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Jf 9.11.09 – Fortsetzung Finanzkapital und Staat,
v. a. Punkt 2,
Staatshaushalt und Finanzkapital
Vorlage – III. Finanzkapital und Staat
0. Seine Leistungen als Wachstumshebel der marktwirtschaftlichen
Produktion erbringt das Finanzgewerbe durch die Behebung des
Kapitalmangels, der in der Konkurrenz aller Geschäftszweige
entsteht. Dazu ist es in der Lage, weil es
- das Geld der gesamten Gesellschaft zu seiner Verfügung hat
- und es durch seinen Einsatz als Kredit zu Kapital macht.
Die Regie über vergesellschaftetes Geld, den privaten Reichtum
schlechthin, üben Geldinstitute „auf eigene Rechnung“ aus: Sie
sind kapitalistische Unternehmen, die ihre mit fremdem Geld
verrichteten Dienste gewinnbringend zu einer aparten
Geschäftspraxis ausgestalten; Umsatz und Überschüsse
sind zu steigern.
1. Die staatliche Gewährung und Gewährleistung dieser
Abteilung der Marktwirtschaft wird dem doppelten Charakter des Gewerbes
gerecht. Als Gesetzgeber betreut die politische Gewalt das private
Interesse von Banken etc. wie andere Unternehmen auch – zugleich kommt
die Bedeutung dieser Geschäfte für das Funktionieren des
gesamten Wirtschaftens zur Geltung; ihre in der Krise populär
gewordene „Systemrelevanz“ geht ein in die fällige Kunst von
Ermächtigung zu kreditschöpferischen Werken und
Beschränkung der diesbezüglichen Freiheiten.
2. Für den Staat als Verwalter eines Haushalts ist das
kapitalistische Wachstum die Quelle für die Finanzmittel, mit
denen die politische Herrschaft bezahlt wird. Das Regieren ist auf die
Pflege marktwirtschaftlichen Erfolgs gerichtet, und an diesem Ziel
gemessen gerät ausgerechnet der effektive Einsatz der Staatsgewalt
zur Kost. Deren Bedarf, über Steuern und Schulden finanziert, ist
Gegenstand kontinuierlicher Güterabwägungen, die unter
demokratischen Umständen zu Rechtfertigungs-Schauspielen entarten.
Sie führen freilich noch immer zur kapitalismusgemäßen
Ausstattung der Staatsfinanzen: Die Finanzabteilung der Wirtschaft ist
das Instrument der Staatswirtschaft, worunter das Geldwesen jedoch
nicht leidet, sondern durch seine in Anspruch genommenen Dienste wieder
einmal an Macht gewinnt.
3. Dem Ziel, sich nicht als Belastung, vielmehr als Förderer
gedeihlichen Wirtschaftens zu bewähren, verschreibt sich der Staat
in separaten Geschäftsbereichen: Wirtschafts- und
Konjunkturpolitik unternehmen den Versuch, das Wachstum zu steuern und
gelangen dabei zu Kosten-Nutzen-Rechnungen eigener Art. Ihre Umsetzung
erfolgt über die Inanspruchnahme des Finanzgewerbes, kreuzt sich
dauernd mit Haushaltsfragen – und erschließt den Banken
zusätzliche Geschäfte.
(FN/Zusatz zur Krise als besondere Bewährungsprobe staatlicher
Finanzkunst)
Diskussion
Letztes Mal ging es im Verhältnis zwischen Finanzkapital und Staat
um die Geldversorgung der Gesellschaft, um die Bestimmung dieser
Leistung des Finanzgewerbes: Es sammelt das Geld der Gesellschaft ein
und macht es durch seinen Einsatz als Kredit zu Kapital. Aus dem
staatlichen Einwirken auf diesen Sektor geht hervor, dass es sich beim
Geld um das Lebensmittel dieser Gesellschaft handelt; damit ist jetzt
weniger gemeint, dass die einfachen Leute sich dafür das
Lebensnotwendige kaufen können – das existiert natürlich auch
als Appendix des Kapitalkreislaufs –, sondern es geht darum, dass das
Wachstum des Kapitals, diese ominöse Größe namens
Wirtschaftswachstum, auf ein gültiges Geld unbedingt angewiesen
ist, das auch immer in reichlichem Maße vorhanden sein muss. Der
Kapitalkreislauf soll nicht daran scheitern, dass es an irgendeiner
Ecke an Umlaufsmitteln fehlt, vor allem aber geht es darum, dem Kapital
für seine Zwecke, dem Anzetteln und Bestehen der Konkurrenz um die
Märkte, die nötigen Mittel an die Hand zu geben. Das bestimmt
die ökonomische Raison eines modernen bürgerlichen Staates.
Um sich diese Mittel zu beschaffen, ist das Bankkapital die gegebene
Adresse, und der Fundus, aus dem dieses schöpft, ist der Reichtum
der Gesellschaft, auf den es sich bezieht.
Dem Staat kommt es darauf an, dass das Geld als verlässliches
Instrument des kapitalistischen Wachstums seinen Dienst tut, seinen
Wert behält und sich dafür eignet, von der Geschäftswelt
als Kapitalvorschuss verwendet zu werden. Diese beiden Bestimmungen –
das Geld muss als gegenständliche Form gesellschaftlichen
Reichtums verlässlich sein und es soll für die Zwecke
kapitalistischen Wachstums, und das heißt in erster Linie
für die Zwecke des Finanzkapitals und seiner Kreditgeschäfte,
immerzu in Umlauf sein – führen zu dem Verhältnis: Mit all
seinen Regelungen für das Finanzkapital anerkennt der Staat dessen
Leistung, dass es den Wirtschaftskreislauf mehr oder weniger in seinen
Händen hat und dass es das Geschäftsmittel dafür
bereitstellt. Es wirft immerzu Geld in die Zirkulation, aber
ausschließlich als Mittel des Kredits, den es vergibt – die
Gleichung Geld und Kredit ist also schon an der Stelle geregelt, wo
überhaupt Geld in diese Gesellschaft hineinkommt.
Das hat für den Staat immer zwei Seiten: Einerseits ist es gut,
wenn das Finanzkapital so zu Werke geht, also sein Eigeninteresse zum
Motor der ganzen Kreditgeschäfte wird. Andererseits ist nicht zu
übersehen, dass mit dem Geschäft des Finanzsektors all dieser
Reichtum in gewisser Weise auch aufs Spiel gesetzt wird. Das Prinzip
der ganzen Techniken des Finanzkapitals besteht ja darin, aus
zukünftigen Erträgen jetzt verfügbare
Manövriermasse für die Bedürfnisse des Kapitals zu
machen; wenn dieses Gewerbe also flächendeckend die Geld- und
Kreditversorgung der Gesellschaft im Griff hat, hängt die
Verteilung von Geld als Kredit und die Existenz des Geldes selber davon
ab, dass das Geschäft der Banken auch im Großen und Ganzen
gelingt (s.a. „Finanzkapital“, Kap. 1 in GS 3-08 und 2 in GS 2-09).
Die jetzige Finanzkrise mit der großen Aufregung vor einem Jahr,
ob nicht mit den Banken die Geldzirkulation zusammenbricht, hat –
sozusagen ex negativo – den praktischen Beleg für diesen
Zusammenhang geliefert. Da war eine Schrecksekunde lang offenkundig,
dass das Geld der Gesellschaft durch Forderungen an die Banken ersetzt
ist und dass, wenn diese nicht mehr zahlungsfähig sind, auch die
Geldzirkulation zusammenzubrechen droht, die auf den Forderungen an die
Banken oder umgekehrt: auf den Verbindlichkeiten der Banken, auf deren
Zahlungsversprechen als Zahlungsmittel, beruht. Das ganze Umbuchen geht
nicht mehr, wenn die Banken einander offenbaren müssen, dass die
Geldsumme, die sie umbuchen, als Kredit gescheitert, insofern gar nicht
mehr vorhanden ist. Diese Gefahr wurde damals durch die Staatsgarantie:
Wir setzen die Banken wieder instand, sodass sie die Zahlungen der
Gesellschaft abwickeln können, aufgehalten und
zurückgedrängt.
Der GAU, dass das Bankgeschäft durch sein Scheitern womöglich
den Reichtum der Gesellschaft vernichtet, darf auf keinen Fall
eintreten, deswegen müssen die Banken diverse Vorschriften
beachten: z.B. was das Eigenkapital und das Verhältnis zwischen
eingenommenen und ausgegebenen Geldern betrifft oder hinsichtlich der
Mindestreserve, die sie bei der Notenbank unterhalten müssen und
die eine Art Garantie dafür sein soll, dass in all den Buchungen
und Zahlungsversprechen, mit denen die Banken die Geldgeschäfte
der Gesellschaft abwickeln, wirklich Geld zirkuliert, und zwar in dem
anspruchsvollen Sinn als die dingliche Materie, in der die
Zugriffsmacht auf Arbeit und Reichtum dieser Gesellschaft
vergegenständlicht ist.
— Mir sind die Kriterien
des Umgangs des Staates mit dem
Finanzwesen, des dauernden Hin und Her zwischen Affirmation und
Beschränkung der Freiheit des Geschäftsgebarens der Banken
nicht klar. Dass es verrückt ist, das Finanzkapital auf solides
Spekulieren festlegen zu wollen, ist klar, aber gibt es noch andere
Kriterien für den Staat hinsichtlich seiner Betreuung des
Finanzkapitals? Es kommt mir so vor, als ob er durch immer neue
Regulierungsanstrengungen den Widerspruch – das Finanzkapital leistet
mit seinem Geschäft die Geldversorgung der Gesellschaft –
aushebeln wolle, sodass das Finanzkapital seinen Dienst immer und
ungestört leisten kann.
Dieser Widerspruch, den der Staat da betreut, ist schön in dem
anglo-amerikanischen Ausdruck vom „moral hazard“ enthalten, was so viel
bedeutet wie hemmungsloses Ausreizen eines Risikos und womöglich
noch auf fremde Kosten. Das ist ein Bedenken, das gegen die
Bankgeschäfte erhoben wird, und die Überlegung heißt:
Wenn der Staat immer und gerade jetzt in der Krise klar macht, dass er
die Banken nicht scheitern lässt, weil sie „systemisch“ sind, dann
gestattet er ihnen ein hemmungs-, weil risikoloses Spekulieren, weil
klar ist, dass er für ihre Schulden im Fall des Falles
geradesteht. Die Sache, die mit dem „moral hazard“ angesprochen wird,
ist nicht auflösbar. Es sind die beiden Seiten, die der Staat
will: Das Bankgeschäft soll mit der Versorgung der Gesellschaft
mit Geld und Kredit sein Geschäft machen und dass es sein
Geschäft damit macht, ist für ihn die Garantie dafür,
dass auf diese Weise das Geschäft in seiner Gesellschaft klappt.
Das will er, und zwar flächendeckend, und er regiert ihnen nicht
in ihr Geschäft hinein. Aber weil die ganze Gesellschaft davon
abhängt und er als deren Hüter in letzter Instanz mit dem
Geld seiner Notenbank und mit den Schulden, die er als Staat machen
kann, dafür haftet, besteht er den Banken gegenüber darauf,
dass das aber gefälligst auch gelingen soll. Die ganzen
Regulierungsmaßnahmen und Vorschriften dienen dem Ziel, das
herbeizumanipulieren, was der Sache nach gelingen muss, damit der Laden
klappt. Deshalb versucht der Staat, die Kriterien, nach denen das (vor
allem nach den Gesichtspunkten des Finanzkapitals) funktionieren soll,
so festzuschreiben, dass das Funktionieren gewährleistet und das
Schiefgehen ausgeschlossen ist. Dass alles, was das Schiefgehen
ausschließt, das Funktionieren auch wieder beeinträchtigt,
ist das Dilemma, an dem er sich mit seiner Gesetzgebung abarbeitet.
Es versteht sich von selbst, dass bei allem, was der Staat für
dieses Geschäft kodifiziert, Ermächtigung und
Beschränkung immer Hand in Hand gehen, weil mit der
Zufriedenstellung von Gläubiger und Schuldner – die bei allem
Streit um die Zinsen einer Anleihe oder die Kautelen eines Vertrags das
Interesse an G-G’ eint – das Wachstum der Wirtschaft insgesamt
befördert wird. Insofern ist das Verbot von Wucher eigentlich
obsolet – Kredit soll ein Hilfsmittel für das Anwachsen des
Reichtums sein und nicht für das Ausplündern der Armut. Das
ist das Generelle, warum Wucher nicht zu den Gepflogenheiten des
modernen Geschäftswesens passt (es sei denn, das Kreditgewerbe
besinnt sich mal darauf, dass die Ausplünderung der Armut doch ein
ganz schönes Taschengeld abwirft – nur an der Stelle würde
ein Verbot von Wucher noch greifen).
Vom Standpunkt des Staates aus muss es bei einem Kreditgeschäft
gerecht zugehen zwischen den Eigentümern, denn i. d. R. streiten
Eigentümer darum, wie die doppelte Verwendung (von Gläubiger
und Schuldner) eines Eigentums vonstattengehen soll. Da es um
Spekulationsgeschäfte geht, bei denen der Schuldner das Geld des
Gläubigers berechtigtermaßen aufs Spiel setzt, geht es immer
um die Höhe des einzugehenden Risikos. Das zu regeln, fällt
sofort zusammen mit den Kriterien der Solidität der
Spekulationsgeschäfte, also deren eventueller Wirkung auf ein
irgendwie geartetes Umfeld – bei einer Bankpleite z.B. wären nicht
nur die Eigentümer, die sich verspekuliert haben, sondern auch die
vielen Bankkunden betroffen. Und da geht das Kriterium der
Solidität all der Geschäfte, die eine Bank treibt, eben ganz
von selbst in das Kriterium der Stabilität des ganzen Kreditwesens
über und es wird deutlich, dass die politökonomische
Bedeutung dieses Gewerbes den eigentlichen Inhalt der ganzen Regelungen
ausmacht. Nicht, dass der Gesetzgeber das wüsste – er reagiert auf
die Interessen und Beschwerden, die aus seiner Geschäftswelt an
ihn herangetragen werden.
Diese Regelungen – das sollte der Hinweis auf dem letzten Termin sein –
folgen keiner irgendwie gearteten Zweckrationalität (die
Ampel ist eine sinnvolle Einrichtung zur Regelung des Verkehrs, so
verplausibilisiert sich der Bürger dann auch die anderen
staatlichen ‚Regelungen’), sondern beruhen auf jeder Menge staatlicher
Gewalt. Im Schuldrecht geht es um die Ermächtigung zum Zugriff auf
fremdes Eigentum, um die Ermächtigung zum Vorenthalten des eigenen
Eigentums und um die Bedingungen, unter denen Vorenthalten und Zugriff
zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Das sind alles Fragen
der privaten Macht, die im Eigentum steckt – es ist der Inbegriff
privater Macht ökonomischer Natur in dieser Gesellschaft und
überall, wo das alles auf dem Spiel steht, ist staatliche Gewalt
‚regelnd’ unterwegs. Wenn man überhaupt von Vernunft reden will,
dann ist es die Vernunft der Gewalt, die den im Schuldrecht
kodifizierten Regelungen zugrunde liegt; deshalb ist diese auch sofort
gefordert für alle hier angesiedelten Konflikte, weil sie den
Interessen, die da kollidieren, immer schon zugrunde liegt, ihnen
immanent ist. Dort werden Machtfragen geregelt, die über einen
schlichten Ladendiebstahl weit hinausreichen. Eigentumsfragen sind in
dieser Sphäre immer (Schuld)rechtsfragen und dessen Paragraphen
sind der Ausgangspunkt für die Schöpfung immer gewagterer
„Produkte“ des Finanzkapitals. Anders als bei der Produktion eines
Autos, zu dessen Produktion Rohstoffe, Material und technisches Knowhow
nötig ist, ist der 'Rohstoff’ und die Technik, die in der
Finanzindustrie zur Anwendung kommen, immer und ausschließlich
das Recht; es findet seine Anwendung in einem produktiven Streit
zwischen den Kontrahenten (vorerst nur die Leute, die einen Kontrakt
unterschreiben ...) und mag einen beliebig komplizierten Vertrag zum
Ergebnis haben – was nicht erstaunlich ist, wenn ein solides
Spekulationsgeschäft abgesichert und realisiert werden soll ...
Der Staat kümmert sich um seine so funktionierende Gesellschaft
und will sie voranbringen, denn sie ist seine Basis. Das wäre der
anschließende 2. Punkt: Das Verhältnis, in das der Staat zum
Finanzkapital tritt, ist Teil seines Verhältnisses zu seiner
ökonomischen Basis überhaupt, die ihrerseits notwendigerweise
– gerade wegen des immensen Gewaltbedarfs dieser Gesellschaft – den
Staat braucht, der sich darum kümmert. Wie sieht jetzt die
Herrschaft in Bezug auf diese ökonomischen Verhältnisse aus?
Dass der Staat sich in erster Linie aus Steuern finanziert, dass das
zwar sein muss, aber andererseits schlecht ist, weil Steuern das
Privateigentum beschränken, ist jedem geläufig. Aber, was
für eine eigentümliche Sache ist eigentlich der moderne
bürgerliche Staat mit seiner Art der Finanzierung, was ist das
Prinzip des Besteuerns? Schon immer und überall auf der Welt hat
die Herrschaft Geld gebraucht; auch in allen Staaten, in denen die
herrschaftliche Benutzung von Geld als Korruption geächtet ist.
Aber können Raubritter, Herzöge des Mittelalters oder heute
warlords in Afghanistan korrupt sein? Das wurde damals sicher nicht so
betrachtet, denn in all diesen Verhältnissen fällt
Beherrschen und Ausnutzen der Gesellschaft zusammen. Herrschaft und
diese auszuüben, um aus den Leuten das rauszuholen, wovon die
Herrschaft lebt, ist normal – dafür gibt es sie ja. Die
Besonderheit des modernen Staates besteht aber darin, dass Ausüben
und Benutzen von Herrschaft getrennt ist.
Das ist die Grundlage für das Durcheinander in der
Steuergesetzgebung, dass das Recht, die Gesellschaft auszunutzen, ein
privates Recht ist und nicht beim Staat liegt; dass der
bürgerliche Staat für sich selbst dekretiert hat, dass es
nicht seine Sache ist, die Gesellschaft zu benutzen, ihre
Arbeitsleistungen sich dienstbar zu machen, sondern es Privatsache ist,
den ganzen Reichtum aus den Leuten rauszuholen. Das ist die erste und
wichtigste Aktion: die Ermächtigung des Privateigentums zum
Zugriff auf die Warenwelt und die sie produzierende Arbeit. Dass die
Herrschaft sich in dem Sinn quasi 'enteignet', dass sie den Zugriff auf
die materiellen Dienste ihrer Gesellschaft von sich abtrennt als
Privatsache derer, die über genügend Eigentum verfügen,
dass sie das Ausnutzen zu einer Sache des Privateigentums erklärt
– das ist Kapitalismus. Das hat die Bourgeoisie sich erstritten und der
bürgerliche Staat sagt: So soll es sein.
Dass der DDR-Staat diese Trennung – Beherrschen und Benutzen sind zwei
verschiedene Sachen – hat überwinden wollen, ist die Grundlage
für die Kombination aller schäbigen Urteile über ihn:
Dieser Staat war unfähig, die Leute auszunutzen und damit hat er
ihnen die Freiheit weggenommen, v. a. die ökonomische, die der
Mensch braucht. Der materielle Inhalt der Freiheitsforderung des
bürgerlichen Staates ist die Trennung von Beherrschen und
Ausnützen.
Das ist natürlich nicht das letzte Wort, denn der bürgerliche
Staat muss sich ja befähigen, seine Herrschaft im Interesse seiner
Gesellschaft auszuüben. Das ist der kleine Widerspruch: Damit das
Ausnützen der Gesellschaft als Privatgeschäft vonstattengeht,
braucht es eine mächtige Herrschaft, die alles unter Kontrolle
hat. Dann braucht es aber auch für den Staat eine Alimentierung
aus der so abgetrennten Gesellschaft. Deswegen sind einerseits Steuern
selbstverständlich, aber auch beim Besteuern begreift der
bürgerliche Staat sich selbst als Last für die Gesellschaft.
Das ist nicht nur der Fimmel von Westerwelle, sondern das
Bürgerliche, das ihn kennzeichnet. Der moderne Staat nimmt
die Trennung so ernst, dass die Kosten der Herrschaft, die er seiner
Gesellschaft schuldet, als Abzug vom Reichtum, den die Gesellschaft
produziert, organisiert werden. Abzug von dem, worauf es ankommt, dass
nämlich die Ausnutzung der Arbeitskraft der Gesellschaft gelingt
und Wachstum zustande kommt. Davon ist das, was der Staat braucht, ein
Abzug. Und in der Gestaltung seines Steuerwesens achtet er darauf, dass
immer der Gesichtspunkt zum Tragen kommt: Er ist eine Last und diese
Last seiner Gesellschaft aufzubürden, muss wohlüberlegt sein.
Das hat zwei Seiten. Die eine Seite ist ein Katalog von
Herrschaftsaufgaben, die auf den Staat zukommen, dadurch, dass er
getrennt von sich ein System der privaten Bereicherung organisiert.
Geht der Kapitalismus seinen Gang, erwachsen daraus dem modernen
bürgerlichen Staat Herrschaftsaufgaben, ein Katalog von Diensten,
den die Herrschaft dieser Gesellschaft schuldet. Das ist das Paradoxe
der Trennung zwischen Beherrschen und Benutzen, dass jetzt die
Beherrschung der Gesellschaft als Dienst an den Modalitäten der
Ausnutzung auftritt. Diesen langen Katalog von Staatsdiensten haben
sich Kaiser und Könige früher nicht träumen lassen. Von
der Infrastruktur fürs kapitalistische Gewerbe angefangen bis zur
Versteigerung von Funklizenzen für den schnellen Zugang zum
Internet, sind das Aufgaben, die der Staat erledigen muss, damit sein
Kapitalismus in Punkto Dienstleistung funktioniert. Sobald sein
Kapitalismus in die Gänge kommt, hat er ein Riesenheer an elendem,
verwahrlosendem Volk, das zu nichts mehr taugt – also muss er auf die
Tauglichkeit seines Volkes achten. Was er früher der
Mildtätigkeit der Kirche und den bäuerlichen
Großfamilien oder sonst wem überlassen hat, muss staatlich
organisiert sein, weil er ja beides will: Einen funktionierenden
Kapitalismus, der aber gleichzeitig ein anständiges Arbeitsvolk
braucht – da hat er zu tun, mit Sozialgesetzgebung etc. Nach diesem
Gesichtspunkt kann man alle Ministerien durchgehen. Also, ein vom Staat
getrenntes System der Bereicherung, eben Kapitalismus, soll
funktionieren, das fordert dem Staat eine Latte von Eingriffen und
fürsorglichen Maßnahmen ab, die alle auf der anderen Seite
Geld kosten, das er sich aus dieser Gesellschaft holen muss.
Das macht er mit Steuern, mit denen er sich richtig einschmiegt in das
System des Geldverdienens in der Gesellschaft. Überall, wo Geld
verdient und vermehrt wird, ist er zur Stelle. Er macht sein
Geldabgreifen vom Maß der funktionierenden Bereicherung
abhängig. Und er entdeckt daneben die Bequemlichkeit des
Kreditnehmens, nämlich, dass – wenn die Steuern für seinen
Bedarf nicht reichen – das Kreditgewerbe als Geldquelle auch für
ihn zur Verfügung steht. Wie bringt der Staat diese beiden Momente
– er erledigt seine Aufgaben, greift sich dafür das Geld seiner
Gesellschaft und betrachtet sich dabei selbst als Last – zusammen?
Beides regelt der Staat einfach über seinen Haushalt, dafür
gibt es einen extra Minister, z. Z. Schäuble. Der Haushalt bringt
diese beiden Sachen zusammen, er setzt in ein rechnerisches,
bilanziertes Verhältnis, was der Staat zu erledigen hat und was
ihm seine Gesellschaft deswegen abdrücken muss. Deshalb ist der
Haushalt das wichtigste Herrschaftsinstrument des Staates.
Zu diesem Verhältnis gehört dann die Freiheit dazu, sich
durch Verschuldung zusätzliche Mittel für seinen Haushalt zu
besorgen – nach dem Muster wie auch Großunternehmen sich beim
Kreditgewerbe Geld besorgen. Das kostet ihn zwar Zinsen, aber erst mal
hat er das Geld zur Verfügung, das er für seine
zukunftsweisenden Aufgaben braucht. Der Staat hat auch diese Methode
des Zugriffs, bei der er sich selber, grad um die Steuerlast in Grenzen
zu halten, der Mittel bedient, die das Finanzgewerbe ihm bietet. Er hat
die Freiheit, sich wie ein Großschuldner aufzuführen und
eine Anleihe aufzulegen, zu versteigern und zu sehen, wie viel Geld er
dafür bieten muss, um das über die Steuern hinaus
benötigte Geld an Land ziehen zu können. So finanziert der
Staat seine Aufgaben.
Die zwei Gesichter des Haushalts sind also: Der Staat teilt sich seine
Aufgaben ein und begutachtet dafür die Ressourcen, die er sich aus
seiner Gesellschaft holen kann. Er achtet bei den der Gesellschaft
entzogenen Steuern darauf, dass er seine Gesellschaft nicht über
Gebühr belastet, dass er das Wachstum nicht abwürgt, sondern
fördert. Er will ja mit dem, wofür er sein Geld ausgibt, also
mit seiner Herrschaftstätigkeit erreichen, dass dieses System der
Bereicherung funktioniert. Er will Wachstum, auch dafür, um in
Zukunft mehr abgreifen zu können, für alle möglichen
Belange, die er sonst noch zu erledigen hat. Auch nach außen,
für seine weltpolitischen Manöver braucht er eine Masse Geld.
Aber der Hauptpunkt bei der Aufstellung des Haushalts ist, dass er das
Wirtschaftswachstum nicht beeinträchtigen darf. Es wäre ja
auch paradox, weil er ja auf der anderen Seite alles dafür tut,
damit der Kapitalismus seiner Nation blüht und gedeiht (was man
auch an geschaffenen Arbeitsplätzen ausdrücken kann). Das ist
das oberste aller Staatsziele.
Der Staat hat so mit beiden Seiten seines Haushalts das Wachstum seiner
Marktwirtschaft im Auge. Bei seinen Aufgaben will er es fördern
und mit dem, was er sich dafür aus seiner Gesellschaft holt, will
er es nicht beeinträchtigen. Das, was dabei als Staatshaushalt
rauskommt, beinhaltet, dass der Staat damit gewissermaßen seiner
ganzen Gesellschaft den Haushalt führt. Er beherrscht nicht nur,
sondern durch die Art seiner Beherrschung bewirtschaftet er dann doch
seine kapitalistisch vor sich hinproduzierende und wachsende
Gesellschaft. Und in diese Art der Bewirtschaftung, wie in
Überlegungen jeden Finanzministers, wie die ökonomische Basis
des Gemeinwesens optimal zu bewirtschaften ist, fallen dann auch alle
Entscheidungen rein: Wo werden Steuern gesenkt, wo geben wir uns mal
der Hoffnung (Wahn, Berechnung) hin, sinkende Steuern fördern das
Wachstum, so dass die Steuern wieder steigen. Wie kommen Politiker
sonst auf so etwas wie ein "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" und das als
Überschrift über ein paar Steuersenkungen? Da sind gleich
Idee und Zweck zum Namen eines Gesetzes völlig anderen Inhalts
gemacht; ob dadurch irgendwas wächst, steht in den Sternen. An so
etwas merkt man das Prinzip, dass der Staat mit seinem Haushalt sich
nicht bloß auf seine Aufgaben bezieht, sondern sich damit in
seine Gesellschaft einmischt. Auch mit seiner Finanzierung mischt er
sich in die Ökonomie seiner Gesellschaft ein. Dazu gehören
Fragen, wie weit man mit den Steuern geht oder was an reichlich
vorhandenen Staatsaufgaben lässt man dann auch mal bleiben. Und
was finanziert man dann doch durch Kredit. Solche Unterscheidungen –
wie viel Steuern, wie viel Schulden – entstehen aus den
Haushaltsnöten des Staates und bedeuten politökonomisch
Unterschiede in der Bewirtschaftung des Standorts, die der Staat mit
seiner Haushalts- und Wirtschaftspolitik betreibt.
— Es gab eine
Formulierung in früheren
Ausgaben des GS: Steuerpolitik und Haushaltspolitik sei eine
praktizierte Ideologie. Die Aussage bezog sich auf die Vorstellung,
dass man dadurch, dass der Staat der Gesellschaft was wegnimmt, sie
gleichzeitig so steuern würde, dass mehr Wachstum entsteht. Da
wurde festgehalten, dass das ein Widerspruch ist. Ist diese
Auflösung nach dem eben Gesagten nicht zu einfach, denn der Staat
kann doch einen Stimulus für das Wachstum setzen, wenn er
Bürgern Steuern erlässt, um mehr zu kaufen.
Das ist eine Frage dazu, wie dieses Bewirtschaften der Gesellschaft
selbst zu fassen ist. Sicher wurde nie behauptet, dass der Staat seine
Gesellschaft ausplündert. Sondern dass das 'faux frais', also vom
Staat her gesehen notwendige Unkosten sind. Wenn ein heutiger Staat
durch jahrzehntelange Reformen so fertig ist, kann sich ein Politiker
glatt mit der Parole profilieren: 'mehr Netto vom Brutto'. Dann kann
man wirklich dem Wahn leben, der Gesellschaft geht es besser, wenn der
Staat weniger Steuern wegnimmt. Es ist aber gar nicht ausgemacht, ob es
mehr oder weniger Steuern bringen, das ist alles eine Frage des
Verhältnisses zwischen dem, was er fürs Wachstum in seiner
Gesellschaft leistet, und dem, wie er das Wachstum beschränkt
durch das, was er sich für diese Aufgabe abzweigt.
Haushaltsdebatten sind das Paradies aller Demokraten. An jeder Sache
herumzuüberlegen, ob es auch anders ginge. Dass der Staat seine
Gesellschaft bewirtschaftet, ist die Grundlage (auch wenn
Haushaltspolitiker das nicht so betrachten), weil da die Herrschaft ins
Verhältnis zu dem Nutzen gesetzt wird, den sie stiften soll. Das
kann man ewig debattieren: Der Staat braucht Geld, um zu nutzen –
kontra: Am meisten nützt er, wenn er nichts kostet. Bei der Frage,
welchen gesamtwirtschaftlichen Nutzen wirft das ab, tut sich sofort das
Feld der Ideologien auf; da kann man bei der Gestaltung der Steuern die
verwegene Behauptung aufzustellen, die eine Steuer habe einen
Wachstumseffekt, die andere nicht. Aber Wirkungen haben sie allemal. So
bringt das Weglassen einer bestimmten Steuer einen Effekt auf alle
Fälle hervor, nämlich diejenigen, die sie zahlen mussten,
haben mehr. Was das dann wieder für das Ziel des
Wirtschaftswachstums heißt, ist die absurde offene Frage.
— Noch eine
Nachfrage zur Verschuldung. Der
Staat macht einerseits mit seinem Haushalt ein Verhältnis von
Einnahmen und Ausgaben auf und verpflichtet sich auf dieses
Verhältnis, aber auf der anderen Seite kennt er bei seiner
Verschuldung keine Grenze an, außer der praktischen Grenze, wenn
seine Verschuldungsangebote nicht mehr wahrgenommen werden. So stellen
z.B. seine Bürgschaften für die Banken eine Summe dar, die in
keinem Verhältnis steht zu dem, was er an Einnahmen hat.
Da hat man ein Beispiel, dass es auch bei der Verschuldung, ebenso wie
bei den Steuern, sehr darauf ankommt, wofür sie stattfindet; es
gibt bestimmte Vorhaben, die der Staat für unbedingt notwendig
hält. Dabei testet er aber nicht aus, ab wann die Gesellschaft ihm
endgültig nichts mehr abkauft. Dabei gibt es eine Hierarchie der
staatlichen Notwendigkeiten, das ist auch Sache der Geschichte eines
Staates und seines 'historisch-moralischen Elements' (Marx) bei der
Bewirtschaftung seiner Gesellschaft und der Betreuung ihrer Insassen.
Klar, wenn bei der Bankenkrise das Funktionieren des gesamten Systems
auf dem Spiel steht, steht fest, dass der Staat sich auf den Standpunkt
stellt, dafür dürfe es keine Verschuldungsgrenze geben. Wobei
man übrigens sogar da einen Widerstreit in der politischen Klasse
hat, es genug Verrückte gibt, die schon mal behaupten, sie sehen
kein Systemproblem und nicht ein, wieso der Staat marode Banken retten
soll (Westerwelle). Da ist eine existenzielle Frage angesprochen und da
ist klar, die Steuern so erhöhen, um das zahlen zu können,
ist unmöglich. Das würde das Wirtschaftswachstum auffressen,
das er gerade retten will.
Aber es gibt eben eine Hierarchie von Aufgaben, das merkt man an so
lächerlichen Beschwerden, dass der Staat für Bildung nicht
solche Schulden macht. Andererseits, wenn ein richtiger Krieg angesagt
ist, dann darf man das alles auch nicht in ein enges Haushaltskorsett
einsperren. Das sind also alles Abwägungsfragen, weil mit dem
Haushalt sich die Herrschaft zum System der Benutzung der Gesellschaft
ins Verhältnis setzt. Und da gibt es lauter 'goldene Regeln', weil
es keine zwingenden Sachgesetze gibt. Das Prinzip ist – vom Staat her
gesehen – Einnahmen und Ausgaben unter dem Kriterium, dass das
Wirtschaftswachstum auf keinen Fall darunter leiden soll,
auszugleichen. Eben das ist ein Indiz dafür, dass der Staat nicht
nur Einnahme- und Ausgabenposten bewirtschaftet, sondern dass das, was
er damit eigentlich bewerkstelligt, eine Gesamtbewirtschaftung des
Kapitalismus, seines Standortes ist.
Was treibt der Staat eigentlich, wenn er mit seinem Haushalt das
Wirtschaftswachstum in seiner Gesellschaft fördert, überhaupt
und speziell mit der Finanzierung großer Teile seines Haushalts
mit Schulden, mit der Fütterung des Kreditgewerbes durch
ausgegebene Anleihen? Was ist der ökonomische Effekt
moderner staatshaushalterischer Bewirtschaftung einer nationalen
Marktwirtschaft? Das Grundsätzliche kann man nicht bestreiten: Er
leistet seinen Beitrag zur Akkumulation. Jenseits aller Ideologien ist
es das, dass der Staat seiner Gesellschaft den Haushalt führt,
also Finanzmittel, so wie er es für zweckmäßig
hält, umverteilt. Indem er Finanzmittel aus seiner Gesellschaft
abzieht und sie in die Bedingungen des Wachstums steckt, leistet er
natürlich allemal seinen Dienst an der Akkumulation des Kapitals.
Er produziert ein Bildungswesen, denn Wissen ist in der
kapitalistischen Gesellschaft eine Produktivkraft des Kapitals, deshalb
muss es vom Staat hergestellt werden, damit es dazu werden kann. Da hat
man ein Beispiel für die Unerlässlichkeit der staatlichen
Umverteilung von Finanzmitteln zur Beschleunigung der Akkumulation. Das
kann man an allen Haushaltsposten behandeln.
Die Gleichung steht damit auch fest: Indem der Staat zur Akkumulation
des Kapitals beiträgt, trägt er auch zur periodischen
Überakkumulation bei. Kein Politiker nimmt sich vor, mal die
Überakkumulation zu fördern, aber das Wachstum unbedingt
fordern und fördern, bedenkenlos gegen die Realisierungschancen
des Kapitals, will er schon. Eher noch mit dem Imperativ: Wenn wir das
Wachstum fördern, müssen wir auch Absatzmärkte im
Ausland erschließen. Das sind die Konsequenzen, die ein Politiker
daran knüpft, wenn das Wachstum vom Staat her immer gefördert
wird, und dann geben auf einmal die Märkte nicht mehr her, was
für das nationale Wachstum nötig ist.
— Von Seiten
des Finanzkapitals gibt es aktuell
die witzige Forderung, der Staat solle auf dem Verbriefungsmarkt
für staatliche Garantien sorgen, denn seine Rolle als
Auslöser der Finanzkrise verhindert, dass er wieder ein
ordentliches Wachstumsmittel wird.
Das ist vom Standpunkt des Wachstums ein Rückblick auf das
Regulierungswesen. Da merkt man, im Punkt 2 der Vorlage – der Staat
bewirtschaftet seine Gesellschaft im Hinblick aufs Wachstum – entstehen
natürlich Gesichtspunkte, die die Stabilitätserfordernisse
bei der Kontrolle des Finanzkapitals, Punkt 1, wieder durchkreuzen.
Kaum ist eine Restriktion im Hinblick auf die Stabilität angesagt,
meldet sich sofort ein anderer Minister und stellt fest, dass wir mit
unserer Finanzindustrie dann aber gegenüber London ins
Hintertreffen geraten, das können wir uns nicht leisten. Da merkt
man, wie das Regulierungswesen vom Standpunkt des Staatshaushalts in
dieses Bewirtschaften hineinpasst.
Aber vorher noch: Was trägt der Staat mit seiner Verschuldung zur
Akkumulation des Finanzkapitals bei?
— Die
Staatsverschuldung hat die
Eigentümlichkeit, dass das, was eigentlich Abzug ist, Mittel
für den Staat, gleichzeitig als Geschäftsmittel für das
Finanzgewerbe in die Zirkulation kommt. Er liefert Material für
das spekulative Gewerbe zum Handeln, zum darauf Spekulieren, Verkaufen
usw. Also etwas, womit das Finanzkapital wieder sein Geschäft
betreibt.
Es ist ein Schwung von Schulden, die als Geldkapital fungieren und
insofern die Kreditmacht des Bankgewerbes stärken. Es gibt noch
ein paar Besonderheiten bei dieser Art von Schulden.
— Staatsschulden
laufen unter dem Titel
größerer Sicherheit, weil sie vom Gewaltsouverän
herausgegeben werden, der nicht Pleite geht. Mit der
Eigentümlichkeit, dass der Staat, der zugleich der politische Herr
dieser Eigentumsordnung ist, auf sich selbst Schulden zieht.
Das hat für das Finanzkapital zwei Seiten.
— Der Staat
tritt da als Konkurrent zum
Finanzkapital auf und achtet bei seiner Zinsfestlegung für die
eigenen Anleihen darauf, dass dem Finanzkapital dadurch kein
großer Schaden entsteht, wenn Anleger, die die Sicherheit
vorziehen, vermehrt in diesen Papieren anlegen.
Es ist aber nicht so, dass der Staat den anderen den Kredit wegnimmt,
Geld auf sich zieht, das anderswo als Geschäft fehlt. Das
Kreditgewerbe hat keinen Topf, der dann irgendwann mal leer ist.
Für das, was als Kredit nachgefragt wird, findet sich schon das
Vermögen, das da reingeht. Es ist umgekehrt: Der Staat
eröffnet eine ganze Sphäre neuer Geschäfte, über
deren Eigenart gerade geredet wird. Er steht für die
Solidität seiner Schulden mit seiner Macht über seine
Ökonomie. Er richtet sich bei der Ausgabe seiner Anleihen am
Zinsniveau aus und zahlt die Zinsen, die nötig sind. So platziert
er seine Schulden und eröffnet damit neue, fürs Finanzkapital
verlockende Geschäfte. Die sind im Ausgangspunkt erst mal
risikoarm. Das Bankgewerbe betreibt Kreditschöpfung und das Geld
für den Kredit, den es vergibt, schöpft es gleich mit dazu,
natürlich nach Maßgabe dessen, was in dieser Gesellschaft
verdient wird und was damit angestellt wird. Das Maß ihres
Ausleihens ist das Maß ihrer Verfügungsmacht über
Zahlungen und Guthaben in der Gesellschaft.
Die beiden Größen, womit um Geldanlagen von denen, die
Anleihen ausgeben, konkurriert wird, sind Sicherheit und Ertrag; je
höher das Risiko, umso höher der Zins. In dieser laufend
tobenden Konkurrenz um Risiko und Zins spielt der Staat eine besondere
Rolle. Wenn ein Unternehmen eine Anleihe begibt, will es so viel, wie
es eben haben will; dafür zahlt es dann auch den Zins und wirbt
mit diesem ebenso wie mit der Sicherheit des damit anzuleiernden
Geschäfts. Dass dieser ganze Sektor wachsen will, und jedes
Einzelunternehmen in diesem Sektor natürlich mit, also dass das
Ganze auf immer mehr Kredit und immer größere Anteile am
Kreditmarkt hinausläuft, ist das elementare Gesetz auch dieses
Gewerbes. In dieses nach Wachstum strebende Gewerbe begibt sich der
Staat und macht dafür ein Angebot. Dieses Angebot qualifiziert
sich ebenfalls im Vergleich mit allen anderen durch die beiden
Größen: Sicherheit und Rendite. Aber diese Kreditaufnahme
dient dem Staatskonsum, während es bei den anderen ein produktiver
Konsum für ihre Fabrik ist. Dabei gibt es gegenüber allen
kommerziellen Anlageangeboten beim staatlichen Angebot eine sachliche
Besonderheit – die liegt im Punkt Sicherheit.
— Sie basiert
auf der staatlichen Hoheit und
nicht darauf, dass irgendein Geschäft erfolgreich ist.
Es ist paradox, ausgerechnet weil der Staat kein Kapitalist ist,
weiß die Anlegerwelt es zu schätzen, dass ihr Kredit auch
nicht für ein Geschäft aufs Spiel gesetzt ist. Es ist in dem
Sinn kein Marktrisiko. (Wir kommen später auf die Risiken, die es
stattdessen gibt.) Das ist die Besonderheit des Beitrags, den der Staat
mit seiner Verschuldung zur Akkumulation des Finanzgewerbes leistet: Er
stärkt damit die Finanzmacht der Banken; das schreiben die sich
als fungierendes Geldkapital, als ihr Vermögen in ihre Bücher
und verbuchen es dann auch, wenn es wieder zu ihnen
zurückzirkuliert, als Wachstumspotenz bei sich. Mit der
Akkumulation in diesem Sektor wächst also auch unweigerlich die
Kredit- und Geldschöpfungsmacht dieses Gewerbes, Wachstumsmittel
in die Gesellschaft zu geben, Wachstum vorzufinanzieren. Die
Akkumulation im Finanzsektor ist ein Hebel der Akkumulation in der
ganzen Gesellschaft; Zahlungsfähigkeit stiften, damit aus
gestifteter Zahlungsfähigkeit – indem sie als Kapital verwendet
wird – neues Wachstum entsteht, das ist das Geschäft der Banken.
Die Warnung vor einer Überhitzung ist das begriffslose Stichwort
dafür, bei der dadurch geförderten Akkumulation die Gefahr
der Überakkumulation schon an die Wand zu malen.
Hier ist man jedoch an der Stelle, dass der Staat mit seinen Schulden
die Macht des Finanzgewerbes zur Kreditschöpfung, zur
Geldversorgung des Kapitals für seine Vorschüsse
aufbläht. Und damit sind wir an der Stelle für einen Exkurs
zum Thema Inflation.
Durch diese Fähigkeit des Finanzkapitals, zeigen sich
endgültig die beiden Seiten dieses Verhältnisses. Die
Leistung des Kreditgewerbes, mit seinem Vorschuss das Wachstum des
Kapitals insgesamt anzuheizen, hat eine produktive und eine
kontraproduktive Seite: Das Wachstum des Kapitals wird finanziert,
gleichzeitig ist damit ein Anreiz für Preiserhöhungen in der
Welt. Für den Kapitalisten ist sowieso beides ziemlich dasselbe;
er will wachsen, mehr verkaufen und das möglichst noch teurer. Das
billiger Verkaufen ist die Waffe der Konkurrenz, was ihrerseits durch
die Konkurrenz erzwungen wird. Kontraproduktiv sind Preissteigerungen
für die, die sie steigern, nicht; für das Finanzkapital
zunächst auch nicht, denn wenn mehr zurückfließt, als
es hineingesteckt hat, ist es in Ordnung. Störend ist eine
Preissteigerung dann, wenn durch sie das Wachstum behindert wird.
Dafür gibt es einige Erscheinungsformen.
Auf den Endverbraucher, denkt man, kommt es erst einmal nicht an, aber
ausgerechnet der ist die Figur, an der zunächst statistisch so
etwas wie eine Inflationsrate festgemacht wird. Es gibt
Inflationsraten, die an verschiedenen Warenkörben ausgerechnet
werden und in Ordnung gehen. Wenn Preise für manche Artikel
steigen, mögen einige Geschäfte darunter leiden, dann ist
jedoch der Nachteil des einen der Vorteil des anderen. Wenn aber die
Kapitalisten bloß mehr Geld verdienen und sich dabei das W – W’
nicht ändert, sondern nur der Preisausdruck dafür, dann ist
das Wachstum beeinträchtigt. Denn dann wächst zwar die
Geldsumme, aber das, was man mit ihr anstellen kann, wächst nicht
mit. So merken unter Umständen auch die Kapitalisten selber, dass
die allgemeine Teuerung ihr Wachstum, so sehr sie sie erst einmal
selber durchsetzen, beeinträchtigt. Solange eine Inflationsrate
das Wachstum nicht auffrisst, geht sie in Ordnung. So sagt die
Europäische Zentralbank (EZB), dass alles, was als statistisch
ermittelte Teuerungsrate unter 2 % bleibt, in ihren Zielkorridor
der Geldwerterhaltung fällt. Aber wenn die Teuerung umschlägt
in eine Entwertung des Stoffs, des Geldes, mit dem die Kapitalisten ihr
Wachstumsgeschäft bewerkstelligen, droht eine Entgleisung des
Finanzierungsverhältnisses. Dann heißt die Inflation auch
Inflation und wird zum Problem.
— Mit dem
Begriff ‚inflationsbereinigtes
Wachstum’ wird festgestellt, ob die Kapitalisten trotz Inflation ein
Wachstum hinbekommen haben.
Für die Entgleisung dieses Verhältnisses – ein bisschen
Inflation ist immer drin und wird in der modernen Gesellschaft als
normal angesehen – gibt es verschiedene Erscheinungsformen. So gab es
z. B. einmal den Ausdruck Stagflation: Das Wirtschaftswachstum
stagniert, dennoch steigen die Preise, also sinkt eigentlich die
Wirtschaftsleistung der Nation.
— Eine andere
Erscheinungsform ist die
Hyperinflation. Dies tut so, als handele es sich nur um eine
zahlenmäßig sehr hohe Inflation. Dabei handelt es sich
sachlich um die Zerstörung des Geldes; es wird untauglich.
— Da wird
Inflation zu einer negativen
Qualifikation des nationalen Standortes. Der Kurs der Währung
fällt und damit auch deren Tauglichkeit als Weltgeld.
Wie kommt es zu so etwas?
— Zunächst
einmal hält der Staat daran
fest, dass genug Geld für das Geschäft da sein muss. Das
hält er fest gegen die Wirtschaft, die damit gar keinen Reichtum
produziert. Damit löst der Staat das Verhältnis, die
Verschuldung soll dem Wachstum dienen, auf. Das Geld entwertet sich nur
noch.
Man hat hier das Phänomen vor sich, dass der Staat mit seiner
Verschuldung keinen Beitrag mehr zum Wachstum des Finanzkapitals
leistet. Der Staat macht nach wie vor Schulden bei einer Bank, doch
stellt es für dieses Gewerbe keine Stärkung seiner
Finanzmacht mehr dar. Es ist die pure Mittelbeschaffung des Staats,
ohne dass in dem Maße, in dem der Staat sich Mittel beschafft,
dann auch die Produktion in der Gesellschaft zunimmt. Es schlägt
nur noch die Seite der Preissteigerung zu. Die Grundlage dafür
ist, dass das staatliche Schuldenmachen nicht mehr als Steigerung der
Kreditmacht der Bankenwelt fungiert, sondern die Staatsschulden nur
noch eine Form der Aneignung von Gütern durch den Staat sind. Der
Übergang beginnt damit, dass der Staat seine Schulden zwar formell
noch beim Bankgewerbe macht, dieses aber die Schulden gleich an die
Notenbank weiterreicht, die ihrerseits dafür Geld
herausrückt. Oder, was ganz verpönt ist, der Staat geht
gleich mit seinen Schulden zur Notenbank und lässt diese Geld
drucken. Dann hat man hier in reiner Form vor sich, dass gar nicht die
Kreditmacht des Bankgewerbes durch die Staatsschulden angeheizt wird,
sondern dass es umgangen wird, um dem Staat Kaufkraft in die Hand zu
geben. Dem steht dann überhaupt kein Anreiz für die
Akkumulation von Kapital gegenüber, sondern erst einmal nur noch
das Abgreifen von Waren auf dem Markt.
Da könnte man bemerken, dass die Staaten doch zurzeit genau so
etwas machen, sie geben Kreditgarantien und schaffen damit Finanzmittel
in die Welt, und dies immer im Vorgriff drauf, dass ihre Notenbank das
schon irgendwie regeln wird. Die Verschuldung findet jedenfalls nicht
als Stachel für eine Akkumulation in der Gesellschaft statt,
sondern für eine Mittelbeschaffung anstelle der Akkumulation, die
gerade nicht stattfindet. Man hat hier aber eine Besonderheit, genau
darin, wofür der Staat diese Mittel verwendet. Eben nicht dazu,
Waren zu kaufen, die dann teurer werden, sondern den Banken Garantien
zu geben, damit deren Geschäft weitergeht. Da existiert allerdings
die Sorge, dass, wenn die Akkumulation wieder losgeht und das viele
Geld in der Welt ist, die Kapitalisten einen wunderbaren Freibrief
hätten, ihre Warenpreise zu erhöhen. Es ist aber schwer die
Frage, ob mit dem Geld, mit dem der Staat die Banken aus ihrer Krise
herauskauft, wirklich Waren gekauft werden.
Das markiert den Übergang von der staatlichen Verwendung des
Geldes als Beitrag zur Akkumulation des Finanzkapitals hin zu
staatlichen Schulden als pures Kaufmittel des Staats ohne den Effekt
auf die Akkumulation im Land, die sich sonst über die
Befähigung des Kreditgewerbes zu größeren
Geschäften einstellt. Wenn die Banken mit den staatlichen Mitteln
(momentan) lieber Geschäfte mit dem Staat machen, anstatt sie
ihren Kunden zu leihen, dann heißt es nicht, dass der Topf leer
ist, sondern dass sie der Akkumulationsfähigkeit des
berühmten Mittelstands misstrauen.
Es geht in Ordnung, wenn der Staat mit seinen Schulden das
Kreditgewerbe akkumulieren lässt. Die Schattenseite eines Anreizes
zu einer Teuerung, die sich verallgemeinern kann, ist solange
unbedenklich, wie das Wachstum größer ist. Damit ist aber
auch schon angegeben, dass das Ganze auch entgleisen kann. Die
Erscheinungen sind Stagflation, Hyperinflation und Deflation. Dass bei
letzterer rechnerisch der Geldwert steigt – es schrumpft nämlich
Geldverdienen und die Warenzirkulation, die ihm zugrunde liegt – ist
auch nicht gut. Wenn der Staat mit seinen Schulden die Akkumulation des
Finanzsektors antreibt, gibt es den Effekt einer Überakkumulation
in diesem Sektor, die, wenn sie eingetreten ist, alle Fachleute zu der
rückblickenden Auskunft berechtigt, dass das daran liege, dass der
Staat das Geld so billig gemacht habe. Alles das, was zur Akkumulation
dieses Gewerbes einen Beitrag liefert, entlarvt sich im Fall einer
Krise als ein Beitrag zu einer Überakkumulation. Weil diese
Gefahren einer Entgleisung allemal in der staatlichen Bewirtschaftung
seiner Ökonomie (auch) durch Schulden mit eingeschlossen sind und
weil die Wirtschaftspolitiker jeder Nation das auf ihre Art alle
wissen, gibt es dann den Übergang von der Haushaltspolitik, die
jeder Staat betreibt, zu der Idee und dem Projekt, mit den beiden
Seiten des Haushalts den Finanzsektor und über ihn die Wirtschaft
insgesamt so zu steuern, dass diese aufgeführten Effekte
unterbleiben. Die staatliche Haushaltspolitik kommt so unter den
zusätzlichen Gesichtspunkt, der die Förderung und Kontrolle
des Finanzsektors aus Punkt 1 mit der Haushaltspolitik aus Punkt 2
zusammenschließt.
Der dritte Punkt handelt davon, dass der Staat über die
zweckmäßige Bewirtschaftung seiner Gesellschaft hinaus
probiert, durch die Kombination von Kontrolle des Finanzsektors und
Akkumulation, die er mit antreibt, eine Steuerung des Kreditwesens und
über sie eine Steuerung des gesellschaftlichen Wachstums insgesamt
in dem Sinn hinzubekommen, dass an jeder Stelle nur akkumuliert und an
keiner Stelle überakkumuliert wird.