Termine | Startseite | Impressum
jf 8.10.07 – Fortsetzung Finanzkrise, Streik
der GDL
Der letzte Termin sollte auf den Begriff zu bringen, wie sich an dieser
Finanzkrise die Macht des Finanzkapitals darstellt. Dass die
Kalkulationen des Finanzkapitals über den Fortgang des normalen
ökonomischen Geschehens und des Lebensprozesses der Gesellschaft
entscheiden, scheint den Akteuren klar zu sein. Dabei wissen sie aber
selber nicht genau, was alles davon abhängt. Auch die Politiker
sind kurzfristig in Aufregung geraten, dass ihrem ganzen politischen
Zirkus ein Desaster drohen könnte. Es handelt sich also nicht nur
um den hinterletzten Aufbau des Kreditgewerbes. Das soll in 14
Tagen noch mal systematischer besprochen werden. Vorab aber folgende
Überlegung zu den aufgetauchten Fragen:
— Wie geht
die Vervielfältigung, wenn doch bei jedem Schritt reales Geld aus
der Gesellschaft in den Kreislauf gezogen wird?
— Ist 'fiktives Kapital' Schwindel oder Kapital,
also Geld, das sich vermehrt?
Die Bereicherung geht wie immer im Kapitalismus übers Geld; wer
durch Wertpapiere Geld verdient, hat mehr zum Einkaufen. Auch Geld aus
Spekulation ist Bereicherung in der gesellschaftlich gültigen
Form. Eine ganze Abteilung im kapitalistischen Betrieb bereichert sich
gigantisch über das Verkaufen/Kaufen von bloßen Papieren,
'Wertpapieren' eben – da steckt das drin, was Marx 'fiktives Kapital'
nennt. Natürlich gibt es auch Ent-Reicherung. Da erfährt man
jetzt, dass Banken Milliardenverluste zu verbuchen haben und Posten in
ihren Bilanzen, von denen sie nicht wissen, was die jetzt wert sind.
Die fiktive Natur des von ihnen angesammelten Kapitals wird schlagartig
in der Weise offenbart, dass diese Papiere keinen bezifferbaren Wert
haben. Gleichzeitig werden sie von den Banken aufbewahrt in der
Wahrscheinlichkeit, dass sie schon wieder irgendeinen Wert kriegen
werden. Wenn sich schon ein Riesenanteil des kapitalistischen
Geschäfts nicht mehr um die Ausbeutung von Proletariern dreht,
soll man sich den Begriff der Sache – nicht im einzelnen – klarmachen.
Da steht der Begriff fiktives Kapital im Mittelpunkt.
Es nützt nichts zu sagen: Konsumieren müssen auch
Bankmanager, was produziert wurde; materiell lebt man vom
Güterberg. Insofern fällt jeder Reichtum, sobald man ihn
benutzen will, auf das zurück, was produziert worden ist. Die Art
der Bereicherung ist im Kapitalismus von Anfang an keine Frage der
Vermehrung nützlicher Güter, sondern dem Regime der
Vermehrung von Geld untergeordnet. Dieses wiederum ist der Vermehrung
von Kredit untergeordnet, dessen Begriff sich gar nicht in der Form des
Verleihens erschöpft.
Für das Verständnis dieser Prinzipien, der Art der
Vermehrfachung, ist es nützlich, die ersten Abschnitte des
Finanzartikels (GS 3-07) und das zuletzt verteilte kurze Papier
durchzustudieren: Es ist eine Sache, wenn eine Bank das Geld – das sie
aus irgendwelchen Quellen hat – verleiht. Mit diesem Geld zahlt jetzt
der Schuldner, also ist es weg. Das läuft natürlich über
Verbuchungsakte. Die Bank verbucht da nur ihr Recht auf termingerechte
Rückzahlung mit Verzinsung. Das eigentümliche ist, dass die
Banken aus ihrem Recht auf Zins ein Stück Vermögen machen,
ein zinstragendes Papier, sogar den Beginn einer
'Wertschöpfungskette'. Aus dem bloßen Verleihen wird ein
Papier, für das die Bank andere Geldbesitzer interessiert. Sie
kann als Wertpapieremittent auftreten, der einem Geldpublikum was
verkaufen kann, und zwar als Garantie und Mittel dafür, dass das
Geld, das sie anlegen, vermehrt wird. Als wäre dieses Papier
gleichzeitig eine kleine Druckmaschine, die zusätzliche Wertzettel
auswirft. Sie verkauft das Recht (da steckt in diesem Fall der Akt der
Verbriefung dazwischen, es gibt auch andere Formen) auf
zukünftigen Gewinn aufgrund dessen, dass sie Geld weggegeben und
in Wertpapiere verwandelt hat, die sie als Geldanlage anbieten kann. Es
ist der Akt, ein Recht auf zukünftige verzinste Rückzahlung
so zu behandeln, als wäre es gegenwärtiges nicht bloß
Geld, sondern Geld mit dem Recht mehr zu werden. Weggegebenes Geld wie
vorhandenes Geldkapital zu behandeln und als solches Geldbesitzern
anzubieten - das ist der Witz vom fiktiven Kapital.
Man erfährt, dass dieses Verbriefen – also Schulden in eine Form
bringen, in der man sie als Handelsartikel behandeln kann – einerseits
eine hochkomplexe Angelegenheit ist, weil alle möglichen Kredite
verschiedenster Qualität, Dauer und Zinssatzes gebündelt dem
Markt angeboten werden. Andererseits scheint es in der Regel so zu
sein, dass der neue Besitzer formell der Gläubiger wird, so dass
sich die Bank da nur als Inkassonehmer betätigt, was sich aber
für das Bankgeschäft ungeheuer lohnt. Denn sie verkauft ja
nicht einfach diese Papiere ans Publikum, sondern bei dieser jetzt in
die Krise geratenen Konstruktion werden die verbrieften Kredite an –
meistens von den Bank selbst gegründete – Gesellschaften
weitergegeben. Für diesen Akt der Konstruktion, Übertragung
und Inkasso berechnet die Bank der 'Zweckgesellschaft' hohe
Gebühren. Dafür kassiert diese Zweckgesellschaft die Zinsen.
Ob die Bank irgendein Prozent von den Zinsen bei sich behält, oder
ob sie das ganze Zinsrecht an diese abtritt und selbst nur
Gebühren kassiert, ist egal. Das ist jedenfalls der Gewinn der
Bank. Der 'Fonds' hat dann die verbrieften übernommenen Schulden
als sein Vermögen, das sich zum verlangten Zinssatz verzinst und
auf das er seinerseits diese 'Securities', also selber Wertpapiere
ausgibt zu einem geringeren Zins, was banktechnisch dadurch
gerechtfertigt ist, dass sie kürzer laufen und sich deswegen mit
anderen Wertpapieren vergleichen.
Das Entscheidende daran ist, dass schon im Akt der Übertragung
dieser Schulden in das Vermögen eines solchen Fonds das Recht auf
zukünftigen Erlös zum Vermögen dieser Gesellschaft wird,
das diese dazu ermächtigt, ihrerseits wie der Eigentümer von
einem ungeheueren Reichtum aufzutreten, der andere daran teilhaben
lassen kann. Das kann man als Refinanzierung bezeichnen, weil so die
Bank ihr Geld und ihre Gebühren (wieder) bekommt. Dann bezieht
sich diese Zweckgesellschaft auf die von ihr übernommenen Papiere
ernsthaft als ein Geldkapital, einen sicher zu verzinsenden
Vermögensbestand. Das Geld, das dem zugrunde liegt, hat
längst der Hypothekenschuldner ausgegeben. Aber für die
Zweckgesellschaft ist es ein neues Vermögen, für das sie
ihrerseits in Form meistens kurzfristiger Papiere Zins und
Rückzahlung verspricht und dafür von ihrer Kundschaft (z.B.
Rentenfonds, die ihrerseits das Geld zum Vermehren anlegen) gutes Geld
einnimmt. Die haben jetzt wieder ein Geldkapital in der Hand,
dafür haben sie ja ihr wirkliches Geld hingelegt. Das gekaufte
Papier hat diese Verwandlung bewerkstelligt. Man kann das alles auch
sehr billig betrachten mit dem Gedanken, dass das angelegte Geld
zurückgekommen ist. Vielleicht mit der Vorstellung, dass der erste
Zins auf verschiedene Instanzen aufgeteilt wurde. Der ökonomische
Begriff dessen ist das nicht.
Was passiert, wenn aus Rechtsverhältnissen in Bezug auf
weggegebenes Geld ein Instrument wird, um frisches Geld in
vermehrungsfähiges Geld zu verwandeln? Da ist aus dem Recht auf
Verzinsung das seltsame Ding geworden, das Marx fiktives Kapital nennt,
also ein Vermögenstitel, der zukünftige Erträge so
behandelt, als wären sie gegenwärtig vorhandenes und mit
einer Vermehrungsgarantie ausgestattetes Geldvermögen.
Es sollte geklärt werden, was bei diesen
Zinsdifferenzgeschäften ökonomisch passiert, welcher Bezug da
stattfindet. Da wird weit in der Zukunft Liegendes – Hypothekenkredite
laufen teils über 20 Jahre – mit der Aussicht auf verzinste
Rückzahlung zum Wertpapier gemacht, das jetzt quasi schon diese
Zukunft wie einen gegenwärtigen Wert behandelt. Wenn die
Milliarden, die so ein Fonds mit den gekauften Krediten wert ist,
auf die ursprünglichen Kreditverhältnisse bezogen sind, dann
schließt das ein, dass das die Summe ist, die bestenfalls in
diesen 20 Jahren sich ansammelt, aber der Fonds behandelt sie als
gegenwärtigen Besitz, verwandelt ein Recht auf Zukünftiges in
gegenwärtiges Vermögen. Hinzu kommt, dass das, was die
Zweckgesellschaft ihrer Bank an Gebühren zahlt, sie nicht aus im
letzten Jahr angesammelten Zinsen zahlt, damit würde keine Bank
reich, sondern, was die Fonds an ihre Muttergesellschaften
abführen, dafür errechnen sie ihren Reichtum aus all den lang
laufenden Wertpapieren. Aus zukünftigen Erträgen rechnen sie
sich die Fähigkeit zu, schon heute Gebühren an die Bank,
vielleicht auch schon Zinsen an Anleger zu zahlen. Sie rechnen damit,
dass sie verbriefte Kredite haben, die in Zukunft mehr abzuwerfen
versprechen, also können sie heute mehr Zinsen zahlen, als sie
eingenommen haben, weil in Zukunft ja mehr Zinsen anfallen.
— Dass dies so
eine komplizierte Sache sei, ist doch nur eine Chimäre der
Bankangestellten, um für die besondere Qualität der Fonds zu
werben. Die Qualität soll in der Streuung bestehen, weil
alle Varianten drin sind, wird das Risiko des kleinen Investors
vermindert. Das Ganze wird vielschichtig gebündelt, weil sie
selbst den Wahn verfolgen, dass der Verlust sich durch anderen Gewinn
ausgleicht. Weil wer gewinnt, macht das auf Kosten eines anderen. Je
größer der Fonds, desto besser funktioniert der Ausgleich.
— Ein spekulatives
Geschäft wird doch nicht durch ein zweites sicherer.
Wir reden ja gerade über einen Zwischenfall im Finanzgewerbe, bei
dem dieses allgemeine Gerede über Risikominderung in sein
Gegenteil umgeschlagen ist. Jetzt führen doch die wunderbaren
Konstruktionen dazu, dass die Risiken gar nicht ausgeglichen werden,
sondern sich akkumulieren und bis zur Annullierung des aktuellen Werts
führen. Das Versprechen ist, dass es sich ausgleicht. Dass das
nicht stimmt, ist die Erfahrung und der zu erklärende Tatbestand.
Nach der qualitativen Seite genommen, ist das die Weise, wie
Schuldforderungen der Bank verwandelt werden, eine Methode, aus
Schuldversprechen unterschiedlicher Art ein Angebot an die Anleger zu
machen, ein Schuldenbündel, das so eine andere Qualität
bekommt, eben mit dem Versprechen einer Vermehrungsgarantie versehen
wird. Da darf man nicht fragen, ob das aufgehen kann, sondern muss die
Verwandlung zur Kenntnis nehmen.
Für die jetzige Krise ist ein Moment entscheidend. Es passiert
nicht einfach ein Schuldenweiterreichen, sondern eine Verwandlung in
eine neue Sorte Geld hervorbringendes Vermögen. Bei der genannten
Konstruktion ist die Funktion der Zweckgesellschaften wichtig, die
beides – Trennung und Bezugnahme – repräsentieren. Sie selber
verkaufen nicht ihre übernommenen Kreditbündel, sondern sie
besitzen die und geben darauf auf sich selbst lautende neue
Schuldverschreibungen heraus. Da ist der Bezug auf den
ursprünglichen Schuldner vermittelt, die Zweckgesellschaft gibt
nichts weiter, teilt nichts, sondern sie kassiert Zinsen und rechnet
sich ihr Recht auf Verzinsung ihrer Wertpapiere als Vermögen an,
für das sie von ihrer Kundschaft Geld kassiert. Wenn diese Papiere
in die Krise geraten, dann hat das zwei Ausgangspunkte: Es kann zum
einen sein, dass sich ihre Papiere nicht mehr so wie gedacht verzinsen.
Dann fällt aber nicht nur ein Zinsertrag aus – das wäre bei
diesen Summen lächerlich. Wenn nämlich der Verdacht entsteht,
die Wertpapiere, die sie als ihr Vermögen betrachten, werden
womöglich nicht pünktlich verzinst, dann ist gleich die ganze
Hochrechnung zum fiktiven Kapital (also der ganze Vermögensbestand
der Gesellschaft) in Frage gestellt. Da wird die Leistung der
Verbriefung – das Hochrechnen dieses Rechtes auf zukünftige
Zinszahlung als Vermögen zu deklarieren, also die Verfertigung
fiktiven Kapitals aus dem Recht auf Zins – fragwürdig. Das
wäre egal, solange es niemand merkt und ihre Papiere immer noch
neue Käufer finden, solange sie das Geld bekommen, das sie immer
von neuem brauchen, um ihrerseits ihren Zahlungsverpflichtungen
nachkommen zu können. Sie wollen das ja nicht aus ihrem
Vermögen begleichen, sondern immer von neuem eine Schuld durch die
nächste ablösen, sie wollen ein dauerhaftes Geschäft.
Wenn jetzt diese Gesellschaften ihre Wertpapiere nicht mehr
termingerecht neu an den nächsten Mann bringen, sind sie
gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet. Um das leisten zu
können, brauchen sie frisches Geld für die nächste
Tranche ihrer Fondsanteile oder Schuldverschreibungen, sonst ist das
Geschäft kaputt. Von diesen beiden Ecken her gerät das
Geschäft in die Krise. Die über Jahre laufende Hochrechnung
zum fiktiven Kapital wird fragwürdig. Das ist die Grundlage
dafür, dass ihr eigener Status als immer neu sich refinanzierender
Emittent von Wertpapieren fragwürdig wird.
Das ist jetzt eingetreten. Auch wenn sie beteuern, die von ihnen
kreierten Wertpapiere seien durch das Vermögen gesichert - ohne
Nachfrage haben sie keinen Wert. Da wird der Vorteil, dass sie keinen
Börsenkurs haben, zum Nachtteil. An der Börse zeichnet sich
der Zweifel am fiktiven Kapital dieses Fonds in der Wertbewegung dieser
Papiere ab und den Schaden haben die jeweiligen Besitzer, wie sonst den
Nutzen. Wenn diese nicht börsennotierten Papiere nicht wie
erwartet den Gesellschaften abgenommen werden, dann haben sie keinen
Wert mehr. Zur Not kaufen die Banken selbst die Fondspapiere, was
für sie betrachtet absurd ist. Sie machen sich haftbar dafür,
dass der Fonds seiner Kundschaft gegenüber liquide bleibt, haben
aber dann selbst nur Papiere in der Hand, die keiner haben will, und
sie können nur auf zukünftiges wiederkehrendes Geschäft
hoffen. Wenn die Banken erkennen, die Papiere sind nichts mehr
wert, sie haben Leichen im Keller, fürchten sie sich vor der
nächsten Bilanz, die den wirklichen Wert der Papiere ausweisen
muss und wenn sie diese abschreiben müssen, haben sie immer noch
die verbrieften Kredite, aber die wollten sie ja gerade loswerden und
an der Zweckgesellschaft Geld verdienen. So schlägt es als Verlust
zu Buche. Wenn nicht vorher der Zirkus wieder losgeht, müssen sie
die übernommenen Papiere auf Null abschreiben.
— Im Artikel
kommt es einem so vor, als ob die Fonds ganz andere
Vervielfältigungstechniken auf die Geschäfte mit den
verbrieften Hypothekenkrediten draufsetzen.
Das ist in einer Hinsicht auch zu halten, sie setzen nämlich ihre
Schuldpapiere, die sie ausgeben, als eine neue Sorte fiktiven Kapitals
in die Welt. Die sind zwar bezogen auf die vom Fonds gekauften
verbrieften Hypothekenpapiere, doch zu beachten ist die Art dieses
Bezugs. Es ist kein einfaches Weiterreichen, sondern es ist das
Schaffen von Wertpapieren auf Basis dessen, dass sie ihr Vermögen
aus gekauften Wertpapieren, also einem gekauften Recht auf
zukünftige Tilgung und Verzinsung hochgerechnet haben. Auf das
geben sie Papiere, die Securities, aus, die den Wert daraus beziehen,
dass sie ihrerseits einen Zins versprechen. Dem Käufer ist es
letztlich egal, woher der Zins kommt; dafür hat die
Zweckgesellschaft und im Ernstfall die Bank, die dafür garantiert,
gerade zu stehen. Der Wert dieses fiktiven Kapitals, den die
Zweckgesellschaft dafür zahlt, bestimmt sich aus der Qualität
dieses Papiers als Kapitalanlage. Die Käufer haben mit diesem
Papier ein fiktives Kapital in der Hand, das sich aus der
Zinszahlungszusage des Fonds ergibt. Der hat dann das Problem, wie er
damit wirtschaftet. Das ist die Verdoppelung, die dort stattfindet.
— Einerseits wurde
gesagt, das sei die radikale Emanzipation von Wertschöpfung. Und
am Ende wurde von der tatsächlichen Macht gesprochen, die sie
gewinnen. Geht diese Macht des Finanzkapitals so, dass sie mit dem
Geld, das sie gewinnen, z.B. eine Fabrik kaufen können?
Mit Macht über die Gesellschaft ist die Macht über den
Geschäftsverkehr der Gesellschaft gemeint. Und von dem
Geschäftsverkehr der Gesellschaft ist der Lebensprozess der
normalen Menschen ein Abfallprodukt. Nun kann man sagen, dass diese
hier besprochene Krise die Macht eines Finanzkapitals betrifft, die
sehr immanent ist, wo das Finanzkapital seine Macht in der Weise
betätigt, dass es für anlagewillige Geldbesitzer
Gelegenheiten zur Geldanlage schafft, die den Charakter fiktiven
Kapitals haben. Hier betätigt sich eine Macht, die einerseits
enorme Geldsummen in Schwung bringt; andererseits bezieht sich hier das
Finanzkapital im Wesentlichen immerzu auf sich selbst. Soweit die reale
Wirtschaft davon betroffen ist, muss man in Rechnung stellen, dass es
nicht nur so ist, dass diese Türme an fiktivem Kapital des
Finanzkapitals dann betroffen sind, wenn die ursprünglichen
Schuldner nicht mehr zahlen können und sich dies herumspricht.
Sondern schon mit dem Akt der Verbriefung ist es nicht mehr das
einfache Verhältnis, in dem die Bank der Gläubiger eines
Schuldners ist, und es vielleicht sogar das Moment von Kulanz gibt: Die
Schuld wird gestreckt, weil der Gläubiger hofft, dass der
Schuldner demnächst wieder liquide wird. Das wäre noch das
Moment von Dienst am ursprünglichen Geschäft. So etwas ist
weg, wenn daraus ein Finanzprodukt wird, das zur Basis einer
Zweckgesellschaft wird, denn da kommt es nur noch darauf an, dass das
seinen Wert behält; entsprechend hart wird mit den
ursprünglichen Gläubigern umgesprungen. Das ist ein Moment
der Rückwirkung auf die reale Wirtschaft.
Heutzutage ist diese Art, mit Kredit zu wirtschaften – dass eine Bank
große Kredite vergibt und daraus gleich wieder ein Finanzprodukt
macht, das sie verkauft – umgeschlagen in das Verhältnis, dass
heute Banken große Kredite gleich im Hinblick darauf vergeben,
dass sie damit ein Material in der Hand haben, um sie dann sofort in
solche verbrieften Finanzkonstrukte zu verwandeln, mit denen sie das
nächste Geschäft machen. Weil es aber für dieses
nächste Geschäft jetzt erst einmal keinen Markt mehr gibt,
hängen die zugesagten Kredite in der Luft. Deshalb überlegen
jetzt viele Banken, ob sie die Kredite trotzdem vergeben und sich mit
dem bloßen Zins begnügen, oder ob sie nicht den Kredit ganz
streichen und lieber hohe Gebühren für die Nichtvergabe des
Kredites an den prospektiven Schuldner zahlen. Ob so etwas auf die
reale Wirtschaft in dem Sinn zurückwirkt, dass die Deutsche Bahn
z.B. keine neuen Züge mehr kaufen kann, oder ob das Kredite sind,
die ihrerseits wieder nur an Finanzhaie gehen, die die Deutsche Bahn
nur kaufen wollen, um sie zu zerschlagen und daraus eine Rendite zu
machen wie diese neulich besprochenen Private-Equity-Fonds, ist egal.
Auf jeden Fall werden auch die Dienste betroffen, die das Finanzkapital
mit seiner Macht über die reale Akkumulation und dann auch
für die reale Akkumulation leistet. Ob möglicherweise eine
allgemeine Kreditklemme droht, war auch das Bedenken von
Finanzministern und Notenbankverantwortlichen. Vielleicht gingen ihre
Befürchtungen auch dahin, dass, wenn große Finanzmassen im
Verlauf der Krise entwertet werden, dies auch die Währung angreift
und damit jeden betrifft, der diese Währung besitzt, und die
Währungsrelationen durcheinander kommen. Der gesamte
gesellschaftliche Lebensprozess ist tatsächlich zu einer
abhängigen Variablen von diesem Finanzwesen herabgesetzt. Auf die
Warenproduktion wirkt dies zurück, weil der Reichtum, der
über alle Phasen der Warenproduktion und Konsumtion befindet,
nämlich die Akkumulation von Geld, tangiert wird. Tangiert wird
das Mittel, das für alles in der Gesellschaft zuständig ist.
Die Nation bilanziert von vornherein nicht den realen Lebensprozess
ihrer Gesellschaft, sondern das, was an Geldakkumulation zustande
kommt. Da mag es dann auch nationale Unterschiede geben. Warum waren
die Engländer z. B. mit ihren Akkumulationsraten immer etwas
voraus? Weil sie das Finanzgeschäft in so enorme Höhen
getrieben haben. Jetzt geht es der Londoner City einmal an den Kragen,
lautet die höhnische Begutachtung der hiesigen öffentlichen
Meinung. Vielleicht sinkt die englische Wachstumsrate ja
tatsächlich. Nationen unterscheiden diese Sorte Wertvermehrung
nicht von einer anderen.
Wenn man versucht, die Angelegenheit vom gesunden Menschenverstand her
aufzurollen, kommt man in die Versuchung zu sagen, dass letztlich doch
nicht mehr zu verteilen ist als die Zinsen, die irgendwer zahlt, und
entschließt sich dann zu der Fortsetzung, dass letztlich das
ganze Finanzgewerbe nicht mehr als eine Aufteilung der Zinsen ist, die
irgendein produktiver Kapitalist oder ein verschuldeter Arbeitnehmer
abdrückt. Diese schlichte Vorstellung trifft nicht zu, weil sie
beiseite lässt, dass das Finanzkapital das Recht und die Macht
hat, diese Verzinsung in absehbare oder auch unabsehbare Zukunft
hochzurechnen zu einem gegenwärtig verwendbaren Vermögen. Die
Grenze des Schwindels wird vielleicht da gestreift, wo ein
Finanzkapitalist davon ausgeht, dass über sein Recht und seine
Macht, sich ein fiktives Kapital gutzuschreiben, nicht bloß die
längste Laufzeit (Verzinsungsdauer) entscheidet, sondern dass er
mit seinem Verzinsungsgeschäft eigentlich nie Schluss machen will.
Es liegt in seinem Ermessen und in seinem Standpunkt, dass, wenn der
eine Kredit abläuft, er sofort den nächsten Schuldner greifen
kann. Oder wenn eine Zweckgesellschaft, die von den Restriktionen,
denen die Banken unterliegen, frei ist, sich eine Zukunft von
Erträgen errechnet und kalkuliert, auf die hin sie dann wieder
ziemlich immense Summen an neuen Geldanlagen in die Welt setzen kann.
Vielleicht gibt es Zweckgesellschaften mit einem Verfallsdatum, das
durch die Dauer der übernommenen Kredite bestimmt ist, und am Ende
wird abgerechnet. Eine Bank jedoch sagt niemals, dass sie im Jahr x
fertig ist. Sie weiß und geht davon aus, dass die Kredite, die im
Jahr x ablaufen, bis dahin längst durch dreimal so viele Kredite
ersetzt sind, die erst wesentlich später ablaufen, so dass sie
eigentlich auch schon eine Verzinsung von Krediten, die sie noch gar
nicht vergeben hat, als gegenwärtiges Vermögen rechnen kann.
Banken können auf die Tatsache setzen, dass sie ein wunderbares
Geschäft mit dem Kassieren von Zinsen unterhalten und in Zukunft
Geld verdienen. Allein darauf hin können sie sich sogar
zirkulationsfähige Vermögenstitel zurechnen. Marx redet im K
III von einem Zustand, als diese Vermögenstitel, die die Bank sich
im Hinblick auf zukünftige Erlöse zurechnen darf, sogar noch
den Charakter zirkulationsfähiger Banknoten hatten, also als
Zahlungsmittel unmittelbar in Umlauf gebracht werden durften. Die
politökonomische Rechtfertigung dafür ist, dass die Banken
der Gesellschaft die Verfügung und Beschaffung von Geldmaterie
ersparen. Auch ein Unterpunkt zu der Macht des Finanzkapitals.
Der Artikel im GS sollte nicht so verstanden werden, als wäre
diese Sumpfblüte überhaupt der Knüller im
Finanzgeschäft. Sie ist ein Knüller, was man an den so
gigantischen Wirkungen des Scheiterns dieser Sorte Geschäft sieht.
Aber andererseits ist es nur ein Geschäftszweig neben all den
anderen: Börse, Privat-Equity-Geschäfte, etc.
Noch etwas zu dem Stichwort Zinsdifferenz. Die Zweckgesellschaft
übernimmt von einer Bank verbriefte Kredite; gibt auf dieses
Vermögen ihrerseits Geldanlagepapiere mit Verfallsdatum und Zins
aus; aus dem Geld, das sie da an sich zieht, bezahlt sie der Bank das
Vermögen, das sie übernommen hat; und weil sie dasselbe Geld,
das sie an sich gezogen hat, den Anlegern immer wieder zurückgeben
muss, muss sie für ihre Wertpapiere, immer wenn sie ablaufen, neue
Käufer finden, denen sie wieder einen Zins verspricht, der
geringer ist als der, den sie auf ihr Vermögen kassiert. Was
verdient jetzt diese Zweckgesellschaft? Einerseits kann man sagen, dass
sie an der Differenz zwischen den Zinsen, die sie zahlt, und denen, die
sie an sich zieht, verdient. Bloß wie rechnet das Finanzkapital?
Es rechnet nicht in absoluten Summen, also z.B. 2 % Differenz zwischen
den beiden Zinsgruppen und damit 2 % Gewinn. Worauf sind dies denn 2 %?
Es sind 2 % auf ein Vermögen, das die Fondsgesellschaft mit
dem Geld bezahlt hat, das sie an sich gezogen hat, also mit fremdem
Geld; die Gesellschaft hat dafür kein eigenes Geld hinlegen
müssen. Was sich da verzinst, erfährt man aus Bemerkungen der
folgenden Art: So ein Fonds wie der Rhineland-Funding ist mit einer
Eigenkapitalausstattung von 500 € gegründet worden. Alles andere
ist fremdes Geld. Bilanzkapitalistisch ergibt sich daraus eine riesige
Verzinsung. Von wegen also, die aufeinander folgenden Geschäfte
würde sich nur ein und dieselbe Zinssumme teilen. Zinsdifferenz
ist also nie und nimmer der Begriff dieses Geschäfts.
In der nächsten Nummer soll ein Artikel nachgereicht werden, um
auf das aufmerksam zu machen, worauf es uns bei dem vorliegenden
Artikel in GS 3-07 angekommen ist. Dafür sind Kritiken,
Einwände und sonstige Rückmeldungen nützlich.
2. GDL-Streik
— Der Schluss
im GS-Artikel(3-07) ist nicht korrekt formuliert: „Die Lokführer
marschieren zurück in Richtung auf einen ordentlichen Tarifverbund
mit Transnet und GDBA und bringen da die nötige Flexibilität
hinein.“ (S. 130 unten)
Das bezieht sich auf einen Stand, als die GDL sich auf die Mediation
durch zwei CDU-Politiker eingelassen hatte, mit der Aussicht auf das
Mandat für die Lokführer auch von der Transnet und der GDBA.
Die GDL marschiert zurück auf einen Stand, auf dem sie im Rahmen
eines Gesamttarifvertrages einen Sonderstatus für ihre Klientel
zugesprochen bekommt. Das Scheitern der Lösung mit den Mediatoren
war eine Leistung der DB und der Transnet. Die Bahn lehnte alle
Forderungen der GDL durchweg ab, ließ aus dem Auftrag der
Mediatoren, einen Abschluss im Rahmen eines Gesamttarifvertrages zu
finden, ihre 4,5 % als unverrückbaren Wert stehen. Hinzu kommt
noch
die Frechheit, mehr Lohn anzubieten, wenn zwei Stunden mehr gearbeitet
würde, das heißt 4,5 % mehr anzubieten und die zwei
zusätzlichen Stunden auch noch zu bezahlen, dazu dann 10 %
Lohnerhöhung zu sagen; wozu sich die Transnet dann sofort
einverstanden zeigte, damit ihr ausgehandelter Tarifvertrag nicht
ausgerechnet durch die konkurrierende GDL aufgesprengt wird. Die ganzen
Verhandlungen scheinen so lange stattgefunden zu haben, bis die Bahn
mit ihren Alternativplänen fertig war.
Mit dem Eingehen auf die Mediation machte die GDL ihre
Kompromissbereitschaft deutlich. Die Gegenseite ließ sich darauf
aber nicht ein.
Mit dem Ruf nach der Politik beschwerte sich die GDL über die
Zurückweisung der DB. Dass die Einlassung der GDL auf die
Mediation ein Rückzieher in Richtung Tarifverbund mit den anderen
Gewerkschaften war, wird nicht dadurch widerlegt, dass ihnen dies von
der Gegenseite nicht zugestanden wurde.
— Mit dem
Beharren auf ihren Forderungen passen die GDLer nicht mehr in die
Gewerkschaftslandschaft.
Die Streikankündigungen der GDL mündeten in ein
Beschwichtigungsverfahren ein, in ein Abstandnehmen von ihrer
Sonderrolle. Auf dem Weg in den Tarifverbund bringt die GDL einerseits
die für sie "nötige Flexibilität" mit, die die
Gegenseite andererseits für praktikabel hält. Die Bahn
versucht, die Sonderbehandlung der Lokführer in ihre Strategie
einzubauen, börsenfähig zu werden und dementsprechend Lohn
und Leistung zu sortieren.
Eine Gewerkschaft, die weiß und auch kundtut, Streik wäre
das Kampfmittel, ihre Forderungen durchzusetzen, diesen dann
rechtzeitig ankündigt, damit sich der Gegner darauf einstellen
kann, führt nicht wirklich einen richtigen Kampf um ihre
Anliegen. Die Strategie der vorherigen Ankündigung aller
Maßnahmen, des Einlassens auf die Mediation, ohne vorher Druck
gemacht zu haben, des Zulassens der übertriebenen
öffentlichen Besprechung ist für ihr Anliegen ziemlich
kontraproduktiv. Die GDL tritt viel eher ihrem Publikum als ihrem
Arbeitgeber gegenüber.
Die Bahn besteht auf den Vereinbarungen, die sie mit den anderen
Gewerkschaften geschlossen hat. Dazu passt die GDL nicht, die sich der
Form nach kompromissbereit zeigt, vom Inhalt her aber nicht. Die Bahn
rückt trotz Einlassung auf die Mediation kein bisschen von ihrer
Position ab.
— In diesem
Fall handelt es sich um eine eigenartige Mediation, weil sich hier
nicht (nur) zwei Gegner gegenübertreten.
In diesem Fall stand die GDL nicht nur der Bahn, sondern auch noch der
konkurrierenden Gewerkschaft gegenüber. Ansonsten treten sowieso
keine Mediatoren auf, sondern Schlichter, die zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer in einem formellen rechtsförmlichen Verfahren
vermitteln.
Die GDL wünscht eine Intervention des Eigentümers Staat,
bekommt prompt die Antwort, es handle sich um Tarifautonomie, was ein
deutlicher Hinweis darauf ist, was in diesem Staat Freiheit ist. Der
Staat schreibt in diesem Sektor Selbstbestimmung vor. Ausgerechnet die
Kommentatoren der FAZ, die überhaupt nichts von Gewerkschaften und
Streiks für den Anfang vom Ende einer kapitalistischen Nation
halten, werden bei diesem Streik zu ideellen Befürwortern des
Streikrechts, gegen Gerichte, die nach ihrer Meinung mit ihren
Beschränkungen das Streikrecht untergraben.
Forderungen an den Staat, sich dafür stark zu machen, dass die GDL
gefälligst vom Gegenüber als Tarifpartner anerkannt werden
sollte, bezieht dieser gar nicht auf sich und erklärt sich
für unzuständig. Eine Wahrheit über das Recht ist damit
schon angesprochen.
— Wenn der
Staat das Recht auf Streik gewährt und dieses im entsprechenden
Rahmen wahrgenommen wird, erhält er das ihm genehme Ergebnis.
Das Recht auf Streik ergänzt das Recht auf Eigentum, womit
der Staat anerkennt, dass seine Gesellschaft eine von Gegensätzen
ist – was er übrigens mit jedem Recht anerkennt. Das Recht schafft
keine Gegensätze aus der Welt, gibt ihnen vielmehr eine
Verlaufsform und sorgt für ihre Erhaltung. Mit der Gewährung
eines Streikrechts legt der bürgerliche Staat auch die Streikenden
darauf fest, Mitglieder einer Gesellschaft der Gegensätze zu sein.
Die Zurückweisung der Forderung, die Bahn zur Vernunft zu bringen,
ist konsequent. Der Staat löst keine Gegensätze auf, sondern
achtet auf einen geordneten Verlauf dieser Gegensätze.
Dass dabei die Klasse der Kapitalisten auf einmal den Kürzeren
zieht, ist wegen der Natur der Gegensätze, die der Staat regelt
und aufrechterhält, ausgeschlossen.
— Die
Gewerkschaft hat sich doch an den Staat als Eigentümer der Bahn
gewandt.
Das beruht auf der Besonderheit, dass
in diesem Fall Eigentümer und Verhandlungsgegner nicht
zusammenfallen. Das Herantreten an den Staat war eine Forderung an die
Politik. Mit dem Hinweis, der Staat wäre Aktionär der Bahn,
welcher sich grundsätzlich nicht in Tarifverhandlungen einmischt,
erklärt er sich prinzipiell für unzuständig.
Mit der Gewährung der Autonomie verlangt der Staat den betroffenen
Parteien ihre Freiheit regelrecht ab. Der Inhalt der Freiheit liegt mit
dem Feld, auf dem, und dem Zweck, für den sie sich zu
betätigen haben, schon fest. Ein Tarifvertrag soll dabei, ganz
autonom, herauskommen. Alle Inhalte und Bedingungen der Betätigung
liegen fest, sind rechtlich vorgegeben, heben aber das Recht, alle
Gegensätze, die es gibt, auszutragen, nicht auf. Die Gesellschaft
wird darauf festgelegt, alle ihre systemnotwendigen Gegensätze
selbst voran zu treiben. Der Staat achtet ‚nur’ darauf, dass es immer
die dem System immanenten, für das Funktionieren des Systems
unerlässlichen Gegensätze sind, um die die Betroffenen sich
kümmern. Dass dabei nichts entgleist, dafür ist eine
Tarifauseinandersetzung ein schönes Beispiel. Der Normalfall des
sozialen Friedens ist die Abhängigkeit des Lohnabhängigen vom
Kapitalisten. Wenn einmal Arbeiter mit ihrem Streikrecht versuchen, das
umzudrehen, die Verwirklichung des Interesses des Arbeitgebers von der
Erfüllung ihrer Interessen abhängig zu machen, wird diese
Freiheit zu einer Störung des normalen Verlaufs, welche auch ein
Ende finden muss mit dem Abschluss eines Tarifvertrages. Die
Ausführungen des Streikrechts sind keine Einschränkungen,
sondern der Inhalt dessen, worin dieses besteht.
— Der Staat
hat viele Instanzen in der Hand, an denen sich die Gewerkschaften
abarbeiten können und an denen sich dann deren Interesse bricht.
Daran bricht es sich nicht, es
verwirklicht sich. Die Freiheit, zu der sie ermächtigt sind, gibt
den Inhalt auch gleich vor. Eine anständige Gewerkschaft
akzeptiert, dass diese Freiheit wahrzunehmen auch das Interesse ihrer
Leute ist. Die Identität von staatlich dekretierter, ihrem Inhalt
nach schon festgelegter Freiheit und Interesse zu akzeptieren, das ist
der Fehler der Gewerkschaft.