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jf 26.03.2007 – Bildung als Menschenrecht, der Munoz-Bericht
— Es ist etwas seltsam, dass eine Nation, die
sonst gegenüber anderen Nationen Kritik im Namen der
Menschenrechte übt, selbst unter diesem Titel kritisiert wird. Die
Kritik bezieht sich auf das deutsche Schulsystem, das gemäß
der zugehörigen Ideologie durch seine Dreigliedrigkeit gerade der
Natur der Kinder entsprechen will. Dieses System wird seit Jahren auch
innerhalb Deutschlands vom Standpunkt einer gerechten Auslese
kritisiert. Die Infragestellung geht dahin, ob die Verteilung auf die
Berufe mit diesem System funktional gestaltet wird.
— Die vorherrschende öffentliche Begleitung
des Themas war, ob der(!) das(!) darf(!).
Die Kritik am Schulsystem kommt einerseits von den Arbeitgebern, dass
nämlich der Output insbesondere der niederen Abteilungen
nicht brauchbar sei, das Schulsystem also nicht funktional ist. Wenn
gerügt wird, dass insbesondere Arbeiterkinder mit
Migrationshintergrund mit ihrer Schullaufbahn in eine Position kommen,
mit der sie für eine Berufslaufbahn ziemlich verloren sind, dann
ist dabei auch an Funktionalität gedacht. In diesem Fall nicht als
Vorwurf an die Schüler, sondern umgekehrt an das Schulsystem,
dass das die Schüler nicht qualifiziert. Es sind alles
Funktionalitätsgedanken, die z.B. mit dem Ideal der
Chancengerechtigkeit überhöht werden. Bei dieser Sorte Kritik
gilt das Erwerbsleben, wie es ist, als Messlatte für die
Leistungsfähigkeit, nur darauf kommt es an. Eine Kritik in dem
Sinn ist es nicht, wenn man die systemdienlichen Leistungen, die
alle Welt von diesem Schulsystem erwartet, für zu gering erachtet.
Dann ist es vielleicht ein Verbesserungsvorschlag, aber die
Funktionalisierung des Wissens für die Selektion für das
Berufsleben, die dieses System zustande bringt und voll in Ordnung
geht, wird nicht angesprochen. Es handelt sich hierbei um ein
Beispiel, wie Kritik heute geht.
Was fügt die Kritik des UNO-Menschrechtskommissars der
innerdeutschen Kritik seit PISA hinzu?
— Der Vorwurf von Munoz geht doch nach einem
rassistischen Maßstab. Er fordert, dass alle die gleichen Chancen
haben sollen und es nicht immer dieselben, die Migrantenkinder, die
Ausländer treffen solle. Die Schule würde nicht die
Leistungsfähigkeit der Kinder herausfinden und sie
dementsprechend auf die Berufe verteilen, sondern der
Maßstab wäre schon die Situation des Elternhauses.
Den Vorwurf, die Auswahl hier nach rassischen Gesichtspunkten
vorzunehmen, gibt es nicht. Munoz will mit dem Verweis auf
Migrantenkinder und deren schlechte Erfolge seinen Vorwurf
verdeutlichen, wie ungerecht und wenig förderlich dieses
Schulsystem sei. Eben eine neue Fassung der mangelnden
Funktionalität. Bei dieser Kritik, die sich gerade auf die unteren
Schichten der Gesellschaft bezieht, ist schon das Affirmative daran
abgehakt: ein gesellschaftliches Oben und Unten, eine besondere
Situation der Migrantenfamilien; auch soll das Schulsystem zwar
fördern, aber letztlich an der Hierarchie sowieso nichts
ändern usw. Das Besondere an Munoz ist, als Repräsentant
der UNO-Menschenrechtskommission aufzukreuzen und die Schule in diesen
Zusammenhang zu stellen.
Wenn es heißt, das Schulsystem erfülle seinen Dienst
nicht, wird eine Mischung aus der wirklichen Funktion, die es in einer
kapitalistischen Nation hat, und einem Ideal, dem Schüler damit
gerecht zu werden, und ihn, wenn er das Zeug dazu hat, aus seinen
desolaten Verhältnissen herauszuholen, in Anschlag gebracht.
— Munoz bezieht das, was in der Schule
praktiziert wird, nicht auf die schädlichen Funktionalismen,
sondern nimmt es als ein grundsätzlich mangelhaftes
Verhältnis, das die Herrschaft gegenüber ihrer
Rechtsverpflichtung auf die Menschenrechte, auf z.B. ein „gleiches
Recht auf Bildung“ einnimmt.
Der Titel 'Menschenrechte' ist der pauschale Appell an einen
Pflichtenkatalog einer guten Regierung. Selbst wenn von einer
Unterausstattung des Schulwesens die Rede ist, wird nicht die Art und
Weise der Einteilung der finanziellen Mittel des Standorts Deutschland
untersucht; sonst käme man ja auf den wirklichen
Prioritätenkatalog einer solchen Herrschaft. Weder die Inhalte der
Bildung noch der Zweck des Unternehmens, die Selektion, kommen in
den Blick. Mit dem Vorwurf der Verfehlung wird dies neben die
Vorstellung der Leistung guter Herrschaft gestellt. Eine Kritik, die in
eine Affirmation aller Ideale guten Regierens mündet und von den
Kritisierten mit dem Hinweis begrüßt wird, sich genau
darum zu kümmern.
— Insofern ist diese Kritik so etwas wie ein
Gütesiegel für das Abstraktum „demokratisches, gutes
Regieren“.
Der entscheidende Unterschied ist jetzt, ob irgendein Betroffener oder
dessen Anwalt Kritik übt und dabei die Vorstellung hat, er
hätte mit dem "Menschenrecht" seinem Idealbild von Erziehung noch
ein besonderes Gütesiegel der Kritik aufgedrückt. Eine solch
emphatische Kritik von unten, die dem Staat nur die besten Absichten
unterstellt, ist antikritisch.
Munoz kommt nun aber nicht von unten, sondern tritt als Vertreter der
personifizierten Staatengemeinschaft auf. Wenn die das Wort
Menschenrechte in den Mund nimmt, fällt einem sofort ein, dass
doch gerade umgekehrt immer Deutschland dem Rest der Welt vorhält,
es würde die Menschenrechte schleifen lassen. Es kommt also
in diesem Fall auf etwas anderes an, wenn ein solcher Repräsentant
mit diesem Verdikt daherkommt.
In der Menschenrechtskommission der UN hat sich der Titel
'Menschenrechte' verselbständigt; er ist zu einem
eigenständigen Katalog geworden, auf den eine internationale
Kommission quasi interesselos aufpasst, ihn sogar noch zergliedert
und für alle möglichen Unterpunkte Vertreter beauftragt,
einzelne Länder aller Kontinente reihum danach zu begutachten. In
diesem Stadium ist der Titel Menschenrecht schon soweit verobjektiviert
und verbürokratisiert, dass dessen Ausgangspunkt, damit
Staaten grundsätzlich zu kritisieren, seitens der UNO zumindest in
diesem Fall schon ziemlich tief hängt. Die Deutschen wollen sich
diese Kritik trotzdem nicht gefallen lassen. Man merkt an ihrer
Empörung, dass selbst in dieser versachlichten und
verbürokratisierten Form der kritische Titel 'Menschenrechte' eine
eigene Wucht hat.
Welche Bedeutung bekommt das im Austausch zwischen Staaten?
— Mit dem albernen Verweis auf die Herkunft von
Munoz aus Costa Rica wird bebildert, dass dem eine solche Kritik
nicht zusteht. Die Kritik, dass hier die Menschenrechte nicht
verwirklicht seien, ist eine sehr grundsätzliche; sie
beinhaltet, dass im Umgang der Herrschaft mit ihren Untertanen ein
prinzipielles Defizit vorliegt, und bestreitet, dass die Herrschaft
legitim ist. Darin besteht die Wucht dieser Kritik.
Mit dem Menschenrechtsvorwurf zwischen Staaten wird die
Legitimität der Regierung selber angegriffen, weil moderne
Herrschaft sich eben dadurch rechtfertigt, dem Menschen gerecht zu
werden, im Dienst „des Menschen“ zu stehen und ihre ganze Herrschaft an
diesem Dienst zu messen.
Auch wenn von unten dann der Vorwurf erhoben wird, zielt das letztlich
darauf, der Regierung zu sagen, mit dieser Verfehlung verginge sie sich
an ihrer eigentlichen Aufgabe. Die Menschenrechtskritik von unten
ist mehr damit befasst, der Obrigkeit die eigentlich gute Absicht
zugute zu halten, als etwas aufzukündigen.
Wenn zwischen Staaten dieser Vorwurf – egal an welchem Gegenstand
(ob man sagt, ihr massakriert eure Einwohner oder ihr sortiert eure
Jugend zu früh) – ausgetauscht wird, hat das von vornherein den
Tenor einer ernsthaften wechselseitigen Bezichtigung und des Zweifels
an der Legitimität der anderen Herrschaft. Ein Zweifel, hoch
oder niedrig gehängt, existiert, weswegen es bei dem Vorwurf auch
sehr darauf ankommt, wer diesen Vorwurf gegen wen erhebt.
In der UNO sind alle Herrschaften versammelt und legitimiert.
Daneben leisten sie sich eine gemeinsame Kommission, die diesen
MR-Katalog – gar nicht unbedingt mit der Härte früherer
Vorwürfe wie etwa gegen das russische Unrechtsregime –
betreut. Heute werden ständig Menschenrechtsverletzungen
beklagt: Turkmenistan verprügelt die falschen Oppositionellen,
Mubarak wird (undemokratisch) verewigt ..., womit eigentlich eine
Delegitimation ausgedrückt wird, die Nicht-Berechtigung von
Herrschaft. Neben Einmischungen wie Handelsabkommen, Entwicklungshilfe,
ausgehandelter Überflugrechte etc. ist die MR-Kritik ein Appell
höherer Art. Für Ägypten z.B. heißt das nicht, es
gefälligst anders zu machen, sondern die Legitimation der so
ausgeübten Herrschaft wird angezweifelt. Der
Menschenrechtsvorwurf wegen Guantanamo wird seitens der BRD gegen die
USA sehr vorsichtig vorgebracht, weil eben die Wucht eines massiven
Zweifels an der Legitimität zumindest der Herrschaftsausübung
dahinter steckt, was man zwar unbedingt gesagt, aber dann doch nicht so
grundsätzlich verstanden wissen will.
Im Ernst denkt keiner mit dem Bildungsdefizits-Vorwurf würde der
BRD ihre Legitimität abgesprochen. Die den MR-Katalog
verwaltenden UNO-Bürokraten schauen regelmäßig nach,
wie es um gute Herrschaft bei ihren Mitgliedern bestellt ist, ohne dass
dabei eine Kündigung der Anerkennung anstünde.
— Das sind aber doch nicht nur Bürokraten,
die bloß verwalten. Hier hat sich doch die
Staatengemeinschaft auf die Maßstäbe ihrer
wechselseitigen Anerkennung als Mitglieder der
Völkergemeinschaft geeinigt.
Wenn eine Kommission auf die Menschenrechte als Anerkennungskriterium
aufpasst, kann sich das durchaus zu einem polemischen Verhältnis
zwischen Staaten aufschaukeln – wenn die UNO z.B. beschließt, die
Behandlung der Neger in Darfur sei menschenrechtswidrig und man
müsste der sudanesischen Regierung auf die Füße treten.
Dabei kommt es zwar immer noch darauf an, welche wirkliche Macht –
nicht nur die ideelle der UNO - sich hinter diesen Vorwurf stellt; aber
es ist erst einmal ein Titel, der ein wirklich polemisches
Verhältnis zu diesem Staat begründen und eventuell den
Weltsicherheitsrat beschäftigen kann. Die Polemik zwischen Staaten
ist in diesem Anerkennungskatalog, der turnusmäßig im
Hinblick auf Verbesserungsvorschläge von Bürokraten
abgearbeitet wird, also einerseits als gewöhnliches Geschäft
verselbständigt, andererseits kann sie zum kriegerischen Eklat
eskaliert werden.
— Auch wenn es ein selbständiges
Geschäft der Menschenrechtskommission ist, bleibt doch, dass es
von einem übergeordneten Standpunkt souveräner Staaten aus
urteilt. Alle passen auf alle auf und haben zumindest in dieser
formellen Position eine Kontrollbefugnis über die anderen Staaten,
auch die kleinen über die großen.
Verurteilungen im Namen der Menschenrechte, die das Zeug dazu haben,
ein polemisches Verhältnis zu einem Staat zu eröffnen
sind mit dem Ende der SU nicht ausgestorben, vielmehr gang und
gäbe. Formell ist es eine Überprüfung der
Legitimität von Herrschaft. Die Unterschiede liegen darin,
wer gegen wen vorgeht und wie ernst das dann zu nehmen ist.
Die höchsten Werte der Herrschaftslegitimierung wurden im Zuge von
deren Anerkennung, als Gelegenheit für Polemik zwischen Staaten,
immer mehr. Der Katalog der MRe wurde immer länger seit der
Abfassung der Menschenrechts-Charta: "Freiheitsrechte" gegen die SU,
"soziale Menschenrechte" seitens der SU gegen den Westen etc. Das
führte zum – erfüllten – Bedarf an supranationaler
Verwaltung dieser Demokratie-Legitimierungs-Titel per UN.
— Man muss doch erklären, wieso sich die
Völkergemeinschaft zu dieser Sammlung von Einmischungstiteln,
die sich gegen jeden Einzelnen von ihnen richten könnten,
zusammengetan haben. Das liegt daran, dass sie als Nationalstaaten auch
daran denken, sie für sich benutzen zu können.
So wird die Verwendung verallgemeinert und auch ein wenig
inflationiert. Die alte polemische moralische Herrschaftsbedeutung
wohnt aber den Menschenrechten nach wie vor inne, so dass es heute
vermehrt darauf ankommt, wer wem wie kommt mit der Herrschaftsmoral.
Diese "bloß" ideelle Sache hat zwischen Staaten stets einen
Ankündigungs- oder auch Warnungscharakter, je nachdem, wie
man sich zur angesprochenen Macht stellt.
— Der Katalog ist auch eine Selbstdarstellung
der UNO selbst. Sie bemüht sich um den Fortschritt der
Menschenrechte.
Das gibt auch der Dritten (und Vierten) Welt die Gelegenheit, den
Spieß auch einmal umzudrehen. Die wollen sich nicht immer nur
sagen lassen, sie verletzten jedes Menschenrecht (auf sauberes Wasser),
sondern auch mal kontern (und ihr seid schlecht zu eurem Nachwuchs).
— Wenn auf Grundlage des MR-Katalogs bei 'failed
states' auch mal UNO-Truppen gegen deren Willen in ein Land geschickt
werden, ist das ein Unterschied zur Schönheitskonkurrenz unter
erfolgreichen Staaten auf eben dieser Grundlage.
Es liegt nicht an dem ausgearbeiteten Katalog, sondern am Interesse der
"Weltgemeinschaft" unter Führung der wichtigsten Staaten, ob
dieses Urteil als negatives Generalurteil gegen eine Herrschaft
angewandt wird, oder ob man sie im Prinzip als Verwalter einer
legitimen Herrschaft anerkennt, die nur an dieser oder jener Stelle die
Menschenrechte, auf die sie sich verpflichtet hat, verletzt.
Wenn ein Untertan den Pflichtenkatalog gegen seine Herrschaft
geltend macht und sich z. B. über schlechte Bildung beschwert,
appelliert er an dessen Verpflichtung den Bürgern gegenüber.
Er unterstellt seiner Herrschaft nur Gutes, den Menschen mit
Rechten zu Diensten sein zu wollen. Staaten dagegen verwandeln die
gegensätzlichen Interessen in einen Pflichtenkatalog gemeinsamer
Herrschaftsprinzipien, auf die sich die andere Herrschaft doch
verpflichtet hätte und an der sie sich deswegen zu Recht messen
lassen müsste. In der UNO ist das zur generellen diplomatischen
Verkehrsform der ganzen Weltgemeinschaft erhoben. Wenn alle sich
auf den Standpunkt – egal aus welchem Grund – verpflichten oder
verpflichten lassen, es gebe einen Herrschaftskatalog, an dem sich alle
wechselseitig messen, kann sich kein Staat einer eventuellen
Einmischung entziehen.
— Noch mal zu den Fortschritten der Entwicklung
des MR-Katalogs. Mir kommt es wie eine Art Selbstbehauptung der
Völkergemeinschaft gegen einen von den Amis praktizierten
Übergang in ihrem Verhältnis nach außen vor:
Souveränität prinzipiell zu bestreiten und nur noch ihre
Kriterien des Menschenrechts gelten zu lassen, inwieweit ein Staat
legitim ist. Daran hat sich die Versammlung der
Völkergemeinschaft abgearbeitet. Das ist dann einerseits ein
Sich-Anpassen an diese Maßstäbe, andererseits aber auch
ein Umgang mit den MRen gemäß eigenem Interesse.
Der Ami-Katalog hat so viel Gültigkeit, wie die Amis auf andere
losgehen und denen eine Korrektur zumuten. Man sollte über
dem Katalog und seiner bürokratischen Verwaltung nicht vergessen,
was für ein polemischer Titel die Menschenrechte zwischen den
Staaten sind. Das sind sie je nachdem, wer sie gegen wen in
Anschlag bringt, nach wie vor, sogar bis dahin, dass heute die
offizielle Ansage der imperialistischen Hauptnationen an den Rest der
Welt ist, die Menschenrechte über die Souveränität zu
stellen, die kein Schutzzaun für menschenunrechtmäßige
Verhältnisse sein dürfe. So wird die polemische Qualität
des Menschenrechts völkerrechtlich formell ausgedrückt. Der
heilige Grundsatz allen Völkerrechts, Staaten seien
souverän und respektierten sich als solche, wird damit glatt in
Frage gestellt: Der moralische Titel bekommt damit Gewaltqualität.
In den Anfängen wurden die Prinzipien der demokratischen
Herrschaft in moralisch-polemischer Absicht aufgerichtet, denen sowohl
gegenüber den alten Feudalherren wie gegenüber späteren
Kommunisten ihre kämpferische Qualität anzusehen war. In den
Zeiten des Systemgegensatzes war schon einiges an Erweiterungen auf dem
Feld der streitbaren MRe gefragt, um aus den antifeudalen
Anfängen von Freiheit, Pressefreiheit und Eigentum ein
antikommunistisches Instrument zu schmieden.
„Alle staatliche Gewalt dient dem Schutz der Menschenwürde.“ Was
ist da los, wenn Leben, Entfaltung, Gleichheit vor dem Gesetz und
das würdige Menschsein gewährt wird? Das hat im
Ausgangspunkt die Emphase gegen das ancien regime. Aber was
heißt das nach "vorne" gedacht, dem Menschen und seiner
Würde zu dienen als zentrale Staatsaufgabe, sich den Menschen zu
verpflichten?
Alle Politik hat mittels dieser Selbstverpflichtung ihre
Rechtfertigung in einem vor-rechtlichen Verhältnis, einem
Attribut, das nicht disponibel sein soll für staatliche Gewalt und
auch für sonst niemanden. Davon, so der Staat, will er sich
verpflichten lassen, darauf bezieht er all seine Gewalt und macht sie
insofern unangreifbar, unkritisierbar. Alles staatliche Tun
besteht ja im Dienst an den Bürgern, in Anerkennung ihres Willens.
Jemandem das Denken und Reden zu erlauben, käme einem im normalen
Leben ziemlich absurd vor. Beim Staat wird das nicht als befremdlich
genommen. Mit dem Recht auf Menschenwürde ist vielmehr ein
positives Vor-Urteil über seine gesamte Tätigkeit
gefällt und gefordert. Der Staat adelt damit seine gesamte
Tätigkeit als eine, die ihr Wesen darin hat, den Bürgern
gerecht zu werden. Wenn er einen Staat "aufmacht", das Leben und die
Konkurrenz inklusive des Klassengegensatzes organisiert, dann ist das
die Verwirklichung des Respekts vor dem Menschen. Alles, was er tut,
ist Folge und Ausarbeitung dieses Respekts. Er fordert Verständnis
für seine Taten als Dienst am Bürger, vom Geheimdienst bis
zum Nichtraucherschutz, alles enthalten in den Grundrechten und
den Gesetzen. Der Staat sagt mit seinen Menschenrechten als
verselbständigtem Auftakt zu seinen Gesetzen an: Alles Recht und
Handeln, alles Freisetzen und Einschränken hat als Freiheit, als
Respekt vor den dem Recht Unterworfenen verstanden zu werden.
— Der Hinweis ist matt, dass nach der
Ankündigung des Staates, er schütze die Menschenwürde,
die ganzen Einschränkungen kämen, einerseits garantiere er
zwar Menschenwürde, aber wenn man sich die einzelnen Gesetze
anschaue, sei die eigentlich gar nicht richtig verwirklicht. Der
Einwand muss auf die Menschenrechte selbst gehen und da bleibt es bei
dem Prinzip, das genannt wurde: Der Staat verpflichtet sich dazu, sein
Verhältnis zu den Bürgern, was auch immer das umfassen mag,
ausschließlich in Form von zugesicherten Rechten zu
gestalten.
Sein gesamtes Programm steht unter einer Selbstverpflichtung,
über die der Staat nicht diskutieren lässt: Eine
Verpflichtung auf den und Respekt vor dem freien Willen der
Bürger. Eine solche Verabsolutierung der Staatsgewalt
weiß definitiv, was dem Menschen frommt und setzt das als
Staatsprogramm mit aller Macht gegen jede Kritik durch. Dass nur
rechtsförmig eingegriffen wird, ist ein Derivat des Grundsatzes,
dass der Staat die Unterscheidung zwischen Mensch und Rechtsperson
nicht gelten lässt, sondern dass einer gerade darin Mensch ist,
dass er eine staatlich anerkannte Rechtsperson ist.
Die MRe als Überhöhung dieses Verhältnisses bilden
das feierliche Vorurteil zu seinem Herrschaftsprogramm.
Während die Königsherrschaft als Dienst am Gott durchging,
findet Herrschaft modern als Dienst am Bürger statt. Insofern ist
es eine umfassende Besitzanzeige des Staates seine Bürger
betreffend, ausgedrückt als umgekehrtes Verhältnis: er, die
Gewalt, gehöre den Menschen. Darin besteht die Verabsolutierung,
die staatlich verfügte Unangreifbarkeit und Unkritisierbarkeit
seines Programms einschließlich all seiner Einzelheiten.
— Wenn der Staat sagt, ich gestalte mein
Verhältnis zu meinen Bürgern so, dass ich mich auf deren
Menschenwürde verpflichte, drückt er damit auch aus, dass er
das garantiere und als Garant braucht er alle Gewalt der Welt, um
das sicher zu stellen. Da hat man einen härteren Übergang als
die bloße Kritik, es handle sich bei alledem um eine moralische
Überhöhung.
Wenn der Staat anfängt, den Menschen als Person mit Eigentum etc.
zu definieren, kündigt sich schon an, welche gesellschaftlichen
Verhältnisse er produziert. Menschenrecht für sich genommen
ist die umgedrehte Blickrichtung, mit der die Gewalt für sich in
Anspruch nimmt, nur dem Menschen gerecht zu werden. Wenn man auf
das Prinzip zurückblickt und darauf, was der Titel
‚Menschenrecht’ bedeutet, ist man damit auf der Ebene moralischer
Selbstlegitimation staatlicher Gewalt.
— Darin lag wohl vorhin das
Missverständnis; das ist eine Legitimation, die nicht auf
irgendeiner Art von Rechtfertigungs not beruht. Wenn der Staat sagt,
das sei seine Legitimation, drückt er mit diesem Bezug auf das
Menschengemäße darin seine Identität aus, an der er
nicht rütteln will. Auf diese Weise, also mit der Berufung auf den
Menschen, drückt er die Unanfechtbarkeit seines
Herrschaftswillens aus.
Das früher vorgebrachte Entsprechungsverhältnis, als freier
Bürger Anspruch auf eine entsprechende Herrschaft zu haben,
dreht der moderne Staat um, indem er aus dem Anspruchstitel an sich ein
Versprechen von ihm gegenüber seinen Bürgern macht. Durch
diese Umdrehung erhält die Herrschaft ihre absolute Legitimation
als eine den Menschen entsprechende, wobei der Mensch das Subjekt ist,
dem die Herrschaft zu Diensten ist. Und dann bekommt dies
Entsprechungsverhältnis den Inhalt, den die Herrschaft sich
vornimmt und in dem man an den jeweiligen Titeln das ganze
bürgerliche Getriebe entdecken kann.
Wenn der Staat sagt, dass für ihn unterschiedslos nur alle
Menschen seien, dann ist das wohl die gemeinste Art, in der eine
Staatsgewalt gesellschaftliche Unterschiede affirmiert, aber in dieser
Abstraktion eben gerade von ihnen absieht. Soziale Unterscheidungen
sollen durch die Leute selber getroffen werden; das geht den Staat
einerseits nichts an. Die Bürger, deren Unterschiede er nicht
kennen will, sollen als Gleiche, Frauen und Männer,
Eigentümer denken und Verträge schließen, wie sie
wollen. Darauf muss der Staat dann aber wieder sehr aufpassen und die
Leute bei der Operationalisierung seiner Selbstverpflichtung nicht in
Ruhe lassen.
So kommt es zum akzeptierten staatlichen Anspruch der Einheit
zwischen Herrschaft und Volk, und zwar außerhalb der besonderen
Zwecke: in freien Wahlen und im freien Meinen kommt das zusammen.
Das Verrückte bei den realsozialistischen Staaten war, sich in
Sachen Staatsmoral unter dem Motto, der Arbeiter- und Bauernstaat
wäre die eigentliche Erfüllung der Menschenrechte, weil
Arbeiter und Bauer die wahre Natur des Menschen sei, in diese
Konkurrenz zu begeben. Damit haben sie sich natürlich auch
anfechtbar gemacht angesichts der naheliegenden Zweifel, ob das
menschengemäß sei, sich bevorzugt um Arbeiter zu
kümmern. Ist nicht schon der Titel ‚Arbeiterpartei’ ein
Verstoß gegen die Menschenrechte, denn wenn der Staat keine
Unterschiede kennt, wieso kennt er dann Arbeiter und Bauern? Und dann
beginnt eine Pseudo-Debatte über die Gesichtspunkte staatlicher
Moralität, an der sich die realsozialistischen Staaten defensiv
beteiligt haben, anstatt sie zu kritisieren.
Wenn Staatsführer südamerikanischer Staaten ihre
nationale Würde einklagen, die die Amerikaner ihnen geraubt
hätten, dann wollen sie nicht als Machthaber, sondern als
Repräsentanten des gesamten Volks gesprochen haben, sie
klagen dessen Menschenrecht auf ein selbst- und nicht von außen
bestimmtes Verhältnis zu ihrer eigenen Herrschaft ein und
erklären sich zum Repräsentanten des freien Willens der von
ihnen geführten Völker. Wenn ‚Menschenrecht’ zwischen den
Staaten in Anschlag gebracht wird, ist das eine Kritik, eine
Infragestellung des Verhältnisses der dortigen Herrschaft zu ihrem
Volk. Die Replik, „die Würde unserer Nation wird mit
Füßen getreten“, ist eine vom Standpunkt einer mit ihrem
Volk einigen Herrschaft, einer Nation, die ihr Recht auf
Selbstbestimmung einklagt. Damit verwahrt sich ein
südamerikanischer Machthaber vielleicht gegen eine von außen
kommende Kritik, er sei korrupt, lasse es also an der Einigkeit
zwischen oben und unten fehlen. Aber das sind andere Fronten in der
moralischen Auseinandersetzung zwischen Staaten und deshalb muss
man sich auch nicht die Mühe machen, alles unter
Menschenrechte zu subsumieren; sie sind ein Bereich staatlicher
Moralität, nämlich moralische Titel, auf die die Herrschaft
sich beruft, und zwar heutzutage weniger wegen ihrer eigenen
Legitimation als wegen des Angriffs auf die Legitimität anderer
Staaten.