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Zu Beginn wurde eine Diskussion zum aktuellen Gewaltverzicht der ETA
in Spanien und dem schon früher von der IRA in Nordirland Geäußerten
angestoßen, ohne dass jedoch eine konkrete Fragestellung vorlag.
Nachdem man
sich darauf geeinigt hatte, dass das Bedürfnis der ETA nach
Eigenständigkeit
der Basken auf den Gegenstand ’Volk’ hinausläuft und dazu im aktuellen
GS 1-06
ein Artikel erschienen ist, wurde beschlossen, dieses Thema auf den
kommenden
jour fixe zu vertagen.
Lockerung des Kündigungsschutzes –
Jugendprotest in
Frankreich
— Die neue Gesetzgebungsinitiative in
Frankreich gegen die Einschränkung des Kündigungsschutzes für
Jugendliche
führt zu großen Protesten. Was ist die Qualität der Reform? Was ist
wahr dran,
das würde Arbeitsplätze für Junge schaffen, was war überhaupt das
Hindernis
fürs Kapital? Klar ist: Das Kapital betrachtet alle Eingriffe in die
unternehmerische Kalkulationsfreiheit als Hindernis. Es ist aber doch
Ideologie,
dass die Abschaffung des Kündigungsschutzes Arbeitsplätze schafft.
Leichter
entlassen, sichert leichter einstellen. Den Widerspruch sieht keiner,
er
scheint allen einzuleuchten.
Das folgt der Logik: Je unsicherer die Einstellung, umso
leichter wird sie vorgenommen. Ist das wahr oder Ideologie? Ist ein
solches
Gesetz im Ernst als Rezept gemeint?
— Der Kündigungsschutz überhaupt ist
ein Zugeständnis an Arbeitnehmer, er soll ihnen eine gewisse
Existenzsicherheit
geben.
— Der Staat zwingt dem Kapital auf,
dass es den Lohn für die Arbeit während der Kündigungsfrist weiter
zahlt. Der
Arbeitnehmer kann sich eine Zeit lang auf die Kündigung einstellen. Die
Bornierung auf den bisherigen Arbeitsplatz macht Umstellungen nicht
leicht.
So einfühlsam denkt der Sozialstaat nicht, aber es wird ein
Abstand zwischen Kündigung und Entlassung eingefügt, eine gewisse Zeit,
um
Neues zu finden, sonst liegt der Arbeitnehmer den Sozialkassen auf der
Tasche.
Je länger einer beschäftigt ist, desto länger dauert die
Kündigungsfrist.
— Der Staat legt fest, dass für eine
Klasse die Lohnarbeit die Erwerbsquelle ist. Zugleich gibt sie keine
Kontinuität her, weil sie nach den Rentabilitätsgesichtspunkten des
Kapitals
stattfindet, abhängig von seinen Konjunkturen je nach Lage der
Konkurrenz usw.
Ein Kündigungsschutz soll den Lohnabhängigen mit gewisser Sicherheit,
Kontinuität ausstatten, ohne dabei die Rentabilitätskalkulation des
Kapitals
zu durchkreuzen.
Der Staat stellt sich zum Ergebnis seiner Rechtsetzungen im
Verhältnis zur Freiheit des Eigentums. Er stellt an vielen Stellen
fest, was
er als Freiheit zur kap. Betätigung kodifiziert, macht der Masse der
Bevölkerung,
die dem Kapital dienen soll, das Überleben unmöglich. Eine dieser Ecken
ist die
Frage der Existenzsicherheit, wie der Lohnarbeiter überhaupt sein Leben
kalkulieren kann. Braucht's da nicht, wenn schon Freiheit zum Entlassen
herrscht, eine gewisse Rücksicht beim Entlassen. Dabei gibt es viele
Gesichtspunkte:
Z.B. je länger einer arbeitet, desto länger braucht er zum Umstellen,
da muss
man ihm ggf. eine Übergangszeit konzedieren. Oder der soziale Status:
Ledigen
Youngsters kann man mehr an Mobilität zumuten. Reflexionen auf
Lebensplanungsmöglichkeiten
von Lohnabhängigen stecken da drin. Alle Sozialstaatsmaßnahmen gehen
von der
Freiheit des Kapitals zum Entlassen aus und relativieren diese Freiheit
im
Hinblick darauf, was ein Mensch sich sonst noch im Leben so vornimmt,
um
überhaupt mit dieser Zumutung über die Runden zu kommen. Ein
Familienvater mit
Kindern genießt eine andre Stellung in der Hierarchie usw. Das sind die
sozialen Taten eines Staates. Da denkt er an die soziale Lage der
Betroffenen,
denen die von ihm eingerichtete Gesellschaft das Überleben schwer bis
unmöglich
macht. Das ist die ganze Herkunft eines Sozialwesens im bürgerlichen
Staat.
— Existenzsicherheit ist dabei nicht
als Ideal zu denken, sondern Existenzsicherheit eines Lohnarbeiters,
an der
ist der Staat (mehr oder weniger) interessiert.
Existenzsicherheit ist die Relativierung der
Existenzunsicherheit, dazu Sicherheit zu sagen ist schon ein
Euphemismus.
Wenn der Staat Schutzrechte dekretiert, kommen natürlich
lauter Reflexionen – dafür sorgt schon die Kapitalistenmafia: Wie weit
kann man
mit dieser Relativierung der Existenzunsicherheit gehen, ohne den
Kapitalisten
die Freiheit der Verfügung über ihr Eigentum über Gebühr zu
beschneiden. Dass
es eine Beschneidung ist, ist der Ausgangspunkt, der die Kapitalisten
grundsätzlich ärgert.
Es ist wie bei jeder Freiheit. Es ist nicht so, dass hier in
die Freiheit von Kapitalisten eingegriffen wird, sondern hier werden
die Umstände
der freien Verfügung über die Lohnarbeit geregelt. Diese
Umstände
schließen den totalen Gegensatz ein, den der Staat kennt: Mit rentabler
Benutzung ist Verunmöglichung der Existenz eingeschlossen. Da ist
jederzeit
fraglich, ob sie auch morgen noch was verdienen. Diese Unsicherheit
regelt der
Staat, der Kündigungsschutz regelt die Modalitäten, je nach
Gesichtspunkten
schwieriger oder leichter zu entlassen, nicht Entlassungen zu
verhindern. Das
ist eine Konsequenz der gewährten Freiheit zum rentablen Wirtschaften.
Der
zweite Bezug ist: Kaum werden diese Einschränkungen gemacht, geht in
die ein
bremsender Gesichtspunkt ein: 'Aber man darf nicht zu weit eingreifen',
weil
der Ausgangspunkt ist: Soziale Einschränkungen immer bezogen auf die
Freiheit
des Kapitals unter dem Gesichtspunkt ihrer Dauerhaftigkeit. Die
gewollte
Festigkeit für den Staat heißt verlässliche Arbeitsverhältnisse, wo der
Gegensatz, der da eingeschlossen ist, so geregelt ist, dass Leute nicht
ständig
seiner Kasse anheim fallen, dass sie überhaupt die Möglichkeit haben,
sich in
diesem Arbeitsleben dauerhaft zu betätigen. Und alles bezogen auf den
negativen
Ausgangspunkt, das ist von Seiten des Kapitals ständig verunmöglicht.
Das ist
der Grund für den Kündigungsschutz und der Grund für die Klage des
Kapitals:
Das verhindert unsere Rentabilität.
Überhaupt die Einrichtung von Kassen, die die Entlassenen
über Wasser halten, wenn sie nichts finden, ist schon eine der sozialen
Reaktionen des Staates auf die durch sein Eigentumsrecht und seinen
Willen zu
einem erfolgreichen Kapitalismus geschaffene Lage der arbeitenden
Klasse. Er
richtet eine Kasse ein, um entlassenen Lohnarbeitern ein Überleben zu
ermöglichen. Kaum hat er die Kasse eingerichtet, betrachtet er jeden,
der dort
rein fällt, als Last. Als nächster Gedanke kommt die Frage nach
Verringerung
der Last. Oder er beginnt andersrum und betrachtet die als Knechte der
Rentabilität Entlassenen auch als Bürger, die mit ihrem Eigentum planen
und
über die Runden kommen müssen. Da muss es Vertragsgerechtigkeit und
Sicherheit
geben, damit das soziale Leben überhaupt vonstatten gegen kann. Er
macht den
Kündigungsschutz, der kein Rausschmeißen und
Nicht-wieder-Gebrauchtwerden
verhindert, und überlegt weiter, dass es dann noch eine Hilfskasse
braucht, für
die, die nicht (gleich) wieder eingestellt werden. So spannt sich das
ganze
soziale Netz von der einen oder andern Seite her gesehen auf.
— Bekommt ein Arbeitnehmer mit der
Dauer seiner Arbeitstätigkeit (mehr) Rechte?
Im öffentlichen Dienst wird man unkündbar nach 15 Jahren,
das ist seine Besonderheit. In der Privatwirtschaft höchstens die
Einschränkung, dass kurz vor der Rente nicht mehr gekündigt werden
darf. Durch
langes treues Dienen erwirbt man keinen Anspruch auf einen
Arbeitsplatz;
aber gewisse Rechte. Der Arbeitgeber muss bei Entlassung etwas zahlen.
Oder
Entlassung nur nach Angabe von Gründen. Es sind fadenscheinige Rechte,
die man
durch die Dauer seiner Beschäftigung erwirbt, soweit das
Kündigungsschutzgesetz
überhaupt solche Staffelungen vorsieht, was nicht die Regel ist.
Der Staat fasst die Existenzunsicherheit, die er schafft,
ins Auge, und beschränkt sie. Er hebt die Unsicherheit nicht auf, er
modifiziert sie im Blick auf verschiedene Kriterien: Dauer der
Beschäftigung,
sozialer Status des zu Entlassenden, die Frage der Begründung, der
Willkür, die
da eine Rolle spielt. Das alles sind Beschränkungen der Unsicherheit
des einen
Sozialpartners und dessen Lebenslage ist der Ausgangspunkt dafür.
— Noch einmal: Die Regelungen sind
die Bedingungen, unter denen der Staat die Benutzung der Arbeitnehmer
gestattet. Heute wird aber so getan, als wären die bisherigen
Schutz-Regelungen
Ausnahmen und unpassend.
Das sind die Regeln, unter denen Benutzung gestattet ist,
aber ob es die sind, unter denen sie von statten geht, ist durchaus
eine andere
Frage. Da gibt es eine staatlich tolerierte Grauzone, die in den
verschiedenen
Ländern unterschiedlich groß ausfällt.
Was ist aber der Grund für den französischen Staat, den
Kündigungsschutz für unter 26-Jährige aufzuheben? Anders gefragt: Wieso
tun
Liberale so, als wäre das ganze Regelwerk eine Unzumutbarkeit?
— Der französische Staat stellt fest,
dass das Kapital immer mehr Jugendliche von der Benutzung ausschließt,
noch
bevor sie überhaupt angefangen haben. Die Jugendarbeitslosigkeit wird
immer
größer. Diese Folge der Freiheit des Kapitals lastet er den
Schutzrechten an,
mit denen er die Lohnarbeit ausgestattet hat. Das ist nur für den
Klassenstaat
logisch, er stellt sich gegen das Kapital, das einen immer größeren
Teil der
Lohnarbeiter nicht brauchen will, auf den Standpunkt, dass die
Jugendlichen
auch von der Lohnarbeit zu leben haben.
Der Nachwuchs soll erst in ein geordnetes Arbeitsleben
hineinwachsen. Da ist es wichtig, dass die da rein finden, weil der
Staat sich
keine verlorene Generation leisten will. Da merkt er, der
Kündigungsschutz
läuft ins Leere, weil die gar nicht erst eingestellt werden. Das ist
der 1.
Ausgangspunkt. Da kann ein bürgerlicher Klassenstaat verschiedene
Konsequenzen
ziehen. Es hat schon faschistische Übergänge gegeben, da beschäftigt
sie der
Staat mit speziellem Arbeitsdienst fürs Jungvolk, allgemeinem
Zivildienst usw..
Er könnte auch eine Vorschrift machen: Es soll beim Einstellen eine
Jugendquote
geben. Hier wird ein anderer Schluss gezogen.
Das Schutzrecht richtet sich gegen die Geschützten, weil es
ein Hindernis dafür ist, dass das Kapital sie benutzt. Wie ist da die
Logik des
Sozialgesetzes?
Der Staat registriert hier eine Existenzunsicherheit höherer
Art. Nicht nur die, die durch einen Arbeitsvertrag nicht aufgehoben
ist,
sondern die noch viel gewichtigere: Es gibt überhaupt keine Chance für
viele
Jugendliche in ein Arbeitsverhältnis reinzukommen. Diese
Existenzunsicherheit
fasst er ins Auge und will sie einschränken. Insofern folgt das neue
Gesetz
demselben Gesichtspunkt wie die alten Sozialgesetze. Das ist die erste
Hälfte.
Der Standpunkt 'Meine Sozialgesetzgebung selbst schafft ein
Hindernis, also muss ich aus sozialen Gründen ein Schutzrecht
beseitigen', ist
die zweite Hälfte und dreht die Optik um: Da wird nicht der Gegensatz
zur
Kenntnis genommen und dabei springt man der schwächeren Seite bei,
sondern man
identifiziert eine Stärke, die man der schwächeren Seite verliehen hat,
als
eine zusätzliche Schwächung. Nur weil die andere Seite möglicherweise
so
rechnet. Ob die die Rechnung wirklich anstellen, ist ganz offen, aber
so tut
der Staat was für die soziale Not seiner Jugendlichen. Das ist die
Kontinuität
des Sozialen. Was man dafür tut, stellt die Logik des Sozialwesens auf
den
Kopf. Nämlich nicht ihnen von Staats wegen einen Status verleihen,
sondern
umgedreht: Alle ihnen verliehenen Rechte vom Standpunkt der Arbeitgeber
her als
Hindernis kalkulieren. Das ist ein schöner Fall, wie der Staat als ideeller
Gesamtkapitalist denkt. Ob das die reellen Kriterien der Arbeitgeber
trifft,
den Jugendlichen nicht einzustellen, weil man ihn evtl. nicht gleich
wieder
los wird, darauf kommt es gar nicht an. Sondern darauf, dass der Staat
den
Standpunkt seiner Arbeitgeber einnimmt und seine eigenen Schutzrechte
durch
mustert unter dem Gesichtspunkt: Was könnte die daran stören.
Damit kürzt sich die Frage, ist das Ideologie oder eine
praktische Maßnahme, raus. Es ist keine bloße Ideologie, sondern soll
Gesetz
werden. Die Kalkulation, dann werden die Leute massenhaft eingestellt,
die mag
ins Reich der Ideologie gehören. Der Staat stellt sich sozial zu den
Jugendlichen und betrachtet das Soziale kritisch. Und tut damit so, als
wären
alle sozialen Regelungen gar keine, damit die Lohnarbeit
stattfinden
kann, sondern als wäre jede Regelung auch schon eine Behinderung. Das
ist sein
neuer Standpunkt zu der Menge von Rechten, die er den Lohnarbeitern
verliehen
hat, angesichts der anhaltenden Arbeitslosigkeit.
— Will er den Jugendlichen nicht auch
als Erziehungsprogramm das Bewusstsein vermitteln, ein Arbeitsplatz hat
den
Preis der Unterordnung?
Man kann immer sagen: Ja, die Jugend unter
Arbeitsverhältnisse stellen, hat erzieherischen Wert. Aber der
sachliche Gehalt
von diesem Gesetz ist speziell: Von Staats wegen die
Beschäftigungsverhältnisse
der Jugend ändern, dass sie tendenziell bei Einstellung erfahren, dass
es diese
Form von Sicherheit, dieses relative Recht nicht gleich gekündigt zu
werden,
(für sie) nicht gibt. Also freie Verfügbarkeit neuer Art, das erleben
sie.
Eine drastischere Fassung des Zynismus kapitalistischer
Gesellschaften ist kaum möglich. Das ist eine Gesellschaft, in der eine
ganze
Klasse unter den Schutzrechten, die man ihnen verleiht, leidet. Es ist
schon
zynisch genug, wenn ein Staat eine Gesellschaft so einrichtet, dass es
seine
Gesetze und seine Gewalt braucht, damit die größere Hälfte seiner
Mannschaft
halbwegs über die Runden kommen kann. Das ist der klassische
Zynismus
des Sozialwesens. Der Staat stellt sich vor das gegebene Desaster für
die
Massen und fragt, wie kann man das Desaster so lenken, dass die
Betroffenen es
aushalten. Jetzt kommt Zynismus Nr. 2 dazu: Ja, wenn das Desaster
trotzdem
immerzu größer wird, dann ist vielleicht der Schutz überhaupt das
Hindernis.
Die Klasse kommt nur über die Runden, wenn man sie ganz der Willkür des
Kapitals überantwortet.
Es kann sein, dass da bei der Begründung des Gesetzes unter
Pädagogen vielleicht der Gesichtspunkt dazukommt: Gar nicht schlecht,
dann
führen die Jugendlichen sich anständiger auf; die nächsten
(Sozialarbeiter)
bremsen wieder, aber auf solche Diskussionen soll man sich gar nicht
einlassen.
— In Deutschland gibt’s die
Diskussion um das Gleiche: Probeeinstellung o.ä.
Jederzeit rausschmeißbare Arbeiter sind ein Mittel zur
Lohndrückerei. Man kann sie jederzeit durch billigere ersetzen oder
erpressen,
was Inhalt einer ganzen Tarifrunde im öffentlichen Dienst ist.
Es gibt bei uns den schönen Parallelfall am anderen Ende des
Arbeitslebens, die Debatte über die Altersarbeitslosigkeit. Die geht
genau nach
demselben Muster: Sind nicht die paar erworbenen Rechte, die die haben,
ein
Alterslohn und eine gewisse verstärkte Kündigungsschutzregelung,
Hindernisse?
Das Argument dazu lautet: Man soll die nicht immer als Problemgruppe
behandeln.
Man diskriminiert sie durch die Arbeitsrechte, die sie erworben haben,
also
sind die das Beschäftigungshindernis, also ist das das Unsoziale. Der
Übergang
ist derselbe: Den Kündigungsschutz abbauen, den Zwang zum gesenkten
Lohn für
die verpflichtend machen, (im Zweifelsfall mit staatlichen Zuschüssen
dazu) sie
für Kapitalisten billiger machen. Jetzt wird der Altersstatus eines
Arbeiters
wie ein Stück Privilegierung, die Beschäftigung verhindert, behandelt.
Die
Privilegierung muss weg, er muss billiger, mobiler sein – das wäre die
soziale
Neustellung unter dem Gesichtspunkt, die kriegen sonst keine
Beschäftigung
mehr. Der soziale Zweck wird geändert und heißt dann Beschäftigen.
Nicht mehr,
man muss davon leben können, sondern es braucht Arbeit, weil die die
Existenzbedingung ist.
Die französischen Arbeitgeber denken diesen Gedanken zu Ende
und sagen: Bis 26-Jährige von dem Kündigungsschutz auszunehmen ist ein
Privileg
für die. Und unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit
verlangen wir,
dass dieses Privileg für alle Arbeitnehmer gilt. Wenn ein Recht ein
Hindernis
für Beschäftigung ist, dann ist die Abschaffung eine Privilegierung. Da
merkt
man: Derselbe soziale Impetus des Staates, auf die neue Lage angewandt,
die
sollen überhaupt arbeiten, und nicht mehr, die sollen mit ihrer Arbeit
existieren können, schafft die Umdrehung aller bisherigen staatlichen
Schutzregelungen.
Eigenart des französischen Protestes
Der nächste Punkt an der französischen Affäre ist, dass die
Franzosen (europaweit singulär) sich die Gesetzgebung nicht so ohne
Weiteres
gefallen lassen. Zumindest die Studierten bedanken sich nicht höflich
für die
Last, die ihnen genommen wurde, sondern gehen auf die Straße.
An dem Standpunkt, das Gesetz ist eine Sauerei und muss weg,
ist nichts auszusetzen. Aber dafür, was draus wird, kommt es sehr drauf
an, wie
man das meint. Was wird da momentan draus; was ist die praktische
politische
Wirkung? Der Protest geht nahezu restlos auf in der Funktion, den
Machtkampf
der demokratischen Konkurrenten zu beflügeln. Der protestierende
Student sieht
das als Erfolg, er ist nicht mehr allein, sondern die sozialistische
Partei,
drei Gewerkschaften stehen hinter ihm und die Regierung muss
einknicken. Das
ist da lehrbuchmäßig zu beobachten.
— Praktisch wird sich für die
Betroffenen heraus stellen, dass die Maßnahme ihren Ursprung nicht in
der
Beliebigkeit des jeweiligen Amtsinhabers hat, sondern im staatlichen
Maßstab.
Zuerst noch: Der studentische Protest merkt doch: Die sich
hinter ihn stellen, sehen das Verhältnis umgedreht. Nicht sie stellen
sich
hinter sein Anliegen, sondern sie stellen ihn hinter ihres; z.B. die
Gewerkschaften
bleiben nicht dabei, das Gesetz muss weg. Sie nutzen die Gelegenheit,
der
Regierung ihre Macht zu demonstrieren, wollen bei der Gesetzgebung
eingebunden
sein oder sich als Gesprächspartner für alles Mögliche ins Gespräch
bringen,
sich als Gewerkschaft der Regierung gegenüber aufstellen mit Anliegen,
die sie sonst
noch haben. Bei den Sozialisten und der Regierungspartei erst recht.
Je
erfolgreicher der Student meint, dass er demonstriert hat, um so klarer
wird,
dass umgedreht die Parteien, die sich hinter ihn stellen, ihn für ihren
Machtkampf instrumentalisieren. Vielleicht zieht der Villepin
angesichts der
Wahl das Gesetz zurück, das ist dann der Triumph. Das fällt in die
schäbige
demokratische Abteilung: Was auch immer an Randale im Volk passiert,
wird
politisch gewürdigt als Versatzstück in der Konkurrenz der Parteien,
die sich
alle um das Wohl Frankreichs kümmern, die alle denselben Blick auf die
sozialen
Fragen haben.
Wann tritt die Gewerkschaft überhaupt auf den Plan? Da
findet eine eigentümliche Umdrehung statt: Die Studenten protestieren
und dann
heißt's: Nimmt sich die Gewerkschaft der Sache an? Sie hat also von
sich aus
gar keinen originären Standpunkt dazu, lädt sich gleichberechtigt zu
einem
Protest ein, der aufkommt. Jeder weiß: Da nimmt die Gewerkschaft was in
die
Hand und zwar mit einer Rechnung nach beiden Seiten: 1. Gegenüber den
Randalierern: das gehört unter die Regie der Gewerkschaften und wird
damit 2.
handhabbar für sie in Bezug auf die andere Adresse, nämlich nach oben
gegenüber
der Regierung oder den Arbeitgebern. Das passiert in Frankreich öfter:
Der
Aufruhr geht von unten aus und die Gewerkschaft macht sich zum
Begutachter,
nimmt ihn berechnend in die Hand, um ihn kalkulierbar zu bremsen oder
auszunutzen. Damit ist ein anderer Zweck in der Welt. Das sind
gewerkschaftliche Berechnungen anderer Art als die eines guten Grundes
für
Arbeitskampf. Sie wollen am politischen Verhältnis was ändern, die
linken
Parteien wieder an die Macht bringen, das wird laut ausgesprochen.
Zur Qualität des studentischen Protestes: Die
Protestierenden haben das Schlagwort der Sklaverei erfunden. Wenn einer
zu
dieser Änderung der sozialstaatlichen Verhältnisses sagt, das ist
Sklaverei,
bezieht er sich auf den vorherigen Zustand einer sozialstaatlich
geregelten
Ausbeutung wie: Das ist Freiheit. Die sagen nicht, sie sind gegen die
Freiheit
des Kapitals, sondern drücken das gleich als Sklaverei, die ihnen
angetan wird,
aus. Klagen also beim Staat ein Recht ein, was ihrem Status als freier
Bürger
entsprechen würde. Die haben es noch mit den Idealen der französischen
Revolution.
— Das Gesetz wurde von vornherein von
der Regierung als Machtfrage vorgestellt. Sie macht daran sofort ihre
Hoheitsfrage auf. Nicht der Streit bloß um Kündigungsschutz, sondern
darum, ob
die Regierung überhaupt das Recht und die Freiheit hat, die Gesetze,
die sie
für notwendig hält, auch zu beschließen. Darauf reagiert die Opposition
mit der
Bekräftigung der Schwäche der Regierung. Das ist das demokratische
Getue auf
der Ebene des Prinzipiellen.
Es ist keine ernsthafte Sorge der Staatsmacht, sondern so
übersetzt. Da merkt man, solange der Protest so ist, fällt es der
Regierung
(ebenso wie denen, die sich hinter den Protest stellen) leicht, daraus
nichts anderes
als einen äußerst konstruktiven Beitrag zu ihrem immerwährenden
demokratischen
Machtkampf um die öffentliche Meinung zu machen; um das Image, wie gut
steht
einer als Macher da. Das ganze wird eine demokratische Affäre: Wie
souverän
behauptet sich die Regierung? Wie weit ist es der Opposition gelungen,
kräftig
daran zu sägen und diesen Protest auszunützen.
— Da gibt es großen Aufruhr,
Millionen Leute auf der Straße, zünden Autos an, und das landet bei der
Frage:
Soll man den Minister auswechseln?
Als ginge es um die Grundsatzfrage: Ist unser Staat
überhaupt noch souverän? So tun sie, und das steht für die Imagesorgen
der
beteiligten Hauptfiguren. Das ist die gerechte Quittung für einen
Streik und
für Demos, die so ablaufen. Die wirklich die Machtfrage gar nicht
anders
stellen, wie die demokratischen Betreuer sie gestellt haben wollen.
Die Regierung fragt: Sind wir noch Herr; wer regiert, die
oder wir? Aber darum geht’s nicht, sondern: Wie profiliert sich die
Regierung
als eine, die die Lage im Griff hat. Dann ist man beim demokratischen
Machtkampf und den Unterstützern des Protestes. Das hat seine eigene
Logik.
Dass diese Sorte Protest zu mehr nicht taugt, als dass die sich
dahinter
stellen, eigentlich sich davor stellen. Das hat nichts von Kündigung an
sich.
Es ist eben eine spät einsetzende und schwache Defensive zu sagen,
dieses
Gesetz geht endgültig zu weit. Aber auch daraus könnte man noch andere
Schlüsse
ziehen als den: Wenn das weg ist, ist die Welt wieder in Ordnung.
Die zündelnden Randalierer der Vorstädte ziehen auch einen
anderen Schluss, das haben wir schon vor Weihnachten festgestellt. Die
ziehen
den Schluss: Das hat eh alles keinen Sinn. Dieses politisch ziellose
Aufbegehren – auch eine schlechte Alternative. (Als Deutsche hätten sie
gerufen: Wir sind das Volk. – Davon nächstes Mal)
Wahlen in Weißrussland
— Der Westen, der den weißrussischen
Präsidenten unbedingt weghaben will, sagt diesem nach, dass die
durchgeführten
Wahlen undemokratisch gewesen seien. Und das Wahlergebnis verdanke sich
der
Tatsache, dass er sein Volk diktatorisch beherrsche und dieses sich
deshalb
nicht traut, sich gegen ihn aufzulehnen. Der Westen gibt sich den
Auftrag, dort
zu intervenieren und diese Regierung unter Druck zu setzen.
Es gibt schon ein mehrfach durchexerziertes Drehbuch für
einen solchen Aufruhr, das haben die Weißrussen jetzt nicht neu
erfunden: Wie
man Wahlbeobachter aus dem Westen anfordert; wie man schon vorher
ankündigt,
dass das Wahlergebnis ein verkehrtes ist; wie man dafür Stimmung macht,
wie man
Leute rekrutiert, sie auf den wichtigsten Platz versammelt, Zelte
aufbaut;
alles unter der Deckung von vielen Kameras aus dem Westen, die als
Schutz
dienen und hinterher alles anzweifeln... Das westliche Interesse und
die
Machart der westlichen Hetze sind penetrant. Wie bei den Vorläufern in
Georgien
und der Ukraine kann man sich die Frage vorlegen, warum Lukaschenko so
unnachgiebig ist.
— Lukaschenko hat mehr zu
verteidigen als nur einen Vorsprung bei einer demokratischen Wahl. Es
geht um
sein staatliches Weiß-Warum. Der Presse kann man entnehmen, dass es den
Leuten
dort vergleichsweise noch gut geht; das Kolchosenwesen funktioniert
noch
halbwegs.
Aber warum springt Lukaschenko so mit seiner Opposition um?
— Es existiert auf der einen Seite
die Staatsräson von Lukaschenko, die heißt, dass Weißrussland für sein
nationales Fortkommen mit Russland zusammenarbeiten solle. Auf der
anderen
Seite will die Opposition eine nationale Orientierung zum Westen hin.
Beide
Positionen schließen sich aus; es gibt in Weißrussland keine von allen
Parteien
akzeptierte, durchgesetzte Staatsräson.
Es liegt das Gegenbeispiel zu dem vor, was zuvor zu
Frankreich gesagt worden ist. Wenn dort der Präsident so tut, als
müsste man
jetzt das Gesetz durchsetzen, weil andernfalls die Anarchie ausbräche,
ist das
lächerlich. Es ist nur eine dramatische Einkleidung des demokratischen
Machtkampfes. Wenn sich in Weißrussland Leute aufbauen und rufen: „Wir
brauchen
mehr Demokratie, und ich bin der bessere Führer“, dann handelt es sich
dabei
nicht um die Konkurrenz personeller Alternativen um dasselbe Amt und
dieselbe
Sache, sondern dann ist es ein Angriff auf die in Lukaschenko
personifizierte
und nur von ihm und seinem Anhang repräsentierte Orientierung dieses
Staatswesens. Damit wird etwas ausgesagt über die Voraussetzungen, auf
denen
Demokratie beruht.
Einen Widerspruch leistet sich Lukaschenko, wenn er dann
doch diesen Wahlzirkus inszeniert, die Opposition halb zulässt. Damit
veranstaltet auch er eine Heuchelei.
Wie sieht die komplementäre Heuchelei der Opposition aus?
— Sie beruft sich auf bzw.
beansprucht einen echten Wählerwillen, den es nicht gibt, weil
Lukaschenko
diesen hintertreibt.
Das ist deren Lebenslüge. Die Begutachtung von hier hält
Lukaschenko vor, er unterbinde eine freie Wahl und das, was die Nation
bräuchte, wäre eine Demokratie. Dieser Standpunkt ist auch nicht
ehrlich. Es
gibt niemanden, der das Anliegen hat, dass frei gewählt wird.
— Dass in Weißrussland ein
Regimewechsel anstünde, wird ja gar nicht verheimlicht. Trotzdem wird
so getan,
als ginge es bloß um Demokratie.
Den Standpunkt gibt es gar nicht: „Ich möchte, dass ich
reell verliere.“
Lukaschenko inszeniert eine Veranstaltung, die zeigen soll,
dass sein Volk hinter ihm steht, dass hier Volk gegen „Außen“ steht.
Zugleich
erfährt er wegen der Berechnung der Opposition beständig den
Widerspruch dazu.
Deswegen inszeniert er eine Wahl, bei der er gewinnt und die so
beweisen soll,
dass die anderen bloß Lakaien des Auslands sind. Weil es im Westen das
fertige
Urteil gibt, dass Lukaschenko nicht demokratisch ist, finden sich auch
in
Weißrussland immer welche, die sich demokratisch nicht befrieden und
von keinem
Wahlergebnis überzeugen lassen.
Lukaschenko bleibt sogar alle Härten des Einsperrens
ziemlich schuldig, was ihm natürlich für die schon vorab feststehende
Verurteilung in hiesigen Kommentaren nichts nützt. Wenn man
gleichzeitig sieht,
wie gerade die französische Polizei auf die Studenten einprügelt,
erscheint der
Abtransport der Demonstranten durch die Polizei in Weißrussland richtig
behutsam.
Landtagswahlen in
Deutschland
Eine lustige Bemerkung zu den
Landtagswahlen. Da hat Anne Will (Tagesthemen) zu den Ergebnissen
vermerkt:
„Man ist als Journalist immer in Versuchung, sich das so vorzustellen,
als
hätten die Wähler vorher eine Absprache untereinander getroffen und
ausgemacht:
'Wir machen jetzt folgendes Ergebnis, damit wir der Regierung klar
machen, wie
sie mit uns Wählern dran ist'. Ist natürlich gar nicht so.“ Diese
Bemerkung
stimmt. Was ist daraus zu ersehen? Was will der Wähler eigentlich? Gibt
es den
Wählerwillen nun oder nicht?
Der Witz am Wählerwillen ist, dass
der Wähler hinterher vom Gewählten erfährt, was er gewollt hat. Die
Frage, dass
man im Wahlakt einen Akt setzt, man gefragt ist als einer, der was
entscheidet,
scheint wichtiger zu sein als die, was man entscheidet. Nach
offizieller
Auskunft hatte der Wählerwille den Inhalt: Ab heute wird ordentlich
regiert.
Was wird dem Wählerwillen unterstellt? Er will eine tatkräftige
Regierung, die
endlich die notwendigen Reformen angeht, 'Schluss mit der
Kuschelkoalition'.
Herrschaft in dem Sinne, dass er ihr gehorchen muss, kürzt sich für den
Wähler
raus; aber Herrschaft in dem Sinne, dass die mal sagt in der Republik,
wo es
lang geht, will er unbedingt haben. Der Wähler bringt es fertig, als
solcher
sich nicht als Untertan zu sehen und zugleich von der Herrschaft zu
fordern zu
herrschen. (Die Auflösung dieses Rätsels steht im Gegenstandpunkt 1-06:
Das
Volk)
Wenn Frau Will einfällt: Es könnte
auch sein, dass die Leute sich vorher verständigen untereinander, was
in
diesem Land eigentlich passieren soll, dann ist das einerseits ein
weltfremdes
Ideal für eine Wahl und passt auch gar nicht zur Wahl, denn wenn vorher
ausgemacht würde, was man will, dann wäre diese Wahl sicher keine freie
Wahl mehr. Die Freiheit der Wahl lebt davon, dass eine Verständigung
der Wähler
vorher nicht stattfindet. Da könnte man ableiten, was ein
abstrakt
freier Wille ist. Das wird bei der Wahl geradezu zum Ereignis: Je
abstrakter,
desto freier. Gerade, dass davon abstrahiert wird, was passieren soll,
gerade
dass jeder Inhalt dieser Art aus dem Willensakt der Wahl entfernt wird,
ist die
Grundlage dafür, dass Jeder in aller Freiheit diesen Akt tätigen darf.
Die
Verständigung zwischen den Wählern findet im Nachhinein so statt, dass
sie
gesagt bekommen, was Sache ist.
Grundsätzlicher, philosophisch mit
'Vermittlung' ausgedrückt. Mal ernst genommen eine Gesellschaft, die
ausmacht,
was man anstellt miteinander, einen Plan macht, das wäre eine
Gesellschaft der
Vermittlung von Interessen. Fände ein positiver Interessenabgleich
statt
innerhalb einer Gesellschaft, wäre das das Gegenteil von Gewalt. In
einer
freien demokratischen Wahl wird das punktuell zum Ereignis. Das
Gegenteil einer
wirklichen Interessensvermittlung findet als Freiheitsakt der
Betroffenen als
freie Ermächtigung einer Gewalt in Form von Wahlen statt. Man kann
hinterher
nicht mal sagen, was dann an Politik passiert, drückt die Gewalt ihren
Untertanen (womöglich gegen deren Willen) auf, weil auf diesen abstrakt
freien
Willen kann die Gewalt, die so verfährt, sich immerzu berufen.
Der Wählerwille ist als Ereignis
das, was ein Volk ist, die Zusammenfassung einer willentlichen
Ermächtigung
einer Herrschaft, das Abstandnehmen von dem Interesse einer wirklichen
gesellschaftlichen
Vermittlung von Bedürfnissen, die Überantwortung all dieser Interessen
an eine
von alledem getrennt agierenden Gewalt. Eine Überantwortung an die, so
dass die
sich immerzu auf den Willen der Leute, die sie benutzt, denen sie ihre
Lebensverhältnisse vorschreibt, berufen kann.
Volk ist hier zusammengefasst als
beiderseits affirmatives Willensverhältnis zwischen „Unten“ und „Oben“,
das
zugleich die totale Trennung zwischen Interesse und Organisation des
gesellschaftlichen Zusammenlebens enthält.