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jf 8.10.07 – Fortsetzung Finanzkrise, Streik der GDL

Der letzte Termin sollte auf den Begriff zu bringen, wie sich an dieser Finanzkrise die Macht des Finanzkapitals darstellt. Dass die Kalkulationen des Finanzkapitals über den Fortgang des normalen ökonomischen Geschehens und des Lebensprozesses der Gesellschaft entscheiden, scheint den Akteuren klar zu sein. Dabei wissen sie aber selber nicht genau, was alles davon abhängt. Auch die Politiker sind kurzfristig in Aufregung geraten, dass ihrem ganzen politischen Zirkus ein Desaster drohen könnte. Es handelt sich also nicht nur um den hinterletzten Aufbau des Kreditgewerbes.  Das soll in 14 Tagen noch mal systematischer besprochen werden. Vorab aber folgende Überlegung zu den aufgetauchten Fragen:
   —  Wie geht die Vervielfältigung, wenn doch bei jedem Schritt reales Geld aus der Gesellschaft in den Kreislauf gezogen wird?
   — Ist 'fiktives Kapital' Schwindel oder Kapital, also Geld, das sich vermehrt?

Die Bereicherung geht wie immer im Kapitalismus übers Geld; wer durch Wertpapiere Geld verdient, hat mehr zum Einkaufen. Auch Geld aus Spekulation ist Bereicherung in der gesellschaftlich gültigen Form. Eine ganze Abteilung im kapitalistischen Betrieb bereichert sich gigantisch über das Verkaufen/Kaufen von bloßen Papieren, 'Wertpapieren' eben – da steckt das drin, was Marx 'fiktives Kapital' nennt. Natürlich gibt es auch Ent-Reicherung. Da erfährt man jetzt, dass Banken Milliardenverluste zu verbuchen haben und Posten in ihren Bilanzen, von denen sie nicht wissen, was die jetzt wert sind. Die fiktive Natur des von ihnen angesammelten Kapitals wird schlagartig in der Weise offenbart, dass diese Papiere keinen bezifferbaren Wert haben. Gleichzeitig werden sie von den Banken aufbewahrt in der Wahrscheinlichkeit, dass sie schon wieder irgendeinen Wert kriegen werden. Wenn sich schon ein Riesenanteil des kapitalistischen Geschäfts nicht mehr um die Ausbeutung von Proletariern dreht, soll man sich den Begriff der Sache – nicht im einzelnen – klarmachen. Da steht der Begriff fiktives Kapital im Mittelpunkt.
Es nützt nichts zu sagen: Konsumieren müssen auch Bankmanager, was produziert wurde; materiell lebt man vom Güterberg. Insofern fällt jeder Reichtum, sobald man ihn benutzen will, auf das zurück, was produziert worden ist. Die Art der Bereicherung ist im Kapitalismus von Anfang an keine Frage der Vermehrung nützlicher Güter, sondern dem Regime der Vermehrung von Geld untergeordnet. Dieses wiederum ist der Vermehrung von Kredit untergeordnet, dessen Begriff sich gar nicht in der Form des Verleihens erschöpft.
Für das Verständnis dieser Prinzipien, der Art der Vermehrfachung, ist es nützlich, die ersten Abschnitte des Finanzartikels (GS 3-07)  und das zuletzt verteilte kurze Papier durchzustudieren: Es ist eine Sache, wenn eine Bank das Geld – das sie aus irgendwelchen Quellen hat – verleiht. Mit diesem Geld zahlt jetzt der Schuldner, also ist es weg. Das läuft natürlich über Verbuchungsakte. Die Bank verbucht da nur ihr Recht auf termingerechte Rückzahlung mit Verzinsung. Das eigentümliche ist, dass die Banken aus ihrem Recht auf Zins ein Stück Vermögen machen, ein zinstragendes Papier, sogar den Beginn einer 'Wertschöpfungskette'. Aus dem bloßen Verleihen wird ein Papier, für das die Bank andere Geldbesitzer interessiert. Sie kann als Wertpapieremittent auftreten, der einem Geldpublikum was verkaufen kann, und zwar als Garantie und Mittel dafür, dass das Geld, das sie anlegen, vermehrt wird. Als wäre dieses Papier gleichzeitig eine kleine Druckmaschine, die zusätzliche Wertzettel auswirft. Sie verkauft das Recht (da steckt in diesem Fall der Akt der Verbriefung dazwischen, es gibt auch andere Formen) auf zukünftigen Gewinn aufgrund dessen, dass sie Geld weggegeben und in Wertpapiere verwandelt hat, die sie als Geldanlage anbieten kann. Es ist der Akt, ein Recht auf zukünftige verzinste Rückzahlung so zu behandeln, als wäre es gegenwärtiges nicht bloß Geld, sondern Geld mit dem Recht mehr zu werden. Weggegebenes Geld wie vorhandenes Geldkapital zu behandeln und als solches Geldbesitzern anzubieten - das ist der Witz vom fiktiven Kapital.
Man erfährt, dass dieses Verbriefen – also Schulden in eine Form bringen, in der man sie als Handelsartikel behandeln kann – einerseits eine hochkomplexe Angelegenheit ist, weil alle möglichen Kredite verschiedenster Qualität, Dauer und Zinssatzes gebündelt dem Markt angeboten werden. Andererseits scheint es in der Regel so zu sein, dass der neue Besitzer formell der Gläubiger wird, so dass sich die Bank da nur als Inkassonehmer betätigt, was sich aber für das Bankgeschäft ungeheuer lohnt. Denn sie verkauft ja nicht einfach diese Papiere ans Publikum, sondern bei dieser jetzt in die Krise geratenen Konstruktion werden die verbrieften Kredite an – meistens von den Bank selbst gegründete – Gesellschaften weitergegeben. Für diesen Akt der Konstruktion, Übertragung und Inkasso berechnet die Bank der 'Zweckgesellschaft'  hohe Gebühren. Dafür kassiert diese Zweckgesellschaft die Zinsen. Ob die Bank irgendein Prozent von den Zinsen bei sich behält, oder ob sie das ganze Zinsrecht an diese abtritt und selbst nur Gebühren kassiert, ist egal. Das ist jedenfalls der Gewinn der Bank. Der 'Fonds' hat dann die verbrieften übernommenen Schulden als sein Vermögen, das sich zum verlangten Zinssatz verzinst und auf das er seinerseits diese 'Securities', also selber Wertpapiere ausgibt zu einem geringeren Zins, was banktechnisch dadurch gerechtfertigt ist, dass sie kürzer laufen und sich deswegen mit anderen Wertpapieren vergleichen.
Das Entscheidende daran ist, dass schon im Akt der Übertragung dieser Schulden in das Vermögen eines solchen Fonds das Recht auf zukünftigen Erlös zum Vermögen dieser Gesellschaft wird, das diese dazu ermächtigt, ihrerseits wie der Eigentümer von einem ungeheueren Reichtum aufzutreten, der andere daran teilhaben lassen kann. Das kann man als Refinanzierung bezeichnen, weil so die Bank ihr Geld und ihre Gebühren (wieder) bekommt. Dann bezieht sich diese Zweckgesellschaft auf die von ihr übernommenen Papiere ernsthaft als ein Geldkapital, einen sicher zu verzinsenden Vermögensbestand. Das Geld, das dem zugrunde liegt, hat längst der Hypothekenschuldner ausgegeben. Aber für die Zweckgesellschaft ist es ein neues Vermögen, für das sie ihrerseits in Form meistens kurzfristiger Papiere Zins und Rückzahlung verspricht und dafür von ihrer Kundschaft (z.B. Rentenfonds, die ihrerseits das Geld zum Vermehren anlegen) gutes Geld einnimmt. Die haben jetzt wieder ein Geldkapital in der Hand, dafür haben sie ja ihr wirkliches Geld hingelegt. Das gekaufte Papier hat diese Verwandlung bewerkstelligt. Man kann das alles auch sehr billig betrachten mit dem Gedanken, dass das angelegte Geld zurückgekommen ist. Vielleicht mit der Vorstellung, dass der erste Zins auf verschiedene Instanzen aufgeteilt wurde. Der ökonomische Begriff dessen ist das nicht.
Was passiert, wenn aus Rechtsverhältnissen in Bezug auf weggegebenes Geld ein Instrument wird, um frisches Geld in vermehrungsfähiges Geld zu verwandeln? Da ist aus dem Recht auf Verzinsung das seltsame Ding geworden, das Marx fiktives Kapital nennt, also ein Vermögenstitel, der zukünftige Erträge so behandelt, als wären sie gegenwärtig vorhandenes und mit einer Vermehrungsgarantie ausgestattetes Geldvermögen.
Es sollte geklärt werden, was bei diesen Zinsdifferenzgeschäften ökonomisch passiert, welcher Bezug da stattfindet. Da wird weit in der Zukunft Liegendes – Hypothekenkredite laufen teils über 20 Jahre – mit der Aussicht auf verzinste Rückzahlung zum Wertpapier gemacht, das jetzt quasi schon diese Zukunft wie einen gegenwärtigen Wert behandelt. Wenn die Milliarden, die so ein Fonds mit den gekauften Krediten wert ist,  auf die ursprünglichen Kreditverhältnisse bezogen sind, dann schließt das ein, dass das die Summe ist, die bestenfalls in diesen 20 Jahren sich ansammelt, aber der Fonds behandelt sie als gegenwärtigen Besitz, verwandelt ein Recht auf Zukünftiges in gegenwärtiges Vermögen. Hinzu kommt, dass das, was die Zweckgesellschaft ihrer Bank an Gebühren zahlt, sie nicht aus im letzten Jahr angesammelten Zinsen zahlt, damit würde keine Bank reich, sondern, was die Fonds an ihre Muttergesellschaften abführen, dafür errechnen sie ihren Reichtum aus all den lang laufenden Wertpapieren. Aus zukünftigen Erträgen rechnen sie sich die Fähigkeit zu, schon heute Gebühren an die Bank, vielleicht auch schon Zinsen an Anleger zu zahlen. Sie rechnen damit, dass sie verbriefte Kredite haben, die in Zukunft mehr abzuwerfen versprechen, also können sie heute mehr Zinsen zahlen, als sie eingenommen haben, weil in Zukunft ja mehr Zinsen anfallen.
   — Dass dies so eine komplizierte Sache sei, ist doch nur eine Chimäre der Bankangestellten, um für die besondere Qualität der Fonds zu werben. Die Qualität soll  in der Streuung bestehen, weil alle Varianten drin sind, wird das Risiko des kleinen Investors vermindert.  Das Ganze wird vielschichtig gebündelt, weil sie selbst den Wahn verfolgen, dass der Verlust sich durch anderen Gewinn ausgleicht. Weil wer gewinnt, macht das auf Kosten eines anderen. Je größer der Fonds, desto besser funktioniert der Ausgleich.
   — Ein spekulatives Geschäft wird doch nicht durch ein zweites sicherer.
Wir reden ja gerade über einen Zwischenfall im Finanzgewerbe, bei dem dieses allgemeine Gerede über Risikominderung in sein Gegenteil umgeschlagen ist. Jetzt führen doch die wunderbaren Konstruktionen dazu, dass die Risiken gar nicht ausgeglichen werden, sondern sich akkumulieren und bis zur Annullierung des aktuellen Werts führen. Das Versprechen ist, dass es sich ausgleicht. Dass das nicht stimmt, ist die Erfahrung und der zu erklärende Tatbestand.
Nach der qualitativen Seite genommen, ist das die Weise, wie Schuldforderungen der Bank verwandelt werden, eine Methode, aus Schuldversprechen unterschiedlicher Art ein Angebot an die Anleger zu machen, ein Schuldenbündel, das so eine andere Qualität bekommt, eben mit dem Versprechen einer Vermehrungsgarantie versehen wird. Da darf man nicht fragen, ob das aufgehen kann, sondern muss die Verwandlung zur Kenntnis nehmen.
Für die jetzige Krise ist ein Moment entscheidend. Es passiert nicht einfach ein Schuldenweiterreichen, sondern eine Verwandlung in eine neue Sorte Geld hervorbringendes Vermögen. Bei der genannten Konstruktion ist die Funktion der Zweckgesellschaften wichtig, die beides – Trennung und Bezugnahme – repräsentieren. Sie selber verkaufen nicht ihre übernommenen Kreditbündel, sondern sie besitzen die und geben darauf auf sich selbst lautende neue Schuldverschreibungen heraus. Da ist der Bezug auf den ursprünglichen Schuldner vermittelt, die Zweckgesellschaft gibt nichts weiter, teilt nichts, sondern sie kassiert Zinsen und rechnet sich ihr Recht auf Verzinsung ihrer Wertpapiere als Vermögen an, für das sie von ihrer Kundschaft Geld kassiert. Wenn diese Papiere in die Krise geraten, dann hat das zwei Ausgangspunkte: Es kann zum einen sein, dass sich ihre Papiere nicht mehr so wie gedacht verzinsen. Dann fällt aber nicht nur ein Zinsertrag aus – das wäre bei diesen Summen lächerlich. Wenn nämlich der Verdacht entsteht, die Wertpapiere, die sie als ihr Vermögen betrachten, werden womöglich nicht pünktlich verzinst, dann ist gleich die ganze Hochrechnung zum fiktiven Kapital (also der ganze Vermögensbestand der Gesellschaft) in Frage gestellt. Da wird die Leistung der Verbriefung – das Hochrechnen dieses Rechtes auf zukünftige Zinszahlung als Vermögen zu deklarieren, also die Verfertigung fiktiven Kapitals aus dem Recht auf Zins – fragwürdig. Das wäre egal, solange es niemand merkt und ihre Papiere immer noch neue Käufer finden, solange sie das Geld bekommen, das sie immer von neuem brauchen, um ihrerseits ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Sie wollen das ja nicht aus ihrem Vermögen begleichen, sondern immer von neuem eine Schuld durch die nächste ablösen, sie wollen ein dauerhaftes Geschäft. Wenn jetzt diese Gesellschaften ihre Wertpapiere nicht mehr termingerecht neu an den nächsten Mann bringen, sind sie gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet. Um das leisten zu können, brauchen sie frisches Geld für die nächste Tranche ihrer Fondsanteile oder Schuldverschreibungen, sonst ist das Geschäft kaputt. Von diesen beiden Ecken her gerät das Geschäft in die Krise. Die über Jahre laufende Hochrechnung zum fiktiven Kapital wird fragwürdig. Das ist die Grundlage dafür, dass ihr eigener Status als immer neu sich refinanzierender Emittent von Wertpapieren fragwürdig wird.
Das ist jetzt eingetreten. Auch wenn sie beteuern, die von ihnen kreierten Wertpapiere seien durch das Vermögen gesichert - ohne Nachfrage haben sie keinen Wert. Da wird der Vorteil, dass sie keinen Börsenkurs haben, zum Nachtteil. An der Börse zeichnet sich der Zweifel am fiktiven Kapital dieses Fonds in der Wertbewegung dieser Papiere ab und den Schaden haben die jeweiligen Besitzer, wie sonst den Nutzen. Wenn diese nicht börsennotierten Papiere nicht wie erwartet den Gesellschaften abgenommen werden, dann haben sie keinen Wert mehr. Zur Not kaufen die Banken selbst die Fondspapiere, was für sie betrachtet absurd ist. Sie machen sich haftbar dafür, dass der Fonds seiner Kundschaft gegenüber liquide bleibt, haben aber dann selbst nur Papiere in der Hand, die keiner haben will, und sie können nur auf zukünftiges wiederkehrendes Geschäft hoffen.  Wenn die Banken erkennen, die Papiere sind nichts mehr wert, sie haben Leichen im Keller, fürchten sie sich vor der nächsten Bilanz, die den wirklichen Wert der Papiere ausweisen muss und wenn sie diese abschreiben müssen, haben sie immer noch die verbrieften Kredite, aber die wollten sie ja gerade loswerden und an der Zweckgesellschaft Geld verdienen. So schlägt es als Verlust zu Buche. Wenn nicht vorher der Zirkus wieder losgeht, müssen sie die übernommenen Papiere auf Null abschreiben.
   — Im Artikel kommt es einem so vor, als ob die Fonds ganz andere Vervielfältigungstechniken auf die Geschäfte mit den verbrieften Hypothekenkrediten draufsetzen.
Das ist in einer Hinsicht auch zu halten, sie setzen nämlich ihre Schuldpapiere, die sie ausgeben, als eine neue Sorte fiktiven Kapitals in die Welt. Die sind zwar bezogen auf die vom Fonds gekauften verbrieften Hypothekenpapiere, doch zu beachten ist die Art dieses Bezugs. Es ist kein einfaches Weiterreichen, sondern es ist das Schaffen von Wertpapieren auf Basis dessen, dass sie ihr Vermögen aus gekauften Wertpapieren, also einem gekauften Recht auf zukünftige Tilgung und Verzinsung hochgerechnet haben. Auf das geben sie Papiere, die Securities, aus, die den Wert daraus beziehen, dass sie ihrerseits einen Zins versprechen. Dem Käufer ist es letztlich egal, woher der Zins kommt; dafür hat die Zweckgesellschaft und im Ernstfall die Bank, die dafür garantiert, gerade zu stehen. Der Wert dieses fiktiven Kapitals, den die Zweckgesellschaft dafür zahlt, bestimmt sich aus der Qualität dieses Papiers als Kapitalanlage. Die Käufer haben mit diesem Papier ein fiktives Kapital in der Hand, das sich aus der Zinszahlungszusage des Fonds ergibt. Der hat dann das Problem, wie er damit wirtschaftet. Das ist die Verdoppelung, die dort stattfindet.
  — Einerseits wurde gesagt, das sei die radikale Emanzipation von Wertschöpfung. Und am Ende wurde von der tatsächlichen Macht gesprochen, die sie gewinnen. Geht diese Macht des Finanzkapitals so, dass sie mit dem Geld, das sie gewinnen, z.B. eine Fabrik kaufen können?
Mit Macht über die Gesellschaft ist die Macht über den Geschäftsverkehr der Gesellschaft gemeint. Und von dem Geschäftsverkehr der Gesellschaft ist der Lebensprozess der normalen Menschen ein Abfallprodukt. Nun kann man sagen, dass diese hier besprochene Krise die Macht eines Finanzkapitals betrifft, die sehr immanent ist, wo das Finanzkapital seine Macht in der Weise betätigt, dass es für anlagewillige Geldbesitzer Gelegenheiten zur Geldanlage schafft, die den Charakter fiktiven Kapitals haben. Hier betätigt sich eine Macht, die einerseits enorme Geldsummen in Schwung bringt; andererseits bezieht sich hier das Finanzkapital im Wesentlichen immerzu auf sich selbst. Soweit die reale Wirtschaft davon betroffen ist, muss man in Rechnung stellen, dass es nicht nur so ist, dass diese Türme an fiktivem Kapital des Finanzkapitals dann betroffen sind, wenn die ursprünglichen Schuldner nicht mehr zahlen können und sich dies herumspricht. Sondern schon mit dem Akt der Verbriefung ist es nicht mehr das einfache Verhältnis, in dem die Bank der Gläubiger eines Schuldners ist, und es vielleicht sogar das Moment von Kulanz gibt: Die Schuld wird gestreckt, weil der Gläubiger hofft, dass der Schuldner demnächst wieder liquide wird. Das wäre noch das Moment von Dienst am ursprünglichen Geschäft. So etwas ist weg, wenn daraus ein Finanzprodukt wird, das zur Basis einer Zweckgesellschaft wird, denn da kommt es nur noch darauf an, dass das seinen Wert behält; entsprechend hart wird mit den ursprünglichen Gläubigern umgesprungen. Das ist ein Moment der Rückwirkung auf die reale Wirtschaft.
Heutzutage ist diese Art, mit Kredit zu wirtschaften – dass eine Bank große Kredite vergibt und daraus gleich wieder ein Finanzprodukt macht, das sie verkauft – umgeschlagen in das Verhältnis, dass heute Banken große Kredite gleich im Hinblick darauf vergeben, dass sie damit ein Material in der Hand haben, um sie dann sofort in solche verbrieften Finanzkonstrukte zu verwandeln, mit denen sie das nächste Geschäft machen. Weil es aber für dieses nächste Geschäft jetzt erst einmal keinen Markt mehr gibt, hängen die zugesagten Kredite in der Luft. Deshalb überlegen jetzt viele Banken, ob sie die Kredite trotzdem vergeben und sich mit dem bloßen Zins begnügen, oder ob sie nicht den Kredit ganz streichen und lieber hohe Gebühren für die Nichtvergabe des Kredites an den prospektiven Schuldner zahlen. Ob so etwas auf die reale Wirtschaft in dem Sinn zurückwirkt, dass die Deutsche Bahn z.B. keine neuen Züge mehr kaufen kann, oder ob das Kredite sind, die ihrerseits wieder nur an Finanzhaie gehen, die die Deutsche Bahn nur kaufen wollen, um sie zu zerschlagen und daraus eine Rendite zu machen wie diese neulich besprochenen Private-Equity-Fonds, ist egal. Auf jeden Fall werden auch die Dienste betroffen, die das Finanzkapital mit seiner Macht über die reale Akkumulation und dann auch für die reale Akkumulation leistet. Ob möglicherweise eine allgemeine Kreditklemme droht, war auch das Bedenken von Finanzministern und Notenbankverantwortlichen. Vielleicht gingen ihre Befürchtungen auch dahin, dass, wenn große Finanzmassen im Verlauf der Krise entwertet werden, dies auch die Währung angreift und damit jeden betrifft, der diese Währung besitzt, und die Währungsrelationen durcheinander kommen. Der gesamte gesellschaftliche Lebensprozess ist tatsächlich zu einer abhängigen Variablen von diesem Finanzwesen herabgesetzt. Auf die Warenproduktion wirkt dies zurück, weil der Reichtum, der über alle Phasen der Warenproduktion und Konsumtion befindet, nämlich die Akkumulation von Geld, tangiert wird. Tangiert wird das Mittel, das für alles in der Gesellschaft zuständig ist. Die Nation bilanziert von vornherein nicht den realen Lebensprozess ihrer Gesellschaft, sondern das, was an Geldakkumulation zustande kommt. Da mag es dann auch nationale Unterschiede geben. Warum waren die Engländer z. B. mit ihren Akkumulationsraten immer etwas voraus? Weil sie das Finanzgeschäft in so enorme Höhen getrieben haben. Jetzt geht es der Londoner City einmal an den Kragen, lautet die höhnische Begutachtung der hiesigen öffentlichen Meinung. Vielleicht sinkt die englische Wachstumsrate ja tatsächlich. Nationen unterscheiden diese Sorte Wertvermehrung nicht von einer anderen.
Wenn man versucht, die Angelegenheit vom gesunden Menschenverstand her aufzurollen, kommt man in die Versuchung zu sagen, dass letztlich doch nicht mehr zu verteilen ist als die Zinsen, die irgendwer zahlt, und entschließt sich dann zu der Fortsetzung, dass letztlich das ganze Finanzgewerbe nicht mehr als eine Aufteilung der Zinsen ist, die irgendein produktiver Kapitalist oder ein verschuldeter Arbeitnehmer abdrückt. Diese schlichte Vorstellung trifft nicht zu, weil sie beiseite lässt, dass das Finanzkapital das Recht und die Macht hat, diese Verzinsung in absehbare oder auch unabsehbare Zukunft hochzurechnen zu einem gegenwärtig verwendbaren Vermögen. Die Grenze des Schwindels wird vielleicht da gestreift, wo ein Finanzkapitalist davon ausgeht, dass über sein Recht und seine Macht, sich ein fiktives Kapital gutzuschreiben, nicht bloß die längste Laufzeit (Verzinsungsdauer) entscheidet, sondern dass er mit seinem Verzinsungsgeschäft eigentlich nie Schluss machen will. Es liegt in seinem Ermessen und in seinem Standpunkt, dass, wenn der eine Kredit abläuft, er sofort den nächsten Schuldner greifen kann. Oder wenn eine Zweckgesellschaft, die von den Restriktionen, denen die Banken unterliegen, frei ist, sich eine Zukunft von Erträgen errechnet und kalkuliert, auf die hin sie dann wieder ziemlich immense Summen an neuen Geldanlagen in die Welt setzen kann. Vielleicht gibt es Zweckgesellschaften mit einem Verfallsdatum, das durch die Dauer der übernommenen Kredite bestimmt ist, und am Ende wird abgerechnet. Eine Bank jedoch sagt niemals, dass sie im Jahr x fertig ist. Sie weiß und geht davon aus, dass die Kredite, die im Jahr x ablaufen, bis dahin längst durch dreimal so viele Kredite ersetzt sind, die erst wesentlich später ablaufen, so dass sie eigentlich auch schon eine Verzinsung von Krediten, die sie noch gar nicht vergeben hat, als gegenwärtiges Vermögen rechnen kann. Banken können auf die Tatsache setzen, dass sie ein wunderbares Geschäft mit dem Kassieren von Zinsen unterhalten und in Zukunft Geld verdienen. Allein darauf hin können sie sich sogar zirkulationsfähige Vermögenstitel zurechnen. Marx redet im K III von einem Zustand, als diese Vermögenstitel, die die Bank sich im Hinblick auf zukünftige Erlöse zurechnen darf, sogar noch den Charakter zirkulationsfähiger Banknoten hatten, also als Zahlungsmittel unmittelbar in Umlauf gebracht werden durften. Die politökonomische Rechtfertigung dafür ist, dass die Banken der Gesellschaft die Verfügung und Beschaffung von Geldmaterie ersparen. Auch ein Unterpunkt zu der Macht des Finanzkapitals.
Der Artikel im GS sollte nicht so verstanden werden, als wäre diese Sumpfblüte überhaupt der Knüller im Finanzgeschäft. Sie ist ein Knüller, was man an den so gigantischen Wirkungen des Scheiterns dieser Sorte Geschäft sieht. Aber andererseits ist es nur ein Geschäftszweig neben all den anderen: Börse, Privat-Equity-Geschäfte, etc.
Noch etwas zu dem Stichwort Zinsdifferenz. Die Zweckgesellschaft übernimmt von einer Bank verbriefte Kredite; gibt auf dieses Vermögen ihrerseits Geldanlagepapiere mit Verfallsdatum und Zins aus; aus dem Geld, das sie da an sich zieht, bezahlt sie der Bank das Vermögen, das sie übernommen hat; und weil sie dasselbe Geld, das sie an sich gezogen hat, den Anlegern immer wieder zurückgeben muss, muss sie für ihre Wertpapiere, immer wenn sie ablaufen, neue Käufer finden, denen sie wieder einen Zins verspricht, der geringer ist als der, den sie auf ihr Vermögen kassiert. Was verdient jetzt diese Zweckgesellschaft? Einerseits kann man sagen, dass sie an der Differenz zwischen den Zinsen, die sie zahlt, und denen, die sie an sich zieht, verdient. Bloß wie rechnet das Finanzkapital? Es rechnet nicht in absoluten Summen, also z.B. 2 % Differenz zwischen den beiden Zinsgruppen und damit 2 % Gewinn. Worauf sind dies denn 2 %? Es sind 2 % auf ein Vermögen, das die Fondsgesellschaft mit dem Geld bezahlt hat, das sie an sich gezogen hat, also mit fremdem Geld; die Gesellschaft hat dafür kein eigenes Geld hinlegen müssen. Was sich da verzinst, erfährt man aus Bemerkungen der folgenden Art: So ein Fonds wie der Rhineland-Funding ist mit einer Eigenkapitalausstattung von 500 € gegründet worden. Alles andere ist fremdes Geld. Bilanzkapitalistisch ergibt sich daraus eine riesige Verzinsung. Von wegen also, die aufeinander folgenden Geschäfte würde sich nur ein und dieselbe Zinssumme teilen. Zinsdifferenz ist also nie und nimmer der Begriff dieses Geschäfts.
In der nächsten Nummer soll ein Artikel nachgereicht werden, um auf das aufmerksam zu machen, worauf es uns bei dem vorliegenden Artikel in GS 3-07 angekommen ist. Dafür sind Kritiken, Einwände und sonstige Rückmeldungen nützlich.

2. GDL-Streik

   — Der Schluss im GS-Artikel(3-07) ist nicht korrekt formuliert: „Die Lokführer marschieren zurück in Richtung auf einen ordentlichen Tarifverbund mit Transnet und GDBA und bringen da die nötige Flexibilität hinein.“ (S. 130 unten)
Das bezieht sich auf einen Stand, als die GDL sich auf die Mediation durch zwei CDU-Politiker eingelassen hatte, mit der Aussicht auf das Mandat für die Lokführer auch von der Transnet und der GDBA. Die GDL marschiert zurück auf einen Stand, auf dem sie im Rahmen eines Gesamttarifvertrages einen Sonderstatus für ihre Klientel zugesprochen bekommt. Das Scheitern der Lösung mit den Mediatoren war eine Leistung der DB und der Transnet. Die Bahn lehnte alle Forderungen der GDL durchweg ab, ließ aus dem Auftrag der Mediatoren, einen Abschluss im Rahmen eines Gesamttarifvertrages zu finden, ihre 4,5 % als unverrückbaren Wert stehen. Hinzu kommt noch die Frechheit, mehr Lohn anzubieten, wenn zwei Stunden mehr gearbeitet würde, das heißt 4,5 % mehr anzubieten und die zwei zusätzlichen Stunden auch noch zu bezahlen, dazu dann 10 % Lohnerhöhung zu sagen; wozu sich die Transnet dann sofort einverstanden zeigte, damit ihr ausgehandelter Tarifvertrag nicht ausgerechnet durch die konkurrierende GDL aufgesprengt wird. Die ganzen Verhandlungen scheinen so lange stattgefunden zu haben, bis die Bahn mit ihren Alternativplänen fertig war.  
Mit dem Eingehen auf die Mediation machte die GDL ihre Kompromissbereitschaft deutlich. Die Gegenseite ließ sich darauf aber nicht ein.
Mit dem Ruf nach der Politik beschwerte sich die GDL über die Zurückweisung der DB. Dass die Einlassung der GDL auf die Mediation ein Rückzieher in Richtung Tarifverbund mit den anderen Gewerkschaften war, wird nicht dadurch widerlegt, dass ihnen dies von der Gegenseite nicht zugestanden wurde.
   — Mit dem Beharren auf ihren Forderungen passen die GDLer nicht mehr in die Gewerkschaftslandschaft.
Die Streikankündigungen der GDL mündeten in ein Beschwichtigungsverfahren ein, in ein Abstandnehmen von ihrer Sonderrolle. Auf dem Weg in den Tarifverbund bringt die GDL einerseits die für sie "nötige Flexibilität" mit, die die Gegenseite andererseits für praktikabel hält. Die Bahn versucht, die Sonderbehandlung der Lokführer in ihre Strategie einzubauen, börsenfähig zu werden und dementsprechend Lohn und Leistung zu sortieren.
Eine Gewerkschaft, die weiß und auch kundtut, Streik wäre das Kampfmittel, ihre Forderungen durchzusetzen, diesen dann rechtzeitig ankündigt, damit sich der Gegner darauf einstellen kann, führt nicht wirklich einen richtigen Kampf  um ihre Anliegen. Die Strategie der vorherigen Ankündigung aller Maßnahmen, des Einlassens auf die Mediation, ohne vorher Druck gemacht zu haben, des Zulassens der übertriebenen öffentlichen Besprechung ist für ihr Anliegen ziemlich kontraproduktiv. Die GDL tritt viel eher ihrem Publikum als ihrem Arbeitgeber gegenüber.
Die Bahn besteht auf den Vereinbarungen, die sie mit den anderen Gewerkschaften geschlossen hat. Dazu passt die GDL nicht, die sich der Form nach kompromissbereit zeigt, vom Inhalt her aber nicht. Die Bahn rückt trotz Einlassung auf die Mediation kein bisschen von ihrer Position ab.
   — In diesem Fall handelt es sich um eine eigenartige Mediation, weil sich hier nicht (nur) zwei Gegner gegenübertreten.
In diesem Fall stand die GDL nicht nur der Bahn, sondern auch noch der konkurrierenden Gewerkschaft gegenüber. Ansonsten treten sowieso keine Mediatoren auf, sondern Schlichter, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem formellen rechtsförmlichen Verfahren vermitteln.
Die GDL wünscht eine Intervention des Eigentümers Staat, bekommt prompt die Antwort, es handle sich um Tarifautonomie, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, was in diesem Staat Freiheit ist. Der Staat schreibt in diesem Sektor Selbstbestimmung vor. Ausgerechnet die Kommentatoren der FAZ, die überhaupt nichts von Gewerkschaften und Streiks für den Anfang vom Ende einer kapitalistischen Nation halten, werden bei diesem Streik zu ideellen Befürwortern des Streikrechts, gegen Gerichte, die nach ihrer Meinung mit ihren Beschränkungen das Streikrecht untergraben.
Forderungen an den Staat, sich dafür stark zu machen, dass die GDL gefälligst vom Gegenüber als Tarifpartner anerkannt werden sollte, bezieht dieser gar nicht auf sich und erklärt sich für unzuständig. Eine Wahrheit über das Recht ist damit schon angesprochen.
   — Wenn der Staat das Recht auf Streik gewährt und dieses im entsprechenden Rahmen wahrgenommen wird, erhält er das ihm genehme Ergebnis.
Das Recht auf Streik ergänzt das Recht auf  Eigentum, womit der Staat anerkennt, dass seine Gesellschaft eine von Gegensätzen ist – was er übrigens mit jedem Recht anerkennt. Das Recht schafft keine Gegensätze aus der Welt, gibt ihnen vielmehr eine Verlaufsform und sorgt für ihre Erhaltung. Mit der Gewährung eines Streikrechts legt der bürgerliche Staat auch die Streikenden darauf fest, Mitglieder einer Gesellschaft der Gegensätze zu sein. Die Zurückweisung der Forderung, die Bahn zur Vernunft zu bringen, ist konsequent. Der Staat löst keine Gegensätze auf, sondern achtet auf  einen geordneten Verlauf  dieser Gegensätze. Dass dabei die Klasse der Kapitalisten auf einmal den Kürzeren zieht, ist wegen der Natur der Gegensätze, die der Staat regelt und aufrechterhält, ausgeschlossen.
   — Die Gewerkschaft hat sich doch an den Staat als Eigentümer der Bahn gewandt.
Das beruht auf der Besonderheit, dass in diesem Fall Eigentümer und Verhandlungsgegner nicht zusammenfallen. Das Herantreten an den Staat war eine Forderung an die Politik. Mit dem Hinweis, der Staat wäre Aktionär der Bahn, welcher sich grundsätzlich nicht in Tarifverhandlungen einmischt, erklärt er sich prinzipiell für unzuständig.
Mit der Gewährung der Autonomie verlangt der Staat den betroffenen Parteien ihre Freiheit regelrecht ab. Der Inhalt der Freiheit liegt mit dem Feld, auf dem, und dem Zweck, für den sie sich zu betätigen haben, schon fest. Ein Tarifvertrag soll dabei, ganz autonom, herauskommen. Alle Inhalte und Bedingungen der Betätigung liegen fest, sind rechtlich vorgegeben, heben aber das Recht, alle Gegensätze, die es gibt, auszutragen, nicht auf. Die Gesellschaft wird darauf festgelegt, alle ihre systemnotwendigen Gegensätze selbst voran zu treiben. Der Staat achtet ‚nur’ darauf, dass es immer die dem System immanenten, für das Funktionieren des Systems unerlässlichen Gegensätze sind, um die die Betroffenen sich kümmern. Dass dabei nichts entgleist, dafür ist eine Tarifauseinandersetzung ein schönes Beispiel. Der Normalfall des sozialen Friedens ist die Abhängigkeit des Lohnabhängigen vom Kapitalisten. Wenn einmal Arbeiter mit ihrem Streikrecht versuchen, das umzudrehen, die Verwirklichung des Interesses des Arbeitgebers von der Erfüllung ihrer Interessen abhängig zu machen, wird diese Freiheit zu einer Störung des normalen Verlaufs, welche auch ein Ende finden muss mit dem Abschluss eines Tarifvertrages. Die Ausführungen des Streikrechts sind keine Einschränkungen, sondern der Inhalt dessen, worin dieses besteht.
   — Der Staat hat viele Instanzen in der Hand, an denen sich die Gewerkschaften abarbeiten können und an denen sich dann deren Interesse bricht.
Daran bricht es sich nicht, es verwirklicht sich. Die Freiheit, zu der sie ermächtigt sind, gibt den Inhalt auch gleich vor. Eine anständige Gewerkschaft akzeptiert, dass diese Freiheit wahrzunehmen auch das Interesse ihrer Leute ist. Die Identität von staatlich dekretierter, ihrem Inhalt nach schon festgelegter Freiheit und Interesse zu akzeptieren, das ist der Fehler der Gewerkschaft.