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Jf 9.11.09 – Fortsetzung Finanzkapital und Staat,
v. a. Punkt 2, Staatshaushalt und Finanzkapital

Vorlage – III. Finanzkapital und Staat

0. Seine Leistungen als Wachstumshebel der marktwirtschaftlichen Produktion erbringt das Finanzgewerbe durch die Behebung des Kapitalmangels, der in der Konkurrenz aller Geschäftszweige entsteht. Dazu ist es in der Lage, weil es
- das Geld der gesamten Gesellschaft zu seiner Verfügung hat
- und es durch seinen Einsatz als Kredit zu Kapital macht.
Die Regie über vergesellschaftetes Geld, den privaten Reichtum schlechthin, üben Geldinstitute „auf eigene Rechnung“ aus: Sie sind kapitalistische Unternehmen, die ihre mit fremdem Geld verrichteten Dienste gewinnbringend zu einer aparten Geschäftspraxis ausgestalten; Umsatz und Überschüsse sind zu steigern.
1. Die staatliche Gewährung und Gewährleistung dieser Abteilung der Marktwirtschaft wird dem doppelten Charakter des Gewerbes gerecht. Als Gesetzgeber betreut die politische Gewalt das private Interesse von Banken etc. wie andere Unternehmen auch – zugleich kommt die Bedeutung dieser Geschäfte für das Funktionieren des gesamten Wirtschaftens zur Geltung; ihre in der Krise populär gewordene „Systemrelevanz“ geht ein in die fällige Kunst von Ermächtigung zu kreditschöpferischen Werken und Beschränkung der diesbezüglichen Freiheiten.
2. Für den Staat als Verwalter eines Haushalts ist das kapitalistische Wachstum die Quelle für die Finanzmittel, mit denen die politische Herrschaft bezahlt wird. Das Regieren ist auf die Pflege marktwirtschaftlichen Erfolgs gerichtet, und an diesem Ziel gemessen gerät ausgerechnet der effektive Einsatz der Staatsgewalt zur Kost. Deren Bedarf, über Steuern und Schulden finanziert, ist Gegenstand kontinuierlicher Güterabwägungen, die unter demokratischen Umständen zu Rechtfertigungs-Schauspielen entarten. Sie führen freilich noch immer zur kapitalismusgemäßen Ausstattung der Staatsfinanzen: Die Finanzabteilung der Wirtschaft ist das Instrument der Staatswirtschaft, worunter das Geldwesen jedoch nicht leidet, sondern durch seine in Anspruch genommenen Dienste wieder einmal an Macht gewinnt.
3. Dem Ziel, sich nicht als Belastung, vielmehr als Förderer gedeihlichen Wirtschaftens zu bewähren, verschreibt sich der Staat in separaten Geschäftsbereichen: Wirtschafts- und Konjunkturpolitik unternehmen den Versuch, das Wachstum zu steuern und gelangen dabei zu Kosten-Nutzen-Rechnungen eigener Art. Ihre Umsetzung erfolgt über die Inanspruchnahme des Finanzgewerbes, kreuzt sich dauernd mit Haushaltsfragen – und erschließt den Banken zusätzliche Geschäfte.
(FN/Zusatz zur Krise als besondere Bewährungsprobe staatlicher Finanzkunst)

Diskussion

Letztes Mal ging es im Verhältnis zwischen Finanzkapital und Staat um die Geldversorgung der Gesellschaft, um die Bestimmung dieser Leistung des Finanzgewerbes: Es sammelt das Geld der Gesellschaft ein und macht es durch seinen Einsatz als Kredit zu Kapital. Aus dem staatlichen Einwirken auf diesen Sektor geht hervor, dass es sich beim Geld um das Lebensmittel dieser Gesellschaft handelt; damit ist jetzt weniger gemeint, dass die einfachen Leute sich dafür das Lebensnotwendige kaufen können – das existiert natürlich auch als Appendix des Kapitalkreislaufs –, sondern es geht darum, dass das Wachstum des Kapitals, diese ominöse Größe namens Wirtschaftswachstum, auf ein gültiges Geld unbedingt angewiesen ist, das auch immer in reichlichem Maße vorhanden sein muss. Der Kapitalkreislauf soll nicht daran scheitern, dass es an irgendeiner Ecke an Umlaufsmitteln fehlt, vor allem aber geht es darum, dem Kapital für seine Zwecke, dem Anzetteln und Bestehen der Konkurrenz um die Märkte, die nötigen Mittel an die Hand zu geben. Das bestimmt die ökonomische Raison eines modernen bürgerlichen Staates. Um sich diese Mittel zu beschaffen, ist das Bankkapital die gegebene Adresse, und der Fundus, aus dem dieses schöpft, ist der Reichtum der Gesellschaft, auf den es sich bezieht.
Dem Staat kommt es darauf an, dass das Geld als verlässliches Instrument des kapitalistischen Wachstums seinen Dienst tut, seinen Wert behält und sich dafür eignet, von der Geschäftswelt als Kapitalvorschuss verwendet zu werden. Diese beiden Bestimmungen – das Geld muss als gegenständliche Form gesellschaftlichen Reichtums verlässlich sein und es soll für die Zwecke kapitalistischen Wachstums, und das heißt in erster Linie für die Zwecke des Finanzkapitals und seiner Kreditgeschäfte, immerzu in Umlauf sein – führen zu dem Verhältnis: Mit all seinen Regelungen für das Finanzkapital anerkennt der Staat dessen Leistung, dass es den Wirtschaftskreislauf mehr oder weniger in seinen Händen hat und dass es das Geschäftsmittel dafür bereitstellt. Es wirft immerzu Geld in die Zirkulation, aber ausschließlich als Mittel des Kredits, den es vergibt – die Gleichung Geld und Kredit ist also schon an der Stelle geregelt, wo überhaupt Geld in diese Gesellschaft hineinkommt.
Das hat für den Staat immer zwei Seiten: Einerseits ist es gut, wenn das Finanzkapital so zu Werke geht, also sein Eigeninteresse zum Motor der ganzen Kreditgeschäfte wird. Andererseits ist nicht zu übersehen, dass mit dem Geschäft des Finanzsektors all dieser Reichtum in gewisser Weise auch aufs Spiel gesetzt wird. Das Prinzip der ganzen Techniken des Finanzkapitals besteht ja darin, aus zukünftigen Erträgen jetzt verfügbare Manövriermasse für die Bedürfnisse des Kapitals zu machen; wenn dieses Gewerbe also flächendeckend die Geld- und Kreditversorgung der Gesellschaft im Griff hat, hängt die Verteilung von Geld als Kredit und die Existenz des Geldes selber davon ab, dass das Geschäft der Banken auch im Großen und Ganzen gelingt (s.a. „Finanzkapital“, Kap. 1 in GS 3-08 und 2 in GS 2-09).
Die jetzige Finanzkrise mit der großen Aufregung vor einem Jahr, ob nicht mit den Banken die Geldzirkulation zusammenbricht, hat – sozusagen ex negativo – den praktischen Beleg für diesen Zusammenhang geliefert. Da war eine Schrecksekunde lang offenkundig, dass das Geld der Gesellschaft durch Forderungen an die Banken ersetzt ist und dass, wenn diese nicht mehr zahlungsfähig sind, auch die Geldzirkulation zusammenzubrechen droht, die auf den Forderungen an die Banken oder umgekehrt: auf den Verbindlichkeiten der Banken, auf deren Zahlungsversprechen als Zahlungsmittel, beruht. Das ganze Umbuchen geht nicht mehr, wenn die Banken einander offenbaren müssen, dass die Geldsumme, die sie umbuchen, als Kredit gescheitert, insofern gar nicht mehr vorhanden ist. Diese Gefahr wurde damals durch die Staatsgarantie: Wir setzen die Banken wieder instand, sodass sie die Zahlungen der Gesellschaft abwickeln können, aufgehalten und zurückgedrängt.
Der GAU, dass das Bankgeschäft durch sein Scheitern womöglich den Reichtum der Gesellschaft vernichtet, darf auf keinen Fall eintreten, deswegen müssen die Banken diverse Vorschriften beachten: z.B. was das Eigenkapital und das Verhältnis zwischen eingenommenen und ausgegebenen Geldern betrifft oder hinsichtlich der Mindestreserve, die sie bei der Notenbank unterhalten müssen und die eine Art Garantie dafür sein soll, dass in all den Buchungen und Zahlungsversprechen, mit denen die Banken die Geldgeschäfte der Gesellschaft abwickeln, wirklich Geld zirkuliert, und zwar in dem anspruchsvollen Sinn als die dingliche Materie, in der die Zugriffsmacht auf Arbeit und Reichtum dieser Gesellschaft vergegenständlicht ist.
   — Mir sind die Kriterien des Umgangs des Staates mit dem Finanzwesen, des dauernden Hin und Her zwischen Affirmation und Beschränkung der Freiheit des Geschäftsgebarens der Banken nicht klar. Dass es verrückt ist, das Finanzkapital auf solides Spekulieren festlegen zu wollen, ist klar, aber gibt es noch andere Kriterien für den Staat hinsichtlich seiner Betreuung des Finanzkapitals? Es kommt mir so vor, als ob er durch immer neue Regulierungsanstrengungen den Widerspruch – das Finanzkapital leistet mit seinem Geschäft die Geldversorgung der Gesellschaft – aushebeln wolle, sodass das Finanzkapital seinen Dienst immer und ungestört leisten kann.
Dieser Widerspruch, den der Staat da betreut, ist schön in dem anglo-amerikanischen Ausdruck vom „moral hazard“ enthalten, was so viel bedeutet wie hemmungsloses Ausreizen eines Risikos und womöglich noch auf fremde Kosten. Das ist ein Bedenken, das gegen die Bankgeschäfte erhoben wird, und die Überlegung heißt: Wenn der Staat immer und gerade jetzt in der Krise klar macht, dass er die Banken nicht scheitern lässt, weil sie „systemisch“ sind, dann gestattet er ihnen ein hemmungs-, weil risikoloses Spekulieren, weil klar ist, dass er für ihre Schulden im Fall des Falles geradesteht. Die Sache, die mit dem „moral hazard“ angesprochen wird, ist nicht auflösbar. Es sind die beiden Seiten, die der Staat will: Das Bankgeschäft soll mit der Versorgung der Gesellschaft mit Geld und Kredit sein Geschäft machen und dass es sein Geschäft damit macht, ist für ihn die Garantie dafür, dass auf diese Weise das Geschäft in seiner Gesellschaft klappt. Das will er, und zwar flächendeckend, und er regiert ihnen nicht in ihr Geschäft hinein. Aber weil die ganze Gesellschaft davon abhängt und er als deren Hüter in letzter Instanz mit dem Geld seiner Notenbank und mit den Schulden, die er als Staat machen kann, dafür haftet, besteht er den Banken gegenüber darauf, dass das aber gefälligst auch gelingen soll. Die ganzen Regulierungsmaßnahmen und Vorschriften dienen dem Ziel, das herbeizumanipulieren, was der Sache nach gelingen muss, damit der Laden klappt. Deshalb versucht der Staat, die Kriterien, nach denen das (vor allem nach den Gesichtspunkten des Finanzkapitals) funktionieren soll, so festzuschreiben, dass das Funktionieren gewährleistet und das Schiefgehen ausgeschlossen ist. Dass alles, was das Schiefgehen ausschließt, das Funktionieren auch wieder beeinträchtigt, ist das Dilemma, an dem er sich mit seiner Gesetzgebung abarbeitet.  
Es versteht sich von selbst, dass bei allem, was der Staat für dieses Geschäft kodifiziert, Ermächtigung und Beschränkung immer Hand in Hand gehen, weil mit der Zufriedenstellung von Gläubiger und Schuldner – die bei allem Streit um die Zinsen einer Anleihe oder die Kautelen eines Vertrags das Interesse an G-G’ eint – das Wachstum der Wirtschaft insgesamt befördert wird. Insofern ist das Verbot von Wucher eigentlich obsolet – Kredit soll ein Hilfsmittel für das Anwachsen des Reichtums sein und nicht für das Ausplündern der Armut. Das ist das Generelle, warum Wucher nicht zu den Gepflogenheiten des modernen Geschäftswesens passt (es sei denn, das Kreditgewerbe besinnt sich mal darauf, dass die Ausplünderung der Armut doch ein ganz schönes Taschengeld abwirft – nur an der Stelle würde ein Verbot von Wucher noch greifen).
Vom Standpunkt des Staates aus muss es bei einem Kreditgeschäft gerecht zugehen zwischen den Eigentümern, denn i. d. R. streiten Eigentümer darum, wie die doppelte Verwendung (von Gläubiger und Schuldner) eines Eigentums vonstattengehen soll. Da es um Spekulationsgeschäfte geht, bei denen der Schuldner das Geld des Gläubigers berechtigtermaßen aufs Spiel setzt, geht es immer um die Höhe des einzugehenden Risikos. Das zu regeln, fällt sofort zusammen mit den Kriterien der Solidität der Spekulationsgeschäfte, also deren eventueller Wirkung auf ein irgendwie geartetes Umfeld – bei einer Bankpleite z.B. wären nicht nur die Eigentümer, die sich verspekuliert haben, sondern auch die vielen Bankkunden betroffen. Und da geht das Kriterium der Solidität all der Geschäfte, die eine Bank treibt, eben ganz von selbst in das Kriterium der Stabilität des ganzen Kreditwesens über und es wird deutlich, dass die politökonomische Bedeutung dieses Gewerbes den eigentlichen Inhalt der ganzen Regelungen ausmacht. Nicht, dass der Gesetzgeber das wüsste – er reagiert auf die Interessen und Beschwerden, die aus seiner Geschäftswelt an ihn herangetragen werden.
Diese Regelungen – das sollte der Hinweis auf dem letzten Termin sein – folgen keiner irgendwie  gearteten Zweckrationalität (die Ampel ist eine sinnvolle Einrichtung zur Regelung des Verkehrs, so verplausibilisiert sich der Bürger dann auch die anderen staatlichen ‚Regelungen’), sondern beruhen auf jeder Menge staatlicher Gewalt. Im Schuldrecht geht es um die Ermächtigung zum Zugriff auf fremdes Eigentum, um die Ermächtigung zum Vorenthalten des eigenen Eigentums und um die Bedingungen, unter denen Vorenthalten und Zugriff zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Das sind alles Fragen der privaten Macht, die im Eigentum steckt – es ist der Inbegriff privater Macht ökonomischer Natur in dieser Gesellschaft und überall, wo das alles auf dem Spiel steht, ist staatliche Gewalt ‚regelnd’ unterwegs. Wenn man überhaupt von Vernunft reden will, dann ist es die Vernunft der Gewalt, die den im Schuldrecht kodifizierten Regelungen zugrunde liegt; deshalb ist diese auch sofort gefordert für alle hier angesiedelten Konflikte, weil sie den Interessen, die da kollidieren, immer schon zugrunde liegt, ihnen immanent ist. Dort werden Machtfragen geregelt, die über einen schlichten Ladendiebstahl weit hinausreichen. Eigentumsfragen sind in dieser Sphäre immer (Schuld)rechtsfragen und dessen Paragraphen sind der Ausgangspunkt für die Schöpfung immer gewagterer „Produkte“ des Finanzkapitals. Anders als bei der Produktion eines Autos, zu dessen Produktion Rohstoffe, Material und technisches Knowhow nötig ist, ist der 'Rohstoff’ und die Technik, die in der Finanzindustrie zur Anwendung kommen, immer und ausschließlich das Recht; es findet seine Anwendung in einem produktiven Streit zwischen den Kontrahenten (vorerst nur die Leute, die einen Kontrakt unterschreiben ...) und mag einen beliebig komplizierten Vertrag zum Ergebnis haben – was nicht erstaunlich ist, wenn ein solides Spekulationsgeschäft abgesichert und realisiert werden soll ...
Der Staat kümmert sich um seine so funktionierende Gesellschaft und will sie voranbringen, denn sie ist seine Basis. Das wäre der anschließende 2. Punkt: Das Verhältnis, in das der Staat zum Finanzkapital tritt, ist Teil seines Verhältnisses zu seiner ökonomischen Basis überhaupt, die ihrerseits notwendigerweise – gerade wegen des immensen Gewaltbedarfs dieser Gesellschaft – den Staat braucht, der sich darum kümmert. Wie sieht jetzt die Herrschaft in Bezug auf diese ökonomischen Verhältnisse aus?
Dass der Staat sich in erster Linie aus Steuern finanziert, dass das zwar sein muss, aber andererseits schlecht ist, weil Steuern das Privateigentum beschränken, ist jedem geläufig. Aber, was für eine eigentümliche Sache ist eigentlich der moderne bürgerliche Staat mit seiner Art der Finanzierung, was ist das Prinzip des Besteuerns? Schon immer und überall auf der Welt hat die Herrschaft Geld gebraucht; auch in allen Staaten, in denen die herrschaftliche Benutzung von Geld als Korruption geächtet ist. Aber können Raubritter, Herzöge des Mittelalters oder heute warlords in Afghanistan korrupt sein? Das wurde damals sicher nicht so betrachtet, denn in all diesen Verhältnissen fällt Beherrschen und Ausnutzen der Gesellschaft zusammen. Herrschaft und diese auszuüben, um aus den Leuten das rauszuholen, wovon die Herrschaft lebt, ist normal – dafür gibt es sie ja. Die Besonderheit des modernen Staates besteht aber darin, dass Ausüben und Benutzen von Herrschaft getrennt ist.
Das ist die Grundlage für das Durcheinander in der Steuergesetzgebung, dass das Recht, die Gesellschaft auszunutzen, ein privates Recht ist und nicht beim Staat liegt; dass der bürgerliche Staat für sich selbst dekretiert hat, dass es nicht seine Sache ist, die Gesellschaft zu benutzen, ihre Arbeitsleistungen sich dienstbar zu machen, sondern es Privatsache ist, den ganzen Reichtum aus den Leuten rauszuholen. Das ist die erste und wichtigste Aktion: die Ermächtigung des Privateigentums zum Zugriff auf die Warenwelt und die sie produzierende Arbeit. Dass die Herrschaft sich in dem Sinn quasi 'enteignet', dass sie den Zugriff auf die materiellen Dienste ihrer Gesellschaft von sich abtrennt als Privatsache derer, die über genügend Eigentum verfügen, dass sie das Ausnutzen zu einer Sache des Privateigentums erklärt – das ist Kapitalismus. Das hat die Bourgeoisie sich erstritten und der bürgerliche Staat sagt: So soll es sein.
Dass der DDR-Staat diese Trennung – Beherrschen und Benutzen sind zwei verschiedene Sachen – hat überwinden wollen, ist die Grundlage für die Kombination aller schäbigen Urteile über ihn: Dieser Staat war unfähig, die Leute auszunutzen und damit hat er ihnen die Freiheit weggenommen, v. a. die ökonomische, die der Mensch braucht. Der materielle Inhalt der Freiheitsforderung des bürgerlichen Staates ist die Trennung von Beherrschen und Ausnützen.
Das ist natürlich nicht das letzte Wort, denn der bürgerliche Staat muss sich ja befähigen, seine Herrschaft im Interesse seiner Gesellschaft auszuüben. Das ist der kleine Widerspruch: Damit das Ausnützen der Gesellschaft als Privatgeschäft vonstattengeht, braucht es eine mächtige Herrschaft, die alles unter Kontrolle hat. Dann braucht es aber auch für den Staat eine Alimentierung aus der so abgetrennten Gesellschaft. Deswegen sind einerseits Steuern selbstverständlich, aber auch beim Besteuern begreift der bürgerliche Staat sich selbst als Last für die Gesellschaft. Das ist nicht nur der Fimmel von Westerwelle, sondern das Bürgerliche, das ihn kennzeichnet. Der  moderne Staat nimmt die Trennung so ernst, dass die Kosten der Herrschaft, die er seiner Gesellschaft schuldet, als Abzug vom Reichtum, den die Gesellschaft produziert, organisiert werden. Abzug von dem, worauf es ankommt, dass nämlich die Ausnutzung der Arbeitskraft der Gesellschaft gelingt und Wachstum zustande kommt. Davon ist das, was der Staat braucht, ein Abzug. Und in der Gestaltung seines Steuerwesens achtet er darauf, dass immer der Gesichtspunkt zum Tragen kommt: Er ist eine Last und diese Last seiner Gesellschaft aufzubürden, muss wohlüberlegt sein.
Das hat zwei Seiten. Die eine Seite ist ein Katalog von Herrschaftsaufgaben, die auf den Staat zukommen, dadurch, dass er getrennt von sich ein System der privaten Bereicherung organisiert. Geht der Kapitalismus seinen Gang, erwachsen daraus dem modernen bürgerlichen Staat Herrschaftsaufgaben, ein Katalog von Diensten, den die Herrschaft dieser Gesellschaft schuldet. Das ist das Paradoxe der Trennung zwischen Beherrschen und Benutzen, dass jetzt die Beherrschung der Gesellschaft als Dienst an den Modalitäten der Ausnutzung auftritt. Diesen langen Katalog von Staatsdiensten haben sich Kaiser und Könige früher nicht träumen lassen. Von der Infrastruktur fürs kapitalistische Gewerbe angefangen bis zur Versteigerung von Funklizenzen für den schnellen Zugang zum Internet, sind das Aufgaben, die der Staat erledigen muss, damit sein Kapitalismus in Punkto Dienstleistung funktioniert. Sobald sein Kapitalismus in die Gänge kommt, hat er ein Riesenheer an elendem, verwahrlosendem Volk, das zu nichts mehr taugt – also muss er auf die Tauglichkeit seines Volkes achten. Was er früher der Mildtätigkeit der Kirche und den bäuerlichen Großfamilien oder sonst wem überlassen hat, muss staatlich organisiert sein, weil er ja beides will: Einen funktionierenden Kapitalismus, der aber gleichzeitig ein anständiges Arbeitsvolk braucht – da hat er zu tun, mit Sozialgesetzgebung etc. Nach diesem Gesichtspunkt kann man alle Ministerien durchgehen. Also, ein vom Staat getrenntes System der Bereicherung, eben Kapitalismus, soll funktionieren, das fordert dem Staat eine Latte von Eingriffen und fürsorglichen Maßnahmen ab, die alle auf der anderen Seite Geld kosten, das er sich aus dieser Gesellschaft holen muss.
Das macht er mit Steuern, mit denen er sich richtig einschmiegt in das System des Geldverdienens in der Gesellschaft. Überall, wo Geld verdient und vermehrt wird, ist er zur Stelle. Er macht sein Geldabgreifen vom Maß der funktionierenden Bereicherung abhängig. Und er entdeckt daneben die Bequemlichkeit des Kreditnehmens, nämlich, dass – wenn die Steuern für seinen Bedarf nicht reichen – das Kreditgewerbe als Geldquelle auch für ihn zur Verfügung steht. Wie bringt der Staat diese beiden Momente – er erledigt seine Aufgaben, greift sich dafür das Geld seiner Gesellschaft und betrachtet sich dabei selbst als Last – zusammen? Beides regelt der Staat einfach über seinen Haushalt, dafür gibt es einen extra Minister, z. Z. Schäuble. Der Haushalt bringt diese beiden Sachen zusammen, er setzt in ein rechnerisches, bilanziertes Verhältnis, was der Staat zu erledigen hat und was ihm seine Gesellschaft deswegen abdrücken muss. Deshalb ist der Haushalt das wichtigste Herrschaftsinstrument des Staates.
Zu diesem Verhältnis gehört dann die Freiheit dazu, sich durch Verschuldung zusätzliche Mittel für seinen Haushalt zu besorgen – nach dem Muster wie auch Großunternehmen sich beim Kreditgewerbe Geld besorgen. Das kostet ihn zwar Zinsen, aber erst mal hat er das Geld zur Verfügung, das er für seine zukunftsweisenden Aufgaben braucht. Der Staat hat auch diese Methode des Zugriffs, bei der er sich selber, grad um die Steuerlast in Grenzen zu halten, der Mittel bedient, die das Finanzgewerbe ihm bietet. Er hat die Freiheit, sich wie ein Großschuldner aufzuführen und eine Anleihe aufzulegen, zu versteigern und zu sehen, wie viel Geld er dafür bieten muss, um das über die Steuern hinaus benötigte Geld an Land ziehen zu können. So finanziert der Staat seine Aufgaben.
Die zwei Gesichter des Haushalts sind also: Der Staat teilt sich seine Aufgaben ein und begutachtet dafür die Ressourcen, die er sich aus seiner Gesellschaft holen kann. Er achtet bei den der Gesellschaft entzogenen Steuern darauf, dass er seine Gesellschaft nicht über Gebühr belastet, dass er das Wachstum nicht abwürgt, sondern fördert. Er will ja mit dem, wofür er sein Geld ausgibt, also mit seiner Herrschaftstätigkeit erreichen, dass dieses System der Bereicherung funktioniert. Er will Wachstum, auch dafür, um in Zukunft mehr abgreifen zu können, für alle möglichen Belange, die er sonst noch zu erledigen hat. Auch nach außen, für seine weltpolitischen Manöver braucht er eine Masse Geld. Aber der Hauptpunkt bei der Aufstellung des Haushalts ist, dass er das Wirtschaftswachstum nicht beeinträchtigen darf. Es wäre ja auch paradox, weil er ja auf der anderen Seite alles dafür tut, damit der Kapitalismus seiner Nation blüht und gedeiht (was man auch an geschaffenen Arbeitsplätzen ausdrücken kann). Das ist das oberste aller Staatsziele.
Der Staat hat so mit beiden Seiten seines Haushalts das Wachstum seiner Marktwirtschaft im Auge. Bei seinen Aufgaben will er es fördern und mit dem, was er sich dafür aus seiner Gesellschaft holt, will er es nicht beeinträchtigen. Das, was dabei als Staatshaushalt rauskommt, beinhaltet, dass der Staat damit gewissermaßen seiner ganzen Gesellschaft den Haushalt führt. Er beherrscht nicht nur, sondern durch die Art seiner Beherrschung bewirtschaftet er dann doch seine kapitalistisch vor sich hinproduzierende und wachsende Gesellschaft. Und in diese Art der Bewirtschaftung, wie in Überlegungen jeden Finanzministers, wie die ökonomische Basis des Gemeinwesens optimal zu bewirtschaften ist, fallen dann auch alle Entscheidungen rein: Wo werden Steuern gesenkt, wo geben wir uns mal der Hoffnung (Wahn, Berechnung) hin, sinkende Steuern fördern das Wachstum, so dass die Steuern wieder steigen. Wie kommen Politiker sonst auf so etwas wie ein "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" und das als Überschrift über ein paar Steuersenkungen? Da sind gleich Idee und Zweck zum Namen eines Gesetzes völlig anderen Inhalts gemacht; ob dadurch irgendwas wächst, steht in den Sternen. An so etwas merkt man das Prinzip, dass der Staat mit seinem Haushalt sich nicht bloß auf seine Aufgaben bezieht, sondern sich damit in seine Gesellschaft einmischt. Auch mit seiner Finanzierung mischt er sich in die Ökonomie seiner Gesellschaft ein. Dazu gehören Fragen, wie weit man mit den Steuern geht oder was an reichlich vorhandenen Staatsaufgaben lässt man dann auch mal bleiben. Und was finanziert man dann doch durch Kredit. Solche Unterscheidungen – wie viel Steuern, wie viel Schulden – entstehen aus den Haushaltsnöten des Staates und bedeuten politökonomisch Unterschiede in der Bewirtschaftung des Standorts, die der Staat mit seiner Haushalts- und Wirtschaftspolitik betreibt.
   — Es gab eine Formulierung in früheren Ausgaben des GS: Steuerpolitik und Haushaltspolitik sei eine praktizierte Ideologie. Die Aussage bezog sich auf die Vorstellung, dass man dadurch, dass der Staat der Gesellschaft was wegnimmt, sie gleichzeitig so steuern würde, dass mehr Wachstum entsteht. Da wurde festgehalten, dass das ein Widerspruch ist. Ist diese Auflösung nach dem eben Gesagten nicht zu einfach, denn der Staat kann doch einen Stimulus für das Wachstum setzen, wenn er Bürgern Steuern erlässt, um mehr zu kaufen.
Das ist eine Frage dazu, wie dieses Bewirtschaften der Gesellschaft selbst zu fassen ist. Sicher wurde nie behauptet, dass der Staat seine Gesellschaft ausplündert. Sondern dass das 'faux frais', also vom Staat her gesehen notwendige Unkosten sind. Wenn ein heutiger Staat durch jahrzehntelange Reformen so fertig ist, kann sich ein Politiker glatt mit der Parole profilieren: 'mehr Netto vom Brutto'. Dann kann man wirklich dem Wahn leben, der Gesellschaft geht es besser, wenn der Staat weniger Steuern wegnimmt. Es ist aber gar nicht ausgemacht, ob es mehr oder weniger Steuern bringen, das ist alles eine Frage des Verhältnisses zwischen dem, was er fürs Wachstum in seiner Gesellschaft leistet, und dem, wie er das Wachstum beschränkt durch das, was er sich für diese Aufgabe abzweigt.
Haushaltsdebatten sind das Paradies aller Demokraten. An jeder Sache herumzuüberlegen, ob es auch anders ginge. Dass der Staat seine Gesellschaft bewirtschaftet, ist die Grundlage (auch wenn Haushaltspolitiker das nicht so betrachten), weil da die Herrschaft ins Verhältnis zu dem Nutzen gesetzt wird, den sie stiften soll. Das kann man ewig debattieren: Der Staat braucht Geld, um zu nutzen – kontra: Am meisten nützt er, wenn er nichts kostet. Bei der Frage, welchen gesamtwirtschaftlichen Nutzen wirft das ab, tut sich sofort das Feld der Ideologien auf; da kann man bei der Gestaltung der Steuern die verwegene Behauptung aufzustellen, die eine Steuer habe einen Wachstumseffekt, die andere nicht. Aber Wirkungen haben sie allemal. So bringt das Weglassen einer bestimmten Steuer einen Effekt auf alle Fälle hervor, nämlich diejenigen, die sie zahlen mussten, haben mehr. Was das dann wieder für das Ziel des Wirtschaftswachstums heißt, ist die absurde offene Frage.  
   — Noch eine Nachfrage zur Verschuldung. Der Staat macht einerseits mit seinem Haushalt ein Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben auf und verpflichtet sich auf dieses Verhältnis, aber auf der anderen Seite kennt er bei seiner Verschuldung keine Grenze an, außer der praktischen Grenze, wenn seine Verschuldungsangebote nicht mehr wahrgenommen werden. So stellen z.B. seine Bürgschaften für die Banken eine Summe dar, die in keinem Verhältnis steht zu dem, was er an Einnahmen hat.
Da hat man ein Beispiel, dass es auch bei der Verschuldung, ebenso wie bei den Steuern, sehr darauf ankommt, wofür sie stattfindet; es gibt bestimmte Vorhaben, die der Staat für unbedingt notwendig hält. Dabei testet er aber nicht aus, ab wann die Gesellschaft ihm endgültig nichts mehr abkauft. Dabei gibt es eine Hierarchie der staatlichen Notwendigkeiten, das ist auch Sache der Geschichte eines Staates und seines 'historisch-moralischen Elements' (Marx) bei der Bewirtschaftung seiner Gesellschaft und der Betreuung ihrer Insassen. Klar, wenn bei der Bankenkrise das Funktionieren des gesamten Systems auf dem Spiel steht, steht fest, dass der Staat sich auf den Standpunkt stellt, dafür dürfe es keine Verschuldungsgrenze geben. Wobei man übrigens sogar da einen Widerstreit in der politischen Klasse hat, es genug Verrückte gibt, die schon mal behaupten, sie sehen kein Systemproblem und nicht ein, wieso der Staat marode Banken retten soll (Westerwelle). Da ist eine existenzielle Frage angesprochen und da ist klar, die Steuern so erhöhen, um das zahlen zu können, ist unmöglich. Das würde das Wirtschaftswachstum auffressen, das er gerade retten will.
Aber es gibt eben eine Hierarchie von Aufgaben, das merkt man an so lächerlichen Beschwerden, dass der Staat für Bildung nicht solche Schulden macht. Andererseits, wenn ein richtiger Krieg angesagt ist, dann darf man das alles auch nicht in ein enges Haushaltskorsett einsperren. Das sind also alles Abwägungsfragen, weil mit dem Haushalt sich die Herrschaft zum System der Benutzung der Gesellschaft ins Verhältnis setzt. Und da gibt es lauter 'goldene Regeln', weil es keine zwingenden Sachgesetze gibt. Das Prinzip ist – vom Staat her gesehen – Einnahmen und Ausgaben unter dem Kriterium, dass das Wirtschaftswachstum auf keinen Fall darunter leiden soll, auszugleichen. Eben das ist ein Indiz dafür, dass der Staat nicht nur Einnahme- und Ausgabenposten bewirtschaftet, sondern dass das, was er damit eigentlich bewerkstelligt, eine Gesamtbewirtschaftung des Kapitalismus, seines Standortes ist.
Was treibt der Staat eigentlich, wenn er mit seinem Haushalt das Wirtschaftswachstum in seiner Gesellschaft fördert, überhaupt und speziell mit der Finanzierung großer Teile seines Haushalts mit Schulden, mit der Fütterung des Kreditgewerbes durch ausgegebene Anleihen?  Was ist der ökonomische Effekt moderner staatshaushalterischer Bewirtschaftung einer nationalen Marktwirtschaft? Das Grundsätzliche kann man nicht bestreiten: Er leistet seinen Beitrag zur Akkumulation. Jenseits aller Ideologien ist es das, dass der Staat seiner Gesellschaft den Haushalt führt, also Finanzmittel, so wie er es für zweckmäßig hält, umverteilt. Indem er Finanzmittel aus seiner Gesellschaft abzieht und sie in die Bedingungen des Wachstums steckt, leistet er natürlich allemal seinen Dienst an der Akkumulation des Kapitals. Er produziert ein Bildungswesen, denn Wissen ist in der kapitalistischen Gesellschaft eine Produktivkraft des Kapitals, deshalb muss es vom Staat hergestellt werden, damit es dazu werden kann. Da hat man ein Beispiel für die Unerlässlichkeit der staatlichen Umverteilung von Finanzmitteln zur Beschleunigung der Akkumulation. Das kann man an allen Haushaltsposten behandeln.
Die Gleichung steht damit auch fest: Indem der Staat zur Akkumulation des Kapitals beiträgt, trägt er auch zur periodischen Überakkumulation bei. Kein Politiker nimmt sich vor, mal die Überakkumulation zu fördern, aber das Wachstum unbedingt fordern und fördern, bedenkenlos gegen die Realisierungschancen des Kapitals, will er schon. Eher noch mit dem Imperativ: Wenn wir das Wachstum fördern, müssen wir auch Absatzmärkte im Ausland erschließen. Das sind die Konsequenzen, die ein Politiker daran knüpft, wenn das Wachstum vom Staat her immer gefördert wird, und dann geben auf einmal die Märkte nicht mehr her, was für das nationale Wachstum nötig ist.
   — Von Seiten des Finanzkapitals gibt es aktuell die witzige Forderung, der Staat solle auf dem Verbriefungsmarkt für staatliche Garantien sorgen, denn seine Rolle als Auslöser der Finanzkrise verhindert, dass er wieder ein ordentliches Wachstumsmittel wird.
Das ist vom Standpunkt des Wachstums ein Rückblick auf das Regulierungswesen. Da merkt man, im Punkt 2 der Vorlage – der Staat bewirtschaftet seine Gesellschaft im Hinblick aufs Wachstum – entstehen natürlich Gesichtspunkte, die die Stabilitätserfordernisse bei der Kontrolle des Finanzkapitals, Punkt 1, wieder durchkreuzen. Kaum ist eine Restriktion im Hinblick auf die Stabilität angesagt, meldet sich sofort ein anderer Minister und stellt fest, dass wir mit unserer Finanzindustrie dann aber gegenüber London ins Hintertreffen geraten, das können wir uns nicht leisten. Da merkt man, wie das Regulierungswesen vom Standpunkt des Staatshaushalts in dieses Bewirtschaften hineinpasst.
Aber vorher noch: Was trägt der Staat mit seiner Verschuldung zur Akkumulation des Finanzkapitals bei?
    — Die Staatsverschuldung hat die Eigentümlichkeit, dass das, was eigentlich Abzug ist, Mittel für den Staat, gleichzeitig als Geschäftsmittel für das Finanzgewerbe in die Zirkulation kommt. Er liefert Material für das spekulative Gewerbe zum Handeln, zum darauf Spekulieren, Verkaufen usw. Also etwas, womit das Finanzkapital wieder sein Geschäft betreibt.
Es ist ein Schwung von Schulden, die als Geldkapital fungieren und insofern die Kreditmacht des Bankgewerbes stärken. Es gibt noch ein paar Besonderheiten bei dieser Art von Schulden.
   — Staatsschulden laufen unter dem Titel größerer Sicherheit, weil sie vom Gewaltsouverän herausgegeben werden, der nicht Pleite geht. Mit der Eigentümlichkeit, dass der Staat, der zugleich der politische Herr dieser Eigentumsordnung ist, auf sich selbst Schulden zieht.
Das hat für das Finanzkapital zwei Seiten.
   — Der Staat tritt da als Konkurrent zum Finanzkapital auf und achtet bei seiner Zinsfestlegung für die eigenen Anleihen darauf, dass dem Finanzkapital dadurch kein großer Schaden entsteht, wenn Anleger, die die Sicherheit vorziehen, vermehrt in diesen Papieren anlegen.  
Es ist aber nicht so, dass der Staat den anderen den Kredit wegnimmt, Geld auf sich zieht, das anderswo als Geschäft fehlt. Das Kreditgewerbe hat keinen Topf, der dann irgendwann mal leer ist. Für das, was als Kredit nachgefragt wird, findet sich schon das Vermögen, das da reingeht. Es ist umgekehrt: Der Staat eröffnet eine ganze Sphäre neuer Geschäfte, über deren Eigenart gerade geredet wird. Er steht für die Solidität seiner Schulden mit seiner Macht über seine Ökonomie. Er richtet sich bei der Ausgabe seiner Anleihen am Zinsniveau aus und zahlt die Zinsen, die nötig sind. So platziert er seine Schulden und eröffnet damit neue, fürs Finanzkapital verlockende Geschäfte. Die sind im Ausgangspunkt erst mal risikoarm. Das Bankgewerbe betreibt Kreditschöpfung und das Geld für den Kredit, den es vergibt, schöpft es gleich mit dazu, natürlich nach Maßgabe dessen, was in dieser Gesellschaft verdient wird und was damit angestellt wird. Das Maß ihres Ausleihens ist das Maß ihrer Verfügungsmacht über Zahlungen und Guthaben in der Gesellschaft.
Die beiden Größen, womit um Geldanlagen von denen, die Anleihen ausgeben, konkurriert wird, sind Sicherheit und Ertrag; je höher das Risiko, umso höher der Zins. In dieser laufend tobenden Konkurrenz um Risiko und Zins spielt der Staat eine besondere Rolle. Wenn ein Unternehmen eine Anleihe begibt, will es so viel, wie es eben haben will; dafür zahlt es dann auch den Zins und wirbt mit diesem ebenso wie mit der Sicherheit des damit anzuleiernden Geschäfts. Dass dieser ganze Sektor wachsen will, und jedes Einzelunternehmen in diesem Sektor natürlich mit, also dass das Ganze auf immer mehr Kredit und immer größere Anteile am Kreditmarkt hinausläuft, ist das elementare Gesetz auch dieses Gewerbes. In dieses nach Wachstum strebende Gewerbe begibt sich der Staat und macht dafür ein Angebot. Dieses Angebot qualifiziert sich ebenfalls im Vergleich mit allen anderen durch die beiden Größen: Sicherheit und Rendite. Aber diese Kreditaufnahme dient dem Staatskonsum, während es bei den anderen ein produktiver Konsum für ihre Fabrik ist. Dabei gibt es gegenüber allen kommerziellen Anlageangeboten beim staatlichen Angebot eine sachliche Besonderheit – die liegt im Punkt Sicherheit.
   — Sie basiert auf der staatlichen Hoheit und nicht darauf, dass irgendein Geschäft erfolgreich ist.
Es ist paradox, ausgerechnet weil der Staat kein Kapitalist ist, weiß die Anlegerwelt es zu schätzen, dass ihr Kredit auch nicht für ein Geschäft aufs Spiel gesetzt ist. Es ist in dem Sinn kein Marktrisiko. (Wir kommen später auf die Risiken, die es stattdessen gibt.) Das ist die Besonderheit des Beitrags, den der Staat mit seiner Verschuldung zur Akkumulation des Finanzgewerbes leistet: Er stärkt damit die Finanzmacht der Banken; das schreiben die sich als fungierendes Geldkapital, als ihr Vermögen in ihre Bücher und verbuchen es dann auch, wenn es wieder zu ihnen zurückzirkuliert, als Wachstumspotenz bei sich. Mit der Akkumulation in diesem Sektor wächst also auch unweigerlich die Kredit- und Geldschöpfungsmacht dieses Gewerbes, Wachstumsmittel in die Gesellschaft zu geben, Wachstum vorzufinanzieren. Die Akkumulation im Finanzsektor ist ein Hebel der Akkumulation in der ganzen Gesellschaft; Zahlungsfähigkeit stiften, damit aus gestifteter Zahlungsfähigkeit – indem sie als Kapital verwendet wird – neues Wachstum entsteht, das ist das Geschäft der Banken. Die Warnung vor einer Überhitzung ist das begriffslose Stichwort dafür, bei der dadurch geförderten Akkumulation die Gefahr der Überakkumulation schon an die Wand zu malen.
Hier ist man jedoch an der Stelle, dass der Staat mit seinen Schulden die Macht des Finanzgewerbes zur Kreditschöpfung, zur Geldversorgung des Kapitals für seine Vorschüsse aufbläht. Und damit sind wir an der Stelle für einen Exkurs zum Thema Inflation.
Durch diese Fähigkeit des Finanzkapitals, zeigen sich endgültig die beiden Seiten dieses Verhältnisses. Die Leistung des Kreditgewerbes, mit seinem Vorschuss das Wachstum des Kapitals insgesamt anzuheizen, hat eine produktive und eine kontraproduktive Seite: Das Wachstum des Kapitals wird finanziert, gleichzeitig ist damit ein Anreiz für Preiserhöhungen in der Welt. Für den Kapitalisten ist sowieso beides ziemlich dasselbe; er will wachsen, mehr verkaufen und das möglichst noch teurer. Das billiger Verkaufen ist die Waffe der Konkurrenz, was ihrerseits durch die Konkurrenz erzwungen wird. Kontraproduktiv sind Preissteigerungen für die, die sie steigern, nicht; für das Finanzkapital zunächst auch nicht, denn wenn mehr zurückfließt, als es hineingesteckt hat, ist es in Ordnung. Störend ist eine Preissteigerung dann, wenn durch sie das Wachstum behindert wird. Dafür gibt es einige Erscheinungsformen.
Auf den Endverbraucher, denkt man, kommt es erst einmal nicht an, aber ausgerechnet der ist die Figur, an der zunächst statistisch so etwas wie eine Inflationsrate festgemacht wird. Es gibt Inflationsraten, die an verschiedenen Warenkörben ausgerechnet werden und in Ordnung gehen. Wenn Preise für manche Artikel steigen, mögen einige Geschäfte darunter leiden, dann ist jedoch der Nachteil des einen der Vorteil des anderen. Wenn aber die Kapitalisten bloß mehr Geld verdienen und sich dabei das W – W’ nicht ändert, sondern nur der Preisausdruck dafür, dann ist das Wachstum beeinträchtigt. Denn dann wächst zwar die Geldsumme, aber das, was man mit ihr anstellen kann, wächst nicht mit. So merken unter Umständen auch die Kapitalisten selber, dass die allgemeine Teuerung ihr Wachstum, so sehr sie sie erst einmal selber durchsetzen, beeinträchtigt. Solange eine Inflationsrate das Wachstum nicht auffrisst, geht sie in Ordnung. So sagt die Europäische Zentralbank (EZB), dass alles, was als statistisch ermittelte Teuerungsrate unter 2 % bleibt, in ihren Zielkorridor der Geldwerterhaltung fällt. Aber wenn die Teuerung umschlägt in eine Entwertung des Stoffs, des Geldes, mit dem die Kapitalisten ihr Wachstumsgeschäft bewerkstelligen, droht eine Entgleisung des Finanzierungsverhältnisses. Dann heißt die Inflation auch Inflation und wird zum Problem.
   — Mit dem Begriff ‚inflationsbereinigtes Wachstum’ wird festgestellt, ob die Kapitalisten trotz Inflation ein Wachstum hinbekommen haben.
Für die Entgleisung dieses Verhältnisses – ein bisschen Inflation ist immer drin und wird in der modernen Gesellschaft als normal angesehen – gibt es verschiedene Erscheinungsformen. So gab es z. B. einmal den Ausdruck Stagflation: Das Wirtschaftswachstum stagniert, dennoch steigen die Preise, also sinkt eigentlich die Wirtschaftsleistung der Nation.
   — Eine andere Erscheinungsform ist die Hyperinflation. Dies tut so, als handele es sich nur um eine zahlenmäßig sehr hohe Inflation. Dabei handelt es sich sachlich um die Zerstörung des Geldes; es wird untauglich.
   — Da wird Inflation zu einer negativen Qualifikation des nationalen Standortes. Der Kurs der Währung fällt und damit auch deren Tauglichkeit als Weltgeld.
Wie kommt es zu so etwas?
   — Zunächst einmal hält der Staat daran fest, dass genug Geld für das Geschäft da sein muss. Das hält er fest gegen die Wirtschaft, die damit gar keinen Reichtum produziert. Damit löst der Staat das Verhältnis, die Verschuldung soll dem Wachstum dienen, auf. Das Geld entwertet sich nur noch.
Man hat hier das Phänomen vor sich, dass der Staat mit seiner Verschuldung keinen Beitrag mehr zum Wachstum des Finanzkapitals leistet. Der Staat macht nach wie vor Schulden bei einer Bank, doch stellt es für dieses Gewerbe keine Stärkung seiner Finanzmacht mehr dar. Es ist die pure Mittelbeschaffung des Staats, ohne dass in dem Maße, in dem der Staat sich Mittel beschafft, dann auch die Produktion in der Gesellschaft zunimmt. Es schlägt nur noch die Seite der Preissteigerung zu. Die Grundlage dafür ist, dass das staatliche Schuldenmachen nicht mehr als Steigerung der Kreditmacht der Bankenwelt fungiert, sondern die Staatsschulden nur noch eine Form der Aneignung von Gütern durch den Staat sind. Der Übergang beginnt damit, dass der Staat seine Schulden zwar formell noch beim Bankgewerbe macht, dieses aber die Schulden gleich an die Notenbank weiterreicht, die ihrerseits dafür Geld herausrückt. Oder, was ganz verpönt ist, der Staat geht gleich mit seinen Schulden zur Notenbank und lässt diese Geld drucken. Dann hat man hier in reiner Form vor sich, dass gar nicht die Kreditmacht des Bankgewerbes durch die Staatsschulden angeheizt wird, sondern dass es umgangen wird, um dem Staat Kaufkraft in die Hand zu geben. Dem steht dann überhaupt kein Anreiz für die Akkumulation von Kapital gegenüber, sondern erst einmal nur noch das Abgreifen von Waren auf dem Markt.
Da könnte man bemerken, dass die Staaten doch zurzeit genau so etwas machen, sie geben Kreditgarantien und schaffen damit Finanzmittel in die Welt, und dies immer im Vorgriff drauf, dass ihre Notenbank das schon irgendwie regeln wird. Die Verschuldung findet jedenfalls nicht als Stachel für eine Akkumulation in der Gesellschaft statt, sondern für eine Mittelbeschaffung anstelle der Akkumulation, die gerade nicht stattfindet. Man hat hier aber eine Besonderheit, genau darin, wofür der Staat diese Mittel verwendet. Eben nicht dazu, Waren zu kaufen, die dann teurer werden, sondern den Banken Garantien zu geben, damit deren Geschäft weitergeht. Da existiert allerdings die Sorge, dass, wenn die Akkumulation wieder losgeht und das viele Geld in der Welt ist, die Kapitalisten einen wunderbaren Freibrief hätten, ihre Warenpreise zu erhöhen. Es ist aber schwer die Frage, ob mit dem Geld, mit dem der Staat die Banken aus ihrer Krise herauskauft, wirklich Waren gekauft werden.
Das markiert den Übergang von der staatlichen Verwendung des Geldes als Beitrag zur Akkumulation des Finanzkapitals hin zu staatlichen Schulden als pures Kaufmittel des Staats ohne den Effekt auf die Akkumulation im Land, die sich sonst über die Befähigung des Kreditgewerbes zu größeren Geschäften einstellt. Wenn die Banken mit den staatlichen Mitteln (momentan) lieber Geschäfte mit dem Staat machen, anstatt sie ihren Kunden zu leihen, dann heißt es nicht, dass der Topf leer ist, sondern dass sie der Akkumulationsfähigkeit des berühmten Mittelstands misstrauen.   
Es geht in Ordnung, wenn der Staat mit seinen Schulden das Kreditgewerbe akkumulieren lässt. Die Schattenseite eines Anreizes zu einer Teuerung, die sich verallgemeinern kann, ist solange unbedenklich, wie das Wachstum größer ist. Damit ist aber auch schon angegeben, dass das Ganze auch entgleisen kann. Die Erscheinungen sind Stagflation, Hyperinflation und Deflation. Dass bei letzterer rechnerisch der Geldwert steigt – es schrumpft nämlich Geldverdienen und die Warenzirkulation, die ihm zugrunde liegt – ist auch nicht gut. Wenn der Staat mit seinen Schulden die Akkumulation des Finanzsektors antreibt, gibt es den Effekt einer Überakkumulation in diesem Sektor, die, wenn sie eingetreten ist, alle Fachleute zu der rückblickenden Auskunft berechtigt, dass das daran liege, dass der Staat das Geld so billig gemacht habe. Alles das, was zur Akkumulation dieses Gewerbes einen Beitrag liefert, entlarvt sich im Fall einer Krise als ein Beitrag zu einer Überakkumulation. Weil diese Gefahren einer Entgleisung allemal in der staatlichen Bewirtschaftung seiner Ökonomie (auch) durch Schulden mit eingeschlossen sind und weil die Wirtschaftspolitiker jeder Nation das auf ihre Art alle wissen, gibt es dann den Übergang von der Haushaltspolitik, die jeder Staat betreibt, zu der Idee und dem Projekt, mit den beiden Seiten des Haushalts den Finanzsektor und über ihn die Wirtschaft insgesamt so zu steuern, dass diese aufgeführten Effekte unterbleiben. Die staatliche Haushaltspolitik kommt so unter den zusätzlichen Gesichtspunkt, der die Förderung und Kontrolle des Finanzsektors aus Punkt 1 mit der Haushaltspolitik aus Punkt 2 zusammenschließt.
Der dritte Punkt handelt davon, dass der Staat über die zweckmäßige Bewirtschaftung seiner Gesellschaft hinaus probiert, durch die Kombination von Kontrolle des Finanzsektors und Akkumulation, die er mit antreibt, eine Steuerung des Kreditwesens und über sie eine Steuerung des gesellschaftlichen Wachstums insgesamt in dem Sinn hinzubekommen, dass an jeder Stelle nur akkumuliert und an keiner Stelle überakkumuliert wird.