Wie konnte ausgerechnet dieser Fürstenknecht und Gottsucher in den Ruf kommen, ein Aufklärer zu sein? Aufklärung war doch einmal Protest gegen die alten Autoritäten von Kirche und König gewesen. Hat es nicht, zu Lebzeiten Kants, in Frankreich Leute [ 1 ] gegeben, die Spott und Verachtung übrig hatten für den tumben Gehorsam der braven Knechte und für die Lehren der heiligen Kirche, die zum Kampf gegen die Willkürherrschaft des Gottesgnadentums und zum Sturz des nur genießenden Adelsstandes mit seinen Privilegien aufriefen? Stand die französische Aufklärung nicht in dem Verdacht, der geistige Wegbereiter der Revolution gewesen zu sein?
Die Frage, ob der Aufklärer Kant, wäre er Franzose gewesen, bei der Revolution überhaupt mitgemacht hätte, beantwortet er selbst und zwar eindeutig negativ. [ 2 ]
Kant hatte die Kritik am Dogmatismus der Religion und an der Fürstenwillkür vernommen, die andere Leute vorgetragen hatten. Er hat den Ruf nach Freiheit aufgegriffen, ihn auf die Geistes- und Meinungsfreiheit reduziert und sich dann nur noch mit den Schranken auch des bloßen Meinens befaßt, die ihm auferlegt werden müßten, um es garantiert innerhalb des Unschädlichen, ja für die Regierungen Nützlichen zu halten. Seine Aufklärung wendet sich ausdrücklich nicht ans unterdrückte Volk, sondern an die Fürsten, die vom Beispiel des großen Friedrich lernen sollten, ,,sich nicht vor Gespenstern zu fürchten''.
Kant hat sich in die Aufklärung eingemischt, um mit ihr Schluß zu machen. Das dankt ihm die bürgerliche Welt, indem sie an ihn die Erinnerung als schlechterdings den Aufklärer in Deutschland pflegt, der ihren Begriff formuliert haben soll.
,,Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.'' (Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, in WW Bd.11, S.53)
Wenn Kant die feudalen Hintersassen und die mittelalterlich religiösen Massen über irgend etwas hätte aufklären wollen, dann hätte er sich schon die Mühe machen müssen, zu sagen, worüber sie sich was falsch gedacht haben. Der Philosoph aber verkündet wieder einmal ein Prinzip und natürlich ein falsches: Der Blödsinn in den Köpfen mag damals so groß gewesen sein wie heute, selber und mit dem eigenen Verstand gedacht haben ihn die Leute schon. Einen anderen als den eigenen hat nämlich niemand und auch falsches Denken kann man nicht von anderen besorgen lassen. Daß eigene Gedanken der Knechte nicht gefragt waren, weil ihr Interesse nichts galt, ist nicht damit zu verwechseln, daß von ihnen gar nicht selbst gedacht worden wäre. Treue Ergebenheit in eine feudale Hierarchie und tiefer Glaube an die göttliche Ordnung sind auch Denkleistungen.
Wenn dies von Kant dahingehend mißverstanden wird, daß der Verstand gleich gar nicht bemüht worden sei, dann steht schon sehr in Frage, ob er die Gläubigkeit und Schicksalsergebenheit seiner Zeitgenossen überhaupt so ohne weiteres für falsch hält und kritisieren möchte. Ob er den Inhalt dieser Weltanschauung, oder bloß die Form des Bibelglaubens und des nicht selbstverantworteten, bloßen Knechtsgehorsams für ungut hält. Jedenfalls steht als Konsequenz dieser Diagnose nicht etwa eine Korrektur von Irrtümern an, sondern eine der Einstellung: ,,Selber denken!'' Aufgeklären will Kant nicht über etwas, sondern, getrennt davon, die Leute. Aufgeklärt sein ist keine Frage des Wissens, sondern einer Haltung.
,,Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen.'' (ebd.)
Mit der Aufforderung, sich seines Verstandes ohne der Leitung eines anderen zu bedienen, ist Kant sehr modern. Auch heute verfallen aufgeklärte Zeitgenossen, sobald sie bei anderen auf Meinungen stoßen, die ihnen nicht passen, nicht auf die Kritik derselben, sondern auf die Diagnose: ,,Das hat der sich doch nicht selbst ausgedacht!'', oder neudeutsch: ,,Manipuliert!''. Mit dem Vorwurf der ,,selbstverschuldeten Unmündigkeit'' sind moderne Volkserzieher schnell bei der Hand und bestreiten ungeliebten Meinungen nicht die Wahrheit, sondern die eigentliche Zugehörigkeit zu ihrem Träger: Der hat sich Auffassungen, die er gar nicht meinen kann, auf womöglich unbewußten Kanälen einflößen und einflüstern lassen. Daß Wert und Wahrheit von Gedanken keine Frage des Urheberrechts sind, ist unter aufgeklärten Nachfolgern Kants ziemlich unbekannt: Wenn einer einen Gedanken weiß, dann ist der sein eigener, ganz unbeschadet dessen, ob dieser Gedanke selbst ausgedacht oder von jemand anderem übernommen ist. Daß es bei Gedanken nicht auf den Erfinder ankommt, gilt auch umgekehrt: Selber kann man sich den größten Blödsinn denken.
Mit der Diagnose der Manipuliertheit und der Aufforderung, sich seines Verstandes ohne fremde Anleitung zu bedienen, ersetzt Kant Kritik durch moralische Anmache: Der Irrtum wenn es überhaupt einer ist wird nicht ausgeräumt, sondern als Indiz einer unverantwortlichen Stellung des Beschuldigten zu seinem Denken genommen: So einer konsumiert unkritisch, läßt sich manipulieren, anstatt ja was, am Gedanken gibt es den Unterschied von Produktion und Konsumtion ja gar nicht! anstatt für seine Gedanken selber Verantwortung zu übernehmen; und zwar in dem Sinn, daß bewußt und ausdrücklich für jeden Quark als den eigenen, dadurch berechtigten und wertvollen eingetreten wird. Dem bloß Moralischen des Vorwurfs entspricht die Inhaltslosigkeit der Differenz von bloß übernommener und echt eigener Meinung; alle demokratischen Geister, die auf diesem Feld Wachsamkeit üben wollen, wissen darum, und können nicht sagen, worauf sie aufpassen müssen, wenn sie sich vor Manipulation in Acht nehmen wollen. Ihr Wesen besteht schließlich darin, daß man sie nicht merkt. Alarm schlägt der antimanipulative Instinkt nur dann, wenn eine Auffassung, die man nicht teilt, mit Argumenten erklärt wird: Da weiß jeder, daß er manipuliert werden soll, und daß er sich in Gedankendingen von keinem etwa sagen lassen muß.
,,Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen, dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein.'' (ebd.)
Wirklich menschenunwürdig dieses Bild, das Kant hier von ,,dem Menschen'' zeichnet, für den seine Natur doch eigentlich Mündigkeit vorgesehen hat. Kants Zeitgenossen erklären sich freiwillig für unmündig, weil es angeblich viel bequemer ist, sich manipulieren zu lassen. Vor lauter ,,Faulheit und Feigheit'' wünschen sie nichts so sehr wie eine Leitung über sich, die ihnen das Gehorchen so gemütlich macht. ,,Ich habe nicht nötig, zu denken ...; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen.'' Und die Fürsten und Priester haben es dann leicht, das Volk nein, nicht zu unterdrücken!, sondern mit der unnötigen und übertriebenen Dienstleistung ihrer ,,Vormundschaft'' zu beglücken, die diesem das Denken abnimmt, so daß sie damit einen Abgrund von geistiger Bequemlichkeit zu verantworten haben. Folgt man dem Aufklärungsphilosophen, so hat die alte Sorte Herrschaft einzig auf geistiger Arbeitsteilung beruht!
Die neuen Verhältnisse, die mit der Revolution heraufkamen, sind für Kant nichts als die Bedingungen, die es den Bürgern erlauben, ihre pflichtgemäße Verantwortung auch zu tragen. In der Benützung in Familie, Arbeit und Krieg kommt ihm das untertänige Volk dann vor wie eine Gemeinde von kritischen Geistern, denen Kant das Räsonnieren über ihre Pflichten ausdrücklich erlauben will. Daß Mündigkeit nichts mit Vorteil, Interesse oder tun und lassen, was man will, zu tun hat, versteht sich, wenn ihr Gegenteil bequem sein soll. Insofern klärt Kant über nichts auf, wenn er die ,,Mündigkeit'' als die Forderung der Aufklärung angibt. Er entwirft ein Bild vom aufgeklärten Menschen, indem er sagt, was dieser Typus lieber tun und lassen sollte. Der große Aufklärer, der noch nicht einmal mitbekommen hat, daß und wie selbst der hörigste Mensch seinen Verstand einsetzt, wartet mit der Empfehlung auf, die Leute sollten sich bewußtseinsmäßig ruhig was trauen und sich ihren ureigenen Reim auf die Welt machen.
Kant kommt sich wie alle späteren Vertreter der Gedankenfreiheit dabei sehr großzügig vor, weil er rät, auf ein Verbot zu verzichten, das ohnehin undurchführbar ist: das Verbieten von Gedanken. Diese machten sich nämlich die Menschen auch im tiefsten Mittelalter selber; was mit der, auch heute noch, berechnenden Abwägung ihrer Äußerung nicht zu verwechseln ist. Der Großzügigkeit folgt sofort die Belehrung auf dem Fuße, was auf dem Felde des Denkens für erwünscht, unschädlich, förderlich, kurz für konstruktiv angesehen werden müsse. Das Mißverständnis, daß nun der Mensch mit seinen Ansichten immer und überall gefragt sei, weil es auch im praktischen Leben nach ihm gehen soll, muß auf jeden Fall ausgeräumt werden. Wann und wie Urteile überhaupt am Platz sind, will aufgeklärt sein.
,,Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen.''
,,Welche Einschränkung (dieser Freiheit) aber ist der Aufklärung hinderlich? welche nicht, sondern ihr gar wohl förderlich? Ich antworte: der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen zustande bringen; der Privatgebrauch derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu behindern. Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauch seiner Vernunft denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, der er in einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten, oder Amte, von seiner Vernunft machen darf.'' (ebd., S. 55)
Da, wo das Amt seinen Ausführer dienstverpflichtet, sei es als Lehrer, Pfaffe oder Offizier, wo der Gebrauch des Verstandes sich ganz den öffentlichen, sprich staatsdienlichen Aufgaben unterzuordnen hat, ausgerechnet da spricht Kant vom ,,Privatgebrauch''. Und bei dem ist er alles andere als ein Freund des Räsonnierens und privaten Meinens. Hier verbietet es sich, die Tätigkeit am eigenen Denken auszurichten:
,,So würde es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von seinem Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er muß gehorchen.'' (ebd., S. 56)
Die ,,private'' Stellung muß dem öffentlichen Dienst angemessen sein, die eigene Meinung hat dem Auftrag zu entsprechen. ,,Philosophie'' nur nach Maßgabe des Beamtenrechts! Wer im Dienst ,,vernünftelt'', vernachlässigt die Gehorsamspflicht. Und die ist eine klare Grenze der Vernunft.
Da, wo der Mensch wirklich Privatmensch ist, außerhalb des Amtes und nach Dienstschluß, da spricht Kant vom ,,öffentlichen Gebrauch'' des Verstandes. Der Gelehrte denkt eben auch da wieder ans Ganze. Daß er diesen ,,öffentlichen Gebrauch'' nicht auch nach Maßgabe des Beamtenrechts beurteilte, also die Überprüfung dieser Feierabendphilosophie hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit der Dienstauffassung nicht gleich mitformulierte, sollte man ihm nicht zugutehalten: Der gute Mann konnte sich einfach nicht vorstellen, daß ein bürgerliches Individuum eine andere Sorte von Kritik zustandebringt als jene, die von der Sorge um das Gelingen des bürgerlichen Ladens und der ,,Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit'' seiner Vorhaben trieft.
So gelangt Kant nach Abgrenzung des Bereichs, in welchem die Selbständigkeit des Menschengeschlechts auch bei großen Aufklärern weniger gefragt ist, zu einer Demonstration mustergültiger Kritik, die er nicht missen möchte, und die er den Fürsten als ausgesprochen nützlich anpreist:
,,Es kann ihm (dem Offizier) aber billigerweise nicht verwehrt werden, als Gelehrter, über die Fehler im Kriegsdienste Anmerkungen zu machen, und diese seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen.'' (ebd.)
Bei den Geistlichen ist es nicht anders:
,,Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinen Katechismusschülern und seiner Gemeinde nach dem Symbol der Kirche, der er dient, seinen Vortrag zu tun; denn er ist auf diese Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol, und Vorschläge wegen besserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens, dem Publikum mitzuteilen.''
Im Dienst womöglich gar laut über das dort zu Verrichtende nachzudenken, hält Kant allemal für Pflichtvergessenheit. Da hat man die Klappe zu halten und zu tun, was verlangt ist. Die Pflicht eines mündigen Bürgers ist es, sich schwer eigenständige Gedanken darüber zu machen, ob Dienst und Nützlichkeit auch im besten Einklang stehen. Als ,,gelehrter'' Offizier die ,,Fehler beim Kriegesdienste'' aufdecken, natürlich nur soweit sie nicht dem Gehorchen entgegenstehen, also stets auf die bestmögliche Verrichtung des Amtes bedacht das zeichnet den mündigen Bürger aus. Mit bloßem Gehorsam ist dem ,,gemeinen Wesen'' zu wenig gedient, so daß die Verantwortung fürs Ganze, das konstruktive Mitdenken des aktiven Staatsbürgers einfach zugelassen gehört! Daß dieser Gebrauch des Verstandes keiner Herrschaft zu Schaden gereicht:
,,Denn es leuchtet dieser doch ein Beispiel vor, daß bei Freiheit, für die öffentliche Ruhe und Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das mindeste zu besorgen sei'' (ebd., S. 60),
ist heute überflüssig zu sagen. Damals brauchte es noch ,,Aufklärer'', die den Herrschern den guten Tip verabreichten, sie sollten das Wagnis, ein bißchen Meinung zu gewähren, ruhig eingehen. Natürlich mit dem überzeugenden Hinweis auf ,,schlagende Argumente'', die da auch noch zu Gebote stehen: Ansonsten stände da ja auch noch ,,ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer zum Bürgen der öffentlichen Ruhe'' bereit. Eine wahrlich kühne Vision in die moderne Welt der Grundgesetze, denen die Polizei zur Seite steht, damit der Staat einen Mißbrauch der Meinungsfreiheit abwendet. Eine schöne Menschenwürde, die dem freien, mündigem Bürger laut Kant da zusteht. Die Selbstverständlichkeit des freien Meinens ist in ein Reservat verbannt, wo sie sich garantiert ungefährlich für wen und was wohl? austobt.
Der Mann tritt nicht einmal für die ,,Freiheit der Kritik'' ein, sondern definiert, wie weit sie zu gehen hat. Er argumentiert wie ein Kanzlerberater, der die Herrschaft vor der Furcht befreien will, daß die Leute aufgrund ihres Verstandes auch schon ihre Dienste in Zweifel ziehen könnten. Er wartet mit der Entdeckung auf, daß ein bedingter Gebrauch des Verstandes die Menschen zu brauchbaren Knechten macht. Sein Rat lautet: Laßt die Leute ihre Gesinnung beschränkt pflegen und keine Herrschaft braucht davon eine Beschränkung zu fürchten. ,,Ein größerer Grad von bürgerlicher Freiheit scheint der Freiheit des Geistes des Volks vorteilhaft, und setzt ihr doch unübersteigliche Schranken; ein Grad weniger von jener verschafft hingegen diesem Raum, sich nach allem seinem Vermögen auszubreiten.'' (ebd., S. 61)
Geistesfreiheit verträgt sich nicht nur, sie braucht die wirkliche Unfreiheit, um so recht zu blühen! Genau genommen redet Kant, wenn er über Aufklärung, Meinungsfreiheit, Verstand, über Mut oder Bequemlichkeit beim Einsatz desselben doziert über nichts von all dem: er redet über eine moderne Herrschaftstechnik; aber nicht ehrlich und offen. Er redet über die Herrschaftstechnik am und im Bild des ihr entsprechenden Objekts, dem mündigen Bürger. Diesem Konstrukt entspricht es wesensmäßig zu gehorchen, sich dabei aber Seines zu denken und Verantwortung für das zu übernehmen, was er sowieso muß. Mit seiner konstruktiven Leistung tat Kant das wenigste, was er sich als Aufklärer schuldig war: er erfand zur modernen Form der Herrschaft das widersprüchliche Menschenbild hinzu, das nach ihr ruft, sie rechtfertigt und in dessen Namen die modernen Verhältnisse dort gefordert werden, wo sie noch nicht so weit sind. Daß der Mensch das Maß aller Dinge sei, dieser Satz der antiken Aufklärung wird vom modernen Aufklärer Kant auf eine ganz überraschende und ironische Weise gerettet: Der Mensch ist philosophisch gesehen das Wesen, das seine Freiheit hat, um Verantwortung zu tragen, d.h. eine Pflicht zu erfüllen. Es verwirklicht sich selber, wenn ihm erlaubt wird, sich diese Pflicht als Engagement einzubilden.
Daß sich ganze Philosophengenerationen nach Kant ausgerechnet dafür begeistern, macht der Disziplin keine Ehre. Wenn die Traditionspfleger seines armseligen Beitrags zur Aufklärung vom ,,Selberdenken'' schwärmen, schwingen sie sich ganz elitär zu einem Bekenntnis auf: Sie, als gelehrte Philosophen, wissen genau, wie verantwortliches Denken geht und daß die ihm entspringenden Dummheiten absolut unbedenklich sind. Das ist sehr großzügig gedacht und verrät den Mut zum Blödsinn genauso wie die Bequemlichkeit, in der sich die Brotgelehrten einrichten.
[ 1 ] Die hießen damals schon: Materialisten; weil sie Wissen an die Stelle philosophischer Spekulationen setzen, es zusammentragen und zugänglich machen wollten, nannte man sie auch Enzyklopädisten.
[ 2 ] ,,Der Grund der Pflicht eines Volkes, einen, selbst den für unerträglich ausgegebenen Mißbrauch der obersten Gewalt dennoch zu ertragen, liegt darin: daß sein Widerstand wider die höchste Gesetzgebung selbst niemals anders, als gesetzwidrig, ja als die ganze gesetzliche Verfassung zernichtend gedacht werden muß. Denn, um zu demselben befugt zu sein, müßte ein öffentliches Gesetz vorhanden sein, welches diesen Widerstand des Vokes erlaubte, d.i. die oberste Gesetzgebung enthielte eine Bestimmung in sich, nicht die oberste zu sein, und das Volk, als Untertan, in einem und demselben Urteile zum Souverän über den zu machen, dem es untertänig ist, welches sich widerspricht ...Eine Veränderung der fehlerhaften Staatsverfassung, die wohl bisweilen nötig sein mag kann also nur vom Souverän selbst durch Reform, nicht aber vom Volk, mithin durch Revolution verrichtet werden.'' Metaphysik der Sitten, WW Bd.8, S.440f.
© Online-Version GegenStandpunkt Verlag 2004
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