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jf 6.11.06 zum Thema „Weltmarkt und Weltmacht“ in GS 3-06
Zu Beginn ein banaler Lehrsatz, der zum Übergang von Teil I zu
Teil II gehört: Es ist kein Geheimnis und die Zeitungen sind
tagtäglich davon voll, dass Staaten gnadenlose Egoisten sind und
sich deswegen auch und gerade dann, wenn sie Freundschaften pflegen,
wechselseitig belauern. Sobald sich jedoch Theoretiker darüber
Rechenschaft ablegen oder irgendein Mensch zu einer Stellungnahme
aufgefordert wird, werden ganz andere Sachen gedacht – ein wunderbares
Beispiel für die Diskrepanz zwischen Denken und Erfahrung. Dann
findet niemand etwas dabei, wenn Typen wie Geißler sagen, es
käme auf die Menschenrechte an. Gleichzeitig werden Leute
kritisiert, dass sie naiv seien, wenn sie an das Gute in der Politik
glauben und diese daran messen. Bei Fragen zu den gerade aktuell
heißen Konflikten in der Welt, Iran oder Nordkorea, fallen alle
auf die primitivsten Moralismen zurück und subsumieren ganze
Kriege unter das Modell der Notwehr. Es kann gar nicht
blutrünstig, Staaten-gegensätzlich genug zugehen, als dass
nicht doch, sobald eine Stellungnahme verlangt ist, die Menschen auf
die primitivsten Moralismen ihres Privatlebens zurückfallen,
obwohl sie auch von ihrem Privatleben wissen, dass sich das nach allen
anderen Gesichtspunkten als nach denen der Moral richtet.
Um nach der negativen Seite hin eine ganz abstrakte, allgemeine erste
Vorklärung in die Welt zu setzen, die aber trotzdem nicht ganz
trivial ist, soll man sich eine dialektische Einsicht klar machen.
Für das Verhältnis zwischen Staaten gilt, dass es ohne ein
wechselseitiges Benutzungsinteresse überhaupt keine Feindschaft
gibt; ohne dass ein Staat einen anderen benutzen will, ihn richtig
braucht, benötigt, gibt es keine Gegensätze zwischen den
Staaten. Damit ist alles, was Kriege aus einer Notwehrsituation heraus
erklären möchte, was Gegensätze zwischen den Staaten mit
der Schuldfrage erläutern will, weg. Klar ist dann, dass am Anfang
aller Feindseligkeiten nicht eine Feindseligkeit, sondern ein die
Grenzen überschreitendes positives Interesse an einem anderen
Staat steht.
— Gilt dies auch für
Staaten, die, z.B. früher,
kein kapitalistisches Regime bei sich aufgezogen haben?
Auf der Abstraktionsebene, auf der man über das Verhältnis
zwischen Staaten redet, wird man zumindest in der neueren Geschichte
keinen Fall finden, bei dem einfach wechselseitiges In-Ruhe-lassen die
Verkehrsform zwischen Staaten ist. Auch Stalin kann man nicht
nachsagen, dessen Parole wäre bloß gewesen, hoffentlich
lassen die anderen die Finger von der Sowjetunion. Auch bei den
früheren Eroberungen erkennt man die begehrlichen Blicke von
Staaten als Subjekten dieses Verhältnisses zueinander auf die
Machtmittel und -quellen ihrer Nachbarn. Dieser Blick ist so alt wie es
Staaten gibt, weil die Grenzziehung, die Staaten konstituieren,
wenn sie sich mit ihrem Herrschaftsbereich aufbauen, die Dialektik
jeder Grenzziehung hat. Sobald die gezogen wird, schaut man schon
über sie hinaus. Die Parole, sich wechselseitig in Ruhe zu lassen,
hat nie übermäßig Geltung erlangt. Wenn ein Land nichts
will, als von unzivilisierten Reiterhorden in Ruhe gelassen zu werden,
dann baut es schon einmal eine chinesische Mauer und möchte
für sich bleiben. Das kann ausnahmsweise schon einmal sein.
Die Geschichtenerzähler berichten normalerweise jedoch von dem
Gegenteil.
Es fragt sich nun, welcher Art die Benutzungsinteressen sind, aus denen
notwendigerweise Gegensatz und Feindschaft folgen. Gerade in der
Sphäre des politologischen Idealismus oder der Parteilichkeit, zu
der Menschen aufgefordert sind, wenn sie sich über das
Weltgeschehen Gedanken machen sollen, gibt es immer Ideen, wie
wunderbar friedlich man miteinander auskommen könnte. Die
schlichte Erfahrung zeigt jedoch, dass, heutzutage zumindest, die
Benutzungsinteressen der Staaten aneinander von einer Art sind, dass
sie laufend Gegensätze und Kontrollbedürfnisse hervorrufen.
Vielleicht war früher sogar etwas anderes als heute dran an diesen
Ideologien; in der Einleitung zu diesem Artikel behaupten wir implizit
sogar, früher hätte es noch einen Unterschied zwischen Krieg
und Frieden gegeben, den es heute so gar nicht mehr gibt.
— Die Form, in der Staaten
aufeinander Bezug nehmen, ist heute
die wechselseitige Anerkennung. Dies unterstellt die Existenz von
Gewalten, deren Reichtumsquellen kapitalistisch in Beschlag genommen
werden sollen. Darin hat die Anerkennung ihre Grundlage.
Ja, und ihren Inhalt. Diese Anerkennung heißt überhaupt
nicht, dass sie sich deswegen in Ruhe lassen, sondern sie hat
einen Zweck. Anerkennung ist das Formelle, das
Über-die-Grenze-hinaus-Schauen und die Anerkennung, dass da
eine andere Macht existiert, weil der Staat an dem Herrschaftsbereich
des Kollegen ein Interesse hat. Welcher Art ist das staatliche
Interesse, mit seinen Nachbarn Kontakt aufzunehmen und sich mit ihnen
zu befassen, für welches positive Interesse ist diese Anerkennung
gut? Das einfache Interesse von Kapitalisten, bloß einkaufen
zu gehen, wird es nicht sein, denn wir haben es hier mit Staaten zu tun.
Die politologische Antwort auf die Frage, warum er sich so um den
anderen kümmert, heißt, er müsse sich vor dem anderen
in Acht nehmen, weil eventuell von auswärts eine Gefahr droht. Die
Gegensätze zwischen Staaten daraus zu erklären, dass sich
einer vor dem anderen fürchtet, ist zirkulär und wirft die
Frage nach dem Warum auf. Dagegen soll hier die Feststellung, dass es
ohne ein positives Interesse auch keinen Grund für Gegensätze
zwischen den Staaten gibt, dem einen Riegel vorschieben.
— Jeder Staat ist im
Zugriff auf sein Land und seine Leute,
mit dem er seine Macht voranbringen und sichern will,
beschränkt.
Das ist die Neuauflage des Fehlers, der hier zurückgewiesen werden
soll, wenn gesagt wird, der Staat betrachtet den anderen als
Schranke für sich. Was ist der Herrschaftszweck, dass er gleich so
ausgreifend ist?
Sie erkennen sich gegenseitig an als Gewaltmonopolisten, die in ihrer
Macht über eine Machtquelle verfügen. Das ist hier wieder die
simple Dialektik von Herrschaft, dass die Macht ihre eigene Machtquelle
ist, weil sie über etwas verfügt, das als Machtquelle
funktionieren soll. Was treibt einen Staat dazu, auf den anderen als
Gewaltmonopolisten mit eigener Verfügung über Machtquellen zu
schauen? Das ist deswegen keine einfache Frage, weil sich wieder
überall der Gedanke einschleicht, dass der andere die eigenen
Machtquellen nicht wegnehmen kann/soll.
Der erste Gedanke ist, ein Staat mit seiner Hoheit und seiner Macht
betrachtet sich als potenzielle Quelle der eigenen Herrschaft. Und der
zweite ist, dass er den Nachbarn ins Auge fasst als einen, dessen
Machtquellen man selber als Staat gut gebrauchen könnte.
— Es fehlt doch noch, was
der Inhalt der Macht ist.
Als Herrschaft erfolgreich zu sein, bestimmt das Verhältnis des
Staats zu den Machtquellen im eigenen Land und begründet eine
gewisse Maßlosigkeit in Bezug auf diese Quellen. Damit ist man
beim Prinzip des Übergangs zur Ökonomie und noch nicht
bei einem bestimmten ökonomischen Interesse, schon gar nicht des
Einkaufens, und man ist auch noch nicht bei dem Interesse des
ordentlichen Kapitalismus. Das staatliche prinzipielle Interesse
seiner politischen Ökonomie, erfolgreiche Herrschaft, ist von sich
aus permanente Kritik an der Beschränktheit der eigenen
Machtquellen. Mit dem Blick auf den Nachbarn, was der zu bieten hat,
sind auch früher schon Eroberungskriege in die Gänge
gekommen.
Dass Erfolg der Herrschaft selbst der Nutzen ist, das ist der
Absolutismus staatlicher Gewalt. Sie ist sich selber Zweck. In dem ganz
allgemeinen Sinn soll das Volk als ihre Machtquelle funktionieren, und
die Gewalt will im Stande sein, ihr ganzes Volk als ihre Machtquelle zu
benutzen. Die Fähigkeiten, ihr Volk zu benutzen, will sie aus
ihrem Volk herausholen. Das ist der eigentliche Zirkel von Herrschaft.
Irgendeine Sorte Ökonomie ist dabei unterstellt, denn
Herrschaft braucht materielle Mittel für ihren Erfolg.
— Der logische Fortgang
geht doch jetzt über die
Qualität der der Macht zur Verfügung stehenden Mittel:
Kapitalistisches Eigentum, große stehende Heere, irgendwelche
fliegende Reitertruppen usw. Je nach deren Qualität ist dann der
Blick über die Grenzen anders.
Dabei darf man jedoch nicht alles durcheinander werfen und z. B. einen
Gegensatz zwischen kapitalistischem Eigentum und stehendem Heer
aufmachen so, als wären das zwei verschiedene staatliche Anliegen.
Wenn man das Prinzipielle hat – im Artikel wird dies abgehakt mit dem
einen Satz: „Staaten stehen einander als pure Machtkonkurrenten
gegenüber.“ -, geht es eigentlich erst los. Welcher Art sind denn
heute die Herrschaftsinteressen von Staaten, so dass sie
aneinander so unendlich viel Interesse nehmen? Wo ist eigentlich der
Grund für das zwischenstaatliche Verhältnis mit all seinen
positiven und negativen Interessen festzumachen?
— Dass sich die Staaten so
zu einander verhalten, dass sie
sich wechselseitig als Gewalten anerkennen, das ist eine moderne Form.
Das unterstellt, dass der Nutzen, den sie aus den anderen ziehen, aus
dem Hin und Her von Privateigentümern kommt.
Einmal langsam. Hier wird an einen, wahrscheinlich, historischen, auf
jeden Fall aber an einen gedanklichen Fortschritt dabei gedacht, wie
Staaten ihre Nachbarn als potenzielle Quellen für sich ins Auge
fassen. Um dieses positive Interesse an den Machtquellen anderer
Staaten zu exekutieren, gibt es ganz primitive Formen, die auch heute
noch nicht ganz ausgestorben sind, und sehr entwickelte. Zu den
letzteren gehört ein Umgang mit anderen Staaten, der zuerst die
Anerkennung praktiziert. Ein auch heute noch nicht ganz aus der Mode
gekommenes Modell zugreifenden Machtinteresses, bei dem sich mit
Anerkennung nicht viel schiebt, ist das Beutemachen. Dies ist etwas
sehr Einfältiges. Was ist der Haken daran, selbst wenn es klappt?
Es ist auch für den Gewinner unproduktiv. Nach der erfolgreichen
Eroberung des fremden Gebietes kommt glatt die Frage auf, ob sich das
gelohnt hat. Am Ende haben die Kriegsschiffe von Pizarro mehr gekostet
als das Gold, das er herbeigeschafft hat. Dann haben bloß die
holländischen Schiffbauer dran verdient.
Als primitives zwischen staatliches Interesse gibt es die Aneignung von
Machtquellen in Form von vorhandenem Reichtum. Da ist dann aber
auch gleich Nichtanerkennung der anderen Herrschaft Ausgangspunkt der
Sache. Mit einem Tribut, die eine ihm verpflichtete Herrschaft Jahr
für Jahr abliefern muss, steht sich der Sultan schon viel besser.
— Noch einmal zu der
Aussage, eine erfolgreiche Herrschaft
ist sich selbst maßlos. Mir fehlt dazu die Begründung.
In dem ‚Land und Leute für sich nutzbar machen’ steckt schon das
ganze reflexive Verhältnis. Herrschaft, die mit ihrer
Verfügungsmacht Quelle ihrer eigenen Grundlagen ist. Herrschaft
ist kein Hauswirtschaftsverhältnis, das darauf ausgerichtet
und damit zufrieden ist, der Natur das abzuringen, was der Wirtschafter
so Jahr für Jahr braucht. Man muss dabei an eine Gewalt denken,
die ihre eigene Sicherung betreibt, die Funktionstüchtigkeit
ihrer eigenen Basis sicherstellen will. Der Inhalt eines solchen
Gewaltverhältnisses bestimmt sich aus den
Herrschaftsverhältnissen, die dieser Staat bei sich herstellt. Da
sollte es beim Kapitalismus kein Problem mehr sein, die
Unersättlichkeit einzusehen. Die Kriege zwischen den Staaten
fangen nicht erst mit dem Kapitalismus an. Im Gegenteil, mit dem
Kapitalismus reißt ausgerechnet in dieses polemische und
Benutzungsverhältnis zwischen den Staaten diese Sitte der
wechselseitigen Anerkennung ein, die gern missverstanden wird als
Friedensversprechen.
Bei vorkapitalistischen Herrschern ist es offenbar noch leichter, sich
vorzustellen, dass die immer in einem sehr heiklen und kritischen
Verhältnis zur Basis ihrer Herrschaft stehen. Schon gleich in
Verhältnissen, in welchen die Natur noch unbewältigt ist.
Dass die nicht einfach mit ihrem Bereich zufrieden ist, ist die
Abstraktion von Herrschaft. Und das liegt nicht am bösen
Nachbarn, weil das dann ja spätestens bei dem unterstellt,
dass der ein positives Interesse am Wegnehmen hat. Durch diese
Verlagerung hat man die Frage politologisch falsch und als
Betroffener parteilich beantwortet – aber, was Staaten über ihre
Grenzen hinaustreibt, bleibt unbeantwortet.
— Die Fähigkeit zu
herrschen erfordert Benutzung des
Beherrschten. Da muss man sich Gewalt vorstellen, etwas, was es
fürs gedeihliche Zusammenwirken nicht braucht. Die Gewalt zu
konsolidieren, ist das Herrschaftsinteresse.
Es gibt nun mal in der Weltgeschichte wenige Beispiele für ein
gedeihliches Zusammenwirken, ohne dass eine Herrschaft das als Basis
für ihr Gedeihen hergestellt hätte. Das Subjekt des
grenzüberschreitenden Zugriffsinteresses ist der Staat in der
Sorge um die Basis seiner Macht, seines Herrschaftsverhältnisses,
mit dem er seine Gesellschaft begründet.
— Die Begründung
nicht über die Ökonomie,
sondern aus der Herrschaft selbst, scheint mir gemogelt: Weil der
Zugriff der Herrschaft auf die eigene Basis beschränkt ist, denkt
man in Beschränkung gleich den gierigen Blick auf den
Nachbarn mit dazu. Wieso nimmt der Staat seine Machtmittel als
beschränkt wahr und sagt nicht einfach: Die habe ich, die andern
gehören andern, da ist Schluss.
Eine Herrschaft ist nichts Produktives, sondern eine gewaltsame
Verfügung über gesellschaftliche Mittel, die sich die
Herrschaft aneignet, über die sie ein Kommando ausübt.
Über dieses Kommando will sie sich voranbringen. Es
hängt dann eben am Kommando über die Mittel und dafür
sind diese immerzu eine Schranke. Wenn die Verfügungsmacht der
Zweck ist, sind die Mittel, über die eine Herrschaft verfügt,
immer die Schranke dafür. Also leben Staaten mit der Sorge, dass
ihre Basis überhaupt die gewollten Machtmittel hergibt.
Die Herrschaft ist unproduktiv, für das Beherrschte sogar
ruinös. Sie saugt das Beherrschte aus. (Vampire sind das
dümmliche künstlerische Modell für Herrschaft.) Sie ist
nur in dem Sinn produktiv, dass sie eine Produktivität
organisiert, von der sie existiert. Aber die ganze Weltgeschichte
hindurch hat sie damit ihre Basis eigentlich ruiniert. Das jüngste
Beispiel ist Hartz IV. Und das Römische Reich hat sich nach der
Logik der Ausdehnung als Existenzbedingung tot gesiegt. Die
Unersättlichkeit ist der Herrschaft immanent, weil sie nicht nur
unproduktiv ist, sondern Produktivität ausnutzt. Das gilt bis zum
modernen Staat, der sich die Förderung der Produktivität
seines Kapitals zum Anliegen macht. Man darf bei Herrschaft eben nicht
an irgendeine königliche Hoheit denken.
Der Artikel im GS argumentiert anders herum. Aus der politischen
Ökonomie des Kapitalismus kommt heraus, dass sie eine einzige
gigantische Gewaltaktion ist. Bei der jetzigen Diskussion dagegen
sollten die Subjekte dieses Verhältnisses – nämlich die
Staaten mit ihrem grenzüberschreitenden Zugriffsbedürfnis –
zum Ausgangspunkt gemacht werden. Bei den Reichtumsquellen, auf deren
Pflege, Mehrung und Ausbau die Staaten aus sind, modifiziert sich
das gewaltig, wenn es sich dabei um den modernen Kapitalismus handelt.
Den Übergang kann man noch eine Zeitlang vom Staat her denken. Ein
erster war schon der vom Beutemachen zum dauerhaften Benutzen. Welcher
Art ist diese dauerhafte Benutzung? Wie betreiben heutzutage Staaten
die Stabilisierung ihrer Herrschaft, die Ausnutzung der restlichen Welt
als Quelle ihrer Macht? Was erfährt man im Hinblick auf das
internationale Geschehen täglich aus den Medien? In jeder
mitteilenswerten Affäre geht es doch darum, ob das etwas für
„uns“ hergibt.
Es ist ein negatives Verhältnis zur anderen Herrschaft, wenn man
dessen Reichtumsquellen ideell gleich als Machtquellen der eigenen
Nation beansprucht. Positiv bezieht man sich auf ihre
Herrschaftsmittel, negativ auf sie als Schranke des eigenen Zugriffs.
Dabei ist das erste, was Staaten heute machen, sich wechselseitig als
Gewaltmonopolisten anzuerkennen. Mit den eigenen Mitteln
Reichtumsquellen anderswo zu benutzen, ist eine Sache, die in der
modernen Welt Kapitalismus heißt. Aber welches Verhältnis
kommt zwischen den Staaten zustande, wenn der andere Staat die Schranke
ist, also ein Hindernis, das man beseitigen will. Die primitive Form
ihn wegzuputzen, gibt’s zwar noch bisweilen. Heute läuft der
Verkehr zwischen den Staaten nicht so ab, dass man sich bei jedem
Wirtschaftsvertrag vorher beim Verteidigungsminister erkundigt, ob man
den anderen Staat besser erobern könnte, und nur dann, wenn er zu
stark dafür ist, einen Vertrag macht. Es ist nicht so, dass der
Gegensatz nicht bloß deswegen nicht ausgetragen wird, weil man es
nicht schafft.
— Anerkennung wird auch
als das eigene Mittel betrachtet.
Die Anerkennung ist ein Instrument dafür, sich das zu beschaffen,
wofür der andere die Schranke ist. Das ist die für
nützlich befundene Verkehrsform heutzutage. So meint man,
dass man sich am besten den Zugang auswärts verschafft.
Wie gibt es Anerkennung als Modus der Beseitigung des Anderen als
Hindernis?
— Da muss auch der andere
Staat seinen Nutzen draus ziehen.
Er kann selbst das Interesse haben, dass seine Reichtumsquellen
von dem andern benutzt werden. Und der andere zahlt den Preis, dass er
auch sein Gebiet dem andern zur Verfügung stellt, dass es ein
wechselseitiges Benutzungsverhältnis ist.
Die Wechselseitigkeit des Benutzens könnte man konzedieren, wenn
die Überlegung vom nationalen Kapitalismus ausginge und die
Kapitalisten vom Staat den Weg für weitere Ausbeutung zu ebnen
forderten. Von Komplementarität kann aber hier deswegen nicht die
Rede sein, weil es erstens um die Konkurrenz zwischen Kapitalisten
geht, was schon keine freundliche Sache ist, und zweitens die
Konkurrenz von Staaten betreut wird. Wir sind aber von der anderen
Seite hergekommen, bei der das polemische Verhältnis, der andere
Staat ist ein Hindernis, der zu funktionalisieren ist, am Anfang steht,
weswegen die menschenfreundliche Auskunft, es dann halt gegenseitig zu
machen, nichts taugt. Man ringt doch nicht auf der Basis der
Wechselseitigkeit.
Der Widerspruch löst sich nicht darüber auf, dass ihn beide
machen. Ein Staat hat ein ausgreifendes Interesse an den Machtquellen
anderswo. Er ist damit konfrontiert, dass es die Machtquellen eines
anderen sind. Er tritt zu dem in das polemische Verhältnis, sich
aneignen zu wollen, woraus der andere Staat seine Macht bezieht. Wie
soll dieses Verhältnis aufgehen nach dem Motto: Dann zahlt er
dafür einen Preis. Dieses wechselseitige Benutzungsverhältnis
gibt es zwar, und das, einen Preis zahlen, ist die Verlaufsform der
internationalen Beziehungen heutzutage, aber von dem polemischen
Verhältnis von Staaten her gedacht, beruht das auf etwas anderem.
— Auch auf der anderen
Seite des polemischen
Verhältnisses gibt es doch eine Macht, die den gleichen
begehrlichen Blick auf das Terrain und Reichtumsquellen im andern
Staat richtet, das ist die Gemeinsamkeit im negativen Willen, Reichtum
dauerhaft von woanders anzueignen. Das macht sie zu Vertragspartnern.
Die Logik dieses Anerkennungsverhältnisses ist noch nicht damit
geknackt, dass man sagt, der andere ist genauso. Denn dann
schließen sie sich erst mal wechselseitig aus.
Der erste Schluss, den Staaten heutzutage daraus ziehen, ist,
ausgerechnet der andere Souverän soll mir zu Diensten sein. Am
Ende hat es diese Vertragsform, und jeder rechnet sich seinen Nutzen
dabei aus. Der Inhalt der Sache ist die Härte: Zwei Herrschaften
stehen einander begehrlich gegenüber und fordern voneinander im
Modus der Anerkennung – der andere soll seinen Bestand haben, ich
anerkenne, dass der über sein Reich herrscht -, dass der andere
seine Herrschaft zu meinen Nutzen ausüben soll. Von diesem Inhalt
geht es nie wieder runter. Der Widerspruch in diesem Ansinnen ist:
Einem Staat, dessen Begriff es ist, seine eigene Machtbasis immerzu
stärken zu wollen, wird zugemutet, sich zum Diener der anderen
Machtentfaltung zu machen. Die Wahrheit des wechselseitigen Nutzens ist
der Anspruch auf Dienstbarkeit einer anderen Herrschaft.
Die Machtbasis soll von der fremden Herrschaft bedient werden.
Anerkennung als Modus der Aneignung hat am Ende die Verlaufsform eines
Geschäfts. Der Inhalt ist der Anspruch: Gestalte deine Herrschaft
zu meinem Nutzen, bediene mich. Bei den Kommentaren zum
China-Afrika-Gipfel z.B. merkt jeder europäische Journalist, was
die Chinesen da wollen, nämlich in Afrika eine Herrschaft, die nur
den Chinesen (und nicht dem Volke oder den Menschenrechten) dient. In
diesem Zusammenhang wissen sie bei Gegenseitigkeit und einem
möglichen Nutzen der Afrikaner sofort: „Das ist Bestechung.
Eigentlich geht’s den Chinesen nur um ihren Nutzen und darum, die
Herrschaft anderswo zu funktionalisieren“. Den Widerspruch abstrakt
dargestellt: Staaten verkehren, wenn sie zivilisiert miteinander
umgehen, mit dem widersprüchlichen Ansinnen, dass die andere
Herrschaft sich funktionalisieren lässt und sich selber zum Diener
der Interessen ihres Nachbarn macht. Das ist deswegen wichtig,
weil dann, wenn man sagt, dass das auf Basis der Gegenseitigkeit
geschieht, man sich nie wieder darüber täuscht, wie viel
polemisches Verhältnis, wie viel Widerspruch und Gegensatz in
dieser Wechselseitigkeit drinsteckt. Wenn man jetzt sagt: Und
dafür zahlen sie auch selber einen Preis und lassen bis zu einem
gewissen Grad auch dem andern was zu, dann ist man nicht mehr in der
Idylle des wechselseitigen Vorteils, sondern man hat einen Kompromiss
zwischen zwei in sich widersprüchlichen Ansprüchen, weil
einer anderen Herrschaft zugemutet wird, für andere Dienste zu
tun. Dieser Widerspruch ist nie dadurch weg, dass man ihr Angebote
macht, ausgerechnet dadurch, dass sie sich dienstbar macht, könnte
sie selbst auf ihre Kosten kommen.
— Verträge zwischen
Staaten verpflichten andere
Staaten, weil es mit ihrem Interesse nicht zusammenfällt, andere
zu stärken.
Ja, sonst bräuchte es kein Verpflichten. Der einzige Haken
wäre da Vertragsbruch: Sie nehmen womöglich den Vorteil mit
und verweigern die Gegenleistung. Es ist aber der Vertrag selber, der
den Widerspruch enthält.
Der Witz ist, dass das Ganze funktioniert, dass das zwischen Staaten
heutzutage zur gemeinüblichen Verkehrsform geworden ist.
Diese Form ist noch nicht so alt. Um die historische Erinnerung zu
machen: Die Welt für sich nutzbar machen hat immerhin bis zum 1.
Weltkrieg einschließlich bedeutet, man erobert sich Kolonien.
Damit ist die dortige Herrschaft – wenn es eine gab – weg, und man hat
eine implantiert. Das ist Imperialismus im Modus der Aneignung von
Weltregionen durch Unterstellung unter die eigene Herrschaft; es wird
quasi mit dem Kolonialreich als Machtquelle gewirtschaftet und
gegeneinander mit dieser Ressource angetreten. Da hat es natürlich
auch schon Handel und Wandel zwischen Frankreich und Deutschland z.B.
gegeben. Nur damals hat Imperialismus bedeutet: Man richtet die
Aufmerksamkeit der eigenen Herrschaft, ihre Stärkung aus den
weltweiten Reichtumsquellen betreffend, auf Regionen, die man der
eigenen Herrschaft direkt unterstellt. Die heutige Variante hat ihren
Siegeszug vor 50 Jahren angetreten, als die Amis den Briten und
Franzosen verboten haben, ihre kolonialen Belange am Suezkanal
durchzukämpfen. Dieses Datum selbst ist nicht so wichtig, sondern,
dass das das amerikanische Modell ist, den Nutzen der Staatenwelt
für die eigene Herrschaft – gerade durch den Schritt der
Anerkennung einer fremden Herrschaft, sogar durch die
Implantierung einer souveränen Herrschaft dort, wo es noch
keine gab -, herzustellen; und dies mit der Dienstverpflichtung
der anderen Herrschaft darauf, als Herrschaft nur so zu funktionieren,
dass sie mindestens zugleich das äußere Interesse
bedient. Ihr wird also die Bedienung eines fremden Interesses zur
Geschäftsgrundlage für ihr eigenes Wirken gemacht.
— Dieses produktive
Verhältnis – nicht mehr als
Beutezug und Tribut, sondern als dauerhafte Benutzung eingerichtet -,
das hat etwas mit der Quelle der Macht zu tun. Der Blickwinkel des
Souveräns auf wechselseitige Anerkennung, hat darin seinen
ökonomischen Grund.
Das Ergebnis ist: Den Eigennutz der anderen Herrschaft als dauerhafte
Einrichtung zu funktionalisieren. Die Antwort heute heißt
Weltmarkt. Andersherum aufgezogen als im Artikel sollte die
Aufmerksamkeit darauf gelenkt werden: Der Weltmarkt ist das Produkt von
moderner Weltmacht. Weltmacht ist nicht dasselbe wie: Einer hat das
Sagen und alle anderen schweigen, sondern hat die Qualität, dass
heutzutage Staaten als Weltmächte antreten, als Herrschaft,
die gleich die ganze Welt als ihr Betätigungsfeld betrachtet und
auch so handhabt. Weltmacht hat verschiedene Bedeutungen
(inwiefern die Amerikaner Weltmacht sind, wird im Artikel
ausführlich erklärt), erst mal bedeutet es etwas
Qualitatives. Heutzutage ist jede Herrschaft, sogar noch die
hinterletzte afrikanische, in dem Sinn Weltmacht, dass sie als Macht
gleich bezogen ist auf die gesamte Staatenwelt. Sie ist aktiv in
dem Sinn, dass sie in die Welt hinausschaut, wo es für sie etwas
zur Stärkung ihrer Machtgrundlagen zu holen gibt, und umgekehrt,
dass sie natürlich das Objekt der Besichtigung der übrigen
Staatenwelt ist, wie man diese Herrschaft einbauen kann. Nur diesem
Einbauen, das am Ende wie ein Geschäft zum wechselseitigen
Vorteil aussieht, liegt ein Widerspruch zugrunde: Nämlich die
Zumutung an eine andere Herrschaft, die sich stärken will, dem
Nutzen eines anderen Staates zu Diensten zu sein. Das trägt dann
in die Politik jedes Staates immer dieses Moment von Gewalt, Vorsicht
und Misstrauen – also ein riesiges Absicherungsbedürfnis
hinein. Das kommt nicht daraus, dass man eigentlich ein ganz gutes
Geschäft macht und nur aufpassen muss, dass hinterher der Partner
nicht betrügt. Das wäre ein Ableiten der Staaten aus dem
Verbrechen und des Imperialismus aus zwischenstaatlichem Betrug.
Als gäbe es die Gewaltaktionen der Staaten nur, weil sie sich
gegen betrügerische Winkelzüge ihrer Geschäftspartner
vorsehen müssten.
— Der Widerspruch in der
Dienstbarkeit liegt ja letztlich
jedem Vertrag zugrunde. Die Schärfe liegt in dem, dass eine fremde
Herrschaft dienstbar gemacht werden soll, und da ist jedes
Geschäft eine Frage, die mit der Herrschaft selbst verknüpft
ist.
Sonst hat man bei den Verträgen die Prämisse: Sie stehen
unter der Herrschaft des Rechts. Da gibt es die Gewaltinstanz, die
die Einhaltung von Verträgen garantiert. Das ist quasi der
Offenbarungseid über den Gewaltcharakter auch aller zivilen
bürgerlichen Verträge. Im Grunde ist das, was jetzt über
das Verhältnis der Staaten gesagt worden ist, die Wahrheit
und nicht der Schein des Vertrags. Von wegen also, es wäre ein
friedliches Einvernehmen, was Staaten so miteinander treiben.
Es liegt übrigens auch beim bürgerlichen Vertrag an der
Sache, über die da verhandelt wird. Alles, was bisher gesagt
worden ist, hätte man auch wie folgt entwickeln können: Geld
ist doch schon innerhalb einer Nation als Prinzip des zivilen Lebens
und der bürgerlichen Arbeitsteilung ein einziger real
existierender Antagonismus. Geld ist schon Abhängigkeit
voneinander zwischen gegensätzlichen Interessen. Abhängigkeit
nicht in dem Sinne, da brauchen sich zwei, sondern Abhängigkeit
zweier sich ausschließender, sich negierender Interessen.
Dafür ist Geld das Vehikel.
Diese Sorte Reichtum bedeutet Ausschluss und Zugriffsmacht zugleich.
Wenn das schon im zivilen Leben einer Nation so ist, hört das auch
nicht auf, wenn international Geld verdient wird. Dabei wird deutlich,
wie viel staatliche Gewalt in diesem Lebensmittel Geld schon steckt. In
Handelsverträgen werden einander sich ausschließende
Interessen auf einen Nenner gebracht. Dabei verfügt der Staat mit
seinem Rechtssystem Ermächtigung und Beschränkung. Bei
Verträgen zwischen Staaten gibt es diese Form der Bezugnahme
aufeinander nicht, da es keine höhere Instanz gibt, die
ermächtigt und beschränkt. Jede höchste Gewalt mutet der
anderen höchsten Gewalt zu, sich unterzuordnen. Das ist das
Prekäre an dieser Wechselseitigkeit, die dann zur Verlaufsform
dieser Sache wird.
Von dieser Seite her der Übergang zum Krieg
— Und wenn der andere
Staat sich verweigert, muss man mal
nach dem Rechten sehen.
Der Gedanke, der Übergang zur Gewaltanwendung muss daherkommen,
dass ein Staat anfängt, sich dieser Wechselseitigkeit zu
entziehen, klingt zunächst plausibel. Aus der Notwendigkeit, diese
Absurdität, fremde Herrschaft zu funktionalisieren,
sicherzustellen, erwächst per se ein Kontrollbedarf, die
Willensbildung eines anderen Staates unter Kuratel stellen zu wollen.
Mit einem einfachen Vertrag, do ut des, ist es nie getan. Ein Vertrag
zwischen Staaten enthält von vorneherein den Widerspruch, dass
sich keiner von beiden dienstbar machen will. Mit diesem
Kontrollanspruch ist die ganze Welt des Sicherheitsbedürfnisses
eröffnet. Jeder Staat, der einem andern Dienstbarkeit zumutet,
macht sich umgekehrt bis zu einem gewissen Grad auch abhängig
davon. Den eigenen Vorteil dabei sicherzustellen ist der Auftakt zu
allem, was Sicherheitspolitik genannt wird.
Das Urteil, es würde sich einer verweigern, ist die wechselseitige
Betrachtungsweise dieses Verhältnisses. Eine Seite erhebt einen
Vorwurf an die andere Seite, der dann als Grund für den
Übergang zur Feindseligkeit genommen wird.
Die größten Kriege der letzten Zeit sind jedoch ausgerechnet
nicht dadurch entstanden, dass sich ein Staat einer Sache verweigert
hätte, sondern weil sich gewisse Staaten ihren Nutzen aus der
Welt, den sie beanspruchen, absichern wollten. Der Modus dieser
Absicherung heißt Abschreckung oder auch Staatsterrorismus.
— Der Wille des anderen
Staates unterliegt der Prüfung,
ob der auch immer ja sagt zu dem, was man von ihm will.
Prüfen trifft die Sache nicht genau.
— Bei den letzten beiden
Weltkriegen hat der deutsche Staat
befunden, dass seine Macht in der Welt nicht ausreichend ist, dass ihm
eigentlich mehr zusteht und von den anderen verweigert wird.
Gedacht war eher an die beiden Irak-Kriege. Obwohl dieser Staat nichts
schuldig blieb bzgl. Öllieferungen und dem, allerdings
gescheiterten, Versuch, den Nachbarn Iran klein zu machen, stand
für die USA fest, eine neue Weltordnung aufs Programm zu setzen,
wofür der Irak als zu statuierendes Exempel diente. Sicherung von
Vertragstreue auf oberster Ebene, Fügsamkeit der Staaten, kann
sich nur die USA leisten.
Es geht darum, dass das Deuten auf den anderen Staat, der ein
Schurkenstaat sein soll, immer den Kontrollwillen der anderen
Seite unterstellt.
— Der Übergang zum
Krieg ist ein notwendiger, aus dem
Gegensatz der gegenseitigen Anerkennung erwachsen.
Der Anerkennung als Mittel der Subsumtion ist Gewalt immanent, weshalb
im Artikel anfangs der Hinweis, mit dem Unterschied zwischen Krieg und
Frieden sei es nicht so weit her, steht. Was Frieden genannt wird, ist
ein Gewaltverhältnis, die Verlaufsform eines polemischen
Benutzungsverhältnisses, auf einer wechselseitigen
Abhängigkeit einander entgegengesetzter Interessen beruhend.
Mit der eigenen Kapazität von Terror will ein Staat sich der
Dienstbarkeit anderer versichern. Was heißt dann Frieden?
— Kein Staat kann sich
sicher sein, dass er den Krieg gegen
den anderen gewinnt.
Beim Kalten Krieg jedenfalls ist Abschreckung gescheitert. Abschreckung
hätte bedeutet, dass sich eine Seite, zumindest in dem Sinne des
Ideals von Abschreckung, die Beeinflussbarkeit des anderen Willens zu
garantieren, durchsetzt. Mit der eigenen Kapazität,
kriegerischen Terror zu entfalten, will ein Staat sich der
Dienstbarkeit anderer Staaten versichern. Das gleich im
Weltmaßstab zu treiben, haben die Amerikaner, zusammen mit ihren
Verbündeten, schon ziemlich weit getrieben haben.
Frieden ist respektierte Abschreckung. Dabei ist eben nicht der Witz,
dass Krieg dann ist, wenn jemand die Abschreckung nicht mehr
respektiert. Dann wären wir bei der letzten Volte dieser
Konstruktion, dass Feindseligkeit aus der Verweigerung des anderen
entstünde.
Krieg entsteht, wenn ein Staat meint, er müsste sich des Respekts
vor seinem Abschreckungspotential vergewissern. Ein Angriff auf
einen anderen Staat führt schon auch zu Krieg. Kuwait hat nicht
erklärt, den Irak nicht mehr auszuhalten, sondern umgekehrt.
Woraufhin die Amerikaner erklärten, sie hielten einen solchen
Potentaten wie Saddam nicht mehr aus.
.. Weil sie Unzumutbares verlangen... (Art. S. 74)
Was zwischen den Staaten im Welthandel passiert, hat Unterordnung von
Herrschaft unter die Belange einer anderen zum Inhalt, was eigentlich
unzumutbar ist. Obwohl und weil es laufend passiert, baut sich darauf
der Kontrollbedarf, das Sicherheitsbedürfnis und die
Abschreckungspolitik auf.
— Zwischen den
großen Staaten ist dies nicht so.
Warum soll es ausgerechnet zwischen den größten Konkurrenten
diesen Widerspruch nicht geben? Er hat eine andere Verlaufsform. Das
wechselseitige Kontrollbedürfnis wird, wie am Beispiel der
Berichterstattung der deutschen Presse über die Wahlen in Amerika
zu sehen, deutlich, auch wenn „leider“ nicht viel Einfluss möglich
ist.
Handelsverträge sind Zeugnisse für das Kontroll- und
Beeinflussungsbedürfnis. Einerseits soll gegenseitiges Profitieren
herauskommen, verbunden mit einem Ringen darum, inwieweit man den
ökonomischen Partner darauf verpflichten kann, Zugang zu
auswärtigen Machtquellen zu konzedieren. Zu Beginn des
Irak-Krieges wurden z.B. von amerikanischer Seite Überlegungen
angestellt, wie man die Deutschen dazu bringen könnte, sich am
Krieg zu beteiligen, was die Beziehungen belastete und der deutschen
Wirtschaft zum Nachteil gereichte. Weil Handelsverträge
solche zwischen Souveränen sind, gibt es nie nur eine
ökonomische Seite davon, sondern sie sind auch Hebel zur
Einwirkung auf die politische Willensbildung des anderen.
Auf der Ebene der Sicherheitspolitik ist zu konstatieren, dass der
Sonderfall der transatlantischen Nachkriegsordnung gerade
verlustig geht. Andererseits erfordert ein neues Einvernehmen über
sicherheitspolitische Grundbelange von den Deutschen, nach Afghanistan
zu gehen.
— Aus der wechselseitigen
Benutzung ergibt sich eine
tatsächliche Abhängigkeit voneinander und sie entwickeln ein
positives Interesse aneinander.
Die heutigen Weltmarktteilnehmer haben sich von dem Funktionieren
dieses Marktes abhängig gemacht, weshalb ihr
Sicherheitsbedürfnis so groß ist. Eine Art dieser
Abhängigkeit ist das Kapitalexportieren und –importieren. Auch
wenn ein Staat mit seinem Wachstum Geschäftsbedingung für den
anderen ist, nimmt das von o.g. Antagonismus nichts zurück. Auch
wenn beide Staaten profitieren, ist es mindestens für einen der
beiden ein Stück Enteignung. Das wechselseitige Benutzen als
Anlagesphäre z.B. bei EON und Endesa ruft die eifersüchtige
Aufmerksamkeit der Regierungen auf den Plan. Der spanische Staat
überlegt, ob ein wichtiges Stück seines Wirtschaftslebens in
fremde Hände gelangt, zum Nutzen eines anderen Staates wird.
Europa ist ein eigentümlicher Sonderfall, wie hier der
Antagonismus der Staaten, den es nach wie vor in ihrer
Selbstbezogenheit gibt, sich nach ihrem eigenen Willen bricht am
Willen, als Europa gemeinsame Sache zu machen, bis zu der
Absurdität, sich gemeinsam Reichtum aneignen zu wollen und sich
dabei gegenseitig zu enteignen – und das alle mit demselben Geld.
Der Ausgangspunkt von Beziehungen ist das positive Interesse an den
Reichtumsquellen des anderen Landes. Es ist ein Interesse, wie der
andere Staat funktioniert und seine Reichtumsquellen zur Verfügung
stellt, was mit einem positiven Interesse am Funktionieren des anderen
Staats nichts zu tun hat. Der Widerspruch, die andere Herrschaft soll
mit ihren Reichtumsquellen dienstbar sein, schließt den Anspruch
der Funktionalität mit ein.