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Jour fixe 14.4.08 – I. Zweimal Tibet, II. Das neue PC-Grundrecht, III. Zum Hunger in der Welt

I. Zweimal Tibet

Es gibt zwei verschiedene Themen Tibet betreffend. Das erste, aktuellere ist Grund, Zweck, Inhalt und Technik der Tibet-Debatte, das zweite behandelt die Frage, worüber sich die Tibeter beschweren, was ihnen von der chinesischen Regierung angetan wird.
1. Die Kampagne hat sich verselbstständigt zu dem großen Imperativ, man müsse gegen Chinas Menschenrechtspolitik demonstrieren. Insbesondere unsere Sportler sollen ihre 'freie’ Meinung sagen, dass sie die chinesische Menschenrechtspolitik abscheulich finden. Klammert man das Land Tibet, seine Kultur, seinen Dalai Lama aus, verliert die Kampagne damit nichts. Interessant ist vor allem die Technik des Argumentierens mit dem Fetisch Menschenrecht.
Seit der Vergabe der Spiele an Peking 2001 konnte man auf die Eskalierung warten. Die Festlichkeit wird einerseits von chinesischer Seite zu einer gigantischen Angeberei, in den Heimatländern der Demokratie und Menschenrechte andererseits zu einer Blamage aufgeblasen. Es stand von Anfang an fest, dass es für China zumindest ein Test wird, ob und inwieweit es Ansprüchen an Zulassung kritischer Stimmen im Innern und von außen, also dem Anspruch der Europäer und Amerikaner auf Selbstkritik ihrer Herrschaftsmethoden, nachkommt; was gut zu dem Anliegen einer Nation, Olympische Spiele auszurichten, passt. Seit der Sport als Gelegenheit für eine Politisierung seitens der Anwälte des Guten in der Welt entdeckt wurde, ist der Schwindel, Sport und Politik seien zwei verschiedene Sachen, aus dem Verkehr gezogen. Dennoch ist es eine Reflexion wert, was für Nationen den Reiz an solchen internationalen Sportveranstaltungen ausmacht.
  — Sie sagen, das sei der friedliche Wettkampf von Nationen, eben nicht mit Feuer und Schwert, sondern der Vergleich von Herrlichkeit und Macht.
Das sind ideologische Etiketten, die Leistungsfähigkeit einer Nation auf einem eigentlich abseitigen Gebiet, dem Feld der Repräsentation, betreffend. Im Sport geht es darum, wer etwas am besten kann. Für ausrichtende Nationen gehört der Titel 'friedfertige Konkurrenz' unter die Rubrik der organisierten Heuchelei: Das bewusste Absehen von allen Affären, die die Staaten miteinander wirklich auszutragen haben, und die Erzeugung des Scheins, es gäbe jenseits dieser hässlichen Konkurrenz eine Welt des friedlichen Vergleichs, des Wettbewerbs auf Basis einer fundamentalen Einigkeit. Eine Konkurrenz darum, wer die Heuchelei am schönsten für sich zur Repräsentation bringt, wird ausgetragen. Was ist das politisch Interessante an dieser Leistungsfähigkeit?
  — Es ist die Nation, die da repräsentiert wird; es sind ja deutsche oder andere Olympiasieger. Die Nation zeigt durch den Sport ihre Leistungsfähigkeit.
Die fundamentale Unterstellung dabei ist, Herrschaft und Volk gingen lückenlos ineinander auf.
  — In diesen Veranstaltungen – Olympia wie auch der WM – wird die Begeisterung des Volkes für ihre Nation inszeniert. Das blamiert diese gar nicht, sondern die Nationen vergleichen sich, wie weit sie fähig sind, diese Begeisterungsfähigkeit für sich glaubwürdig in die Welt zu setzen.
In den Chartas ist der Konsens niedergelegt, dass politische Meinungskundgaben dort zu unterbleiben haben. Denn die stören per se diese Sphäre der Heuchelei, die Inszenierung des Scheins: Herrschaft und Leute in einem unauflöslichen Verbund repräsentiert durch ihre Sportler feiern ein Fest des friedlichen Wettbewerbs.
  — Deswegen sagen jetzt der IOC und die Sportfunktionäre: Der an uns herangetragene Anspruch geht gegen das, wozu wir eingerichtet sind. Ihr wollt lauter Gegensätze in diesem institutionalisierten Schein der Friedlichkeit aufreißen.
Fast möchte man sagen, es ist gut, wenn dieser ekelhafte Schein der Völkerverbrüderung einmal entlarvt wird. Die Leistung der westlichen Proteste ist, Feindseligkeiten publik zu machen. Es soll doch ein Fest der Repräsentation Völker verbindender Einigkeit sein, bei dem Nationen vorzeigen, wie gut sie im Innern verfasst sind, so dass sie untereinander auch so ein harmonisches Fest abwickeln können – und dann wird diese Riesenheuchelei, eine große Einigkeit über das Laufen und Brüllen für die Nation im Verein mit allen anderen zu inszenieren und dabei von den wirklichen Verhältnissen im Innern wie zwischen den Nationen zu abstrahieren, aufgedeckt. Peinlicherweise wird diese Abstraktion nur in Bezug auf das eine Land dementiert.
  — Das eine Land wird praktisch aus der Völkergemeinschaft ausgegrenzt; es ist mit seiner inneren Menschenrechtsverfassung ein Verstoß gegen die Geschäftsgrundlage.
Man merkt daran, wie in all seiner Direktheit dieser Protest dann doch sehr differenziert ist. Eine Nation bewirbt sich als Ausrichter, um sich der ganzen Welt als Musterexemplar in dieser Sphäre des ideologischen Überbaus vorzuführen. Wenn es aber wirklich auf der Ebene um die Ausgrenzung des Veranstalters ginge, wäre etwas anderes fällig. Ein Boykott ist ja auch immer in der Debatte. Damit hat man die schöne Zwischenlage, erst die Spiele dorthin zu vergeben und dann eine Kampagne zu starten, die jede Angeberei der Chinesen in die Blamage umdreht, sie seien eigentlich diese Ehre nicht wert. Es geht nicht so weit, China richtig auszugrenzen, aber die Sphäre des schönen Scheins in ein einziges Spießrutenlaufen – exemplarisch am Fackellauf – zu verwandeln.
Das lässt ein paar Rückschlüsse auf Grund und Zweck dieser Kampagne zu. Die olympischen Komitees und 'die Völker' haben sich das nicht ausgedacht.
  — China möchte als Organisator der Spiele vorzeigen, dass auch bei ihnen der Umgang der Herrschaft mit ihren Bürgern und mit anderen Herrschaften o.k. ist. Das wird mit ihrer Anerkennung als Austragungsort bestätigt. Gleichzeitig hat die Völkergemeinschaft eine Waffe in der Hand, die sie nur noch einzusetzen braucht. Sie braucht nur noch den Vorbehalt zu realisieren, zu sagen, dieser Schein, auf dem das Ganze beruht, ist in euerm Fall nur ein Schein.
China wird schlicht der Vorwurf gemacht, dort stimme das harmonische Verhältnis zwischen Herrschaft und Volk nicht, es beruhe bloß auf Gewalt. Die Festlichkeit der Olympischen Spiele ist eigentlich eine große Orgie des Nationalismus, bei der einer mit seiner Nation einverstanden, für sie begeistert ist, auf sie und seine großen Sportler zurecht stolz sein kann. Deswegen Nationalhymnen und Fahnen, Medaillenspiegel, Trauer beim Verlieren, umgekehrt Jubel usw. An die Begeisterung der Massen für ihre Nation wird appelliert. Dagegen trägt das Menschenrechtsargument an diesen Nationalismus den Vorwurf heran, dieser hätte eigentlich gar kein Recht, zumindest für das wirkliche China, dessen Obrigkeit den Nationalismus seiner Bürger nicht verdienen würde. Das Menschenrechtsargument bestreitet die Legitimität der Herrschaft über ihr Volk, die hier für das Ideal der Einheit von Oben und Unten steht.
Der Menschenrechts-Vorwurf operiert mit einem grundsätzlichen Vorbehalt gegen den Staat und dessen innere Verhältnisse. Was macht die Wucht des Vorwurfs aus, wenn er eine ganze Herrschaft blamiert? Das Volk ist zwar der Berufungstitel, was die Chinesen brauchen und möchten, spielt aber keine Rolle.
Der Herrschaft wird gewissermaßen Zwecklosigkeit beim Unterdrücken attestiert. Der Vorwurf an die Faschisten (wie an alle 'Unrechtsregime') ist, unter Abstraktion von jedem Zweck, den man bei jeder anderen Herrschaft im Prinzip billigt, bloß zu unterdrücken, bloß die Macht zu wollen. Diesen Zweck billigt man China durchaus auch zu, aber immer so, als stünde er im Gegensatz zu der Art und Weise, wie dort Herrschaft exekutiert wird. Dass in China das Volk kapitalistisch benutzt wird, zwar nicht genug oder zu sehr, die Währung unterbewertet ist, sind lässliche Sünden, die nur wegen des kapitalistischen Erfolges ärgerlich sind. Sich insoweit systemkonform in die Weltwirtschaft einklinken zu wollen, wird nicht angeprangert. Aber die Art, wie sie das machen, würde zeigen, dass ihre Herrschaft gar nicht funktional ist für diesen guten Zweck. Alles wird übersetzt in den Vorwurf, diese Herrschaft wolle eigentlich gar nicht das redliche Mitmischen in der Weltwirtschaft, sondern der Partei ginge es bloß um deren Macht. Als würden sich die Herrschaftsmethoden nicht nach dem Zweck richten, den die Herrschaft mit ihrem Volk erreichen will. (Ausgenommen vielleicht die berühmten ‚failing states’, zu denen es der Westen in seiner Hemisphäre gebracht hat. Wenn ein Staat kaputt ist, hat auch die Herrschaft ohne Benutzungsverhältnis zwischen ihr und dem Volk nicht mehr viel zu tun.)
Mit dem Vorwurf der Menschenrechtsverletzung einer Herrschaft ihre Legitimität abzusprechen ist wieder eine Heuchelei, denn es stört nicht wirklich, dass die Herrschaft überhaupt sich behauptet, sondern die westlichen Staaten stören sich natürlich an dem Zweck, für den sie ihr Volk so erfolgreich benutzt. Aber von all dem ist nicht die Rede. Es wird zwar auch gesagt, sie seien zu reich, hätten imperialistische Ansprüche, mischten sich in Afrika zu sehr ein, konkurrierten zu stark, nähmen uns unsere Kolonien weg, trieben die Preise hoch – aber der Menschenrechtsvorwurf abstrahiert von allen wirklichen Vorbehalten. Nur der Fetisch, der Herrschaft ginge es nur um sich und deswegen sei die Einigkeit zwischen ihr und ihrem Volk eine vorgetäuschte, wird aufgerichtet. Sie habe also nichts anderes vor, als ihr Volk zu disziplinieren, zu kastrieren, zu unterdrücken. Die Nachfrage, warum denn die chinesische Regierung die Tibeter und ihre Kultur unterdrücket, ist schon der Einwand gegen das Menschenrechtsargument, weil dem die Behauptung zugrunde liegt, sie unterdrückten, um zu unterdrücken. Zirkulär ausgedrückt: Sie unterdrücken den Protest gegen die Unterdrückung. Im Artikel über 'das Volk' (GS 1-06) steht gleich am Anfang: Die Herrschaft will ihr Volk im Griff behalten, aber wozu …? Lässt man diesen schlichten Tatbestand weg, so hat man als kritikloser Anhänger staatlicher Gewalt einen fundamentalen Kritiktitel gegen staatliche Gewalt.
  — Der Vorwurf bloßer, zweckfreier Gewalt ist ein Fehler, aber mir kommt es vor, als ob die Leute sich daran stören, dass die überhaupt Gewalt benutzen im Gegensatz zur Demokratie, in der die Sachzwänge alles regeln.
Wenn tatsächlich auf den Gegensatz von 'friedlichen Zuständen' hier, Gewalt dort verwiesen wird, sind das Erfindungen. Auch in den gefestigten Demokratien kann man überall die disziplinierende Macht der Öffentlichkeit oder des Staates – z. B. am Umgang mit Protestierern (Heiligendamm) – entdecken. Die Menschenrechtsverletzungen werden in diesem Fall aber nicht automatisch zum Einspruch gegen ein ganzes Land. Wenn aber jeder Tibeter, der beten will, zum Ausweis für Unterdrückung wird, beruht das auf genanntem Vorurteil und nicht auf einem durchgeführten Vergleich.
Wenn beim Menschenrechtsargument hierzulande Gewalt gleich vollends dementiert wird, hat man das Gegenbild dazu. Weil hier Herrschaft völlig im öffentlichen Dienst, mal gut, mal auch schlecht versehen, aufgeht, ist diese keine, die den Leuten ihre Existenz vorschreibt. In jedem funktionierenden Staat ist die Subsumtion von Herrschaft unter die Kategorie 'öffentlicher Dienst an den Leuten' anerkannt. Das funktioniert ja auch in China und gibt dann wieder Anlass zu mancher Verärgerung hier, dort gebe es so viele, die positive Meinungen über China ins Netz stellen, die gar nicht bestellt sind. Auch dort sind genügend Chinesen bereit, ihre Herrschaft als Dienstleistung z. B. an ihrer neu erwachten Spekulationswut zu begreifen.
  — Der Vorwurf gegen die Chinesen, sie seien ein reines Gewaltverhältnis gegen ihr Volk, wird bemüht, um den Chinesen einen Schein, auf den sie Wert legen in der Ausrichtung der Spiele, nicht durchgehen zu lassen, nämlich dass sie eine vorbildliche Nation, die Harmonie zwischen Volk und Staat betreffend, sind. Der Vorwurf, die Herrschaft wäre nicht legitim, geht eigentlich über den Zweck, an dem er festgemacht wird, hinaus. Das merkt man an Debatten wie Sonntag abends bei Anne Will, wenn die Politik sich bei den Sportfunktionären beschwert, dass sie die Spiele nicht dazu benutzen, China an den Pranger zu stellen, und die kontern: Ihr schließt doch dort die Handelsverträge, ihr seid die Adresse, die diesen Vorwurf dort abgeben sollte.
Wenn sie ehrlich wären, müssten sie antworten: Wir wollen es uns ja mit den Chinesen nicht insoweit verderben, wie wir sie benutzen können, wir wollen es uns nur insoweit mit ihnen verderben, wie sie uns auf die Nerven fallen, sie uns zu mächtig, zu offensiv, zu erfolgreich sind für unsere imperialistischen Bedürfnisse. Dafür ist das genau das Richtige. Dann kommen wieder die bürgerlichen Moralisten von hier und sagen, Geschäfte zu machen und den Protest den unschuldigen Athleten zu überlassen, sei doppelzüngig.
Eigentümlicherweise erheben nicht diejenigen diesen Vorwurf, von denen behauptet wird, sie würden unterdrückt. Er kommt vielmehr von außen. Ungeachtet dessen, dass 800 Mio. Chinesen nicht aufmucken, macht man sich selbst zum Anwalt dieses Vorwurfs. China ist es den Hiesigen schuldig, im Land bei der Olympiade diesen Vorwurf öffentlich pflegen zu dürfen. Und siehe da, sie wollen es wirklich nicht so ohne weiteres. Schon ist der Beweis inszeniert, an keinem einzigen unterdrückten Chinesen, sondern an einer unterdrückten Weltöffentlichkeit. Das ist die ekelhafte Tour, sich auf ein unterdrücktes Volk zu berufen und sich als Stellvertreter aufzuführen, der selbst zum Beweis wird, wie unterdrückt das chinesische Volk ist, weil gerade das in China nicht laut gesagt werden darf.
  — Noch eine Nachfrage zum Verhältnis von Politik und Öffentlichkeit in dieser Kampagne: Ich meine, dass die Öffentlichkeit sich auf die eine Seite des widersprüchlichen Interesses der Politik an China schlägt und von der Politik verlangt, von den ökonomischen Nutzenerwägungen Abstand zu nehmen.
Im Protest wird nie der Übergang gemacht, die Politik solle die Wirtschaftsbeziehungen zu China aufkündigen. Es gibt vielleicht ein paar Stimmen in manchen Zeitungen, die das problematisieren, aber man kann nicht sagen, dass die demokratische Öffentlichkeit von unseren Regierungen fordern würde, sie solle China ökonomisch boykottieren. Das ist auf der Ebene drunter angesiedelt, die ja auch politisch gepflegt wird. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass das Ganze sich jetzt auf Tibet stürzt. Das hatte einen langen Vorlauf; inzwischen muss den Dalai Lama jeder anständig aufgeklärte Abendländer mal treffen, Merkel hofiert ihn, Koch macht auf Busenfreund. Die Politik nimmt jetzt eine andere Stellung zu ihm ein als früher. Zu einer Zeit, da man mit China erst ins Geschäft gekommen ist, war die Blumenkette, die der Dalai Lama Kinkel umgehängt hat, diesem eher peinlich. In dem jetzt erreichten Stand besteht keine Gefahr mehr, in China wäre womöglich irgend etwas revidierbar, etwa bei schlechter Behandlung ein Rückfall in kommunistische Verhältnisse.
  — Aber die Öffentlichkeit ist im Moment in einer Weise fanatisiert, dass sie den Standpunkt einnimmt, mit der Menschenrechtswaffe habe unbedingt und in jedem Fall auf die Chinesen zugeschlagen zu werden. Da nimmt sie nicht mehr Maß an dem, was die Politik ihr vorgibt.
Auch der Öffentlichkeit muss man eine gewisse Doppelzüngigkeit attestieren, weil doch alle vor der Forderung, die Spiele zu boykottieren, zurückschrecken, was vielleicht doch nicht so populär wäre. Eine demokratische Öffentlichkeit, die sich jetzt mal in ihrer Verantwortungslosigkeit für die gemachte Politik auf ein Feindbild einschießt, pflegt eben dieses Feindbild und hat dann nicht das Problem, irgendwelche Falschmeldungen zurückzunehmen oder das Thema auch mal wieder runterzukochen. Sie braucht sich ja bloß den nächsten Fall vorzunehmen (Mugabe, Sudan,..).
  — Speziell bei Sportveranstaltungen ist aber die Öffentlichkeit nicht nur ideologischer Vermittler und Kommentator, sondern ein Stück weit Subjekt. Sie bezieht aus der Übertragung ihre Mittel und fühlt sich dadurch besonders als moralische Instanz herausgefordert.
In diesem Fall ist die Öffentlichkeit selbst der eigentliche Veranstalter. Die Staaten machen und arrangieren es, aber die berichtende Öffentlichkeit ist nicht bloß Medium, das rüberbringt, was passiert, sondern ohne sie wäre es nicht das Schauspiel, das es sein soll.
Von daher ist nicht ausgemacht, wie diese Geschichte ausgeht. Die Vorgabe, nicht zu boykottieren, ist inzwischen unter den Tenor gestellt, dass man sich nichts vergeben wolle, denn dann könnten die Chinesen wieder machen, was sie wollten. Es sei besser, das Offenhalten der Sache zum monatelangen Prüfungsverfahren zu machen. Das Kunststück wird sein, das hinzubekommen, weil das dann auf Dauer unverträglich sein wird, rund um die Uhr von den Spielen zu berichten, es toll zu finden, wenn die Unseren gewinnen und daneben die Spiele dauernd als Propagandaveranstaltung der Chinesen schlecht zu machen. Das ist noch sowohl gewisser Zuspitzung wie auch Abwiegelung fähig.
2. Sich zu fragen, was in Tibet passiert und wofür die tibetische Exilmannschaft ist, ist gegenüber dieser Kampagne richtig sachfremd. Wollte man dieser mit Überlegungen zu Tibet selbst beikommen, was die Chinesen dort eigentlich machen, wäre das Thema verfehlt. Für den Protest wäre jede nähere Besichtigung dessen, was dort passiert und wofür diese Exilleute eintreten, jeder oberflächliche Blick darauf, gerade von so besonnenen Presseorganen wie der FAZ, die sich der Kampagne anschließt, aber auch einmal das Umfeld der Kampagne mit in Betracht zieht, kontraproduktiv.
  — Viel von dem, was die Exiltibeter hermachen, ist Ergebnis des imperialistischen Interesses. Sie werden gefördert, sie sind der lebende Beweis, der dauerhaft als Einwand gegen China festgehalten wird, dass diese Annexion von Tibet nicht in Ordnung ist. Die Inder haben sie aufgenommen, weil sie gegen China waren, jetzt werden sie von den Amerikanern ausgestattet. Solchen imperialistischen Kalkulationen verdankt die Exilregierung ihr Gewicht und ihre Mittel.
Und ihre Konjunkturen; dass Tibet zu China gehört, war mal viel selbstverständlicher, als es heute wieder ist. Jetzt hat sich bei uns innerhalb von Tagen die Sprachregelung durchgesetzt, Tibet sei chinesisch besetzt. So hat das einige Jahrzehnte nicht gegolten.
Was diese exiltibetische Gemeinde betrifft, so ist sie ein Musterfall dafür, womit wir uns schon öfter beim Thema Asyl auseinandergesetzt haben. Warum gibt es das, dass Staaten der Opposition anderer Länder politisches Asyl gewähren, diese humanitäre Anwandlung staatlicher Gewalten, die Untertanen fremder Staaten betreffend?
  — Man hält sich diese Alternativmannschaften, man lässt sie wirken. Was man wirklich daraus macht, hängt von den Konjunkturen ab.
Inzwischen gibt es so etwas wie die Vertriebenen bei uns als tibetische Vertriebenenorganisation in den USA und man erfährt jetzt: Die stecken eigentlich hinter diesem Aufruhr wie auch hinter der Entzweiung mit ihrem Dalai Lama, als die junge, aufmüpfige Fraktion, die jetzt endlich Tibet befreien will.
Man muss nicht die Debatte aufwärmen, ob es um die tibetische Kultur schade wäre, aber es ist sicher nicht ein selbstzweckhafter Unterdrückungsdrang der chinesischen Regierung, woran sie – wenn überhaupt – zugrunde geht. Das geht noch aus den Berichten der Öffentlichkeit hervor.
  — Ein 'Außenansicht-Artikel' in der Süddeutschen hat berichtet, dass die Chinesen in die arme Entwicklungsregion Tibet den Kapitalismus eingeführt haben, das mischt dort die Verhältnisse auf.
Dass dann von solch einer Kultur das übrig bleibt, womit man Touristen unterhalten kann, ist selbstverständlich. Aber sogar darüber wird Beschwerde geführt, als wäre es nicht die neuzeitliche Errungenschaft, wie solch atavistische Kulturen überleben.

II. Das neue PC-Grundrecht

Seit ein paar Wochen existiert in Deutschland ein neues Grundrecht als Derivat aus dem Grundrecht für informationelle Selbstbestimmung: die Gewährleistung der Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme ist jetzt zu einem Freiheitsrecht von uns allen geworden. Banal zusammengefasst handelt es sich um die Klarstellung darüber, was eine Freiheit ist.
  — Diese Freiheit hat der Staat extra dafür definieren müssen, damit er sich einen Eingriffstitel bei technischen Systemen zusprechen kann.
Damit ist schon der Nagel auf den Kopf getroffen und zwei Sachen sind festgehalten. Zum einen liegt dann eine Freiheit vor, wenn es der Staat erlaubt. Wann wird daraus, am Computer zu sitzen und mit ihm eben das anzustellen, was man halt so kann, ein Freiheitsrecht? In dem Moment, in dem sich der Staat darum kümmert. Mit der Erklärung, diese Sphäre gehörte ausspioniert, hat er dies längst getan. Es könnte ja etwas gegen die staatliche Sicherheit Gerichtetes passieren. Gestört hat das bisher niemanden. Jetzt befindet der Staat mit seiner einschlägigen höchsten Instanz, so etwas gehöre eigentlich nicht kontrolliert, da die ‚Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme’ gewährleistet sein müsse. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich bei der Benutzung des Computers überhaupt erst um die Wahrnehmung eines Freiheitsrechts. Dass der Staat dies jetzt zu einem Grundrecht erklärt, ist nicht das Ende der Kontrolle, sondern die rechtsförmliche Absicherung dessen, dass der Staat das nicht nur macht, sondern dass er das auch darf. Das ist der Unterschied zwischen Macht und Recht beim Staat: Er betreibt nicht nur die Kontrolle, sondern er ermächtigt sich auch dazu, spricht sich ein Recht dazu zu. Beides hat dieses Gericht geleistet.
Das Gericht ist nicht von sich aus aktiv geworden. Der Einwand der Klagenden gegen die staatliche Kontrolle bestand darin, dass die Privatsphäre des Bürgers durch die Kontrolle des Staates verletzt würde. Unterstellt ist dabei der Normalfall, der Staat mit seinen Kontrollbedürfnissen und der Privatmann mit seiner Privatsphäre würden sich wechselseitig gar nicht stören. Es wird ein positives Verhältnis zwischen dem Staat – auch wenn er Terroristen kontrolliert – und dem Normalbürger eingeklagt. Es wird darauf bestanden, den Kontrollbedarf über seine Bürger nicht zur Normalität zu erklären.
  — Der Staat stört mit seiner Kontrolle das Vertrauen, das der Bürger ihm eigentlich entgegenbringt. Die Auflage des Gerichtes ist es, dass das Misstrauen einen Anlass braucht.
Es wird eingeklagt, dieses Vertrauensverhältnis müsse Vorrang haben vor dem Misstrauensverhältnis, für das man als Ausnahme auch Verständnis hat. Der Staat muss seinen Bürgern erst einmal grundsätzlich vertrauen. Sie machen ihm das Angebot, sich in Bezug auf dessen Kontrollbedürfnis dermaßen vertrauenswürdig anzudienen, dass sie in dieser Vertrauenswürdigkeit grundsätzlich und grundrechtlich anerkannt sein wollen. Um ein Freiheits-/Grundrecht handelt es sich also nicht nur, wenn der Staat etwas erlaubt, sondern wenn der Staat etwas erlaubt, weil er seinen Bürgern eine Vertrauenserklärung abnimmt und er ihnen dafür auch ein Vertrauen entgegenbringt. Das alles ist der Auftakt dazu, dies könne aber wegen der falschen Fuffziger, die kontrolliert gehören, nicht schrankenlos sein. Das ganze Grundrecht ist letztlich nicht mehr als der Auftakt zu seiner Beschränkung.
Das staatliche Kontrollbedürfnis ist, schon praktiziert und auch kodifiziert, als Ausnahme von der Regel, positiv beschieden worden. Dafür werden Bedingungen genannt, die bei der Gesetzesformulierung beachtet werden müssen: die Kontrolle muss Anlass-bezogen sein, bei Liebesbriefen und sonstigen Herzensergießungen muss mit dem Überwachen Schluss sein usw. Wofür stehen diese Bedingungen?
  — Die Bedingungen haben den staatlichen Kontrollbedarf und seine Gründe zum Inhalt.
Sein Zweck kommt daher wie die Schranke der Ermächtigung, die er sich ausspricht. Nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wird kontrolliert. Welche Vorstellung von staatlichem Übergriff liegt diesem Grundrecht zugrunde?  — Wenn der Staat gar keinen Grund hat.
Die Vorstellung von zweckloser Herrschaft, Willkür. Wenn es bloß um die Macht selber ginge, ohne ein nachvollziehbares Ziel, ist es verboten. Man merkt, wie produktiv die Vorstellung einer zweckfreien Herrschaft ist. Der Ausschluss selbstzweckhafter Herrschaft ist der Inhalt von Grundrechten.
Die kleinformatige Ausgabe davon ist der Fall Lidl. Dass er kontrolliert, weil die Kasse nicht stimmt oder geklaut wird, geht in Ordnung. Ein menschenrechtswidriger Übergriff wird daraus, wenn es in die Privatsphäre geht, sagt Verdi. Die Benutzung der Leute für 4,50 € pro Stunde geht in Ordnung, aber wenn es in die Privatsphäre geht, schlägt die zweckmäßige in eine sinnlose, selbstzweckhafte Kontrolle um.
  — Zur Sicherstellung, dass nur nach den staatlich vorgeschriebenen, vom Staat als sinnvoll angesehenen Zwecken kontrolliert wird, schreibt der Staat ein Verfahren vor, wie die Kontrolle abzulaufen hat. So muss ein Richter die Kontrolle zulassen, nachdem ihm zuvor die Polizei ausreichende Gründe angegeben hat.
Der Zweck der Sache wird als Einschränkung des Rechts des Staates formuliert. Es ist schon etwas blöd, die Kontrolle der Bürger an die Bedingung zu binden, dass diese nur der Ausforschung von Terroristen gelten darf. Dies will man doch erst herausfinden. Bei einer Kontrolle ist es immer so, dass man auch diejenigen kontrollieren muss, die eigentlich in Ordnung sind, um die Falschen zu erwischen. Wie lässt sich so etwas überhaupt in die Tat umsetzen? Dazu hat der Rechtsstaat eine klare Regel, was auch das Quidproquo ergibt: Wenn das staatlich vorgegebene Verfahren eingehalten wurde, geht auch die so abgewickelte Sache in Ordnung. Man kann dies auch fundamentalistisch als Konkurrenz zweier Rechtsgüter ausdrücken: Einerseits des Kontrollbedürfnisses des Staates und andererseits des Freiheitsrechtes des Bürgers. Diese Kollision zweier Rechte bekommt im Recht eine Auflösung. Man sieht, wie viel Mühe sich ein anständiger bürgerlicher Staat gibt, seinen Umgang mit seinen Bürgern rechtlich einzuhegen. Umgekehrt wird natürlich der Umgang rechtlich festgeschrieben: der Staat ermächtigt sich. Bei diesem neuen Grundrecht wird drastisch deutlich, wie die Selbstbeschränkung des Staates die Form seiner soliden Ermächtigung ist. Die Ermächtigung lag schon in Form von Landesgesetzen vor; das Verfassungsgericht nimmt das Ganze gewissermaßen in die Formulierung eines neuen Grundrechtes zurück, um von da aus einen Neustart der Überwachung zu organisieren.
  — Noch einmal zu Vertrauen und Kontrolle. Ist dies so zu verstehen, dass hier ein Vertrauensverhältnis aufgrund seiner positiven Wirkung von Herrschaft und Volk etabliert wird? An dem will der Staat auch festhalten.
Nicht etabliert, sondern postuliert. Das Exemplarische gerade an dieser Affäre ist, dass es nicht in irgendeinem Grundgesetz einmal niedergelegt ist und sich anschließend das Verfassungsgericht darum kümmert. Zur Logik der Sache: Die praktische Wahrnehmung aller Möglichkeiten des Internets findet längst statt, auch, sich gegen Viren, Würmer und sonstige Trojanische Pferde schützen zu müssen, Einbrüche von Hackern abzuwehren; dies alles gibt es schon längst ohne dieses Grundrecht. Und genau so kümmert sich der Staat schon darum: mit der Einrichtung von Online-Verträgen, der Möglichkeit einer elektronischen Unterschrift, eben der Anwendung des Vertragsrechts und des bürgerlichen Rechts auf diese Sphäre. Eine Ebene darüber gibt es das auch schon, dass der Staat diesen ganzen Verkehr im Internet unter seinen Kontrollbedarf subsumiert, so wie er wegen dieses Kontrollbedarfs schon das Telefonieren und Briefeschreiben überwacht. Auf Länderebene gibt es schon Gesetze, wie diese Kontrolle im Internet durchzuführen ist. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommt erst an diesem Punkt ins Rollen, sie war ein Angriff auf die staatliche Kontrolle.
Das Gericht hat zugestimmt, dass hier eine neue, enorm wichtige Sphäre der gesellschaftlichen Kommunikation entstanden ist, und bestimmt, dass, wenn der Staat schon in diese eingreift, er dies im Lichte und nach Maßgabe seines Grundrechtskatalogs tun müsse. Hier ist die Reflexion angestellt worden, ob man nicht bei dieser Art staatlichen Eingreifens eine Bezugnahme auf die bestehenden Grundrechte braucht. Eingeklagt wird, dass doch grundsätzlich ein Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Volk herrschen müsse und man dieses auch anerkannt haben will und dass alle kontrollierenden Eingriffe den Charakter einer Ausnahme von dieser Regel haben sollten. Wenn dies dann anerkannt ist – und das Gericht hat dieses neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme anerkannt, in Analogie zur Gewährleistung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes -, dann ist alles Treiben der Bürger in ein Verhältnis zum Staat gesetzt und dadurch charakterisiert, dass dieses Treiben grundsätzlich im Verhältnis der Harmonie zum Staat steht. Diese neue Freiheit ist aufgekommen, weil erstens der Staat schon herumkontrolliert und damit zweitens dieses Kontrollieren seinen verfassungsrechtlichen Platz bekommt, nämlich als Derivat dessen, dass hier grundsätzlich Vertrauen und nicht Misstrauen zwischen Staat und Bürger herrscht. Mit diesem Urteil wird dieses Vertrauensverhältnis für den Staat quasi in Erinnerung gerufen. Es ist gar nicht die Sorge, wie diese Sphäre für den Staat produktiv gemacht wird. Wenn diese Arie mit dem Grundrecht jetzt durch ist, kommt nichts anderes heraus, als dass der Staat sich zu dem, was er sich vorher bloß in seine Gesetze geschrieben hat, – vielleicht mit einigen zusätzlichen Bedingungen – formell ermächtigt. Dies ist das Exemplarische, das Kurzschlüssige: Das Grundrecht ist dazu da, damit der staatliche Kontrollzugriff als Einschränkung in Ordnung geht.
Vertrauen ist eine hohe Kategorie. Mit dem Grundrecht organisiert der Staat erstens, dass er dem Bürger vertraut – außer wenn er kontrolliert, und dann hat er dazu seine guten Gründe. Vertrauen ist damit die abhängige Variable vom staatlichen Kontrollstandpunkt. Zweitens stiftet er mehr das Vertrauen seiner Bürger in die staatliche Tätigkeit; dies wird gefestigt. Insofern liegt hier ein Vertrauensverhältnis vor, das ganz anders beschaffen ist. Der Bürger soll und kann sich gewiss sein, dass der Staat mit diesem Grundrecht wirklich nur, wenn es nötig ist, kontrolliert. Dazu gehört natürlich auch das Misstrauen, ob er sich auch daran hält. Dafür ist das neue Grundrecht da.
  — Sonst wäre man ja im Verhältnis zum Staat rechtlos.
Auch ihrer historischen Entstehung nach waren Grundrechte die Selbstverpflichtung eines Staates bei einer Gewaltausübung, die bis dahin schon sehr viel freier unterwegs war. Jetzt verpflichtet er sich auf Prinzipien seiner Gewaltausübung. Das ist das Grundmuster.

II. Zum Hunger in der Welt

  — Als Erstes wird der eigentliche Skandal, dass die Ernährung der Menschheit eine Preisfrage ist, damit um die Ecke gebracht, dass die Umstände der Preissteigerungen für Lebensmittel als Erklärungen für den Hunger angeboten werden. Als Bündel von Faktoren werden die steigende Nachfrage nach Lebensmitteln seitens Chinas und Indiens, Biosprit, Dürre in Australien etc. aufgezählt. Damit ist die Ernährung der Menschheit zur abhängigen Variablen von kapitalistischen Rechnungsweisen gemacht und keiner greift die Rechnungsweise selber an. Es liegt also etwas anderes vor als die bekannten Klagen über Hunger in der Welt, die immer mal wieder ihre Konjunkturen haben.
Zum zweiten wird das Thema mit der Sorge um die Stabilität der Staatenwelt kombiniert: In Haiti stürzt die Regierung über Aufstände gegen die Preissteigerungen für Lebensmittel, es gibt Proteste in Ägypten und in Pakistan verteilt die Armee bereits Mehl und Brot an die Massen. Die westlichen Hauptverantwortlichen zweifeln, ob und inwieweit die jeweils herrschenden Potentaten ihren Laden im Griff haben und dort für Ruhe und Ordnung sorgen.
Dann gibt es drittens den darauf aufgesetzten Wahnsinn, dass die Preissteigerungen für Lebensmittel als Chance für die Beseitigung des Hungers ins Feld geführt werden.
Die Öffentlichkeit stellt fest, was alles schon eingerissen ist – in Mexiko kann die Bevölkerung mangels Mais keine Tortilla mehr backen, in Asien gibt es nicht mehr genügend Reis und die Fortschritte der Geldwirtschaft in China bewirken das Anwachsen des weltweiten Hungers. Das sind interessante Zusammenhänge, die da genannt werden. Es ist jedenfalls nicht mehr das alte Argument, dass der Grund für den Hunger darin liege, dass sich in Afrika die Savannen ausbreiten, weil das Holz verbrannt wird und es dann keine Anbauflächen mehr gibt, sondern es wird über Weltmarktzustände und –wirkungen geredet. Die heißen: In einem Land Biosprit heißt im anderen Land Armut; in einem Land essen heißt im anderen Land hungern; in einem Land Landwirtschaft treiben, z. B. in Form des EU-Agrarmarkts mit seinen Subventionen, heißt, dass die Bauern in Afrika ihre Produkte nicht loswerden. Hier werden – wenn auch falsch – Mechanismen benannt, die aber schon Wirkungen des Weltmarktes sind. Falsch ist, wenn gesagt wird, dass der Grund für den Hunger in der Preissteigerung liege; mit dieser kleinen Verschiebung ist der Grund ausgelöscht. Mit dem Reden über Geldwirtschaft und Weltmarkt als Bedingungen für Preissteigerungen, Angebot und Nachfrage passten nicht zusammen – Nachfrage an der einen Stelle ist leider Mangel an Angebot an der anderen – wird das Bild eines Mechanismus aufgemacht, dessen Teile man nur wieder ins rechte Verhältnis zueinander bringen müsste, um die festgestellten Missverhältnisse zu beenden. Man redet nicht über die modernen Formen des Welthungers, wobei sich die ungute Tatsache, dass da Leute hungern, ganz schnell in Weltkonjunktur- und vor allem Ordnungsprobleme auflöst.
Das Welthungerproblem wird nicht an der Frage abgehandelt, ob diese Länder ‚failing states’ sind oder nicht, sondern es wird festgestellt, dass die Welthungerhilfe auf einmal zu wenig Geld hat, weil die Preise gestiegen sind, und es für diesen Preisanstieg viele Ursachen gibt, von denen natürlich keine ein schlechtes Licht auf den Imperialismus wirft, sondern sich eine neue Lage ergeben hat, die man im Interesse der Weltstabilität bewältigen muss.
— Zwei Gründe kann man doch schon mal festhalten: Die betroffenen Länder haben früher das Ordnungsproblem darüber unter Kontrolle gekriegt, dass sie die landeseigenen Produkte subventioniert haben. Das ist im Zuge der Durchsetzung des Weltmarkts peu à peu abgebaut worden. Das zweite ist, dass nach der Spekulationskrise auf dem Weltfinanzmarkt der Rohstoffbereich – Öl, Getreide etc. – zu einer neuen Sphäre der Spekulation wurde.
Und dabei fällt auf, wie selbstverständlich es allgemein zu sein scheint, dass Nahrungsmittel jetzt als Spekulationsobjekt zu dienen haben. Die Folgen bekommt die Welthungerhilfe zu spüren, die die Waren, mit denen sie bisher die weltweiten Hungerleider noch füttern konnte, kaufen muss: Sie muss Unterstützungs-Kampagnen einstellen – Bsp. Schulspeisung in Kambodscha -, weil sie nicht mehr genug Geld und deshalb wohl auch Alarm geschlagen hat.
Was noch auffällt, ist, dass diesmal nicht – wie bei früheren Hungerkatastrophen – zum Spenden aufgerufen wird unter dem Motto: ein Mangelzustand irgendwo soll dort behoben werden. Wenn es Appelle gibt, dann richten die sich an die Staaten, dass den Instanzen, die bisher den Hunger so gut gemanagt haben, das Geld doch nicht ausgehen soll; argumentiert wird dabei nicht einfach mit dem Jammer der Kinder – das macht die Wieczorek-Zeul schon auch, wenn sie ihren Etat durchbringen will –, sondern mit dem Ordnungsproblem, das auf die Staaten zukomme. Das andere, was auffällt, ist, dass die Hunger-Affäre als allgemeine Frage des Weltmarkts verhandelt wird, quasi als eine Sachfrage zum Thema Preissteigerung, der man mit neuen polit-ökonomischen Instrumenten begegnen müsse. Das Ganze hat noch eine Fortsetzung in die Richtung, dass an die Preissteigerungen hier erinnert wird, gefolgt vom Pawlow’schen Reflex eines modernen Denkers, der an dieser Stelle heißt, es wäre ganz falsch, wenn jetzt noch die Löhne stiegen.
Es gibt immer das doppelte Argument, als kurzfristige Maßnahme brauchen die entscheidenden Instanzen erstens mehr Geld, zweitens muss man sich langfristig Methoden der Einwirkung auf den Weltmarkt überlegen. Damit ist gesagt, dass das ein Marktmechanismus ist, der leider seinen Gang geht, mit dem man umgehen muss und auf den man kurzfristig sowieso nicht einwirken kann.
Bei früheren Hungerszenarien war es immer so, dass man „hier und jetzt“ (Weizsäcker) helfen müsse, die Erforschung der Ursachen des Hungers ein langfristiges Projekt sei. Da schwang ein Hauch Imperialismuskritik mit: Die Kritiker liegen vielleicht nicht ganz falsch, aber es muss ad hoc geholfen werden. Heute ist der Tenor ganz anders: Man ist jetzt bei den Ursachen, die angepackt werden müssen, Modifikationen des Preismechanismus, an dem keinerlei Kritik erfolgt. Man kann abwarten, welche Rezepte präsentiert werden. Vielleicht kommen Vorschläge der Art, die Chinesen sollten gefälligst ihren Verzehr an Schweinefleisch wieder zurückfahren, weil sie damit die Preise hochtreiben. Oder AKWs werden gefordert, weil das mit dem Biosprit nicht in Ordnung geht – insoweit könnte das gar eine Kampagne der Atom-Industrie sein. Allgemein muss man aufpassen, den Mechanismen des Weltmarkts nicht in den Arm zu fallen, sondern sie konstruktiv weiter zu entwickeln. Deswegen gibt es auch schon Artikel mit der Aussage, diese Hungerkatastrophe enthalte die Möglichkeit, an der Verteuerung von Lebensmitteln auch verdienen zu können, eine einzige Chance also für die Entwicklungsländer. Erhaben über jegliche Anschauung werden die hohen Preise, die die Armen der Welt nicht bezahlen können, zu ihrer Chance für den Verkauf von Waren erklärt, die sie gar nicht zu verkaufen haben.