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Imperialismus heute
Fortsetzung
„Weltmarkt und
Weltmacht“ in GS 3-06
Korruption bei Siemens
1. Imperialismusartikel
— Nachfrage
zum Artikel, Pkt. 2c, S.65 zum Kapitalexport: „Ihr Kapitalexport
kommt dem Devisenvorrat und eventuell auch dem Wechselkurs des
Geldes ihrer Zielnation zugute, bremst dort oder verhindert sogar den
Abfluss nationaler Reserven, mehrt Masse und Wachstumsmacht des
Kapitals im Land.“ Andererseits heißt es auf S. 66, unten:
"Länder, die … unter Kapitalmangel leiden, … da
konkurriert dieses Geld mit der einheimischen Währung in
der Rolle des maßgeblichen Kredit- und
Zahlungsmittels".
Das geht weiter auf S. 67 oben: „Es droht der Übergang, dass
es den Rang der nationalen Valuta als Quelle und überhaupt als
‚Stoff’ des nationalen Reichtums mindert, sie in dieser Funktion
verdrängt und ersetzt … Als Garantiemacht des kapitalistisch
verwendeten Geldes … tritt der geldschöpferisch tätige
Souverän des Kapital exportierenden Landes Zug um Zug an die
Stelle des einheimischen Geldhüters.“
Welche Konsequenzen hat der
Kapitalimport nun für diese Länder?
Dort ist die Rede von Folgen des
Kapitalexports für das Geld von Kapitalimportländern:
Letztere bringen mit dem inländisch geschaffenen Geld nicht den
erwünschten Wachstumserfolg zustande, leiden also unter
Kapitalmangel und sehen sich dafür auf Zufuhr von außen
angewiesen. Von außen zugeführtes Geld konkurriert mit dem
einheimischen um die Funktionen von Kredit- und Zahlungsmittel und
setzt Verdrängung der einheimischen Währung und (nicht
nur) finanzpolitische Entmachtung des inländischen
Geldschöpfers auf die Tagesordnung.
Wie kann das sein? Wo doch auf S. 65
auch noch darauf hingewiesen wird, dass Kapitalexport „eventuell“
auch „stabilisierend“ auf den Nationalkredit der Zielnation
wirken könne?
Teil 2. von I. behandelt die
Konkurrenz der Nationen um rentable Arbeit unter dem Gesichtspunkt
des internationalen Geldverkehrs. Der ergibt neue Bestimmungen
über das Geld, das alle im Zuge dieser Konkurrenz zu
verdienen trachten. Alle Nationen treten mit ihren Geldern zum Kampf
um die Anwendung von möglichst viel rentabler Arbeit an. Alle
beanspruchen dabei für jeweils ihr Geld, es sei Maß und
dingliche Gestalt des abstrakten Reichtums, um den es ihnen geht.
Diesem multinationalen Anspruch steht die nationale Beschränktheit
der Gelder entgegen.
Der Vergleich der Gelder beruht auf
ihrer staatlichen Setzung als Wertgestalt,
Vergegenständlichung
gesellschaftlicher Arbeit. Darin sind sie alle gleich.
Allerdings: Die Konkurrenz der
geldbesitzenden Staaten bringt nicht einfach das Geld zwischen den
Nationen in Fluss, sondern ist, auf Basis der o.g. Gleichsetzung
der Qualität nach, mit ständigen Modifikationen
in den Maßverhältnissen der Währungen untereinander
verbunden. Für die „richtigen“ Maßverhältnisse,
das ist für die, die Waren und Gelder über die Grenzen
hinweg benützen, unterstellt, sorgt die
Konvertibilität
der Währungen.
So kommen im Zuge des
internationalen Warenhandels und des Bemühens der Nationen, nach
Kräften aneinander zu verdienen, die Maßverhältnisse
der weltweiten Gelder und im Weiteren auch die Qualitäten dieser
Gelder und sogar ihrer staatlichen Schöpfer und Verwalter in
Bewegung:
- Solange Gold als universelles und
von nationaler Hoheit unabhängiges Wertmaterial fungiert,
bedeutet „aneinander verdienen“ jeweils bei Abschluss einer
Geschäftsperiode körperliche Saldierung: Die
Abrechnung ist mit Goldabfluss verbunden an die Nationen, die
bei Bilanzierung des Geschäftsschlusses, nach Abgleich von
Forderungen und Gegenforderungen noch offene
Zahlungsansprüche
präsentieren können.
- Im Zeitalter der „Devisenreserven“
finden noch immer Abrechnungen in Gestalt der Bilanzierung von
Handels- und Zahlungsströmen statt, deren Defizite durch
Übertragung von Reichtum in Geldform auszugleichen
sind: Wenn Zahlung verlangt ist, ist der Griff in die Gold- oder
Devisenvorräte fällig.
- Gerne wird aber den Gläubigern
Zahlung mit eigenem Nationalgeld angedient, das sich, wenn das eine
zeit lang so geht, auf den Konten der Nationen stapelt, die öfter
mehr an anderen verdienen als diese an ihnen.
- Die Geldhändler, die die
Währungen der Welt bei sich zentralisieren, um sie gegen
Gebühr
bedürftigen Kapitalisten für ihre Geschäfte
einzutauschen, brauchen nicht lange, um festzustellen, dass gewisse
Gelder dauerhaft dazu neigen, herum zu liegen, ohne als Kauf-,
Wertaufbewahrungs- oder Investitionsmittel gebraucht zu werden.
So finden solche unbeliebten Währungen aus den Händen der
Devisen- und Kredithändler schnell den Weg zu den
Nationalbanken, wo die beruflichen Geldvermittler solches Zeug
abliefern, auf Konvertibilität pochen und geschäftstaugliches
Geld eintauschen. So führt das Interesse ihres
Geschäftes
zu einer allgemein interessierenden Rückmeldung zum Thema
„Ungleichgewichte“ an der Währungsfront und macht
weltöffentlich, dass es Währungen gibt, die nichts taugen
und die deswegen auch keiner will, der am kapitalistischen
Weltgeschäft teilnimmt.
- Darüber kommt nach und nach
eine Bilanz über die Tauglichkeit der nationalen Gelder als
Welt-Gelder zustande. Und es zeigt sich, dass die prinzipielle
Konvertibilität der Währungen eben nur eine prinzipielle
ist, die die mangelnde Nachfrage nach den einen und die konstant hohe
nach anderen nicht ungeschehen macht und nicht die resultierenden
Verschiebungen in den Proportionen ehemals gleichgeltender
Quantitäten.
- Diese Verschiebungen werden
zunächst durch staatliche Kurskorrekturen bei den betroffenen
Währungen nachvollzogen, später durch den privaten
Geldhandel, der die Notierung der „frei floatenden“
Währungen übernimmt. Die sind ohnehin sein
Geschäftsmittel,
das ihm Zins- und Kursgewinne bringt, wenn er es Staaten und
Kapitalisten mit Finanzbedarf weltweit beschafft, gemäß
den Wünschen, die diese beim internationalen Kapitalmarkt
anmelden. Entsprechend dem internationalen Geldbedarf für
neue Staatsschulden und die Bezahlung alter, für Kapitalex- und
-import und was sonst noch alles mit gutem Geld zu erledigen ist,
zerren die Beschaffungsaktionen der zuständigen
Finanzhändler fortwährend an den jeweils gerade bestehenden
Währungsrelationen herum.
- Infolge der Dauerhaftigkeit der
dergestalt konstatierten und immer neu exekutierten
„Ungleichgewichte“ zwischen den Währungen der Welt
bleiben die Verschiebungen zwischen den Währungen nicht bei
dem quantitativen Verhältnis zwischen ihnen stehen. Der
Geldhandel entdeckt im Zuge seines Geschäftes anhand der
unterschiedlichen Quantitäten, in denen seine Handelsware
international gefragt ist, auch qualitative Unterschiede an ihr:
Manche Währungen stellen sich als „weich“ heraus, andere
dagegen als eher „hart“. So wird als Eigenschaft der Währung
ihre Tauglichkeit für die diversen Verwendungen im
internationalen Geschäftsleben ausgedrückt, worin
allerlei Einschätzungen der Beteiligten über die
„Stabilität“ einer Währung, ihre Geeignetheit zur
Wertaufbewahrung und sonstiger Planbarkeit von Geschäften
eingeht. Da sich derlei Beurteilungen, wenig überraschend,
über bestimmte Währungen in einschlägigen Kreisen
zäh
halten, verschwinden die in diesem Sinne für untauglich
gehaltenen Gelder nach und nach ziemlich komplett aus den
weltweiten Geldgeschäften, bis hin zu einer
Restkonvertibilität
als „Urlaubsdevise“.
Auf diese Weise sind die Geldhändler
die Akteure, die die Konkurrenz der Nationen praktisch
bewerkstelligen. Im von ihnen exekutierten Vergleich der Gelder,
den sie nur ihren Geschäftskriterien unterwerfen,
präsentieren sie die Zusammenfassung des kapitalistischen
Nutzens dieser Gelder. Das ist die Leistung ihres Geschäftes,
auf dessen Fortgang und Vorteil sie alle Formen der Spekulation
mit Währungen, des zinstragenden Schuldenwesens und des
Warenhandels beziehen.
Für die Konkurrenz der
Währungen heißt das, dass das Prinzip ihrer
Konvertibilität dauerhaft blamiert ist. Mit dem
Verschwinden der „weichen“ Währungen aus den Geld- und
sonstigen Geschäften richtet sich der Reichtumstransfer
zwischen den Nationen nicht mehr nach dem Grundsatz, alle Gelder
seien gleichermaßen Ausdruck von Wert. Das geht bis zum
Ersatz solcher Weichwährungen durch anerkannte Weltgelder
selbst in den Heimatländern nicht nachgefragten Geldes.
- Dieser Effekt bedeutet für
die Länder, die geschäftlich nutzlose Gelder wie alle
anderen mit dem Anspruch auf internationale Gültigkeit und
Brauchbarkeit emittieren, dass dieser Anspruch praktisch für
gegenstandslos erklärt wird: Zunächst im internationalen
Verkehr, dann aber – möglicherweise- auch national,
wenn die betroffene Währung zum nationalen „Spielgeld“ einer
inneren kleinen Zirkulation herabsinkt, von dem sich auch die
einheimischen Geschäftemacher möglichst fern halten.
Ist dieser Zustand eingerissen,
verfügt die betreffende Nation über kein „eigenes“ Geld
mehr: Was in Zetteln ihrer nationalen Denomination umläuft taugt
weder für internationale Zahlungen noch für den
einheimischen Kapitalismus, wo der Geld verdienen will, das ihm
Tauglichkeit und Sicherheit bietet, genau das also, was ihm
die nationale Währung nicht verschaffen kann. Geschäfte
innerhalb solcher Länder sind demnach immer erst fertig, wenn
erlöstes inländisches Geld in echtes Weltgeld
umgetauscht ist.
Das Geld, von dem solche Nationen
abhängen, ist in diesem Zustand das ausschließliche
Produkt ausländischer Zentralbanken, was in aller Regel
damit zusammenfällt, dass sie in der zählebigen, wenn auch
nicht für alle Zeiten fertigen Hierarchie der Handels- und
Finanzmächte die schlechteren Plätze einnehmen und
zusätzlich mit der Ungerechtigkeit konfrontiert sind, dass sie
nicht nur als Verlierer der globalen Konkurrenz vor dem Resultat
ihrer untauglich gewordenen inländischen Geld- und Kredithoheit
stehen, sondern damit auch dauerhaft für die zukünftige
Konkurrenz ein schlagendes Mittel in der Auseinandersetzung mit
anderen Nationen entbehren müssen.
Die Bewertung der Währung durch
die internationalen Geldhändler ist also einerseits die
„Quittung“ für den Rangplatz, den die Nation in der in Geld
gezählten Konkurrenz um rentable Arbeit einnimmt. Zugleich
aber ist sie auch ein entscheidender Hebel in jeder neuen Runde
dieser Konkurrenz.
Das führt zu der Betrachtung,
wie Staaten intern ihr Geld als Kreditmacht zur Förderung ihrer
Akkumulation verwenden. Die gilt es stark zu machen, damit die
Nation, die davon lebt, weiterhin – oder endlich wieder – an
anderen verdienen kann, und dafür das aus eigenem Machtinteresse
geschaffene Geld- und Kreditwesen zur Entwicklung der Potenzen des
nationalen Kapitalismus in Anschlag zu bringen. Dessen
Akkumulationserfolge müssen dann aber den getätigten
Aufwand der nationalen Geldschöpfer auch bestätigen:
Wo sich die Bemühungen inländischer Währung um
heimisches Wachstum nicht im Aufschwung der Schlagkraft und
Größe
der „Wirtschaft“, sondern nur in den Inflationsraten eines nicht
(in ausreichendem Umfang) Kapital gewordenen Geldes zeigen, hat
nicht nur die Zentralbank ein Problem.
Fortsetzung des letzten Termins: Zum
Übergang zu Teil II
In Teil I wird betrachtet,
- was die Staatsmacht für den
Erfolg ihres Kapitals tut: Konkurrenz der Nationen um rentable Arbeit
und mit ihr;
- wie der Staat mit der von ihm
eingerichteten Abhängigkeit von seinem eigenem Werk umgeht, wenn
er das Urteil über die Kriterien der Rentabilität dem
Kapital überlässt;
- Tücken, die im Geld als dem
Resultat rentabler Arbeit stecken, das stets neuer Ausgangspunkt und
Bedingung der Staatenkonkurrenz ist; von der Standortkonkurrenz
zur weltweiten Konkurrenz um Weltgeld.
Alle diesbezüglichen
staatlichen Manöver sind in Teil I unterstellt. Die angestrebte
Auflösung des Verhältnisses von Bedingung und
Beschränkung
zwischen Kapital und Staat im Übergang nach außen
schärft
bei beiden den Drang zur Überschreitung der nationalen Grenzen,
ist aber von den staatlichen Akteuren der Nationenkonkurrenz
ganz auf einen Punkt bezogen: Alles was sie ins Werk setzen, in Bezug
auf das Kapital ebenso wie auf ihr Volk, unternehmen sie für
sich: Sie sind sich selber Grund und Zweck ihrer
Konkurrenzbemühungen. Von den elementarsten Bestimmungen
der Gewalt, die zur Vermehrung ihrer Machtquellen maßlos
über ihre Grenzen ausgreift bis zu allen kapitaldienlichen
Fürsorgemaßnahmen aus Abteilung I: Alles steht im Dienste
des staatlichen Vorteils, der daraus gezogen werden soll.
In Teil II werden die gewaltmäßigen
Erfolgsbedingungen des kapitalistischen Geschäftes, das der
Staat mit allen Mitteln seinetwegen und für seine Vorhaben ins
Werk setzt, die in Teil I noch offen geblieben, aber schon immer
unterstellt sind, erledigt.
Die Gewalt ist in der Betrachtung
von Standortnationalismus und Geldpatriotismus immer am Werk und
trachtet danach, diese so zu befördern, dass sie eben dieser
Gewalt durchsetzungsfähige Wucht verleihen und ihr die Welt
dienstbar machen. So kann Öl ebenso gut zum Kriegsgrund
avancieren wie strittige Probleme von Verkehrwegen oder
nationale Ehrenfragen, ohne dass ein Krieg „wegen“ des Öls
geführt würde. Jeder Ausgangspunkt eines Krieges ist im
Beschluss zum Krieg „aufgehoben“ und darin nicht mehr auffindbar:
Ist der Beschluss zum Zuschlagen erst einmal gefallen, dann gilt
der abstrakte Standpunkt praktisch, dass es der Staatsgewalt auf
sich als sich gegen ihresgleichen behauptende Gewalt ankommt.
Öl
und Ehre kommen da als „Fälle“ vor: Als Fälle der
Bedrohung der Herrschaft über die eigenen Existenzbedingungen.
Vom Standpunkt dieser Abstraktion
stellt sich der Kapitalismus als Mittel der staatlichen Gewalt dar,
das er pflegt, indem er alles für ihn tut. Die Gewalt stellt
sich als Garant dieser Verhältnisse auf, weil sie ihr
Nutznießer
ist. Das Wachstum reflektiert der Staat deswegen auf sich: Er ist
sich selbst der Grund der Pflege des Kapitalismus und dessen
Weiß-Warum liegt ganz im Fortbestand und Fortschritt seiner
Gewalt begründet.
Noch einmal zu den elementaren
Bestimmungen des staatlichen Gewaltverhältnisses: Von seiner
Konstituierung an hat es sehr konkrete Bedürfnisse. Die von
ihr dirigierten Leute, das Volk, das die Gewalt sich schafft und als
Grundlage benützt, ist durch seine Verfügbarkeit für
die nationale Herrschaft bestimmt, weshalb andere Leute, die
diesem Dienst (noch) nicht unterliegen, dem entsprechend nicht
dazu gehören. Territoriale Grenzen begrenzen den Wirkungskreis
der Gewalt, die aus sich heraus gar keinen guten Grund für ihre
Begrenztheit kennt, sich deswegen auch territorial nicht ohne
weiteres saturiert fühlen mag. Bei ihren Umtrieben ist die
Gewalt, die sich ganz von ihrer völkischen Grundlage
nährt
und ihre Mittel aus der Reichtumsproduktion ihrer Gesellschaft
bezieht, eine Unkost für diese Basis und fällt ihr
dauerhaft zur Last. Schon dieses Verhältnis, die eigene
Machtgrundlage für ihre Erweiterung mit Unkosten zu
belasten, lenkt den Blick der Gewalthaber nach außen: Mehr
Land und Leute wären allemal wünschenswert für
das widersprüchliche Bedürfnis der regierenden Macht,
die ihre materiellen Grundlagen strapaziert und zugleich für
ihre Zwecke möglichst stark sehen will. Dieses Bedürfnis
ist dem gemäß nicht aus der Not geboren sind, sondern
aus dem Anspruch, mehr zu vermögen und neue Quellen für
erfolgreiche Gewaltanwendung zu erschließen, die die
Mittel für die Konsolidierung und Erweiterung der Macht noch
leichter hergeben als zuvor. Dass vorkapitalistische Erfolge bei der
Verfolgung solcher Ansprüche zu manchen Drangsalen bei der
Organisation der Zugewinne geführt haben, wenn sie die
Größe
von „Weltreichen“ annahmen, hat deren Eroberer nicht vom
Erobern abgehalten.
Kapitalistische Staaten entdecken
mit dem kapitalistischen Wachstum, das ihre Bürger inszenieren
im eigenen Land ein im historischen Vergleich ziemlich einzigartig
geeignetes Mittel zur Stärkung ihrer Macht. Diese Gesellschaften
stellen sich ihren Staaten als ausschließlich verfügbare
Machtquellen dar, deren Agenten sie aus eigenem Interesse
jeden wachstumsdienlichen Wunsch von den Augen ablesen.
Eines ändert sich aber auch in
den Zeiten staatlich geförderten Kapitalwachstums nicht: Dass
die fördernde Gewalt eine Belastung für dieses
Wachstum bleibt. Die Erfolge, die diese Gesellschaften ihren
Gewalten versprechen und liefern, macht diese keineswegs
genügsam beim Blick in die Welt. Im Gegenteil: Die Gewissheit,
dass es die Reichweite der Macht einer Nation enorm steigert, wenn
sie andere Machthaber dazu bringt, ihre Reichtümer in den Dienst
des heimischen Wachstums zu stellen und die eigenen Bürger
an und in fremden Ländern verdienen zu lassen, ist ein
dauerhafter Antrieb für weltweite Aktivitäten.
Dazu kommt, dass kapitalistische
Staaten in den unternehmerischen Agenten des kapitalistischen
Privatwachstums über eine soziale Klasse verfügen, die
aus eigenem Bereicherungsinteresse über die Grenzen der Nation
hinaus will und deswegen zum Auftraggeber der Gewalt wird. Diese
Klasse, ein Teil des Volkes, selbst gar nicht aktiv in Gewaltfragen
engagiert, kann im Zuge ihrer international gestimmten
Anträge
der eigenen Herrschaft oft den Vorwurf nicht ersparen, dass ihr
Machtbereich einfach zu klein und ihr Einfluss zu gering sei für
die wirklich guten Geschäfte weltweit; und derlei
Unzufriedenheit wird um so drängender, je größer das
schon verfügbare Geschäftsfeld der Nation ist. So
verdoppelt sich aus staatlichen wie privaten Gründen der
Drang „nach außen“.
Im Vergleich zu vorkapitalistischen
Zeiten hat der Zugriff kapitalistischer Staaten auf die Welt einen
neuen Inhalt: Auswärtige Länder lassen sich von ihnen
als Reichtums- und Machtquelle nutzen, ohne dass man auch noch die
Kosten der Herrschaft über sie zu tragen hätte. Das geht in
modernen Zeiten ohne Eroberung, Beherrschung, Kolonialwesen etc.
durchaus zum Nulltarif, allein durch die Funktionalisierung fremder
Herrschaften. Nur: Die Kontrolle über diese
Funktionalität
der internationalen Geschäftspartner, von denen man, je
erfolgreicher desto abhängiger ist, enthält dafür um
so mehr Bedarf an Gewalt. Ist erst einmal mit dem fertigen Weltmarkt
der ganze Globus als Gegenstand dieser Aufsichts- und
Kontrollbedürfnisse im Visier, entwickelt sich daraus ein
historisch einmaliges Konfliktpotential.
So werden Handel und Wandel weltweit
eine Abfolge staatlicher Machtentfaltung, bis hin zur Entwicklung
ganz neuer Arten von Kriegen. Solcher etwa, die überhaupt nur
mehr veranstaltet werden, um ein real existierendes Weltreglement vor
Infragestellung zu bewahren und alle, die es angeht, von
Abweichungen von der internationalen Weltordnung abzuschrecken.
2. Zur
Schmiergeldaffäre bei
Siemens
Ob es sich hierbei um
Straftatbestände, verfälschte Geschäftsberichte,
Pflichtvergessenheit des Aufsichtsrates oder Steuerhinterziehung
handelt oder nicht, sollte man den Staatsanwälten
überlassen.
Man kann sich mit der Frage beschäftigen, ob der Vorwurf der
Korruption eher eine Quittung ist für geschäftliche
Misserfolge oder ein Tatbestand, mit dem eine kapitalistische Firma
nicht in Verbindung gebracht werden sollte. Vielleicht ist das bis zu
einem gewissen Grad abhängig von Konjunktur und Zeitgeist;
es gibt ja auch Tendenzen, diese Korruptionsrichtlinien schärfer
zu fassen als früher, vielleicht wäre das vor 20 Jahren
anders behandelt worden, aber in dem zunehmend internationalisierten
Geschäft gibt es etliche Konkurrenten im In- und Ausland,
die sich an den korrupten Machenschaften der Firmenwelt stören
und die Staatsgewalt aufrufen, gegen Machenschaften vorzugehen, die
vielleicht bei weniger entwickelter Konkurrenz auf dem
Weltmarkt durchaus üblich waren. Inzwischen gibt es
Abmachungen sowohl zwischen Firmen als auch zwischen Staaten, gegen
Korruption vorzugehen. Organisationen wie Transparency
International
bewerten ganze Nationen nach diesem Maßstab, die
Selbstverwaltung der Staatenwelt treibt einen gewaltigen Aufwand,
gegen Korruption in der Dritten Welt viel entschiedener als bisher
vorzugehen und ganze Regierungen mit dieser Begründung
unter Kuratel zu stellen. Auch die Abzweigung manchen Schwarzgeldes
in die Kanäle des Terrorismus gehört zu der Reihe von
Gründen, dieser Geschäftsgepflogenheit mehr kritische
Aufmerksamkeit zu widmen. An den Sorgen der Firma Siemens merkt
man, in welche Bereiche der internationalen Konkurrenz dies
einzuordnen ist. Es geht um eventuelle
Schadensersatzansprüche
der Staatsanwaltschaft anderer Staaten oder dass man nach den
inzwischen erlassenen internationalen Richtlinien – vielleicht
befasst sich ja auch die WTO damit – Aufträge riskiert, wenn
Korruption im Spiel ist, an deren Aufdeckung die Konkurrenten
interessiert sind und dementsprechend aktiv werden.
So eine Affäre ist ein Dokument
des erreichten Standes der Konkurrenz, wieweit es die Staaten
wechselweise mit den Regelungen der Konkurrenz gebracht haben,
vom Kapitalanlegen bis in die staatliche Einmischung ins
internationale Geschäft, darf z.B. der spanische Staat seinen
Energiekonzern Endesa vor deutscher Übernahme schützen?
Das internationalisierte Kapital ist Gegenstand politischer
Konkurrenzfragen, und sobald ein Straftatbestand vermutet wird,
fragen die Finanzmärkte nicht nur, wohin Siemens sein Geld
verschiebt, sondern auch gleich nach der Haltbarkeit des Schweizer
oder Luxemburger Bankgeheimnisses. Die Schweiz gibt dann
Auskunft, auch über Dinge, nach denen gar nicht gefragt wurde.
Das Recht bricht sich also nicht am Erfolg eines Unternehmens,
sondern wird von den Staaten je nach deren Berechnungen im
Konkurrenzkampf in Anschlag gebracht, bzw., hat eben
Gültigkeit
und wird entsprechend eingesetzt. Der deutsche Staat, der jetzt
wegen der Siemens-Affäre unter allgemeiner Beobachtung steht,
achtet auch peinlich darauf, ob nicht ausländisches Kapital
ungerechtfertigt deutsches Kapital übervorteilt. All diese
Regelungen sind ein Hinweis darauf, dass Bestechung eine gängige
Praxis ist, mit der umgegangen wird oder sie werden umgangen, weshalb
so Straftatbestände wie schwarze Kassen zustande kommen. Den
Umgang mit dem Dilemma, z.B., ob der Schaden durch das Aufdecken
nicht größer ist als der Schaden durch den
Korruptionsvorgang selbst, kann man denen überlassen.