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I. Zweimal Tibet
Es gibt zwei verschiedene Themen Tibet betreffend. Das erste,
aktuellere ist Grund, Zweck, Inhalt und Technik der Tibet-Debatte, das
zweite behandelt die Frage, worüber sich die Tibeter beschweren, was
ihnen von der chinesischen Regierung angetan wird.
1. Die Kampagne hat sich verselbstständigt zu dem großen Imperativ, man
müsse gegen Chinas Menschenrechtspolitik demonstrieren. Insbesondere
unsere Sportler sollen ihre 'freie’ Meinung sagen, dass sie die
chinesische Menschenrechtspolitik abscheulich finden. Klammert man das
Land Tibet, seine Kultur, seinen Dalai Lama aus, verliert die Kampagne
damit nichts. Interessant ist vor allem die Technik des Argumentierens
mit dem Fetisch Menschenrecht.
Seit der Vergabe der Spiele an Peking 2001 konnte man auf die
Eskalierung warten. Die Festlichkeit wird einerseits von chinesischer
Seite zu einer gigantischen Angeberei, in den Heimatländern der
Demokratie und Menschenrechte andererseits zu einer Blamage
aufgeblasen. Es stand von Anfang an fest, dass es für China zumindest
ein Test wird, ob und inwieweit es Ansprüchen an Zulassung kritischer
Stimmen im Innern und von außen, also dem Anspruch der Europäer und
Amerikaner auf Selbstkritik ihrer Herrschaftsmethoden, nachkommt; was
gut zu dem Anliegen einer Nation, Olympische Spiele auszurichten,
passt. Seit der Sport als Gelegenheit für eine Politisierung seitens
der Anwälte des Guten in der Welt entdeckt wurde, ist der Schwindel,
Sport und Politik seien zwei verschiedene Sachen, aus dem Verkehr
gezogen. Dennoch ist es eine Reflexion wert, was für Nationen den Reiz
an solchen internationalen Sportveranstaltungen ausmacht.
— Sie sagen, das sei der friedliche Wettkampf von
Nationen, eben nicht mit Feuer und Schwert, sondern der Vergleich von
Herrlichkeit und Macht.
Das sind ideologische Etiketten, die Leistungsfähigkeit einer Nation
auf einem eigentlich abseitigen Gebiet, dem Feld der Repräsentation,
betreffend. Im Sport geht es darum, wer etwas am besten kann. Für
ausrichtende Nationen gehört der Titel 'friedfertige Konkurrenz' unter
die Rubrik der organisierten Heuchelei: Das bewusste Absehen von allen
Affären, die die Staaten miteinander wirklich auszutragen haben, und
die Erzeugung des Scheins, es gäbe jenseits dieser hässlichen
Konkurrenz eine Welt des friedlichen Vergleichs, des Wettbewerbs auf
Basis einer fundamentalen Einigkeit. Eine Konkurrenz darum, wer die
Heuchelei am schönsten für sich zur Repräsentation bringt, wird
ausgetragen. Was ist das politisch Interessante an dieser
Leistungsfähigkeit?
— Es ist die Nation, die da repräsentiert wird; es
sind ja deutsche oder andere Olympiasieger. Die Nation zeigt durch den
Sport ihre Leistungsfähigkeit.
Die fundamentale Unterstellung dabei ist, Herrschaft und Volk gingen
lückenlos ineinander auf.
— In diesen Veranstaltungen – Olympia wie auch der WM
– wird die Begeisterung des Volkes für ihre Nation inszeniert. Das
blamiert diese gar nicht, sondern die Nationen vergleichen sich, wie
weit sie fähig sind, diese Begeisterungsfähigkeit für sich glaubwürdig
in die Welt zu setzen.
In den Chartas ist der Konsens niedergelegt, dass politische
Meinungskundgaben dort zu unterbleiben haben. Denn die stören per se
diese Sphäre der Heuchelei, die Inszenierung des Scheins: Herrschaft
und Leute in einem unauflöslichen Verbund repräsentiert durch ihre
Sportler feiern ein Fest des friedlichen Wettbewerbs.
— Deswegen sagen jetzt der IOC und die
Sportfunktionäre: Der an uns herangetragene Anspruch geht gegen das,
wozu wir eingerichtet sind. Ihr wollt lauter Gegensätze in diesem
institutionalisierten Schein der Friedlichkeit aufreißen.
Fast möchte man sagen, es ist gut, wenn dieser ekelhafte Schein der
Völkerverbrüderung einmal entlarvt wird. Die Leistung der westlichen
Proteste ist, Feindseligkeiten publik zu machen. Es soll doch ein Fest
der Repräsentation Völker verbindender Einigkeit sein, bei dem Nationen
vorzeigen, wie gut sie im Innern verfasst sind, so dass sie
untereinander auch so ein harmonisches Fest abwickeln können – und dann
wird diese Riesenheuchelei, eine große Einigkeit über das Laufen und
Brüllen für die Nation im Verein mit allen anderen zu inszenieren und
dabei von den wirklichen Verhältnissen im Innern wie zwischen den
Nationen zu abstrahieren, aufgedeckt. Peinlicherweise wird diese
Abstraktion nur in Bezug auf das eine Land dementiert.
— Das eine Land wird praktisch aus der
Völkergemeinschaft ausgegrenzt; es ist mit seiner inneren
Menschenrechtsverfassung ein Verstoß gegen die Geschäftsgrundlage.
Man merkt daran, wie in all seiner Direktheit dieser Protest dann doch
sehr differenziert ist. Eine Nation bewirbt sich als Ausrichter, um
sich der ganzen Welt als Musterexemplar in dieser Sphäre des
ideologischen Überbaus vorzuführen. Wenn es aber wirklich auf der Ebene
um die Ausgrenzung des Veranstalters ginge, wäre etwas anderes fällig.
Ein Boykott ist ja auch immer in der Debatte. Damit hat man die schöne
Zwischenlage, erst die Spiele dorthin zu vergeben und dann eine
Kampagne zu starten, die jede Angeberei der Chinesen in die Blamage
umdreht, sie seien eigentlich diese Ehre nicht wert. Es geht nicht so
weit, China richtig auszugrenzen, aber die Sphäre des schönen Scheins
in ein einziges Spießrutenlaufen – exemplarisch am Fackellauf – zu
verwandeln.
Das lässt ein paar Rückschlüsse auf Grund und Zweck dieser Kampagne zu.
Die olympischen Komitees und 'die Völker' haben sich das nicht
ausgedacht.
— China möchte als Organisator der Spiele vorzeigen,
dass auch bei ihnen der Umgang der Herrschaft mit ihren Bürgern und mit
anderen Herrschaften o.k. ist. Das wird mit ihrer Anerkennung als
Austragungsort bestätigt. Gleichzeitig hat die Völkergemeinschaft eine
Waffe in der Hand, die sie nur noch einzusetzen braucht. Sie braucht
nur noch den Vorbehalt zu realisieren, zu sagen, dieser Schein, auf dem
das Ganze beruht, ist in euerm Fall nur ein Schein.
China wird schlicht der Vorwurf gemacht, dort stimme das harmonische
Verhältnis zwischen Herrschaft und Volk nicht, es beruhe bloß auf
Gewalt. Die Festlichkeit der Olympischen Spiele ist eigentlich eine
große Orgie des Nationalismus, bei der einer mit seiner Nation
einverstanden, für sie begeistert ist, auf sie und seine großen
Sportler zurecht stolz sein kann. Deswegen Nationalhymnen und Fahnen,
Medaillenspiegel, Trauer beim Verlieren, umgekehrt Jubel usw. An die
Begeisterung der Massen für ihre Nation wird appelliert. Dagegen trägt
das Menschenrechtsargument an diesen Nationalismus den Vorwurf heran,
dieser hätte eigentlich gar kein Recht, zumindest für das wirkliche
China, dessen Obrigkeit den Nationalismus seiner Bürger nicht verdienen
würde. Das Menschenrechtsargument bestreitet die Legitimität der
Herrschaft über ihr Volk, die hier für das Ideal der Einheit von Oben
und Unten steht.
Der Menschenrechts-Vorwurf operiert mit einem grundsätzlichen Vorbehalt
gegen den Staat und dessen innere Verhältnisse. Was macht die Wucht des
Vorwurfs aus, wenn er eine ganze Herrschaft blamiert? Das Volk ist zwar
der Berufungstitel, was die Chinesen brauchen und möchten, spielt aber
keine Rolle.
Der Herrschaft wird gewissermaßen Zwecklosigkeit beim Unterdrücken
attestiert. Der Vorwurf an die Faschisten (wie an alle
'Unrechtsregime') ist, unter Abstraktion von jedem Zweck, den man bei
jeder anderen Herrschaft im Prinzip billigt, bloß zu unterdrücken, bloß
die Macht zu wollen. Diesen Zweck billigt man China durchaus auch zu,
aber immer so, als stünde er im Gegensatz zu der Art und Weise, wie
dort Herrschaft exekutiert wird. Dass in China das Volk kapitalistisch
benutzt wird, zwar nicht genug oder zu sehr, die Währung unterbewertet
ist, sind lässliche Sünden, die nur wegen des kapitalistischen Erfolges
ärgerlich sind. Sich insoweit systemkonform in die Weltwirtschaft
einklinken zu wollen, wird nicht angeprangert. Aber die Art, wie sie
das machen, würde zeigen, dass ihre Herrschaft gar nicht funktional ist
für diesen guten Zweck. Alles wird übersetzt in den Vorwurf, diese
Herrschaft wolle eigentlich gar nicht das redliche Mitmischen in der
Weltwirtschaft, sondern der Partei ginge es bloß um deren Macht. Als
würden sich die Herrschaftsmethoden nicht nach dem Zweck richten, den
die Herrschaft mit ihrem Volk erreichen will. (Ausgenommen vielleicht
die berühmten ‚failing states’, zu denen es der Westen in seiner
Hemisphäre gebracht hat. Wenn ein Staat kaputt ist, hat auch die
Herrschaft ohne Benutzungsverhältnis zwischen ihr und dem Volk nicht
mehr viel zu tun.)
Mit dem Vorwurf der Menschenrechtsverletzung einer Herrschaft ihre
Legitimität abzusprechen ist wieder eine Heuchelei, denn es stört nicht
wirklich, dass die Herrschaft überhaupt sich behauptet, sondern die
westlichen Staaten stören sich natürlich an dem Zweck, für den sie ihr
Volk so erfolgreich benutzt. Aber von all dem ist nicht die Rede. Es
wird zwar auch gesagt, sie seien zu reich, hätten imperialistische
Ansprüche, mischten sich in Afrika zu sehr ein, konkurrierten zu stark,
nähmen uns unsere Kolonien weg, trieben die Preise hoch – aber der
Menschenrechtsvorwurf abstrahiert von allen wirklichen Vorbehalten. Nur
der Fetisch, der Herrschaft ginge es nur um sich und deswegen sei die
Einigkeit zwischen ihr und ihrem Volk eine vorgetäuschte, wird
aufgerichtet. Sie habe also nichts anderes vor, als ihr Volk zu
disziplinieren, zu kastrieren, zu unterdrücken. Die Nachfrage, warum
denn die chinesische Regierung die Tibeter und ihre Kultur
unterdrücket, ist schon der Einwand gegen das Menschenrechtsargument,
weil dem die Behauptung zugrunde liegt, sie unterdrückten, um zu
unterdrücken. Zirkulär ausgedrückt: Sie unterdrücken den Protest gegen
die Unterdrückung. Im Artikel über 'das Volk' (GS 1-06) steht gleich am
Anfang: Die Herrschaft will ihr Volk im Griff behalten, aber wozu …?
Lässt man diesen schlichten Tatbestand weg, so hat man als kritikloser
Anhänger staatlicher Gewalt einen fundamentalen Kritiktitel gegen
staatliche Gewalt.
— Der Vorwurf bloßer, zweckfreier Gewalt ist ein
Fehler, aber mir kommt es vor, als ob die Leute sich daran stören, dass
die überhaupt Gewalt benutzen im Gegensatz zur Demokratie, in der die
Sachzwänge alles regeln.
Wenn tatsächlich auf den Gegensatz von 'friedlichen Zuständen' hier,
Gewalt dort verwiesen wird, sind das Erfindungen. Auch in den
gefestigten Demokratien kann man überall die disziplinierende Macht der
Öffentlichkeit oder des Staates – z. B. am Umgang mit Protestierern
(Heiligendamm) – entdecken. Die Menschenrechtsverletzungen werden in
diesem Fall aber nicht automatisch zum Einspruch gegen ein ganzes Land.
Wenn aber jeder Tibeter, der beten will, zum Ausweis für Unterdrückung
wird, beruht das auf genanntem Vorurteil und nicht auf einem
durchgeführten Vergleich.
Wenn beim Menschenrechtsargument hierzulande Gewalt gleich vollends
dementiert wird, hat man das Gegenbild dazu. Weil hier Herrschaft
völlig im öffentlichen Dienst, mal gut, mal auch schlecht versehen,
aufgeht, ist diese keine, die den Leuten ihre Existenz vorschreibt. In
jedem funktionierenden Staat ist die Subsumtion von Herrschaft unter
die Kategorie 'öffentlicher Dienst an den Leuten' anerkannt. Das
funktioniert ja auch in China und gibt dann wieder Anlass zu mancher
Verärgerung hier, dort gebe es so viele, die positive Meinungen über
China ins Netz stellen, die gar nicht bestellt sind. Auch dort sind
genügend Chinesen bereit, ihre Herrschaft als Dienstleistung z. B. an
ihrer neu erwachten Spekulationswut zu begreifen.
— Der Vorwurf gegen die Chinesen, sie seien ein reines
Gewaltverhältnis gegen ihr Volk, wird bemüht, um den Chinesen einen
Schein, auf den sie Wert legen in der Ausrichtung der Spiele, nicht
durchgehen zu lassen, nämlich dass sie eine vorbildliche Nation, die
Harmonie zwischen Volk und Staat betreffend, sind. Der Vorwurf, die
Herrschaft wäre nicht legitim, geht eigentlich über den Zweck, an dem
er festgemacht wird, hinaus. Das merkt man an Debatten wie Sonntag
abends bei Anne Will, wenn die Politik sich bei den Sportfunktionären
beschwert, dass sie die Spiele nicht dazu benutzen, China an den
Pranger zu stellen, und die kontern: Ihr schließt doch dort die
Handelsverträge, ihr seid die Adresse, die diesen Vorwurf dort abgeben
sollte.
Wenn sie ehrlich wären, müssten sie antworten: Wir wollen es uns ja mit
den Chinesen nicht insoweit verderben, wie wir sie benutzen können, wir
wollen es uns nur insoweit mit ihnen verderben, wie sie uns auf die
Nerven fallen, sie uns zu mächtig, zu offensiv, zu erfolgreich sind für
unsere imperialistischen Bedürfnisse. Dafür ist das genau das Richtige.
Dann kommen wieder die bürgerlichen Moralisten von hier und sagen,
Geschäfte zu machen und den Protest den unschuldigen Athleten zu
überlassen, sei doppelzüngig.
Eigentümlicherweise erheben nicht diejenigen diesen Vorwurf, von denen
behauptet wird, sie würden unterdrückt. Er kommt vielmehr von außen.
Ungeachtet dessen, dass 800 Mio. Chinesen nicht aufmucken, macht man
sich selbst zum Anwalt dieses Vorwurfs. China ist es den Hiesigen
schuldig, im Land bei der Olympiade diesen Vorwurf öffentlich pflegen
zu dürfen. Und siehe da, sie wollen es wirklich nicht so ohne weiteres.
Schon ist der Beweis inszeniert, an keinem einzigen unterdrückten
Chinesen, sondern an einer unterdrückten Weltöffentlichkeit. Das ist
die ekelhafte Tour, sich auf ein unterdrücktes Volk zu berufen und sich
als Stellvertreter aufzuführen, der selbst zum Beweis wird, wie
unterdrückt das chinesische Volk ist, weil gerade das in China nicht
laut gesagt werden darf.
— Noch eine Nachfrage zum Verhältnis von Politik und
Öffentlichkeit in dieser Kampagne: Ich meine, dass die Öffentlichkeit
sich auf die eine Seite des widersprüchlichen Interesses der Politik an
China schlägt und von der Politik verlangt, von den ökonomischen
Nutzenerwägungen Abstand zu nehmen.
Im Protest wird nie der Übergang gemacht, die Politik solle die
Wirtschaftsbeziehungen zu China aufkündigen. Es gibt vielleicht ein
paar Stimmen in manchen Zeitungen, die das problematisieren, aber man
kann nicht sagen, dass die demokratische Öffentlichkeit von unseren
Regierungen fordern würde, sie solle China ökonomisch boykottieren. Das
ist auf der Ebene drunter angesiedelt, die ja auch politisch gepflegt
wird. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass das Ganze sich jetzt auf
Tibet stürzt. Das hatte einen langen Vorlauf; inzwischen muss den Dalai
Lama jeder anständig aufgeklärte Abendländer mal treffen, Merkel
hofiert ihn, Koch macht auf Busenfreund. Die Politik nimmt jetzt eine
andere Stellung zu ihm ein als früher. Zu einer Zeit, da man mit China
erst ins Geschäft gekommen ist, war die Blumenkette, die der Dalai Lama
Kinkel umgehängt hat, diesem eher peinlich. In dem jetzt erreichten
Stand besteht keine Gefahr mehr, in China wäre womöglich irgend etwas
revidierbar, etwa bei schlechter Behandlung ein Rückfall in
kommunistische Verhältnisse.
— Aber die Öffentlichkeit ist im Moment in einer Weise
fanatisiert, dass sie den Standpunkt einnimmt, mit der
Menschenrechtswaffe habe unbedingt und in jedem Fall auf die Chinesen
zugeschlagen zu werden. Da nimmt sie nicht mehr Maß an dem, was die
Politik ihr vorgibt.
Auch der Öffentlichkeit muss man eine gewisse Doppelzüngigkeit
attestieren, weil doch alle vor der Forderung, die Spiele zu
boykottieren, zurückschrecken, was vielleicht doch nicht so populär
wäre. Eine demokratische Öffentlichkeit, die sich jetzt mal in ihrer
Verantwortungslosigkeit für die gemachte Politik auf ein Feindbild
einschießt, pflegt eben dieses Feindbild und hat dann nicht das
Problem, irgendwelche Falschmeldungen zurückzunehmen oder das Thema
auch mal wieder runterzukochen. Sie braucht sich ja bloß den nächsten
Fall vorzunehmen (Mugabe, Sudan,..).
— Speziell bei Sportveranstaltungen ist aber die
Öffentlichkeit nicht nur ideologischer Vermittler und Kommentator,
sondern ein Stück weit Subjekt. Sie bezieht aus der Übertragung ihre
Mittel und fühlt sich dadurch besonders als moralische Instanz
herausgefordert.
In diesem Fall ist die Öffentlichkeit selbst der eigentliche
Veranstalter. Die Staaten machen und arrangieren es, aber die
berichtende Öffentlichkeit ist nicht bloß Medium, das rüberbringt, was
passiert, sondern ohne sie wäre es nicht das Schauspiel, das es sein
soll.
Von daher ist nicht ausgemacht, wie diese Geschichte ausgeht. Die
Vorgabe, nicht zu boykottieren, ist inzwischen unter den Tenor
gestellt, dass man sich nichts vergeben wolle, denn dann könnten die
Chinesen wieder machen, was sie wollten. Es sei besser, das Offenhalten
der Sache zum monatelangen Prüfungsverfahren zu machen. Das Kunststück
wird sein, das hinzubekommen, weil das dann auf Dauer unverträglich
sein wird, rund um die Uhr von den Spielen zu berichten, es toll zu
finden, wenn die Unseren gewinnen und daneben die Spiele dauernd als
Propagandaveranstaltung der Chinesen schlecht zu machen. Das ist noch
sowohl gewisser Zuspitzung wie auch Abwiegelung fähig.
2. Sich zu fragen, was in Tibet passiert und wofür die tibetische
Exilmannschaft ist, ist gegenüber dieser Kampagne richtig sachfremd.
Wollte man dieser mit Überlegungen zu Tibet selbst beikommen, was die
Chinesen dort eigentlich machen, wäre das Thema verfehlt. Für den
Protest wäre jede nähere Besichtigung dessen, was dort passiert und
wofür diese Exilleute eintreten, jeder oberflächliche Blick darauf,
gerade von so besonnenen Presseorganen wie der FAZ, die sich der
Kampagne anschließt, aber auch einmal das Umfeld der Kampagne mit in
Betracht zieht, kontraproduktiv.
— Viel von dem, was die Exiltibeter hermachen, ist
Ergebnis des imperialistischen Interesses. Sie werden gefördert, sie
sind der lebende Beweis, der dauerhaft als Einwand gegen China
festgehalten wird, dass diese Annexion von Tibet nicht in Ordnung ist.
Die Inder haben sie aufgenommen, weil sie gegen China waren, jetzt
werden sie von den Amerikanern ausgestattet. Solchen imperialistischen
Kalkulationen verdankt die Exilregierung ihr Gewicht und ihre Mittel.
Und ihre Konjunkturen; dass Tibet zu China gehört, war mal viel
selbstverständlicher, als es heute wieder ist. Jetzt hat sich bei uns
innerhalb von Tagen die Sprachregelung durchgesetzt, Tibet sei
chinesisch besetzt. So hat das einige Jahrzehnte nicht gegolten.
Was diese exiltibetische Gemeinde betrifft, so ist sie ein Musterfall
dafür, womit wir uns schon öfter beim Thema Asyl auseinandergesetzt
haben. Warum gibt es das, dass Staaten der Opposition anderer Länder
politisches Asyl gewähren, diese humanitäre Anwandlung staatlicher
Gewalten, die Untertanen fremder Staaten betreffend?
— Man hält sich diese Alternativmannschaften, man
lässt sie wirken. Was man wirklich daraus macht, hängt von den
Konjunkturen ab.
Inzwischen gibt es so etwas wie die Vertriebenen bei uns als tibetische
Vertriebenenorganisation in den USA und man erfährt jetzt: Die stecken
eigentlich hinter diesem Aufruhr wie auch hinter der Entzweiung mit
ihrem Dalai Lama, als die junge, aufmüpfige Fraktion, die jetzt endlich
Tibet befreien will.
Man muss nicht die Debatte aufwärmen, ob es um die tibetische Kultur
schade wäre, aber es ist sicher nicht ein selbstzweckhafter
Unterdrückungsdrang der chinesischen Regierung, woran sie – wenn
überhaupt – zugrunde geht. Das geht noch aus den Berichten der
Öffentlichkeit hervor.
— Ein 'Außenansicht-Artikel' in der Süddeutschen hat
berichtet, dass die Chinesen in die arme Entwicklungsregion Tibet den
Kapitalismus eingeführt haben, das mischt dort die Verhältnisse auf.
Dass dann von solch einer Kultur das übrig bleibt, womit man Touristen
unterhalten kann, ist selbstverständlich. Aber sogar darüber wird
Beschwerde geführt, als wäre es nicht die neuzeitliche Errungenschaft,
wie solch atavistische Kulturen überleben.
II. Das neue PC-Grundrecht
Seit ein paar Wochen existiert in Deutschland ein neues Grundrecht als
Derivat aus dem Grundrecht für informationelle Selbstbestimmung: die
Gewährleistung der Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme ist
jetzt zu einem Freiheitsrecht von uns allen geworden. Banal
zusammengefasst handelt es sich um die Klarstellung darüber, was eine
Freiheit ist.
— Diese Freiheit hat der Staat extra dafür definieren
müssen, damit er sich einen Eingriffstitel bei technischen Systemen
zusprechen kann.
Damit ist schon der Nagel auf den Kopf getroffen und zwei Sachen sind
festgehalten. Zum einen liegt dann eine Freiheit vor, wenn es der Staat
erlaubt. Wann wird daraus, am Computer zu sitzen und mit ihm eben das
anzustellen, was man halt so kann, ein Freiheitsrecht? In dem Moment,
in dem sich der Staat darum kümmert. Mit der Erklärung, diese Sphäre
gehörte ausspioniert, hat er dies längst getan. Es könnte ja etwas
gegen die staatliche Sicherheit Gerichtetes passieren. Gestört hat das
bisher niemanden. Jetzt befindet der Staat mit seiner einschlägigen
höchsten Instanz, so etwas gehöre eigentlich nicht kontrolliert, da die
‚Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme’ gewährleistet sein
müsse. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich bei der Benutzung des
Computers überhaupt erst um die Wahrnehmung eines Freiheitsrechts. Dass
der Staat dies jetzt zu einem Grundrecht erklärt, ist nicht das Ende
der Kontrolle, sondern die rechtsförmliche Absicherung dessen, dass der
Staat das nicht nur macht, sondern dass er das auch darf. Das ist der
Unterschied zwischen Macht und Recht beim Staat: Er betreibt nicht nur
die Kontrolle, sondern er ermächtigt sich auch dazu, spricht sich ein
Recht dazu zu. Beides hat dieses Gericht geleistet.
Das Gericht ist nicht von sich aus aktiv geworden. Der Einwand der
Klagenden gegen die staatliche Kontrolle bestand darin, dass die
Privatsphäre des Bürgers durch die Kontrolle des Staates verletzt
würde. Unterstellt ist dabei der Normalfall, der Staat mit seinen
Kontrollbedürfnissen und der Privatmann mit seiner Privatsphäre würden
sich wechselseitig gar nicht stören. Es wird ein positives Verhältnis
zwischen dem Staat – auch wenn er Terroristen kontrolliert – und dem
Normalbürger eingeklagt. Es wird darauf bestanden, den Kontrollbedarf
über seine Bürger nicht zur Normalität zu erklären.
— Der Staat stört mit seiner Kontrolle das Vertrauen,
das der Bürger ihm eigentlich entgegenbringt. Die Auflage des Gerichtes
ist es, dass das Misstrauen einen Anlass braucht.
Es wird eingeklagt, dieses Vertrauensverhältnis müsse Vorrang haben vor
dem Misstrauensverhältnis, für das man als Ausnahme auch Verständnis
hat. Der Staat muss seinen Bürgern erst einmal grundsätzlich vertrauen.
Sie machen ihm das Angebot, sich in Bezug auf dessen Kontrollbedürfnis
dermaßen vertrauenswürdig anzudienen, dass sie in dieser
Vertrauenswürdigkeit grundsätzlich und grundrechtlich anerkannt sein
wollen. Um ein Freiheits-/Grundrecht handelt es sich also nicht nur,
wenn der Staat etwas erlaubt, sondern wenn der Staat etwas erlaubt,
weil er seinen Bürgern eine Vertrauenserklärung abnimmt und er ihnen
dafür auch ein Vertrauen entgegenbringt. Das alles ist der Auftakt
dazu, dies könne aber wegen der falschen Fuffziger, die kontrolliert
gehören, nicht schrankenlos sein. Das ganze Grundrecht ist letztlich
nicht mehr als der Auftakt zu seiner Beschränkung.
Das staatliche Kontrollbedürfnis ist, schon praktiziert und auch
kodifiziert, als Ausnahme von der Regel, positiv beschieden worden.
Dafür werden Bedingungen genannt, die bei der Gesetzesformulierung
beachtet werden müssen: die Kontrolle muss Anlass-bezogen sein, bei
Liebesbriefen und sonstigen Herzensergießungen muss mit dem Überwachen
Schluss sein usw. Wofür stehen diese Bedingungen?
— Die Bedingungen haben den staatlichen Kontrollbedarf
und seine Gründe zum Inhalt.
Sein Zweck kommt daher wie die Schranke der Ermächtigung, die er sich
ausspricht. Nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wird
kontrolliert. Welche Vorstellung von staatlichem Übergriff liegt diesem
Grundrecht zugrunde? — Wenn der Staat gar keinen Grund hat.
Die Vorstellung von zweckloser Herrschaft, Willkür. Wenn es bloß um die
Macht selber ginge, ohne ein nachvollziehbares Ziel, ist es verboten.
Man merkt, wie produktiv die Vorstellung einer zweckfreien Herrschaft
ist. Der Ausschluss selbstzweckhafter Herrschaft ist der Inhalt von
Grundrechten.
Die kleinformatige Ausgabe davon ist der Fall Lidl. Dass er
kontrolliert, weil die Kasse nicht stimmt oder geklaut wird, geht in
Ordnung. Ein menschenrechtswidriger Übergriff wird daraus, wenn es in
die Privatsphäre geht, sagt Verdi. Die Benutzung der Leute für
4,50 € pro Stunde geht in Ordnung, aber wenn es in die
Privatsphäre geht, schlägt die zweckmäßige in eine sinnlose,
selbstzweckhafte Kontrolle um.
— Zur Sicherstellung, dass nur nach den staatlich
vorgeschriebenen, vom Staat als sinnvoll angesehenen Zwecken
kontrolliert wird, schreibt der Staat ein Verfahren vor, wie die
Kontrolle abzulaufen hat. So muss ein Richter die Kontrolle zulassen,
nachdem ihm zuvor die Polizei ausreichende Gründe angegeben hat.
Der Zweck der Sache wird als Einschränkung des Rechts des Staates
formuliert. Es ist schon etwas blöd, die Kontrolle der Bürger an die
Bedingung zu binden, dass diese nur der Ausforschung von Terroristen
gelten darf. Dies will man doch erst herausfinden. Bei einer Kontrolle
ist es immer so, dass man auch diejenigen kontrollieren muss, die
eigentlich in Ordnung sind, um die Falschen zu erwischen. Wie lässt
sich so etwas überhaupt in die Tat umsetzen? Dazu hat der Rechtsstaat
eine klare Regel, was auch das Quidproquo ergibt: Wenn das staatlich
vorgegebene Verfahren eingehalten wurde, geht auch die so abgewickelte
Sache in Ordnung. Man kann dies auch fundamentalistisch als Konkurrenz
zweier Rechtsgüter ausdrücken: Einerseits des Kontrollbedürfnisses des
Staates und andererseits des Freiheitsrechtes des Bürgers. Diese
Kollision zweier Rechte bekommt im Recht eine Auflösung. Man sieht, wie
viel Mühe sich ein anständiger bürgerlicher Staat gibt, seinen Umgang
mit seinen Bürgern rechtlich einzuhegen. Umgekehrt wird natürlich der
Umgang rechtlich festgeschrieben: der Staat ermächtigt sich. Bei diesem
neuen Grundrecht wird drastisch deutlich, wie die Selbstbeschränkung
des Staates die Form seiner soliden Ermächtigung ist. Die Ermächtigung
lag schon in Form von Landesgesetzen vor; das Verfassungsgericht nimmt
das Ganze gewissermaßen in die Formulierung eines neuen Grundrechtes
zurück, um von da aus einen Neustart der Überwachung zu organisieren.
— Noch einmal zu Vertrauen und Kontrolle. Ist dies so
zu verstehen, dass hier ein Vertrauensverhältnis aufgrund seiner
positiven Wirkung von Herrschaft und Volk etabliert wird? An dem will
der Staat auch festhalten.
Nicht etabliert, sondern postuliert. Das Exemplarische gerade an dieser
Affäre ist, dass es nicht in irgendeinem Grundgesetz einmal
niedergelegt ist und sich anschließend das Verfassungsgericht darum
kümmert. Zur Logik der Sache: Die praktische Wahrnehmung aller
Möglichkeiten des Internets findet längst statt, auch, sich gegen
Viren, Würmer und sonstige Trojanische Pferde schützen zu müssen,
Einbrüche von Hackern abzuwehren; dies alles gibt es schon längst ohne
dieses Grundrecht. Und genau so kümmert sich der Staat schon darum: mit
der Einrichtung von Online-Verträgen, der Möglichkeit einer
elektronischen Unterschrift, eben der Anwendung des Vertragsrechts und
des bürgerlichen Rechts auf diese Sphäre. Eine Ebene darüber gibt es
das auch schon, dass der Staat diesen ganzen Verkehr im Internet unter
seinen Kontrollbedarf subsumiert, so wie er wegen dieses
Kontrollbedarfs schon das Telefonieren und Briefeschreiben überwacht.
Auf Länderebene gibt es schon Gesetze, wie diese Kontrolle im Internet
durchzuführen ist. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommt
erst an diesem Punkt ins Rollen, sie war ein Angriff auf die staatliche
Kontrolle.
Das Gericht hat zugestimmt, dass hier eine neue, enorm wichtige Sphäre
der gesellschaftlichen Kommunikation entstanden ist, und bestimmt,
dass, wenn der Staat schon in diese eingreift, er dies im Lichte und
nach Maßgabe seines Grundrechtskatalogs tun müsse. Hier ist die
Reflexion angestellt worden, ob man nicht bei dieser Art staatlichen
Eingreifens eine Bezugnahme auf die bestehenden Grundrechte braucht.
Eingeklagt wird, dass doch grundsätzlich ein Vertrauensverhältnis
zwischen Staat und Volk herrschen müsse und man dieses auch anerkannt
haben will und dass alle kontrollierenden Eingriffe den Charakter einer
Ausnahme von dieser Regel haben sollten. Wenn dies dann anerkannt ist –
und das Gericht hat dieses neue Grundrecht auf Gewährleistung der
Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme anerkannt, in Analogie
zur Gewährleistung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes -,
dann ist alles Treiben der Bürger in ein Verhältnis zum Staat gesetzt
und dadurch charakterisiert, dass dieses Treiben grundsätzlich im
Verhältnis der Harmonie zum Staat steht. Diese neue Freiheit ist
aufgekommen, weil erstens der Staat schon herumkontrolliert und damit
zweitens dieses Kontrollieren seinen verfassungsrechtlichen Platz
bekommt, nämlich als Derivat dessen, dass hier grundsätzlich Vertrauen
und nicht Misstrauen zwischen Staat und Bürger herrscht. Mit diesem
Urteil wird dieses Vertrauensverhältnis für den Staat quasi in
Erinnerung gerufen. Es ist gar nicht die Sorge, wie diese Sphäre für
den Staat produktiv gemacht wird. Wenn diese Arie mit dem Grundrecht
jetzt durch ist, kommt nichts anderes heraus, als dass der Staat sich
zu dem, was er sich vorher bloß in seine Gesetze geschrieben hat, –
vielleicht mit einigen zusätzlichen Bedingungen – formell ermächtigt.
Dies ist das Exemplarische, das Kurzschlüssige: Das Grundrecht ist dazu
da, damit der staatliche Kontrollzugriff als Einschränkung in Ordnung
geht.
Vertrauen ist eine hohe Kategorie. Mit dem Grundrecht organisiert der
Staat erstens, dass er dem Bürger vertraut – außer wenn er
kontrolliert, und dann hat er dazu seine guten Gründe. Vertrauen ist
damit die abhängige Variable vom staatlichen Kontrollstandpunkt.
Zweitens stiftet er mehr das Vertrauen seiner Bürger in die staatliche
Tätigkeit; dies wird gefestigt. Insofern liegt hier ein
Vertrauensverhältnis vor, das ganz anders beschaffen ist. Der Bürger
soll und kann sich gewiss sein, dass der Staat mit diesem Grundrecht
wirklich nur, wenn es nötig ist, kontrolliert. Dazu gehört natürlich
auch das Misstrauen, ob er sich auch daran hält. Dafür ist das neue
Grundrecht da.
— Sonst wäre man ja im Verhältnis zum Staat rechtlos.
Auch ihrer historischen Entstehung nach waren Grundrechte die
Selbstverpflichtung eines Staates bei einer Gewaltausübung, die bis
dahin schon sehr viel freier unterwegs war. Jetzt verpflichtet er sich
auf Prinzipien seiner Gewaltausübung. Das ist das Grundmuster.
II. Zum Hunger in der Welt
— Als Erstes wird der eigentliche Skandal, dass die
Ernährung der Menschheit eine Preisfrage ist, damit um die Ecke
gebracht, dass die Umstände der Preissteigerungen für Lebensmittel als
Erklärungen für den Hunger angeboten werden. Als Bündel von Faktoren
werden die steigende Nachfrage nach Lebensmitteln seitens Chinas und
Indiens, Biosprit, Dürre in Australien etc. aufgezählt. Damit ist die
Ernährung der Menschheit zur abhängigen Variablen von kapitalistischen
Rechnungsweisen gemacht und keiner greift die Rechnungsweise selber an.
Es liegt also etwas anderes vor als die bekannten Klagen über Hunger in
der Welt, die immer mal wieder ihre Konjunkturen haben.
Zum zweiten wird das Thema mit der Sorge um die Stabilität der
Staatenwelt kombiniert: In Haiti stürzt die Regierung über Aufstände
gegen die Preissteigerungen für Lebensmittel, es gibt Proteste in
Ägypten und in Pakistan verteilt die Armee bereits Mehl und Brot an die
Massen. Die westlichen Hauptverantwortlichen zweifeln, ob und inwieweit
die jeweils herrschenden Potentaten ihren Laden im Griff haben und dort
für Ruhe und Ordnung sorgen.
Dann gibt es drittens den darauf aufgesetzten Wahnsinn, dass die
Preissteigerungen für Lebensmittel als Chance für die Beseitigung des
Hungers ins Feld geführt werden.
Die Öffentlichkeit stellt fest, was alles schon eingerissen ist – in
Mexiko kann die Bevölkerung mangels Mais keine Tortilla mehr backen, in
Asien gibt es nicht mehr genügend Reis und die Fortschritte der
Geldwirtschaft in China bewirken das Anwachsen des weltweiten Hungers.
Das sind interessante Zusammenhänge, die da genannt werden. Es ist
jedenfalls nicht mehr das alte Argument, dass der Grund für den Hunger
darin liege, dass sich in Afrika die Savannen ausbreiten, weil das Holz
verbrannt wird und es dann keine Anbauflächen mehr gibt, sondern es
wird über Weltmarktzustände und –wirkungen geredet. Die heißen: In
einem Land Biosprit heißt im anderen Land Armut; in einem Land essen
heißt im anderen Land hungern; in einem Land Landwirtschaft treiben,
z. B. in Form des EU-Agrarmarkts mit seinen Subventionen, heißt,
dass die Bauern in Afrika ihre Produkte nicht loswerden. Hier werden –
wenn auch falsch – Mechanismen benannt, die aber schon Wirkungen des
Weltmarktes sind. Falsch ist, wenn gesagt wird, dass der Grund für den
Hunger in der Preissteigerung liege; mit dieser kleinen Verschiebung
ist der Grund ausgelöscht. Mit dem Reden über Geldwirtschaft und
Weltmarkt als Bedingungen für Preissteigerungen, Angebot und Nachfrage
passten nicht zusammen – Nachfrage an der einen Stelle ist leider
Mangel an Angebot an der anderen – wird das Bild eines Mechanismus
aufgemacht, dessen Teile man nur wieder ins rechte Verhältnis
zueinander bringen müsste, um die festgestellten Missverhältnisse zu
beenden. Man redet nicht über die modernen Formen des Welthungers,
wobei sich die ungute Tatsache, dass da Leute hungern, ganz schnell in
Weltkonjunktur- und vor allem Ordnungsprobleme auflöst.
Das Welthungerproblem wird nicht an der Frage abgehandelt, ob diese
Länder ‚failing states’ sind oder nicht, sondern es wird festgestellt,
dass die Welthungerhilfe auf einmal zu wenig Geld hat, weil die Preise
gestiegen sind, und es für diesen Preisanstieg viele Ursachen gibt, von
denen natürlich keine ein schlechtes Licht auf den Imperialismus wirft,
sondern sich eine neue Lage ergeben hat, die man im Interesse der
Weltstabilität bewältigen muss.
— Zwei Gründe kann man doch schon mal festhalten: Die betroffenen
Länder haben früher das Ordnungsproblem darüber unter Kontrolle
gekriegt, dass sie die landeseigenen Produkte subventioniert haben. Das
ist im Zuge der Durchsetzung des Weltmarkts peu à peu abgebaut worden.
Das zweite ist, dass nach der Spekulationskrise auf dem Weltfinanzmarkt
der Rohstoffbereich – Öl, Getreide etc. – zu einer neuen Sphäre der
Spekulation wurde.
Und dabei fällt auf, wie selbstverständlich es allgemein zu sein
scheint, dass Nahrungsmittel jetzt als Spekulationsobjekt zu dienen
haben. Die Folgen bekommt die Welthungerhilfe zu spüren, die die Waren,
mit denen sie bisher die weltweiten Hungerleider noch füttern konnte,
kaufen muss: Sie muss Unterstützungs-Kampagnen einstellen – Bsp.
Schulspeisung in Kambodscha -, weil sie nicht mehr genug Geld und
deshalb wohl auch Alarm geschlagen hat.
Was noch auffällt, ist, dass diesmal nicht – wie bei früheren
Hungerkatastrophen – zum Spenden aufgerufen wird unter dem Motto: ein
Mangelzustand irgendwo soll dort behoben werden. Wenn es Appelle gibt,
dann richten die sich an die Staaten, dass den Instanzen, die bisher
den Hunger so gut gemanagt haben, das Geld doch nicht ausgehen soll;
argumentiert wird dabei nicht einfach mit dem Jammer der Kinder – das
macht die Wieczorek-Zeul schon auch, wenn sie ihren Etat durchbringen
will –, sondern mit dem Ordnungsproblem, das auf die Staaten zukomme.
Das andere, was auffällt, ist, dass die Hunger-Affäre als allgemeine
Frage des Weltmarkts verhandelt wird, quasi als eine Sachfrage zum
Thema Preissteigerung, der man mit neuen polit-ökonomischen
Instrumenten begegnen müsse. Das Ganze hat noch eine Fortsetzung in die
Richtung, dass an die Preissteigerungen hier erinnert wird, gefolgt vom
Pawlow’schen Reflex eines modernen Denkers, der an dieser Stelle heißt,
es wäre ganz falsch, wenn jetzt noch die Löhne stiegen.
Es gibt immer das doppelte Argument, als kurzfristige Maßnahme brauchen
die entscheidenden Instanzen erstens mehr Geld, zweitens muss man sich
langfristig Methoden der Einwirkung auf den Weltmarkt überlegen. Damit
ist gesagt, dass das ein Marktmechanismus ist, der leider seinen Gang
geht, mit dem man umgehen muss und auf den man kurzfristig sowieso
nicht einwirken kann.
Bei früheren Hungerszenarien war es immer so, dass man „hier und jetzt“
(Weizsäcker) helfen müsse, die Erforschung der Ursachen des Hungers ein
langfristiges Projekt sei. Da schwang ein Hauch Imperialismuskritik
mit: Die Kritiker liegen vielleicht nicht ganz falsch, aber es muss ad
hoc geholfen werden. Heute ist der Tenor ganz anders: Man ist jetzt bei
den Ursachen, die angepackt werden müssen, Modifikationen des
Preismechanismus, an dem keinerlei Kritik erfolgt. Man kann abwarten,
welche Rezepte präsentiert werden. Vielleicht kommen Vorschläge der
Art, die Chinesen sollten gefälligst ihren Verzehr an Schweinefleisch
wieder zurückfahren, weil sie damit die Preise hochtreiben. Oder AKWs
werden gefordert, weil das mit dem Biosprit nicht in Ordnung geht –
insoweit könnte das gar eine Kampagne der Atom-Industrie sein.
Allgemein muss man aufpassen, den Mechanismen des Weltmarkts nicht in
den Arm zu fallen, sondern sie konstruktiv weiter zu entwickeln.
Deswegen gibt es auch schon Artikel mit der Aussage, diese
Hungerkatastrophe enthalte die Möglichkeit, an der Verteuerung von
Lebensmitteln auch verdienen zu können, eine einzige Chance also für
die Entwicklungsländer. Erhaben über jegliche Anschauung werden die
hohen Preise, die die Armen der Welt nicht bezahlen können, zu ihrer
Chance für den Verkauf von Waren erklärt, die sie gar nicht zu
verkaufen haben.