über das Material hinausgegangen wird . Schließen verboten!
Damit wird die einst kritisch gegen das religiöse Dogma gerichtete Parole der Aufklärung ins Reaktionäre und Wissenschaftsfeindliche gewendet: Hieß es gegen Spekulation, Glaube und Autorität, daß alle Wissenschaft auf Erfahrung beruhe, in ihr ihren Gegenstand und Ausgangspunkt habe; so heißt es seit Kant, daß die unbegriffene Erfahrung das einig Objektive an der Wissenschaft sei, und alles, was Wisssenschaft über die pure Faktizität hinaus ermittelt, bloß subjektiv ist.
Eigentlich war Kant mit diesem radikalen Resultat fertig und beim letzten Resultat seiner ,,kritischen Philosophie'' angekommen: Das Außereinander von Sache und Denken ist Kant gründlich gelungen und nicht mehr überwindbar.
Der Gegensatz zwischen der in der Erfahrung gegebenen Objektivität des Wissens und der unabhängig von der Erfahrung im Erkenntnisvermögen gegebenen Notwendigkeit und Allgemeinheit des Wissens ist erstens unüberbrückbar, und zweitens will ihn Kant überbrücken. Er hat sich dazu einen Theoretischen Kunstgriff einfallen lassen, der als Kopernikanische Wende in die Geschichte der Erkenntnistheorie eingegangen ist:
,,Bisher nahm man an, alle unsere Erkenntnisse müssen sich nach den Gegenständen richten; aber alle Versuche über sie a priori etwas durch Begriffe auszumachen, wodurch unsere Erkenntnis erweitert würde, gingen unter dieser Voraussetzung zu nichte. Man versuche es daher einmal, ob wir nicht in den Aufgaben der Metaphysik damit besser fortkommen, daß wir annehmen, die Gegenstände müssen sich nach unserem Erkenntnis richten, welches so schon besser mit der verlangten Möglichkeit einer Erkenntnis derselben a priori zusammenstimmt, die über Gegenstände, ehe sie uns gegeben werden, etwas festsetzen soll.'' (B XVI)
Was man bisher annahm, war nicht das Dümmste: daß Erkenntis den Zweck hat herauszufinden, was ihr Gegenstand in seiner Eigenart ist. Kant bespricht das wie eine Voraussetzung, die, wenn man sie macht, Selbstverständlichkeiten widerspricht und daher in Frage zu stellen ist. Was er wie eine Selbstverständlichkeit aufnimmt, ist allerdings überhaupt keine: Es ist vielmehr sein philosophisches Problem mit dem Gegensatz von Subjektivität (Erkenntnisvermögen) und Objektivität (Erfahrung), das er so hinschreibt, als wollte er es karikieren: Wie kann man über Gegenstände etwas herauskriegen, wenn man - noch ehe sie uns gegeben sind! - an sie mit Begriffen herantritt, die mit ihrer Beschaffenheit nichts, mit der Beschaffenheit unseres Verstandes dafür um so mehr zu tun haben? Das kann nie gut gehen, kann man Kant darauf nur sagen, du hast die Sache mit deiner Definition von Erkenntnis schon von vornherein gründlich vergeigt! Aber Kant hält an seiner absurden Idee fest, es müsse doch über die Objektivität etwas auszumachen sein mit von ihr unabhängigen Begriffen; und an dieser Absurdität läßt er lieber das Selbstverständliche scheitern: Wenn sich die uns in der Erfahrung gegebene Objektivität schon nach unseren a priorischen Begriffen richten täte, dann könnten diese Begriffe auch ganz gut auf unsere Erfahrung passen, und die ,,verlangte Möglichkeit einer Erkenntnis derselben a priori'' wäre gerettet. Das philosophische Problem wäre damit gelöst - Operation gelungen, Patient tot! Kants Vorschlag geht nämlich dahin, den von ihm erfundenen Gegensatz dadurch zu versöhnen, daß er die Objektivität der Erfahrung in die Subjektivität des Erkennenden auflöst. Jetzt ist alles an der Erkenntnis subjektiv, lautet Kants grandiose Lösung: die Begriffe, die unserem Erkenntnisvermögen entstammen sowieso und nun auch die in der Erfahrung gegebene Objektivität, die auch nur das Produkt unserer Subjektivität und der Anwendung ihres begrifflichen Instrumentariums sein soll.
Damit hat sich die Fragestellung gegenüber dem Ausgangspunkt erst einmal noch radikalisiert: War es zunächst ,,nur'' das, von Hume übernommene Problem, wie das Denken von der Erfahrung zur Notwendigkeit und Allgemeinheit der Wissenschaft kommt, so hat seine Sorte ,,Analyse'' auch die Erfahrung selbst fragwürdig gemacht. Er hatte alle Momente des Wissens ,,nach dem Gegensatz von subjektiv und objektiv überhaupt'' (Hegel) auseinandergelegt, d.h. auf die Alternative von außen gegeben oder vom Subjekt hinzugetan verteilt und findet daher, daß, was er als gegeben annehmen kann, auch gar nicht Erfahrung ist, sondern nur das Objekt derselben ohne alle Bestimmung, denn die kommt ja vom Subjekt. Dieses Subjekt selbst ist dann aber auch gar nicht mehr erfahrendes, sondern selber das Isolationsprodukt: ,,reine Rezeptivität, welches keiner der Funktionen der Intelligenz mehr entspricht, bzw alle ihre Tätigkeiten mit dem Gegensatz von objektiv und subjektiv überhaupt infiziert: Empfindung, Wahrnehmung, Anschauung, Erfahrung und nicht erst das Begreifen.
Die Produkte des Subtraktionsverfahren sehen nämlich nun folgendermaßen aus: Da ist einerseits die Schimäre eines leeren Gedanken, der nichts denkt, und eben gar kein Gedanke ist, aber als fertige Form für einen möglichen Inhalt doch selbständig bestehen soll. Dieser Un-gedanke braucht den Inhalt, den Kant ihm nahm, aber nicht von sich aus. Er steht ja selbständig da; und da er so ganz andersartig ist, wie das ihm gegenübergestellte Material des Denkens, wüßte dieser fertige Gedanke auf Abruf auch gar nicht, welches Material zu ihm passen würde.
Ihm gegenüber soll eine blinde Anschauung stehen, die von aller Verstandestätigkeit, die schon zum Wahrnehmen gehört, analytisch gereinigt wurde. Kein Identifizieren, kein Vergleichen und Unterscheiden soll in diese blinde Anschauung gehören, die somit als ein, der Gedankenform total fremdartig gegenüberstehender, bestimmungsloser Brei der Empfindung vorgestellt wird. Dieser unwirklichen Anschauung von nichts fehlt selbstverständlich jede Bestimmung - Kant hatte sie ihr ja weggenommen -, sie braucht sie wieder, um gedachter Inhalt zu sein. Sie fehlt der Anschauung nun aber so gänzlich und grundsätzlich, daß es an diesem Brei gar keinen Ansatzpunkt mehr für Gedanken gibt; von sich aus aber kann der Empfindungsbrei, passiv wie er ist, schon gleich keinen Beitrag für einem Übergang zu dem ihm völlig fremdartigen Anderen leisten.
Der Gegensatz von Subjektivität und Objektivität soweit universalisiert und auf alle theoretischen Intelligenzleistungen ausgedehnt, erlaubt Kant sein Problem wie ein Lehrbuch der rationellen Psychologie vorzutragen. Er fängt ganz vorne an, bei den sinnlichen Empfindungen, geht alle Stufen durch, ehe er zum begrifflichen Denken kommt, ohne auch nur eine dieser Tätigkeiten der Intelligenz zu bestimmen. Nie erklärt er den Übergang von z.B. Wahrnehmung zu Erfahrung, er trennt vielmehr die Stufen voneinander ab, indem er jede als nicht mehr die Vorstufe und noch nicht die nächste bestimmt, die sie gleichwohl ermöglichen soll.
Für den Fortgang des Gedankens bei Kant ist es nützlich, sich zwei Dinge klarzumachen: 1. warum es von dieser Ausgangslage keinen Fortgang mehr geben kann; und 2. warum Kants Hauptschrift - sie fängt ja mit der Kopernikanischen Wende überhaupt erst so richtig an - für diesen einen Gedanken Hunderte von Seiten braucht. Beides hat denselben Grund. In Kants Erkenntnistheorie sind das Problem, das er aufwirft, und die Lösung, die er vorsieht, haargenau dasselbe. Wer die Frage, wie Erkenntnis möglich sei, mit dem Verweis auf das Erkenntnisvermögen beantwortet, der will damit die Frage beantwortet haben - und hat damit zugleich Subjektivität und Objektivität prinzipiell auseinandergerissen, objektives Erkennen mithin für unmöglich erklärt und somit das Problem der Erkenntnis überhaupt erst aufgeworfen. Mit der Lösung des Problems ist das Problem unwiderruflich beschlossen. Alle Gräben, die das Erkenntnisvermögen schließen soll, reißt es auf. Das wiederum macht für den, der sich an die Logik dieser falschen Kategorie halten will, die Wiederholung der Prozedur unabdingbar: Neue Erkenntnisvermögen müssen her, um zu kitten, was die bereits eingeführten getrennt haben usf. Kant war ein strenger, dh. h. hier: gnadenloser Denker.
Zuerst kommt bei Kant die Wahrnehmung. Kant fragt ganz grundsätzlich, warum das Material des Denkens überhaupt ins Bewußtsein paßt. Das Problem verdankt sich der Vorstellung, daß das Bewußtsein, schon bevor es Bewußtsein von etwas ist, einen eigenen Inhalt hat. Es ist ein mit allerlei Erkenntnisvermögen und -instumenten gefülltes Ding - wieso paßt dazu das ganz fremde Material? Kants Lösung: Die Gegenstände müssen sich, um dem Bewußtsein als Material ,,gegeben'' zu werden, nach den ,,Bedingungen unserer Sinnlichkeit'' richten, sonst würden sie nicht hineinpassen. Dazu muß ein neues Vermögen her, das Anschauungsvermögen, das, indem es das Material unter seine ,,reinen Formen der Anschauungen'' bringt, das Material dem Bewußtsein kommensurabel macht. Gefunden werden diese bloß subjektiven Formen der Sinnlichkeit durch das schon sattsam bekannte Subtraktionsverfahren:
,,In der Erscheinung nenne ich das, was der Empfindung korrespondiert, die Materie derselben, dasjenige aber, welches macht, daß das Mannigfaltige der Erscheinung in gewissen Verhältnissen geordnet werden kann, nenne ich Form der Erscheinung. Da das, worin sich die Empfnidungen allein ordnen können, nicht selbst wiederum Empfindung sein kann, so ist uns zwar die Materie aller Erscheinung nur a posteriori gegeben, die Form derselben aber muß zu ihnen insgesamt im Gemüt a priori bereitliegen.'' (B 34)
Was allen Sinneseindrücken gemein ist, ziehen wir von ihnen als subjektive Form, als Voraussetzung der Möglichkeit aller einzelnen Eindrücke ab:
,,In der transzendentalen Ästhetik also werden wir zuerst die Sinnlichkeit isolieren, dadurch, daß wir alles absondern, was der Verstand durch seine Begriffe dabei denkt, damit nichts als empirische Anschauung übrig bleibe. Zweitens werden wir von dieser noch alles, was zur Empfindung gehört abtrennen, damit nichts als reine Anschauung und die bloße Form der Erscheinung übrig bleibe, welche das einzige ist, das die Sinnlichkeit a priori liefern kann. Bei dieser Untersuchung wird sich finden, daß es zwei reine Formen der sinnlichen Anschauung als Prinzipien der Erkenntnis a priori gebe, nämlich Raum und Zeit...''(B 36)
Weil das Neben- und Nacheinander tatsächlich die allgemeinen Momente alles Empirischen sind, die in keiner Erfahrung der Äußeren Realität fehlen können, entschließt sich Kant, geradezu diese Definition dessen, was äußere Realität heißt, zur bloß subjektiven Bedingung der Anschauung zu erklären.
Nun ist dem Denken ein Material gegeben. Aber dieses ist nicht mehr das, was es vor der Prozedur war, durch die es ins Bewußtsein gebracht wurde. Es hat eine Modifikation und Veränderung stattgefunden, die den gegebenen Inhalt für das Subjekt unkenntlich macht: die allgemeinen Bestimmungen seiner Wahrnehmungen sind nicht objektiv, sondern vom Subjekt hinzugefügt. Die Brücke, die Kants konstruierte Kluft von äußerer Realität und Bewußtsein überwinden sollte, trennt beide Seiten grundsätzlich.
Dem Bewußtsein ist nun eine in Raum und Zeit auseinandergelegte chaotische Mannigfaltigkeit von Sinneseindrücken gegeben. Und Kant stellt sich die Frage, wie auf dieses Chaos die apriorischen Verstandesbegriffe passen. Dem Material fehlt alle Einheitlichkeit, auf die sich die Begriffe beziehen könnten. Diese Vorstellung vom Chaos der Sinneseindrücke, dem jede Einheit fremd ist, verdankt sich schon wieder Kants Erkenntnisvermögens-Logik: Schließlich war er es, der von der Sinnlichkeit alles abgezogen hat, was nach Einheit ausschaut, um es auf die Seite der apriorischen Verstandesbegriffe zu schlagen, die er als Einheitsstifter definiert hat. Nun fehlt der Sinnlichkeit die Einheitlichkeit. Also muß sie wieder her - nun aber als Produkt eines neuen Vermögens! Die Einbildungskraft macht das:
,,Die transzendentale Logik hat ein Mannigfaltiges der Sinnlichkeit a priori vor sich liegen, welches die transzendentale Ästhetik ihr darbietet, um zu den reinen Verstandesbegriffen den Stoff zu geben, ohne den sie ohne allen Inhalt, mithin völlig leer sein würde. Raum und Zeit enthalten nun ein Mannigfaltiges der reinen Anschauung a priori, gehören aber gleichwohl zu den Bedingungen der Rezeptivität unseres Gemüts, unter denen es allein Vorstellungen von Gegenständen empfangen kann, die mithin auch den Begriff derselben jederzeit affizieren müssen. Allein die Spontaneität unseres Denkens erfordert es, daß dieses Mannigfaltige zuerst auf gewisse Weise durchgegangen, aufgenommen, und verbunden werde, um daraus eine Erkenntnis zu machen. Diese Handlung nenne ich Synthesis.''(B 102)
Kant argumentiert so: Der Verstand braucht das Chaos der Sinnlichkeit als Material, und weil es doch die einzige Form ist, in der er sein Material kriegen kann, müßte es doch auch den Begriff des Gegenstands jederzeit affizieren. Tut es aber nicht - wegen seiner totalen Heterogenität. Also braucht es das Denken, daß erst einmal das Chaos überhaupt verbunden werde. Stur geht Kant von der absoluten Trennung beider Seiten ebenso aus, wie davon, daß sie doch zusammengehen, was ihm die Wirklichkeit von Erfahrung und Wissenschaft immer wieder nahelegt. Das läßt ihn aber nicht an seiner Isolationsleistung zweifeln, sondern berechtigt ihn vielmehr eine Lösung zu postulieren, für die er auf beiden von ihm isolierten Extremen keinen Grund finden kann. Deshalb findet er ein neues Vermögen:
,,Allein die Synthesis ist doch dasjenige, was eigentlich die Elemente zu Erkenntnissen sammelt, und zu einem gewissen Inhalte vereinigt; ... Die Synthesis überhaupt ist, ..., die bloße Wirkung der Einbildungskraft, einer blinden, obgleich unentbehrlichen Funktion der Seele, ohne die wir überall gar keine Erkenntnis haben würden.'' (103)
Die postulierte Leistung der Einbildungskraft hat nur einen Inhalt: sie ist die begriffslose Mitte zwischen dem Chaos der Empfindungen und den leeren Verstandesbegriffen, weil es zwischen beiden keine Vermittlung geben kann: Sie soll das Material durchgehen, aufnehmen, verbinden, sammeln und vereinigen, ohne daß sie seine Einheit, also auch den Grund der ganzen Verbinderei am Material finden dürfte. Das bleibt ja den Verstandesbegriffen vorbehalten und deren Einheit wird nicht am Material gefunden, sondern liegt a priorisch im Hirn bereit. Die bloße Vereinigung des Materials überhaupt, ,,zu einem gewissen Inhalte'', ist die ganz und gar grund- und gehaltlose Einheit von nichts; die Versammlung des Chaos zur vielfältigen Empfindung eines Gegenstandes, der aber leer ist und aus den Empfindungen nicht folgt. Zur Erkenntnis gehören jetzt schon drei Etagen:
,,Das erste, was uns zum Behuf der Erkenntnis aller Gegenstände a priori gegeben sein muß, ist das Mannigfaltige der reinen Anschauung; die Synthesis dieses Mannigfaltigen durch die Einbildungskraft ist das zweite, gibt aber noch keine Erkenntnis. Die Begriffe, welche dieser reinen Synthesis Einheit geben (!), und lediglich in der Vorstellung dieser notwendigen synthetischen Einheit bestehen, tun das dritte zum Erkenntnisse eines vorkommenden Gegenstandes, und beruhen auf dem Verstande.'' (B104)
Kant stellt sich dank seines Isolationsverfahrens die im wissenschaftlichen Resultat ja doch gewußte Einheit der Gegenstände ganz falsch als eine Rechtsfrage: Mit welchem Recht tut die Einbildungskraft den Empfindungen ihre Einheitsstiftung an, wenn es an diesen schon ausdrücklich nicht den Grund ihrer ,,Synthesis des Mannigfaltigen'' haben darf?
,,Denn es könnten wohl allenfalls Erscheinungen so beschaffen sein, daß der Verstand sie den Bedingungen seiner Einheit gar nicht gemäß fände, und alles so in Verwirrung läge, daß z.B. in der Reihenfolge der Erscheinungen sich nichts darböte, was eine Regel der Synthesis an die Hand gäbe,...''(B 123)
Kant gibt hier zu Protokoll, daß ihn die Einführung der Einbildungskraft bei seinem Problem keinen Schritt weiter gebracht hat: Es könnte sein, daß sich das Material dem Einheitsstiften durch die Einbildungskraft sperrt (durch die Verstandesbegriffe, hieß das Problem vorher). Kein Wunder, die Einbildungskraft hat ja von Kant auch dieselbe Aufgabe zugeschrieben bekommen wie der Verstand mit seinen Begriffen:
,,Dieselbe (!) Funktion, welche den verschiedenen Vorstellungen in einem Urteile Einheit gibt, die gibt auch der bloßen Synthesis verschiedener Vorstellungen in einer Anschauung Einheit, welche, allgemein ausgedrückt, der reine Verstandesbegriff heißt. Derselbe Verstand also, und zwar durch eben dieselben Handlungen, wodurch er in Begriffen, vermittelst der analytischen Einheit, die logische Form eines Urteils zu Stande brachte, bringt auch, vermittelst der synthetischen Einheit des Mannigfaltigen in der Anschauung überhaupt, in seine Vorstellungen einen transzendentalen Inhalt, weswegen sie Verstandesbegriffe heißen, die a priori auf Objekte gehen ...'' (B 104 f)
Warum sollte dem Verstand unter dem Titel Einbildungskraft und Synthesis - und mit demselben Mittel - gelingen, was ihm unter dem Firmenschild Erkenntnis (Urteil) nicht gelang? Aber es muß gehen! Dann stellt sich aber die umgekehrte Frage: Warum muß der Verstand mit seinen Begriffen überhaupt noch seine Objekte erkennen, wenn er selbst es war, der sich seine Objekte nach Maßgabe seiner Begriffe konstruiert hat? Da die Einheitsstiftung klappen muß, Kant aber immer noch nicht weiß, wie das Unmögliche gehen soll, versichert er erst einmal, daß es geht: Wir haben das Bewußtsein, daß unser Verstand synthetisiert und vereinigt; schließlich haben wir nur ein Bewußtsein, in dem sich die mannigfaltigsten Vorstellungen finden; Kant nennt das die ursprünglich-synthetische Einheit der Apperzeption:
,,Das: Ich denke, muß alle meine Vorstellungen begleiten können; denn sonst würd etwas in mir vorgestellt werden, was gar nicht gedacht werden könnte, welches ebensoviel heißt, als die Vorstellung würde entweder unmöglich, oder wenigstens für mich nichts sein. ... Der Gedanke: diese in der Anschauung gegebenen Vorstellungen gehören mir insgesamt zu, heißt demnach so viel, als ich vereinige sie in einem Selbstbewußtsein, oder kann sie doch wenigstens darin vereinigen, und ob er gleich selbst noch nicht das Bewußtsein der Synthesis der Vorstellungen ist, so setzt er doch die Möglichkeit der letzteren voraus, d.i. nur dadurch, daß ich das Mannigfaltige derselben in einem Bewußtsein begreifen kann, nenne ich dieselbe insgesamt meine Vorstellung.'' (B 131ff)
Das bessere theoretische Gewissen dieses akademischen Umstandskrämers meldet sich hier einmal ganz kurz: Kant bemerkt, daß die Versammlung einer ununterscheidbaren Mannigfaltigkeit von Vorstellungen in einem Bewußtsein ebensowenig das Bewußtsein der Einheit dieser Vielfalt einschließt, wie dieser Empfindungsbrei, wenn es denn einer wäre, korrekt konstatiert, der Einheit des Selbstewußtseins Abbruch tun könnte. Sturheil wird auch dieser Widerspruch durch die Kategorie der Möglichkeit gelöst: Ohne (Einheit des) Selbstbewußtsein(s) jedenfalls, ohne ,,daß ich das Mannigfaltige in einem Bewußtsein begreifen kann'', könnte es kein Bewußtsein von der Einheit der Dinge geben. Eine feine Einsicht, die auf ihre Weise auch wieder stimmt!
Sosehr die ,,Brücke'' der spontanen Einbildungskraft und ihr transzendentaler Rechtsgrund die ,,Einheit der Apperzeption'' auch die Identität der Momente einer Sache von der Wirklichkeit getrennt und zur Zusammensetzleistung des Bewußtseins erklärt hatten, die ursprüngliche Frage ist weiterhin ungelöst: Wie paßt nun der inhaltliche Empfindungsbrei mit seiner inhaltslos synthetisierten Einheit auf die Verstandesbegriffe, die doch die bestimmte (= inhaltliche) Einheit immer schon a priori bereithalten?
,,In allen Subsumtionen eines Gegenstands unter einen Begriff muß die Vorstellung des ersteren mit der letzteren gleichartig sein, d.i. der Begriff muß dasjenige enthalten, was in dem darunter subsumierten Gegenstande vorgestellt wird, denn das bedeutet eben der Ausdruck: ein Gegenstand sei unter einem Begriffe enthalten. ... Nun sind aber reine Verstandesbegriffe, in Vergleichung mit empirischen (ja überhaupt sinnlichen) Anschauungen, ganz ungleichartig, und können niemals in irgendeiner Anschauung angetroffen werden. Wie ist nun die Subsumtion der letzteren unter die erstere, mithin die Anwendung der Kategorie auf Erscheinungen möglich, da doch niemand sagen wird: diese, z.B. die Kausalität, könne auch durch Sinne angeschauet werden und sei in der Erscheinung enthalten?'' (B 176)
Wer Erkenntnis mit einem Vermögen erklären will, mit diesem notwendig Erkenntnis und erkannte Realität trennt, um diese Trennung mit immer neuen Vermögen dann wieder rückgängig zu machen, kommt einfach nicht von der Stelle. Außer der Vervielfältigung der Erkenntnisinstanzen ist verglichen mit dem Ausgangspunkt der transzendentalen Wissenschaft einfach kein Fortschritt festzustellen. Doch die Seele hat ein letztes Mal Mitleid mit dem transzendentalen Sportsgeist und stellt das Nötige zur Verfügung. Was? Natürlich wieder eine Mitte zwischen den absolut unversöhnlichen Extremen: jetzt soll es doch irgendwie gedankliche Anschauungen und anschauliche Gedanken geben.
,,Nun ist klar, daß es ein Drittes geben müsse, was einerseits mit der Kategorie, andererseits mit der Erscheinung in Gleichartigkeit stehen muß und die Anwendung der ersteren auf die letztere möglich macht. Die vermittelnde Vorstellung muß rein (ohne alles Empirische) und doch einerseits intellektuell, andererseits sinnlich sein. Eine solche ist das transzendentale Schema.'' (B 177)
So bleibt Kant seinem Fehler treu und macht ihn zum letzten Mal: Er formuliert den absoluten Gegensatz und die Einheit der unvermittelbaren gegensätzlichen Extreme gleichzeitig. Das transzendentale Schema ist natürlich auch wieder nicht der Übergang von der Anschauung zum Gedanken, der gezeigt werden müßte, sondern eine weitere Instanz im Gehirn, welche die ihm unerklärliche Leistung immer schon hingekriegt hat. Andererseits, wenn der Schematismus die letzte und entscheidende Vermittlung ist, die alleine alles leistet und die getrennten Welten von Gedanken und Wirklichkeit aufeinander bezieht, dann hätte Kant sich die vielen hundert Seiten der transzendentalen Wissenschaft sparen können und nur erklären müssen, was da passiert. Aber dann wäre es vorbei gewesen mit seinem erkenntnistheoretischen Luthertum, seiner Zwei-Reiche-Lehre. Da hält er lieber seine moralische Idee fest und dankt als Denker ab: Er verfängt sich vollständig in seinem Kuddel-Muddel von anschaulichen Gedanken, gedachten Anschauungen, die zugleich beides auch noch nicht richtig sein dürfen; Bilder also, der ''produktiven Einbildungskraft'', ,,nicht einzelne, sondern allgemeine Anschauung'' (weiß Gott, was das sein soll!) - sinnlich und doch ''Monogramm der reinen Einbildungskraft a priori''. Das führt den Denker zum Schluß:
,,Dieser Schematismus unseres Verstandes ... ist eine verborgene Kunst in den Tiefen der menschlichen Seele, deren wahre Handgriffe wir der Natur schwerlich jemals abraten und sie unverdeckt vor Augen legen werden.'' (B180f)
© Online-Version GegenStandpunkt Verlag 2004
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