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Jf 19.10.09 – Fortsetzung Finanzkapital und Staat
Vorlage – III. Finanzkapital und Staat
0. Seine Leistungen als Wachstumshebel der marktwirtschaftlichen
Produktion erbringt das Finanzgewerbe durch die Behebung des
Kapitalmangels, der in der Konkurrenz aller Geschäftszweige
entsteht. Dazu ist es in der Lage, weil es
- das Geld der gesamten Gesellschaft zu seiner Verfügung hat
- und es durch seinen Einsatz als Kredit zu Kapital macht.
Die Regie über vergesellschaftetes Geld, den privaten Reichtum
schlechthin, üben Geldinstitute „auf eigene Rechnung“ aus: Sie
sind kapitalistische Unternehmen, die ihre mit fremdem Geld
verrichteten Dienste gewinnbringend zu einer aparten
Geschäftspraxis ausgestalten; Umsatz und Überschüsse
sind zu steigern.
1. Die staatliche Gewährung und Gewährleistung dieser
Abteilung der Marktwirtschaft wird dem doppelten Charakter des Gewerbes
gerecht. Als Gesetzgeber betreut die politische Gewalt das private
Interesse von Banken etc. wie andere Unternehmen auch – zugleich kommt
die Bedeutung dieser Geschäfte für das Funktionieren des
gesamten Wirtschaftens zur Geltung; ihre in der Krise populär
gewordene „Systemrelevanz“ geht ein in die fällige Kunst von
Ermächtigung zu kreditschöpferischen Werken und
Beschränkung der diesbezüglichen Freiheiten.
2. Für den Staat als Verwalter eines Haushalts ist das
kapitalistische Wachstum die Quelle für die Finanzmittel, mit
denen die politische Herrschaft bezahlt wird. Das Regieren ist auf die
Pflege marktwirtschaftlichen Erfolgs gerichtet, und an diesem Ziel
gemessen gerät ausgerechnet der effektive Einsatz der Staatsgewalt
zur Kost. Deren Bedarf, über Steuern und Schulden finanziert, ist
Gegenstand kontinuierlicher Güterabwägungen, die unter
demokratischen Umständen zu Rechtfertigungs-Schau-spielen
entarten. Sie führen freilich noch immer zur
kapitalismusgemäßen Ausstattung der Staatsfinanzen: Die
Finanzabteilung der Wirtschaft ist das Instrument der Staatswirtschaft,
worunter das Geldwesen jedoch nicht leidet, sondern durch seine in
Anspruch genommenen Dienste wieder einmal an Macht gewinnt.
3. Dem Ziel, sich nicht als Belastung, vielmehr als Förderer
gedeihlichen Wirtschaftens zu bewähren, verschreibt sich der Staat
in separaten Geschäftsbereichen: Wirtschafts- und
Konjunkturpolitik unternehmen den Versuch, das Wachstum zu steuern und
gelangen dabei zu Kosten-Nutzen-Rechnungen eigener Art. Ihre Umsetzung
erfolgt über die Inanspruchnahme des Finanzgewerbes, kreuzt sich
dauernd mit Haushaltsfragen –und erschließt den Banken
zusätzliche Geschäfte.
(FN/Zusatz zur Krise als besondere Bewährungsprobe staatlicher
Finanzkunst)
Diskussion
Das letztes Mal unter Punkt 0 der Vorlage Behandelte soll noch
einmal mit der Überlegung, was dabei Geldversorgung
bedeutet, aufgegriffen werden. Aus den bisher im GS behandelten
Kapiteln kennt man die zusammenfassende Aussage, dass das Finanzkapital
sich die Verfügungsgewalt über das Geld der Gesellschaft
durch Zinszahlungen oder den Dienst der Zahlungsabwicklung erwirbt, um
es auszuleihen und so das Geld durch seinen Gebrauch zu Kapital zu
machen. So betrachtet kann Geld alles sein, was sich auf dem Konto oder
im Portemonnaie für den Zugriff auf die Warenwelt verfügbar
befindet. Der Ausdruck: die Bank verschafft sich die Verfügung
über das Geld, lässt die Vorstellung mitschwingen: erst haben
es die Leute, dann geben sie es bei der Bank ab. Dass das so nicht die
Wahrheit ist, weiß zugleich jeder: Die Zeiten der Lohntüte
sind vorbei und Zahlungen zwischen Kapitalisten sind schon früher
nicht mit Hin- und Hertragen von Säcken erfolgt.
Es ist nicht nur im technischen Sinne so, dass die Monopolisierung der
Verfügung über das Geld der Gesellschaft so vonstatten geht,
dass das Finanzgewerbe so ziemlich all das in der Gesellschaft
zirkulierende Geld selber stiftet. Es sammelt ja nicht erst die
Euroscheine ein, die es dann als Kredit vergibt, sondern das
‚Geldeinsammeln’ vollzieht sich praktisch in der Form, dass kein Geld
in dem Sinn zirkuliert, sondern von vornherein das Bankgewerbe mit
seinem ‚Giralgeld’ die Zahlungsbedürfnisse der Gesellschaft
bedient. Liquide Mittel (Kaufmittel, Zahlungsmittel) sind laufend im
Gebrauch, aber das, was benutzt wird, braucht gar nicht die Existenz
eines für sich existierenden Stoffs. Dabei gilt nach wie vor: Geld
ist das dingliche Verfügungsmittel über alles, was diese
Gesellschaft zu bieten hat. Aber diese Dinglichkeit existiert in der
Form, dass dieses Gewerbe mit allerlei Techniken, mit Buchungsakten,
mit Verrechnungsmodalitäten die dingliche Existenz von Geld
ersetzt.
Dem liegt zugrunde, dass die Banken anfallende Zahlungen nicht in der
Form von überreichten Geldbeständen leisten, sondern sie
versprechen die Begleichung von Rechnungen ihrer Kundschaft aufgrund
von deren verbuchten Guthaben. Diese in allen möglichen
elektronischen und sonstigen Formen existierenden Zahlungszusagen
zirkulieren innerhalb der Bankenwelt, werden gegeneinander verrechnet.
Das geht, weil die Banken nominell das wirkliche Geldvermögen der
Gesellschaft bei sich verbucht haben. Die wirkliche Existenz dieser
verbuchten Geldvermögen praktizieren die Banken durch das
Bereitstellen der jeweils benötigten liquiden Mittel, und diese
haben den Charakter von bloßen Zahlungsversprechen, von
Geldzeichen, die das Geld der Gesellschaft ersetzen.
Das heißt andererseits: Alles, was an liquiden Mitteln in der
Gesellschaft zirkuliert, verdankt sich einem Bankgeschäft, also
Aktionen des Bankgewerbes auf der Basis, dass es die Ausstattung der
Gesellschaft mit Zahlungsfähigkeit, also die Versorgung der
Gesellschaft mit Kredit, mit den benötigten Zahlungsmitteln
erledigt, dadurch, dass es frei von der Frage, wo dieses Geldding
dinglich vorliegt, die benötigte Liquidität selbst schafft.
Das ist eine Erinnerung an das 1. Kap. Finanzkapital (GS 3-08), die auf
eine Einordnung des Begriffs Geldversorgung hinauslaufen soll.
Anders ausgedrückt: Die Verfügung über Zahlungsmittel
verdankt sich in dieser Gesellschaft dem Umstand, dass das
Finanzkapital einerseits das Geldvermögen der Gesellschaft
für sich mit Beschlag belegt hat, andererseits das, was die
Geschäftswelt für ihr Fortkommen an liquiden Mitteln braucht,
auf dem Wege des Kredits zur Verfügung stellt. Wenn es also
heißt, die Bankenwelt macht Geld durch dessen Gebrauch als Kredit
zu Kapital, dann hat das zugleich die umgedrehte Form: Dadurch, dass es
dem Bedarf an Geld für kapitalistische Zwecke durch die Vergabe
von Kredit abhilft, schafft es die liquiden Mittel, derer die
Gesellschaft bedarf. Von daher ist klar: Alles, was in dieser
Gesellschaft als liquides Mittel zirkuliert, hat seinen Ursprung im
Gebrauch dieses Geldes als Kredit für den Kapitalbedarf der
Gesellschaft. Zirkulierendes Geld hat die Existenzform von (in der
Regel) Kontobewegungen, Überweisungen, Schecks, elektronischer
Geldkarte. Da existiert Geld schon gegenständlich, aber dieser
Gegenständlichkeit liegt zugrunde, dass eine Bank dafür
haftet, für die den Vorschriften entsprechende Benutzung ihrer
Geldkarten geradesteht. Diese ganze Abwicklung ist nicht nur die
technische Seite, sondern alles das, was die Bankenwelt an
Geschäften abwickelt, verdankt sich dem, dass sie mit ihrem
Geldersatz die Verwandlung dieses unterstellten Geldes in wirksames
Kapital in die Welt gesetzt hat.
Die Vorstellung, die man gern mit dem Ausdruck ‚Banken sind die
Geldsammelstellen der Gesellschaft’ verbindet, hatte ihr Recht als Gold
noch die Geldware war, die die Banken bei sich deponiert und dafür
(scheinbar 1:1) Zettel ausgegeben hatten, in welchem Quantum sie
jederzeit dagegen einlösbar sind. Diese eingesammelten Gold- und
Silberbestände gibt es längst nicht mehr, es ist auch nicht
so, dass es jetzt stattdessen das Bargeld der Bundesbank oder sonst was
gibt. Egal welche Gestalt dieses eingesammelte Geld für sich hat,
das was tatsächlich die Zirkulation in der Gesellschaft
trägt, besteht gar nicht aus derartigen weitergereichten Zetteln.
Diesen perfekten Geldersatz bestimmt Marx im 27. Kapitel, K III als die
II. Leistung des Kreditgeschäfts. Die Banken stiften von sich aus
die Liquidität, die in der Gesellschaft benötigt wird, in dem
Maße, wie sie die Geschäftswelt mit Kredit ausstatten. Dabei
brauchen sie nicht auf irgendein Geld, das jemand bei ihnen deponiert
hat, zuzugreifen; sie greifen auf Geldvermögen zu, die sie selbst
bei sich verbucht haben. Das Qualitative – was über die
bloße Technik des Geldverwendens hinausgeht – ist, dass das, was
sie da beständig verbuchen, sich ihrem Geschäft verdankt,
ihre kapitalhungrige Kundschaft mit Kredit auszustatten. Das ist der
Ursprung der liquiden Mittel in der Gesellschaft.
Wenn man sich an frühere Diskussionen und das Buch ‚Das Geld’
(GS-Verlag) erinnert, kommt da nur ein Hinweis auf die – inzwischen
abgeschaffte – Banknotenausgabe, dann der schnelle Übergang zu
dem, dass der Staat mit seiner Notenbank das Bargeld der Gesellschaft
stiftet, es durch sein Leihgeschäft mit den Banken in die Welt
bringt, dass insofern jedem Geld, das der Staat in die Welt setzt, die
Qualität eines verzinslichen Kredits und somit die Bestimmung, zu
Kapital zu werden, eigen ist. Das wurde schon öfter behandelt;
strikt vom Finanzkapital mit Übergang zum Staat her gedacht sollte
jetzt betont werden: Alles, womit man hierzulande zahlt, ist gar nicht
von der Notenbank abgeholtes Geld, das dann bei den Banken herumliegt
und evtl. durch einen Verweis darauf ersetzt wird. Klar jeder
Geldautomat gibt gegen gültige Geldkarte Geld, aber das dem
zugrunde liegende entscheidende Verhältnis in der
gesellschaftlichen Geldzirkulation ist, dass nicht erst die Bundesbank
mit ihrem Bargeldgeschäft Liquidität auf dem Wege des
Kreditgeschäfts in die Welt setzt. Das ist schon im Bankgewerbe
selbst so, dass das Geldeinsammeln, um es in Kapital zu verwandeln, die
andere Seite an sich hat, dass das, was die Banken überhaupt als
Geld akzeptieren und zirkulieren lassen, die Liquidität ist, die
sie zum Zwecke und im Maße ihrer Kreditvergabe schöpfen.
Auch nach der Seite hin besteht Identität von Kreditschöpfung
und Geldschöpfung durch die Banken. Natürlich müssen
diese Buchungsakte irgendwie gerechtfertigt sein, es gibt auch jede
Menge Vorschriften, die dabei zu beachten sind. Aber so verfügt
die Gesellschaft über die Transaktionsmittel für ihren
Warenverkehr, für die Bezahlung von Gehältern, für das
Herumschieben von Warenmengen, für
Geschäftsüberweisungen, sie verfügt über den
dafür notwendigen Geldstoff, weil die Banken, in dem Maße
wie sie für den Kapitalhunger der Gesellschaft Kredit stiften,
auch das gesellschaftliche Zahlungsmittel zur Verfügung stellen.
— Unter
Kreditstiften ist zu verstehen, sie ersetzten das dingliche
Vorhandensein von Geld durch Geldzeichen, das ist aber nicht identisch
mit Kredit.
Das ist nicht identisch, aber die Kreditzeichen selbst kommen dadurch
in die Welt, dass die Banken sich zum Schuldner ihrer Einleger machen
und als Kreditgeber der restlichen Gesellschaft gegenübertreten.
Sie haben das Geld der Gesellschaft zur Verfügung, aber die andere
Seite des Einsammelns’ heißt, dass es angefangen von der ersten
Ziffer auf dem Girokonto schon das Kreditverhältnis ist, das die
Bank zu ihren Kunden eingeht. Die Zahlungsfähigkeit, die auf
einem Girokonto liegt, beruht auf der Verwendung dieser verbuchten
Ziffern als Kredit. Dem liegt schon die Verwandlung dieses Geldes in
Kapital zugrunde, als Grundlage für die Zirkulationsmaterie, mit
der alles abgewickelt wird.
— Behauptet
wurde, dass alle Liquidität der Gesellschaft durch die Bank und
als Kreditgeschäft in die Welt kommt. Ich kann aber das
Kreditgeschäft z. B. beim Lohnempfänger, der sein Konto hat
und darüber sein Geld ausgibt, nicht entdecken. Das ist verdientes
Geld und Grundlage für das Ausstatten der Banken mit Kredit,
dann ist sie doch der Schuldner.
Ja, ein Kreditgeschäft hat immer einen Schuldner und einen
Gläubiger, und es ist immer der Gläubiger, für den das
Geld per se als Kapital funktioniert, beim Schuldner ist das noch
die Frage.
— Der
Gläubiger ist doch jetzt der Lohnempfänger, wo ist das
Kreditgeschäft?
Der Lohnempfänger hat ein Konto bei der Bank, das sich über
seinen Lohn auffüllt, das ist selbst schon ein
Kreditverhältnis. Man darf auch nicht nur die eine Seite nehmen:
Was da Einsammeln hieß, ist ein Kreditverhältnis, das die
Bank gegenüber allen Einlegern einnimmt, damit ist aber nicht
alles erledigt. Was bei der Bank an Konten existiert, ist zugleich
Grundlage all ihrer Kreditgeschäfte. Insofern sind alle Zahlungen
und alles, was über Banken abgewickelt wird, ein Derivat dieser –
nach beiden Seiten hin – Kreditgeschäfte.
— Klar ist,
das ist die Art und Weise, wie sie die Gesellschaft mit Zahlungsmitteln
versorgt. Aber wenn ein Lohnempfänger Miete überweist, ist
das für ihn kein Geschäft, da kassiert die Bank sogar
Gebühren.
Auch bei einem Girokonto steht die Bank gegenüber ihren Einlegern
in einem Schuldverhältnis, sie verfügt über ihren
Verdienst und ist ihnen gegenüber verpflichtet, die
fälligen Zahlungen und Überweisungen auszuführen.
Und sobald die Bank dem Einleger Gebühren erlässt (in der
Regel bei größeren Einlagen), die sie eigentlich berechnen
könnte, oder sogar fürs Girokonto Zinsen zahlt, bietet sie
auch dieser Kundschaft ein Geschäft.
Das moderne Bankgewerbe hat sich von dem Standpunkt, einer hat Geld
verdient, das liegt bei der Bank und die kann es verwenden,
emanzipiert. In welcher Form gibt es diese liquiden Mittel? Die moderne
Bank kennt und verwendet außer den Bargeldbeständen in ihren
Kassen kein anderes Geld als die Zahlungsversprechen, die
elektronischen Zeichen, die das Bankgewerbe selbst stiftet. Das soll
auf die Totalität, die Universalität der Zuständigkeit
der Banken für die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft
aufmerksam machen
— Auch die
verdienten Löhne sind ja nicht als Geld bei der Bank hinterlegt,
sondern existieren als Buchungsakt der Lohn zahlenden Firma bei ihrer
Bank, die dafür gerade steht, dass das so gut wie Geld ist.
Dass es die Bank schafft, alles Geld als Kredit zu verwenden, liegt
daran, dass die Verwendung von Geld ein Derivat des universellen
Kreditverhältnisses ist, in das die Banken sich zu ihrer
Kundschaft setzen, als welche, die als Schuldner fungieren, um als
Gläubiger der Gesellschaft fungieren zu können.
— Dieses
genannte doppelte Schuldverhältnis schließt nicht nur das
Verhältnis zum Leihkapital, sondern die ganze Zirkulation von
Zahlungsmitteln als Kreditverhältnis ein.
So dass am Ende die Liquidität der Geschäftswelt von der der
Banken tatsächlich abhängt. Davon, dass die fähig sind
und bleiben, dass sie für die Liquidität, die sie stiften,
einstehen können. Das war schon früher so: die Bank sammelte
alles Gold ein, das in der Gesellschaft als Geld zirkulierte, verlieh
es außerdem so, dass dieselben Goldmünzen in Form von einer
Anweisung auf dieses Geld gleich 5- bis 7fach unterwegs waren und wenn
alle, die ein Anrecht darauf hatten, es haben wollten, war die Bank
zahlungsunfähig. Inzwischen hat es das Bankgewerbe dahin gebracht,
dass es sich von dem Vorhandensein von Geldware emanzipiert hat. Dieser
Gedanke ist wichtig, wenn man sich weiter überlegt, welche Rolle
heute praktisch das staatliche Geld spielt, außer dem, dass es
die Einheit angibt, in der das Geld gemessen wird. Um das
Verhältnis, das die Nationalbanken zu den Geschäftsbanken
eingehen, richtig zu bestimmen, muss man sich klarmachen, wie das
Einsammeln zu verstehen ist: Sie sammeln es ein, indem sie es bei sich
verbuchen. Das Monopol, das sie auf die Verwendung des
gesellschaftlichen Geldes haben, dass sie alles Geld der Gesellschaft
nach ihren Regeln und Normen als Kredit immer weiter verwenden
können, dieses Verhältnis realisiert sich in der Weise, dass
das Bankgewerbe gar nicht etwas von sich getrenntes einsammelt, sondern
sein Monopol aufs gesellschaftliche Geld existiert in der Form, dass es
die Gesellschaft damit ausstattet.
— Geld ist ja
nur noch die Zahl auf dem Kontoauszug, eine Forderung, die jeder kleine
Lohnempfänger gegen die Bank hat, die die Bank, weil von dessen
Arbeitgeber gestiftet, anerkennt. Diese Forderung wird dann an den Arzt
oder sonst wen abgeführt und verbucht. Da kommt in dem Sinn kein
Geld mehr vor.
Geld ist natürlich die
Zugriffsmacht, aber diese existiert eben durchwegs als Forderung an die
Bank, oder einer Bank an die andere. Das ist die Garantie dafür,
dass letztlich immer soviel Liquidität da ist, wie an Kreditbedarf
bei den Banken angemeldet und von ihnen bedient wird.
Um zu einem Übergang zu Punkt 1 – 3 zu kommen. Der Hinweis auf
Geldversorgung steht ja für das entscheidende Verhältnis, das
Kreditgewerbe befriedigt den Kapitalbedarf der Geschäftswelt.
Beide Seiten der Behauptung – das Bankgewerbe behebt den Kapitalmangel
– sind ein paar Erinnerungen wert: Wenn von 'Kapitalmangel' die Rede
ist, ist nicht von einem Mangel an Gütern die Rede. Wenn
Kapitalmangel das Problem ist, dann ist schon eine entscheidende
Qualität der kapitalistischen Gesellschaft realisiert: Das
Bedürfnis der Geschäftswelt ist eines nach Geld, und nicht
nach dem, was man damit kaufen kann. Der einzige Mangel der
Geschäftswelt ist der Kapitalmangel, das heißt, diese ganze
Produktionsweise ist so weit fortgeschritten, dass wirklich nichts
anderes mehr Zweck ist, als aus Geld mehr Geld zu machen, dass nichts
anderes für diesen Zweck fehlt als ein hinreichend großer
Vorschuss. Da ist der Motor des Fortschritts (die Gebrauchswertsseite
betreffend) nicht, dass es technische Probleme gäbe, nicht dass
die Computer noch nicht gut genug sind, sondern höchstens, dass
sich mit den im Handel befindlichen Computern nicht mehr so gut Geld
verdienen lässt. Die Schranken zwischen den verschiedenen Branchen
sind eingerissen und es ist Realität, dass sich die
Geschäftswelt nur noch auf die Frage konzentriert, ob für den
gewünschten Ertrag genügend Vorschuss da ist. Der Kredit
leistet seinen Beitrag zum Ausgleich der Profitraten, steht bei Marx (K
III, 27.Kap.) also die Gleichgültigkeit der Materie, der Branchen
für den Zweck des Kapitals, sich zu verwerten. Kapitalmangel
schließt diese Perfektion des Kapitalismus schon ein. Das ist der
einzige Mangel, das einzige Hindernis fürs Wachstum. Der beklagte
Bildungsmangel der Gesellschaft, demnächst fehlende kluge
Leute für den technischen Fortschritt – alles ist subsumiert unter
die Bedürfnisse des Kapitals, seine Konkurrenz in der Verwertung
seiner Vorschüsse voranzutreiben, zu sichern und mit seinem Geld
dafür die nötigen Bedingungen zu schaffen. Alles dreht sich
um das Problem: Ist genug Vorschuss für den schon antizipierten,
geforderten, auch von den Kreditgebern beanspruchten Überschuss da.
Zur anderen Hälfte des Satzes: Wie behebt das Kreditgewerbe den
Kapitalmangel, wie werden im Kapitalismus Bedürfnisse
bedient? Dabei ist das Bedürfnis, den Kapitalmangel zu
beheben, das wichtigste. Alle Bedürfnisse der Geschäftswelt
spitzen sich auf diesen Kapitalmangel zu und reduzieren sich eigentlich
auf dieses einsilbige, primitive, schlichte Bedürfnis nach mehr
Vorschuss. Im Kapitalismus geht Bedürfnisbefriedigung auf die
Weise, dass das Bedürfnis gnadenlos ausgenutzt wird. Jeder Bedarf
wird per Verkauf zugänglich gemacht, durch sein Ausnutzen. Beim
Kapital steckt die Identität des Interesses drin; es ist dasselbe
Interesse, aus Geld mehr Geld zu machen, das den Kapitalhunger
begründet, wie auch die Chance, diesen auf dieselbe Weise
auszunutzen: Nämlich Geld hineinzutun, damit mehr herauskommt.
Bedürfnisse dadurch befriedigen, dass man sie über das
Geldverdienen ausnutzt, das findet in allen Branchen statt und ist die
Art und Weise, wie der Kapitalismus funktioniert. Auf der Ebene, auf
der wir uns hier befinden, nutzt das Finanzgewerbe den Kapitalmangel
der ganzen Gesellschaft, sogar den, den es selber verspürt, aus,
indem es an seiner Behebung verdient.
Die Haupt- und Generallüge der kapitalistischen Gesellschaft, der
verkehrte Schein dieser Gesellschaft, ist, dass alles, was das Kapital
treibt, gerade in den höheren Etagen zwischen Finanzkapital und
sonstiger Wirtschaft bis hin zu der Frage, wie überhaupt das
Zahlungsmittel in die Welt kommt, gern in Stichworten wie
'Versorgung' gefasst wird. Versorgung ist eine Vokabel für
Zweckrationalität; eine Sache wird gebraucht und sie wird
beschafft – wo ist da ein Problem!? Wenn hier von Versorgung geredet
wird, wird der Schein einer ganz normalen, herrschaftsfreien
Zweckrationalität im gesellschaftlichen und ökonomischen
Verkehr aufgemacht. Wenn von Dienstleistungen einer Bank gesprochen
wird, wird so getan, als wäre damit der Beruf der Bank
erschöpfend benannt und als wäre Geldversorgung der Inhalt
dieser Dienstleistung. Dabei kürzt sich genau das heraus, was eben
über die Art und Weise der Versorgung festgehalten wurde: Die
Ausnutzung des Bedürfnisses. Deswegen findet sich in der Vorlage
der Hinweis, der auch das Übergangsargument zu den nächsten
Punkten ist: Keine Bank betreibt die Geldversorgung, um die
Gesellschaft mit Geld zu versorgen; dieses Um-zu gibt es nicht. Zwar
hängt die ganze Gesellschaft, die ganze Geschäftswelt von der
Versorgung mit Kredit und Zirkulationsmitteln ab – das ist die
unentbehrliche allgemeine Funktion dieses Gewerbes. Ohne dass dieses
Gewerbe diese Funktion erfüllt, läuft nichts. Wenn es, wie
jetzt, zum Scheitern kommt, wissen auf einmal alle, dass Geld- und
Kreditversorgung System-entscheidend ist, ‚systemisch’. Die Wahrheit
jedoch ist in der Betonung anders herum: Diese allgemeine Funktion
läuft auf der Basis ab, dass sie von keinem Mitglied dieses
Gewerbes der Zweck ist, sie ist vielmehr Mittel ihres eigenen
Geschäfts. Und deshalb braucht es den Staat.
Man hat es hier mit einem Antagonismus und einem prinzipiellen
Gewaltverhältnis zu tun, das nur darüber funktionieren kann,
dass es zum Betreuungsobjekt einer übergeordneten herrschaftlichen
Instanz wird – gerade weil die Bankenwelt macht, was sie will, und weil
dies lauter Gegensätze, Ausnutzungsverhältnisse zum Inhalt
hat; weil jeder ihrer Dienste Macht über die bediente Seite
heißt und Ausnutzung nach allen Seiten hin. In jedem
Verhältnis treffen Interessengegensätze aufeinander; sie
verwenden Eigentum von anderen für ihre Zwecke. Man hat laufend
mit dem Widerspruch zu tun, dass man das Geld hergeben muss, damit es
sich für einen selbst lohnt. Die staatliche Gewährung und
Gewährleistung dieser Abteilung der Marktwirtschaft ist etwas
anderes, als dass er ihren Antagonismus aus der Welt schafft. Der Staat
richtet ihn ein; ihn gibt es nur wegen der staatlichen Gewährung
der Freiheit und Gewährleistung der Dienste. Der bürgerliche
Staat will eine Ordnung stiften, die alle Gegensätze dieser
Gesellschaft handhabbar, dauerhaft macht. Dieser Antagonismus beruht
auf einem Herrschaftsverhältnis, der überall in dieser
Gesellschaft gilt; hier schließt dieser gleich eine Reihe von
bestimmten Aufgaben für die Herrschaft ein. Dies verschafft diesem
herrschaftlichen Eingreifen den Charakter der Zweckrationalität,
der Objektivität so, als würde das Moment des
herrschaftlichen darauf Aufpassens in den bestimmten Aufgaben, denen
sich die Herrschaft da widmen muss, quasi untergehen; als würde
der Staat das Ganze – wie die revisionistische Vorstellung vom Staat –
mit seiner Gewalt zur Kooperationsseite hin auflösen. Deswegen
halten Revisionisten die Verstaatlichung für gut und für die
erste Hälfte des Weges zum Sozialismus.
Was der Staat zu tun hat, ergibt sich aus dem
Geschäftsverhältnis zwischen beiden Seiten, aus den
Techniken, die Kreditgeber wie -nehmer für ihren Umgang
miteinander schon entwickelt haben. Was zu regeln ist, ist durch den
Interessengegensatz vorgezeichnet, aus Privatinteresse ein allgemeines
Bedürfnis zu bedienen. Um den nützlichen Erhalt dieses
Gegensatzes kümmert sich der Staat. Der allgemeine Dienst des
Finanzgewerbes besteht darin, dass der Kapitalbedarf gedeckt wird.
Bevor sich der Staat diesem widmet, steckt darin schon das Allgemeine;
hier ist also schon der Zusammenschluss aller Finanzinstitute und
Unternehmen unterstellt. Es gibt keine individuellen Kapitale in dem
Sinn mehr, sondern alle sind Varianten des gesellschaftlichen Kapitals,
denn alle brauchen dasselbe – auch die Banken selbst. Auf der Basis, wo
sich der Vorschuss am meisten rentiert, ist schon eine
Vergesellschaftung geschehen. Alle individuellen
Kapitalbedürfnisse sind da schon auf eine Ebene gehoben, wo sie
Teile des gesellschaftlichen Gesamtbedarfs repräsentieren, wo man
alle Teile untereinander rein quantitativ auf ihre Nützlichkeit
für das Bankkapital vergleichen kann. Aber jeder achtet nur auf
sein eigenes Geschäft.
Man soll also nicht denken, dass Marktwirtschaft ein Haufen von
Antagonismen ist und dann kommt der Staat und passt auf das Allgemeine
auf. Gerade im Bankgewerbe hat man die Gesellschaftlichkeit schon fix
und fertig vor sich: Da existiert die Allgemeinheit in der Nachfrage,
im allgemeinen Kapitalmangel, dem sich dieser Geschäftszweig
widmet. Und indem er sich diesem widmet, existiert schon die Konkurrenz
zu denen, die das Kapital nachfragen, und die Konkurrenz untereinander
um Anteile an diesem Geschäft. Die Notwendigkeit dieses
allgemeinen Funktionierens ist also schon in der Welt, der Staat
steuert das Aufpassen auf das allgemeine Funktionieren nicht bei. Diese
Notwendigkeit wird auch schon durch das Finanzkapital bewältigt
und zugleich untergraben, weil es bloß das eigene Geschäft
ist; sie wird bewältigt und ist nie der Zweck. Die
Geschäftsbedingung ist Abfallprodukt eines Geschäfts, das
sich um diese Bedingung nicht kümmert. So ist das Verhältnis
zu fassen.
Verallgemeinerung oder die gesellschaftliche Seite am Finanzkapital
anders ausgedrückt: Der Elementarbedarf der kapitalistischen
Gesellschaft nach verfügbarem Geld als Kapital ist im Bankwesen
monopolisiert. Diese Monopolisierung findet auf eine eigentümliche
Art statt: Jedem Eigentümer bietet sie an, dass er sich am
Geschäft aller anderen qua Bank beteiligen kann, indem er sich zum
Element des Bankgeschäfts macht. Über die Bank erhält
jeder das Angebot, dass er sich am Wachstum seiner Konkurrenten, also
derer, gegen die er konkurriert, beteiligen kann, dies aber über
ein Bankgeschäft. Insofern sind sie alle vom Geschäft der
Banken abhängig. Wenn man nun sagt, dies sei eine Aufgabe für
den Staat, dann ist zumindest eine Verallgemeinerung nicht mehr erst
herzustellen, er widmet sich dieser schon existierenden Monopolisierung.
Das zuvor angesprochene Versorgen geschieht also über diese
Monopolisierung. Das Moment der Versorgung der Gesellschaft mit Geld
und Kredit ist keine allgemeine Sache, die dann erst noch hinzutritt,
nachdem das Bankgewerbe das Seine beim Ausnutzen getan hat. Sondern das
ist der funktionelle gesamtkapitalistische Inhalt dieses
Geschäfts.
Das war schon letztes Mal mit dem Stichwort ‚Verdoppelung des Kapitals’
angesprochen. Dem scheint die Aussage von Marx zu widersprechen (S.
484f K III): „Aber dies Kapital existiert nicht doppelt, einmal als
Kapitalwert der Eigentumstitel, der Aktien, und das andre Mal als das
in jenen Unternehmungen wirklich angelegte oder anzulegende Kapital. Es
existiert nur in jener letzteren Form, und die Aktie ist nichts als ein
Eigentumstitel, pro rata, auf den durch jenes zu realisierenden
Mehrwert.“
Marx denkt in seiner Ableitung ‚Kapital’ immer als die Zusammenfassung
der materiellen Produktivkräfte dieser Gesellschaft, die sich eben
so reproduziert. So gedacht existiert der wirklich kapitalistisch
benutzte produktive Reichtum der Gesellschaft als das
Betriebsvermögen der AG und es ist dann nicht die Wahrheit – auch
wenn die Kapitalisten sich das wünschen mögen angesichts
dessen, dass sie einen Eigentumstitel haben –, dass damit das Kapital
verdoppelt ist. Der wirkliche Reichtum der Gesellschaft existiert nur
ein Mal, das andere ist nur die Zutat der Eigentumsordnung zu dem, wie
sich die Gesellschaft kapitalistisch reproduziert. Daran merkt man das
Irrsinnige dieser Art, sich zu reproduzieren – das ist kein wirklicher
Reichtum.
Zum einen hat man also eine Firma, z. B. eine AG, vor sich, die ja
nicht nur über Häuser, Belegschaft, Kommandogewalt und
Maschinen verfügt, sondern auch über eine Buchhaltung, in der
das alles nach Werten zusammengezählt und eine Verwertung dieses
Kapitals bewerkstelligt und errechnet wird, also Kapitalverwertung
nicht nur in dem produktionstechnischen Sinn, dass da Waren produziert
werden (P-P’ in der Nomenklatur von Marx), sondern auch das G-G’
vollzieht sie als individuelle Firma. Zum anderen existiert getrennt
davon das Eigentum an dieser Firma und die steht mit ihrem
Verwertungsprozess im Dienste dessen, dass das Eigentum an ihr in Form
dieser Titel seinen Wert behält und mehrt. Diese Titel
vollführen die Bewegung ihrer Werterhaltung und -vermehrung
formell und inhaltlich getrennt von dem, was die Firma selber anstellt.
Die Firma macht natürlich auch Geschäft und bilanziert ihr
G–G’, das ist die Grundlage, auf die der Eigentumstitel sich bezieht;
er verkauft sich aber als eigene Ware an den dafür eingerichteten
Märkten, den Börsen. In dieser eigenen Bewegung erhalten die
Eigentumstitel für alle, die sie zu diesem Zweck besitzen den
Charakter von Geldkapital, von sich verwertendem Wert(papier). In
diesem Sinn existiert das Kapital durchaus doppelt, nämlich als
Betriebsvermögen der Firma und als das sich verwertende Eigentum
an ihr.
Wenn es im Kapitalismus auf die Vermehrung von Eigentum ankommt und das
Produzieren und Handel treiben Mittel dafür ist, in welcher Form
spielt sich dann die Verwertung des Eigentums ab? Wenn Banken und
Geldbesitzer ihr Vermögen anlegen, mag es schon welche geben, die
eine Firma gründen, aber der Königsweg zur vernünftigen
Verwertung eines Eigentums ist das Zusammenkaufen eines Portfolios, in
dem Wertpapiere aus den verschiedensten Branchen enthalten sind. Hier
hat man dann als geschäftliche Praxis die Allgemeinheit des
Kapitals, das schon in eine Vielzahl von gleichartigen, unterschiedlich
bewerteten Angeboten an das Geldvermögen übergegangen ist.
Dieses Zusammenkaufen von Investments, über die das Eigentum sich
verwertet, findet auf einer höheren Ebene statt. Auf der spielt
sich das ab, worum es im Kapitalismus eigentlich geht, nämlich das
Auslegen und Vermehren und Zurückfließen von
Geldvermögen, von Eigentum, dessen geldkapitalistische Verwendung
und Verwertung. Deswegen stört es die dort angesiedelte Konkurrenz
(im Prinzip jedenfalls) nicht, wenn sich konkurrierende Firmen
wechselseitig kaufen – es ist doch egal, ob Porsche VW gehört oder
umgekehrt oder beide den Saudis oder ob eine Bank ihre Kredite
gleichzeitig an Opel und an Ford vergibt.
Auf diese Weise findet die Geldversorgung der Gesellschaft statt und
sie enthält den Antagonismus Bedürfnisbefriedigung des
Kapitals durch Ausnutzung von Seiten des Finanzkapitals. Wer das
für ein sachliches Kooperationsverhältnis hält,
müsste sich eigentlich darüber wundern, wie viel ein Staat
dafür zu tun hat und dass dieser mit den Kapitalisten
überhaupt nicht zufrieden ist – die führenden Staatsfiguren
jammern ja immer herum, dass die Kapitalisten von ihren wunderbaren
Regelungsangeboten den falschen Gebrauch machen. Deshalb kommen auch in
normalen Wirtschaftswachstumszeiten die Staatsakteure auf die Idee,
dass sie zusätzlich zu den Banken, die die Versorgung der
Wirtschaft mit Kredit als ihr Privatgeschäft betreiben, doch noch
so etwas brauchen wie eine Bayerische Landesbank. Das Geschäft ist
zwar im großen und ganzen geregelt, aber bei dieser
Verallgemeinerung des Kapitals könnte unser bayerisches
Geschäft doch unter die Räder kommen. Man stellt fest, dass
Politiker nicht unbedingt die Sorge umtreibt, dass das Finanzkapital
seine allgemeinen Dienste schleifen lässt, sondern denen ist die
Verallgemeinerung, mit der das Finanzkapital seine Geschäfte
betreibt, wieder ein Stück zu allgemein für den Sprengel im
Gemeinwesen, den sie vertreten. Das kann ein räumlicher Sprengel
sein, dann gibt es die Bayern-LB oder ein sachlicher Sprengel, dann
gibt es die Mittelstandsbank oder – für die Landwirtschaft – die
Raiffeisenbank; das sind alles die logischen Fortsetzungen dessen, dass
der Staat sich um die Organisation des Widerspruchs von privatem
Geschäft als Dienst am allgemeinen kümmert.
Das sollte der Übergang vom 0. zum 1. Punkt sein, samt einem
Hinweis zur Befassung mit dem Punkt 1. Das eine sind die Regelungen,
bei denen das Wechselspiel zwischen Ermächtigen und
Beschränken deutlich werden sollte. Denn das sind Kategorien der
Herrschaft und keine des zweckrationalen Regelns. Da werden
Eigentümer dazu ermächtigt, ihrem Geschäftsegoismus zu
folgen und wenn der Staat einen Gegensatz feststellt zwischen diesem
und dem allgemeinen Stoff, dem dieser Geschäftsegoismus sich
widmet – diesem Dienst, über den fremde Bedürfnisse
ausgenutzt werden –, dann ist seine Antwort immer eine Regelung,
die Beschränkung zum Inhalt hat. So verfährt der Staat, das
ist die Dialektik des Rechts und dazu ‚Regelung’ zu sagen, lässt
weg, wie diese Regelungen aussehen, welcher Dialektik sie folgen, wenn
sie die bürgerliche Gesellschaft zum Gegenstand haben: Es ist eben
immer ein Wechselspiel zwischen Affirmation des geschäftlichen
Sonderinteresses und einer Reflexion darauf, welchen allgemeinen Dienst
dieses besondere Interesse verrichten soll und auch zu seinem Inhalt
hat, der dann geltend gemacht wird als dessen Beschränkung.
Um das Skandalöse daran noch einmal klar zu machen: Bei Marx hat
man gelernt, was die Bedingungen der Werteproduktion sind: Dass die
geleistete Arbeit private Arbeit ist, dass sie abstrakt ist, also von
allen sachlichen Bedingungen absieht und dass sie gesellschaftlich
notwendig ist. Was ist das für eine Gesellschaft, in der
gesellschaftliche Notwendigkeit eine einschränkende Bedingung
für Sinn und Zweck einer Arbeit ist? Arbeit ist ihrem Begriff nach
ein Prozess zwischen Mensch und Natur, der die Aneignung der Natur
zwecks Befriedigung seiner Bedürfnisse zum Inhalt hat. Jetzt hat
man es im Kapitalismus mit einer Arbeit zu tun, die auf so eine absurde
Art veranstaltet wird, dass sich die gesellschaftliche Notwendigkeit
dieser Arbeit als Schranke für ihre Ausnutzung im
Warengeschäft geltend macht. Wenn Versorgung über den Markt
geregelt wird, enthält das bereits den Widerspruch, dass für
andere gearbeitet wird, aber nicht um deren Bedürfnis zu
befriedigen, sondern um es durch die Befriedigung auszunutzen. Das hat
die Kehrseite, dass die Befriedigung des fremden Bedürfnisses sich
für den, der daran arbeitet, als negative Bedingung geltend
macht. Häuser werden nicht gebaut, weil einer darin wohnen
möchte, sondern ein Bau-Hai stellt Häuser hin in großem
Maßstab und versucht sie dann zu verkaufen – gelingt ihm das
nicht, war es kein Geschäft und die Arbeit (der ganzen Zuliefer-
und Baufirmen) wert-los. Hierzulande macht sich eben im Wert feindlich
gegen die Arbeit geltend, dass sie nur so weit Wert schafft, wie sie
auch gesellschaftlich notwendig ist. Der Irrsinn ist also, dass in der
bürgerlichen Gesellschaft unter Ausnützung der Lohnarbeit
laufend Angebote in die Welt gesetzt werden, die dann samt der Firma
und der verausgabten Lohnarbeit, dadurch entwertet werden, dass kein
Verkauf stattfindet – erst durch diesen macht sich das Kriterium der
gesellschaftlichen Notwendigkeit an den Produkten geltend.
Diese Verrücktheit – gesellschaftlicher Nutzen, also Versorgung
einer Gesellschaft, als einschränkende Bedingung – durchzieht die
ganze bürgerliche Gesellschaft. Da ist es kein Wunder, wenn auf
der höchsten Stufe – das Finanzkapital macht sich den Geldbedarf
der ganzen Gesellschaft zu seinem Geschäftsobjekt – dieses
Verhältnis wiederkehrt: Das Bedürfnis nach fremdem Geld wird
in der Form bedient, dass es ausgenutzt wird. Das Bankwesen in seiner
Eigenschaft als Anbieter von Kredit sieht sich der Gesamtheit der
engagierten Unternehmen, die alle denselben Bedarf haben,
gegenüber und wählt auch zwischen ihnen aus, bedient aber
allemal das allgemeine Bedürfnis nach größerem
Vorschuss.
Ein Unternehmen will ja auch nicht nur ein Bedürfnis zwecks
Geschäft ausnutzen, sondern gleichzeitig einen Mit-Anbieter aus
dem Feld schlagen. Unter dem Aspekt der Konkurrenz ist es das
Geschäftsmittel, durch den eigenen Umgang mit Arbeit für alle
anderen dieses Prinzip gesellschaftlich notwendiger Arbeit negativ
geltend zu machen, also deren Arbeit zu entwerten. Das lässt sich
auch auf die Ebene des Bankwesens übertragen: Wie schon letztes
Mal angesprochen, wird ein gesellschaftlicher Bedarf nach Kapital
ausgenutzt und die Banken konkurrieren darum, sich ein Geschäft
gegen andere zu erobern, sind aber gleichzeitig in einem
Schuldner-Gläubiger-Verhältnis aufeinander bezogen und
arbeiten da ja auch zusammen. Das ist der Stoff, um den sich der Staat
dann kümmert.
Ob alles, was das Finanzkapital leistet, zum kapitalistischen Nutzen
beiträgt, ob es wirklich das Wachstum fördert, oder ob es nur
eine riesige Blase aufbläst, die dann notgedrungen irgendwann
platzt – mit Verlusten so groß wie vorher gewinnträchtig
aufgeblasen –, merkt man erst hinterher. Das so zu regeln, dass
gleichzeitig von dem Privatinteresse, das die Blase erst mal
aufbläst, nichts auf der Strecke bleibt, aber der Gesichtspunkt
der Funktionalität nicht einfach dem Geschäftsinteresse total
untergeordnet ist, also dass beides – der Inhalt des Geschäfts und
das Interesse am Geschäft – zu seinem Recht kommt, ist die
Verrücktheit, an der der Staat sich mit seiner Gesetzgebung zu
schaffen macht. Das ist auch der Grund für den Formalismus des
Rechts – dass das nie einfach eine Regelung ist, sondern eben immer
dies Hin und Her zwischen Ermächtigung und Beschränkung.
Von daher ist es auch kein Wunder, dass von der Gesellschaft her der
paradoxe Wunsch nach Herrschaft besteht. In deren falschen Bewusstsein
ist es das Bedürfnis nach Regelung, aber inhaltlich ist es das
Bedürfnis nach Beschränkung anderer und nach der
Ermächtigung der eigenen Position. In dieser Dialektik, die eigene
Ermächtigung durch eine Beschränkung, die man in Kauf nimmt,
zu erkaufen, ist auch enthalten, dass der Bürger sich
spätestens, wenn es gegen einen Konkurrenten geht, dazu bekennt,
dass es da um Gewalt und Herrschaft geht – dass der nur mit Gewalt zu
zügeln ist, wenn er nicht brav ist, ist da jedem klar.
Die Durchsetzung von Ermächtigung und Beschränkung
gegenüber seiner Gesellschaft, in der lauter gegensätzliche
Interessen unterwegs sind, erfordert einen effektiven
Herrschaftsapparat, der die diversen staatlichen Regelungen an seiner
Gesellschaft auch durchexerziert. Ein bürgerlicher Staat ist nur
so effektiv wie seine Bürokratie – weshalb die realsozialistischen
Staaten beim Übergang in den Kapitalismus nicht schlecht staunten,
was ihnen so alles fehlt an Polizei- und Rechtsapparat u.a.m., gemessen
an ihrer neuen Herrschaftsform. Offensichtlich war die
Gesinnungskontrolle durch die Stasi weniger aufwendig als die Kontrolle
einer kapitalistischen Gesellschaft. Da braucht es dann schon einen
Bürokratieapparat, der sowohl die „Betreuung“ des Arbeitsvolks,
der Hartz-IV-Empfänger etc. leistet als auch die Verfolgung eines
Maultaschendiebstahls durch alle Instanzen. Der funktionale Ablauf der
wirklich wichtigen Veranstaltungen wie die Kontrolle der Börse
muss natürlich auch überwacht werden und die Kontrollexperten
wollen gut bezahlt sein, damit sie nicht die Seiten wechseln – das
kostet!
Das ist der Übergang zum Staat als Verwalter eines Haushalts. Er
braucht Finanzmittel, mit denen die politische Herrschaft bezahlt wird
(Punkt 2). Gerade diese freiheitliche Gesellschaft, in der jeder ‚nur’
seinen Nutzen verfolgt, braucht einen gigantischen Herrschaftsapparat
und in diesem System ist die Durchführung der Herrschaft allemal
eine Kostenfrage. Auch der Staat besorgt seine Dienste an der
Gesellschaft dadurch, dass er sie sich kauft, verleiht diesen Diensten
auch den Schein von Sachlichkeit, darum heißt das Ganze
„öffentlicher Dienst“, dabei soll man an die Müllabfuhr
denken, bei der Herrschaft nur noch in der schlechten Bezahlung derer
besteht, die diesen Dienst tun.
Ansonsten ist der öffentliche Dienst – da, wo er wirklich etwas
kostet – die Exekution staatlicher Herrschaftsaufgaben (s. dazu
„Staatshaushalt“ GS 4/97). Wenn sich der Staat als Herrschaft um die
Interessengegensätze seiner Gesellschaft kümmert – eine
Dauerveranstaltung, da diese ja nie aufgelöst werden –, ist das
eine sehr aufwendige Unternehmung und Aufwand buchstabiert sich in
dieser Gesellschaft als Kost. Der Staat braucht Geld und ist mit dem
Dienst, den er für diese Gesellschaft leistet, eine Last für
das, worauf es in dieser Gesellschaft ankommt.
Nicht nur der nationale Kapitalismus will organisiert sein, sondern
auch die Konkurrenz gegen die anderen Staaten – da findet nicht nur ein
großer Aufwand, sondern auch eine ziemliche Vernichtung von
Reichtum statt. Um das kostenmäßig zu bewerkstelligen, tritt
er zum Finanzkapital in ein (nicht sonderlich idyllisches s.o.)
Verhältnis der Regelung: Es geht um die systemkonforme
Abwicklung der Last, die die Kosten seiner Herrschaftsausübung
nach innen und außen für die von ihm beherrschte
Gesellschaft bedeuten. In Punkt 3 geht es um den absurden Versuch einer
Synthese von Regelung und möglichst zweckdienlich zu gestaltender
Belastung und nur ein bürgerliches Hirn kann auf die Idee
verfallen: Durch die Belastung die Sache zum Erfolg steuern. Daran
arbeitet sich die Koalitionsrunde gerade ab.