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jour fixe vom 10.10.05: Fragen zum GS 3-05 und zur UNO-Reform
Zum Ölpreis
— Eine Frage zu dem
Saudi-Arabien-Artikel im GS 3-05. Es betrifft die dortigen Aussagen zum
Ölpreis. Auf der Seite 111 steht in der Mitte: „Die Einnahmen aus dem
Erdöl-Geschäft ... zeigen eine insgesamt eher fallende Tendenz. Was sie
immer
wieder einmal nach oben treibt, sind neben einem zeitweiligen
außerordentlichem
Anstieg der Nachfrage – ausgerechnet – besonders unsichere, und zwar
auch und
gerade für die Sicherheit Saudi-Arabiens prekäre weltpolitische
Umstände;...“
Das Gleiche auf Seite 115 in der FN 12: „Das im Vergleich zu den
Preisen
industrieller Güter tendenzielle Fallen des Ölpreises wird im übrigen
auch
nicht dadurch hinfällig, dass ein plötzlich wachsender Bedarf, wie
aktuell u.a.
durch den weltwirtschaftlichen Aufstieg Chinas, und die Unsicherheit
der
‚Märkte’ aufgrund politischer ‚Krisenlagen’, wie jetzt im Gefolge des
amerikanischen Eingreifens im Nahen Osten, den Preis in die Höhe
treiben.“ Dass
der Ölpreis tendenziell fällt, bekomme ich aus der Realität nicht
heraus.
Da muss man sich einfach einmal auf die Statistiken
verlassen, die einem gerade im Vorfeld dieses letzten Ölpreisanstiegs
vor Augen
geführt haben, dass der Preis in der Ölkrise in den 70-iger Jahren
eigentlich
zum ersten Male überhaupt gestiegen ist, und das dann heftig. Und
seither ist
er nominell mehr oder weniger, und absolut, wenn man die Inflation mit
einrechnet, ziemlich drastisch runter gegangen bis eben zu den
Gegenbewegungen,
die zunächst durch die Nahost-Kriege: Den Krieg Iran-Irak, dann den
ersten
Golfkrieg der Amerikaner, eingetreten sind. Und jetzt sind die Preise
ganz
massiv durch die Nachwirkungen von 2001 und dem jetzigen Zirkus wieder
gestiegen.
— Aber auch wenn sie nach einem
Anstieg wieder runter gegangen sind, haben sie sich doch jedes Mal
wieder auf
einem zwei- bis dreifach höheren Niveau als zuvor stabilisiert.
Ja, so wie zu Anfang sind sie nicht wieder runter gegangen.
Da hat die OPEC zunächst einmal etwas erreicht. Unter den Level vor der
ersten
Ölkrise sind sie nicht mehr gesunken. Das stimmt.
In dem alten Artikel, auf den verwiesen wird, wird viel
ausführlicher behandelt, um was für eine Sorte Preis es sich beim Öl
überhaupt
handelt. Das Einzige, was für die Höhe des Preises nach oben hin sorgt,
ist die
politische Macht der Anbieter. Das, was da an Preisbestimmung in Sachen
politische Grundrente drin steht, ist der Motor dieses Preises.
Deswegen ist es
auch logisch, dass es immer weltpolitische Sonderkonditionen sind, die
denen
dann, die Öl anzubieten und zu verkaufen haben, die Macht verleihen,
den Preis
nach oben zu treiben. Wenn sich die Verhältnisse quasi wieder
normalisieren und
in dem Maße, in dem es wieder friedlich auf der Welt zugeht, Ölfelder
neu
erschlossen und ausgebaut werden und die Konkurrenz dann wieder zu
wirken
beginnt, bis dann am Ende auch das OPEC-Kartell selber wackelig wird,
stellt
sich dann eine Tendenz des Ölpreises nach unten ein. Nur das sollte in
Erinnerung gerufen sein und kein großes weltgeschichtliches Gesetz,
dass das Öl
ewig billig ist. Wenn es mit dem Öl zu Ende geht, wird es schon teuer
werden.
In dem Zeitraum, über den der Artikel handelt, gilt: Die
Einnahmen aus dem Erdölgeschäft sind erstens immer eine unsichere
Sache, weil
sie von all diesen Bedingungen abhängig sind – auch einmal so, dass die
Exporteure davon profitieren wie zurzeit; unsicher bleiben sie aber
auch dann.
Von solchen Sonderkonstellationen wie Krieg oder dem, was jetzt dort
zusammenkommt, abgesehen haben die konkurrierenden Anbieter immer die
Tendenz –
und Saudi-Arabien ist ein richtiger Protagonist dieser Tendenz –, zum
Zwecke
der Steigerung ihres Absatzes die Preise zu senken, sich zu
unterbieten. Das
ist die Grundlage dafür, dass zwischendurch der Preis immer wieder
absinkt. Die
Theorie des Ölpreises soll hier nicht angepackt sein. Es steckt halt
kein
Kostpreis in diesem Saft drin, und deswegen ist die Tendenz der
Anbieter, sich
wechselseitig Geschäft streitig zu machen. Das ist der Motor dafür,
dass in
normalen, friedlichen Zeiten diese Preise eine sinkende Tendenz
aufweisen – wie
alle Rohstoffe.
Ingesamt also eine fallende Tendenz im Verhältnis zu dem,
was die für ihr exportiertes Öl bekommen. Wie auch die jetzige
Situation gibt
es dann die Ausnahmeerscheinungen, bei denen dann zugleich mit dem
Anstieg des
Preises prognostiziert wird, wann es zu Ende ist. Jetzt mischen sich
die
Stimmen hinein, die sagen: „Vielleicht nie.“
Bis zur Ölkrise in den 70-igern war der Ölpreis extrem
niedrig. Es stand ein großes Angebot an billigem Öl einem noch
beschränkten
Verbrauch gegenüber. Das ist ja bei diesem Zeug so, dass bei allem, was
an
Grundrente gemahnt, Angebot und Nachfrage die Preisdeterminanten sind.
Es ist gerade das Fehlen des Kostpreises, dass zu solchen
Erscheinungen führt wie dem, dass die Förderung von Öl off-shore oder
sonst wo
unter schwierigen Umständen sich erst dann lohnt, wenn der von Angebot
und Weltkonjunktur
diktierte Preis eine solche Investition lohnen macht. Da muss aus
irgendwelchen
Gründen das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Weltkonjunktur und
Masse des
Angebotes zu einem Preisniveau geführt haben, zu dem sich dann neue,
aufwändigere Investitionen lohnen. Dann werden die gemacht, oder auch
nicht, weil sie sich absehbarer Weise
doch wieder nicht lohnen; es wird auf Knappheit spekuliert und darauf,
dass
wenn die lang genug andauert, sich dann doch ein höherer Preis
einpendelt, für
den sich dann langfristige Investitionen lohnen. Diese Sorte von
Rechnungen ist
es und nicht die vom normalen Kostpreis und seiner von der
Effektivierung der
Ausbeutung abhängigen tendenziellen Senkung.
— Das Kapital produziert seinen
Kostpreis, das ist bei der Ausbeutung natürlicher Rohstoffe nicht der
Fall.
Beziehungsweise das ist nicht das Ausschlaggebende für die
Preisbestimmung. Wenn man es von der Ware her nimmt, steht bei den
Rohstoffen
die kapitalistische Welt ein bisschen auf dem Kopf.
— Saudi-Arabien ist daran
interessiert, sein Öl als konkurrenzfähiges Produkt bei den
Abnehmerländern im
Geschäft zu halten. Es wird befürchtet, dass mit der Entwicklung
alternativer
Energiequellen das Interesse an ihrem Saft abnimmt. So regt sich
Saudi-Arabien
darüber auf, dass die hohen Preise gar nicht an der Menge des Öls
liegen,
sondern an den Raffineriekapazitäten und den Spekulanten.
Das ist nur eine Variante von Konkurrenz. Die erste ist die
Konkurrenz der Anbieter, die sich wechselseitig unterbieten. Und das
soeben
Gesagte ist die Konkurrenz zwischen Anbietern und Kunden, dass dieses
‚Weg vom
Öl’ ernstlich einmal eine Option werden könnte.
In dem hier vorliegenden Artikel ist der Ölpreis das
Argument für die Notwendigkeit und Zielsetzung saudischer
Reformpolitik.
Zur europäischen
Iran-Diplomatie
— Der Schluss in dem Artikel geht in
die Richtung, dass die Diplomatie bezüglich der amerikanischen Politik
darin
besteht, deren Militanz auszubremsen. Von der Stoßrichtung sind sich
beide
Seiten einig, was auch einen Regimewechsel einschließt, nur soll der
kriegerischen Konsequenz der Amerikaner das Wasser abgegraben werden.
In dem
Vorgängerartikel zum Iran wurde das Argument ausgeführt, dass die
Kalkulation
der Europäer mit dem Iran eine ist, die ein bisschen auch auf den Iran
als eine
Regionalmacht setzt – dies präventiv gegen die Konsequenzen, die sich
für die
Europäer im Mittleren und Nahen Osten ergeben. Jetzt weiß ich nicht, ob
das,
was im aktuellen Artikel gesagt wird, ein Fortschritt ist, weil die
Europäer an
der Haltung des Iran mitbekommen, dass das so nicht zu haben ist. Nach
meinem
Verständnis geht der Schluss des Artikels in diese Richtung.
Die Zuspitzung ist durch die amerikanische Offensive gegen
das Atomprogramm eingetreten. Das lag schon vorher auf dem Tisch, ist
aber von
amerikanischer Seite so eskaliert worden, dass die Europäer mit ihrer
Vermittlungsdiplomatie
darauf reagiert haben. Was gesagt worden ist, dass die Europäer doch
auch
positiv etwas mit dem Iran vorhaben, kommt in dem Artikel nicht zu
kurz. Alles,
was vorne unter ‚Angebot an die Iraner’ steht, ist hier zwar gleich
unter den
Tenor gestellt, dass dieses Angebot eine einzige Unverschämtheit ist,
aber eine
Unverschämtheit ist es in dem Sinn, dass es deutlich macht, in welchem
Sinn die
Europäer auf und mit dem Iran spekulieren: Als Investitionssphäre,
Vorfeld und
Partner ihrer Belange wird der Iran durch die Europäer verplant. Das
ist das
Angebot, mit dem die Europäer die Iraner herumkriegen wollten. Das hat
durchaus
schon Momente von Unverschämtheit an sich, weil sie ein Angebot machen,
das so
tut, als hätten die Iraner gar keine positive Alternative; als wären
deren
einzige Handelsbeziehungen die zu Europa; als wäre das für sie die
einzige
Überlebenschance, dass Europa mit ihnen Freihandel eingeht und den Iran
als
Investitionssphäre betrachtet.
— Es ist doch allen klar, dass das
europäische Angebot von dem Iran nur abgelehnt werden kann.
Na ja, die Europäer sind die geborenen Heuchler der
Weltpolitik, sie bemühen sich richtig um die Scheidelinie in ihren
Angeboten
zwischen Offerte, die man den Iranern schmackhaft machen kann, obwohl
sie
hauptsächlich dem eigenen Nutzen dient und für den Iran viele Abstriche
bedeutet – insbesondere in deren Bemühen, so etwas wie ein bisschen
Selbständigkeit gerade auch in der Energiefrage zu erwirtschaften -,
und ihrem
Unterordnungsgebot, mit dem ausgetestet wird, wieweit sich die Iraner
beugen.
Warum die Europäer immer auf dieser Linie bleiben und keine eindeutige
Offerte
machen im Sinne eines Angebotes, gemeinsame Sache zu machen, das
erklärt sich
nicht aus ihrer Politik direkt gegenüber dem Iran, wie wenn die beiden
Seiten
allein wären, sondern weil die USA als maßgebliche Bedrohungsmacht
gegenüber
dem Iran mit im Spiel sind. Die Scheidelinie zwischen Angebot und
Unterwerfungsforderung an den Iran ist abgeleitet – das will der
Artikel hier
sagen – aus dem Verhältnis zu den USA: Sich zu denen als Alternative
für die
ganze Weltpolitik aufbauen, ohne sich gegenüber dem, was Amerika dann
möglicherweise doch alleine durchsetzt, ins Abseits zu bugsieren. Wenn
die Amerikaner
in Bezug auf den Iran demnächst wieder darauf zurückkämen /-kommen:
„Achse des
Bösen – dafür oder dagegen? Seid ihr jetzt für uns, dass wir den Iran
fertig
machen, weil iranische Atomwaffen überhaupt nicht auszuhalten sind?
Oder seid
ihr nicht auf unserer Seite? Dann gehört ihr ins weltpolitische
Abseits.“ Das
ist die europäische Antwort auf diese Erpressung oder Alternative, der
sie sich
in der US-Weltpolitik gegenüber sehen.
Das europäische Angebot ist so oder so nichts wert, wenn die
Amerikaner den Iran überfallen. Wenn es darauf hinausliefe – das wäre
für die
Europäer die beste Lösung -, die Iraner lassen sich auf dieses
anspruchsvolle Angebot
ein und die Europäer bekommen es mit ihrem Deal irgendwie hin, dass die
Amerikaner von ihrer Entmachtungsdrohung gegen das Mullahregime
ablassen, dann
hätten sie, was sie wollen. Jetzt ist es aber gerade das Ringen darum,
wie es
dort weiter geht, und da ist das Bemerkens- und Aufklärenswerte – und
insofern
ist es die Fortschreibung dieser letzten Episode zum Iran – die Kunst
der
Europäer, da immer die Mitte zu halten zwischen dem, dass sie sich von
den
Amerikanern nicht funktionalisieren lassen, und dem, dass sie sich von
ihnen
nicht ausboten lassen: Nicht funktionalisieren für deren Militanz und
nicht
ausbooten durch eine Militanz von deren Seite, wo sie sich dann auf der
falschen Seite vorfänden. Das ist ihr Hauptkonkurrenzproblem in der
Welt. Dass
sie alles dafür tun, eine alternative Linie zu den USA durchzudrücken,
dabei
aber immer darauf reflektieren, was zu tun ist, wenn die Amerikaner
dann doch
militant zu Werke gehen, das reflektiert sich in diesem doppeldeutigen
Angebot
an den Iran. Dabei kann man gar nicht genau sagen, ob das tatsächlich
so ein
auf Zugriff berechnetes Angebot ist, das auch für eine Allianz etwas
hergeben
möchte, oder es darauf berechnet ist, dass man die Iraner in die
Position
bugsiert, sich zu verweigern, und damit einer Offensive Recht gegeben
wird.
Es ist ein Versuch, alles dafür vorzubereiten, dass, wenn
sich abzeichnet, die Amerikaner lassen sich mit dem Iran auf nichts ein
und
steuern auf ein Ultimatum zu, stellen es hinterher auch und machen es
auf die
ein oder andere Weise wahr – das muss ja nicht eine Besetzung wie im
Irak sein,
sie haben ja alle möglichen Option in der Diskussion -, die Europäer
dann in
der Position sein möchten, dass sie für die Behandlung des Iran von den
USA
mitgefragt werden; dass sie von den USA nicht von vornherein betrachtet
werden
als welche, die sich einmal wieder mit ihrer Diplomatie
hinausschleichen,
sondern als welche, die mit ihrer Diplomatie auch an einem Strang mit
den USA
ziehen. Die Europäer wollen nicht in die Position kommen, dass sie von
den
Amerikanern im Zweifelsfall links liegen gelassen werden, sondern sich
als
kritischer Kooperationspartner der USA ins Spiel bringen auch für das,
was die
USA dann am Ende beschließen. Das Ideal ist: Mehr europäische
Beschlussfassung
auch über eine militärische Behandlung des Iran als dies den Briten im
Fall des
Irak gelungen ist.
— Der Widerspruch ist so zu benennen:
Sie bemühen sich um eine echt europäische Zuständigkeit im Iran, wissen
aber,
dass sie abhängig sind von den USA in jeder Äußerung. In diesem
Widerspruch
bewegen sie sich.
Die Europäer sind weder bereit noch in der Lage, allein den
Iran zu ihrem statt zum amerikanischen Anhängsel zu machen und ihn zu
erpressen, aber auch nicht dazu, dem Iran gegen ein solches Vorgehen
der
Amerikaner eine Sicherheitsgarantie zu geben. Andererseits möchten die
USA den
Fall Iran auch nicht allein machen, das ist das Pfund, mit dem die
Europäer
wuchern können. Den USA geht es doch darum, für alle solche Fälle
Allianzen zu schmieden.
Und wenn die Europäer sich dann verweigern, dann können die Amerikaner
immer
noch zuschlagen, aber sie haben dann den Punkt, auf den sie mindestens
genauso
viel Wert legen wie auf das Fertigmachen von diesen Bösewichten, nicht
erreicht. Es geht um ein amerikanisches Weltordnungsprogramm, in das
gehören
Iran, Irak, Nordkorea usw. hinein, aber das hat gewissermaßen zwei
Etagen. Das
eine sind die so ausgerufenen Problemfälle und Feinde, das andere ist
der ganze
Rest der Staatenwelt, sortiert nach seiner Wichtigkeit, der sich diesem
Programm anschließen soll. Dieses Anschließen hat seinerseits zwei
Seiten:
Einerseits mithelfen beim Fertigmachen dieser Schurken, andererseits
durchs
Mitmachen überhaupt die Bereitschaft beweisen, mit den USA gemeinsame
Sache zu
machen und sich den Entscheidungen aus Washington unterzuordnen.
Koalition der
Willigen nach amerikanischer Direktive als neues Prinzip der
Weltordnung. Das
hat den Iran und Irak als wichtige Fälle, aber es geht zugleich über
diese
Fälle hinaus. Jetzt ist das Gewichtige an der europäischen Rechnung,
die sie
den Amerikanern aufmachen können – jetzt einmal in eine naive Redeweise
übersetzt: „Ihr könnt zwar allein oder mit Israel zusammen den Irak
oder den
Iran fertig machen, aber das Stück Weltordnung, auf das es euch
ankommt,
nämlich dass alle wichtigen Nationen der Welt sich eurem Standpunkt
anschließen, das habt ihr nicht erreicht. Deswegen habt ihr erstens die
Last
allein zu tragen, die ja auch nicht unbeträchtlich ist, und zweitens
habt ihr
euer Ziel, eine gleichgeschaltete Welt, noch lange nicht erreicht.“ Auf
den
beiden Ebenen: Wer trägt die Last, wer zahlt die Kosten, und, gelingt
es
überhaupt ein neues Prinzip in der Welt zu verankern, wo, inwiefern und
wie da
auf Amerika gehört wird.
— Die Behandlung des Iran
durch die Europäer findet von dem Standpunkt einer Macht aus statt, die
auch
die Mittel hat.
Einerseits. Auf das wollte dieser Artikel ja auch
den Finger legen. Die Europäer operieren da mit einem amerikanischen
Trumpf den
Iranern gegenüber. Ein Angebot an der Grenze zur kriegerischen
Erpressung. Dass
das überhaupt als Angebot durchgeht, unterstellt eine Drohung, die
nicht von
ihnen ausgeht, die sie sich aber zunutze machen. Eine Doppelzüngigkeit,
Perfidie gegenüber dem Iran. Der Abschnitt „Die solide Basis der
europäischen
Friedenspolitik“ (Gegenstandpunkt 3/05) soll dies erklären. Dieses
Ringen
zwischen den USA und allen Mächten, die sie Ernst nehmen müssen und auf
die sie
einwirken wollen als Helfershelfer für die eigene Sache, soll zu einer
prinzipiellen Bereitschaft, zu einem Einfügen in eine Koalition mit
amerikanischen Vorgaben führen. Das ist, seit Bush senior die neue
Weltordnung
ausgerufen hat, bis auf Weiteres der Inhalt der Weltpolitik.
Hierfür ist
diese UNO-Reform ein kleines Beispiel. Die Nordkorea-Verhandlungen (s.
Gegenstandpunkt 3/05) sind auch ein Beispiel dafür, dass ein Staat
vereinnahmt,
degradiert, von seiner falschen Herrschaft befreit und in die
Weltgemeinschaft
inkorporiert wird. Das ist die Feindschaft, die die USA Nordkorea
aufmacht.
Zugleich gibt es die zweite Etage: Vier andere Staaten sind mit von der
Partie.
Für zwei der wichtigsten, China und Russland, stellt dies eine Probe
aufs
Exempel dar, inwieweit sie sich für die Feindschaft zu Nordkorea
funktionalisieren
lassen. Darin wollen die Amerikaner etwas Grundsätzlicheres etablieren,
nämlich
auch im fernen Osten wichtige Mitmacher in weltpolitischen Affären
zustande zu
bringen.
Mit China und Russland ist die Sache damit noch
nicht ausgestanden. Denn es geht dabei niemals nur um die verhandelte
Sache,
sondern immer zugleich um das Verhältnis zwischen denen, die die Sache
verhandeln.
Zur UNO-Reform
War das ewige Hin und Her um die UNO-Reform unter
den interessierten beteiligten Nationen, das Antrags-,
Reformvorschlagswesen
inklusive der Institution UNO selbst nicht mehr als ein Machtkampf
dieser
Nationen?
So die durchgesetzte Auffassung (nicht nur) der
deutschen Öffentlichkeit.
Die erste Überlegung hierzu: Würdigung dieser von
einem abwinkenden Tonfall begleiteten Charakterisierung dieses
Machtkampfes.
—
Ist es wieder bloß ein Machtkampf, ein
Schaukampf ohne
Inhalt?
Der abwinkende Tonfall kommt deswegen zustande, weil
die UNO und die von Annan angeleierten Reformen einen weltweit guten
Ruf haben.
Der öffentliche Standpunkt, der sich auf die
Ereignisse in und um die UNO herum bezieht, erkennt das, was er zu
zwischenstaatlichen Händeln immer schon mitkriegt, wieder. Er
unterscheidet
zwischen den interessierten Machtbestrebungen der beteiligten Nationen
um
Positionen in der UNO und der ehrenwerten Institution UNO, er bewertet
die
beteiligten Agenten und Agenturen unterschiedlich.
Ein resümierendes Ergebnis der Öffentlichkeit: die
UNO-Reform, der dabei und damit ausgetragene Machtkampf sei
gescheitert. Der
Maßstab der Beurteilung (des Scheiterns) ist die Enttäuschung über das
Ergebnis
der Bemühungen: Förderlicheres für die Organisation, vielleicht sogar
fürs Wohl
der Menschheit war zu erwarten.
— Das Ideal der Institution
UNO, die eigentlich eine Bühne für Machtkämpfe ist, wird gepflegt:
Jeder tut
so, als müsste man dieser Organisation Erfolg für ihre
Friedensbemühungen
wünschen.
Die UNO wird als Institution besprochen, in der sich
alle Nationen um lauter ehrenwerte Unternehmungen kümmern, die gute
Abteilung,
zuständig für Frieden, Abrüstung, Hungerhilfe usw.. Im Gegensatz dazu
stehen
die Staaten, die sich immer nicht auf diese hehren Ziele einigen
können.
— Ein realer Kern im Programm der
UNO: Die Durchsetzung des Friedens, ohne über die entsprechenden Mittel
zu verfügen.
Der gute Ruf beruht auf der Ohnmacht der Blauhelm-Truppen.
Es stimmt, dass der gute Ruf der UNO nicht zuletzt
auf ihrer Ohnmacht beruht. Sobald sie nämlich über (mehr) Mittel
verfügte und
diese auch einsetzte, wäre die UNO sofort Kriegspartei und die ganze
Welt würde
über sie herfallen.
— Die UNO wird vorstellig gemacht
als Ort, an dem die Großmächte um Einfluss und Macht streiten. Von den
Prinzipien der Weltordnung ist in diesem Bild abstrahiert.
Das Bild der UNO ist nicht nur dadurch so freundlich,
dass sie Organisator friedensstiftender Gewalteinsätze (!) ist, sondern
darüber
hinaus durch die Zielvorgaben dieser Einsätze.
— Die Bereitschaft, sich einem
Völkerrecht zu unterwerfen, macht die Rechtsförmlichkeit zwischen den
Staaten
aus. Sie beziehen sich auf der Bühne UNO
unter Anerkennung des Völkerrechts aufeinander.
Was heißt jetzt Recht zwischen Staaten?
Die Übersetzung von Interesse in Recht ist im
Rechtsstaat sehr geläufig. Sie funktioniert über das Gesetz, auf das
ein
Gewaltmonopolist aufpasst. Wie sieht dieses Verhältnis zwischen den
Staaten
aus?
Alle Interessen der Staaten werden von allen anderen
als anzuerkennende vorgetragen, der Rechtsstandpunkt, mit dem jeder
Staat
auftritt. Der reicht dann aber auch nur soweit, wie sie diesen mit
Gewalt
durchsetzen können. Wie jeder Staat als höchste Gewalt und als Recht
setzendes
Subjekt einem anderen Staat begegnet, mit einem Rechtsanspruch
auftritt, ist
der Ausgangspunkt für die Frage, wie zwischen Staaten von einem Recht
die Rede
sein kann. Dass alle anderen Staaten einen solchen Rechtsanspruch
anerkennen,
betont das Moment der Anerkennung. Eine funktionalistische Erklärung:
das Recht
ist nicht der Grund der Anerkennung, sondern die Anerkennung ist der
Grund fürs
Recht. Stimmt das?
Noch einmal: wichtig und richtig ist, dass die
Quelle staatlicher Ansprüche der Umfang von verfügbaren Machtmitteln
ist, die
Aussicht auf Anerkennung mit eben diesen Machtmitteln wächst. Dass aber
aus der
auf dieser Grundlage geforderten Anerkennung von Ansprüchen ein
zwischenstaatliches
Rechtswesen wird, da gehört mehr dazu als das bloße Auftrumpfen mit den eigenen Machtmitteln.
— Dazu gehört, dass sich der Staat,
der auf die andern mit Machtmitteln losgeht und seine Position
anerkannt haben
will, ebenfalls diesem Verfahren unterwirft und damit zugibt, dass er
selbst
von der Anerkennung der anderen abhängig ist.
Auf diesem Funktionalismus beruht offenbar das Recht, das
ein Staat hat. Also nicht nur, dass er es beansprucht – der Anspruch
ist ja
dann der auf allgemeine Anerkennung seiner Interessen und Respektierung
der
Macht, die er dafür geltend machen kann. Wenn vom Recht die Rede ist,
ist man
auf einer höheren Ebene. Eben war: Jeder Staat erklärt seine Ansprüche
und seine
Macht zu Rechtstiteln. Wenn er das zum Recht erklärt, dann fordert er
damit
Anerkennung durch alle anderen ein. Man kann jetzt auch umgekehrt
sagen: Dafür,
dass er hinterher allen andern gegenüber sagen kann: Das ist mein
Recht, weiß
er sich von der Anerkennung durch andere abhängig. Er will diese
Anerkennung
aller anderen. Aber was diese Anerkennung dann wert ist, wie sie
existiert, was
die UNO dabei für eine Rolle spielt, das ist da völlig offen. Wenn man
sagt:
Die Deutschen wollen Anerkennung für ihre besondere Position, indem sie
jetzt
in den UNO-Sicherheitsrat reinkommen; und das ist ein Recht, das sie
für sich
reklamieren: Sie sind so mächtig, dass sie jetzt auch das Recht haben,
da eine
wichtige Rolle zu spielen. Da müsste man weiter fragen, was sie denn
dann
wollen, wenn sie denn drin sind, was haben sie davon? Ist dass nur zum
Angeben
oder um die Italiener zu ärgern?
— Die in diesem Gremium sitzen, die
entscheiden die Lage aller übrigen. Das drückt den Unterschied aus zur
restlichen Staatenwelt, dass dort die Lage definiert wird. Z.B. die
Lage von
Krieg und Frieden beim ehemaligen Zustand UdSSR gegen USA, auf die sich
alle
Staaten dann als Ausgangspunkt ihres Handelns zu beziehen haben.
Und wozu braucht es da den Weltsicherheitsrat?
— Das eigentliche Movens, die
Konkurrenz der imperialistischen Staaten, scheint da erst einmal wie
ausgelöscht.
Die treten im Namen von Menschenrechten, von Weltanliegen an; das sind
alles
Abstraktionen. Sie treten auch nicht als potente Staaten an, sondern
als Vertreter
großer Nationen. Darüber geht auch die Anerkennung, dass sie dann
befugt sind,
Weltordnungsfragen mit allgemein hochstehenden moralischen Titeln zu
lösen. Darüber
geht die Anerkennung und die Mithilfe der anderen zu schaffen, wenn sie
mit
‚friedlichen’ Armeen in der ganzen Welt herumfuhrwerken und
Weltordnungsaufgaben erledigen. Das nationale Eigeninteresse, das
materialistische/imperialistische
Interesse, soll da gar nicht erkennbar sein, sondern umgeschmiedet in
lauter
Weltordnungsaufträge. Sie beziehen sich auf ihre eigenen Interessen als
wären
sie beauftragt von einem darüber stehenden höheren Gremium.
So gesagt ist das Ganze die moralische Camouflage
(Täuschung) des Imperialismus.
Nur: Ist das der Witz der Veranstaltung? Da leistet das Internet oder
jede
anständige Reklameagentur der internationalen Stimmungsmache mehr als
die UNO.
Umgedreht: Die USA verkaufen ihren Krieg im Irak als Befreiungsaktion
gegen
einen Tyrannen, und da lässt es sie relativ kalt, dass die UNO das
überhaupt
nicht so sieht.
— Aber das eigene imperialistische
Interesse kommt als Auftrag daher.
Das ist das moralische Etikett, auf das alle nicht
verzichten wollen. Aber da ist man in der Sphäre der moralischen
Überhöhung der
Politik. Recht ist ja eine handfestere Kategorie.
Aber wie findet die Konkurrenz in den Gremien statt? Sie
findet laufend statt, bei jedem Außenhandel und bei jeder
diplomatischen
Aktion. Die Überhöhung findet auch laufend statt, und beides findet
auch in der
UNO statt, wenn sie sich da grad mal treffen (das Bild von der Bühne).
Aber was
das als Institution leistet, so dass dann eben der Kofi Annan auftreten
kann
und sagen: Er ist die
Weltverbesserungsinstanz, bloß unzureichend ausgestattet. Das ist das
kleine
Rätsel.
— Man kann zum Beispiel sagen: Die
USA bedrohen die Welt mit Krieg. Oder
man kann sagen: Es herrscht eine Weltkriegslage und das
anerkennen die
USA als Problemlage, auf die sie Rücksicht nehmen bei ihrer Politik,
die sie
betreiben. Und die Instanz, die im Verhältnis zur Weltkriegslage den
Frieden
sichert, das ist der Weltsicherheitsrat,
in dem die USA und die SU (früher) sich als die entscheidenden
Mächte
zur Sicherung ihrer wechselseitigen Bedrohungslage gegenüberstehen. Als
würden
sie die Weltkriegslage als eine getrennte Instanz sich gegenüber
anerkennen,
die sie zu bewältigen hätten. Und mit diesem Gehubere tritt die UNO
dann auf.
So ist nur ein Effekt der UNO gesagt. Ja, das leistet sie,
dass sie am Ende dann auftreten können und sagen: Wir sind die
Vollstrecker des
Auftrags oder bloß die Akteure einer Lage. Aber der Begriff des
Rechtszustands
zwischen den Nationen, von dem das abgeleitet ist, der ist noch nicht
fertig.
Was wollen sie da eigentlich? Die wollen doch nicht irgendein Gremium.
— Die gemeinsame Geltung einer für alle
verbindlichen Verfahrensweise.
Ja. Sie wollen für ihre Konkurrenz eine Festigkeit. Eine
Verlässlichkeit für das, was sie ausmachen. Sie wollen da einen
rechtsförmigen
Rahmen setzen, um zu wissen, wie sie miteinander dran sind. Sie wollen
miteinander Verträge schließen können – mit so etwas Schlichtem fängt
es an.
Und deswegen fängt das Völkerrecht mit dem Grundsatz vom alten Genossen
Strauß
an: „Pacta sunt servanda.“ Wenn sie miteinander Verträge schließen,
dann soll
man sie gefälligst auch einhalten. Im Staat achtet das Gewaltmonopol
auf so
etwas. Deswegen braucht es da auch diesen Grundsatz nicht. Zwischen
Staaten
braucht es dieses Draufgesetzte: 1. machen wir einen Vertrag und 2.
sichern wir
uns wechselseitig zu, dass wir ihn auch einhalten. Diese wechselseitige
Zusicherung, also einen rechtsförmigen, dem Vertragsrecht
nachempfundenen
Rahmen für die eigene Konkurrenz aufstellen und sich darauf
verpflichten, dass
man dem auch folgt; dieses Sich-Darauf-Verpflichten enthält beide
Momente:
Einerseits das der Willkür und der jederzeitigen Kündbarkeit, wenn der
geschlossene Vertrag einem nicht passt. Sie verpflichten ja sich
darauf,
und es steht keiner drüber, der sie drauf verpflichtet. Andererseits
ist sich
darauf verpflichten nicht bloß ein Scherz, ein Schein, sondern beruht
auf dem
Interesse, dass alle anderen sich auch
daran halten, dass man selber auch für die eigenen Interessen, die man
mit den
anderen vereinbart, Sicherheit hat. Das ist für alle Staaten das harte
Argument, sich auch dann diesen goldenen Grundsätzen des Völkerrechts
zu fügen,
wenn einem im Einzelfall da etwas gegen den Strich geht. Das ist das
Moment,
das als Ausgangspunkt gefehlt hat. Dann kommen die Gremien, die diesen
Rechtszustand organisieren, selber so etwas wie Rechtspersönlichkeiten
werden,
von allen Staaten Respekt verlangen und
einfordern und auch kriegen. Der Grund für das Ganze ist kein Gegensatz
zur
Konkurrenz der Nationen, sondern das Interesse konkurrierender
Nationen, für
ihre Konkurrenz einen verlässlichen Rahmen zu finden. Das geht bis
dahin, dass
sie sogar ein Kriegsrecht vereinbart haben, damit sie sich drauf
verlassen
können, wie weit – solange sich alle
dran halten – dann eine Nation im Krieg gegen die andere gehen darf und
soll,
und worauf man da alles Rücksicht nehmen muss.
Die stellen sich gewissermaßen doppelt auf: einmal
als interessierte Konkurrenzsubjekte, und zweitens als welche, die
drauf
aufpassen, dass alle die fürs Konkurrieren gesetzten Regeln einhalten.
Also
sind sie selber erstens interessierte Gangster und zweitens Anwälte des
Rechtsrahmens, in dem die Gangster ihr Werk tun. Diese Verdoppelung ist
drin
enthalten. Da merkt man, das ist nicht
nur: Sie erklären ihre eigene Macht für Recht und fordern von der
ganzen Welt
Anerkennung dafür ein, nein, das ist schon etwas Formelleres und der
Übergang
eben dieses Doppelte: Die stellen sich über ihren eigenen
Konkurrenzverkehr
gewissermaßen drüber und sagen: Wir setzen die Bedingungen, einen
Rahmen und
der Rahmen sieht dann glatt so aus wie eine Beschränkung der
Konkurrenz. Dann
darf man nicht mehr alles, aber dann kann man überhaupt erst etwas
Ausmachen
mit einem anderen Staat. Und dafür, dass der Rahmen gilt, nehmen sie
einen
höheren Standpunkt noch einmal zu ihrem Konkurrenzinteresse selber ein
und
sagen: „Also gut, Pacta sunt servanda“, mit einem inzwischen sehr
langen
Rattenschwanz von Konsequenzen.
Das wird richtig vorgeführt; gerade was das Kriegsrecht
betrifft. Da haben die Amerikaner diskutiert:
Müssen wir gefangene Iraker oder Terroristen als Kriegsgefangene
behandeln? Auch dafür gibt es einen zwischen den Staaten ausgemachten
Rechtsstatus. Und das harte Argument dafür, diese als Gefangene zu
behandeln,
ist, dass das die Grundlage dafür ist, auf der anderen Seite einem
Feind
abverlangen zu können, dass der die eigenen auch ‚menschlich’, nach den
Regeln
irgend eines Kodex behandelt. Dies nur als Beispiel dafür: Die lassen
in ihrer
Konkurrenz nicht nach, sondern das ist grad der Modus des Konkurrierens
unter-
und gegeneinander, wirksam zu machen, dass man ihm einen Rahmen setzt,
auf
dessen Einhaltung man dann wieder wie auf eine allgemeine Regel achtet
– und zu
dem Darauf-Achten gehört auch, dass man es selber respektiert. Da hat
man jetzt
so ungefähr, was das Völkerrecht ist.
— Noch mal zur Anerkennung: Die
wahren ihre Interessen und konkurrieren gegeneinander, ... das hat
Anerkennung
wechselweise zur Folge und unterstellt unterschiedliche Machtmittel (?)
Jetzt
fällt aber der Rechtszustand, den sie untereinander einführen, nicht
unmittelbar mit ihrer Machtunterschiedlichkeit zusammen. Was ist es
dann, war
die Frage. Im Völkerrecht der ersten Formen, also vor der UNO, da
schließen sie
Verträge und beharren auf Ansprüchen aus diesen Verträgen, da sind in
diesem
Zustand einerseits die unterschiedlichen Machtpotentiale unterstellt,
andererseits sagen sie aber, dass sie bei der Durchsetzung dieser
vertraglichen
Geschichten auf den Gebrauch ihrer unterschiedlichen Macht
verzichten wollen. Sie wollen sich doch
gerade nicht dauerhaft als Machtunterschiedene – also wer hat mehr
Bomben –
gegenüberstehen, sondern der genannte Ersatz verlangt ihnen auch etwas
ab,
nämlich erst mal den Verzicht, sie zum Einsatz zu bringen. Da war am
Anfang das
Völkerrecht so etwas wie ein Interventionsverbot, so etwas gab’s da.
Also, sie
haben einen Fortschritt erreicht, so sehen sie’s, dass der Zustand
nicht mehr
zurückfällt auf die Gewaltmittel.
— Weil es kein bilaterales Verhältnis
mehr ist?
Auch wenn es eins ist. Versuchen wir’s zu sortieren,
damit wir nicht nach dem Selbstverständnis der Völkerrechtler über Naturzustand und zivilisierten Zustand
philosophieren. Das erste genannte Wichtige würde ich dahin
präzisieren: Wenn
Staaten den Übergang machen (ob es das je gegeben hat, weiß ich nicht,
aber die
erklären das selber zu einem großartigen Übergang), sich nicht
wechselseitig zu überfallen, zu
berauben und dann wieder abzuziehen oder sich wechselseitig zu
versklaven und
fertig zu machen, sondern zivilisiert, wie sie sagen, also
kontinuierlich
konkurrierend zu verkehren, dann ist das Erste: Sie müssen sich bei
Abmachungen
untereinander darauf verlassen können, dass alle das einhalten, dass
sie also
nicht immer wieder mit Machtmitteln für die Einhaltung sorgen müssen,
sondern
dass generell auch die mächtigen Staaten sich an gesetzte Regeln
halten, wenn
die schwächeren sie einklagen. Darin ist als erstes festgelegt: Als
Rechtssubjekte erachten sie sich alle für im Prinzip gleich.
Der Witz
ist: Das hebt den Unterschied weder in den Interessen noch in den
Machtmitteln
noch in der Reichweite, wie sie sie verfolgen, auf, sondern es fügt der
Konkurrenz etwas Wichtiges hinzu. Das Konkurrieren wird jetzt zur
zivilen
Dauerveranstaltung, wo es sich überhaupt erst lohnt, dauerhaft
unterschiedliche
Machtinteressen mit Potenz (auch mit wirtschaftlicher, ohne dass man
gleich
Raubritter losschickt) gegen und in Bezug aufeinander geltend zu
machen. Also
verlässlich zu kooperieren und das zu tun, was im Kapitalismus
Kooperation
heißt, nämlich zu konkurrieren: Am Wohl des andern teilzuhaben oder
sogar das
Wohl des anderen fürs eigene zu vereinnahmen auf Kosten des andern. Das
Moment
der Gleichheit aller Staaten als Rechtssubjekte ist darin enthalten.
Und das
hat dann diesen ganzen Rattenschwanz von Einrichtungen nach sich
gezogen bis
dahin, dass der Status des Kriegsgefangenen einvernehmlich definiert
wird. Dass
der nicht einfach die zu versklavende Beute des Siegreichen ist,
sondern dass
Staaten untereinander ausmachen: Nein, das handhaben wir nach
feststehenden
Regeln. Da ist auch gleich dem Rechnung getragen, dass die Staaten von
vornherein
damit rechnen: Krieg ist nicht eine Aktion, die ein Staat
einmal macht,
und dann hat er gewonnen und die Sache hat sich. Sondern Kriege sind
eine
Dauereinrichtung, wo man laufend damit rechnet, dass auch einmal ein
Eigener in
Gefangenschaft geraten kann, und auf den passen wir auf. Eines der
schönsten
Produkte, miteinander zu verkehren, ist die Einrichtung von
Organisationen, die
auf die Einhaltung solcher Regeln extra aufpassen: Internationale
Gerichtshöfe,
vor die man Schifffahrtsstreitfragen tragen kann, weil das Meer
dummerweise so
international ist, da ist jeder Kapitän sein eigener Herr usw...
Aber wir brauchen jetzt nicht der Geschichte dieses
Zusammenhangs nachzugehen, sondern die Logik ist die:
Konkurrierende Staaten haben ein Bedürfnis nach von allen
respektierten Regeln. Und dieses Bedürfnis ist ihr Grund, sich selber
nach
diesen Regeln zu richten. Das ist logisch gesehen Akt 1.
Und Akt 2 ist: Wenn’s schon diesen Rechtszustand
gibt, dann will nicht jeder Staat laufend selber drauf aufpassen, dass
danach
gehandelt wird, sondern dann gibt es zwischen ihnen auch Abmachungen
über
Überwachungsinstitutionen, die darauf aufpassen. Auch die nehmen von
der
Konkurrenz zwischen den Nationen in der Sache nichts zurück. Sie geben
der
Konkurrenz eine Verlaufsform. Sie verbieten Aktionen, die das
dauerhafte Konkurrieren
beeinträchtigen und beschädigen. Insoweit ist das internationale Recht
eine
Schranke für die Staaten, solange sie sich ausrechnen, dass sie es
respektieren
sollten. Was da beschränkt wird, dient aber der Dauerhaftigkeit ihres
feindseligen Umgangs miteinander – ihres feindseligen friedlichen, aber
sogar
ihres feindselig kriegerischen, überhaupt ihres konkurrierenden Umgangs
miteinander. Und aus dem Sumpf ist die UNO (nicht der Geschichte nach,
da war’s
ja die Allianz gegen die Faschisten, sondern der Idee nach als
Völkerbund)
entstanden, als das große Gremium, das überhaupt auf zivilisierte
Verkehrsformen zwischen konkurrierenden Nationen aufpasst. Das ist aber
erst
der ideelle Startpunkt für diesen Riesenzirkus.
Der startet – dies lässt sich als Akt 3 anfügen –,
weil die rechtliche Regelmäßigkeit, derer sich die Staaten in ihrer
Konkurrenz
bedienen, grad von den Machtmitteln und
den Interessen und insgesamt den Feindseligkeiten dieses rechtlich
geregelten
Umgangs nichts wegnimmt. Deswegen besteht das Prinzip der Fortbildung
dieser
Regeln, dieses Rechts, darin, dass die Machtmittel und die Interessen
und die
längerfristigen oder aktuellen Feindseligkeiten im zwischenstaatlichem
Verhältnis sich in diese Regeln
einbilden oder hineingebildet werden von denen, die zu solcher
Reformtätigkeit imstande sind. Und so, wie das Aufsichts- und
Verwaltungswesen
dieser Regeln, also des Völkerrechts, in allen Ober- und
Unterabteilungen von
der WTO angefangen, Aufsichtsgremien, Gerichte und Kontrollinstanzen
verlangt,
so fällt die Aufgabe der Rechtsfortbildung nach den genannten Kriterien
auch
wieder bei eben diesen Verwaltungs-, Regelungs-,
Verallgemeinerungsinstanzen
an. Deswegen ist es ein dauernder und zuletzt akut gewordener
Reformbedarf eben
der UNO als der Hauptinstanz des aktuell gültigen Völkerrechts. Eine
Aufgabe
der UNO, die diese Aufgabe unter sachdienlicher Assistenz und
interessierten
Hinweisen der an der Fortbildung dieses Rechts interessierten Staaten
betreibt.
Zu diesem Prinzip der Fortbildung des Rechts: Da
muss man folgenden Unterschied im Auge
behalten. Das eine ist: immer mehr Bereiche, immer neue Aufgabenfelder
werden
geschaffen. Z. B. muss international auf die Atomenergie aufgepasst
werden.
Klar, solange es die noch nicht als technisch beherrschbares Zeug gibt, braucht man auch keine Agentur, die darauf
aufpasst. Aber wenn es sie dann gibt und atomwaffenträchtig ist, gibt’s
auch
den Herrn Baradei mit seinem Anhang. Das ist das eine Prinzip der
Fortbildung:
Immer neue Bereiche und Kontrollinstitutionen, damit auch da
zivilisiert
konkurriert wird, und der Drang, sich wechselseitig da etwas zu
erlauben oder
vorzuenthalten – diese Angelegenheiten werden einem Formalismus
unterworfen.
Das andere ist: Alle Bemühungen zur Perfektionierung des Völkerrechts
kommen
letztlich immer auf eine Frage: das fehlenden Gewaltmonopol. Was ist, wenn dann doch ein Staat die
Beachtung der geltenden Regeln, sei es für sich außer Kraft setzt, sei
es für
sich so auslegt, dass andere davon betroffen sind, und sie sich nicht
einig
werden. Was ist, wenn Streitigkeiten zwischen den Staaten so ausufern,
dass die
Streitparteien sich keinem völkerrechtlichem Regelwerk und keiner
Aufsicht mehr
fügen, sondern gegeneinander gewalttätig werden. Wer passt dann darauf
auf?
Gibt es überhaupt eine Zwangsinstanz über den Staaten, außer deren
eigener
Kalkulation, dass sie schlechter dran sind, wenn sie sich nicht dran
halten,
also außer ihrem eigenen Interesse an einem Regelwerk? Dass letztlich
dieses
eigene Interesse der letzte Grund dafür ist, es einzuhalten oder nicht,
das ist
der Stachel für Fortentwicklungen des Völkerrechts in Richtung
Weltsicherheitsrat. Da so etwas wie eine – herausgewachsen natürlich
aus der
Allianz der Guten gegen das Böse, wie sich das von 39 bis 45
dargestellt hat –
Institution zu erfinden, die wirklich ein Äquivalent des
Gewaltmonopolisten
oberhalb der Konkurrenzberechnungen der Nationen mit dem Regelwerk des
Völkerrechts einzurichten, das ist die Idee von so einem Ding wie dem
Weltsicherheitsrat, als letzter Instanz mit Gewalt auf Verstöße gegen
das als
vereinbart Geltende vorzugehen.
— Der Sicherheitsrat ist doch
kein allgemeines Bedürfnis der Staaten, sondern hat zur Grundlage die
Unzufriedenheit
der Staaten, die die Machtmittel haben, mit der Anerkennung, die die
UNO
bedeutet, mit der Gleichheit der Staaten in ihrer Stimme und in den
Konflikten,
dass sie alle als Gleiche Stellung beziehen können.
Das ist ja dasselbe von zwei verschiedenen Seiten
her. Es ist insofern ein allgemeines Bedürfnis der Staaten: Wenn sie
sich schon
auf diesen Rechtsstandpunkt einlassen, dann liegt in der Logik dieser
Sache die
Frage: Ja, und wer entscheidet in letzter Instanz? Über diese
Diskrepanz kommt
das Völkerrecht und keines seiner Mitglieder je hinaus. Auch der
Weltsicherheitsrat ist ja nicht die Lösung, sondern er ist die
Zuspitzung des
Problems. Jetzt hat man ein Organ damit beauftragt,
gewissermaßen letztinstanzlich über die Legitimität
kriegerischer
Gewalt in der Welt zu entscheiden, oder über das Fertig-Machen von
Staaten –
Sanktionen. Eine andere Art der Konkurrenz, die darauf zielt, andere
Staaten
einfach fertig zu machen, deren Herrschaft zu zerstören, soll nicht
sein. Wenn
es trotzdem einmal nötig ist, weil ein Staat so aus der Reihe tanzt und
völkerrechtlich nicht mehr einzufangen ist und sich selber von allen
Regeln,
die vereinbart sind, distanziert, dann liegt in der Konstruktion eines
solchen
völkerrechtlichen Kunstwerks und seiner Überwachungsinstanzen die
Forderung
nach einer letzten Gewalt, die darauf aufpasst. Und zugleich liegt
darin, dass
lauter souveräne Staaten das miteinander ausmachen, die
Unmöglichkeit
einer solchen letzten, höchsten Instanz. Denn das ist dann dieser
Widerspruch,
sie sind selber konkurrierende Subjekte und Aufsichtsorgane für
die
Konkurrenz.
Der Widerspruch pflanzt sich fort bis zu der
Einrichtung von solch einem Ding wie dem Weltsicherheitsrat. Da ist
dieser
Widerspruch schon sehr beschränkt auf nur noch 15 bzw. 5 ausgewählte
Veto-Mächte, die dann die letzte Kompetenz haben über die Legitimität
von
Gewalt und das Entscheiden über das Fertig-Machen eines Staates. Dann ist an die der Widerspruch zwischen
Gewaltmonopol und Souveränität delegiert, und die ganze Konkurrenz der
120
Staaten auf der Welt – formell gleich – bezüglich der letzten Fragen
von Krieg
und Frieden ist quasi schon einmal eingedampft auf die Konkurrenz von
diesen 5
Veto-Mächten, aber eben auch verewigt. Und in Bezug darauf gibt es
einen sehr
ernsthaften Reformbedarf für die UNO, wobei klar ist, von welchem Staat
er
ausgeht und worin der Reformbedarf besteht.
Noch einmal zum Punkt ‚Fortentwicklung des Völkerrechts’.
Gemeint war: es umfasst immer mehr Bereiche und beinhaltet ein immer
perfekteres
Regelwerk – das ist die extensive Seite dieser Fortentwicklung. Das
andere ist
aus der inneren Logik dieser ganzen Veranstaltung heraus die dauernde,
offene
Frage: gibt es eine und wer wäre eine entscheidende letzte Instanz? Und
diese
Frage ist der bleibende Widerspruch aller völkerrechtlichen
Einrichtungen, weil
alle Staaten Verbindlichkeit wollen, aber selber letzter Richter
darüber
bleiben wollen, ob sie sich dieser Verbindlichkeit fügen oder nicht.
Jetzt wäre
es falsch, diesen Widerspruch aufzulösen in: also ist letztendlich doch
alles
Willkür, denn der Wille der Staaten geht ja gerade auf das Regelwerk.
Es gibt
das Bedürfnis nach so etwas wie einer letzten Entscheidungsinstanz und
zugleich
das Beharren darauf, dass man als souveräner Staat jedem dieser Gremien
letztendlich frei gegenübersteht. Das ist die qualitative
Fortentwicklung des
Völkerrechts, die eben bis zu diesem absurden Gremium des heutigen
Weltsicherheitsrats mit seiner Kompetenz, über legitime Kriege zu
entscheiden,
geführt hat, wobei das Problem nicht gelöst wird, weil es
konkurrierende
Veto-Mächte sind, die sich über so eine fundamentale Gewaltentscheidung
einig
werden müssen. Jetzt gibt es eine ganz billige, rein quantitative oder
nationalistische Unzufriedenheit mit diesem Zustand, das ist die der
Deutschen,
Japaner oder Inder darüber, dass sie nicht dabei sind, wie es
eigentlich gemäß
der wunderbaren Rolle, die sie auf der Welt spielen täten, der Fall
sein sollte
(mit Macht hat der Fischer nie argumentiert, sondern immer mit der
segensreichen Rolle, die deutsche Katastrophenhelfer auf der Welt
spielen).
Aber der substanzielle Reformbedarf ist anderer Art – welcher?
–– Die USA haben die UNO doch immer als ihr
Instrument betrachtet, das die Parteilichkeit für ihre Politik
absichern
sollte, und da die Parteilichkeit nicht gegeben ist, steht für sie,
nachdem der
Ost-West-Gegensatz bereinigt ist, der grundsätzliche Zweck dieser
Institution
in Frage.
Und jetzt muss man nur noch das Verhältnis ausdrücken
zwischen ihrem Anspruch, die UNO solle ihre Politik absegnen, und
diesem
immanenten Widerspruch des Völkerrechts, von dem gerade die Rede war,
denn
dieses Verhältnis stellt den Reformbedarf dar. Der Sicherheitsrat ist
zwar das
Gremium, um die Konkurrenz zwischen den Staaten zu beaufsichtigen,
Sanktionen
auszusprechen usw., und da ist genug Macht versammelt, um das auch
durchzusetzen, aber es sind eben immer noch 5 Staaten, die sich einig
werden
müssen. Das haben sie ein paar Mal geschafft, aber viele Male eben
nicht.
Daraus erwächst der Reformbedarf nach einem einzigen Subjekt, und es
sind nicht
die Chinesen, die mit dem Anspruch auftreten, dass die UNO eigentlich
ihre
Entscheidungen über die Weltpolitik sanktionieren solle, das ist schon
der
Anspruch der USA. Die will ihre Weltpolitik durchsetzen, und da gibt es
einen
Haufen Politik, die sie machen, um das durchzusetzen:
Bündnispartnerschaften
schmieden, Allianzen schaffen, Staaten erpressen – eben alles, was so
unter
Diplomatie läuft; einen Krieg führen und an dem entlang die Nationen
scheiden;
mit ihrem ‚Anti-Terrorkrieg’ die Staaten damit konfrontieren, dass sie
einen
Angriffskrieg von Bin Laden zurückweisen müssen und dass sie das
machen, indem
sie Afghanistan überfallen, wobei sie die Staaten zum Mitmachen
auffordern. Das
sind die Aktionen, mit denen die Amerikaner praktisch ihre Definition
der Welt,
ihren Standpunkt hinsichtlich Weltpolitik in der Welt durchzusetzen
versuchen,
und genau dabei ist ihnen die UNO wichtig, weil sie hier die
Entscheidung
suchen – nicht, ob sie etwas dürfen oder nicht, sondern, ob die anderen
mitmachen oder nicht.
Die USA machen ihren Reformbedarf nicht so geltend, dass sie
sagen: „Wir wollen als einzige das Veto-Recht haben“, aber sie
konfrontieren
diesen Club mit seinen zugespitzten Entscheidungsgremien mit der
Alternative:
entweder wir setzen uns durch oder ihr taugt nichts. Damit dieses
höchste
Gremium überhaupt wirksam über Krieg und Frieden entscheiden kann, muss
auch
eine Macht dahinterstehen, die das vollstrecken kann, sonst sind die
Entscheidungen nichts wert. Das ist der Punkt, an dem die USA ihren
Monopolanspruch praktisch geltend machen – ihn formell
durchzusetzen, versuchen sie gar nicht erst -, indem sie sagen: „Die
notwendigen Machtmittel bekommt dies Gremium nur von uns und auch nur
dann, wenn
es macht, was wir wollen.“ Diesen Standpunkt kann man exemplarisch noch
so
zuspitzen, wie es Bush getan hat: „Entweder die UNO ermächtigt uns zu
dem
Krieg, den wir wollen, oder sie wird bedeutungslos.“ So machen sie
ihren
Standpunkt geltend, der vom immanenten Standpunkt des Völkerrechts aus
auf die
Lösung dieses Grundwiderspruchs zielt: eine Rechtsordnung und niemand,
der in
letzter Instanz ihre Einhaltung durchsetzt.
Die Amerikaner haben noch einen Anspruch auf eine Reform der
UNO und zwar vor allem dahingehend, dass diese Zentrale in New York
sich nicht
mehr wie bisher als Repräsentant der Standpunktvielfalt der
Völkerfamilie
aufführt, quasi die unvereinbare Vielfalt von nationalen
Interessensstandpunkten reflektiert, sondern dass sie besser
funktioniert als
Ordnungsbehörde, die an Washington angekoppelt ist. Das geht nicht auf
diesen
prinzipiellen letzten Punkt, um den es vorher ging: dann sollen die
anderen
Staaten, die Großmächte, ihr Veto-Recht abgeben; das geht aber durchaus
auf die
Organisation der Behörde, dass das eine Behörde ist, wo alle Staaten
darauf
achten, dass sie vertreten sind, weil sie wissen, dass da auf alles
Mögliche
aufgepasst wird, und sie damit dabei sein möchten. Das ist ein
Standpunkt, den
die USA nicht leiden können und als ineffektiv kritisieren. Also melden
sie mit
dem Effektivitätsargument ihren Reformbedarf an unter dem Motto:
verglichen mit
einem modernen Unternehmen ist die UNO ein Albtraum an Bürokratie und
gescheiter wäre ein Generalsekretär, der über eine schlagkräftige
Bürokratie
verfügt, die dann auch zu Diensten steht und effektiv vollstreckt, was
die USA
an die UNO an Weltordnungsaufgaben delegieren. Zugespitzt wird das an
so
publikumswirksamen Geschichten wie die Menschenrechtskommission. Das
ist so ein
Unterpunkt, an dem der Widerspruch des Völkerrechts auch mal auftaucht,
dass in
diese Kommission alle Staaten Vertreter entsenden dürfen, weil sie eben
souveräne Mitglieder der UNO sind, und nicht deswegen, weil sie sich
vor
irgendeinem Menschenrechtsgerichtshof als besondere Anwälte der
Menschenrechte
profiliert hätten. Da merkt man den Widerspruch zwischen einerseits
einer allgemeinen
Regel, der immer mehr Bedeutung und Inhalt gegeben werden soll, was die
Menschenrechte wären, und die dann auch in die Verfassung von vielen
Staaten
ziemlich eingreift – so wird es ja auch von dem zuständigen
Senatsausschuss in
Washington gehandhabt: Menschenrecht als Titel, andere Staaten zu
beurteilen
und auf eine schwarze oder andersfarbige Liste zu tun -, und
andererseits der
Souveränität aller Mitglieder, die sich nichts anderes gefallen lassen
wollen
als das, woran sie selber mitgewirkt
haben. Dieser Widerspruch spitzt sich an vielen Stellen zu, z.B. bei
dieser
Menschenrechtskommission, wo die USA – an der Stelle zusammen mit den
Europäern
– auftrumpfen und sich unter dem Motto: da wird ja der Bock zum Gärtner
gemacht, darüber beschweren können, dass der Sudan in der
Menschenrechtskommission vertreten ist. Das klingt dann immer sehr
menschlich
und jeder, der sich ideell als Folteropfer im Sudan imaginiert, kann
natürlich
nur dafür sein, dass so ein Zustand aufhört. Aber der Inhalt der Sache
ist ja
nicht, dass die Menschen besser behandelt werden, sondern dass dies ein
Angriff
auf diesen Widerspruch von so einem UNO-Gremium ist; dass da, was die
innere
Verfassung von Nationen betrifft, immer eingreifender Völkerrecht
definiert
wird – in dem Fall unter der Unterabteilung Menschenrecht und damit ein
Übergriff passiert auf das Grundprinzip: das Völkerrecht behandelt alle
Völkerrechtssubjekte
– also die Staaten, unabhängig von ihrer Macht, ihren Interessen und
ihrer
inneren Verfassung – gleich. Man merkt an der Stelle wieder mal den
Widerspruch
zwischen dem „Wir wollen eine Welt nach unserem Bild und Geschmack“ und
dem
„Dies wollen wir auf dem Wege des internationalen Rechts, das formell
jedem
noch so schweinischen Regime Souveränität und die Rolle eines Subjekts
von
Völkerrecht zubilligt“. An diesem Widerspruch bohren die Amerikaner auf
allen
Ebenen herum: auf der Ebene des Weltsicherheitsrats mit dem
Erpressungsstandpunkt, dass sie die einzige Macht sind, die eventuellen
Sprüchen des Rats Geltung verschaffen kann. Aber das ist nur die Spitze
des
Eisbergs, denn sie haben einen sehr großen Reformbedarf, weil an vielen
Stellen
dieser Widerspruch vorliegt. Inzwischen wollen die USA das Völkerrecht
nach
seiner Ausdehnung und seinen Eingriffswegen so weiterentwickeln, dass
sie damit
eine Welt nach ihrem Interesse herstellen können, und
das beißt
sich mit dem Prinzip der Souveränität, woraus dann der Reformbedarf
entsteht.
Dabei erzielen sie durchaus auch Erfolge. So arbeitet das Völkerrecht
nicht
mehr nur den Umgang konkurrierender Nationen miteinander nach dem
Motto: pacta
sunt servanda aus, sondern es gibt völkerrechtliche Vereinbarungen wie
die: jeder
Staat hat bei sich zuhause auf terroristische = antiamerikanische
Umtriebe zu
achten und die zu bekämpfen. Das greift viel weiter in die innere
Verfasstheit
von Staaten ein. Gleiches trifft auf das Dekret zu, dass Staaten
demokratisch
sein müssen. Das beißt sich mit dem Völkerrecht herkömmlicher Art, wenn
ihnen
ihre innere oder – bei der Forderung nach Marktwirtschaft – ökonomische
Ordnung
vorgeschrieben wird. Die Achtung der Menschenrechte ist die
idealistische
Fassung dieser beiden Forderungen, denn das erste Menschenrecht ist das
auf
Eigentum.
Vorerst ist es schlicht Gewalt, was die Amerikaner zur Zeit
praktizieren. Ob ein Gewaltmonopol daraus wird, hängt davon
ab, ob sich
die UNO zu einer Koalition der Willigen für die USA erniedrigen lässt
oder
nicht. Und was die Eingriffe in die innere Verfasstheit von Staaten
betrifft,
haben die USA durchaus Erfolge zu verzeichnen und die Europäer sind da
gleich
mit von der Partie. In dem Punkt: wir brauchen überall Demokratie und
Marktwirtschaft
und können Staaten nicht leiden, die bei sich zuhause andere Sitten
pflegen als
uns genehm, sind sich die imperialistischen Staaten ja durchaus einig.
Bei diesem Übergang von Rechtsverhältnissen zwischen
gleichen, souveränen Staaten zu einem politisch durchgesetzten,
inzwischen aber
auch Völkerrecht gewordenen neuen Zustand, nach dem eine ganze Reihe
von Kriterien
der rechtlichen Prüfung auf die inneren Verhältnisse von Staaten
angewendet
wird, kann man einen Fortschritt konstatieren. Hierzu gehört auch die
völkerrechtliche
Karriere der Menschenrechte als zusammenfassender ideologischer
Gesichtspunkt,
der als Maßstab auf die innere Verfasstheit von Staaten angewendet wird und jetzt von Annan im Vorfeld der
UNO-Reform für die Aufnahme in das Schlussdokument vorgesehen wird.
Dafür lässt
er ein Gutachten erstellen, in dem seine Völkerrechtler feststellen,
dass Teil
der Souveränität der in der UNO versammelten Nationen der
menschenrechtliche
Schutz der Bürger im Inneren dieser Nationen ist; sind sie nicht
willens oder
in der Lage, diesen Schutz zu gewährleisten, dann geht dieses Schutz-
und
Aufsichtsrecht über die jeweiligen Bürger automatisch auf die UNO und
in der
Verlängerung auf den Weltsicherheitsrat über – inklusive Maßnahmen
gegenüber
der versagenden souveränen Gewalt. Es findet hier also die Übersetzung
des
politischen Interesses in einen rechtlichen Automatismus statt; die
Herrschaft des Rechts weltweit als die selbstverständliche
Voraussetzung, um in
der UNO Mitglied sein und bleiben zu können, soll da durchgesetzt
werden. Wobei
Annan immer darauf hinaus will, dass das durch den überwältigenden
Mehrheitskonsens aller Mitglieder getragen sein soll – dies gerade an
der
Stelle, wo die USA darauf bestehen: das soll ein Konsens mit uns sein,
denn auf
uns kommt es in letzter Instanz an.
Die Auflösung des dauernden Widerspruchs der UNO in Richtung
Hineinregieren ist schon relativ weit gediehen, eben so weit, wie die
imperialistischen Mächte sich da untereinander einig werden; und
praktisch
soweit, wie sie dann auch entweder selber ans Werk gehen, sich in der
UNO den
Auftrag holen, in gewissen Staaten aufzuräumen, oder, indem sie
umgedreht
Gewaltmittel bereitstellen, wenn die UNO etwas beschließt, z.B. weil
sie in
Afrika ein Land neu sortieren wollen. Und das, wofür die UNO sich
selber ein so
gutes Zeugnis ausstellt – sie tritt ein für die Milleniumsziele zur
Beseitigung
der Armut auf der Welt -, hat immer auch für die, die das beschließen,
dieses
Doppeldeutige: einerseits wird da eine zwischenstaatliche Wohltat
organisiert,
aber das ist nicht der Witz der Sache, sondern dass da über
Wirtschaftsverhältnisse in ganz vielen Staaten von einem
supranationalen
Gremium, von anderen Nationen, die dafür Geld hergeben und natürlich
auch Herr
dieses Geldes bleiben wollen und bleiben, entschieden wird – und damit
über die
inneren Verhältnisse in ganz vielen Staaten und was eine Regierung dort
überhaupt noch zu erledigen hat und was nicht mehr in ihre Kompetenz
fällt. Betrieben
wird also der praktische Abbau dieses Ärgernisses, dass jede
Bananenrepublik
auf Souveränität pochen kann.
Annan will eine Sache vollstrecken, über die sich die USA
mit ihren großen Mitimperialisten durchaus einig geworden sind: wie man
in
anderen Staaten bestimmend eingreifen dürfen sollte; dass also die
Souveränität
von failing states kein Hindernis sein darf, sie von außen
zurechtzurücken. Das
ist das gemeinsame Interesse von den USA und den Europäern mit der
kleinen,
aber nicht unerheblichen Maßgabe, dass die Amerikaner per se die
Federführenden
sein und die anderen da mitbestimmen wollen. Im Iran hat man die
Zuspitzung:
der Aufbau eines nuklearen Kreislaufs ist nach allen Regeln des
Völkerrechts
das Recht der iranischen Regierung. Das möchten die Amerikaner
verhindern;
dafür haben sie auch das Plazet der Europäer, die das auch nicht wollen
(die
USA haben noch ein weitergehendes Programm, nämlich die Freisetzung der
Iraner
von ihrem Allah und Einsetzung ihres eigenen Gottes, das soll jetzt
nicht Thema
sein). Sie sind sich also einig mit den Europäern über das Vorgehen
dort;
gleichzeitig mobilisieren sie die Atom-Aufsichtsbehörde, die IAEA, als
Überwachungsinstanz, die über ihre Regeln, die eigentlich Respekt vor
der
Souveränität aller Nationen – auch des Iran – einschließen, hinausgehen
soll.
Sie soll nämlich in das Land hineinregieren und denen den Aufbau eines
Nuklearkreislaufs
verunmöglichen. Das ist der Anspruch, den die USA an die IAEA stellen:
sie soll
ihnen als UNO-Organisation zu Willen sein und damit einen ihrer
Grundsätze in
Bezug auf den Iran einmal über Bord werfen. Der Anspruch hat soviel
Gewicht,
wie die Amerikaner ihm geben, und dass die Europäer schon weitgehend
mitgehen
und auch die Russen jetzt warnende Stimmen gegen den Iran erheben, ist
schon
ein Stück Erfolg auf diplomatischem Gebiet. Annan ist für die UNO in
etwa das,
was der Baradei für die IAEA ist, nämlich derjenige, der eine Behörde
regiert,
die eigentlich die Souveränität ihrer Mitglieder respektieren muss, die
sich
aber durchaus von ihrem organisationsbornierten Kontrollstandpunkt aus
gerne
das Recht herausnehmen würde, in andere Staaten mit hineinzuregieren.
Das sind
die beiden Reformbedürfnisse: das immanente, die Fortentwicklung der
Kompetenzen dieser supranationalen Organisation, das amerikanische
Bedürfnis
nach Funktionalisierung all dieser Organisationen für ihre
Politik und
das konkurrierende Interesse der anderen Imperialisten, da einerseits
mitzumachen, aber es andererseits nicht den USA zu überlassen. Annan
fühlt sich
ermächtigt, so weitgehende Reformen vorzuschlagen, weil er erstens
weiß, dass
die USA so etwas Ähnliches auch wollen – also dazu einfach ‚nein’
sagen, würde
seine Organisation irrelevant machen. Zweitens will er aber auf keinen
Fall ein
bloßes Anhängsel der USA sein, er will die Autonomie seiner
Organisation retten
und hat dafür wiederum die anderen Mit-Imperialisten auf seiner Seite.
Genau
für dieses Doppeldeutige hat Baradei seinen Nobelpreis bekommen – um
einmal die
völkerrechtliche Weitsicht des norwegischen Nobelpreisgremiums zu
würdigen.