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Imperialismus heute Fortsetzung „Weltmarkt und Weltmacht“ in GS 3-06
Korruption bei Siemens

1. Imperialismusartikel

   — Nachfrage zum Artikel, Pkt. 2c, S.65 zum Kapitalexport: „Ihr Kapitalexport kommt dem Devisen­vorrat und eventuell auch dem Wechselkurs des Geldes ihrer Zielnation zugute, bremst dort oder verhindert sogar den Abfluss nationaler Reserven, mehrt Masse und Wachstumsmacht des Kapitals im Land.“ Andererseits heißt es auf S. 66, unten: "Länder, die … unter Kapitalmangel leiden, … da konkur­riert dieses Geld mit der einheimischen Währung in der Rolle des maßgebli­chen Kredit- und Zahlungs­mittels". Das geht weiter auf S. 67 oben: „Es droht der Übergang, dass es den Rang der nationalen Valuta als Quelle und überhaupt als ‚Stoff’ des nationalen Reichtums mindert, sie in dieser Funktion verdrängt und ersetzt … Als Garantiemacht des kapitalistisch verwendeten Geldes … tritt der geldschöpferisch tä­tige Souverän des Kapital exportierenden Landes Zug um Zug an die Stelle des einheimischen Geldhü­ters.“
Welche Konsequenzen hat der Kapitalimport nun für diese Länder?
Dort ist die Rede von Folgen des Kapitalexports für das Geld von Kapitalimportländern: Letztere bringen mit dem inländisch geschaffenen Geld nicht den erwünschten Wachstumserfolg zustande, leiden also un­ter Kapitalmangel und sehen sich dafür auf Zufuhr von außen angewiesen. Von außen zugeführtes Geld konkurriert mit dem einheimischen um die Funktionen von Kredit- und Zahlungsmittel und setzt Ver­drängung der einheimischen Währung und (nicht nur) finanzpoli­tische Entmachtung des inländischen Geldschöpfers auf die Tagesordnung.
Wie kann das sein? Wo doch auf S. 65 auch noch darauf hingewiesen wird, dass Kapitalexport „eventuell“ auch „stabilisierend“ auf den Nationalkredit der Zielnation wirken könne?
Teil 2. von I. behandelt die Konkurrenz der Nationen um rentable Arbeit unter dem Gesichtspunkt des in­ternationalen Geldverkehrs. Der ergibt neue Bestimmungen über das Geld, das alle im Zuge dieser Kon­kurrenz zu verdienen trachten. Alle Nationen treten mit ihren Geldern zum Kampf um die Anwendung von möglichst viel rentabler Arbeit an. Alle beanspruchen dabei für jeweils ihr Geld, es sei Maß und dingliche Gestalt des abstrakten Reichtums, um den es ihnen geht. Diesem multinationalen Anspruch steht die nationale Beschränktheit der Gelder entgegen.
Der Vergleich der Gelder beruht auf ihrer staatlichen Setzung als Wertgestalt, Vergegenständli­chung gesellschaftlicher Arbeit. Darin sind sie alle gleich.
Allerdings: Die Konkurrenz der geldbesitzenden Staaten bringt nicht einfach das Geld zwischen den Na­tionen in Fluss, sondern ist, auf Basis der o.g. Gleichsetzung der Qualität nach, mit stän­digen Modifika­tionen in den Maßverhältnissen der Währungen untereinander verbunden. Für die „richtigen“ Maßverhält­nisse, das ist für die, die Waren und Gelder über die Grenzen hinweg be­nützen, unterstellt, sorgt die Kon­vertibilität der Währungen.
So kommen im Zuge des internationalen Warenhandels und des Bemühens der Nationen, nach Kräften aneinander zu verdienen, die Maßverhältnisse der weltweiten Gelder und im Weiteren auch die Qualitäten dieser Gelder und sogar ihrer staatlichen Schöpfer und Verwalter in Bewe­gung:
- Solange Gold als universelles und von nationaler Hoheit unabhängiges Wertmaterial fungiert, be­deutet „aneinander verdienen“ jeweils bei Abschluss einer Geschäftsperiode körperliche Sal­dierung: Die Ab­rechnung ist mit Goldabfluss verbunden an die Nationen, die bei Bilanzierung des Geschäftsschlusses, nach Abgleich von Forderungen und Gegenforderungen noch offene Zah­lungsansprüche präsentieren können.
- Im Zeitalter der „Devisenreserven“ finden noch immer Abrechnungen in Gestalt der Bi­lanzierung von Handels- und Zahlungsströmen statt, deren Defizite durch Übertragung von Reich­tum in Geldform auszu­gleichen sind: Wenn Zahlung verlangt ist, ist der Griff in die Gold- oder Devisenvorräte fällig.
- Gerne wird aber den Gläubigern Zahlung mit eigenem Nationalgeld angedient, das sich, wenn das eine zeit lang so geht, auf den Konten der Nationen stapelt, die öfter mehr an anderen verdienen als diese an ihnen.
- Die Geldhändler, die die Währungen der Welt bei sich zentralisieren, um sie gegen Gebühr be­dürftigen Kapitalisten für ihre Geschäfte einzutauschen, brauchen nicht lange, um festzustellen, dass gewisse Gelder dauerhaft dazu neigen, herum zu liegen, ohne als Kauf-, Wertaufbewahrungs- oder Investitions­mittel gebraucht zu werden. So finden solche unbeliebten Währungen aus den Händen der Devisen- und Kredithändler schnell den Weg zu den Nationalbanken, wo die berufli­chen Geldvermittler solches Zeug abliefern, auf Konvertibilität pochen und geschäftstaugliches Geld eintauschen. So führt das Interesse ih­res Geschäftes zu einer allgemein interessierenden Rückmeldung zum Thema „Ungleichgewichte“ an der Währungsfront und macht weltöffentlich, dass es Währungen gibt, die nichts taugen und die deswegen auch keiner will, der am kapitalis­tischen Weltgeschäft teilnimmt.
- Darüber kommt nach und nach eine Bilanz über die Tauglichkeit der nationalen Gelder als Welt-Gelder zustande. Und es zeigt sich, dass die prinzipielle Konvertibilität der Währungen eben nur eine prinzipielle ist, die die mangelnde Nachfrage nach den einen und die konstant hohe nach anderen nicht ungeschehen macht und nicht die resultierenden Verschiebungen in den Pro­portionen ehemals gleichgeltender Quanti­täten.
- Diese Verschiebungen werden zunächst durch staatliche Kurskorrekturen bei den betroffenen Wäh­rungen nachvollzogen, später durch den privaten Geldhandel, der die Notierung der „frei floa­tenden“ Währungen übernimmt. Die sind ohnehin sein Geschäftsmittel, das ihm Zins- und Kursge­winne bringt, wenn er es Staaten und Kapitalisten mit Finanzbedarf weltweit beschafft, gemäß den Wünschen, die diese beim internationalen Kapitalmarkt anmelden. Entsprechend dem internatio­nalen Geldbedarf für neue Staatsschulden und die Bezahlung alter, für Kapitalex- und -import und was sonst noch alles mit gutem Geld zu erledigen ist, zerren die Beschaffungsaktionen der zustän­digen Finanzhändler fortwährend an den jeweils gerade bestehenden Währungsrelationen herum.
- Infolge der Dauerhaftigkeit der dergestalt konstatierten und immer neu exekutierten „Ungleich­gewichte“ zwischen den Währungen der Welt bleiben die Verschiebungen zwischen den Wäh­rungen nicht bei dem quantitativen Verhältnis zwischen ihnen stehen. Der Geldhandel entdeckt im Zuge seines Geschäftes anhand der unterschiedlichen Quantitäten, in denen seine Handelsware in­ternational gefragt ist, auch qualitative Unterschiede an ihr: Manche Währungen stellen sich als „weich“ heraus, andere dagegen als eher „hart“. So wird als Eigenschaft der Währung ihre Tauglichkeit für die diversen Verwendungen im in­ternationalen Geschäftsleben ausgedrückt, worin allerlei Einschätzungen der Beteiligten über die „Stabili­tät“ einer Währung, ihre Geeignetheit zur Wertaufbewahrung und sonstiger Planbarkeit von Geschäften eingeht. Da sich derlei Beurtei­lungen, wenig überraschend, über bestimmte Währungen in einschlägigen Kreisen zäh halten, verschwinden die in diesem Sinne für untauglich gehaltenen Gelder nach und nach ziemlich kom­plett aus den weltweiten Geldgeschäften, bis hin zu einer Restkonvertibilität als „Urlaubsde­vise“.
Auf diese Weise sind die Geldhändler die Akteure, die die Konkurrenz der Nationen praktisch bewerkstel­ligen. Im von ihnen exekutierten Vergleich der Gelder, den sie nur ihren Geschäftskriteri­en unterwerfen, präsentieren sie die Zusammenfassung des kapitalistischen Nutzens dieser Gelder. Das ist die Leistung ih­res Geschäftes, auf dessen Fortgang und Vorteil sie alle Formen der Speku­lation mit Währungen, des zinstragenden Schuldenwesens und des Warenhandels beziehen.
Für die Konkurrenz der Währungen heißt das, dass das Prinzip ihrer Konvertibilität dauerhaft bla­miert ist. Mit dem Verschwinden der „weichen“ Währungen aus den Geld- und sonstigen Geschäf­ten richtet sich der Reichtumstransfer zwischen den Nationen nicht mehr nach dem Grundsatz, alle Gelder seien glei­chermaßen Ausdruck von Wert. Das geht bis zum Ersatz solcher Weichwäh­rungen durch anerkannte Weltgelder selbst in den Heimatländern nicht nachgefragten Geldes.
- Dieser Effekt bedeutet für die Länder, die geschäftlich nutzlose Gelder wie alle anderen mit dem An­spruch auf internationale Gültigkeit und Brauchbarkeit emittieren, dass dieser Anspruch prak­tisch für gegenstandslos erklärt wird: Zunächst im internationalen Verkehr, dann aber – möglicher­weise- auch na­tional, wenn die betroffene Währung zum nationalen „Spielgeld“ einer inneren kleinen Zirkulation herab­sinkt, von dem sich auch die einheimischen Geschäftemacher möglichst fern halten.
Ist dieser Zustand eingerissen, verfügt die betreffende Nation über kein „eigenes“ Geld mehr: Was in Zetteln ihrer nationalen Denomination umläuft taugt weder für internationale Zahlungen noch für den einheimischen Kapitalismus, wo der Geld verdienen will, das ihm Tauglichkeit und Si­cherheit bietet, ge­nau das also, was ihm die nationale Währung nicht verschaffen kann. Geschäfte innerhalb solcher Länder sind demnach immer erst fertig, wenn erlöstes inländisches Geld in ech­tes Weltgeld umgetauscht ist.
Das Geld, von dem solche Nationen abhängen, ist in diesem Zustand das ausschließliche Produkt auslän­discher Zentralbanken, was in aller Regel damit zusammenfällt, dass sie in der zählebigen, wenn auch nicht für alle Zeiten fertigen Hierarchie der Handels- und Finanzmächte die schlech­teren Plätze einnehmen und zusätzlich mit der Ungerechtigkeit konfrontiert sind, dass sie nicht nur als Verlierer der globalen Konkurrenz vor dem Resultat ihrer untauglich gewordenen inländischen Geld- und Kredithoheit stehen, sondern damit auch dauerhaft für die zukünftige Konkurrenz ein schlagendes Mittel in der Aus­einandersetzung mit anderen Nationen entbehren müssen.
Die Bewertung der Währung durch die internationalen Geldhändler ist also einerseits die „Quittung“ für den Rangplatz, den die Nation in der in Geld gezählten Konkurrenz um rentable Arbeit einnimmt. Zu­gleich aber ist sie auch ein entscheidender Hebel in jeder neuen Runde dieser Konkurrenz.
Das führt zu der Betrachtung, wie Staaten intern ihr Geld als Kreditmacht zur Förderung ihrer Akkumu­lation verwenden. Die gilt es stark zu machen, damit die Nation, die davon lebt, weiterhin – oder endlich wieder – an anderen verdienen kann, und dafür das aus eigenem Machtinteresse geschaffene Geld- und Kreditwesen zur Entwicklung der Potenzen des nationalen Kapitalismus in Anschlag zu bringen. Dessen Akkumulationserfolge müssen dann aber den getätigten Aufwand der nationalen Geldschöpfer auch bestä­tigen: Wo sich die Bemühungen inländischer Währung um heimisches Wachstum nicht im Aufschwung der Schlagkraft und Größe der „Wirtschaft“, sondern nur in den Inflationsraten eines nicht (in ausrei­chendem Umfang) Kapital gewordenen Geldes zeigen, hat nicht nur die Zentralbank ein Problem.
Fortsetzung des letzten Termins: Zum Übergang zu Teil II
In Teil I wird betrachtet,
- was die Staatsmacht für den Erfolg ihres Kapitals tut: Konkurrenz der Nationen um rentable Arbeit und mit ihr;
- wie der Staat mit der von ihm eingerichteten Abhängigkeit von seinem eigenem Werk umgeht, wenn er das Urteil über die Kriterien der Rentabilität dem Kapital überlässt;
- Tücken, die im Geld als dem Resultat rentabler Arbeit stecken, das stets neuer Ausgangspunkt und Be­dingung der Staatenkonkurrenz ist; von der Standortkonkurrenz zur weltweiten Konkurrenz um Weltgeld.
Alle diesbezüglichen staatlichen Manöver sind in Teil I unterstellt. Die angestrebte Auflösung des Verhältnisses von Bedingung und Beschränkung zwischen Kapital und Staat im Übergang nach außen schärft bei beiden den Drang zur Überschreitung der nationalen Grenzen, ist aber von den staatlichen Ak­teuren der Nationenkonkurrenz ganz auf einen Punkt bezogen: Alles was sie ins Werk setzen, in Bezug auf das Kapital ebenso wie auf ihr Volk, unternehmen sie für sich: Sie sind sich selber Grund und Zweck ihrer Konkurrenzbemühungen. Von den elementarsten Bestim­mungen der Gewalt, die zur Vermehrung ih­rer Machtquellen maßlos über ihre Grenzen ausgreift bis zu allen kapitaldienlichen Fürsorgemaßnahmen aus Abteilung I: Alles steht im Dienste des staatlichen Vorteils, der daraus gezogen werden soll.
In Teil II werden die gewaltmäßigen Erfolgsbedingungen des kapitalistischen Geschäftes, das der Staat mit allen Mitteln seinetwegen und für seine Vorhaben ins Werk setzt, die in Teil I noch offen geblieben, aber schon immer unterstellt sind, erledigt.
Die Gewalt ist in der Betrachtung von Standortnationalismus und Geldpatriotismus immer am Werk und trachtet danach, diese so zu befördern, dass sie eben dieser Gewalt durchsetzungsfähige Wucht verleihen und ihr die Welt dienstbar machen. So kann Öl ebenso gut zum Kriegsgrund avancieren wie strittige Pro­bleme von Verkehrwegen oder nationale Ehrenfragen, ohne dass ein Krieg „wegen“ des Öls geführt würde. Jeder Ausgangspunkt eines Krieges ist im Beschluss zum Krieg „aufgehoben“ und darin nicht mehr auffindbar: Ist der Beschluss zum Zuschlagen erst ein­mal gefallen, dann gilt der abstrakte Stand­punkt praktisch, dass es der Staatsgewalt auf sich als sich gegen ihresgleichen behauptende Gewalt an­kommt. Öl und Ehre kommen da als „Fälle“ vor: Als Fälle der Bedrohung der Herrschaft über die eigenen Existenzbedingungen.
Vom Standpunkt dieser Abstraktion stellt sich der Kapitalismus als Mittel der staatlichen Gewalt dar, das er pflegt, indem er alles für ihn tut. Die Gewalt stellt sich als Garant dieser Verhältnisse auf, weil sie ihr Nutznießer ist. Das Wachstum reflektiert der Staat deswegen auf sich: Er ist sich selbst der Grund der Pflege des Kapitalismus und dessen Weiß-Warum liegt ganz im Fortbestand und Fortschritt seiner Gewalt begründet.
Noch einmal zu den elementaren Bestimmungen des staatlichen Gewaltverhältnisses: Von seiner Kon­stituierung an hat es sehr konkrete Bedürfnisse. Die von ihr dirigierten Leute, das Volk, das die Gewalt sich schafft und als Grundlage benützt, ist durch seine Verfügbarkeit für die nationale Herrschaft be­stimmt, weshalb andere Leute, die diesem Dienst (noch) nicht unterliegen, dem ent­sprechend nicht dazu gehören. Territoriale Grenzen begrenzen den Wirkungskreis der Gewalt, die aus sich heraus gar keinen guten Grund für ihre Begrenztheit kennt, sich deswegen auch territorial nicht ohne weiteres saturiert füh­len mag. Bei ihren Umtrieben ist die Gewalt, die sich ganz von ih­rer völkischen Grundlage nährt und ihre Mittel aus der Reichtumsproduktion ihrer Gesellschaft be­zieht, eine Unkost für diese Basis und fällt ihr dauerhaft zur Last. Schon dieses Verhältnis, die eigene Machtgrundlage für ihre Erweiterung mit Unkos­ten zu belasten, lenkt den Blick der Ge­walthaber nach außen: Mehr Land und Leute wären allemal wün­schenswert für das widersprüchli­che Bedürfnis der regierenden Macht, die ihre materiellen Grundlagen strapaziert und zugleich für ihre Zwecke möglichst stark sehen will. Dieses Bedürfnis ist dem gemäß nicht aus der Not gebo­ren sind, sondern aus dem Anspruch, mehr zu vermögen und neue Quellen für erfolgrei­che Ge­waltanwendung zu erschließen, die die Mittel für die Konsolidierung und Erweiterung der Macht noch leichter hergeben als zuvor. Dass vorkapitalistische Erfolge bei der Verfolgung solcher An­sprüche zu manchen Drangsalen bei der Organisation der Zugewinne geführt haben, wenn sie die Größe von „Welt­reichen“ annahmen, hat deren Eroberer nicht vom Erobern abgehalten.
Kapitalistische Staaten entdecken mit dem kapitalistischen Wachstum, das ihre Bürger inszenieren im eigenen Land ein im historischen Vergleich ziemlich einzigartig geeignetes Mittel zur Stärkung ihrer Macht. Diese Gesellschaften stellen sich ihren Staaten als ausschließlich verfügbare Macht­quellen dar, de­ren Agenten sie aus eigenem Interesse jeden wachstumsdienlichen Wunsch von den Augen ablesen.
Eines ändert sich aber auch in den Zeiten staatlich geförderten Kapitalwachstums nicht: Dass die fördern­de Gewalt eine Belastung für dieses Wachstum bleibt. Die Erfolge, die diese Gesellschaften ihren Gewal­ten versprechen und liefern, macht diese keineswegs genügsam beim Blick in die Welt. Im Gegenteil: Die Gewissheit, dass es die Reichweite der Macht einer Nation enorm steigert, wenn sie andere Machthaber dazu bringt, ihre Reichtümer in den Dienst des heimischen Wachs­tums zu stellen und die eigenen Bürger an und in fremden Ländern verdienen zu lassen, ist ein dauerhafter Antrieb für weltweite Aktivitäten.
Dazu kommt, dass kapitalistische Staaten in den unternehmerischen Agenten des kapitalistischen Privat­wachstums über eine soziale Klasse verfügen, die aus eigenem Bereicherungsinteresse über die Grenzen der Nation hinaus will und deswegen zum Auftraggeber der Gewalt wird. Diese Klasse, ein Teil des Volkes, selbst gar nicht aktiv in Gewaltfragen engagiert, kann im Zuge ihrer international gestimmten An­träge der eigenen Herrschaft oft den Vorwurf nicht ersparen, dass ihr Machtbereich einfach zu klein und ihr Einfluss zu gering sei für die wirklich guten Geschäfte welt­weit; und derlei Unzufriedenheit wird um so drängender, je größer das schon verfügbare Ge­schäftsfeld der Nation ist. So verdoppelt sich aus staatli­chen wie privaten Gründen der Drang „nach außen“.
Im Vergleich zu vorkapitalistischen Zeiten hat der Zugriff kapitalistischer Staaten auf die Welt einen neu­en Inhalt: Auswärtige Länder lassen sich von ihnen als Reichtums- und Machtquelle nutzen, ohne dass man auch noch die Kosten der Herrschaft über sie zu tragen hätte. Das geht in modernen Zeiten ohne Er­oberung, Beherrschung, Kolonialwesen etc. durchaus zum Nulltarif, allein durch die Funktionalisierung fremder Herrschaften. Nur: Die Kontrolle über diese Funktio­nalität der internationalen Geschäftspartner, von denen man, je erfolgreicher desto abhängiger ist, enthält dafür um so mehr Bedarf an Gewalt. Ist erst einmal mit dem fertigen Weltmarkt der ganze Globus als Gegenstand dieser Aufsichts- und Kontrollbe­dürfnisse im Visier, entwickelt sich daraus ein historisch einmaliges Konfliktpotential.
So werden Handel und Wandel weltweit eine Abfolge staatlicher Machtentfaltung, bis hin zur Entwick­lung ganz neuer Arten von Kriegen. Solcher etwa, die überhaupt nur mehr veranstaltet werden, um ein real existierendes Weltreglement vor Infragestellung zu bewahren und alle, die es angeht, von Abwei­chungen von der internationalen Weltordnung abzuschrecken.

2. Zur Schmiergeldaffäre bei Siemens

Ob es sich hierbei um Straftatbestände, verfälschte Geschäftsberichte, Pflichtvergessenheit des Aufsichts­rates oder Steuerhinterziehung handelt oder nicht, sollte man den Staatsanwälten über­lassen. Man kann sich mit der Frage beschäftigen, ob der Vorwurf der Korruption eher eine Quittung ist für geschäftliche Misserfolge oder ein Tatbestand, mit dem eine kapitalistische Firma nicht in Verbindung gebracht werden sollte. Vielleicht ist das bis zu einem gewissen Grad abhän­gig von Konjunktur und Zeitgeist; es gibt ja auch Tendenzen, diese Korruptionsrichtlinien schärfer zu fassen als früher, vielleicht wäre das vor 20 Jah­ren anders behandelt worden, aber in dem zunehmend internationalisierten Geschäft gibt es etliche Kon­kurrenten im In- und Ausland, die sich an den korrupten Machenschaften der Firmenwelt stören und die Staatsgewalt aufrufen, gegen Machenschaften vorzugehen, die vielleicht bei weniger entwickelter Konkur­renz auf dem Welt­markt durchaus üblich waren. Inzwischen gibt es Abmachungen sowohl zwischen Firmen als auch zwischen Staaten, gegen Korruption vorzugehen. Organisationen wie Transparency In­ternational bewerten ganze Nationen nach diesem Maßstab, die Selbstverwaltung der Staatenwelt treibt einen gewaltigen Aufwand, gegen Korruption in der Dritten Welt viel entschiedener als bisher vorzuge­hen und ganze Regierungen mit dieser Begründung unter Kuratel zu stellen. Auch die Abzweigung manchen Schwarzgeldes in die Kanäle des Terrorismus gehört zu der Reihe von Gründen, dieser Geschäftsge­pflogenheit mehr kritische Aufmerksamkeit zu widmen. An den Sorgen der Firma Sie­mens merkt man, in welche Bereiche der internationalen Konkurrenz dies einzuordnen ist. Es geht um eventuelle Schadenser­satzansprüche der Staatsanwaltschaft anderer Staaten oder dass man nach den inzwischen erlassenen in­ternationalen Richtlinien – vielleicht befasst sich ja auch die WTO damit – Aufträge riskiert, wenn Kor­ruption im Spiel ist, an deren Aufdeckung die Konkur­renten interessiert sind und dementsprechend aktiv werden.
So eine Affäre ist ein Dokument des erreichten Standes der Konkurrenz, wieweit es die Staaten wechsel­weise mit den Regelungen der Konkurrenz gebracht haben, vom Kapitalanlegen bis in die staatliche Ein­mischung ins internationale Geschäft, darf z.B. der spanische Staat seinen Energie­konzern Endesa vor deutscher Übernahme schützen? Das internationalisierte Kapital ist Gegenstand politischer Konkurrenz­fragen, und sobald ein Straftatbestand vermutet wird, fragen die Finanzmärkte nicht nur, wohin Siemens sein Geld verschiebt, sondern auch gleich nach der Haltbarkeit des Schweizer oder Luxemburger Bankge­heimnisses. Die Schweiz gibt dann Auskunft, auch über Dinge, nach denen gar nicht gefragt wurde. Das Recht bricht sich also nicht am Erfolg eines Unternehmens, sondern wird von den Staaten je nach deren Berechnungen im Konkurrenz­kampf in Anschlag gebracht, bzw., hat eben Gültigkeit und wird entspre­chend eingesetzt. Der deutsche Staat, der jetzt wegen der Siemens-Affäre unter allgemeiner Beobachtung steht, achtet auch peinlich darauf, ob nicht ausländisches Kapital ungerechtfertigt deutsches Kapital über­vorteilt. All diese Regelungen sind ein Hinweis darauf, dass Bestechung eine gängige Praxis ist, mit der umgegangen wird oder sie werden umgangen, weshalb so Straftatbestände wie schwarze Kassen zustande kommen. Den Umgang mit dem Dilemma, z.B., ob der Schaden durch das Auf­decken nicht größer ist als der Schaden durch den Korruptionsvorgang selbst, kann man denen überlassen.