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jf 6.11.06 zum Thema „Weltmarkt und Weltmacht“ in GS 3-06

Zu Beginn ein banaler Lehrsatz, der zum Übergang von Teil I zu Teil II gehört: Es ist kein Geheimnis und die Zeitungen sind tagtäglich davon voll, dass Staaten gnadenlose Egoisten sind und sich deswegen auch und gerade dann, wenn sie Freundschaften pflegen, wechselseitig belauern. Sobald sich jedoch Theoretiker darüber Rechenschaft ablegen oder irgendein Mensch zu einer Stellungnahme aufgefordert wird, werden ganz andere Sachen gedacht – ein wunderbares Beispiel für die Diskrepanz zwischen Denken und Erfahrung. Dann findet niemand etwas dabei, wenn Typen wie Geißler sagen, es käme auf die Menschenrechte an. Gleichzeitig werden Leute kritisiert, dass sie naiv seien, wenn sie an das Gute in der Politik glauben und diese daran messen. Bei Fragen zu den gerade aktuell heißen Konflikten in der Welt, Iran oder Nordkorea, fallen alle auf die primitivsten Moralismen zurück und subsumieren ganze Kriege unter das Modell der Notwehr. Es kann gar nicht blutrünstig, Staaten-gegensätzlich genug zugehen, als dass nicht doch, sobald eine Stellungnahme verlangt ist, die Menschen auf die primitivsten Moralismen ihres Privatlebens zurückfallen, obwohl sie auch von ihrem Privatleben wissen, dass sich das nach allen anderen Gesichtspunkten als nach denen der Moral richtet.
Um nach der negativen Seite hin eine ganz abstrakte, allgemeine erste Vorklärung in die Welt zu setzen, die aber trotzdem nicht ganz trivial ist, soll man sich eine dialektische Einsicht klar machen. Für das Verhältnis zwischen Staaten gilt, dass es ohne ein wechselseitiges Benutzungsinteresse überhaupt keine Feindschaft gibt; ohne dass ein Staat einen anderen benutzen will, ihn richtig braucht, benötigt, gibt es keine Gegensätze zwi­schen den Staaten. Damit ist alles, was Kriege aus einer Notwehrsituation heraus erklären möchte, was Gegensätze zwischen den Staaten mit der Schuldfrage erläutern will, weg. Klar ist dann, dass am Anfang aller Feindseligkeiten nicht eine Feindseligkeit, sondern ein die Grenzen überschreitendes positives Interesse an einem anderen Staat steht.
 — Gilt dies auch für Staaten, die, z.B. früher, kein kapitalistisches Regime bei sich aufgezogen haben?
Auf der Abstraktionsebene, auf der man über das Verhältnis zwischen Staaten redet, wird man zumindest in der neueren Geschichte keinen Fall finden, bei dem einfach wechselseitiges In-Ruhe-lassen die Verkehrs­form zwischen Staaten ist. Auch Stalin kann man nicht nachsagen, dessen Parole wäre bloß gewesen, hof­fentlich lassen die anderen die Finger von der Sowjetunion. Auch bei den früheren Eroberungen erkennt man die begehrlichen Blicke von Staaten als Subjekten dieses Verhältnisses zueinander auf die Machtmittel und -quellen ihrer Nachbarn. Dieser Blick ist so alt wie es Staaten gibt, weil die Grenzziehung, die Staaten kon­stituieren, wenn sie sich mit ihrem Herrschaftsbereich aufbauen, die Dialektik jeder Grenzziehung hat. Sobald die gezogen wird, schaut man schon über sie hinaus. Die Parole, sich wechselseitig in Ruhe zu lassen, hat nie übermäßig Geltung erlangt. Wenn ein Land nichts will, als von unzivilisierten Reiterhorden in Ruhe gelassen zu werden, dann baut es schon einmal eine chinesische Mauer und möchte für sich bleiben. Das kann aus­nahmsweise schon einmal sein. Die Geschichtenerzähler berichten normalerweise jedoch von dem Gegenteil.
Es fragt sich nun, welcher Art die Benutzungsinteressen sind, aus denen notwendigerweise Gegensatz und Feindschaft folgen. Gerade in der Sphäre des politologischen Idealismus oder der Parteilichkeit, zu der Men­schen aufgefordert sind, wenn sie sich über das Weltgeschehen Gedanken machen sollen, gibt es immer Ide­en, wie wunderbar friedlich man miteinander auskommen könnte. Die schlichte Erfahrung zeigt jedoch, dass, heutzutage zumindest, die Benutzungsinteressen der Staaten aneinander von einer Art sind, dass sie laufend Gegensätze und Kontrollbedürfnisse hervorrufen. Vielleicht war früher sogar etwas anderes als heute dran an diesen Ideologien; in der Einleitung zu diesem Artikel behaupten wir implizit sogar, früher hätte es noch einen Unterschied zwischen Krieg und Frieden gegeben, den es heute so gar nicht mehr gibt.
 — Die Form, in der Staaten aufeinander Bezug nehmen, ist heute die wechselseitige Anerkennung. Dies unterstellt die Existenz von Gewalten, deren Reichtumsquellen kapitalistisch in Beschlag genommen werden sollen. Darin hat die Anerkennung ihre Grundlage.
Ja, und ihren Inhalt. Diese Anerkennung heißt überhaupt nicht, dass sie sich deswegen in Ruhe lassen, son­dern sie hat einen Zweck. Anerkennung ist das Formelle, das Über-die-Grenze-hinaus-Schauen und die An­erkennung, dass da eine andere Macht existiert, weil der Staat an dem Herrschaftsbereich des Kollegen ein In­teresse hat. Welcher Art ist das staatliche Interesse, mit seinen Nachbarn Kontakt aufzunehmen und sich mit ihnen zu befassen, für welches positive Interesse ist diese Anerkennung gut? Das einfache Interesse von Kapi­talisten, bloß einkaufen zu gehen, wird es nicht sein, denn wir haben es hier mit Staaten zu tun.
Die politologische Antwort auf die Frage, warum er sich so um den anderen kümmert, heißt, er müsse sich vor dem anderen in Acht nehmen, weil eventuell von auswärts eine Gefahr droht. Die Gegensätze zwischen Staaten daraus zu erklären, dass sich einer vor dem anderen fürchtet, ist zirkulär und wirft die Frage nach dem Warum auf. Dagegen soll hier die Feststellung, dass es ohne ein positives Interesse auch keinen Grund für Gegensätze zwischen den Staaten gibt, dem einen Riegel vorschieben.
 — Jeder Staat ist im Zugriff auf sein Land und seine Leute, mit dem er seine Macht voranbringen und si­chern will, beschränkt.
Das ist die Neuauflage des Fehlers, der hier zurückgewiesen werden soll, wenn gesagt wird, der Staat betrach­tet den anderen als Schranke für sich. Was ist der Herrschaftszweck, dass er gleich so ausgreifend ist?
Sie erkennen sich gegenseitig an als Gewaltmonopolisten, die in ihrer Macht über eine Machtquelle verfügen. Das ist hier wieder die simple Dialektik von Herrschaft, dass die Macht ihre eigene Machtquelle ist, weil sie über etwas verfügt, das als Machtquelle funktionieren soll. Was treibt einen Staat dazu, auf den anderen als Gewaltmonopolisten mit eigener Verfügung über Machtquellen zu schauen? Das ist deswegen keine einfache Frage, weil sich wieder überall der Gedanke einschleicht, dass der andere die eigenen Machtquellen nicht wegnehmen kann/soll.
Der erste Gedanke ist, ein Staat mit seiner Hoheit und seiner Macht betrachtet sich als potenzielle Quelle der eigenen Herrschaft. Und der zweite ist, dass er den Nachbarn ins Auge fasst als einen, dessen Machtquellen man selber als Staat gut gebrauchen könnte.
 — Es fehlt doch noch, was der Inhalt der Macht ist.
Als Herrschaft erfolgreich zu sein, bestimmt das Verhältnis des Staats zu den Machtquellen im eigenen Land und begründet eine gewisse Maßlosigkeit in Bezug auf diese Quellen. Damit ist man beim Prinzip des Über­gangs zur Ökonomie und noch nicht bei einem bestimmten ökonomischen Interesse, schon gar nicht des Ein­kaufens, und man ist auch noch nicht bei dem Interesse des ordentlichen Kapitalismus. Das staatliche prinzi­pielle Interesse seiner politischen Ökonomie, erfolgreiche Herrschaft, ist von sich aus permanente Kritik an der Beschränktheit der eigenen Machtquellen. Mit dem Blick auf den Nachbarn, was der zu bieten hat, sind auch früher schon Eroberungskriege in die Gänge gekommen.
Dass Erfolg der Herrschaft selbst der Nutzen ist, das ist der Absolutismus staatlicher Gewalt. Sie ist sich selber Zweck. In dem ganz allgemeinen Sinn soll das Volk als ihre Machtquelle funktionieren, und die Gewalt will im Stande sein, ihr ganzes Volk als ihre Machtquelle zu benutzen. Die Fähigkeiten, ihr Volk zu benutzen, will sie aus ihrem Volk herausholen. Das ist der eigentliche Zirkel von Herrschaft. Irgendeine Sorte Ökono­mie ist dabei unterstellt, denn Herrschaft braucht materielle Mittel für ihren Erfolg.
 — Der logische Fortgang geht doch jetzt über die Qualität der der Macht zur Verfügung stehenden Mittel: Kapitalistisches Eigentum, große stehende Heere, irgendwelche fliegende Reitertruppen usw. Je nach deren Qualität ist dann der Blick über die Grenzen anders.
Dabei darf man jedoch nicht alles durcheinander werfen und z. B. einen Gegensatz zwischen kapitalistischem Eigentum und stehendem Heer aufmachen so, als wären das zwei verschiedene staatliche Anliegen. Wenn man das Prinzipielle hat – im Artikel wird dies abgehakt mit dem einen Satz: „Staaten stehen einander als pure Machtkonkurrenten gegenüber.“ -, geht es eigentlich erst los. Welcher Art sind denn heute die Herr­schaftsinteressen von Staaten, so dass sie aneinander so unendlich viel Interesse nehmen? Wo ist eigentlich der Grund für das zwischenstaatliche Verhältnis mit all seinen positiven und negativen Interessen festzuma­chen?
 — Dass sich die Staaten so zu einander verhalten, dass sie sich wechselseitig als Gewalten anerkennen, das ist eine moderne Form. Das unterstellt, dass der Nutzen, den sie aus den anderen ziehen, aus dem Hin und Her von Privateigentümern kommt.
Einmal langsam. Hier wird an einen, wahrscheinlich, historischen, auf jeden Fall aber an einen gedanklichen Fortschritt dabei gedacht, wie Staaten ihre Nachbarn als potenzielle Quellen für sich ins Auge fassen. Um dieses positive Interesse an den Machtquellen anderer Staaten zu exekutieren, gibt es ganz primitive Formen, die auch heute noch nicht ganz ausgestorben sind, und sehr entwickelte. Zu den letzteren gehört ein Umgang mit anderen Staaten, der zuerst die Anerkennung praktiziert. Ein auch heute noch nicht ganz aus der Mode ge­kommenes Modell zugreifenden Machtinteresses, bei dem sich mit Anerkennung nicht viel schiebt, ist das Beutemachen. Dies ist etwas sehr Einfältiges. Was ist der Haken daran, selbst wenn es klappt? Es ist auch für den Gewinner unproduktiv. Nach der erfolgreichen Eroberung des fremden Gebietes kommt glatt die Frage auf, ob sich das gelohnt hat. Am Ende haben die Kriegsschiffe von Pizarro mehr gekostet als das Gold, das er herbeigeschafft hat. Dann haben bloß die holländischen Schiffbauer dran verdient.
Als primitives zwischen staatliches Interesse gibt es die Aneignung von Machtquellen in Form von vor­handenem Reichtum. Da ist dann aber auch gleich Nichtanerkennung der anderen Herrschaft Ausgangspunkt der Sache. Mit einem Tribut, die eine ihm verpflichtete Herrschaft Jahr für Jahr abliefern muss, steht sich der Sultan schon viel besser.
 — Noch einmal zu der Aussage, eine erfolgreiche Herrschaft ist sich selbst maßlos. Mir fehlt dazu die Be­gründung.
In dem ‚Land und Leute für sich nutzbar machen’ steckt schon das ganze reflexive Verhältnis. Herrschaft, die mit ihrer Verfügungsmacht Quelle ihrer eigenen Grundlagen ist. Herrschaft ist kein Hauswirtschaftsverhält­nis, das darauf ausgerichtet und damit zufrieden ist, der Natur das abzuringen, was der Wirtschafter so Jahr für Jahr braucht. Man muss dabei an eine Gewalt denken, die ihre eigene Sicherung betreibt, die Funktions­tüchtigkeit ihrer eigenen Basis sicherstellen will. Der Inhalt eines solchen Gewaltverhältnisses bestimmt sich aus den Herrschaftsverhältnissen, die dieser Staat bei sich herstellt. Da sollte es beim Kapitalismus kein Pro­blem mehr sein, die Unersättlichkeit einzusehen. Die Kriege zwischen den Staaten fangen nicht erst mit dem Kapitalismus an. Im Gegenteil, mit dem Kapitalismus reißt ausgerechnet in dieses polemische und Benutzungsverhältnis zwischen den Staaten diese Sitte der wechselseitigen Anerkennung ein, die gern miss­verstanden wird als Friedensversprechen.
Bei vorkapitalistischen Herrschern ist es offenbar noch leichter, sich vorzustellen, dass die immer in einem sehr heiklen und kritischen Verhältnis zur Basis ihrer Herrschaft stehen. Schon gleich in Verhältnissen, in welchen die Natur noch unbewältigt ist. Dass die nicht einfach mit ihrem Bereich zufrieden ist, ist die Ab­straktion von Herrschaft. Und das liegt nicht am bösen Nachbarn, weil das dann ja spätestens bei dem unter­stellt, dass der ein positives Interesse am Wegnehmen hat. Durch diese Verlagerung hat man die Frage polito­logisch falsch und als Betroffener parteilich beantwortet – aber, was Staaten über ihre Grenzen hinaustreibt, bleibt unbeantwortet.
 — Die Fähigkeit zu herrschen erfordert Benutzung des Beherrschten. Da muss man sich Gewalt vorstellen, etwas, was es fürs gedeihliche Zusammenwirken nicht braucht. Die Gewalt zu konsolidieren, ist das Herr­schaftsinteresse.
Es gibt nun mal in der Weltgeschichte wenige Beispiele für ein gedeihliches Zusammenwirken, ohne dass eine Herrschaft das als Basis für ihr Gedeihen hergestellt hätte. Das Subjekt des grenzüberschreitenden Zu­griffsinteresses ist der Staat in der Sorge um die Basis seiner Macht, seines Herrschaftsverhältnisses, mit dem er seine Gesellschaft begründet.
 — Die Begründung nicht über die Ökonomie, sondern aus der Herrschaft selbst, scheint mir gemogelt: Weil der Zugriff der Herrschaft auf die eigene Basis beschränkt ist, denkt man in Beschränkung gleich den gie­rigen Blick auf den Nachbarn mit dazu. Wieso nimmt der Staat seine Machtmittel als beschränkt wahr und sagt nicht einfach: Die habe ich, die andern gehören andern, da ist Schluss.
Eine Herrschaft ist nichts Produktives, sondern eine gewaltsame Verfügung über gesellschaftliche Mittel, die sich die Herrschaft aneignet, über die sie ein Kommando ausübt. Über dieses Kommando will sie sich voran­bringen. Es hängt dann eben am Kommando über die Mittel und dafür sind diese immerzu eine Schranke. Wenn die Verfügungsmacht der Zweck ist, sind die Mittel, über die eine Herrschaft verfügt, immer die Schranke dafür. Also leben Staaten mit der Sorge, dass ihre Basis überhaupt die gewollten Machtmittel her­gibt.
Die Herrschaft ist unproduktiv, für das Beherrschte sogar ruinös. Sie saugt das Beherrschte aus. (Vampire sind das dümmliche künstlerische Modell für Herrschaft.) Sie ist nur in dem Sinn produktiv, dass sie eine Pro­duktivität organisiert, von der sie existiert. Aber die ganze Weltgeschichte hindurch hat sie damit ihre Basis eigentlich ruiniert. Das jüngste Beispiel ist Hartz IV. Und das Römische Reich hat sich nach der Logik der Ausdehnung als Existenzbedingung tot gesiegt. Die Unersättlichkeit ist der Herrschaft immanent, weil sie nicht nur unproduktiv ist, sondern Produktivität ausnutzt. Das gilt bis zum modernen Staat, der sich die Förderung der Produktivität seines Kapitals zum Anliegen macht. Man darf bei Herrschaft eben nicht an ir­gendeine königliche Hoheit denken.
Der Artikel im GS argumentiert anders herum. Aus der politischen Ökonomie des Kapitalismus kommt her­aus, dass sie eine einzige gigantische Gewaltaktion ist. Bei der jetzigen Diskussion dagegen sollten die Sub­jekte dieses Verhältnisses – nämlich die Staaten mit ihrem grenzüberschreitenden Zugriffsbedürfnis – zum Ausgangspunkt gemacht werden. Bei den Reichtumsquellen, auf deren Pflege, Mehrung und Ausbau die Staa­ten aus sind, modifiziert sich das gewaltig, wenn es sich dabei um den modernen Kapitalismus handelt. Den Übergang kann man noch eine Zeitlang vom Staat her denken. Ein erster war schon der vom Beutemachen zum dauerhaften Benutzen. Welcher Art ist diese dauerhafte Benutzung? Wie betreiben heutzutage Staaten die Stabilisierung ihrer Herrschaft, die Ausnutzung der restlichen Welt als Quelle ihrer Macht? Was erfährt man im Hinblick auf das internationale Geschehen täglich aus den Medien? In jeder mitteilenswerten Affäre geht es doch darum, ob das etwas für „uns“ hergibt.
Es ist ein negatives Verhältnis zur anderen Herrschaft, wenn man dessen Reichtumsquellen ideell gleich als Machtquellen der eigenen Nation beansprucht. Positiv bezieht man sich auf ihre Herrschaftsmittel, negativ auf sie als Schranke des eigenen Zugriffs. Dabei ist das erste, was Staaten heute machen, sich wechselseitig als Gewaltmonopolisten anzuerkennen. Mit den eigenen Mitteln Reichtumsquellen anderswo zu benutzen, ist eine Sache, die in der modernen Welt Kapitalismus heißt. Aber welches Verhältnis kommt zwischen den Staaten zustande, wenn der andere Staat die Schranke ist, also ein Hindernis, das man beseitigen will. Die primitive Form ihn wegzuputzen, gibt’s zwar noch bisweilen. Heute läuft der Verkehr zwischen den Staaten nicht so ab, dass man sich bei jedem Wirtschaftsvertrag vorher beim Verteidigungsminister erkundigt, ob man den anderen Staat besser erobern könnte, und nur dann, wenn er zu stark dafür ist, einen Vertrag macht. Es ist nicht so, dass der Gegensatz nicht bloß deswegen nicht ausgetragen wird, weil man es nicht schafft.
 — Anerkennung wird auch als das eigene Mittel betrachtet. Die Anerkennung ist ein Instrument dafür, sich das zu beschaffen, wofür der andere die Schranke ist. Das ist die für nützlich befundene Verkehrsform heutzu­tage. So meint man, dass man sich am besten den Zugang auswärts verschafft.
Wie gibt es Anerkennung als Modus der Beseitigung des Anderen als Hindernis?
 — Da muss auch der andere Staat seinen Nutzen draus ziehen. Er kann selbst das Interesse haben, dass sei­ne Reichtumsquellen von dem andern benutzt werden. Und der andere zahlt den Preis, dass er auch sein Ge­biet dem andern zur Verfügung stellt, dass es ein wechselseitiges Benutzungsverhältnis ist.
Die Wechselseitigkeit des Benutzens könnte man konzedieren, wenn die Überlegung vom nationalen Kapi­talismus ausginge und die Kapitalisten vom Staat den Weg für weitere Ausbeutung zu ebnen forderten. Von Komplementarität kann aber hier deswegen nicht die Rede sein, weil es erstens um die Konkurrenz zwischen Kapitalisten geht, was schon keine freundliche Sache ist, und zweitens die Konkurrenz von Staaten betreut wird. Wir sind aber von der anderen Seite hergekommen, bei der das polemische Verhältnis, der andere Staat ist ein Hindernis, der zu funktionalisieren ist, am Anfang steht, weswegen die menschenfreundliche Auskunft, es dann halt gegenseitig zu machen, nichts taugt. Man ringt doch nicht auf der Basis der Wechselseitigkeit.
Der Widerspruch löst sich nicht darüber auf, dass ihn beide machen. Ein Staat hat ein ausgreifendes Interesse an den Machtquellen anderswo. Er ist damit konfrontiert, dass es die Machtquellen eines anderen sind. Er tritt zu dem in das polemische Verhältnis, sich aneignen zu wollen, woraus der andere Staat seine Macht bezieht. Wie soll dieses Verhältnis aufgehen nach dem Motto: Dann zahlt er dafür einen Preis. Dieses wechselseitige Benutzungsverhältnis gibt es zwar, und das, einen Preis zahlen, ist die Verlaufsform der internationalen Be­ziehungen heutzutage, aber von dem polemischen Verhältnis von Staaten her gedacht, beruht das auf etwas anderem.
 — Auch auf der anderen Seite des polemischen Verhältnisses gibt es doch eine Macht, die den gleichen be­gehrlichen Blick auf das Terrain und Reichtumsquellen im andern Staat richtet, das ist die Gemeinsamkeit im negativen Willen, Reichtum dauerhaft von woanders anzueignen. Das macht sie zu Vertragspartnern.
Die Logik dieses Anerkennungsverhältnisses ist noch nicht damit geknackt, dass man sagt, der andere ist ge­nauso. Denn dann schließen sie sich erst mal wechselseitig aus.
Der erste Schluss, den Staaten heutzutage daraus ziehen, ist, ausgerechnet der andere Souverän soll mir zu Diensten sein. Am Ende hat es diese Vertragsform, und jeder rechnet sich seinen Nutzen dabei aus. Der Inhalt der Sache ist die Härte: Zwei Herrschaften stehen einander begehrlich gegenüber und fordern voneinander im Modus der Anerkennung – der andere soll seinen Bestand haben, ich anerkenne, dass der über sein Reich herrscht -, dass der andere seine Herrschaft zu meinen Nutzen ausüben soll. Von diesem Inhalt geht es nie wieder runter. Der Widerspruch in diesem Ansinnen ist: Einem Staat, dessen Begriff es ist, seine eigene Machtbasis immerzu stärken zu wollen, wird zugemutet, sich zum Diener der anderen Machtentfaltung zu machen. Die Wahrheit des wechselseitigen Nutzens ist der Anspruch auf Dienstbarkeit einer anderen Herr­schaft.
Die Machtbasis soll von der fremden Herrschaft bedient werden. Anerkennung als Modus der Aneignung hat am Ende die Verlaufsform eines Geschäfts. Der Inhalt ist der Anspruch: Gestalte deine Herrschaft zu meinem Nutzen, bediene mich. Bei den Kommentaren zum China-Afrika-Gipfel z.B. merkt jeder europäische Journalist, was die Chinesen da wollen, nämlich in Afrika eine Herrschaft, die nur den Chinesen (und nicht dem Volke oder den Menschenrechten) dient. In diesem Zusammenhang wissen sie bei Gegenseitigkeit und einem möglichen Nutzen der Afrikaner sofort: „Das ist Bestechung. Eigentlich geht’s den Chinesen nur um ihren Nutzen und darum, die Herrschaft anderswo zu funktionalisieren“. Den Widerspruch abstrakt darge­stellt: Staaten verkehren, wenn sie zivilisiert miteinander umgehen, mit dem widersprüchlichen Ansinnen, dass die andere Herrschaft sich funktionalisieren lässt und sich selber zum Diener der Interessen ihres Nach­barn macht. Das ist deswegen wichtig, weil dann, wenn man sagt, dass das auf Basis der Gegenseitigkeit ge­schieht, man sich nie wieder darüber täuscht, wie viel polemisches Verhältnis, wie viel Widerspruch und Gegensatz in dieser Wechselseitigkeit drinsteckt. Wenn man jetzt sagt: Und dafür zahlen sie auch selber einen Preis und lassen bis zu einem gewissen Grad auch dem andern was zu, dann ist man nicht mehr in der Idylle des wechselseitigen Vorteils, sondern man hat einen Kompromiss zwischen zwei in sich widersprüchlichen Ansprüchen, weil einer anderen Herrschaft zugemutet wird, für andere Dienste zu tun. Dieser Widerspruch ist nie dadurch weg, dass man ihr Angebote macht, ausgerechnet dadurch, dass sie sich dienstbar macht, könnte sie selbst auf ihre Kosten kommen.
 — Verträge zwischen Staaten verpflichten andere Staaten, weil es mit ihrem Interesse nicht zusammenfällt, andere zu stärken.
Ja, sonst bräuchte es kein Verpflichten. Der einzige Haken wäre da Vertragsbruch: Sie nehmen womöglich den Vorteil mit und verweigern die Gegenleistung. Es ist aber der Vertrag selber, der den Widerspruch ent­hält.
Der Witz ist, dass das Ganze funktioniert, dass das zwischen Staaten heutzutage zur gemeinüblichen Ver­kehrsform geworden ist. Diese Form ist noch nicht so alt. Um die historische Erinnerung zu machen: Die Welt für sich nutzbar machen hat immerhin bis zum 1. Weltkrieg einschließlich bedeutet, man erobert sich Kolonien. Damit ist die dortige Herrschaft – wenn es eine gab – weg, und man hat eine implantiert. Das ist Imperialismus im Modus der Aneignung von Weltregionen durch Unterstellung unter die eigene Herrschaft; es wird quasi mit dem Kolonialreich als Machtquelle gewirtschaftet und gegeneinander mit dieser Ressource angetreten. Da hat es natürlich auch schon Handel und Wandel zwischen Frankreich und Deutschland z.B. gegeben. Nur damals hat Imperialismus bedeutet: Man richtet die Aufmerksamkeit der eigenen Herrschaft, ihre Stärkung aus den weltweiten Reichtumsquellen betreffend, auf Regionen, die man der eigenen Herrschaft direkt unterstellt. Die heutige Variante hat ihren Siegeszug vor 50 Jahren angetreten, als die Amis den Briten und Franzosen verboten haben, ihre kolonialen Belange am Suezkanal durchzukämpfen. Dieses Datum selbst ist nicht so wichtig, sondern, dass das das amerikanische Modell ist, den Nutzen der Staatenwelt für die eigene Herrschaft – gerade durch den Schritt der Anerkennung einer fremden Herrschaft, sogar durch die Im­plantierung einer souveränen Herrschaft dort, wo es noch keine gab -, herzustellen; und dies mit der Dienst­verpflichtung der anderen Herrschaft darauf, als Herrschaft nur so zu funktionieren, dass sie mindestens zu­gleich das äußere Interesse bedient. Ihr wird also die Bedienung eines fremden Interesses zur Geschäftsgrund­lage für ihr eigenes Wirken gemacht.
 — Dieses produktive Verhältnis – nicht mehr als Beutezug und Tribut, sondern als dauerhafte Benutzung eingerichtet -, das hat etwas mit der Quelle der Macht zu tun. Der Blickwinkel des Souveräns auf wechselsei­tige Anerkennung, hat darin seinen ökonomischen Grund.
Das Ergebnis ist: Den Eigennutz der anderen Herrschaft als dauerhafte Einrichtung zu funktionalisieren. Die Antwort heute heißt Weltmarkt. Andersherum aufgezogen als im Artikel sollte die Aufmerksamkeit darauf gelenkt werden: Der Weltmarkt ist das Produkt von moderner Weltmacht. Weltmacht ist nicht dasselbe wie: Einer hat das Sagen und alle anderen schweigen, sondern hat die Qualität, dass heutzutage Staaten als Welt­mächte antreten, als Herrschaft, die gleich die ganze Welt als ihr Betätigungsfeld betrachtet und auch so hand­habt. Weltmacht hat verschiedene Bedeutungen (inwiefern die Amerikaner Weltmacht sind, wird im Artikel ausführlich erklärt), erst mal bedeutet es etwas Qualitatives. Heutzutage ist jede Herrschaft, sogar noch die hinterletzte afrikanische, in dem Sinn Weltmacht, dass sie als Macht gleich bezogen ist auf die gesamte Staa­tenwelt. Sie ist aktiv in dem Sinn, dass sie in die Welt hinausschaut, wo es für sie etwas zur Stärkung ihrer Machtgrundlagen zu holen gibt, und umgekehrt, dass sie natürlich das Objekt der Besichtigung der übrigen Staatenwelt ist, wie man diese Herrschaft einbauen kann. Nur diesem Einbauen, das am Ende wie ein Ge­schäft zum wechselseitigen Vorteil aussieht, liegt ein Widerspruch zugrunde: Nämlich die Zumutung an eine andere Herrschaft, die sich stärken will, dem Nutzen eines anderen Staates zu Diensten zu sein. Das trägt dann in die Politik jedes Staates immer dieses Moment von Gewalt, Vorsicht und Misstrauen – also ein riesiges Ab­sicherungsbedürfnis hinein. Das kommt nicht daraus, dass man eigentlich ein ganz gutes Geschäft macht und nur aufpassen muss, dass hinterher der Partner nicht betrügt. Das wäre ein Ableiten der Staaten aus dem Ver­brechen und des Imperialismus aus zwischenstaatlichem Betrug. Als gäbe es die Gewaltaktionen der Staaten nur, weil sie sich gegen betrügerische Winkelzüge ihrer Geschäftspartner vorsehen müssten.
 — Der Widerspruch in der Dienstbarkeit liegt ja letztlich jedem Vertrag zugrunde. Die Schärfe liegt in dem, dass eine fremde Herrschaft dienstbar gemacht werden soll, und da ist jedes Geschäft eine Frage, die mit der Herrschaft selbst verknüpft ist.
Sonst hat man bei den Verträgen die Prämisse: Sie stehen unter der Herrschaft des Rechts. Da gibt es die Ge­waltinstanz, die die Einhaltung von Verträgen garantiert. Das ist quasi der Offenbarungseid über den Gewalt­charakter auch aller zivilen bürgerlichen Verträge. Im Grunde ist das, was jetzt über das Verhältnis der Staa­ten gesagt worden ist, die Wahrheit und nicht der Schein des Vertrags. Von wegen also, es wäre ein friedli­ches Einvernehmen, was Staaten so miteinander treiben.
Es liegt übrigens auch beim bürgerlichen Vertrag an der Sache, über die da verhandelt wird. Alles, was bisher gesagt worden ist, hätte man auch wie folgt entwickeln können: Geld ist doch schon innerhalb einer Nation als Prinzip des zivilen Lebens und der bürgerlichen Arbeitsteilung ein einziger real existierender Antagonis­mus. Geld ist schon Abhängigkeit voneinander zwischen gegensätzlichen Interessen. Abhängigkeit nicht in dem Sinne, da brauchen sich zwei, sondern Abhängigkeit zweier sich ausschließender, sich negierender Inter­essen. Dafür ist Geld das Vehikel.
Diese Sorte Reichtum bedeutet Ausschluss und Zugriffsmacht zugleich. Wenn das schon im zivilen Leben einer Nation so ist, hört das auch nicht auf, wenn international Geld verdient wird. Dabei wird deutlich, wie viel staatliche Gewalt in diesem Lebensmittel Geld schon steckt. In Handelsverträgen werden einander sich ausschließende Interessen auf einen Nenner gebracht. Dabei verfügt der Staat mit seinem Rechtssystem Ermächtigung und Beschränkung. Bei Verträgen zwischen Staaten gibt es diese Form der Bezugnahme auf­einander nicht, da es keine höhere Instanz gibt, die ermächtigt und beschränkt. Jede höchste Gewalt mutet der anderen höchsten Gewalt zu, sich unterzuordnen. Das ist das Prekäre an dieser Wechselseitigkeit, die dann zur Verlaufsform dieser Sache wird.
Von dieser Seite her der Übergang zum Krieg
 — Und wenn der andere Staat sich verweigert, muss man mal nach dem Rechten sehen.
Der Gedanke, der Übergang zur Gewaltanwendung muss daherkommen, dass ein Staat anfängt, sich dieser Wechselseitigkeit zu entziehen, klingt zunächst plausibel. Aus der Notwendigkeit, diese Absurdität, fremde Herrschaft zu funktionalisieren, sicherzustellen, erwächst per se ein Kontrollbedarf, die Willensbildung eines anderen Staates unter Kuratel stellen zu wollen. Mit einem einfachen Vertrag, do ut des, ist es nie getan. Ein Vertrag zwischen Staaten enthält von vorneherein den Widerspruch, dass sich keiner von beiden dienstbar machen will. Mit diesem Kontrollanspruch ist die ganze Welt des Sicherheitsbedürfnisses eröffnet. Jeder Staat, der einem andern Dienstbarkeit zumutet, macht sich umgekehrt bis zu einem gewissen Grad auch abhängig davon. Den eigenen Vorteil dabei sicherzustellen ist der Auftakt zu allem, was Sicherheitspolitik ge­nannt wird.
Das Urteil, es würde sich einer verweigern, ist die wechselseitige Betrachtungsweise dieses Verhältnisses. Eine Seite erhebt einen Vorwurf an die andere Seite, der dann als Grund für den Übergang zur Feindseligkeit genommen wird.
Die größten Kriege der letzten Zeit sind jedoch ausgerechnet nicht dadurch entstanden, dass sich ein Staat einer Sache verweigert hätte, sondern weil sich gewisse Staaten ihren Nutzen aus der Welt, den sie beanspru­chen, absichern wollten. Der Modus dieser Absicherung heißt Abschreckung oder auch Staatsterrorismus.
 — Der Wille des anderen Staates unterliegt der Prüfung, ob der auch immer ja sagt zu dem, was man von ihm will.
Prüfen trifft die Sache nicht genau.
 — Bei den letzten beiden Weltkriegen hat der deutsche Staat befunden, dass seine Macht in der Welt nicht ausreichend ist, dass ihm eigentlich mehr zusteht und von den anderen verweigert wird.
Gedacht war eher an die beiden Irak-Kriege. Obwohl dieser Staat nichts schuldig blieb bzgl. Öllieferungen und dem, allerdings gescheiterten, Versuch, den Nachbarn Iran klein zu machen, stand für die USA fest, eine neue Weltordnung aufs Programm zu setzen, wofür der Irak als zu statuierendes Exempel diente. Sicherung von Vertragstreue auf oberster Ebene, Fügsamkeit der Staaten, kann sich nur die USA leisten.
Es geht darum, dass das Deuten auf den anderen Staat, der ein Schurkenstaat sein soll, immer den Kontroll­willen der anderen Seite unterstellt.
 — Der Übergang zum Krieg ist ein notwendiger, aus dem Gegensatz der gegenseitigen Anerkennung erwachsen.
Der Anerkennung als Mittel der Subsumtion ist Gewalt immanent, weshalb im Artikel anfangs der Hinweis, mit dem Unterschied zwischen Krieg und Frieden sei es nicht so weit her, steht. Was Frieden genannt wird, ist ein Gewaltverhältnis, die Verlaufsform eines polemischen Benutzungsverhältnisses, auf einer wechselseitigen Abhängigkeit einander entgegengesetzter Interessen beruhend.
Mit der eigenen Kapazität von Terror will ein Staat sich der Dienstbarkeit anderer versichern. Was heißt dann Frieden?
 — Kein Staat kann sich sicher sein, dass er den Krieg gegen den anderen gewinnt.
Beim Kalten Krieg jedenfalls ist Abschreckung gescheitert. Abschreckung hätte bedeutet, dass sich eine Seite, zumindest in dem Sinne des Ideals von Abschreckung, die Beeinflussbarkeit des anderen Willens zu garan­tieren, durchsetzt. Mit der eigenen Kapazität, kriegerischen Terror zu entfalten, will ein Staat sich der Dienst­barkeit anderer Staaten versichern. Das gleich im Weltmaßstab zu treiben, haben die Amerikaner, zusammen mit ihren Verbündeten, schon ziemlich weit getrieben haben.
Frieden ist respektierte Abschreckung. Dabei ist eben nicht der Witz, dass Krieg dann ist, wenn jemand die Abschreckung nicht mehr respektiert. Dann wären wir bei der letzten Volte dieser Konstruktion, dass Feindse­ligkeit aus der Verweigerung des anderen entstünde.
Krieg entsteht, wenn ein Staat meint, er müsste sich des Respekts vor seinem Abschreckungspotential verge­wissern. Ein Angriff auf einen anderen Staat führt schon auch zu Krieg. Kuwait hat nicht erklärt, den Irak nicht mehr auszuhalten, sondern umgekehrt. Woraufhin die Amerikaner erklärten, sie hielten einen solchen Potentaten wie Saddam nicht mehr aus.
.. Weil sie Unzumutbares verlangen... (Art. S. 74)
Was zwischen den Staaten im Welthandel passiert, hat Unterordnung von Herrschaft unter die Belange einer anderen zum Inhalt, was eigentlich unzumutbar ist. Obwohl und weil es laufend passiert, baut sich darauf der Kontrollbedarf, das Sicherheitsbedürfnis und die Abschreckungspolitik auf.
 — Zwischen den großen Staaten ist dies nicht so.
Warum soll es ausgerechnet zwischen den größten Konkurrenten diesen Widerspruch nicht geben? Er hat eine andere Verlaufsform. Das wechselseitige Kontrollbedürfnis wird, wie am Beispiel der Berichterstattung der deutschen Presse über die Wahlen in Amerika zu sehen, deutlich, auch wenn „leider“ nicht viel Einfluss möglich ist.
Handelsverträge sind Zeugnisse für das Kontroll- und Beeinflussungsbedürfnis. Einerseits soll gegenseitiges Profitieren herauskommen, verbunden mit einem Ringen darum, inwieweit man den ökonomischen Partner darauf verpflichten kann, Zugang zu auswärtigen Machtquellen zu konzedieren. Zu Beginn des Irak-Krieges wurden z.B. von amerikanischer Seite Überlegungen angestellt, wie man die Deutschen dazu bringen könnte, sich am Krieg zu beteiligen, was die Beziehungen belastete und der deutschen Wirtschaft zum Nachteil ge­reichte. Weil Handelsverträge solche zwischen Souveränen sind, gibt es nie nur eine ökonomische Seite da­von, sondern sie sind auch Hebel zur Einwirkung auf die politische Willensbildung des anderen.
Auf der Ebene der Sicherheitspolitik ist zu konstatieren, dass der Sonderfall der transatlantischen Nachkriegs­ordnung gerade verlustig geht. Andererseits erfordert ein neues Einvernehmen über sicherheitspolitische Grundbelange von den Deutschen, nach Afghanistan zu gehen.
 — Aus der wechselseitigen Benutzung ergibt sich eine tatsächliche Abhängigkeit voneinander und sie entwickeln ein positives Interesse aneinander.
Die heutigen Weltmarktteilnehmer haben sich von dem Funktionieren dieses Marktes abhängig gemacht, weshalb ihr Sicherheitsbedürfnis so groß ist. Eine Art dieser Abhängigkeit ist das Kapitalexportieren und –importieren. Auch wenn ein Staat mit seinem Wachstum Geschäftsbedingung für den anderen ist, nimmt das von o.g. Antagonismus nichts zurück. Auch wenn beide Staaten profitieren, ist es mindestens für einen der beiden ein Stück Enteignung. Das wechselseitige Benutzen als Anlagesphäre z.B. bei EON und Endesa ruft die eifersüchtige Aufmerksamkeit der Regierungen auf den Plan. Der spanische Staat überlegt, ob ein wichtiges Stück seines Wirtschaftslebens in fremde Hände gelangt, zum Nutzen eines anderen Staates wird.
Europa ist ein eigentümlicher Sonderfall, wie hier der Antagonismus der Staaten, den es nach wie vor in ihrer Selbstbezogenheit gibt, sich nach ihrem eigenen Willen bricht am Willen, als Europa gemeinsame Sache zu machen, bis zu der Absurdität, sich gemeinsam Reichtum aneignen zu wollen und sich dabei gegenseitig zu enteignen – und das alle mit demselben Geld.
Der Ausgangspunkt von Beziehungen ist das positive Interesse an den Reichtumsquellen des anderen Landes. Es ist ein Interesse, wie der andere Staat funktioniert und seine Reichtumsquellen zur Verfügung stellt, was mit einem positiven Interesse am Funktionieren des anderen Staats nichts zu tun hat. Der Widerspruch, die andere Herrschaft soll mit ihren Reichtumsquellen dienstbar sein, schließt den Anspruch der Funktionalität mit ein.