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Jf 19.10.09 – Fortsetzung Finanzkapital und Staat

Vorlage – III. Finanzkapital und Staat
0. Seine Leistungen als Wachstumshebel der marktwirtschaftlichen Produktion erbringt das Finanzgewerbe durch die Behebung des Kapitalmangels, der in der Konkurrenz aller Geschäftszweige entsteht. Dazu ist es in der Lage, weil es
- das Geld der gesamten Gesellschaft zu seiner Verfügung hat
- und es durch seinen Einsatz als Kredit zu Kapital macht.
Die Regie über vergesellschaftetes Geld, den privaten Reichtum schlechthin, üben Geldinstitute „auf eigene Rechnung“ aus: Sie sind kapitalistische Unternehmen, die ihre mit fremdem Geld verrichteten Dienste gewinnbringend zu einer aparten Geschäftspraxis ausgestalten; Umsatz und Überschüsse sind zu steigern.
1. Die staatliche Gewährung und Gewährleistung dieser Abteilung der Marktwirtschaft wird dem doppelten Charakter des Gewerbes gerecht. Als Gesetzgeber betreut die politische Gewalt das private Interesse von Banken etc. wie andere Unternehmen auch – zugleich kommt die Bedeutung dieser Geschäfte für das Funktionieren des gesamten Wirtschaftens zur Geltung; ihre in der Krise populär gewordene „Systemrelevanz“ geht ein in die fällige Kunst von Ermächtigung zu kreditschöpferischen Werken und Beschränkung der diesbezüglichen Freiheiten.
2. Für den Staat als Verwalter eines Haushalts ist das kapitalistische Wachstum die Quelle für die Finanzmittel, mit denen die politische Herrschaft bezahlt wird. Das Regieren ist auf die Pflege marktwirtschaftlichen Erfolgs gerichtet, und an diesem Ziel gemessen gerät ausgerechnet der effektive Einsatz der Staatsgewalt zur Kost. Deren Bedarf, über Steuern und Schulden finanziert, ist Gegenstand kontinuierlicher Güterabwägungen, die unter demokratischen Umständen zu Rechtfertigungs-Schau-spielen entarten. Sie führen freilich noch immer zur kapitalismusgemäßen Ausstattung der Staatsfinanzen: Die Finanzabteilung der Wirtschaft ist das Instrument der Staatswirtschaft, worunter das Geldwesen jedoch nicht leidet, sondern durch seine in Anspruch genommenen Dienste wieder einmal an Macht gewinnt.
3. Dem Ziel, sich nicht als Belastung, vielmehr als Förderer gedeihlichen Wirtschaftens zu bewähren, verschreibt sich der Staat in separaten Geschäftsbereichen: Wirtschafts- und Konjunkturpolitik unternehmen den Versuch, das Wachstum zu steuern und gelangen dabei zu Kosten-Nutzen-Rechnungen eigener Art. Ihre Umsetzung erfolgt über die Inanspruchnahme des Finanzgewerbes, kreuzt sich dauernd mit Haushaltsfragen –und erschließt den Banken zusätzliche Geschäfte.
(FN/Zusatz zur Krise als besondere Bewährungsprobe staatlicher Finanzkunst)

Diskussion

Das letztes Mal unter Punkt 0 der Vorlage Behandelte soll noch einmal  mit der Überlegung, was dabei Geldversorgung bedeutet, aufgegriffen werden. Aus den bisher im GS behandelten Kapiteln kennt man die zusammenfassende Aussage, dass das Finanzkapital sich die Verfügungsgewalt über das Geld der Gesellschaft durch Zinszahlungen oder den Dienst der Zahlungsabwicklung erwirbt, um es auszuleihen und so das Geld durch seinen Gebrauch zu Kapital zu machen. So betrachtet kann Geld alles sein, was sich auf dem Konto oder im Portemonnaie für den Zugriff auf die Warenwelt verfügbar befindet. Der Ausdruck: die Bank verschafft sich die Verfügung über das Geld, lässt die Vorstellung mitschwingen: erst haben es die Leute, dann geben sie es bei der Bank ab. Dass das so nicht die Wahrheit ist, weiß zugleich jeder: Die Zeiten der Lohntüte sind vorbei und Zahlungen zwischen Kapitalisten sind schon früher nicht mit Hin- und Hertragen von Säcken erfolgt.
Es ist nicht nur im technischen Sinne so, dass die Monopolisierung der Verfügung über das Geld der Gesellschaft so vonstatten geht, dass das Finanzgewerbe so ziemlich all das in der Gesellschaft zirkulierende Geld selber stiftet. Es sammelt ja nicht erst die Euroscheine ein, die es dann als Kredit vergibt, sondern das ‚Geldeinsammeln’ vollzieht sich praktisch in der Form, dass kein Geld in dem Sinn zirkuliert, sondern von vornherein das Bankgewerbe mit seinem ‚Giralgeld’ die Zahlungsbedürfnisse der Gesellschaft bedient. Liquide Mittel (Kaufmittel, Zahlungsmittel) sind laufend im Gebrauch, aber das, was benutzt wird, braucht gar nicht die Existenz eines für sich existierenden Stoffs. Dabei gilt nach wie vor: Geld ist das dingliche Verfügungsmittel über alles, was diese Gesellschaft zu bieten hat. Aber diese Dinglichkeit existiert in der Form, dass dieses Gewerbe mit allerlei Techniken, mit Buchungsakten, mit Verrechnungsmodalitäten  die dingliche Existenz von Geld ersetzt.
Dem liegt zugrunde, dass die Banken anfallende Zahlungen nicht in der Form von überreichten Geldbeständen leisten, sondern sie versprechen die Begleichung von Rechnungen ihrer Kundschaft aufgrund von deren verbuchten Guthaben. Diese in allen möglichen elektronischen und sonstigen Formen existierenden Zahlungszusagen zirkulieren innerhalb der Bankenwelt, werden gegeneinander verrechnet. Das geht, weil die Banken nominell das wirkliche Geldvermögen der Gesellschaft bei sich verbucht haben. Die wirkliche Existenz dieser verbuchten Geldvermögen praktizieren die Banken durch das Bereitstellen der jeweils benötigten liquiden Mittel, und diese haben den Charakter von bloßen Zahlungsversprechen, von Geldzeichen, die das Geld der Gesellschaft ersetzen.
Das heißt andererseits: Alles, was an liquiden Mitteln in der Gesellschaft zirkuliert, verdankt sich einem Bankgeschäft, also Aktionen des Bankgewerbes auf der Basis, dass es die Ausstattung der Gesellschaft mit Zahlungsfähigkeit, also die Versorgung der Gesellschaft mit Kredit, mit den benötigten Zahlungsmitteln erledigt, dadurch, dass es frei von der Frage, wo dieses Geldding dinglich vorliegt, die benötigte Liquidität selbst schafft. Das ist eine Erinnerung an das 1. Kap. Finanzkapital (GS 3-08), die auf eine Einordnung des Begriffs Geldversorgung hinauslaufen soll.
Anders ausgedrückt: Die Verfügung über Zahlungsmittel verdankt sich in dieser Gesellschaft dem Umstand, dass das Finanzkapital einerseits das Geldvermögen der Gesellschaft für sich mit Beschlag belegt hat, andererseits das, was die Geschäftswelt für ihr Fortkommen an liquiden Mitteln braucht, auf dem Wege des Kredits zur Verfügung stellt. Wenn es also heißt, die Bankenwelt macht Geld durch dessen Gebrauch als Kredit zu Kapital, dann hat das zugleich die umgedrehte Form: Dadurch, dass es dem Bedarf an Geld für kapitalistische Zwecke durch die Vergabe von Kredit abhilft, schafft es die liquiden Mittel, derer die Gesellschaft bedarf. Von daher ist klar: Alles, was in dieser Gesellschaft als liquides Mittel zirkuliert, hat seinen Ursprung im Gebrauch dieses Geldes als Kredit für den Kapitalbedarf der Gesellschaft. Zirkulierendes Geld hat die Existenzform von (in der Regel) Kontobewegungen, Überweisungen, Schecks, elektronischer Geldkarte. Da existiert Geld schon gegenständlich, aber dieser Gegenständlichkeit liegt zugrunde, dass eine Bank dafür haftet, für die den Vorschriften entsprechende Benutzung ihrer Geldkarten geradesteht. Diese ganze Abwicklung ist nicht nur die technische Seite, sondern alles das, was die Bankenwelt an Geschäften abwickelt, verdankt sich dem, dass sie mit ihrem Geldersatz die Verwandlung dieses unterstellten Geldes in wirksames Kapital in die Welt gesetzt hat.
Die Vorstellung, die man gern mit dem Ausdruck ‚Banken sind die Geldsammelstellen der Gesellschaft’ verbindet, hatte ihr Recht als Gold noch die Geldware war, die die Banken bei sich deponiert und dafür (scheinbar 1:1) Zettel ausgegeben hatten, in welchem Quantum sie jederzeit dagegen einlösbar sind. Diese eingesammelten Gold- und Silberbestände gibt es längst nicht mehr, es ist auch nicht so, dass es jetzt stattdessen das Bargeld der Bundesbank oder sonst was gibt. Egal welche Gestalt dieses eingesammelte Geld für sich hat, das was tatsächlich die Zirkulation in der Gesellschaft trägt, besteht gar nicht aus derartigen weitergereichten Zetteln. Diesen perfekten Geldersatz bestimmt Marx im 27. Kapitel, K III als die II. Leistung des Kreditgeschäfts. Die Banken stiften von sich aus die Liquidität, die in der Gesellschaft benötigt wird, in dem Maße, wie sie die Geschäftswelt mit Kredit ausstatten. Dabei brauchen sie nicht auf irgendein Geld, das jemand bei ihnen deponiert hat, zuzugreifen; sie greifen auf Geldvermögen zu, die sie selbst bei sich verbucht haben. Das Qualitative – was über die bloße Technik des Geldverwendens hinausgeht – ist, dass das, was sie da beständig verbuchen, sich ihrem Geschäft verdankt, ihre kapitalhungrige Kundschaft mit Kredit auszustatten. Das ist der Ursprung der liquiden Mittel in der Gesellschaft.
Wenn man sich an frühere Diskussionen und das Buch ‚Das Geld’ (GS-Verlag) erinnert, kommt da nur ein Hinweis auf die – inzwischen abgeschaffte – Banknotenausgabe, dann der schnelle Übergang zu dem, dass der Staat mit seiner Notenbank das Bargeld der Gesellschaft stiftet, es durch sein Leihgeschäft mit den Banken in die Welt bringt, dass insofern jedem Geld, das der Staat in die Welt setzt, die Qualität eines verzinslichen Kredits und somit die Bestimmung, zu Kapital zu werden, eigen ist. Das wurde schon öfter behandelt; strikt vom Finanzkapital mit Übergang zum Staat her gedacht sollte jetzt betont werden: Alles, womit man hierzulande zahlt, ist gar nicht von der Notenbank abgeholtes Geld, das dann bei den Banken herumliegt und evtl. durch einen Verweis darauf ersetzt wird. Klar jeder Geldautomat gibt gegen gültige Geldkarte Geld, aber das dem zugrunde liegende entscheidende Verhältnis in der gesellschaftlichen Geldzirkulation ist, dass nicht erst die Bundesbank mit ihrem Bargeldgeschäft Liquidität auf dem Wege des Kreditgeschäfts in die Welt setzt. Das ist schon im Bankgewerbe selbst so, dass das Geldeinsammeln, um es in Kapital zu verwandeln, die andere Seite an sich hat, dass das, was die Banken überhaupt als Geld akzeptieren und zirkulieren lassen, die Liquidität ist, die sie zum Zwecke und im Maße ihrer Kreditvergabe schöpfen. Auch nach der Seite hin besteht Identität von Kreditschöpfung und Geldschöpfung durch die Banken. Natürlich müssen diese Buchungsakte irgendwie gerechtfertigt sein, es gibt auch jede Menge Vorschriften, die dabei zu beachten sind. Aber so verfügt die Gesellschaft über die Transaktionsmittel für ihren Warenverkehr, für die Bezahlung von Gehältern, für das Herumschieben von Warenmengen, für Geschäftsüberweisungen, sie verfügt über den dafür notwendigen Geldstoff, weil die Banken, in dem Maße wie sie für den Kapitalhunger der Gesellschaft Kredit stiften, auch das gesellschaftliche Zahlungsmittel zur Verfügung stellen.
   — Unter Kreditstiften ist zu verstehen, sie ersetzten das dingliche Vorhandensein von Geld durch Geldzeichen, das ist aber nicht identisch mit Kredit.
Das ist nicht identisch, aber die Kreditzeichen selbst kommen dadurch in die Welt, dass die Banken sich zum Schuldner ihrer Einleger machen und als Kreditgeber der restlichen Gesellschaft gegenübertreten. Sie haben das Geld der Gesellschaft zur Verfügung, aber die andere Seite des Einsammelns’ heißt, dass es angefangen von der ersten Ziffer auf dem Girokonto schon das Kreditverhältnis ist, das die Bank zu ihren Kunden eingeht. Die Zahlungsfähigkeit, die  auf einem Girokonto liegt, beruht auf der Verwendung dieser verbuchten Ziffern als Kredit. Dem liegt schon die Verwandlung dieses Geldes in Kapital zugrunde, als Grundlage für die Zirkulationsmaterie, mit der alles abgewickelt wird.
   — Behauptet wurde, dass alle Liquidität der Gesellschaft durch die Bank und als Kreditgeschäft in die Welt kommt. Ich kann aber das Kreditgeschäft z. B. beim Lohnempfänger, der sein Konto hat und darüber sein Geld ausgibt, nicht entdecken. Das ist verdientes Geld und Grundlage für das Ausstatten der Banken mit Kredit,  dann ist sie doch der Schuldner.
Ja, ein Kreditgeschäft hat immer einen Schuldner und einen Gläubiger, und es ist immer der Gläubiger, für den das Geld  per se als Kapital funktioniert, beim Schuldner ist das noch die Frage.
   — Der Gläubiger ist doch jetzt der Lohnempfänger, wo ist das Kreditgeschäft?
Der Lohnempfänger hat ein Konto bei der Bank, das sich über seinen Lohn auffüllt, das ist selbst schon ein Kreditverhältnis. Man darf auch nicht nur die eine Seite nehmen: Was da Einsammeln hieß, ist ein Kreditverhältnis, das die Bank gegenüber allen Einlegern einnimmt, damit ist aber nicht alles erledigt. Was bei der Bank an Konten existiert, ist zugleich Grundlage all ihrer Kreditgeschäfte. Insofern sind alle Zahlungen und alles, was über Banken abgewickelt wird, ein Derivat dieser – nach beiden Seiten hin – Kreditgeschäfte.
   — Klar ist, das ist die Art und Weise, wie sie die Gesellschaft mit Zahlungsmitteln versorgt. Aber wenn ein Lohnempfänger Miete überweist, ist das für ihn kein Geschäft, da kassiert die Bank sogar Gebühren.
Auch bei einem Girokonto steht die Bank gegenüber ihren Einlegern in einem Schuldverhältnis, sie verfügt über ihren Verdienst und  ist ihnen gegenüber verpflichtet, die fälligen Zahlungen und Überweisungen auszuführen.  Und sobald die Bank dem Einleger Gebühren erlässt (in der Regel bei größeren Einlagen), die sie eigentlich berechnen könnte, oder sogar fürs Girokonto Zinsen zahlt, bietet sie auch dieser Kundschaft ein Geschäft.
Das moderne Bankgewerbe hat sich von dem Standpunkt, einer hat Geld verdient, das liegt bei der Bank und die kann es verwenden,  emanzipiert. In welcher Form gibt es diese liquiden Mittel? Die moderne Bank kennt und verwendet außer den Bargeldbeständen in ihren Kassen kein anderes Geld als die Zahlungsversprechen, die elektronischen Zeichen, die das Bankgewerbe selbst stiftet. Das soll auf die Totalität, die Universalität der Zuständigkeit der Banken für die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft aufmerksam machen
   — Auch die verdienten Löhne sind ja nicht als Geld bei der Bank hinterlegt, sondern existieren als Buchungsakt der Lohn zahlenden Firma bei ihrer Bank, die dafür gerade steht, dass das so gut wie Geld ist.
Dass es die Bank schafft, alles Geld als Kredit zu verwenden, liegt daran, dass die Verwendung von Geld ein Derivat des universellen Kreditverhältnisses ist, in das die Banken sich zu ihrer Kundschaft setzen, als welche, die als Schuldner fungieren, um als Gläubiger der Gesellschaft fungieren zu können.
   — Dieses genannte doppelte Schuldverhältnis schließt nicht nur das Verhältnis zum Leihkapital, sondern die ganze Zirkulation von Zahlungsmitteln als Kreditverhältnis ein.
So dass am Ende die Liquidität der Geschäftswelt von der der Banken tatsächlich abhängt. Davon, dass die fähig sind und bleiben, dass sie für die Liquidität, die sie stiften, einstehen können. Das war schon früher so: die Bank sammelte alles Gold ein, das in der Gesellschaft als Geld zirkulierte, verlieh es außerdem so, dass dieselben Goldmünzen in Form von einer Anweisung auf dieses Geld gleich 5- bis 7fach unterwegs waren und wenn alle, die ein Anrecht darauf hatten, es haben wollten, war die Bank zahlungsunfähig. Inzwischen hat es das Bankgewerbe dahin gebracht, dass es sich von dem Vorhandensein von Geldware emanzipiert hat. Dieser Gedanke ist wichtig, wenn man sich weiter überlegt, welche Rolle heute praktisch das staatliche Geld spielt, außer dem, dass es die Einheit angibt, in der das Geld gemessen wird. Um das Verhältnis, das die Nationalbanken zu den Geschäftsbanken eingehen,  richtig zu bestimmen, muss man sich klarmachen, wie das Einsammeln zu verstehen ist: Sie sammeln es ein, indem sie es bei sich verbuchen. Das Monopol, das sie auf die Verwendung des gesellschaftlichen Geldes haben, dass sie alles Geld der Gesellschaft nach ihren Regeln und Normen als Kredit immer weiter verwenden können, dieses Verhältnis realisiert sich in der Weise, dass das Bankgewerbe gar nicht etwas von sich getrenntes einsammelt, sondern sein Monopol aufs gesellschaftliche Geld existiert in der Form, dass es die Gesellschaft damit ausstattet.
   — Geld ist ja nur noch die Zahl auf dem Kontoauszug, eine Forderung, die jeder kleine Lohnempfänger gegen die Bank hat, die die Bank, weil von dessen Arbeitgeber gestiftet, anerkennt. Diese Forderung wird dann an den Arzt oder sonst wen abgeführt und verbucht. Da kommt in dem Sinn kein Geld mehr vor.
Geld ist natürlich die Zugriffsmacht, aber diese existiert eben durchwegs als Forderung an die Bank, oder einer Bank an die andere. Das ist die Garantie dafür, dass letztlich immer soviel Liquidität da ist, wie an Kreditbedarf bei den Banken angemeldet und von ihnen bedient wird.
Um zu einem Übergang zu Punkt 1 – 3 zu kommen. Der Hinweis auf Geldversorgung steht ja für das entscheidende Verhältnis, das Kreditgewerbe befriedigt den Kapitalbedarf der Geschäftswelt. Beide Seiten der Behauptung – das Bankgewerbe behebt den Kapitalmangel – sind ein paar Erinnerungen wert: Wenn von 'Kapitalmangel' die Rede ist, ist nicht von einem Mangel an Gütern die Rede. Wenn Kapitalmangel das Problem ist, dann ist schon eine entscheidende Qualität der kapitalistischen Gesellschaft realisiert: Das Bedürfnis der Geschäftswelt ist eines nach Geld, und nicht nach dem, was man damit kaufen kann. Der einzige Mangel der Geschäftswelt ist der Kapitalmangel, das heißt, diese ganze Produktionsweise ist so weit fortgeschritten, dass wirklich nichts anderes mehr Zweck ist, als aus Geld mehr Geld zu machen, dass nichts anderes für diesen Zweck fehlt als ein hinreichend großer Vorschuss. Da ist der Motor des Fortschritts (die Gebrauchswertsseite betreffend) nicht, dass es technische Probleme gäbe, nicht dass die Computer noch nicht gut genug sind, sondern höchstens, dass sich mit den im Handel befindlichen Computern nicht mehr so gut Geld verdienen lässt. Die Schranken zwischen den verschiedenen Branchen sind eingerissen und es ist Realität, dass sich die Geschäftswelt nur noch auf die Frage konzentriert, ob für den gewünschten Ertrag genügend Vorschuss da ist. Der Kredit leistet seinen Beitrag zum Ausgleich der Profitraten, steht bei Marx (K III, 27.Kap.) also die Gleichgültigkeit der Materie, der Branchen für den Zweck des Kapitals, sich zu verwerten. Kapitalmangel schließt diese Perfektion des Kapitalismus schon ein. Das ist der einzige Mangel, das einzige Hindernis fürs Wachstum. Der beklagte Bildungsmangel der Gesellschaft,  demnächst fehlende kluge Leute für den technischen Fortschritt – alles ist subsumiert unter die Bedürfnisse des Kapitals, seine Konkurrenz in der Verwertung seiner Vorschüsse voranzutreiben, zu sichern und mit seinem Geld dafür die nötigen Bedingungen zu schaffen. Alles dreht sich um das Problem: Ist genug Vorschuss für den schon antizipierten, geforderten, auch von den Kreditgebern beanspruchten Überschuss da.
Zur anderen Hälfte des Satzes: Wie behebt das Kreditgewerbe den Kapitalmangel, wie werden im Kapitalismus Bedürfnisse bedient?  Dabei ist das Bedürfnis, den Kapitalmangel zu beheben, das wichtigste. Alle Bedürfnisse der Geschäftswelt spitzen sich auf diesen Kapitalmangel zu und reduzieren sich eigentlich auf dieses einsilbige, primitive, schlichte Bedürfnis nach mehr Vorschuss. Im Kapitalismus geht Bedürfnisbefriedigung auf die Weise, dass das Bedürfnis gnadenlos ausgenutzt wird. Jeder Bedarf wird per Verkauf zugänglich gemacht, durch sein Ausnutzen. Beim Kapital steckt die Identität des Interesses drin; es ist dasselbe Interesse, aus Geld mehr Geld zu machen, das den Kapitalhunger begründet, wie auch die Chance, diesen auf dieselbe Weise auszunutzen: Nämlich Geld hineinzutun, damit mehr herauskommt. Bedürfnisse dadurch befriedigen, dass man sie über das Geldverdienen ausnutzt, das findet in allen Branchen statt und ist die Art und Weise, wie der Kapitalismus funktioniert. Auf der Ebene, auf der wir uns hier befinden, nutzt das Finanzgewerbe den Kapitalmangel der ganzen Gesellschaft, sogar den, den es selber verspürt, aus, indem es an seiner Behebung verdient.
Die Haupt- und Generallüge der kapitalistischen Gesellschaft, der verkehrte Schein dieser Gesellschaft, ist, dass alles, was das Kapital treibt, gerade in den höheren Etagen zwischen Finanzkapital und sonstiger Wirtschaft bis hin zu der Frage, wie überhaupt das Zahlungsmittel in die Welt kommt, gern in Stichworten wie 'Versorgung'  gefasst wird. Versorgung ist eine Vokabel für Zweckrationalität; eine Sache wird gebraucht und sie wird beschafft – wo ist da ein Problem!? Wenn hier von Versorgung geredet wird, wird der Schein einer ganz normalen, herrschaftsfreien Zweckrationalität im gesellschaftlichen und ökonomischen Verkehr aufgemacht. Wenn von Dienstleistungen einer Bank gesprochen wird, wird so getan, als wäre damit der Beruf der Bank erschöpfend benannt und als wäre Geldversorgung der Inhalt dieser Dienstleistung. Dabei kürzt sich genau das heraus, was eben über die Art und Weise der Versorgung festgehalten wurde: Die Ausnutzung des Bedürfnisses. Deswegen findet sich in der Vorlage der Hinweis, der auch das Übergangsargument zu den nächsten Punkten ist: Keine Bank betreibt die Geldversorgung, um die Gesellschaft mit Geld zu versorgen; dieses Um-zu gibt es nicht. Zwar hängt die ganze Gesellschaft, die ganze Geschäftswelt von der Versorgung mit Kredit und Zirkulationsmitteln ab – das ist die unentbehrliche allgemeine Funktion dieses Gewerbes. Ohne dass dieses Gewerbe diese Funktion erfüllt, läuft nichts. Wenn es, wie jetzt, zum Scheitern kommt, wissen auf einmal alle, dass Geld- und Kreditversorgung System-entscheidend ist, ‚systemisch’. Die Wahrheit jedoch ist in der Betonung anders herum: Diese allgemeine Funktion läuft auf der Basis ab, dass sie von keinem Mitglied dieses Gewerbes der Zweck ist, sie ist vielmehr Mittel ihres eigenen Geschäfts. Und deshalb braucht es den Staat.
Man hat es hier mit einem Antagonismus und einem prinzipiellen Gewaltverhältnis zu tun, das nur darüber funktionieren kann, dass es zum Betreuungsobjekt einer übergeordneten herrschaftlichen Instanz wird – gerade weil die Bankenwelt macht, was sie will, und weil dies lauter Gegensätze, Ausnutzungsverhältnisse zum Inhalt hat; weil jeder ihrer Dienste Macht über die bediente Seite heißt und Ausnutzung nach allen Seiten hin. In jedem Verhältnis treffen Interessengegensätze aufeinander; sie verwenden Eigentum von anderen für ihre Zwecke. Man hat laufend mit dem Widerspruch zu tun, dass man das Geld hergeben muss, damit es sich für einen selbst lohnt. Die staatliche Gewährung und Gewährleistung dieser Abteilung der Marktwirtschaft ist etwas anderes, als dass er ihren Antagonismus aus der Welt schafft. Der Staat richtet ihn ein; ihn gibt es nur wegen der staatlichen Gewährung der Freiheit und Gewährleistung der Dienste. Der bürgerliche Staat will eine Ordnung stiften, die alle Gegensätze dieser Gesellschaft handhabbar, dauerhaft macht. Dieser Antagonismus beruht auf einem Herrschaftsverhältnis, der überall in dieser Gesellschaft gilt; hier schließt dieser gleich eine Reihe von bestimmten Aufgaben für die Herrschaft ein. Dies verschafft diesem herrschaftlichen Eingreifen den Charakter der Zweckrationalität, der Objektivität so, als würde das Moment des herrschaftlichen darauf Aufpassens in den bestimmten Aufgaben, denen sich die Herrschaft da widmen muss, quasi untergehen; als würde der Staat das Ganze – wie die revisionistische Vorstellung vom Staat – mit seiner Gewalt zur Kooperationsseite hin auflösen. Deswegen halten Revisionisten die Verstaatlichung für gut und für die erste Hälfte des Weges zum Sozialismus.
Was der Staat zu tun hat, ergibt sich aus dem Geschäftsverhältnis zwischen beiden Seiten, aus den Techniken, die Kreditgeber wie -nehmer für ihren Umgang miteinander schon entwickelt haben. Was zu regeln ist, ist durch den Interessengegensatz vorgezeichnet, aus Privatinteresse ein allgemeines Bedürfnis zu bedienen. Um den nützlichen Erhalt dieses Gegensatzes kümmert sich der Staat. Der allgemeine Dienst des Finanzgewerbes besteht darin, dass der Kapitalbedarf gedeckt wird. Bevor sich der Staat diesem widmet, steckt darin schon das Allgemeine; hier ist also schon der Zusammenschluss aller Finanzinstitute und Unternehmen unterstellt. Es gibt keine individuellen Kapitale in dem Sinn mehr, sondern alle sind Varianten des gesellschaftlichen Kapitals, denn alle brauchen dasselbe – auch die Banken selbst. Auf der Basis, wo sich der Vorschuss am meisten rentiert, ist schon eine Vergesellschaftung geschehen. Alle individuellen Kapitalbedürfnisse sind da schon auf eine Ebene gehoben, wo sie Teile des gesellschaftlichen Gesamtbedarfs repräsentieren, wo man alle Teile untereinander rein quantitativ auf ihre Nützlichkeit für das Bankkapital vergleichen kann. Aber jeder achtet nur auf sein eigenes Geschäft.
Man soll also nicht denken, dass Marktwirtschaft ein Haufen von Antagonismen ist und dann kommt der Staat und passt auf das Allgemeine auf. Gerade im Bankgewerbe hat man die Gesellschaftlichkeit schon fix und fertig vor sich: Da existiert die Allgemeinheit in der Nachfrage, im allgemeinen Kapitalmangel, dem sich dieser Geschäftszweig widmet. Und indem er sich diesem widmet, existiert schon die Konkurrenz zu denen, die das Kapital nachfragen, und die Konkurrenz untereinander um Anteile an diesem Geschäft. Die Notwendigkeit dieses allgemeinen Funktionierens ist also schon in der Welt, der Staat steuert das Aufpassen auf das allgemeine Funktionieren nicht bei. Diese Notwendigkeit wird auch schon durch das Finanzkapital bewältigt und zugleich untergraben, weil es bloß das eigene Geschäft ist; sie wird bewältigt und ist nie der Zweck. Die Geschäftsbedingung ist Abfallprodukt eines Geschäfts, das sich um diese Bedingung nicht kümmert. So ist das Verhältnis zu fassen.
Verallgemeinerung oder die gesellschaftliche Seite am Finanzkapital anders ausgedrückt: Der Elementarbedarf der kapitalistischen Gesellschaft nach verfügbarem Geld als Kapital ist im Bankwesen monopolisiert. Diese Monopolisierung findet auf eine eigentümliche Art statt: Jedem Eigentümer bietet sie an, dass er sich am Geschäft aller anderen qua Bank beteiligen kann, indem er sich zum Element des Bankgeschäfts macht. Über die Bank erhält jeder das Angebot, dass er sich am Wachstum seiner Konkurrenten, also derer, gegen die er konkurriert, beteiligen kann, dies aber über ein Bankgeschäft. Insofern sind sie alle vom Geschäft der Banken abhängig. Wenn man nun sagt, dies sei eine Aufgabe für den Staat, dann ist zumindest eine Verallgemeinerung nicht mehr erst herzustellen, er widmet sich dieser schon existierenden Monopolisierung.
Das zuvor angesprochene Versorgen geschieht also über diese Monopolisierung. Das Moment der Versorgung der Gesellschaft mit Geld und Kredit ist keine allgemeine Sache, die dann erst noch hinzutritt, nachdem das Bankgewerbe das Seine beim Ausnutzen getan hat. Sondern das ist der funktionelle gesamtkapitalistische Inhalt dieses Geschäfts.  
Das war schon letztes Mal mit dem Stichwort ‚Verdoppelung des Kapitals’ angesprochen. Dem scheint die Aussage von Marx zu widersprechen (S. 484f K III): „Aber dies Kapital existiert nicht doppelt, einmal als Kapitalwert der Eigentumstitel, der Aktien, und das andre Mal als das in jenen Unternehmungen wirklich angelegte oder anzulegende Kapital. Es existiert nur in jener letzteren Form, und die Aktie ist nichts als ein Eigentumstitel, pro rata, auf den durch jenes zu realisierenden Mehrwert.“
Marx denkt in seiner Ableitung ‚Kapital’ immer als die Zusammenfassung der materiellen Produktivkräfte dieser Gesellschaft, die sich eben so reproduziert. So gedacht existiert der wirklich kapitalistisch benutzte produktive Reichtum der Gesellschaft als das Betriebsvermögen der AG und es ist dann nicht die Wahrheit – auch wenn die Kapitalisten sich das wünschen mögen angesichts dessen, dass sie einen Eigentumstitel haben –, dass damit das Kapital verdoppelt ist. Der wirkliche Reichtum der Gesellschaft existiert nur ein Mal, das andere ist nur die Zutat der Eigentumsordnung zu dem, wie sich die Gesellschaft kapitalistisch reproduziert. Daran merkt man das Irrsinnige dieser Art, sich zu reproduzieren – das ist kein wirklicher Reichtum.
Zum einen hat man also eine Firma, z. B. eine AG, vor sich, die ja nicht nur über Häuser, Belegschaft, Kommandogewalt und Maschinen verfügt, sondern auch über eine Buchhaltung, in der das alles nach Werten zusammengezählt und eine Verwertung dieses Kapitals bewerkstelligt und errechnet wird, also Kapitalverwertung nicht nur in dem produktionstechnischen Sinn, dass da Waren produziert werden (P-P’ in der Nomenklatur von Marx), sondern auch das G-G’ vollzieht sie als individuelle Firma. Zum anderen existiert getrennt davon das Eigentum an dieser Firma und die steht mit ihrem Verwertungsprozess im Dienste dessen, dass das Eigentum an ihr in Form dieser Titel seinen Wert behält und mehrt. Diese Titel vollführen die Bewegung ihrer Werterhaltung und -vermehrung formell und inhaltlich getrennt von dem, was die Firma selber anstellt. Die Firma macht natürlich auch Geschäft und bilanziert ihr G–G’, das ist die Grundlage, auf die der Eigentumstitel sich bezieht; er verkauft sich aber als eigene Ware an den dafür eingerichteten Märkten, den Börsen. In dieser eigenen Bewegung erhalten die Eigentumstitel für alle, die sie zu diesem Zweck besitzen den Charakter von Geldkapital, von sich verwertendem Wert(papier). In diesem Sinn existiert das Kapital durchaus doppelt, nämlich als Betriebsvermögen der Firma und als das sich verwertende Eigentum an ihr.
Wenn es im Kapitalismus auf die Vermehrung von Eigentum ankommt und das Produzieren und Handel treiben Mittel dafür ist, in welcher Form spielt sich dann die Verwertung des Eigentums ab? Wenn Banken und Geldbesitzer ihr Vermögen anlegen, mag es schon welche geben, die eine Firma gründen, aber der Königsweg zur vernünftigen Verwertung eines Eigentums ist das Zusammenkaufen eines Portfolios, in dem Wertpapiere aus den verschiedensten Branchen enthalten sind. Hier hat man dann als geschäftliche Praxis die Allgemeinheit des Kapitals, das schon in eine Vielzahl von gleichartigen, unterschiedlich bewerteten Angeboten an das Geldvermögen übergegangen ist. Dieses Zusammenkaufen von Investments, über die das Eigentum sich verwertet, findet auf einer höheren Ebene statt. Auf der spielt sich das ab, worum es im Kapitalismus eigentlich geht, nämlich das Auslegen und Vermehren und Zurückfließen von Geldvermögen, von Eigentum, dessen geldkapitalistische Verwendung und Verwertung. Deswegen stört es die dort angesiedelte Konkurrenz (im Prinzip jedenfalls) nicht, wenn sich konkurrierende Firmen wechselseitig kaufen – es ist doch egal, ob Porsche VW gehört oder umgekehrt oder beide den Saudis oder ob eine Bank ihre Kredite gleichzeitig an Opel und an Ford vergibt.
Auf diese Weise findet die Geldversorgung der Gesellschaft statt und sie enthält den Antagonismus Bedürfnisbefriedigung des Kapitals durch Ausnutzung von Seiten des Finanzkapitals. Wer das für ein sachliches Kooperationsverhältnis hält, müsste sich eigentlich darüber wundern, wie viel ein Staat dafür zu tun hat und dass dieser mit den Kapitalisten überhaupt nicht zufrieden ist – die führenden Staatsfiguren jammern ja immer herum, dass die Kapitalisten von ihren wunderbaren Regelungsangeboten den falschen Gebrauch machen. Deshalb kommen auch in normalen Wirtschaftswachstumszeiten die Staatsakteure auf die Idee, dass sie zusätzlich zu den Banken, die die Versorgung der Wirtschaft mit Kredit als ihr Privatgeschäft betreiben, doch noch so etwas brauchen wie eine Bayerische Landesbank. Das Geschäft ist zwar im großen und ganzen geregelt, aber bei dieser Verallgemeinerung des Kapitals könnte unser bayerisches Geschäft doch unter die Räder kommen. Man stellt fest, dass Politiker nicht unbedingt die Sorge umtreibt, dass das Finanzkapital seine allgemeinen Dienste schleifen lässt, sondern denen ist die Verallgemeinerung, mit der das Finanzkapital seine Geschäfte betreibt, wieder ein Stück zu allgemein für den Sprengel im Gemeinwesen, den sie vertreten. Das kann ein räumlicher Sprengel sein, dann gibt es die Bayern-LB oder ein sachlicher Sprengel, dann gibt es die Mittelstandsbank oder – für die Landwirtschaft – die Raiffeisenbank; das sind alles die logischen Fortsetzungen dessen, dass der Staat sich um die Organisation des Widerspruchs von privatem Geschäft als Dienst am allgemeinen kümmert.
Das sollte der Übergang vom 0. zum 1. Punkt sein, samt einem Hinweis zur Befassung mit dem Punkt 1. Das eine sind die Regelungen, bei denen das Wechselspiel zwischen Ermächtigen und Beschränken deutlich werden sollte. Denn das sind Kategorien der Herrschaft und keine des zweckrationalen Regelns. Da werden Eigentümer dazu ermächtigt, ihrem Geschäftsegoismus zu folgen und wenn der Staat einen Gegensatz feststellt zwischen diesem und dem allgemeinen Stoff, dem dieser Geschäftsegoismus sich widmet – diesem Dienst, über den fremde Bedürfnisse ausgenutzt werden –,  dann ist seine Antwort immer eine Regelung, die Beschränkung zum Inhalt hat. So verfährt der Staat, das ist die Dialektik des Rechts und dazu ‚Regelung’ zu sagen, lässt weg, wie diese Regelungen aussehen, welcher Dialektik sie folgen, wenn sie die bürgerliche Gesellschaft zum Gegenstand haben: Es ist eben immer ein Wechselspiel zwischen Affirmation des geschäftlichen Sonderinteresses und einer Reflexion darauf, welchen allgemeinen Dienst dieses besondere Interesse verrichten soll und auch zu seinem Inhalt hat, der dann geltend gemacht wird als dessen Beschränkung.
Um das Skandalöse daran noch einmal klar zu machen: Bei Marx hat man gelernt, was die Bedingungen der Werteproduktion sind: Dass die geleistete Arbeit private Arbeit ist, dass sie abstrakt ist, also von allen sachlichen Bedingungen absieht und dass sie gesellschaftlich notwendig ist. Was ist das für eine Gesellschaft, in der gesellschaftliche Notwendigkeit eine einschränkende Bedingung für Sinn und Zweck einer Arbeit ist? Arbeit ist ihrem Begriff nach ein Prozess zwischen Mensch und Natur, der die Aneignung der Natur zwecks Befriedigung seiner Bedürfnisse zum Inhalt hat. Jetzt hat man es im Kapitalismus mit einer Arbeit zu tun, die auf so eine absurde Art veranstaltet wird, dass sich die gesellschaftliche Notwendigkeit dieser Arbeit als Schranke für ihre Ausnutzung im Warengeschäft geltend macht. Wenn Versorgung über den Markt geregelt wird, enthält das bereits den Widerspruch, dass für andere gearbeitet wird, aber nicht um deren Bedürfnis zu befriedigen, sondern um es durch die Befriedigung auszunutzen. Das hat die Kehrseite, dass die Befriedigung des fremden Bedürfnisses sich für den, der daran arbeitet, als negative Bedingung geltend  macht.  Häuser werden nicht gebaut, weil einer darin wohnen möchte, sondern ein Bau-Hai stellt Häuser hin in großem Maßstab und versucht sie dann zu verkaufen – gelingt ihm das nicht, war es kein Geschäft und die Arbeit (der ganzen Zuliefer- und Baufirmen) wert-los. Hierzulande macht sich eben im Wert feindlich gegen die Arbeit geltend, dass sie nur so weit Wert schafft, wie sie auch gesellschaftlich notwendig ist. Der Irrsinn ist also, dass in der bürgerlichen Gesellschaft unter Ausnützung der Lohnarbeit laufend Angebote in die Welt gesetzt werden, die dann samt der Firma und der verausgabten Lohnarbeit, dadurch entwertet werden, dass kein Verkauf stattfindet – erst durch diesen macht sich das Kriterium der gesellschaftlichen Notwendigkeit an den Produkten geltend.
Diese Verrücktheit – gesellschaftlicher Nutzen, also Versorgung einer Gesellschaft, als einschränkende Bedingung – durchzieht die ganze bürgerliche Gesellschaft. Da ist es kein Wunder, wenn auf der höchsten Stufe – das Finanzkapital macht sich den Geldbedarf der ganzen Gesellschaft zu seinem Geschäftsobjekt – dieses Verhältnis wiederkehrt: Das Bedürfnis nach fremdem Geld wird in der Form bedient, dass es ausgenutzt wird. Das Bankwesen in seiner Eigenschaft als Anbieter von Kredit sieht sich der Gesamtheit der engagierten Unternehmen, die alle denselben Bedarf haben, gegenüber und wählt auch zwischen ihnen aus, bedient aber allemal das allgemeine Bedürfnis nach größerem Vorschuss.
Ein Unternehmen will ja auch nicht nur ein Bedürfnis zwecks Geschäft ausnutzen, sondern gleichzeitig einen Mit-Anbieter aus dem Feld schlagen. Unter dem Aspekt der Konkurrenz ist es das Geschäftsmittel, durch den eigenen Umgang mit Arbeit für alle anderen dieses Prinzip gesellschaftlich notwendiger Arbeit negativ geltend zu machen, also deren Arbeit zu entwerten. Das lässt sich auch auf die Ebene des Bankwesens übertragen: Wie schon letztes Mal angesprochen, wird ein gesellschaftlicher  Bedarf nach Kapital ausgenutzt und die Banken konkurrieren darum, sich ein Geschäft gegen andere zu erobern, sind aber gleichzeitig in einem Schuldner-Gläubiger-Verhältnis aufeinander bezogen und arbeiten da ja auch zusammen. Das ist der Stoff, um den sich der Staat dann kümmert.
Ob alles, was das Finanzkapital leistet, zum kapitalistischen Nutzen beiträgt, ob es wirklich das Wachstum fördert, oder ob es nur eine riesige Blase aufbläst, die dann notgedrungen irgendwann platzt – mit Verlusten so groß wie vorher gewinnträchtig aufgeblasen –, merkt man erst hinterher. Das so zu regeln, dass gleichzeitig von dem Privatinteresse, das die Blase erst mal aufbläst, nichts auf der Strecke bleibt, aber der Gesichtspunkt der Funktionalität nicht einfach dem Geschäftsinteresse total untergeordnet ist, also dass beides – der Inhalt des Geschäfts und das Interesse am Geschäft – zu seinem Recht kommt, ist die Verrücktheit, an der der Staat sich mit seiner Gesetzgebung zu schaffen macht. Das ist auch der Grund für den Formalismus des Rechts – dass das nie einfach eine Regelung ist, sondern eben immer dies Hin und Her zwischen Ermächtigung und Beschränkung.
Von daher ist es auch kein Wunder, dass von der Gesellschaft her der paradoxe Wunsch nach Herrschaft besteht. In deren falschen Bewusstsein ist es das Bedürfnis nach Regelung, aber inhaltlich ist es das Bedürfnis nach Beschränkung anderer und nach der Ermächtigung der eigenen Position. In dieser Dialektik, die eigene Ermächtigung durch eine Beschränkung, die man in Kauf nimmt, zu erkaufen, ist auch enthalten, dass der Bürger sich spätestens, wenn es gegen einen Konkurrenten geht, dazu bekennt, dass es da um Gewalt und Herrschaft geht – dass der nur mit Gewalt zu zügeln ist, wenn er nicht brav ist, ist da jedem klar.
Die Durchsetzung von Ermächtigung und Beschränkung gegenüber seiner Gesellschaft, in der lauter gegensätzliche Interessen unterwegs sind, erfordert einen effektiven Herrschaftsapparat, der die diversen staatlichen Regelungen an seiner Gesellschaft auch durchexerziert. Ein bürgerlicher Staat ist nur so effektiv wie seine Bürokratie – weshalb die realsozialistischen Staaten beim Übergang in den Kapitalismus nicht schlecht staunten, was ihnen so alles fehlt an Polizei- und Rechtsapparat u.a.m., gemessen an ihrer neuen Herrschaftsform. Offensichtlich war die Gesinnungskontrolle durch die Stasi weniger aufwendig als die Kontrolle einer kapitalistischen Gesellschaft. Da braucht es dann schon einen Bürokratieapparat, der sowohl die „Betreuung“ des Arbeitsvolks, der Hartz-IV-Empfänger etc. leistet als auch die Verfolgung eines Maultaschendiebstahls durch alle Instanzen. Der funktionale Ablauf der wirklich wichtigen Veranstaltungen wie die Kontrolle der Börse muss natürlich auch überwacht werden und die Kontrollexperten wollen gut bezahlt sein, damit sie nicht die Seiten wechseln – das kostet!
Das ist der Übergang zum Staat als Verwalter eines Haushalts. Er braucht Finanzmittel, mit denen die politische Herrschaft bezahlt wird (Punkt 2). Gerade diese freiheitliche Gesellschaft, in der jeder ‚nur’ seinen Nutzen verfolgt, braucht einen gigantischen Herrschaftsapparat und in diesem System ist die Durchführung der Herrschaft allemal eine Kostenfrage. Auch der Staat besorgt seine Dienste an der Gesellschaft dadurch, dass er sie sich kauft, verleiht diesen Diensten auch den Schein von Sachlichkeit, darum heißt das Ganze „öffentlicher Dienst“, dabei soll man an die Müllabfuhr denken, bei der Herrschaft nur noch in der schlechten Bezahlung derer besteht, die diesen Dienst tun.
Ansonsten ist der öffentliche Dienst – da, wo er wirklich etwas kostet – die Exekution staatlicher Herrschaftsaufgaben (s. dazu „Staatshaushalt“ GS 4/97). Wenn sich der Staat als Herrschaft um die Interessengegensätze seiner Gesellschaft kümmert – eine Dauerveranstaltung, da diese ja nie aufgelöst werden –, ist das eine sehr aufwendige Unternehmung und Aufwand buchstabiert sich in dieser Gesellschaft als Kost. Der Staat braucht Geld und ist mit dem Dienst, den er für diese Gesellschaft leistet, eine Last für das, worauf es in dieser Gesellschaft ankommt.
Nicht nur der nationale Kapitalismus will organisiert sein, sondern auch die Konkurrenz gegen die anderen Staaten – da findet nicht nur ein großer Aufwand, sondern auch eine ziemliche Vernichtung von Reichtum statt. Um das kostenmäßig zu bewerkstelligen, tritt er zum Finanzkapital in ein (nicht sonderlich idyllisches s.o.) Verhältnis der Regelung:  Es geht um die systemkonforme Abwicklung der Last, die die Kosten seiner Herrschaftsausübung nach innen und außen für die von ihm beherrschte Gesellschaft bedeuten. In Punkt 3 geht es um den absurden Versuch einer Synthese von Regelung und möglichst zweckdienlich zu gestaltender Belastung und nur ein bürgerliches Hirn kann auf die Idee verfallen: Durch die Belastung die Sache zum Erfolg steuern. Daran arbeitet sich die Koalitionsrunde gerade ab.