Inhalt

Kritik bürgerlicher Wissenschaft

Immanuel Kant
Königsberger Klöpse


Zum ewigen Frieden –
eine Völkerrechtsidee aus Königsberg

Je mehr im Westen die Frage von Krieg & Frieden zum politischen Dauerbrenner gemacht wird, desto mehr Interesse findet auch wieder jenes Traktat Kants mit dem ironisch anmutenden Titel, der so gut auf Grabsteine paßt. Zurecht! Denn ,,Zum ewigen Frieden'' ist eine Schrift, mit der sich der ,,deutsche Idealismus'' seinen Namen schwer verdient hat; sie ist das bewußte Bekenntnis zur wünschenden, die Realität ignorierenden Betrachtung der außenpolitischen Gewalttätigkeiten und darin einer modisch auf- und wieder abgeregten Friedensbewegung kongenial, die bei aller bemerkten Vorbereitung eines Waffengangs konsequent daran fest hält, ihrem Staat solches einfach nicht zuzutrauen. Lieber warnt man die Raketenbeschaffer vor den Risiken ihrer Waffen und vermutet eine ,,verfehlte Sicherheitspolitik''.

In der Technik idealistischer Betrachtung ist man seit Kant keinen Schritt weitergekommen, gegen seine selbstbewußten Skrupel und komplizierten Verteidigungen sind heutige Idealisten aber eher verblödet. Kants Verfahren ging nämlich so:

1. Krieg führen – Dürfen die das?

Anläßlich der auch zu seiner Zeit immer wieder fälligen Kriege, ließ sich Kant nichts Besseres als diese Juristenfrage einfallen: Wie verhält sich die Konkurrenz höchster Gewalten die sich schon deshalb nichts vorschreiben lassen zu Erlaubnissen und Vorschriften? Wie die juristische Prüfung von Tatbeständen will diese Frage ignorant sein gegen Gründe und Zwecke, aus denen heraus Krieg das gebotene Mittel ist. Krieg gibt es eben, sagt sich der Philosoph in Königsberg1), es kommt darauf an, ihn zu verbieten! Krieg soll nicht aus der Staatsräson heraus erklärt werden, der er dient, und mit deren Sturz er überflüssig ist. Gegen ihn soll ein verbietendes Ideal aufgerichtet werden; ein Ideal, das, unbeschadet des Fortbestehens dieser Staatsräson, ihr eine Schranke setzen soll, von der man von vornherein weiß, daß diese Staatsräson sich nicht daran halten wird.

Aufgerichtet muß das Ideal allerdings erst noch werden, Kant muß sich auf seine ignorante Moralistenfrage glatt die überraschende Antwort erteilen: Ja, sie dürfen! Er ist so beseelt von seinem Glauben an die vernunftstiftende Wirkung von Verboten, daß er nicht nur Krieg für gerecht hält, solange es ein völkerrechtlich verbindliches Verbot nicht gibt Kant erklärt den Krieg geradewegs aus dem Mangel eines Verbots desselben:

,,Da die Art, wie Staaten ihr Recht verfolgen, nie, wie bei einem äußeren Gerichtshofe, der Prozeß, sondern nur der Krieg sein kann, durch diesen aber und seinen günstigen Ausschlag, den Sieg, das Recht nicht entschieden wird, und durch den Friedensvertrag zwar wohl dem diesmaligen Kriege, aber nicht dem Kriegszustande ein Ende gemacht wird (den man auch nicht geradezu für ungerecht erklären kann, weil in diesem Zustande jeder in seiner eigenen Sache Richter ist) ...'', (B 34)

... muß Kant den Krieg als zwar untaugliches, aber mangels besserer Alternativen leider notwendiges Rechtsinstitut und Prozeßersatz betrachten und das alles ausdrücklich ohne Anliegen der Prozeßgegner, aus denen ein tödlicher Gegensatz hervorgehen könnte:

,,Völker, als Staaten, können wie einzelne Menschen beurteilt werden, die sich in ihrem Naturzustande (d.i. in ihrer Unabhängigkeit von äußeren Gesetzen) schon durch ihr Nebeneinandersein lädieren, und deren jeder, um seiner Sicherheit willen, von dem anderen fordern kann und soll, mit ihm in eine der bürgerlichen Verfassung ähnliche zu treten, wo jedem sein Recht gesichert werden kann.'' (B 30)

Nicht Krieg charakterisiert für Kant den Kriegszustand, sondern die Abwesenheit einer internationalen Rechtsordnung, wie eben umgekehrt auch nicht Friede herrscht, wenn keiner keinem etwas tut, sondern nur wenn das Recht herrscht: Gewaltlosigkeit nur, wo eine überlegene Gewalt die Gewaltlosigkeit der anderen sichert:

,,Der Friedenszustand unter den Menschen, die nebeneinander leben, ist kein Naturzustand, der vielmehr ein Zustand des Krieges ist, d. i. wenn gleich nicht immer ein Ausbruch der Feindseligkeiten, doch immerwährende Bedrohung mit denselben. Er muß also gestiftet werden; denn die Unterlassung der letzteren ist noch nicht Sicherheit dafür.'' (B 18)

So wird tatsächlich auch der Frieden wie durch obige Fragestellung schon der Krieg nicht bestimmt: Sie sind nichts für sich, sondern nur positiv oder negativ durch das Recht geprägte Zustände. Überhaupt wird so nur das Rechtsideal breitgetreten, d. h. nicht das Recht und seine Wirklichkeit beurteilt, sondern das Märchen der Naturrechtslehrer aufgetischt, die rechtsförmige Herrschaft sei Produkt eines Gesellschaftsvertrags, in dem sich die Bürger zweckfrei zur Vermeidung wechselseitiger Gewalttätigkeit, für die jedem gute Gründe unterstellt werden und die gleichwohl keiner von ihnen will, zusammengeschlossen haben sollen.

Am Verhältnis der Staaten zueinander, worauf Kant dieses bürgerliche Märchen anwenden will, hat er die Widerlegung seiner harmonisierenden Staatsgründungsidee: Die Staaten mögen nämlich nicht! Sie sind freie Subjekte gegeneinander und eben deshalb überhaupt nicht daran interessiert, über sich eine Gewalt einzurichten, die sie daran hindern soll, dies zu sein. Kant weiß das sehr gut, aber er läßt sich davon nicht beirren. Man kann ja einmal so tun, als habe die Welt auf einen neuen Solon gewartet und den Gesetzgeber in Königsberg spielen.

2. Der Philosoph als Gesetzgeber

erläßt Präliminar- und Definitivartikel für eine internationale Rechtsordnung, die zwischen den Staaten für so herrlich vernüftige und gewaltfreie Zustände sorgen soll, wie es im Inneren der modernen Staaten das gültige Recht tut. Den Inhalt seiner, den ewigen Frieden endlich voranbringenden Gesetze entnimmt Kant dem auch damals nicht erst erfindungsbedürftigen Völkerrecht: Wechselseitige Anerkennung der Staaten, Verbot der Eroberung oder Erwerbung anderer Staaten, Nichteinmischung, Abrüstung, Verbot der Kriegsanleihen in Friedenszeiten und das herrlichste aller modernen Ideale: humane Kriegsführung. Zur Wahrung all dieser Rechtsgrundsätze sollten sich die republikanischen Staaten 2) zu einem Völkerbund zusammenschließen 3), der sich der Überwachung dieser Bestimmungen widmet.

Man kann Kannt nicht den Vorwurf machen, er habe naiv und gutgläubig einer Idee angehangen, die keine Realität hat und auch keine haben kann. Den weitaus größten Teil seines Traktats nämlich widmet er der Frage, ob das mit dem Völkerbund und dem ewigen Frieden denn überhaupt gehen könne. Denn, daß die Staaten sich seiner hilfreichen Rechtsetzungsleistung nicht bedienen, daß ein unbefriedigtes Bedürfnis nach internationaler Regelung also nicht bestand, Krieg auch nicht wegen dieses Mangels stattgefunden hatte, daß kurzum seine ganze Fassung der Sache nicht stimmt das wußte Kant schon, nur wie!

,,... so sollte man denken, mußten gesittete Völker eilen, aus einem so verworfenen Zustand je eher desto lieber herauszukommen: Statt dessen aber setzt vielmehr jeder Staat seine Majestät gerade darin, gar keinem äußern gesetzlichen Zwange unterworfen zu sein, und der Glanz seines Oberhauptes besteht darin, daß ihm, ohne daß er sich eben selbst in Gefahr setzen darf, viele Tausende zu Gebote stehen, sich für eine Sache, die sie nichts angeht, aufopfern zu lassen, und der Unterschied der europäischen Wilden von den amerikanischen besteht hauptsächlich darin, daß ... die ersteren ihre Überwundenen besser zu benutzen wissen, als sie zu verspeisen, lieber die Zahl ihrer Untertanen und mithin auch die Menge ihrer Werkzeuge zu noch ausgebreiteteren Kriegen durch sie zu vermehren wissen.'' (B 32 f)

Eigentlich, meint Kant, müßten die Staaten den Frieden um des Friedens willen anstreben, aber sie tun es nicht was also wollen sie dann? Krieg, um des Krieges willen.

Das freilich ist genausowenig wahr wie sein Gegenteil. Es ist vielmehr der Realismus eines Moralisten, der zwar keinerlei Einsicht in das Verhältnis von Krieg und Frieden beinhaltet, aber immer noch für die Konsequenz hätte gut sein können, daß von seinem blutrünstigen Gebilde ein freiwilliges Aufgeben seines höchsten Anliegens nicht zu erwarten sei.

Die Winkelzüge des moralischen Verstandes sind jedoch um einiges komplizierter, als daß man so einfach Konsequenzen erwarten dürfte.

Nur erstens nämlich wurde so das Interesse, das Staaten ja immerhin auch am Frieden fassen, geleugnet und damit der schäbige wirkliche Friede idealisiert: Daß jeder Friede Resultat von Krieg ist und die Gründe für den nächsten hervorbringt, ist vergessen. Daß der völkerrechtlich anerkennende Verkehr zwischen den Staaten dann und solange einen gedeihlichen Frieden abgibt, als die Ansprüche, die sich ein Staat gegen den anderen ausrechnet, als sein Recht anerkannt sind; Krieg also ansteht, wenn so ein Frieden wiederhergestellt werden muß, weil ein Feindstaat die Anerkennung von Ansprüchen verweigert. Das alles ist im idealen Frieden, den nur leider kein Staat will, getilgt.

Statt dessen zweitens wollen die Staaten das sinnlose Anliegen eines Krieges um seiner selbst willen. Außer dem moralisch Guten, das nur nicht gewollt, wohl aber gesollt wird, kennt der Moralist nur das moralisch Böse: Böse-sein als Anliegen, ein ebenso antimaterialistischer Idealismus wie der des guten.

Drittens schließlich wird nun das im Völkerrecht und in der tatsächlichen Politik existierende Interesse am richtigen und gedeihlichen Frieden wiederentdeckt, freilich nicht als das, was es ist, sondern als das Auch-Wollen des obigen Ideals. So führt die Entdeckung des vorher vergessenen Interesses an Frieden nicht zur Revision der moralischen Trennung von Krieg und Frieden und der Bestimmung ihrer Zusammengehörigkeit, sondern zu einer weiteren Entdeckung: der Doppelnatur des Staates. Er ist das Böse und will Krieg, aber vielleicht ist er auch ein bißchen das Gute und will Frieden; jedenfalls aber schwankt er zwischen seinen beiden entgegengesetzten Naturen. So wird eine weitere Kategorie geboren: der Widerspruch eines ,,Hoffnungsgrundes'' nämlich, auf dessen Suche sich der Philosoph dann begibt.

3. Dürfen wir an den ewigen Frieden glauben?

a) Immerhin müssen die Kriegstreiber Friedensheuchler sein. Das beweist, wie mächtig das Anliegen Frieden ist!

,,Bei der Bösartigkeit der menschlichen Natur, die sich im freien Verhältnis der Völker unverhohlen blicken läßt, ist es doch zu verwundern, daß das Wort Recht aus der Kriegspolitik noch nicht als pedantisch ganz hat verwiesen werden können, und sich noch kein Staat erkühnet hat, sich für die letztere Meinung öffentlich zu erklären; denn noch werden Hugo Grotius, Pufendorf, Vattel u.a.m., obgleich ihr Kodex philosophisch oder diplomatisch abgefaßt, nicht die mindeste gesetzliche Kraft hat, oder auch nur haben kann, immer treuherzig zur Rechtfertigung eines Kriegsangriffs angeführt, ohne daß es ein Beispiel gibt, daß jemals ein Staat durch mit Zeugnissen so wichtiger Männer bewaffnete Argumente wäre bewogen worden, von seinem Vorhaben abzustehen. Diese Huldigung, die jeder Staat dem Rechtsbegriffe (wenigstens den Worten nach) leistet, beweist doch, daß eine noch größere, ob zwar zur Zeit schlummernde, moralische Anlage im Menschen anzutreffen sei, über das böse Prinzip in ihm doch einmal Meister zu werden.'' (B 33)

b) Und wenn es schon um die höhere Anlage im Menschen schlecht bestellt ist, dann gibt es ja immer noch das Eigeninteresse am Frieden: Die Geldmacherei selber, das internationale Geschäftsleben braucht Frieden was macht es da schon aus, daß der Friede der Geschäfte die entschiedene Gewaltkonkurrenz voraussetzt:

,,Die Natur ... vereinigt andererseits auch Völker, die der Begriff des Weltbürgerrechts gegen Gewalttätigkeit und Krieg nicht würde gesichert haben, durch den wechselseitigen Eigennutz. Es ist der Handelsgeist, der mit dem Kriege zusammen nicht bestehen kann, und der früher oder später sich jedes Volks bemächtigt. Weil nämlich unter allen, der Staatsmacht untergeordneten, Mächten die Geldmacht wohl die zuverlässigste sein möchte, so sehen sich Staaten gezwungen, den edlen Frieden zu befördern ...'' (B 65)

c) Dieses Eigeninteresse steht natürlich im glatten Widerspruch zum Eigeninteresse am Krieg. Man muß an die Möglichkeit des ewigen Frieden einfach glauben, denn wo kämen wir hin, wenn nicht? Wir müßten an der Vernunft von Staat und Recht verzweifeln. Das aber wollen wir keineswegs:

,,Zu solchen verzweifelten Folgerungen werden wir unvermeidlich hingetrieben, wenn wir nicht annehmen, die reinen Rechtsprinzipien haben objektive Realität, d. i. sie lassen sich ausführen.''

d) Wir müssen aber nicht nur an die Möglichkeit des ewigen Friedens glauben, wir dürfen auch!

,,Auf die Art (durch den Handelsgeist) garantiert die Natur, durch den Mechanismus in den menschlichen Neigungen selbst, den ewigen Frieden; freilich mit einer Sicherheit, die nicht hinreichend ist, die Zukunft desselben (theoretisch) zu weissagen, aber doch in praktischer Absicht zulangt, und es zur Pflicht macht, zu diesem (nicht bloß schimärischen) Zwecke hinzuarbeiten.'' (B 67)

Na also, wir dürfen hoffen, auch wenn wir genau wissen, daß der ewige Friede keinen Grund in der Realität hat. Hauptsache, wir können uns diesem Gemeinschaftswerk widmen und dürfen konstruktiv zum Staat stehen: Staat und Krieg bräuchten nicht notwendig zusammengehören. Q. e. d. Auch wenn sie es tatsächlich noch so sehr tun.

1. Wie alles, was man nicht erklären, aber für notwendig halten will, ohne daß dafür mehr spräche als das ,,Argument'' der bloßen Existenz einer Sache, wird bei Kant auch der Krieg zur Menschennatur geschlagen:

,,Die Natur hat, zu diesem ihrem Zwecke (die Menschen über den Erdball zu verteilen), den Krieg gewählt... Der Krieg selbst aber bedarf keines besonderen Beweggrundes, sondern scheint auf die menschliche Natur gepfropft zu sein.'' (B 55f)

Nur warum will Kant dem Menschen seine Natur verbieten, wenn sie ihm schon entspricht? Und, kann man das überhaupt, die Natur verbieten?

2. Kant glaubt fest daran, daß bürgerliche Staaten sich, im Gegensatz zu feudalen, mit Krieg nicht vertragen. Dabei beweist nicht erst das 20. Jahrhundert, wie gut das geht:

,,Wenn die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, ,ob Krieg sein solle, oder nicht`, so ist nichts natürlicher, als daß, da sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müßten (...) sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen: Da hingegen in einer Verfassung, so der Untertan nicht Staatsbürger, die also nicht republikanisch ist, es die unbedenklichste Sache von der Welt ist, weil das Oberhaupt nicht Staatsgenosse, sondern Staatseigentümer ist, an seine Tafeln, Jagden, Lustschlössern, Hoffest u.d.gl. durch den Krieg nicht das mindeste einbüßt, diesen also wie eine Art von Lustpartie aus unbedeutenden Ursachen beschließen ... kann.'' (B 23f)

Daß Krieg aus Lust und Laune beschlossen worden wäre, stimmt nicht einmal für die absoluten Monarchen. Es ist lediglich der gute Glaube an die Identität von Staatswohl und dem der Untertanen, der sich einfach keinen demokratischen Kriegsgrund vorstellen mag und deshalb zur Verantwortungslosigkeit der Regierungen greift. Für diese Identität vergißt der radikale Anhänger der Repräsentation, der sofort Anarchie wittert, wenn die Untertanen einmal selber etwas entscheiden, einmal kurz den Unterschied von betroffenem Volk und souveräner Volksvertretung und tut so, als würden in republikanischen Staaten die Soldaten und die bombardierte Zivilbevölkerung entscheiden, ob Krieg sein soll.

3. In der Idee des Völkerbundes liegt eine herrliche Mischung von freier philosophischer Rechtsetzung und einem Realismus vor, der weiß, daß die realen Mächte sich nicht nach dem Philosophen richten: Kant weiß nämlich ganz genau, was er von den Staaten schon gleich nicht verlangen kann das nämlich, was aus seiner Diagnose folgen würde. Wer das Recht, näher seine internationale Geltung, vermißt und den Außenzustand als einen von Wilden im Unterschied zum zivilisierten inneren faßt, der leitet das Bedürfnis nach einem Weltstaat ab, der eben Subjekt dieser Rechtsordnung und mit seiner überlegenen Gewalt ihr Garant wäre. Aber da machen die Staaten ja doch nicht mit! Also fordert der Philosoph bloß einen freien Völkerbund der einerseits das geschürzte Problem nicht löst, und andererseits von den Staaten ebensowenig wie ein Weltstaat gewollt wird: Das ist philosophischer Realismus!

,,Für Staaten, im Verhältnisse zu einander, kann es nach der Vernunft keine andere Art geben, aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Krieg enthält, herauszukommen, also daß sie, ebenso wie einzelne Menschen, ihre wilde (gesetzlose) Freiheit aufgeben, sich zu öffentlichen Zwangsgesetzen bequemen, und so einen (freilich immer wachsenden) Völkerstaat, der zuletzt alle Völker der Erde befassen würde, bilden. Da sie dieses aber nach ihrer Idee vom Völkerrecht durchaus nicht wollen, mithin, was in thesi richtig ist, in hypothesi verwerfen, so kann an die Stelle der positiven Idee der Weltrepublik (wenn nicht alles verloren sein soll) nur das negative Surrogat eines den Krieg abwehrenden Bundes den Strom der rechtscheuenden feindseligen Neigungen aufhalten, doch mit beständiger Gefahr ihres Ausbruchs.'' (B 37f)


© Online-Version GegenStandpunkt Verlag 2004
Inhalt