Termine  |  Homepage  |  Impressum | Zurück zur Übersicht der Protokolle

Zu den Jugendprotesten in Frankreich, den Wahlen in Weißrussland und den Landtagswahlen in Deutschland

Zu Beginn wurde eine Diskussion zum aktuellen Gewaltverzicht der ETA in Spanien und dem schon früher von der IRA in Nordirland Geäußerten angestoßen, ohne dass jedoch eine konkrete Fragestellung vorlag. Nachdem man sich darauf geeinigt hatte, dass das Bedürfnis der ETA nach Eigenständigkeit der Basken auf den Gegenstand ’Volk’ hinausläuft und dazu im aktuellen GS 1-06 ein Artikel erschienen ist, wurde beschlossen, dieses Thema auf den kommenden jour fixe zu vertagen.

Lockerung des Kündigungsschutzes Jugendprotest in Frankreich

   — Die neue Gesetzgebungsinitiative in Frankreich gegen die Einschränkung des Kündigungs­schutzes für Jugendliche führt zu großen Protesten. Was ist die Qualität der Reform? Was ist wahr dran, das würde Arbeitsplätze für Junge schaffen, was war überhaupt das Hindernis fürs Kapital? Klar ist: Das Kapital betrachtet alle Eingriffe in die unternehmerische Kalkulations­freiheit als Hindernis. Es ist aber doch Ideologie, dass die Abschaffung des Kündigungsschutzes Arbeitsplätze schafft. Leichter entlassen, sichert leichter einstellen. Den Widerspruch sieht keiner, er scheint allen einzuleuchten.
Das folgt der Logik: Je unsicherer die Einstellung, umso leichter wird sie vorgenommen. Ist das wahr oder Ideologie? Ist ein solches Gesetz im Ernst als Rezept gemeint?
   — Der Kündigungsschutz überhaupt ist ein Zugeständnis an Arbeitnehmer, er soll ihnen eine gewisse Existenzsicherheit geben.
   — Der Staat zwingt dem Kapital auf, dass es den Lohn für die Arbeit während der Kündigungs­frist weiter zahlt. Der Arbeitnehmer kann sich eine Zeit lang auf die Kündigung einstellen. Die Bornierung auf den bisherigen Arbeitsplatz macht Umstellungen nicht leicht.
So einfühlsam denkt der Sozialstaat nicht, aber es wird ein Abstand zwischen Kündigung und Entlassung eingefügt, eine gewisse Zeit, um Neues zu finden, sonst liegt der Arbeitnehmer den Sozialkassen auf der Tasche. Je länger einer beschäftigt ist, desto länger dauert die Kündigungs­frist.
   — Der Staat legt fest, dass für eine Klasse die Lohnarbeit die Erwerbsquelle ist. Zugleich gibt sie keine Kontinuität her, weil sie nach den Rentabilitätsgesichtspunkten des Kapitals stattfindet, abhängig von seinen Konjunkturen je nach Lage der Konkurrenz usw. Ein Kündigungsschutz soll den Lohnabhängigen mit gewisser Sicherheit, Kontinuität ausstatten, ohne dabei die Rentabilitäts­kalkulation des Kapitals zu durchkreuzen.
Der Staat stellt sich zum Ergebnis seiner Rechtsetzungen im Verhältnis zur Freiheit des Eigen­tums. Er stellt an vielen Stellen fest, was er als Freiheit zur kap. Betätigung kodifiziert, macht der Masse der Bevölkerung, die dem Kapital dienen soll, das Überleben unmöglich. Eine dieser Ecken ist die Frage der Existenzsicherheit, wie der Lohnarbeiter überhaupt sein Leben kalkulieren kann. Braucht's da nicht, wenn schon Freiheit zum Entlassen herrscht, eine gewisse Rücksicht beim Entlassen. Dabei gibt es viele Gesichtspunkte: Z.B. je länger einer arbeitet, desto länger braucht er zum Umstellen, da muss man ihm ggf. eine Übergangszeit konzedieren. Oder der soziale Status: Ledigen Youngsters kann man mehr an Mobilität zumuten. Reflexionen auf Lebens­planungs­möglichkeiten von Lohnabhängigen stecken da drin. Alle Sozialstaatsmaßnahmen gehen von der Freiheit des Kapitals zum Entlassen aus und relativieren diese Freiheit im Hinblick darauf, was ein Mensch sich sonst noch im Leben so vornimmt, um überhaupt mit dieser Zumutung über die Runden zu kommen. Ein Familienvater mit Kindern genießt eine andre Stellung in der Hierarchie usw. Das sind die sozialen Taten eines Staates. Da denkt er an die soziale Lage der Betroffenen, denen die von ihm eingerichtete Gesellschaft das Überleben schwer bis unmöglich macht. Das ist die ganze Herkunft eines Sozialwesens im bürgerlichen Staat.
   — Existenzsicherheit ist dabei nicht als Ideal zu denken, sondern Existenzsicherheit eines Lohn­arbeiters, an der ist der Staat (mehr oder weniger) interessiert.
Existenzsicherheit ist die Relativierung der Existenzunsicherheit, dazu Sicherheit zu sagen ist schon ein Euphemismus.
Wenn der Staat Schutzrechte dekretiert, kommen natürlich lauter Reflexionen – dafür sorgt schon die Kapitalistenmafia: Wie weit kann man mit dieser Relativierung der Existenzunsicherheit gehen, ohne den Kapitalisten die Freiheit der Verfügung über ihr Eigentum über Gebühr zu be­schnei­den. Dass es eine Beschneidung ist, ist der Ausgangspunkt, der die Kapitalisten grundsätzlich ärgert.
Es ist wie bei jeder Freiheit. Es ist nicht so, dass hier in die Freiheit von Kapitalisten eingegriffen wird, sondern hier werden die Umstände der freien Verfügung über die Lohnarbeit geregelt. Diese Umstände schließen den totalen Gegensatz ein, den der Staat kennt: Mit rentabler Benutzung ist Verunmöglichung der Existenz eingeschlossen. Da ist jederzeit fraglich, ob sie auch morgen noch was verdienen. Diese Unsicherheit regelt der Staat, der Kündigungsschutz regelt die Modalitäten, je nach Gesichtspunkten schwieriger oder leichter zu entlassen, nicht Entlassungen zu verhindern. Das ist eine Konsequenz der gewährten Freiheit zum rentablen Wirtschaften. Der zweite Bezug ist: Kaum werden diese Einschränkungen gemacht, geht in die ein bremsender Gesichtspunkt ein: 'Aber man darf nicht zu weit eingreifen', weil der Ausgangspunkt ist: Soziale Einschränkungen immer bezogen auf die Freiheit des Kapitals unter dem Gesichtspunkt ihrer Dauerhaftigkeit. Die gewollte Festigkeit für den Staat heißt verlässliche Arbeitsverhältnisse, wo der Gegensatz, der da eingeschlossen ist, so geregelt ist, dass Leute nicht ständig seiner Kasse anheim fallen, dass sie überhaupt die Möglichkeit haben, sich in diesem Arbeitsleben dauerhaft zu betätigen. Und alles bezogen auf den negativen Ausgangspunkt, das ist von Seiten des Kapitals ständig verunmöglicht. Das ist der Grund für den Kündigungsschutz und der Grund für die Klage des Kapitals: Das verhindert unsere Rentabilität.
Überhaupt die Einrichtung von Kassen, die die Entlassenen über Wasser halten, wenn sie nichts finden, ist schon eine der sozialen Reaktionen des Staates auf die durch sein Eigentumsrecht und seinen Willen zu einem erfolgreichen Kapitalismus geschaffene Lage der arbeitenden Klasse. Er richtet eine Kasse ein, um entlassenen Lohnarbeitern ein Überleben zu ermöglichen. Kaum hat er die Kasse eingerichtet, betrachtet er jeden, der dort rein fällt, als Last. Als nächster Gedanke kommt die Frage nach Verringerung der Last. Oder er beginnt andersrum und betrachtet die als Knechte der Rentabilität Entlassenen auch als Bürger, die mit ihrem Eigentum planen und über die Runden kommen müssen. Da muss es Vertragsgerechtigkeit und Sicherheit geben, damit das soziale Leben überhaupt vonstatten gegen kann. Er macht den Kündigungsschutz, der kein Rausschmeißen und Nicht-wieder-Gebrauchtwerden verhindert, und überlegt weiter, dass es dann noch eine Hilfskasse braucht, für die, die nicht (gleich) wieder eingestellt werden. So spannt sich das ganze soziale Netz von der einen oder andern Seite her gesehen auf.
   — Bekommt ein Arbeitnehmer mit der Dauer seiner Arbeitstätigkeit (mehr) Rechte?
Im öffentlichen Dienst wird man unkündbar nach 15 Jahren, das ist seine Besonderheit. In der Privatwirtschaft höchstens die Einschränkung, dass kurz vor der Rente nicht mehr gekündigt werden darf. Durch langes treues Dienen erwirbt man keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz; aber gewisse Rechte. Der Arbeitgeber muss bei Entlassung etwas zahlen. Oder Entlassung nur nach Angabe von Gründen. Es sind fadenscheinige Rechte, die man durch die Dauer seiner Beschäftigung erwirbt, soweit das Kündigungsschutzgesetz überhaupt solche Staffelungen vor­sieht, was nicht die Regel ist.
Der Staat fasst die Existenzunsicherheit, die er schafft, ins Auge, und beschränkt sie. Er hebt die Unsicherheit nicht auf, er modifiziert sie im Blick auf verschiedene Kriterien: Dauer der Beschäfti­gung, sozialer Status des zu Entlassenden, die Frage der Begründung, der Willkür, die da eine Rolle spielt. Das alles sind Beschränkungen der Unsicherheit des einen Sozialpartners und dessen Lebenslage ist der Ausgangspunkt dafür.
   — Noch einmal: Die Regelungen sind die Bedingungen, unter denen der Staat die Benutzung der Arbeitnehmer gestattet. Heute wird aber so getan, als wären die bisherigen Schutz-Regelungen Ausnahmen und unpassend.
Das sind die Regeln, unter denen Benutzung gestattet ist, aber ob es die sind, unter denen sie von statten geht, ist durchaus eine andere Frage. Da gibt es eine staatlich tolerierte Grauzone, die in den verschie­denen Ländern unterschiedlich groß ausfällt.
Was ist aber der Grund für den französischen Staat, den Kündigungsschutz für unter 26-Jährige aufzuheben? Anders gefragt: Wieso tun Liberale so, als wäre das ganze Regelwerk eine Unzumut­barkeit?
   — Der französische Staat stellt fest, dass das Kapital immer mehr Jugendliche von der Benutzung ausschließt, noch bevor sie überhaupt angefangen haben. Die Jugendarbeitslosigkeit wird immer größer. Diese Folge der Freiheit des Kapitals lastet er den Schutzrechten an, mit denen er die Lohnarbeit ausgestattet hat. Das ist nur für den Klassenstaat logisch, er stellt sich gegen das Kapital, das einen immer größeren Teil der Lohnarbeiter nicht brauchen will, auf den Standpunkt, dass die Jugendlichen auch von der Lohnarbeit zu leben haben.
Der Nachwuchs soll erst in ein geordnetes Arbeitsleben hineinwachsen. Da ist es wichtig, dass die da rein finden, weil der Staat sich keine verlorene Generation leisten will. Da merkt er, der Kündigungsschutz läuft ins Leere, weil die gar nicht erst eingestellt werden. Das ist der 1. Ausgangspunkt. Da kann ein bürgerlicher Klassenstaat verschiedene Konsequenzen ziehen. Es hat schon faschistische Übergänge gegeben, da beschäftigt sie der Staat mit speziellem Arbeitsdienst fürs Jungvolk, allgemeinem Zivildienst usw.. Er könnte auch eine Vorschrift machen: Es soll beim Einstellen eine Jugendquote geben. Hier wird ein anderer Schluss gezogen.
Das Schutzrecht richtet sich gegen die Geschützten, weil es ein Hindernis dafür ist, dass das Kapital sie benutzt. Wie ist da die Logik des Sozialgesetzes?
Der Staat registriert hier eine Existenzunsicherheit höherer Art. Nicht nur die, die durch einen Arbeitsvertrag nicht aufgehoben ist, sondern die noch viel gewichtigere: Es gibt überhaupt keine Chance für viele Jugendliche in ein Arbeitsverhältnis reinzukommen. Diese Existenzunsicherheit fasst er ins Auge und will sie einschränken. Insofern folgt das neue Gesetz demselben Gesichtspunkt wie die alten Sozialgesetze. Das ist die erste Hälfte.
Der Standpunkt 'Meine Sozialgesetzgebung selbst schafft ein Hindernis, also muss ich aus sozialen Gründen ein Schutzrecht beseitigen', ist die zweite Hälfte und dreht die Optik um: Da wird nicht der Gegensatz zur Kenntnis genommen und dabei springt man der schwächeren Seite bei, sondern man identifiziert eine Stärke, die man der schwächeren Seite verliehen hat, als eine zusätzliche Schwächung. Nur weil die andere Seite möglicherweise so rechnet. Ob die die Rechnung wirklich anstellen, ist ganz offen, aber so tut der Staat was für die soziale Not seiner Jugendlichen. Das ist die Kontinuität des Sozialen. Was man dafür tut, stellt die Logik des Sozialwesens auf den Kopf. Nämlich nicht ihnen von Staats wegen einen Status verleihen, sondern umgedreht: Alle ihnen verliehenen Rechte vom Standpunkt der Arbeitgeber her als Hindernis kalkulieren. Das ist ein schöner Fall, wie der Staat als ideeller Gesamtkapitalist denkt. Ob das die reellen Kriterien der Arbeitgeber trifft, den Jugendlichen nicht ein­zustellen, weil man ihn evtl. nicht gleich wieder los wird, darauf kommt es gar nicht an. Sondern darauf, dass der Staat den Standpunkt seiner Arbeitgeber einnimmt und seine eigenen Schutzrechte durch mustert unter dem Gesichtspunkt: Was könnte die daran stören.
Damit kürzt sich die Frage, ist das Ideologie oder eine praktische Maßnahme, raus. Es ist keine bloße Ideologie, sondern soll Gesetz werden. Die Kalkulation, dann werden die Leute massenhaft eingestellt, die mag ins Reich der Ideologie gehören. Der Staat stellt sich sozial zu den Jugendlichen und betrachtet das Soziale kritisch. Und tut damit so, als wären alle sozialen Regelungen gar keine, damit die Lohnarbeit stattfinden kann, sondern als wäre jede Regelung auch schon eine Behinderung. Das ist sein neuer Standpunkt zu der Menge von Rechten, die er den Lohnarbeitern verliehen hat, angesichts der anhal­tenden Arbeitslosigkeit.
   — Will er den Jugendlichen nicht auch als Erziehungsprogramm das Bewusstsein vermitteln, ein Arbeitsplatz hat den Preis der Unterordnung?
Man kann immer sagen: Ja, die Jugend unter Arbeitsverhältnisse stellen, hat erzieherischen Wert. Aber der sachliche Gehalt von diesem Gesetz ist speziell: Von Staats wegen die Beschäftigungs­verhältnisse der Jugend ändern, dass sie tendenziell bei Einstellung erfahren, dass es diese Form von Sicherheit, dieses relative Recht nicht gleich gekündigt zu werden, (für sie) nicht gibt. Also freie Verfügbarkeit neuer Art, das erleben sie.
Eine drastischere Fassung des Zynismus kapitalistischer Gesellschaften ist kaum möglich. Das ist eine Gesellschaft, in der eine ganze Klasse unter den Schutzrechten, die man ihnen verleiht, leidet. Es ist schon zynisch genug, wenn ein Staat eine Gesellschaft so einrichtet, dass es seine Gesetze und seine Gewalt braucht, damit die größere Hälfte seiner Mannschaft halbwegs über die Runden kommen kann. Das ist der klassische Zynismus des Sozialwesens. Der Staat stellt sich vor das gegebene Desaster für die Massen und fragt, wie kann man das Desaster so lenken, dass die Betroffenen es aushalten. Jetzt kommt Zynismus Nr. 2 dazu: Ja, wenn das Desaster trotzdem immerzu größer wird, dann ist vielleicht der Schutz überhaupt das Hindernis. Die Klasse kommt nur über die Runden, wenn man sie ganz der Willkür des Kapitals überantwortet.
Es kann sein, dass da bei der Begründung des Gesetzes unter Pädagogen vielleicht der Gesichtspunkt dazukommt: Gar nicht schlecht, dann führen die Jugendlichen sich anständiger auf; die nächsten (Sozialarbeiter) bremsen wieder, aber auf solche Diskussionen soll man sich gar nicht einlassen.
   — In Deutschland gibt’s die Diskussion um das Gleiche: Probeeinstellung o.ä.
Jederzeit rausschmeißbare Arbeiter sind ein Mittel zur Lohndrückerei. Man kann sie jederzeit durch billigere ersetzen oder erpressen, was Inhalt einer ganzen Tarifrunde im öffentlichen Dienst ist.
Es gibt bei uns den schönen Parallelfall am anderen Ende des Arbeitslebens, die Debatte über die Altersarbeitslosigkeit. Die geht genau nach demselben Muster: Sind nicht die paar erworbenen Rechte, die die haben, ein Alterslohn und eine gewisse verstärkte Kündigungsschutzregelung, Hindernisse? Das Argument dazu lautet: Man soll die nicht immer als Problemgruppe behandeln. Man diskriminiert sie durch die Arbeitsrechte, die sie erworben haben, also sind die das Beschäftigungshindernis, also ist das das Unsoziale. Der Übergang ist derselbe: Den Kündigungsschutz abbauen, den Zwang zum gesenkten Lohn für die verpflichtend machen, (im Zweifelsfall mit staatlichen Zuschüssen dazu) sie für Kapitalisten billiger machen. Jetzt wird der Altersstatus eines Arbeiters wie ein Stück Privilegierung, die Beschäf­tigung verhindert, behandelt. Die Privilegierung muss weg, er muss billiger, mobiler sein – das wäre die soziale Neustellung unter dem Gesichtspunkt, die kriegen sonst keine Beschäftigung mehr. Der soziale Zweck wird geändert und heißt dann Beschäftigen. Nicht mehr, man muss davon leben können, sondern es braucht Arbeit, weil die die Existenzbedingung ist.
Die französischen Arbeitgeber denken diesen Gedanken zu Ende und sagen: Bis 26-Jährige von dem Kündigungsschutz auszunehmen ist ein Privileg für die. Und unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit verlangen wir, dass dieses Privileg für alle Arbeitnehmer gilt. Wenn ein Recht ein Hindernis für Beschäftigung ist, dann ist die Abschaffung eine Privilegierung. Da merkt man: Derselbe soziale Impetus des Staates, auf die neue Lage angewandt, die sollen überhaupt arbeiten, und nicht mehr, die sollen mit ihrer Arbeit existieren können, schafft die Umdrehung aller bisherigen staatlichen Schutzregelungen.
Eigenart des französischen Protestes
Der nächste Punkt an der französischen Affäre ist, dass die Franzosen (europaweit singulär) sich die Gesetzgebung nicht so ohne Weiteres gefallen lassen. Zumindest die Studierten bedanken sich nicht höflich für die Last, die ihnen genommen wurde, sondern gehen auf die Straße.
An dem Standpunkt, das Gesetz ist eine Sauerei und muss weg, ist nichts auszusetzen. Aber dafür, was draus wird, kommt es sehr drauf an, wie man das meint. Was wird da momentan draus; was ist die praktische politische Wirkung? Der Protest geht nahezu restlos auf in der Funktion, den Machtkampf der demokratischen Konkurrenten zu beflügeln. Der protestierende Student sieht das als Erfolg, er ist nicht mehr allein, sondern die sozialistische Partei, drei Gewerkschaften stehen hinter ihm und die Regierung muss einknicken. Das ist da lehrbuchmäßig zu beobachten.
   — Praktisch wird sich für die Betroffenen heraus stellen, dass die Maßnahme ihren Ursprung nicht in der Beliebigkeit des jeweiligen Amtsinhabers hat, sondern im staatlichen Maßstab.
Zuerst noch: Der studentische Protest merkt doch: Die sich hinter ihn stellen, sehen das Verhältnis umgedreht. Nicht sie stellen sich hinter sein Anliegen, sondern sie stellen ihn hinter ihres; z.B. die Gewerkschaften bleiben nicht dabei, das Gesetz muss weg. Sie nutzen die Gelegenheit, der Regierung ihre Macht zu demonstrieren, wollen bei der Gesetzgebung eingebunden sein oder sich als Gesprächspartner für alles Mögliche ins Gespräch bringen, sich als Gewerkschaft der Regierung gegenüber aufstellen mit Anliegen, die sie sonst noch haben. Bei den Sozialisten und der Regierungs­partei erst recht. Je erfolgreicher der Student meint, dass er demonstriert hat, um so klarer wird, dass umgedreht die Parteien, die sich hinter ihn stellen, ihn für ihren Machtkampf instrumentalisieren. Vielleicht zieht der Villepin angesichts der Wahl das Gesetz zurück, das ist dann der Triumph. Das fällt in die schäbige demokratische Abteilung: Was auch immer an Randale im Volk passiert, wird politisch gewürdigt als Versatzstück in der Konkurrenz der Parteien, die sich alle um das Wohl Frankreichs kümmern, die alle denselben Blick auf die sozialen Fragen haben.
Wann tritt die Gewerkschaft überhaupt auf den Plan? Da findet eine eigentümliche Umdrehung statt: Die Studenten protestieren und dann heißt's: Nimmt sich die Gewerkschaft der Sache an? Sie hat also von sich aus gar keinen originären Standpunkt dazu, lädt sich gleichberechtigt zu einem Protest ein, der aufkommt. Jeder weiß: Da nimmt die Gewerkschaft was in die Hand und zwar mit einer Rechnung nach beiden Seiten: 1. Gegenüber den Randalierern: das gehört unter die Regie der Gewerkschaften und wird damit 2. handhabbar für sie in Bezug auf die andere Adresse, nämlich nach oben gegenüber der Regierung oder den Arbeitgebern. Das passiert in Frankreich öfter: Der Aufruhr geht von unten aus und die Gewerkschaft macht sich zum Begutachter, nimmt ihn berechnend in die Hand, um ihn kalkulierbar zu bremsen oder auszunutzen. Damit ist ein anderer Zweck in der Welt. Das sind gewerkschaftliche Berechnungen anderer Art als die eines guten Grundes für Arbeitskampf. Sie wollen am politischen Verhältnis was ändern, die linken Parteien wieder an die Macht bringen, das wird laut ausgesprochen.
Zur Qualität des studentischen Protestes: Die Protestierenden haben das Schlagwort der Sklaverei erfunden. Wenn einer zu dieser Änderung der sozialstaatlichen Verhältnisses sagt, das ist Sklaverei, bezieht er sich auf den vorherigen Zustand einer sozialstaatlich geregelten Ausbeutung wie: Das ist Freiheit. Die sagen nicht, sie sind gegen die Freiheit des Kapitals, sondern drücken das gleich als Sklaverei, die ihnen angetan wird, aus. Klagen also beim Staat ein Recht ein, was ihrem Status als freier Bürger entsprechen würde. Die haben es noch mit den Idealen der französischen Revolution.
   — Das Gesetz wurde von vornherein von der Regierung als Machtfrage vorgestellt. Sie macht daran sofort ihre Hoheitsfrage auf. Nicht der Streit bloß um Kündigungsschutz, sondern darum, ob die Regierung überhaupt das Recht und die Freiheit hat, die Gesetze, die sie für notwendig hält, auch zu beschließen. Darauf reagiert die Opposition mit der Bekräftigung der Schwäche der Regierung. Das ist das demokratische Getue auf der Ebene des Prinzipiellen.
Es ist keine ernsthafte Sorge der Staatsmacht, sondern so übersetzt. Da merkt man, solange der Protest so ist, fällt es der Regierung (ebenso wie denen, die sich hinter den Protest stellen) leicht, daraus nichts anderes als einen äußerst konstruktiven Beitrag zu ihrem immerwährenden demokratischen Machtkampf um die öffentliche Meinung zu machen; um das Image, wie gut steht einer als Macher da. Das ganze wird eine demokratische Affäre: Wie souverän behauptet sich die Regierung? Wie weit ist es der Opposition gelungen, kräftig daran zu sägen und diesen Protest auszunützen.
   — Da gibt es großen Aufruhr, Millionen Leute auf der Straße, zünden Autos an, und das landet bei der Frage: Soll man den Minister auswechseln?
Als ginge es um die Grundsatzfrage: Ist unser Staat überhaupt noch souverän? So tun sie, und das steht für die Imagesorgen der beteiligten Hauptfiguren. Das ist die gerechte Quittung für einen Streik und für Demos, die so ablaufen. Die wirklich die Machtfrage gar nicht anders stellen, wie die demokratischen Betreuer sie gestellt haben wollen.
Die Regierung fragt: Sind wir noch Herr; wer regiert, die oder wir? Aber darum geht’s nicht, sondern: Wie profiliert sich die Regierung als eine, die die Lage im Griff hat. Dann ist man beim demokratischen Machtkampf und den Unterstützern des Protestes. Das hat seine eigene Logik. Dass diese Sorte Protest zu mehr nicht taugt, als dass die sich dahinter stellen, eigentlich sich davor stellen. Das hat nichts von Kündigung an sich. Es ist eben eine spät einsetzende und schwache Defensive zu sagen, dieses Gesetz geht endgültig zu weit. Aber auch daraus könnte man noch andere Schlüsse ziehen als den: Wenn das weg ist, ist die Welt wieder in Ordnung.
Die zündelnden Randalierer der Vorstädte ziehen auch einen anderen Schluss, das haben wir schon vor Weihnachten festgestellt. Die ziehen den Schluss: Das hat eh alles keinen Sinn. Dieses politisch ziellose Aufbegehren – auch eine schlechte Alternative. (Als Deutsche hätten sie gerufen: Wir sind das Volk. – Davon nächstes Mal)

Wahlen in Weißrussland

   — Der Westen, der den weißrussischen Präsidenten unbedingt weghaben will, sagt diesem nach, dass die durchgeführten Wahlen undemokratisch gewesen seien. Und das Wahlergebnis verdanke sich der Tatsache, dass er sein Volk diktatorisch beherrsche und dieses sich deshalb nicht traut, sich gegen ihn aufzulehnen. Der Westen gibt sich den Auftrag, dort zu intervenieren und diese Regierung unter Druck zu setzen.
Es gibt schon ein mehrfach durchexerziertes Drehbuch für einen solchen Aufruhr, das haben die Weißrussen jetzt nicht neu erfunden: Wie man Wahlbeobachter aus dem Westen anfordert; wie man schon vorher ankündigt, dass das Wahlergebnis ein verkehrtes ist; wie man dafür Stimmung macht, wie man Leute rekrutiert, sie auf den wichtigsten Platz versammelt, Zelte aufbaut; alles unter der Deckung von vielen Kameras aus dem Westen, die als Schutz dienen und hinterher alles anzweifeln... Das westliche Interesse und die Machart der westlichen Hetze sind penetrant. Wie bei den Vorläufern in Georgien und der Ukraine kann man sich die Frage vorlegen, warum Lukaschenko so unnachgiebig ist.
   — Lukaschenko hat mehr zu verteidigen als nur einen Vorsprung bei einer demokratischen Wahl. Es geht um sein staatliches Weiß-Warum. Der Presse kann man entnehmen, dass es den Leuten dort vergleichsweise noch gut geht; das Kolchosenwesen funktioniert noch halbwegs.
Aber warum springt Lukaschenko so mit seiner Opposition um?
   — Es existiert auf der einen Seite die Staatsräson von Lukaschenko, die heißt, dass Weißrussland für sein nationales Fortkommen mit Russland zusammenarbeiten solle. Auf der anderen Seite will die Opposition eine nationale Orientierung zum Westen hin. Beide Positionen schließen sich aus; es gibt in Weißrussland keine von allen Parteien akzeptierte, durchgesetzte Staatsräson.
Es liegt das Gegenbeispiel zu dem vor, was zuvor zu Frankreich gesagt worden ist. Wenn dort der Präsident so tut, als müsste man jetzt das Gesetz durchsetzen, weil andernfalls die Anarchie ausbräche, ist das lächerlich. Es ist nur eine dramatische Einkleidung des demokratischen Machtkampfes. Wenn sich in Weißrussland Leute aufbauen und rufen: „Wir brauchen mehr Demokratie, und ich bin der bessere Führer“, dann handelt es sich dabei nicht um die Konkurrenz personeller Alternativen um dasselbe Amt und dieselbe Sache, sondern dann ist es ein Angriff auf die in Lukaschenko personifizierte und nur von ihm und seinem Anhang repräsentierte Orien­tierung dieses Staatswesens. Damit wird etwas ausgesagt über die Voraussetzungen, auf denen Demokratie beruht.
Einen Widerspruch leistet sich Lukaschenko, wenn er dann doch diesen Wahlzirkus inszeniert, die Opposition halb zulässt. Damit veranstaltet auch er eine Heuchelei.
Wie sieht die komplementäre Heuchelei der Opposition aus?
   — Sie beruft sich auf bzw. beansprucht einen echten Wählerwillen, den es nicht gibt, weil Lukaschenko diesen hintertreibt.
Das ist deren Lebenslüge. Die Begutachtung von hier hält Lukaschenko vor, er unterbinde eine freie Wahl und das, was die Nation bräuchte, wäre eine Demokratie. Dieser Standpunkt ist auch nicht ehrlich. Es gibt niemanden, der das Anliegen hat, dass frei gewählt wird.
   — Dass in Weißrussland ein Regimewechsel anstünde, wird ja gar nicht verheimlicht. Trotzdem wird so getan, als ginge es bloß um Demokratie.
Den Standpunkt gibt es gar nicht: „Ich möchte, dass ich reell verliere.“
Lukaschenko inszeniert eine Veranstaltung, die zeigen soll, dass sein Volk hinter ihm steht, dass hier Volk gegen „Außen“ steht. Zugleich erfährt er wegen der Berechnung der Opposition beständig den Widerspruch dazu. Deswegen inszeniert er eine Wahl, bei der er gewinnt und die so beweisen soll, dass die anderen bloß Lakaien des Auslands sind. Weil es im Westen das fertige Urteil gibt, dass Lukaschenko nicht demokratisch ist, finden sich auch in Weißrussland immer welche, die sich demokratisch nicht befrieden und von keinem Wahlergebnis überzeugen lassen.
Lukaschenko bleibt sogar alle Härten des Einsperrens ziemlich schuldig, was ihm natürlich für die schon vorab feststehende Verurteilung in hiesigen Kommentaren nichts nützt. Wenn man gleichzeitig sieht, wie gerade die französische Polizei auf die Studenten einprügelt, erscheint der Abtransport der Demonstranten durch die Polizei in Weißrussland richtig behutsam.

Landtagswahlen in Deutschland

Eine lustige Bemerkung zu den Landtagswahlen. Da hat Anne Will (Tagesthemen) zu den Ergebnissen vermerkt: „Man ist als Journalist immer in Versuchung, sich das so vorzustellen, als hätten die Wähler vorher eine Absprache untereinander getroffen und ausgemacht: 'Wir machen jetzt folgendes Ergebnis, damit wir der Regierung klar machen, wie sie mit uns Wählern dran ist'. Ist natürlich gar nicht so.“ Diese Bemerkung stimmt. Was ist daraus zu ersehen? Was will der Wähler eigentlich? Gibt es den Wählerwillen nun oder nicht?
Der Witz am Wählerwillen ist, dass der Wähler hinterher vom Gewählten erfährt, was er gewollt hat. Die Frage, dass man im Wahlakt einen Akt setzt, man gefragt ist als einer, der was entscheidet, scheint wichtiger zu sein als die, was man entscheidet. Nach offizieller Auskunft hatte der Wählerwille den Inhalt: Ab heute wird ordentlich regiert. Was wird dem Wählerwillen unterstellt? Er will eine tatkräftige Regierung, die endlich die notwendigen Reformen angeht, 'Schluss mit der Kuschelkoalition'. Herrschaft in dem Sinne, dass er ihr gehorchen muss, kürzt sich für den Wähler raus; aber Herrschaft in dem Sinne, dass die mal sagt in der Republik, wo es lang geht, will er unbedingt haben. Der Wähler bringt es fertig, als solcher sich nicht als Untertan zu sehen und zugleich von der Herrschaft zu fordern zu herrschen. (Die Auflösung dieses Rätsels steht im Gegenstandpunkt 1-06: Das Volk)
Wenn Frau Will einfällt: Es könnte auch sein, dass die Leute sich vorher verständigen unter­einander, was in diesem Land eigentlich passieren soll, dann ist das einerseits ein weltfremdes Ideal für eine Wahl und passt auch gar nicht zur Wahl, denn wenn vorher ausgemacht würde, was man will, dann wäre diese Wahl sicher keine freie Wahl mehr. Die Freiheit der Wahl lebt davon, dass eine Verständigung der Wähler vorher nicht stattfindet. Da könnte man ableiten, was ein abstrakt freier Wille ist. Das wird bei der Wahl geradezu zum Ereignis: Je abstrakter, desto freier. Gerade, dass davon abstrahiert wird, was passieren soll, gerade dass jeder Inhalt dieser Art aus dem Willensakt der Wahl entfernt wird, ist die Grundlage dafür, dass Jeder in aller Freiheit diesen Akt tätigen darf. Die Verständigung zwischen den Wählern findet im Nachhinein so statt, dass sie gesagt bekommen, was Sache ist.
Grundsätzlicher, philosophisch mit 'Vermittlung' ausgedrückt. Mal ernst genommen eine Gesellschaft, die ausmacht, was man anstellt miteinander, einen Plan macht, das wäre eine Gesellschaft der Vermittlung von Interessen. Fände ein positiver Interessenabgleich statt innerhalb einer Gesellschaft, wäre das das Gegenteil von Gewalt. In einer freien demokratischen Wahl wird das punktuell zum Ereignis. Das Gegenteil einer wirklichen Interessensvermittlung findet als Freiheitsakt der Betroffenen als freie Ermächtigung einer Gewalt in Form von Wahlen statt. Man kann hinterher nicht mal sagen, was dann an Politik passiert, drückt die Gewalt ihren Untertanen (womöglich gegen deren Willen) auf, weil auf diesen abstrakt freien Willen kann die Gewalt, die so verfährt, sich immerzu berufen.
Der Wählerwille ist als Ereignis das, was ein Volk ist, die Zusammenfassung einer willentlichen Ermächtigung einer Herrschaft, das Abstandnehmen von dem Interesse einer wirklichen gesell­schaft­lichen Vermittlung von Bedürfnissen, die Überantwortung all dieser Interessen an eine von alledem getrennt agierenden Gewalt. Eine Überantwortung an die, so dass die sich immerzu auf den Willen der Leute, die sie benutzt, denen sie ihre Lebensverhältnisse vorschreibt, berufen kann.
Volk ist hier zusammengefasst als beiderseits affirmatives Willensverhältnis zwischen „Unten“ und „Oben“, das zugleich die totale Trennung zwischen Interesse und Organisation des gesellschaftlichen Zusammenlebens enthält.