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jour fixe vom 10.10.05: Fragen zum GS 3-05 und zur UNO-Reform

Zum Ölpreis

   — Eine Frage zu dem Saudi-Arabien-Artikel im GS 3-05. Es betrifft die dortigen Aussagen zum Ölpreis. Auf der Seite 111 steht in der Mitte: „Die Einnahmen aus dem Erdöl-Geschäft ... zeigen eine insgesamt eher fallende Tendenz. Was sie immer wieder einmal nach oben treibt, sind neben einem zeitweiligen außerordentlichem Anstieg der Nachfrage – ausgerechnet – besonders unsichere, und zwar auch und gerade für die Sicherheit Saudi-Arabiens prekäre weltpolitische Umstände;...“ Das Gleiche auf Seite 115 in der FN 12: „Das im Vergleich zu den Preisen industrieller Güter tendenzielle Fallen des Ölpreises wird im übrigen auch nicht dadurch hinfällig, dass ein plötzlich wachsender Bedarf, wie aktuell u.a. durch den weltwirtschaftlichen Aufstieg Chinas, und die Unsicherheit der ‚Märkte’ aufgrund politischer ‚Krisenlagen’, wie jetzt im Gefolge des amerikanischen Eingreifens im Nahen Osten, den Preis in die Höhe treiben.“ Dass der Ölpreis tendenziell fällt, bekomme ich aus der Realität nicht heraus.
Da muss man sich einfach einmal auf die Statistiken verlassen, die einem gerade im Vorfeld dieses letzten Ölpreisanstiegs vor Augen geführt haben, dass der Preis in der Ölkrise in den 70-iger Jahren eigentlich zum ersten Male überhaupt gestiegen ist, und das dann heftig. Und seither ist er nominell mehr oder weniger, und absolut, wenn man die Inflation mit einrechnet, ziemlich drastisch runter gegangen bis eben zu den Gegenbewegungen, die zunächst durch die Nahost-Kriege: Den Krieg Iran-Irak, dann den ersten Golfkrieg der Amerikaner, eingetreten sind. Und jetzt sind die Preise ganz massiv durch die Nachwirkungen von 2001 und dem jetzigen Zirkus wieder gestiegen.
   — Aber auch wenn sie nach einem Anstieg wieder runter gegangen sind, haben sie sich doch jedes Mal wieder auf einem zwei- bis dreifach höheren Niveau als zuvor stabilisiert.
Ja, so wie zu Anfang sind sie nicht wieder runter gegangen. Da hat die OPEC zunächst einmal etwas erreicht. Unter den Level vor der ersten Ölkrise sind sie nicht mehr gesunken. Das stimmt.
In dem alten Artikel, auf den verwiesen wird, wird viel ausführlicher behandelt, um was für eine Sorte Preis es sich beim Öl überhaupt handelt. Das Einzige, was für die Höhe des Preises nach oben hin sorgt, ist die politische Macht der Anbieter. Das, was da an Preisbestimmung in Sachen politische Grundrente drin steht, ist der Motor dieses Preises. Deswegen ist es auch logisch, dass es immer weltpolitische Sonderkonditionen sind, die denen dann, die Öl anzubieten und zu verkaufen haben, die Macht verleihen, den Preis nach oben zu treiben. Wenn sich die Verhältnisse quasi wieder normalisieren und in dem Maße, in dem es wieder friedlich auf der Welt zugeht, Ölfelder neu erschlossen und ausgebaut werden und die Konkurrenz dann wieder zu wirken beginnt, bis dann am Ende auch das OPEC-Kartell selber wackelig wird, stellt sich dann eine Tendenz des Ölpreises nach unten ein. Nur das sollte in Erinnerung gerufen sein und kein großes weltgeschichtliches Gesetz, dass das Öl ewig billig ist. Wenn es mit dem Öl zu Ende geht, wird es schon teuer werden.
In dem Zeitraum, über den der Artikel handelt, gilt: Die Einnahmen aus dem Erdölgeschäft sind erstens immer eine unsichere Sache, weil sie von all diesen Bedingungen abhängig sind – auch einmal so, dass die Exporteure davon profitieren wie zurzeit; unsicher bleiben sie aber auch dann. Von solchen Sonderkonstellationen wie Krieg oder dem, was jetzt dort zusammenkommt, abgesehen haben die konkurrierenden Anbieter immer die Tendenz – und Saudi-Arabien ist ein richtiger Protagonist dieser Tendenz –, zum Zwecke der Steigerung ihres Absatzes die Preise zu senken, sich zu unterbieten. Das ist die Grundlage dafür, dass zwischendurch der Preis immer wieder absinkt. Die Theorie des Ölpreises soll hier nicht angepackt sein. Es steckt halt kein Kostpreis in diesem Saft drin, und deswegen ist die Tendenz der Anbieter, sich wechselseitig Geschäft streitig zu machen. Das ist der Motor dafür, dass in normalen, friedlichen Zeiten diese Preise eine sinkende Tendenz aufweisen – wie alle Rohstoffe.
Ingesamt also eine fallende Tendenz im Verhältnis zu dem, was die für ihr exportiertes Öl bekommen. Wie auch die jetzige Situation gibt es dann die Ausnahmeerscheinungen, bei denen dann zugleich mit dem Anstieg des Preises prognostiziert wird, wann es zu Ende ist. Jetzt mischen sich die Stimmen hinein, die sagen: „Vielleicht nie.“
Bis zur Ölkrise in den 70-igern war der Ölpreis extrem niedrig. Es stand ein großes Angebot an billigem Öl einem noch beschränkten Verbrauch gegenüber. Das ist ja bei diesem Zeug so, dass bei allem, was an Grundrente gemahnt, Angebot und Nachfrage die Preisdeterminanten sind.
Es ist gerade das Fehlen des Kostpreises, dass zu solchen Erscheinungen führt wie dem, dass die Förderung von Öl off-shore oder sonst wo unter schwierigen Umständen sich erst dann lohnt, wenn der von Angebot und Weltkonjunktur diktierte Preis eine solche Investition lohnen macht. Da muss aus irgendwelchen Gründen das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Weltkonjunktur und Masse des Angebotes zu einem Preisniveau geführt haben, zu dem sich dann neue, aufwändigere Investitionen lohnen. Dann werden die gemacht, oder auch nicht,  weil sie sich absehbarer Weise doch wieder nicht lohnen; es wird auf Knappheit spekuliert und darauf, dass wenn die lang genug andauert, sich dann doch ein höherer Preis einpendelt, für den sich dann langfristige Investitionen lohnen. Diese Sorte von Rechnungen ist es und nicht die vom normalen Kostpreis und seiner von der Effektivierung der Ausbeutung abhängigen tendenziellen Senkung.
   — Das Kapital produziert seinen Kostpreis, das ist bei der Ausbeutung natürlicher Rohstoffe nicht der Fall.
Beziehungsweise das ist nicht das Ausschlaggebende für die Preisbestimmung. Wenn man es von der Ware her nimmt, steht bei den Rohstoffen die kapitalistische Welt ein bisschen auf dem Kopf.
   — Saudi-Arabien ist daran interessiert, sein Öl als konkurrenzfähiges Produkt bei den Abnehmerländern im Geschäft zu halten. Es wird befürchtet, dass mit der Entwicklung alternativer Energiequellen das Interesse an ihrem Saft abnimmt. So regt sich Saudi-Arabien darüber auf, dass die hohen Preise gar nicht an der Menge des Öls liegen, sondern an den Raffineriekapazitäten und den Spekulanten.
Das ist nur eine Variante von Konkurrenz. Die erste ist die Konkurrenz der Anbieter, die sich wechselseitig unterbieten. Und das soeben Gesagte ist die Konkurrenz zwischen Anbietern und Kunden, dass dieses ‚Weg vom Öl’ ernstlich einmal eine Option werden könnte.
In dem hier vorliegenden Artikel ist der Ölpreis das Argument für die Notwendigkeit und Zielsetzung saudischer Reformpolitik.
Zur europäischen Iran-Diplomatie
   — Der Schluss in dem Artikel geht in die Richtung, dass die Diplomatie bezüglich der amerikanischen Politik darin besteht, deren Militanz auszubremsen. Von der Stoßrichtung sind sich beide Seiten einig, was auch einen Regimewechsel einschließt, nur soll der kriegerischen Konsequenz der Amerikaner das Wasser abgegraben werden. In dem Vorgängerartikel zum Iran wurde das Argument ausgeführt, dass die Kalkulation der Europäer mit dem Iran eine ist, die ein bisschen auch auf den Iran als eine Regionalmacht setzt – dies präventiv gegen die Konsequenzen, die sich für die Europäer im Mittleren und Nahen Osten ergeben. Jetzt weiß ich nicht, ob das, was im aktuellen Artikel gesagt wird, ein Fortschritt ist, weil die Europäer an der Haltung des Iran mitbekommen, dass das so nicht zu haben ist. Nach meinem Verständnis geht der Schluss des Artikels in diese Richtung.
Die Zuspitzung ist durch die amerikanische Offensive gegen das Atomprogramm eingetreten. Das lag schon vorher auf dem Tisch, ist aber von amerikanischer Seite so eskaliert worden, dass die Europäer mit ihrer Vermittlungsdiplomatie darauf reagiert haben. Was gesagt worden ist, dass die Europäer doch auch positiv etwas mit dem Iran vorhaben, kommt in dem Artikel nicht zu kurz. Alles, was vorne unter ‚Angebot an die Iraner’ steht, ist hier zwar gleich unter den Tenor gestellt, dass dieses Angebot eine einzige Unverschämtheit ist, aber eine Unverschämtheit ist es in dem Sinn, dass es deutlich macht, in welchem Sinn die Europäer auf und mit dem Iran spekulieren: Als Investitionssphäre, Vorfeld und Partner ihrer Belange wird der Iran durch die Europäer verplant. Das ist das Angebot, mit dem die Europäer die Iraner herumkriegen wollten. Das hat durchaus schon Momente von Unverschämtheit an sich, weil sie ein Angebot machen, das so tut, als hätten die Iraner gar keine positive Alternative; als wären deren einzige Handelsbeziehungen die zu Europa; als wäre das für sie die einzige Überlebenschance, dass Europa mit ihnen Freihandel eingeht und den Iran als Investitionssphäre betrachtet.
   — Es ist doch allen klar, dass das europäische Angebot von dem Iran nur abgelehnt werden kann.
Na ja, die Europäer sind die geborenen Heuchler der Weltpolitik, sie bemühen sich richtig um die Scheidelinie in ihren Angeboten zwischen Offerte, die man den Iranern schmackhaft machen kann, obwohl sie hauptsächlich dem eigenen Nutzen dient und für den Iran viele Abstriche bedeutet – insbesondere in deren Bemühen, so etwas wie ein bisschen Selbständigkeit gerade auch in der Energiefrage zu erwirtschaften -, und ihrem Unterordnungsgebot, mit dem ausgetestet wird, wieweit sich die Iraner beugen. Warum die Europäer immer auf dieser Linie bleiben und keine eindeutige Offerte machen im Sinne eines Angebotes, gemeinsame Sache zu machen, das erklärt sich nicht aus ihrer Politik direkt gegenüber dem Iran, wie wenn die beiden Seiten allein wären, sondern weil die USA als maßgebliche Bedrohungsmacht gegenüber dem Iran mit im Spiel sind. Die Scheidelinie zwischen Angebot und Unterwerfungsforderung an den Iran ist abgeleitet – das will der Artikel hier sagen – aus dem Verhältnis zu den USA: Sich zu denen als Alternative für die ganze Weltpolitik aufbauen, ohne sich gegenüber dem, was Amerika dann möglicherweise doch alleine durchsetzt, ins Abseits zu bugsieren. Wenn die Amerikaner in Bezug auf den Iran demnächst wieder darauf zurückkämen /-kommen: „Achse des Bösen – dafür oder dagegen? Seid ihr jetzt für uns, dass wir den Iran fertig machen, weil iranische Atomwaffen überhaupt nicht auszuhalten sind? Oder seid ihr nicht auf unserer Seite? Dann gehört ihr ins weltpolitische Abseits.“ Das ist die europäische Antwort auf diese Erpressung oder Alternative, der sie sich in der US-Weltpolitik gegenüber sehen.
Das europäische Angebot ist so oder so nichts wert, wenn die Amerikaner den Iran überfallen. Wenn es darauf hinausliefe – das wäre für die Europäer die beste Lösung -, die Iraner lassen sich auf dieses anspruchsvolle Angebot ein und die Europäer bekommen es mit ihrem Deal irgendwie hin, dass die Amerikaner von ihrer Entmachtungsdrohung gegen das Mullahregime ablassen, dann hätten sie, was sie wollen. Jetzt ist es aber gerade das Ringen darum, wie es dort weiter geht, und da ist das Bemerkens- und Aufklärenswerte – und insofern ist es die Fortschreibung dieser letzten Episode zum Iran – die Kunst der Europäer, da immer die Mitte zu halten zwischen dem, dass sie sich von den Amerikanern nicht funktionalisieren lassen, und dem, dass sie sich von ihnen nicht ausboten lassen: Nicht funktionalisieren für deren Militanz und nicht ausbooten durch eine Militanz von deren Seite, wo sie sich dann auf der falschen Seite vorfänden. Das ist ihr Hauptkonkurrenzproblem in der Welt. Dass sie alles dafür tun, eine alternative Linie zu den USA durchzudrücken, dabei aber immer darauf reflektieren, was zu tun ist, wenn die Amerikaner dann doch militant zu Werke gehen, das reflektiert sich in diesem doppeldeutigen Angebot an den Iran. Dabei kann man gar nicht genau sagen, ob das tatsächlich so ein auf Zugriff berechnetes Angebot ist, das auch für eine Allianz etwas hergeben möchte, oder es darauf berechnet ist, dass man die Iraner in die Position bugsiert, sich zu verweigern, und damit einer Offensive Recht gegeben wird.
Es ist ein Versuch, alles dafür vorzubereiten, dass, wenn sich abzeichnet, die Amerikaner lassen sich mit dem Iran auf nichts ein und steuern auf ein Ultimatum zu, stellen es hinterher auch und machen es auf die ein oder andere Weise wahr – das muss ja nicht eine Besetzung wie im Irak sein, sie haben ja alle möglichen Option in der Diskussion -, die Europäer dann in der Position sein möchten, dass sie für die Behandlung des Iran von den USA mitgefragt werden; dass sie von den USA nicht von vornherein betrachtet werden als welche, die sich einmal wieder mit ihrer Diplomatie hinausschleichen, sondern als welche, die mit ihrer Diplomatie auch an einem Strang mit den USA ziehen. Die Europäer wollen nicht in die Position kommen, dass sie von den Amerikanern im Zweifelsfall links liegen gelassen werden, sondern sich als kritischer Kooperationspartner der USA ins Spiel bringen auch für das, was die USA dann am Ende beschließen. Das Ideal ist: Mehr europäische Beschlussfassung auch über eine militärische Behandlung des Iran als dies den Briten im Fall des Irak gelungen ist.
   — Der Widerspruch ist so zu benennen: Sie bemühen sich um eine echt europäische Zuständigkeit im Iran, wissen aber, dass sie abhängig sind von den USA in jeder Äußerung. In diesem Widerspruch bewegen sie sich.
Die Europäer sind weder bereit noch in der Lage, allein den Iran zu ihrem statt zum amerikanischen Anhängsel zu machen und ihn zu erpressen, aber auch nicht dazu, dem Iran gegen ein solches Vorgehen der Amerikaner eine Sicherheitsgarantie zu geben. Andererseits möchten die USA den Fall Iran auch nicht allein machen, das ist das Pfund, mit dem die Europäer wuchern können. Den USA geht es doch darum, für alle solche Fälle Allianzen zu schmieden. Und wenn die Europäer sich dann verweigern, dann können die Amerikaner immer noch zuschlagen, aber sie haben dann den Punkt, auf den sie mindestens genauso viel Wert legen wie auf das Fertigmachen von diesen Bösewichten, nicht erreicht. Es geht um ein amerikanisches Weltordnungsprogramm, in das gehören Iran, Irak, Nordkorea usw. hinein, aber das hat gewissermaßen zwei Etagen. Das eine sind die so ausgerufenen Problemfälle und Feinde, das andere ist der ganze Rest der Staatenwelt, sortiert nach seiner Wichtigkeit, der sich diesem Programm anschließen soll. Dieses Anschließen hat seinerseits zwei Seiten: Einerseits mithelfen beim Fertigmachen dieser Schurken, andererseits durchs Mitmachen überhaupt die Bereitschaft beweisen, mit den USA gemeinsame Sache zu machen und sich den Entscheidungen aus Washington unterzuordnen. Koalition der Willigen nach amerikanischer Direktive als neues Prinzip der Weltordnung. Das hat den Iran und Irak als wichtige Fälle, aber es geht zugleich über diese Fälle hinaus. Jetzt ist das Gewichtige an der europäischen Rechnung, die sie den Amerikanern aufmachen können – jetzt einmal in eine naive Redeweise übersetzt: „Ihr könnt zwar allein oder mit Israel zusammen den Irak oder den Iran fertig machen, aber das Stück Weltordnung, auf das es euch ankommt, nämlich dass alle wichtigen Nationen der Welt sich eurem Standpunkt anschließen, das habt ihr nicht erreicht. Deswegen habt ihr erstens die Last allein zu tragen, die ja auch nicht unbeträchtlich ist, und zweitens habt ihr euer Ziel, eine gleichgeschaltete Welt, noch lange nicht erreicht.“ Auf den beiden Ebenen: Wer trägt die Last, wer zahlt die Kosten, und, gelingt es überhaupt ein neues Prinzip in der Welt zu verankern, wo, inwiefern und wie da auf Amerika gehört wird. 
   — Die Behandlung des Iran durch die Europäer findet von dem Standpunkt einer Macht aus statt, die auch die Mittel hat.
Einerseits. Auf das wollte dieser Artikel ja auch den Finger legen. Die Europäer operieren da mit einem amerikanischen Trumpf den Iranern gegenüber. Ein Angebot an der Grenze zur kriegerischen Erpressung. Dass das überhaupt als Angebot durchgeht, unterstellt eine Drohung, die nicht von ihnen ausgeht, die sie sich aber zunutze machen. Eine Doppelzüngigkeit, Perfidie gegenüber dem Iran. Der Abschnitt „Die solide Basis der europäischen Friedenspolitik“ (Gegenstandpunkt 3/05) soll dies erklären. Dieses Ringen zwischen den USA und allen Mächten, die sie Ernst nehmen müssen und auf die sie einwirken wollen als Helfershelfer für die eigene Sache, soll zu einer prinzipiellen Bereitschaft, zu einem Einfügen in eine Koalition mit amerikanischen Vorgaben führen. Das ist, seit Bush senior die neue Weltordnung ausgerufen hat, bis auf Weiteres der Inhalt der Weltpolitik. Hierfür ist diese UNO-Reform ein kleines Beispiel. Die Nordkorea-Verhandlungen (s. Gegenstandpunkt 3/05) sind auch ein Beispiel dafür, dass ein Staat vereinnahmt, degradiert, von seiner falschen Herrschaft befreit und in die Weltgemeinschaft inkorporiert wird. Das ist die Feindschaft, die die USA Nordkorea aufmacht. Zugleich gibt es die zweite Etage: Vier andere Staaten sind mit von der Partie. Für zwei der wichtigsten, China und Russland, stellt dies eine Probe aufs Exempel dar, inwieweit sie sich für die Feindschaft zu Nordkorea funktionalisieren lassen. Darin wollen die Amerikaner etwas Grundsätzlicheres etablieren, nämlich auch im fernen Osten wichtige Mitmacher in weltpolitischen Affären zustande zu bringen.
Mit China und Russland ist die Sache damit noch nicht ausgestanden. Denn es geht dabei niemals nur um die verhandelte Sache, sondern immer zugleich um das Verhältnis zwischen denen, die die Sache verhandeln.

Zur UNO-Reform

War das ewige Hin und Her um die UNO-Reform unter den interessierten beteiligten Nationen, das Antrags-, Reformvorschlagswesen inklusive der Institution UNO selbst nicht mehr als ein Machtkampf dieser Nationen?
So die durchgesetzte Auffassung (nicht nur) der deutschen Öffentlichkeit.
Die erste Überlegung hierzu: Würdigung dieser von einem abwinkenden Tonfall begleiteten Charakterisierung dieses Machtkampfes.
     Ist es wieder bloß ein Machtkampf, ein Schaukampf ohne Inhalt?
Der abwinkende Tonfall kommt deswegen zustande, weil die UNO und die von Annan angeleierten Reformen einen weltweit guten Ruf haben.
Der öffentliche Standpunkt, der sich auf die Ereignisse in und um die UNO herum bezieht, erkennt das, was er zu zwischenstaatlichen Händeln immer schon mitkriegt, wieder. Er unterscheidet zwischen den interessierten Machtbestrebungen der beteiligten Nationen um Positionen in der UNO und der ehrenwerten Institution UNO, er bewertet die beteiligten Agenten und Agenturen unterschiedlich.
Ein resümierendes Ergebnis der Öffentlichkeit: die UNO-Reform, der dabei und damit ausgetragene Machtkampf sei gescheitert. Der Maßstab der Beurteilung (des Scheiterns) ist die Enttäuschung über das Ergebnis der Bemühungen: Förderlicheres für die Organisation, vielleicht sogar fürs Wohl der Menschheit war zu erwarten.
   — Das Ideal der Institution UNO, die eigentlich eine Bühne für Machtkämpfe ist, wird gepflegt: Jeder tut so, als müsste man dieser Organisation Erfolg für ihre Friedensbemühungen wünschen.
Die UNO wird als Institution besprochen, in der sich alle Nationen um lauter ehrenwerte Unternehmungen kümmern, die gute Abteilung, zuständig für Frieden, Abrüstung, Hungerhilfe usw.. Im Gegensatz dazu stehen die Staaten, die sich immer nicht auf diese hehren Ziele einigen können.
   — Ein realer Kern im Programm der UNO: Die Durchsetzung des Friedens, ohne über die entsprechenden Mittel zu verfügen. Der gute Ruf beruht auf der Ohnmacht der Blauhelm-Truppen.
Es stimmt, dass der gute Ruf der UNO nicht zuletzt auf ihrer Ohnmacht beruht. Sobald sie nämlich über (mehr) Mittel verfügte und diese auch einsetzte, wäre die UNO sofort Kriegspartei und die ganze Welt würde über sie herfallen.
   — Die UNO wird vorstellig gemacht als Ort, an dem die Großmächte um Einfluss und Macht streiten. Von den Prinzipien der Weltordnung ist in diesem Bild abstrahiert.
Das Bild der UNO ist nicht nur dadurch so freundlich, dass sie Organisator friedensstiftender Gewalteinsätze (!) ist, sondern darüber hinaus durch die Zielvorgaben dieser Einsätze.
   — Die Bereitschaft, sich einem Völkerrecht zu unterwerfen, macht die Rechtsförmlichkeit zwischen den Staaten aus. Sie beziehen sich auf der Bühne UNO  unter Anerkennung des Völkerrechts aufeinander.
Was heißt jetzt Recht zwischen Staaten?
Die Übersetzung von Interesse in Recht ist im Rechtsstaat sehr geläufig. Sie funktioniert über das Gesetz, auf das ein Gewaltmonopolist aufpasst. Wie sieht dieses Verhältnis zwischen den Staaten aus?
Alle Interessen der Staaten werden von allen anderen als anzuerkennende vorgetragen, der Rechtsstandpunkt, mit dem jeder Staat auftritt. Der reicht dann aber auch nur soweit, wie sie diesen mit Gewalt durchsetzen können. Wie jeder Staat als höchste Gewalt und als Recht setzendes Subjekt einem anderen Staat begegnet, mit einem Rechtsanspruch auftritt, ist der Ausgangspunkt für die Frage, wie zwischen Staaten von einem Recht die Rede sein kann. Dass alle anderen Staaten einen solchen Rechtsanspruch anerkennen, betont das Moment der Anerkennung. Eine funktionalistische Erklärung: das Recht ist nicht der Grund der Anerkennung, sondern die Anerkennung ist der Grund fürs Recht. Stimmt das?
Noch einmal: wichtig und richtig ist, dass die Quelle staatlicher Ansprüche der Umfang von verfügbaren Machtmitteln ist, die Aussicht auf Anerkennung mit eben diesen Machtmitteln wächst. Dass aber aus der auf dieser Grundlage geforderten Anerkennung von Ansprüchen ein zwischenstaatliches Rechtswesen wird, da gehört mehr dazu als das bloße Auftrumpfen  mit den eigenen Machtmitteln.
   — Dazu gehört, dass sich der Staat, der auf die andern mit Machtmitteln losgeht und seine Position anerkannt haben will, ebenfalls diesem Verfahren unterwirft und damit zugibt, dass er selbst von der Anerkennung der anderen abhängig ist.
Auf diesem Funktionalismus beruht offenbar das Recht, das ein Staat hat. Also nicht nur, dass er es beansprucht – der Anspruch ist ja dann der auf allgemeine Anerkennung seiner Interessen und Respektierung der Macht, die er dafür geltend machen kann. Wenn vom Recht die Rede ist, ist man auf einer höheren Ebene. Eben war: Jeder Staat erklärt seine Ansprüche und seine Macht zu Rechtstiteln. Wenn er das zum Recht erklärt, dann fordert er damit Anerkennung durch alle anderen ein. Man kann jetzt auch umgekehrt sagen: Dafür, dass er hinterher allen andern gegenüber sagen kann: Das ist mein Recht, weiß er sich von der Anerkennung durch andere abhängig. Er will diese Anerkennung aller anderen. Aber was diese Anerkennung dann wert ist, wie sie existiert, was die UNO dabei für eine Rolle spielt, das ist da völlig offen. Wenn man sagt: Die Deutschen wollen Anerkennung für ihre besondere Position, indem sie jetzt in den UNO-Sicherheitsrat reinkommen; und das ist ein Recht, das sie für sich reklamieren: Sie sind so mächtig, dass sie jetzt auch das Recht haben, da eine wichtige Rolle zu spielen. Da müsste man weiter fragen, was sie denn dann wollen, wenn sie denn drin sind, was haben sie davon? Ist dass nur zum Angeben oder um die Italiener zu ärgern? 
   — Die in diesem Gremium sitzen, die entscheiden die Lage aller übrigen. Das drückt den Unterschied aus zur restlichen Staatenwelt, dass dort die Lage definiert wird. Z.B. die Lage von Krieg und Frieden beim ehemaligen Zustand UdSSR gegen USA, auf die sich alle Staaten dann als Ausgangspunkt ihres Handelns zu beziehen haben.
Und wozu braucht es da den Weltsicherheitsrat?
   — Das eigentliche Movens, die Konkurrenz der imperialistischen Staaten, scheint da erst einmal wie ausgelöscht. Die treten im Namen von Menschenrechten, von Weltanliegen an; das sind alles Abstraktionen. Sie treten auch nicht als potente Staaten an, sondern als Vertreter großer Nationen. Darüber geht auch die Anerkennung, dass sie dann befugt sind, Weltordnungsfragen mit allgemein hochstehenden moralischen Titeln zu lösen. Darüber geht die Anerkennung und die Mithilfe der anderen zu schaffen, wenn sie mit ‚friedlichen’ Armeen in der ganzen Welt herumfuhrwerken und Weltordnungsaufgaben erledigen. Das nationale Eigeninteresse, das materialistische/imperialistische Interesse, soll da gar nicht erkennbar sein, sondern umgeschmiedet in lauter Weltordnungsaufträge. Sie beziehen sich auf ihre eigenen Interessen als wären sie beauftragt von einem darüber stehenden höheren Gremium.
So gesagt ist das Ganze die moralische  Camouflage (Täuschung) des Imperialismus. Nur: Ist das der Witz der Veranstaltung? Da leistet das Internet oder jede anständige Reklameagentur der internationalen Stimmungsmache mehr als die UNO. Umgedreht: Die USA verkaufen ihren Krieg im Irak als Befreiungsaktion gegen einen Tyrannen, und da lässt es sie relativ kalt, dass die UNO das überhaupt nicht so sieht.
   — Aber das eigene imperialistische Interesse kommt als Auftrag daher.
Das ist das moralische Etikett, auf das alle nicht verzichten wollen. Aber da ist man in der Sphäre der moralischen Überhöhung der Politik. Recht ist ja eine handfestere Kategorie.
Aber wie findet die Konkurrenz in den Gremien statt? Sie findet laufend statt, bei jedem Außenhandel und bei jeder diplomatischen Aktion. Die Überhöhung findet auch laufend statt, und beides findet auch in der UNO statt, wenn sie sich da grad mal treffen (das Bild von der Bühne). Aber was das als Institution leistet, so dass dann eben der Kofi Annan auftreten kann und  sagen: Er ist die Weltverbesserungsinstanz, bloß unzureichend ausgestattet. Das ist das kleine Rätsel.
   — Man kann zum Beispiel sagen: Die USA  bedrohen die Welt mit Krieg. Oder man kann sagen: Es herrscht eine Weltkriegslage und das anerkennen die USA als Problemlage, auf die sie Rücksicht nehmen bei ihrer Politik, die sie betreiben. Und die Instanz, die im Verhältnis zur Weltkriegslage den Frieden sichert, das ist der Weltsicherheitsrat,  in dem die USA und die SU (früher) sich als die entscheidenden Mächte zur Sicherung ihrer wechselseitigen Bedrohungslage gegenüberstehen. Als würden sie die Weltkriegslage als eine getrennte Instanz sich gegenüber anerkennen, die sie zu bewältigen hätten. Und mit diesem Gehubere tritt die UNO dann auf.
So ist nur ein Effekt der UNO gesagt. Ja, das leistet sie, dass sie am Ende dann auftreten können und sagen: Wir sind die Vollstrecker des Auftrags oder bloß die Akteure einer Lage. Aber der Begriff des Rechtszustands zwischen den Nationen, von dem das abgeleitet ist, der ist noch nicht fertig. Was wollen sie da eigentlich? Die wollen doch nicht irgendein Gremium.
   — Die gemeinsame Geltung einer für alle verbindlichen Verfahrensweise.
Ja. Sie wollen für ihre Konkurrenz eine Festigkeit. Eine Verlässlichkeit für das, was sie ausmachen. Sie wollen da einen rechtsförmigen Rahmen setzen, um zu wissen, wie sie miteinander dran sind. Sie wollen miteinander Verträge schließen können – mit so etwas Schlichtem fängt es an. Und deswegen fängt das Völkerrecht mit dem Grundsatz vom alten Genossen Strauß an: „Pacta sunt servanda.“ Wenn sie miteinander Verträge schließen, dann soll man sie gefälligst auch einhalten. Im Staat achtet das Gewaltmonopol auf so etwas. Deswegen braucht es da auch diesen Grundsatz nicht. Zwischen Staaten braucht es dieses Draufgesetzte: 1. machen wir einen Vertrag und 2. sichern wir uns wechselseitig zu, dass wir ihn auch einhalten. Diese wechselseitige Zusicherung, also einen rechtsförmigen, dem Vertragsrecht nachempfundenen Rahmen für die eigene Konkurrenz aufstellen und sich darauf verpflichten, dass man dem auch folgt; dieses Sich-Darauf-Verpflichten enthält beide Momente: Einerseits das der Willkür und der jederzeitigen Kündbarkeit, wenn der geschlossene Vertrag einem nicht passt. Sie verpflichten ja sich darauf, und es steht keiner drüber, der sie drauf verpflichtet. Andererseits ist sich darauf verpflichten nicht bloß ein Scherz, ein Schein, sondern beruht auf dem Interesse,  dass alle anderen sich auch daran halten, dass man selber auch für die eigenen Interessen, die man mit den anderen vereinbart, Sicherheit hat. Das ist für alle Staaten das harte Argument, sich auch dann diesen goldenen Grundsätzen des Völkerrechts zu fügen, wenn einem im Einzelfall da etwas gegen den Strich geht. Das ist das Moment, das als Ausgangspunkt gefehlt hat. Dann kommen die Gremien, die diesen Rechtszustand organisieren, selber so etwas wie Rechtspersönlichkeiten werden, von  allen Staaten Respekt verlangen und einfordern und auch kriegen. Der Grund für das Ganze ist kein Gegensatz zur Konkurrenz der Nationen, sondern das Interesse konkurrierender Nationen, für ihre Konkurrenz einen verlässlichen Rahmen zu finden. Das geht bis dahin, dass sie sogar ein Kriegsrecht vereinbart haben, damit sie sich drauf verlassen können,  wie weit – solange sich alle dran halten – dann eine Nation im Krieg gegen die andere gehen darf und soll, und worauf man da alles Rücksicht nehmen muss.
Die stellen sich gewissermaßen doppelt auf: einmal als interessierte Konkurrenzsubjekte, und zweitens als welche, die drauf aufpassen, dass alle die fürs Konkurrieren gesetzten Regeln einhalten. Also sind sie selber erstens interessierte Gangster und zweitens Anwälte des Rechtsrahmens, in dem die Gangster ihr Werk tun. Diese Verdoppelung ist drin enthalten. Da merkt man,  das ist nicht nur: Sie erklären ihre eigene Macht für Recht und fordern von der ganzen Welt Anerkennung dafür ein, nein, das ist schon etwas Formelleres und der Übergang eben dieses Doppelte: Die stellen sich über ihren eigenen Konkurrenzverkehr gewissermaßen drüber und sagen: Wir setzen die Bedingungen, einen Rahmen und der Rahmen sieht dann glatt so aus wie eine Beschränkung der Konkurrenz. Dann darf man nicht mehr alles, aber dann kann man überhaupt erst etwas Ausmachen mit einem anderen Staat. Und dafür, dass der Rahmen gilt, nehmen sie einen höheren Standpunkt noch einmal zu ihrem Konkurrenzinteresse selber ein und sagen: „Also gut, Pacta sunt servanda“, mit einem inzwischen sehr langen Rattenschwanz von Konsequenzen.
Das wird richtig vorgeführt; gerade was das Kriegsrecht betrifft. Da haben die Amerikaner diskutiert:  Müssen wir gefangene Iraker oder Terroristen als Kriegsgefangene behandeln? Auch dafür gibt es einen zwischen den Staaten ausgemachten Rechtsstatus. Und das harte Argument dafür, diese als Gefangene zu behandeln, ist, dass das die Grundlage dafür ist, auf der anderen Seite einem Feind abverlangen zu können, dass der die eigenen auch ‚menschlich’, nach den Regeln irgend eines Kodex behandelt. Dies nur als Beispiel dafür: Die lassen in ihrer Konkurrenz nicht nach, sondern das ist grad der Modus des Konkurrierens unter- und gegeneinander, wirksam zu machen, dass man ihm einen Rahmen setzt, auf dessen Einhaltung man dann wieder wie auf eine allgemeine Regel achtet – und zu dem Darauf-Achten gehört auch, dass man es selber respektiert. Da hat man jetzt so ungefähr, was das Völkerrecht ist.
   — Noch mal zur Anerkennung: Die wahren ihre Interessen und konkurrieren gegeneinander, ... das hat Anerkennung wechselweise zur Folge und unterstellt unterschiedliche Machtmittel (?) Jetzt fällt aber der Rechtszustand, den sie untereinander einführen, nicht unmittelbar mit ihrer Machtunterschiedlichkeit zusammen. Was ist es dann, war die Frage. Im Völkerrecht der ersten Formen, also vor der UNO, da schließen sie Verträge und beharren auf Ansprüchen aus diesen Verträgen, da sind in diesem Zustand einerseits die unterschiedlichen Machtpotentiale unterstellt, andererseits sagen sie aber, dass sie bei der Durchsetzung dieser vertraglichen Geschichten auf den Gebrauch ihrer unterschiedlichen Macht  verzichten wollen. Sie wollen sich doch gerade nicht dauerhaft als Machtunterschiedene – also wer hat mehr Bomben – gegenüberstehen, sondern der genannte Ersatz verlangt ihnen auch etwas ab, nämlich erst mal den Verzicht, sie zum Einsatz zu bringen. Da war am Anfang das Völkerrecht so etwas wie ein Interventionsverbot, so etwas gab’s da. Also, sie haben einen Fortschritt erreicht, so sehen sie’s, dass der Zustand nicht mehr zurückfällt auf die Gewaltmittel.
   — Weil es kein bilaterales Verhältnis mehr ist?
Auch wenn es eins ist. Versuchen wir’s zu sortieren, damit wir nicht nach dem Selbstverständnis der Völkerrechtler  über Naturzustand und zivilisierten Zustand philosophieren. Das erste genannte Wichtige würde ich dahin präzisieren: Wenn Staaten den Übergang machen (ob es das je gegeben hat, weiß ich nicht, aber die erklären das selber zu einem großartigen Übergang), sich nicht wechselseitig  zu überfallen, zu berauben und dann wieder abzuziehen oder sich wechselseitig zu versklaven und fertig zu machen, sondern zivilisiert, wie sie sagen, also kontinuierlich konkurrierend zu verkehren, dann ist das Erste: Sie müssen sich bei Abmachungen untereinander darauf verlassen können, dass alle das einhalten, dass sie also nicht immer wieder mit Machtmitteln für die Einhaltung sorgen müssen, sondern dass generell auch die mächtigen Staaten sich an gesetzte Regeln halten, wenn die schwächeren sie einklagen. Darin ist als erstes festgelegt: Als Rechtssubjekte erachten sie sich alle für im Prinzip gleich. Der Witz ist: Das hebt den Unterschied weder in den Interessen noch in den Machtmitteln noch in der Reichweite, wie sie sie verfolgen, auf, sondern es fügt der Konkurrenz etwas Wichtiges hinzu. Das Konkurrieren wird jetzt zur zivilen Dauerveranstaltung, wo es sich überhaupt erst lohnt, dauerhaft unterschiedliche Machtinteressen mit Potenz (auch mit wirtschaftlicher, ohne dass man gleich Raubritter losschickt) gegen und in Bezug aufeinander geltend zu machen. Also verlässlich zu kooperieren und das zu tun, was im Kapitalismus Kooperation heißt, nämlich zu konkurrieren: Am Wohl des andern teilzuhaben oder sogar das Wohl des anderen fürs eigene zu vereinnahmen auf Kosten des andern. Das Moment der Gleichheit aller Staaten als Rechtssubjekte ist darin enthalten. Und das hat dann diesen ganzen Rattenschwanz von Einrichtungen nach sich gezogen bis dahin, dass der Status des Kriegsgefangenen einvernehmlich definiert wird. Dass der nicht einfach die zu versklavende Beute des Siegreichen ist, sondern dass Staaten untereinander ausmachen: Nein, das handhaben wir nach feststehenden Regeln. Da ist auch gleich dem Rechnung getragen, dass die Staaten von vornherein damit rechnen: Krieg ist nicht eine Aktion, die ein Staat einmal macht, und dann hat er gewonnen und die Sache hat sich. Sondern Kriege sind eine Dauereinrichtung, wo man laufend damit rechnet, dass auch einmal ein Eigener in Gefangenschaft geraten kann, und auf den passen wir auf. Eines der schönsten Produkte, miteinander zu verkehren, ist die Einrichtung von Organisationen, die auf die Einhaltung solcher Regeln extra aufpassen: Internationale Gerichtshöfe, vor die man Schifffahrtsstreitfragen tragen kann, weil das Meer dummerweise so international ist, da ist jeder Kapitän sein eigener Herr usw...
Aber wir brauchen jetzt nicht der Geschichte dieses Zusammenhangs nachzugehen, sondern die Logik ist die:  Konkurrierende Staaten haben ein Bedürfnis nach von allen respektierten Regeln. Und dieses Bedürfnis ist ihr Grund, sich selber nach diesen Regeln zu richten. Das ist logisch gesehen Akt 1.
Und Akt 2 ist: Wenn’s schon diesen Rechtszustand gibt, dann will nicht jeder Staat laufend selber drauf aufpassen, dass danach gehandelt wird, sondern dann gibt es zwischen ihnen auch Abmachungen über Überwachungsinstitutionen, die darauf aufpassen. Auch die nehmen von der Konkurrenz zwischen den Nationen in der Sache nichts zurück. Sie geben der Konkurrenz eine Verlaufsform. Sie verbieten Aktionen, die das dauerhafte Konkurrieren beeinträchtigen und beschädigen. Insoweit ist das internationale Recht eine Schranke für die Staaten, solange sie sich ausrechnen, dass sie es respektieren sollten. Was da beschränkt wird, dient aber der Dauerhaftigkeit ihres feindseligen Umgangs miteinander – ihres feindseligen friedlichen, aber sogar ihres feindselig kriegerischen, überhaupt ihres konkurrierenden Umgangs miteinander. Und aus dem Sumpf ist die UNO (nicht der Geschichte nach, da war’s ja die Allianz gegen die Faschisten, sondern der Idee nach als Völkerbund) entstanden, als das große Gremium, das überhaupt auf zivilisierte Verkehrsformen zwischen konkurrierenden Nationen aufpasst. Das ist aber erst der ideelle Startpunkt für diesen Riesenzirkus.
Der startet – dies lässt sich als Akt 3 anfügen –, weil die rechtliche Regelmäßigkeit, derer sich die Staaten in ihrer Konkurrenz bedienen, grad  von den Machtmitteln und den Interessen und insgesamt den Feindseligkeiten dieses rechtlich geregelten Umgangs nichts wegnimmt. Deswegen besteht das Prinzip der Fortbildung dieser Regeln, dieses Rechts, darin, dass die Machtmittel und die Interessen und die längerfristigen oder aktuellen Feindseligkeiten im zwischenstaatlichem Verhältnis sich in diese Regeln  einbilden oder hineingebildet werden von denen, die zu solcher Reformtätigkeit imstande sind. Und so, wie das Aufsichts- und Verwaltungswesen dieser Regeln, also des Völkerrechts, in allen Ober- und Unterabteilungen von der WTO angefangen, Aufsichtsgremien, Gerichte und Kontrollinstanzen verlangt, so fällt die Aufgabe der Rechtsfortbildung nach den genannten Kriterien auch wieder bei eben diesen Verwaltungs-, Regelungs-, Verallgemeinerungsinstanzen an. Deswegen ist es ein dauernder und zuletzt akut gewordener Reformbedarf eben der UNO als der Hauptinstanz des aktuell gültigen Völkerrechts. Eine Aufgabe der UNO, die diese Aufgabe unter sachdienlicher Assistenz und interessierten Hinweisen der an der Fortbildung dieses Rechts interessierten Staaten betreibt.
Zu diesem Prinzip der Fortbildung des Rechts:  Da muss man folgenden Unterschied im Auge behalten. Das eine ist: immer mehr Bereiche, immer neue Aufgabenfelder werden geschaffen. Z. B. muss international auf die Atomenergie aufgepasst werden. Klar, solange es die noch nicht als technisch beherrschbares Zeug gibt,  braucht man auch keine Agentur, die darauf aufpasst. Aber wenn es sie dann gibt und atomwaffenträchtig ist, gibt’s auch den Herrn Baradei mit seinem Anhang. Das ist das eine Prinzip der Fortbildung: Immer neue Bereiche und Kontrollinstitutionen, damit auch da zivilisiert konkurriert wird, und der Drang, sich wechselseitig da etwas zu erlauben oder vorzuenthalten – diese Angelegenheiten werden einem Formalismus unterworfen. Das andere ist: Alle Bemühungen zur Perfektionierung des Völkerrechts kommen letztlich immer auf eine Frage: das fehlenden Gewaltmonopol.  Was ist, wenn dann doch ein Staat die Beachtung der geltenden Regeln, sei es für sich außer Kraft setzt, sei es für sich so auslegt, dass andere davon betroffen sind, und sie sich nicht einig werden. Was ist, wenn Streitigkeiten zwischen den Staaten so ausufern, dass die Streitparteien sich keinem völkerrechtlichem Regelwerk und keiner Aufsicht mehr fügen, sondern gegeneinander gewalttätig werden. Wer passt dann darauf auf? Gibt es überhaupt eine Zwangsinstanz über den Staaten, außer deren eigener Kalkulation, dass sie schlechter dran sind, wenn sie sich nicht dran halten, also außer ihrem eigenen Interesse an einem Regelwerk? Dass letztlich dieses eigene Interesse der letzte Grund dafür ist, es einzuhalten oder nicht, das ist der Stachel für Fortentwicklungen des Völkerrechts in Richtung Weltsicherheitsrat. Da so etwas wie eine – herausgewachsen natürlich aus der Allianz der Guten gegen das Böse, wie sich das von 39 bis 45 dargestellt hat – Institution zu erfinden, die wirklich ein Äquivalent des Gewaltmonopolisten oberhalb der Konkurrenzberechnungen der Nationen mit dem Regelwerk des Völkerrechts einzurichten, das ist die Idee von so einem Ding wie dem Weltsicherheitsrat, als letzter Instanz mit Gewalt auf Verstöße gegen das als vereinbart Geltende vorzugehen.
   — Der Sicherheitsrat ist doch kein allgemeines Bedürfnis der Staaten, sondern hat zur Grundlage die Unzufriedenheit der Staaten, die die Machtmittel haben, mit der Anerkennung, die die UNO bedeutet, mit der Gleichheit der Staaten in ihrer Stimme und in den Konflikten, dass sie alle als Gleiche Stellung beziehen können.
Das ist ja dasselbe von zwei verschiedenen Seiten her. Es ist insofern ein allgemeines Bedürfnis der Staaten: Wenn sie sich schon auf diesen Rechtsstandpunkt einlassen, dann liegt in der Logik dieser Sache die Frage: Ja, und wer entscheidet in letzter Instanz? Über diese Diskrepanz kommt das Völkerrecht und keines seiner Mitglieder je hinaus. Auch der Weltsicherheitsrat ist ja nicht die Lösung, sondern er ist die Zuspitzung des Problems. Jetzt hat man ein Organ damit beauftragt,  gewissermaßen letztinstanzlich über die Legitimität kriegerischer Gewalt in der Welt zu entscheiden, oder über das Fertig-Machen von Staaten – Sanktionen. Eine andere Art der Konkurrenz, die darauf zielt, andere Staaten einfach fertig zu machen, deren Herrschaft zu zerstören, soll nicht sein. Wenn es trotzdem einmal nötig ist, weil ein Staat so aus der Reihe tanzt und völkerrechtlich nicht mehr einzufangen ist und sich selber von allen Regeln, die vereinbart sind, distanziert, dann liegt in der Konstruktion eines solchen völkerrechtlichen Kunstwerks und seiner Überwachungsinstanzen die Forderung nach einer letzten Gewalt, die darauf aufpasst. Und zugleich liegt darin, dass lauter souveräne Staaten das miteinander ausmachen, die Unmöglichkeit einer solchen letzten, höchsten Instanz. Denn das ist dann dieser Widerspruch, sie sind selber konkurrierende Subjekte und Aufsichtsorgane für die Konkurrenz.
Der Widerspruch pflanzt sich fort bis zu der Einrichtung von solch einem Ding wie dem Weltsicherheitsrat. Da ist dieser Widerspruch schon sehr beschränkt auf nur noch 15 bzw. 5 ausgewählte Veto-Mächte, die dann die letzte Kompetenz haben über die Legitimität von Gewalt und das Entscheiden über das Fertig-Machen eines Staates.  Dann ist an die der Widerspruch zwischen Gewaltmonopol und Souveränität delegiert, und die ganze Konkurrenz der 120 Staaten auf der Welt – formell gleich – bezüglich der letzten Fragen von Krieg und Frieden ist quasi schon einmal eingedampft auf die Konkurrenz von diesen 5 Veto-Mächten, aber eben auch verewigt. Und in Bezug darauf gibt es einen sehr ernsthaften Reformbedarf für die UNO, wobei klar ist, von welchem Staat er ausgeht und worin der Reformbedarf besteht.
Noch einmal zum Punkt ‚Fortentwicklung des Völkerrechts’. Gemeint war: es umfasst immer mehr Bereiche und beinhaltet ein immer perfekteres Regelwerk – das ist die extensive Seite dieser Fortentwicklung. Das andere ist aus der inneren Logik dieser ganzen Veranstaltung heraus die dauernde, offene Frage: gibt es eine und wer wäre eine entscheidende letzte Instanz? Und diese Frage ist der bleibende Widerspruch aller völkerrechtlichen Einrichtungen, weil alle Staaten Verbindlichkeit wollen, aber selber letzter Richter darüber bleiben wollen, ob sie sich dieser Verbindlichkeit fügen oder nicht. Jetzt wäre es falsch, diesen Widerspruch aufzulösen in: also ist letztendlich doch alles Willkür, denn der Wille der Staaten geht ja gerade auf das Regelwerk. Es gibt das Bedürfnis nach so etwas wie einer letzten Entscheidungsinstanz und zugleich das Beharren darauf, dass man als souveräner Staat jedem dieser Gremien letztendlich frei gegenübersteht. Das ist die qualitative Fortentwicklung des Völkerrechts, die eben bis zu diesem absurden Gremium des heutigen Weltsicherheitsrats mit seiner Kompetenz, über legitime Kriege zu entscheiden, geführt hat, wobei das Problem nicht gelöst wird, weil es konkurrierende Veto-Mächte sind, die sich über so eine fundamentale Gewaltentscheidung einig werden müssen. Jetzt gibt es eine ganz billige, rein quantitative oder nationalistische Unzufriedenheit mit diesem Zustand, das ist die der Deutschen, Japaner oder Inder darüber, dass sie nicht dabei sind, wie es eigentlich gemäß der wunderbaren Rolle, die sie auf der Welt spielen täten, der Fall sein sollte (mit Macht hat der Fischer nie argumentiert, sondern immer mit der segensreichen Rolle, die deutsche Katastrophenhelfer auf der Welt spielen). Aber der substanzielle Reformbedarf ist anderer Art – welcher?
  –– Die USA haben die UNO doch immer als ihr Instrument betrachtet, das die Parteilichkeit für ihre Politik absichern sollte, und da die Parteilichkeit nicht gegeben ist, steht für sie, nachdem der Ost-West-Gegensatz bereinigt ist, der grundsätzliche Zweck dieser Institution in Frage.
Und jetzt muss man nur noch das Verhältnis ausdrücken zwischen ihrem Anspruch, die UNO solle ihre Politik absegnen, und diesem immanenten Widerspruch des Völkerrechts, von dem gerade die Rede war, denn dieses Verhältnis stellt den Reformbedarf dar. Der Sicherheitsrat ist zwar das Gremium, um die Konkurrenz zwischen den Staaten zu beaufsichtigen, Sanktionen auszusprechen usw., und da ist genug Macht versammelt, um das auch durchzusetzen, aber es sind eben immer noch 5 Staaten, die sich einig werden müssen. Das haben sie ein paar Mal geschafft, aber viele Male eben nicht. Daraus erwächst der Reformbedarf nach einem einzigen Subjekt, und es sind nicht die Chinesen, die mit dem Anspruch auftreten, dass die UNO eigentlich ihre Entscheidungen über die Weltpolitik sanktionieren solle, das ist schon der Anspruch der USA. Die will ihre Weltpolitik durchsetzen, und da gibt es einen Haufen Politik, die sie machen, um das durchzusetzen: Bündnispartnerschaften schmieden, Allianzen schaffen, Staaten erpressen – eben alles, was so unter Diplomatie läuft; einen Krieg führen und an dem entlang die Nationen scheiden; mit ihrem ‚Anti-Terrorkrieg’ die Staaten damit konfrontieren, dass sie einen Angriffskrieg von Bin Laden zurückweisen müssen und dass sie das machen, indem sie Afghanistan überfallen, wobei sie die Staaten zum Mitmachen auffordern. Das sind die Aktionen, mit denen die Amerikaner praktisch ihre Definition der Welt, ihren Standpunkt hinsichtlich Weltpolitik in der Welt durchzusetzen versuchen, und genau dabei ist ihnen die UNO wichtig, weil sie hier die Entscheidung suchen – nicht, ob sie etwas dürfen oder nicht, sondern, ob die anderen mitmachen oder nicht.
Die USA machen ihren Reformbedarf nicht so geltend, dass sie sagen: „Wir wollen als einzige das Veto-Recht haben“, aber sie konfrontieren diesen Club mit seinen zugespitzten Entscheidungsgremien mit der Alternative: entweder wir setzen uns durch oder ihr taugt nichts. Damit dieses höchste Gremium überhaupt wirksam über Krieg und Frieden entscheiden kann, muss auch eine Macht dahinterstehen, die das vollstrecken kann, sonst sind die Entscheidungen nichts wert. Das ist der Punkt, an dem die USA ihren Monopolanspruch praktisch geltend machen – ihn formell durchzusetzen, versuchen sie gar nicht erst -, indem sie sagen: „Die notwendigen Machtmittel bekommt dies Gremium nur von uns und auch nur dann, wenn es macht, was wir wollen.“ Diesen Standpunkt kann man exemplarisch noch so zuspitzen, wie es Bush getan hat: „Entweder die UNO ermächtigt uns zu dem Krieg, den wir wollen, oder sie wird bedeutungslos.“ So machen sie ihren Standpunkt geltend, der vom immanenten Standpunkt des Völkerrechts aus auf die Lösung dieses Grundwiderspruchs zielt: eine Rechtsordnung und niemand, der in letzter Instanz ihre Einhaltung durchsetzt.
Die Amerikaner haben noch einen Anspruch auf eine Reform der UNO und zwar vor allem dahingehend, dass diese Zentrale in New York sich nicht mehr wie bisher als Repräsentant der Standpunktvielfalt der Völkerfamilie aufführt, quasi die unvereinbare Vielfalt von nationalen Interessensstandpunkten reflektiert, sondern dass sie besser funktioniert als Ordnungsbehörde, die an Washington angekoppelt ist. Das geht nicht auf diesen prinzipiellen letzten Punkt, um den es vorher ging: dann sollen die anderen Staaten, die Großmächte, ihr Veto-Recht abgeben; das geht aber durchaus auf die Organisation der Behörde, dass das eine Behörde ist, wo alle Staaten darauf achten, dass sie vertreten sind, weil sie wissen, dass da auf alles Mögliche aufgepasst wird, und sie damit dabei sein möchten. Das ist ein Standpunkt, den die USA nicht leiden können und als ineffektiv kritisieren. Also melden sie mit dem Effektivitätsargument ihren Reformbedarf an unter dem Motto: verglichen mit einem modernen Unternehmen ist die UNO ein Albtraum an Bürokratie und gescheiter wäre ein Generalsekretär, der über eine schlagkräftige Bürokratie verfügt, die dann auch zu Diensten steht und effektiv vollstreckt, was die USA an die UNO an Weltordnungsaufgaben delegieren. Zugespitzt wird das an so publikumswirksamen Geschichten wie die Menschenrechtskommission. Das ist so ein Unterpunkt, an dem der Widerspruch des Völkerrechts auch mal auftaucht, dass in diese Kommission alle Staaten Vertreter entsenden dürfen, weil sie eben souveräne Mitglieder der UNO sind, und nicht deswegen, weil sie sich vor irgendeinem Menschenrechtsgerichtshof als besondere Anwälte der Menschenrechte profiliert hätten. Da merkt man den Widerspruch zwischen einerseits einer allgemeinen Regel, der immer mehr Bedeutung und Inhalt gegeben werden soll, was die Menschenrechte wären, und die dann auch in die Verfassung von vielen Staaten ziemlich eingreift – so wird es ja auch von dem zuständigen Senatsausschuss in Washington gehandhabt: Menschenrecht als Titel, andere Staaten zu beurteilen und auf eine schwarze oder andersfarbige Liste zu tun -, und andererseits der Souveränität aller Mitglieder, die sich nichts anderes gefallen lassen wollen als das, woran  sie selber mitgewirkt haben. Dieser Widerspruch spitzt sich an vielen Stellen zu, z.B. bei dieser Menschenrechtskommission, wo die USA – an der Stelle zusammen mit den Europäern – auftrumpfen und sich unter dem Motto: da wird ja der Bock zum Gärtner gemacht, darüber beschweren können, dass der Sudan in der Menschenrechtskommission vertreten ist. Das klingt dann immer sehr menschlich und jeder, der sich ideell als Folteropfer im Sudan imaginiert, kann natürlich nur dafür sein, dass so ein Zustand aufhört. Aber der Inhalt der Sache ist ja nicht, dass die Menschen besser behandelt werden, sondern dass dies ein Angriff auf diesen Widerspruch von so einem UNO-Gremium ist; dass da, was die innere Verfassung von Nationen betrifft, immer eingreifender Völkerrecht definiert wird – in dem Fall unter der Unterabteilung Menschenrecht und damit ein Übergriff passiert auf das Grundprinzip: das Völkerrecht behandelt alle Völkerrechtssubjekte – also die Staaten, unabhängig von ihrer Macht, ihren Interessen und ihrer inneren Verfassung – gleich. Man merkt an der Stelle wieder mal den Widerspruch zwischen dem „Wir wollen eine Welt nach unserem Bild und Geschmack“ und dem „Dies wollen wir auf dem Wege des internationalen Rechts, das formell jedem noch so schweinischen Regime Souveränität und die Rolle eines Subjekts von Völkerrecht zubilligt“. An diesem Widerspruch bohren die Amerikaner auf allen Ebenen herum: auf der Ebene des Weltsicherheitsrats mit dem Erpressungsstandpunkt, dass sie die einzige Macht sind, die eventuellen Sprüchen des Rats Geltung verschaffen kann. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn sie haben einen sehr großen Reformbedarf, weil an vielen Stellen dieser Widerspruch vorliegt. Inzwischen wollen die USA das Völkerrecht nach seiner Ausdehnung und seinen Eingriffswegen so weiterentwickeln, dass sie damit eine Welt nach ihrem Interesse herstellen können, und das beißt sich mit dem Prinzip der Souveränität, woraus dann der Reformbedarf entsteht. Dabei erzielen sie durchaus auch Erfolge. So arbeitet das Völkerrecht nicht mehr nur den Umgang konkurrierender Nationen miteinander nach dem Motto: pacta sunt servanda aus, sondern es gibt völkerrechtliche Vereinbarungen wie die: jeder Staat hat bei sich zuhause auf terroristische = antiamerikanische Umtriebe zu achten und die zu bekämpfen. Das greift viel weiter in die innere Verfasstheit von Staaten ein. Gleiches trifft auf das Dekret zu, dass Staaten demokratisch sein müssen. Das beißt sich mit dem Völkerrecht herkömmlicher Art, wenn ihnen ihre innere oder – bei der Forderung nach Marktwirtschaft – ökonomische Ordnung vorgeschrieben wird. Die Achtung der Menschenrechte ist die idealistische Fassung dieser beiden Forderungen, denn das erste Menschenrecht ist das auf Eigentum.
Vorerst ist es schlicht Gewalt, was die Amerikaner zur Zeit praktizieren. Ob ein Gewaltmonopol daraus wird, hängt davon ab, ob sich die UNO zu einer Koalition der Willigen für die USA erniedrigen lässt oder nicht. Und was die Eingriffe in die innere Verfasstheit von Staaten betrifft, haben die USA durchaus Erfolge zu verzeichnen und die Europäer sind da gleich mit von der Partie. In dem Punkt: wir brauchen überall Demokratie und Marktwirtschaft und können Staaten nicht leiden, die bei sich zuhause andere Sitten pflegen als uns genehm, sind sich die imperialistischen Staaten ja durchaus einig.
Bei diesem Übergang von Rechtsverhältnissen zwischen gleichen, souveränen Staaten zu einem politisch durchgesetzten, inzwischen aber auch Völkerrecht gewordenen neuen Zustand, nach dem eine ganze Reihe von Kriterien der rechtlichen Prüfung auf die inneren Verhältnisse von Staaten angewendet wird, kann man einen Fortschritt konstatieren. Hierzu gehört auch die völkerrechtliche Karriere der Menschenrechte als zusammenfassender ideologischer Gesichtspunkt, der als Maßstab auf die innere Verfasstheit von Staaten angewendet wird  und jetzt von Annan im Vorfeld der UNO-Reform für die Aufnahme in das Schlussdokument vorgesehen wird. Dafür lässt er ein Gutachten erstellen, in dem seine Völkerrechtler feststellen, dass Teil der Souveränität der in der UNO versammelten Nationen der menschenrechtliche Schutz der Bürger im Inneren dieser Nationen ist; sind sie nicht willens oder in der Lage, diesen Schutz zu gewährleisten, dann geht dieses Schutz- und Aufsichtsrecht über die jeweiligen Bürger automatisch auf die UNO und in der Verlängerung auf den Weltsicherheitsrat über – inklusive Maßnahmen gegenüber der versagenden souveränen Gewalt. Es findet hier also die Übersetzung des politischen Interesses in einen rechtlichen Automatismus statt; die Herrschaft des Rechts weltweit als die selbstverständliche Voraussetzung, um in der UNO Mitglied sein und bleiben zu können, soll da durchgesetzt werden. Wobei Annan immer darauf hinaus will, dass das durch den überwältigenden Mehrheitskonsens aller Mitglieder getragen sein soll – dies gerade an der Stelle, wo die USA darauf bestehen: das soll ein Konsens mit uns sein, denn auf uns kommt es in letzter Instanz an.
Die Auflösung des dauernden Widerspruchs der UNO in Richtung Hineinregieren ist schon relativ weit gediehen, eben so weit, wie die imperialistischen Mächte sich da untereinander einig werden; und praktisch soweit, wie sie dann auch entweder selber ans Werk gehen, sich in der UNO den Auftrag holen, in gewissen Staaten aufzuräumen, oder, indem sie umgedreht Gewaltmittel bereitstellen, wenn die UNO etwas beschließt, z.B. weil sie in Afrika ein Land neu sortieren wollen. Und das, wofür die UNO sich selber ein so gutes Zeugnis ausstellt – sie tritt ein für die Milleniumsziele zur Beseitigung der Armut auf der Welt -, hat immer auch für die, die das beschließen, dieses Doppeldeutige: einerseits wird da eine zwischenstaatliche Wohltat organisiert, aber das ist nicht der Witz der Sache, sondern dass da über Wirtschaftsverhältnisse in ganz vielen Staaten von einem supranationalen Gremium, von anderen Nationen, die dafür Geld hergeben und natürlich auch Herr dieses Geldes bleiben wollen und bleiben, entschieden wird – und damit über die inneren Verhältnisse in ganz vielen Staaten und was eine Regierung dort überhaupt noch zu erledigen hat und was nicht mehr in ihre Kompetenz fällt. Betrieben wird also der praktische Abbau dieses Ärgernisses, dass jede Bananenrepublik auf Souveränität pochen kann.
Annan will eine Sache vollstrecken, über die sich die USA mit ihren großen Mitimperialisten durchaus einig geworden sind: wie man in anderen Staaten bestimmend eingreifen dürfen sollte; dass also die Souveränität von failing states kein Hindernis sein darf, sie von außen zurechtzurücken. Das ist das gemeinsame Interesse von den USA und den Europäern mit der kleinen, aber nicht unerheblichen Maßgabe, dass die Amerikaner per se die Federführenden sein und die anderen da mitbestimmen wollen. Im Iran hat man die Zuspitzung: der Aufbau eines nuklearen Kreislaufs ist nach allen Regeln des Völkerrechts das Recht der iranischen Regierung. Das möchten die Amerikaner verhindern; dafür haben sie auch das Plazet der Europäer, die das auch nicht wollen (die USA haben noch ein weitergehendes Programm, nämlich die Freisetzung der Iraner von ihrem Allah und Einsetzung ihres eigenen Gottes, das soll jetzt nicht Thema sein). Sie sind sich also einig mit den Europäern über das Vorgehen dort; gleichzeitig mobilisieren sie die Atom-Aufsichtsbehörde, die IAEA, als Überwachungsinstanz, die über ihre Regeln, die eigentlich Respekt vor der Souveränität aller Nationen – auch des Iran – einschließen, hinausgehen soll. Sie soll nämlich in das Land hineinregieren und denen den Aufbau eines Nuklearkreislaufs verunmöglichen. Das ist der Anspruch, den die USA an die IAEA stellen: sie soll ihnen als UNO-Organisation zu Willen sein und damit einen ihrer Grundsätze in Bezug auf den Iran einmal über Bord werfen. Der Anspruch hat soviel Gewicht, wie die Amerikaner ihm geben, und dass die Europäer schon weitgehend mitgehen und auch die Russen jetzt warnende Stimmen gegen den Iran erheben, ist schon ein Stück Erfolg auf diplomatischem Gebiet. Annan ist für die UNO in etwa das, was der Baradei für die IAEA ist, nämlich derjenige, der eine Behörde regiert, die eigentlich die Souveränität ihrer Mitglieder respektieren muss, die sich aber durchaus von ihrem organisationsbornierten Kontrollstandpunkt aus gerne das Recht herausnehmen würde, in andere Staaten mit hineinzuregieren. Das sind die beiden Reformbedürfnisse: das immanente, die Fortentwicklung der Kompetenzen dieser supranationalen Organisation, das amerikanische Bedürfnis nach Funktionalisierung all dieser Organisationen für ihre Politik und das konkurrierende Interesse der anderen Imperialisten, da einerseits mitzumachen, aber es andererseits nicht den USA zu überlassen. Annan fühlt sich ermächtigt, so weitgehende Reformen vorzuschlagen, weil er erstens weiß, dass die USA so etwas Ähnliches auch wollen – also dazu einfach ‚nein’ sagen, würde seine Organisation irrelevant machen. Zweitens will er aber auf keinen Fall ein bloßes Anhängsel der USA sein, er will die Autonomie seiner Organisation retten und hat dafür wiederum die anderen Mit-Imperialisten auf seiner Seite. Genau für dieses Doppeldeutige hat Baradei seinen Nobelpreis bekommen – um einmal die völkerrechtliche Weitsicht des norwegischen Nobelpreisgremiums zu würdigen.