Der Fortschritt vom GATT zur WTO
Handelsrechtliche Szenarien und wirtschaftsdiplomatische Instrumente für eine qualitativ neue Stufe im Verdrängungswettbewerb der Weltwirtschaftsmächte

Der Fortschritt zur WTO: Nicht nur die Landwirtschaft und das Bankwesen sollen für das grenzüberschreitende Kapital geöffnet werden; mit Subventionen und anderen „nichttarifären Handelshemmnissen“ wird der komplette Standort-Nationalismus der „ideellen Gesamtkapitalisten“ als Hindernis eines weltweit freien Wirtschaftens genommen.
Vorgetragen wird diese Kritik an der Weltwirtschaft vom Urheber der bestehenden Weltwirtschaftsordnung, allerdings aus einer geänderten Position: Die GATT-Prinzipien haben nicht den Vorsprung der USA garantiert, sondern Konkurrenten gedeihen lassen, die ihnen Weltmarkt und Weltgeld streitig machen. Die Öffnung „geschützter Bereiche“ schafft neue Gründe für Wirtschaftskriege; so wird das Abkommen um eine Wirtschaftsdiplomatie und -gerichtsbarkeit zu deren einvernehmlicher Austragung ergänzt.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Der Fortschritt vom GATT zur WTO
Handelsrechtliche Szenarien und wirtschaftsdiplomatische Instrumente für eine qualitativ neue Stufe im Verdrängungswettbewerb der Weltwirtschaftsmächte

Die Freunde eines freien Welthandels, also vor allem die Sachverständigen aus der Welthandelsmacht BRD sind mit dem Abschluß der „Uruguay-Runde“, der langwierigen Verhandlungen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens – GATT –, hochzufrieden. Nicht bloß Zollsenkungen wurden vereinbart, die vor allem aufstrebende, um Industrialisierung bemühte Drittwelt-Staaten treffen; grundsätzliche, qualitative Fortschritte bei der Öffnung nationaler Märkte seien erzielt und mit der Gründung einer Welthandelsorganisation – WTO – sei sogar mehr erreicht worden als ursprünglich beabsichtigt[1] – und auf alle Fälle wurde haarscharf das Allerschlimmste vermieden: ein Scheitern und der dann angeblich unausweichliche „Rückfall“ in allseitigen Protektionismus. Aus dem Tausende Seiten dicken Dokument, das die beteiligten Staaten im April in Marrakesch – eine nette Geste gegenüber der Dritten Welt – unterzeichnet haben, rechnen Experten einen „Wachstumsschub“ für die Weltwirtschaft in Höhe von mehreren Hundertmilliarden – oder sind es Billionen? oder Hundertbillionen? – Dollar/DM/Yen heraus, so als wäre ein Regelwerk schon dasselbe wie das erhoffte Ergebnis, und als ergäben Bilanzen, in denen Staaten die Resultate ihrer Konkurrenzanstrengungen gegeneinander nachzählen, zusammengerechnet eine gemeinschaftliche Erfolgsbilanz. Und als wäre die Unterbringung der neuen supranationalen Handelsbürokratie schon dasselbe wie die nationale Verfügung über die nachgezählten Milliarden, reißt die Bonner Republik sich darum, die WTO in die alte Bundeshauptstadt zu bekommen, wo bekanntlich Weltoffenheit und Liberalität zu Hause sind.

Freilich rückt der Jubel über den knapp vermiedenen GAU im Welthandel, der im Falle eines Scheiterns der „Uruguay-Runde“ eingetreten wäre, die Meldungen über die enormen Fortschritte, die da erzielt worden wären, in ein seltsames Licht. Und die Erfolgsstory selbst vom neuen Wachstum der Weltwirtschaft und ihrer neuen Qualität läßt durchaus offen, wer oder was wie und auf wessen Kosten nach dem neuen GATT-Drehbuch wachsen soll und wird und wohin der einvernehmlich beschlossene Fortschritt führt. Klar ist zumindest soviel, daß die zahllosen neu beschlossenen Regelungen und die frisch gegründete Superbürokratie, die diese verwalten soll, etwas anderes zum Inhalt haben als den Sieg der Freiheit über den Staatsinterventionismus.

I.

In seiner herkömmlichen Gestalt ist das GATT so etwas wie ein Regelwerk des zwischenstaatlichen Handels.

Exkurs

Das Abkommen spiegelt die Tatsache wider, daß in der modernen Staatenwelt Kapitalisten zwar die weltweit aktiven Händler sind, der grenzüberschreitende Handel aber durch die Staaten gestiftet ist. Bevor eine Ware und ein Stück Geld über die Grenze geht oder kommt, müssen die höchsten Gewalten im Ausland und beim Umgang mit dessen Bürgern für die Rechtssicherheit sorgen, die ihre Unternehmer brauchen und im Innern vom souveränen Gewaltmonopolisten gestellt bekommen. Sie müssen des weiteren ihren eigenen Geschäftsleuten wie dem politischen Betreuer auswärtiger Kapitalisten gegenüber gültige, d.h. im In- wie im Ausland anerkannte Zahlung garantieren, also selber über ein dementsprechendes Geld verfügen. Umgekehrt besteuern sie mit Zöllen das grenzüberschreitende Geschäft, machen es also zu einer ihrer Geldquellen. Was dann auf dieser Grundlage an Außenhandel stattfindet, bleibt keineswegs der freien Privatinitiative überlassen. Es wird in nationalen Bilanzen erfaßt, die angeben, ob und in welchem Umfang diese Geschäftsabteilung die nationalen Bestände an international gültigem Geld mehrt oder mindert. Mehrung ist grundsätzlich gut und richtig, weil sich so die Garantiemacht des Staates für auswärtige Geschäfte seiner Kapitalisten vergrößert, statt in Anspruch genommen zu werden. Das ist wichtig, weil davon die Zahlungsfähigkeit der nationalen Geschäftswelt im Ausland abhängt – und es ist um so wichtiger, als jeder moderne Staat die Zahlungsfähigkeit, die er mit seiner Währung im Innern stiftet, selber dadurch untergräbt, daß er sie zum Schuldenmachen benutzt. Seine politische Macht, unbedingt für die Gültigkeit seiner Währung zu sorgen, endet an seiner Grenze; jenseits seines Hoheitsbereichs wird die Geltung seiner Valuta zur Frage seiner relativen ökonomischen Macht, die Geschäftswelt mit ihren hohen Ansprüchen an ein gutes, nämlich im Wert solides, weltweit gern genommenes, lohnende Geschäftschancen eröffnendes, Verzinsung garantierendes Geld zufriedenzustellen. Diese ökonomische Potenz hat ihre Grundlage in einem Außenhandel, der das nationale Geld zum gefragten Geschäftsmittel über die Landesgrenzen hinaus macht, also eine positive Bilanz aufweist. Die nationale Währung kann darüber in die Rolle einer von anderen Staaten als weltweit zirkulationsfähiges Zahlungsmittel geschätzten Devise hineinwachsen. Und darüber erwirbt eine Welthandelsnation die Macht, anderen Staaten, die mit ihrer national verbürgten Zahlungsfähigkeit international in Verlegenheit sind, Kredit zu geben bzw. geben zu lassen. Denn das ist ja die Alternative und die notwendige Kehrseite positiver Handelsbilanzen auf der einen Seite: daß der internationale Warentausch andere Staaten um ihre Bestände an international anerkanntem Geld bringt, also ihre Garantiemacht für die internationale Zahlungsfähigkeit ihrer Geschäftsleute zerstört. Die Grenze der Geschäftsfähigkeit der Nation, die sich damit abzeichnet, läßt sich durch Kredite anderer Staaten hinausschieben, die auch gegeben werden, weil ein ertragreicher Außenhandel schließlich geschäftsfähige Partner braucht. Solcher Kredit hat freilich seinen Preis: Zinsen – und eine langfristige bis dauerhafte Verpfändung aller Außenhandelseinnahmen einer Nation an den Gläubigerstaat, so daß ihr am Ende auch keine positive Handelsbilanz mehr hilft – außer dazu, kreditwürdig zu bleiben. Auf jeden Fall, im guten wie im schlechten, ist für außenhändlerisch engagierte Staaten das auswärts verdiente Geld und nicht einfach der im Lande erwirtschaftete Profit das entscheidende Kriterium ihres ökonomischen Erfolgs. Denn nur darin, und erst auf der Grundlage auch in der staatseigenen nationalen Währung, ist der akkumulierende kapitalistische Reichtum wirklich gültig materialisiert.
Alle Regierungen kapitalistischer Länder wirken daher im Interesse ihrer internationalen Geschäftsfähigkeit auf ihr nationales Geschäftsleben ein, fördern grundsätzlich den Export, begleiten die nationalen Importe mit kritischer Aufmerksamkeit und handhaben ihre Hoheit über den Grenzverkehr gleichfalls nach diesem höheren Gesichtspunkt. Zölle dienen fortan erst in zweiter Linie der staatlichen Geldbeschaffung, vor allem der passenden Modifikation der Warenpreise, also etwa dem Schutz einheimischer Produzenten vor auswärtiger Konkurrenz oder auch niedrigen Einkaufspreisen für Produktionsmittel, damit Exportgeschäf-te in Schwung kommen; Vorschriften für den nationalen Waren- und Geldverkehr werden als Instrumente zur Bremsung unerwünschter Importe gehandhabt. Das geht freilich nur, wenn die Handelspartner es hinnehmen; also versuchen alle Staaten gegeneinander, ihren entgegengesetzten Außenhandelsinteressen Anerkennung zu verschaffen. Daß hierbei diejenigen Staaten über die meisten und wirksamsten ökonomischen Erpressungsmittel verfügen, die am wenigsten darauf angewiesen sind, liegt in der Logik der Sache. Was den geschädigten Staaten immer noch bleibt, ist die Intervention mit dem außerökonomischen Mittel des Verbots. Derartige Versuche einer Nation, sich den negativen Wirkungen des Welthandels mit Gewalt zu entziehen, bestraft die geltende Weltwirtschaftsordnung allerdings mit Ausschluß; sie kosten den Staat, der so etwas versuchen wollte, seine Geschäftsfähigkeit – die Sozialistischen Staaten sind 40 Jahre lang dementsprechend behandelt worden. Daß das so ist, ist nicht eine Leistung des GATT, sondern die Folge geklärter Machtverhältnisse in der kapitalistisch wirtschaftenden Welt und die Voraussetzung aller Regeln, die im Rahmen des GATT für alle Welthandelsnationen gelten.[2]

Das GATT kodifiziert für die beteiligten Staaten – und das sind mittlerweile so gut wie alle – im wesentlichen das Prinzip der „Meistbegünstigung“ sowie die Tendenz zur Zollsenkung bis hin zum völligen Zollabbau. Die „Meistbegünstigung“ beteiligt automatisch alle GATT-Mitglieder an den günstigsten Außenhandelskonditionen, die ein Mitgliedsland einem anderen einräumt; sie ist insofern die Seele des gesamten Vertragswerks, als sie im Prinzip gleiche Konkurrenzbedingungen für alle Exporteure vorschreibt. Der Grundsatz der generellen Zollsenkung wirkt darüberhinaus auf – was preiswirksame staatliche Eingriffe betrifft – gleiche Konkurrenzbedingungen zwischen Exporteuren und einheimischen Anbietern hin. Das leitende Ideal dieser Maßregeln ist ein einheitlicher Weltmarkt ohne nationale Diskriminierungen, auf dem überall das rein kapitalistisch gerechnet günstigste Warenangebot zum Zuge kommt. Was sie tatsächlich bewirken, das ist die geregelte Verallgemeinerung des Konkurrenzdrucks, den die Nationen mit den erfolgreichsten Kapitalisten auf die anderen Nationalökonomien und aufeinander ausüben – die Zulassung der eigenen Geschäftswelt auswärts zu den jeweils besten Bedingungen muß nicht immer erst ausgehandelt werden. Diese Sicherheit und Bequemlichkeit kostet den Preis, konkurrierenden und sogar schädlichen Ansprüchen fremder Souveräne nach festen Regeln Recht geben und insoweit nachgeben zu müssen.

Dieser Zwang, unter Umständen auch zum Nachteil der eigenen Nation grenzüberschreitend wirtschaften zu lassen, ist von den welthändlerisch engagierten Staaten nie wegen der überragenden Vernünftigkeit des Grundsatzes respektiert worden, Kapitalisten fremder Nationalität nicht zu diskriminieren. Man beugt sich Zulassungsbedingungen, die die USA, als einzige und konkurrenzlose kapitalistische Weltmacht aus dem 2. Weltkrieg hervorgegangen, gegen ihre Verbündeten und mit denen gegen den Rest der nicht-sozialistischen Staatenwelt durchgesetzt haben. Die USA konnten, selber gewissermaßen außer Konkurrenz, die Grundsätze des grenzüberschreitenden Konkurrierens diktieren, weil sie die Materie des kapitalistischen Geschäfts schlechthin, das Weltgeld, bei sich monopolisiert hatten. Das Gold aller wichtigen Zentralbanken lagerte bei ihnen; und ihr Dollar besaß den einzigartigen Rang eines goldgleichen Kreditgelds, das den Kapitalisten sämtlicher Nationen den Wert ihres Eigentums verbürgte und von allen Nationen als maßgebliche Devise im Außenhandel verdient werden mußte.[3]

Der Besitz dieses Mittels war für die USA auch schon der hinreichende Grund dafür, alle anderen kapitalistischen Nationen auf einen Außenhandel ohne nationale Diskriminierung zu verpflichten. Die Weltwirtschaftsmacht war sich sicher, daß sie als überlegener kapitalistischer Anbieter von dieser Sorte Konkurrenz am meisten profitieren würde und daß auch weltwirtschaftliche Erfolge anderer Staaten ihr als dem verantwortlichen Schöpfer des Geldes, in dem alle derartigen Erfolge sich rechnen, zugute kommen und ihre konkurrenzlose Position bestätigen müßten. In diesem Sinn setzten die USA den Standpunkt durch, es wäre für alle freien Nationen das Beste, wenn sie Kapitalisten aus anderen Ländern bei sich Geld verdienen und umgekehrt ihre eigenen Exporteure und Multis an der Akkumulation anderswo mitverdienen ließen.

Als Konkurrenzdiktat der konkurrenzlosen kapitalistischen „Supermacht“ also ist das GATT-Regelwerk verbindlich, der falsche Schein eines supranationalen Grundgesetzes für den Außenhandel gültig geworden. Mit ihrem Willen, im Handelsverkehr mit anderen Nationen nichts als den eigenen Vorteil zuzulassen, müssen die Staaten sich an den Interessen der überlegenen Wirtschaftsmacht Amerika und ihrer Garantie der GATT-Regeln abarbeiten.

Von diesen Zuständen führt der Fortschritt der jüngsten GATT-Runde weg. Er dokumentiert, daß der von den USA reglementierte Weltmarkt seinen Entstehungsbedingungen prinzipiell entwachsen ist.

II.

In den Verhandlungen der „Uruguay-Runde“ ging es auch um weiteren Zollabbau; aber das war nicht das Entscheidende. Eigentlicher Gegenstand der Verhandlungen war der Zustand des Welthandels in einem eigentümlich fundamentalen Sinn.

Wieder einmal, wie früher schon, aber mit neuer Gründlichkeit, sind technische Normen, Gesundheitsschutz und dergleichen mehr kritisch als „nichttarifäre Handelshemmnisse“ durchgenommen worden – was den modernen Hauptzweck solcher Regelungen durchaus trifft; ebenso sind Gesichtspunkte der nationalen Autonomie und Versorgungssicherheit als Verstöße gegen den Freihandel begutachtet worden und staatliche Fördermittel für die nationale Wirtschaft als Wettbewerbsverzerrung; sogar besondere Formen der staatlichen Skrupellosigkeit im Umgang mit Land und Leuten wurden ohne jeden falschverstandenen Humanismus als „Sozialdumping“ einer Prüfung im Geiste des unverfälschten Kostpreises unterzogen.[4] Und nicht nur das. Alle Bereiche ökonomischer Aktivität sind zum Thema gemacht worden, die noch nicht so wie die industrielle Warenproduktion zum international verfügbaren Geschäftsfeld geworden sind: die Landwirtschaft, große Abteilungen der Kreditwirtschaft, das weite Feld der Staatsaufträge; aber auch Wirtschaftstätigkeiten – im Post- und Verkehrswesen vor allem –, die der „ideelle Gesamtkapitalist“ bislang ganz selbstverständlich unter nationaler Kontrolle gehalten oder sogar selbst erledigt hat, nämlich aus selbstverständlicher Alleinzuständigkeit für elementare Bedingungen eines funktionsfähigen nationalen Geschäftslebens. Das alles wurde an dem Anspruch gemessen – der damit erstmals als zentrales Erfordernis eines wahrhaft frei zu nennenden Welthandels angemeldet wurde –, Kapitalisten aus aller Herren Länder hier ungehindert zum Zuge kommen zu lassen.

Die GATT-Verhandlungen haben damit einen neuen Standpunkt zum grenzüberschreitenden kapitalistischen Geschäft offiziell zur Geltung gebracht. Alles, was da von Staaten festgelegt und zwischen ihnen vereinbart ist, muß demnach als Verteilungsmechanismus begriffen werden; selbst die GATT-Regeln nicht als neutrale Prinzipien, denen die Staaten sich zu fügen haben und aus denen sie legitimerweise das Beste für sich herauszuholen suchen, sondern als Instrumente der Zuteilung von Erträgen und Defiziten, Erfolgen und Mißerfolgen; und zwar um sie unter diesem Aspekt, nämlich von ihrer unbefriedigenden Wirkung her, einer systematischen Kritik und umfassenden Revision zu unterziehen. Für sich genommen ist dieser Standpunkt noch nicht einmal neu: In den verflossenen Zeiten des Ost-West-Gegensatzes und der Weltschuldenkrise haben viele im Weltgeschäft zu kurz gekommene, auf einen hoffnungslosen Schuldnerstatus festgenagelte, dabei durchaus ambitionierte Staaten von diesem Ergebnis her die „terms of trade“ als ungerechten Mechanismus der Verteilung von Reichtum und Verarmung auf der Welt angegriffen und eine „gerechtere Weltwirtschaftsordnung“ beantragt. Ohne jede praktische Wirkung, wie man weiß. Jetzt, in der „Uruguay-Runde“, haben die andern: die mächtigen Weltwirtschaftsnationen, die ihren Kapitalisten jeden Erfolg in jedem Geschäft auf der Welt zutrauen, sich also ihrer Fähigkeit sicher sind, ihre Nationalökonomie mit den wuchtigsten Erfolgsmitteln auszustatten – die Macher und geborenen Nutznießer des Weltmarkts dessen Zustand als fundamentale Ungerechtigkeit angeklagt. Und zwar unter dem fundamentalistischen Gesichtspunkt, daß da immer noch souveräne Staaten – gemeint natürlich immer die anderen, und gerade von den Großen Sieben hatte jeder vor allem die sechs anderen im Auge – mit ihrer wirtschaftspolitischen Autonomie und ihrem ökonomischen Nationalismus die einzig wahre und gerechte globale Reichtumsverteilung behindern und verzerren.

Diese Anklage knüpft an das alte GATT-Ideal eines Welthandels ohne nationale Diskriminierung an und geht doch entscheidend darüber hinaus, indem sie eine ganz wesentliche Prämisse der bisherigen Weltwirtschaft negiert. So sehr deren Ordnung nämlich ein Diktat Amerikas für den Rest der Staatenwelt war: Sie hat stets mit souveränen Staaten als den maßgeblichen Subjekten des Welthandels gerechnet; nicht bloß in dem formellen Sinn, daß noch allemal die souveränen Herrschaften alles unterschreiben und ratifizieren müssen, was zwischen ihnen gelten soll – darauf ist es auch am Ende der „Uruguay-Runde“ angekommen –, sondern auch materiell, indem ihr ökonomischer Nationalismus, zumindest in der imperialistisch brauchbaren Gestalt des „wohlverstandenen Eigeninteresses“, als Grund ihrer Teilnahme am Welthandel anerkannt war und Regeln für dessen imperialistisch zweckmäßige Betätigung erlassen wurden. Von diesem Respekt vor dem berechnenden Charakter der höchsten bürgerlichen Gewalten und dem nationalen Wesen kapitalistischer Nationalökonomien bleibt dem Grundsatz nach nicht viel übrig, wenn lauter Behinderungen des eigentlich allein zulässigen Freihandels dingfest gemacht werden, wo Staaten sich überhaupt wirtschaftspolitisch, geschweige denn unternehmerisch betätigen; wenn also alle Konditionen, die die Nationalstaaten dem grenzüberschreitenden Geschäft, alle Schranken, die sie dem Totalitarismus des freien Zugriffs der potentesten Kapitalisten setzen, erstens als Verstöße gegen anerkannte Grundsätze des Weltmarkts qualifiziert und zweitens explizit auf die nationale Eigenmächtigkeit als letzten Grund des Übels bezogen werden. Gegeneinander und selbstverständlich mit lauter eigenen wirtschaftspolitischen Kalkulationen und nationalen Vorteilsrechnungen nehmen die mächtigen Aktivisten des Weltgeschäfts den Standpunkt eines allumfassenden, auch alle bislang rein national abgewickelten Geschäftsfelder einschließenden Welt-Binnenmarkts ein, den es überhaupt nicht gibt und zwischen souveränen Staaten auch gar nicht geben kann; nicht um ihn einzurichten – die Abschaffung staatlicher Souveränität und ihres nationalen Bilanzierens hat niemand gefordert, schon gar nicht von sich selbst –, sondern um die ökonomischen Aktivitäten ihrer Konkurrenten und der restlichen Welt gleich mit dazu pauschal und umfassend – von der technischen Norm bis zur Filmförderung und von der Infrastrukturpflege bis zur Technologiefinanzierung – mit dem Vorwurf zu belegen, dadurch würden den potenten und schon allein deswegen zugriffsberechtigten Kapitalisten, den Ihren nämlich, Geschäftsgelegenheiten vorenthalten. Die Großmächte des Welthandels halten den Standpunkt des kapitalistischen Konkurrenzlers hoch, dem jegliche staatliche Intervention ein Greuel ist und der keine Modifikation des Kostpreises durch nationale Grenzen akzeptiert; einen Standpunkt, den kein Kapitalist einnimmt – die Geschäftswelt geht berechnend mit staatlichen Interventionen um und kann davon, soweit sie einen Nutzen hat, gar nicht genug bekommen! – und den auch keine Regierung wirklich vertritt: Sie proklamieren ihn zum Zwecke der Beschwer-de, daß lauter illegitime Abweichungen vom rein kapitalistisch kalkulierten Preis als alleinigem Vergleichsmaßstab zwischen kapitalistischen Anbietern Geschäftsgelegenheiten kaputt machen würden, die dann ihrer Nationalökonomie zu ihrem berechtigten Erfolg fehlten, und um daraus die Forderung nach größeren eigenen Anteilen am Weltgeschäft herzuleiten.

Diese anspruchsvolle Unzufriedenheit mit ihren bislang, unter dem Regime des alten GATT, erzielten Erfolgen haben die großen Welthandelsnationen in unendlichen Verhandlungen elaboriert, auf Tausenden Seiten notifiziert und mit dem schließlich verabschiedeten neuen WTO-Regelwerk im Prinzip ins Recht gesetzt.

III.

Das Einvernehmen über eine Weltwirtschaftskritik, die die Ergebnisse des Welthandels als grandiose Verfälschung der wahren kapitalistischen Leistungskraft der beteiligten Nationen verwirft, und über die Notwendigkeit eines entsprechend verbesserten Verhaltenskodex für die teilnehmenden Nationen hat, wie das alte GATT, einen bestimmenden Urheber: Amerika. Insoweit ist den USA der Beweis gelungen, daß sie noch immer die maßgebliche kapitalistische Führungsmacht sind. Allerdings auch nur insoweit. Ihre Offensive kommt nämlich dem Eingeständnis einer Niederlage gleich: Die Rechnung, daß ein erfolgreicher Welthandel sie als Mutterland der Weltwährung, auf die es im grenzüberschreitenden Geschäft überall ankommt, automatisch reicher macht, geht nicht mehr auf. Amerika ist nicht mehr der konkurrenzlose Nutznießer der kapitalistischen Akkumulation in der Welt.

Diese Lage hat ihre objektiven Gründe, und zwar in dem Welthandel selbst, den die USA mit „Meistbegünstigung“ und Zollabbau auf den Weg gebracht haben. Zum einen sind andere kapitalistische GATT-Mitglieder, nämlich die beiden notorischen „Exportweltmeister“ der Nachkriegszeit, mit der Vervielfachung des grenzüberschreitenden Geschäfts zu dessen gewichtigen Subjekten herangewachsen. Die BRD vor allem, mit dem Rückhalt ihrer Europäischen Gemeinschaft, ist nicht bloß zum Konkurrenten auf wichtigen Warenmärkten geworden, sondern darüber zur Garantiemacht einer Währung, die weltweit als Geschäftsmittel gefragt ist und dadurch dem US-Dollar sein entscheidendes ökonomisches „Privileg“ streitig macht. Als konkurrenzloses Weltgeschäftsmittel hatte die US-Devise ihrem staatlichen Urheber die Gewähr dafür geboten, amerikanische Staatsschulden jederzeit in profittragendes Kapital zu verwandeln: Die kapitalistische Akkumulation der ganzen Welt hielt, indem sie das amerikanische Kreditgeld als ihr Zirkulationsmittel benutzte, den nationalen Kredit der USA in Wert. Mittlerweile gibt es die D-Mark und auch den Yen als alternative Weltgeschäftsmittel; und daraus entsteht für das amerikanische Kreditgeld die Notwendigkeit, seine überlegene Tauglichkeit für die Bedürfnisse der weltweiten kapitalistischen Akkumulation im „Leistungsvergleich“ mit diesen anderen Devisen praktisch zu beweisen. Es wird zur Sache der Konkurrenz, welchen Nationalkredit, also wessen Staatsschulden das weltweite Geschäftsleben in welchem Maß durch erfolgreichen Gebrauch in akkumulierendes Geldkapital verwandelt.[5] Und das ist für Amerika bereits ein einschneidender Verlust, auch wenn der Dollar schon durch seine weltweit zirkulierende Masse einen wichtigen Konkurrenzvorteil besitzt und die Frage der letztlichen weltpolitischen Sicherheit noch bis vor wenigen Jahren auch die Kalkulationen der kapitalistischen Geldstrategen immer zu Amerikas Gunsten entschieden hat.

Hinzu kommt – und das macht die Angelegenheit brisant und akut –, daß der für amerikanisches, deutsch-europäisches und fernöstliches Kreditwachstum exzessiv in Anspruch genommene und darüber enorm ausgeweitete Weltmarkt eben dadurch als Akkumulationsmittel gleich doppelt überreizt worden ist. Die Erfolge der großen Exportnationen, die damit ihren unwiederholbaren Aufstieg geschafft haben, bestehen schließlich darin, daß ihre Kapitalisten die Konkurrenz um den Profit eröffnet und gewonnen haben, der sich mit produktiver Kapitalanlage machen läßt. Damit haben sie die kapitalistische Akkumulation in anderen Ländern in Schwierigkeiten gebracht, und das hat die Zahlungsfähigkeit ganzer Nationen in Mitleidenschaft gezogen; für den Welthandel nicht ganz unwichtige GATT-Mitglieder sind von auswärtigem Kredit abhängig geworden und wiederum in ihrer Kreditwürdigkeit beeinträchtigt worden. Auf diese Weise haben die erfolgreichen Welthändler dem Wachstum des Welthandels Schranken gezogen, von denen sich mittlerweile krisenhaft herausstellt, daß sie längst überschritten sind.[6] Auf der anderen Seite sind die auf Dollar, DM samt ein paar anderen Euro-Währungen und Yen lautenden Kreditsummen, die im weltweiten Finanzüberbau des Weltgeschäfts zirkulieren, regelrecht explodiert. Die gesamte Staatenwelt hat sich rasant verschuldet, und nichts davon ist je gestrichen worden – weder die 3- bis 5-stelligen Milliardensummen, die die US-Präsidenten Reagan und Bush in den Endsieg demokratischer Waffen über das Reich des Bösen gesteckt haben, noch die vergleichsweise geringen Milliardensummen, die seit der „Weltschuldenkrise“ den Schuldnerstaaten der Dritten Welt als rote Zahlen angeschrieben werden, damit sie in den Geschäftsbüchern der Gläubiger als schwarze Zahlen stehenbleiben können; weder die Plankennziffern der alten DDR, die mit der Annexion dieses Staates durch die BRD in reelle kapitalistische Staatsschulden, also Bankguthaben verwandelt worden sind – nicht einmal beim Untergang eines Staates hat die kapitalistische Welt einen Staatsbankrott zugelassen! –, noch die Milliarden, die die Bundesbank und andere Zentralbanken für den letztlich doch gescheiterten Versuch verpulvert haben, das Europäische Währungssystem mit seinen festen Paritäten zu retten. Alle diese Ziffern, mit deren fortwährendem Umschlag die internationale Finanzwelt sich bereichert, und was an Staatsschulden zwecks Staatsschuldenbedienung täglich an neuen 10-stelligen Ziffern hinzukommt, wollen gleichwohl werthaltige Anspruchstitel auf einen im Prinzip gleichermaßen wachsenden kapitalistischen Reichtum sein, auf produzierten und akkumulierenden Wert – ein Anspruch, der nie mehr aufgeht, um dessen relative Glaubwürdigkeit es aber gerade den Staaten geht, in deren Währungen dieser haltlose Kreditüberbau sich umtreibt; denn davon hängt der Wert besagter Ziffern ebenso ab wie die kapitalistische Qualität ihrer nationalen Maßeinheiten Dollar, DM und Yen. An eine irgendwie geartete „Einlösung“ der Kreditpapiere, die diesen Anspruch verbriefen, denkt niemand in der Geschäftswelt, die damit hantiert – und wenn, dann mit Grausen, weil das gleichbedeutend mit einem Offenbarungseid über ihre vollständige Wertlosigkeit wäre. Um so mehr denken alle Agenten dieses wundervollen Ge-schäftszweigs an die ökonomische Erfolgslage der Nationen, die dafür einstehen, und machen ihre diesbezüglichen Einschätzungen im täglichen Währungsvergleich deutlich und wirksam. Und um so mehr kämpfen die Weltwirtschaftsmächte darum, den Welthandel als Mittel für ihr nationales Wirtschaftswachstum und darüber als Garantie für ihren Nationalkredit wirken zu lassen.

In diesem Konkurrenzkampf sieht Amerika sich zurückgeworfen auf den Standpunkt einer Exportnation, die sich im Außenhandel die Basis für ihren weltweit zirkulierenden Dollar sichern will. Das ist die objektive weltwirtschaftliche Notlage, die die USA zutage treten lassen, indem sie darauf mit dem Versuch reagieren, die Verhältnisse auf dem Weltmarkt durch ein neues GATT-Abkommen gründlich zurechtzurücken, nämlich im Sinne des unzweifelhaften Rechts auf Erfolg, das ein paar historische Momente lang unter dem Diktat der klassischen GATT-Regeln verwirklicht war. Denn wenn sie – im Verlauf der „Uruguay-Runde“ immer deutlicher – eine durchgreifende Neugestaltung des Zugangs, also ihres Zugangs zu Akkumulationsgelegenheiten in anderen Ländern verlangen; wenn sie die Unterwerfung der Ernährungsgewohnheiten fremder Völker unter die Konkurrenzinteressen der fortgeschrittensten kapitalistischen Agrarindustrie, also nach eigener Auffassung der ihrigen, einklagen; wenn sie jede wirtschaftspolitische Aktivität eines anderen Souveräns als ungerechte Diskriminierung amerikanischer Geschäftstüchtigkeit zum Schaden amerikanischer Bilanzen beargwöhnen; wenn sie gebieterisch die Umwandlung von Staatstätigkeiten anderswo in frei zugängliche Geschäftssphären fordern – dann vertrauen die Amerikaner definitiv nicht mehr darauf, daß ein weltumspannendes kapitalistisches Wachstum die Relationen schon wieder in Ordnung bringen und ihnen den gebührenden Anteil am Profit dieser Welt verschaffen wird. Dann verlassen sie sich überhaupt auf kein Wachstum des Welthandels, sondern suchen in der Binnenwirtschaft ihrer Handelspartner nach Kompensationen für Erträge, die deren Außenhandel ihnen auf alle Fälle schuldig bleibt. Zwar treten sie mit dem Argument an, nichts als ungerechte nationale Diskriminierungen müßten abgeschafft werden; doch Grund und Gesichtspunkt ihres fordernden Auftretens sind nicht Methodenfragen des Exportierens, sondern die – im Lichte ihrer Vorstellungen von weltwirtschaftlicher Gerechtigkeit – ihnen vorenthaltenen nationalen Ergebnisse. Ihr Ziel ist daher auch nicht eine bereinigte Methodik des Weltgeschäfts, sondern was sich aus dessen Mechanismen gar nicht mehr automatisch ergibt: die Erschließung und Okkupation neuer und alter Abteilungen der Weltökonomie durch und vor allem für amerikanische Dollar-Kapitalisten zum einseitigen Nutzen amerikanischer Bilanzen, zum eindeutigen Nachteil der konkurrierenden Nationen. Weil es anders offenbar nicht geht, wollen die USA die Konkurrenz um den Welthandel als Grundlage eines krisensicheren Nationalkredits mit neu ins Welthandelsrecht einzuführenden Methoden des Wegnehmens, der Eliminierung von Vorbehalten fremder Souveräne und der Inbesitznahme auswärtiger Binnenaktivitäten entscheiden.

Praktisch kopieren die USA mit diesen Vorstößen die Methode des Kapitals zu akkumulieren, wo der kapitalistisch angewandte Reichtum gar nicht mehr wächst, sondern auf das längst überschrittene Maß des mit Profit Absetzbaren zusammenschrumpft: ein Wachstum durch Zentralisation, d.h. durch Versammlung von immer mehr Teilen des überhaupt noch geschäftsfähigen Kapitals in der Hand des stärksten Konkurrenten. Ganz analog setzen die amerikanischen Freihändler auf Amerika-nützliches Wachstum durch Konzentration der Geschäftsfelder, auf denen weltweit überhaupt noch Profit zu machen ist, in den Händen amerikanischer Unternehmer.

IV.

Mit dem Anspruch, ihren Willen zur nationalen Zentralisation von Geschäft in aller Welt durch erneuerte GATT-Regeln ins Recht zu setzen, sind die USA bei ihren Partnern auf Zustimmung gestoßen. Und schon damit ist klar, daß es sich bei den getroffenen Vereinbarungen um das Gegenteil des alten Konkurrenzdiktats handelt, das Amerika als konkurrenzlose kapitalistische Supermacht nach dem Weltkrieg erlassen hatte. Denn wenn die anderen großen Wirtschaftsmächte sich der amerikanischen Kritik des Weltmarkts, also auch der Problemsicht der USA und deren Anspruchshaltung anschließen, dann stellen sie sich damit auf den Standpunkt, daß es – spätestens ab sofort – auch ihnen um die Sicherung des Nutzens kapitalistischer Geschäftstätigkeit in aller Welt für ihren nationalen Kredit gehen muß, und nehmen den Konkurrenzkampf um die Besetzung von Geschäftsfeldern, den die USA ansagen, ihrerseits auf.

Die alles entscheidende Waffe in diesem Konkurrenzkampf ist selbstverständlich alles andere als staatliche Zurückhaltung und Ausmischung aus dem Konkurrenzkampf der Kapitalisten. Entscheidend ist die Masse des in der Nation angewandten Kapitals und die Rate seiner Akkumulation; und da stellt sich kein Staat auf den Standpunkt, daß beides eben so groß ist, wie es ist, d.h. wie die freien und selbständigen Kapitalisten im eigenen Land es hingekriegt haben. Sie haben es ja schon bislang nicht einfach aus eigener Geschäftstüchtigkeit hingekriegt, sondern dank einer – amerikanischen, deutsch-europäischen, japanischen – Wirtschaftspolitik, die für Größe und Wachstumsrate des nationalen Kapitals alles getan hat – vor allem: von Staats wegen mit dem Mittel des staatlich verbürgten Kredits Kapitalgröße geschaffen. Zu wenig, wie sich mit den Dimensionen des jetzt fälligen internationalen Konkurrenzkampfs herausstellt. Neue staatliche Leistungen sind also verlangt, die auf eine entscheidende Vergrößerung der Wucht des national akkumulierenden Kapitals zielen. Es gehört zu den ideologischen Treppenwitzen, daß diese Politik heute, speziell in Deutschland, unter dem Titel „Privatisierung“ firmiert: Dieses liberale Stichwort steht gar nicht dafür, daß der Staat, aus Geldbedarf womöglich, eigene Unternehmen verkauft; es steht für eine Kombination staatlicher und mit Staatskredit sanierter Unternehmen mit privatem Kapital, das lohnende Anlage sucht und von allein keine findet und das der Staat auf diese Weise für sein Konkurrenzprojekt in Dienst nimmt. „Privatisierung“ ist der Titel für die zeitgemäße Art einer funktionellen Verstaatlichung privaten Eigentums, dem damit ungeahnte Wachstumschancen zum nationalen Wohl eröffnet werden.[7]

Was zwischen den Staaten vereinbart werden muß, das sind die Bedingungen, unter denen die Waffe der nationalen Kapitalgröße und -produktivität zum Einsatz gelangt. Das Einverständnis des Konkurrenten ist verlangt, damit die eigene Überlegenheit dort, wo es am wichtigsten ist, nämlich bei ihm ihre Wirkung entfalten kann; umgekehrt muß man die eigenen Techniken, sich überlegener Konkurrenz zu erwehren bzw. mit ihr gleichzuziehen, betätigen dürfen, ohne gleich Erpressungen der anderen Seite ausgesetzt zu sein. Das ist der Stoff, über den in der „Uruguay-Runde“ jahrelang mit zunehmender Erbitterung gestritten worden ist; und das famose Ergebnis, auf das die Macher der Weltwirtschaft sich am Ende geeinigt haben, spiegelt die unvereinbaren Interessengegensätze wider, die in diesem Kampf um die nationale Funktionalisierung des Weltmarkts zutage getreten sind. Mit seinem endlosen Sittenkodex für die nationalstaatliche Bewirtschaftung des kapitalistischen Geschäftslebens und seiner neuen Überwachungsbürokratie entscheidet das neue GATT nämlich keine Streitigkeiten, sondern institutionalisiert den Streit zwischen den maßgeblichen Konkurrenten in einer Weise, die selber schon Resultat ihrer Interessengegensätze und wechselseitiger Erpressungen ist.

So legt z.B. das Kapitel über nationale Schutzmaßnahmen grundsätzlich fest, daß der Ausschluß auswärtiger Anbieter von nationalen Märkten grundsätzlich nicht erlaubt sein soll – um sich ausführlich der Frage zu widmen, welche Ausnahmen von der Regel zulässig sein sollen, wie ihre Zulässigkeit zu ermitteln ist, wie bei zulässigen und wie bei unzulässigen Ausnahmen weiter verfahren werden muß usw. Die nationale Sicherheit etwa rechtfertigt allemal Importbeschränkungen; der WTO muß aber dargestellt werden, daß es wirklich bloß darum geht. Bestimmte ökonomische Gründe läßt das neue Abkommen auch gelten; so ist es im Falle einer „plötzlichen, nach Herkunftsländern disproportionalen Importflut“ gestattet, unter dem Gesichtspunkt der „gleichwertigen Behandlung aller Lieferländer“ selektiv Einfuhrquoten festzulegen. Für wen dieser Freibrief zur Diskriminierung auswärtiger Konkurrenten gilt und welches Problem damit bewältigt werden soll, ist kein Geheimnis: Nationen mit einem großen Binnenmarkt müssen sich Erfolge einzelner Lieferländer nicht gefallen lassen, wenn das Konkurrenzergebnis ihnen nicht paßt. Dann müssen sie aber auch schauen, daß sie auf mittlere Frist mit ihrem exportwütigen Handelspartner ökonomisch fertig werden: Die Einschränkung der Handelsfreiheit gilt nur befristet, verlängerbar ein Mal mit WTO-Erlaubnis. Bis dahin darf gegen erlaubte Abwehrmaßnahmen aber keine Vergeltungsmaßnahme ergriffen werden: An den Fall, daß ein mächtiger Konkurrent, dessen Märkte die sich abschirmende Nation ihrerseits benutzen will, handelspolitisch zurückschlägt, ist auch schon gedacht. Die EG hat durchgesetzt, daß das vor allem von den USA im Umgang mit Japan angewandte Verfahren des „managed trade“ – Absprachen über gewünschte Ergebnisse der beiderseitigen Konkurrenz in Form von freiwilligen Exporteinschränkungen und „Marktordnungsvereinbarungen“ – als Umgehung von GATT-Regeln gelten und „etappenweise eliminiert“ werden soll. Und so weiter.

Ähnlich komplex fällt das Kapitel aus, das „Dumping“ verbietet und staatliche Subventionen so beschränken will, daß überall die tüchtigsten Kapitalisten gewinnen – also die Nationen, die auf dem Standpunkt stehen, ohne Staatssubventionen, rein kapitalistisch gerechnet, hätten ihre Unternehmer allemal die besten Angebote zu machen. So sind zum Thema „Subventionen“ aus dem Streit vor allem zwischen USA und EG 32 Artikel mit 7 Anhängen herausgekommen, die eine GATT-Kontrolle über „spezifische Beihilfen“, nämlich Staatszuschüsse für bestimmte Unternehmen und Bereiche, vorsehen und dabei „verbotene“, „anfechtbare“ und „erlaubte“ unterscheiden. Verboten sind erklärte Exportbeihilfen und Subsidien, die den Empfänger dazu verpflichten, vorrangig einheimische Produkte zu verarbeiten. Erlaubt, aber bei der WTO anzumelden sind Subventionen, wenn sie für Forschung, Umweltschutz o.ä. gegeben werden. Alles andere läßt sich bei der WTO durch Konkurrenten anfechten, die ihre Interessen „ernsthaft tangiert“ sehen, oder wenn die Subventionen 5% des Produktwerts übersteigen oder der Rücknahme eingeräumter Konzessionen gleichkommen. Die beschwerdeführende Nation muß dann nicht unbedingt die Entscheidung der obersten Behörde abwarten, sondern darf schon mal Strafzölle verhängen, muß dann aber binnen 18 Monaten beweisen, daß sie die zu Recht verhängt hat… „Dumping“ bleibt verboten – ein Erfolg für Europäer und Amerikaner. Dafür hat Japan durchgesetzt, daß ein behaupteter nationaler Schaden durch auswärtige Preisdrückerei nach festgelegten Regeln nachgewiesen werden muß und Anti-Dumping-Maßnahmen vom betroffenen Staat bei der WTO angefochten werden können. Die überprüft aber nicht die Sache, nur die Korrektheit des Anti-Dumping-Verfahrens. Außerdem haben sich die USA als Abwehrmaßnahme die „cross-retaliation“ genehmigen lassen: die Diskriminierung anderer Exportartikel des Partners als derjenigen, deren Preisgestaltung als unzulässig kritisiert wird – von denen mag die importierende Nation ja womöglich profitieren… Das Ganze dauert seine 18 Artikel lang.

Noch nicht so „ausgereift“ sind die – in der Sache vielleicht wichtigsten – Beschlüsse zur „Liberalisierung“ des grenzüberschreitenden „Handels mit Dienstleistungen“. (Gemeint sind das Bankwesen, Versicherungen, Vermittlungsleistungen aller Art in Produktion, Handel und Kredit.) Immerhin sind die Bereiche erfaßt, in denen die Aktivisten des Welthandels dem Rest der Welt ihre überlegenen „Angebote“ aufzuzwingen – die sie also ebenso wie die Märkte für Industriewaren ihrer Konkurrenz gegeneinander zu unterwerfen gedenken. Vereinbart ist einstweilen die Anwendung der Meistbegünstigungsklausel auch in diesen Bereichen, der Grundsatz der „progressiven Liberalisierung“ und – ein Streitschlichtungsverfahren.

Insgesamt ist also zwischen den führenden GATT-Mitgliedern Einigkeit hergestellt worden über das völkerverbindende Interesse, ungerechte nationale Diskriminierungen im grenzüberschreitenden Geschäftsleben abzuschaffen. Diese Einigkeit ist gleichbedeutend mit dem Kampf darum, was überhaupt ungerecht und was eine Diskriminierung ist, wo nationale Vorbehalte anerkannt werden müssen und Behinderungen des grenzüberschreitenden Geschäfts als Abwehrmaßnahme in Ordnung gehen. Jeder Staat will das, was er im Innern seinem Kapital ermöglicht, nämlich Größe und Profitrate, zu denen er ihm verhilft, nach außen als Waffe nicht nur einsetzen, sondern einsetzen dürfen, mit Zustimmung seiner Konkurrenten, damit es gegen deren Interessen wirken kann. Mit diesem paradoxen Ziel kämpft jede Regierung um die Anerkennung ihrer Sicht, nämlich ihrer Methoden der Weltmarktbenützung als Bestandteil des neuen Welthandelsrechts. Die drei großen Weltwirtschaftsmächte aus Nordamerika, Westeuropa und Ostasien machen einander die Geschäfte streitig, die bei ihnen und überhaupt auf der Welt noch Profit bringen oder zusätzlich bringen könnten; sie übersetzen, so gut sie es hinkriegen, die beanspruchten Erträge in eine diesem Zweck gemäße Methodik der internationalen Liberalität; sie verlangen Regelungen, von denen sie erwarten, daß ihre Nationalökonomie damit auf Kosten der anderen besser fährt. Und sie streiten erbittert bis zu einem Kompromiß, der die strittigen Fragen mehr oder weniger offenhält, im Zweifelsfall auf die zu gründende WTO verlagert. Denn keiner Seite gelingt es mehr, Regeln zu diktieren; geschweige denn solche, die wirklich ihr Interesse abdecken und den vorgestellten einseitigen Nutzen garantieren.

V.

So nimmt das GATT, das einmal das verbindliche Regelwerk des Welthandels war und nach wie vor wie ein solches respektiert sein will, mit seinem epochalen Fortschritt den Charakter einer fest institutionalisierten Wirtschaftsdiplomatie an, die die Weltmächte des Kapitalismus neben ihrem Konkurrenzkampf um Weltmarktanteile und als dessen Mittel pflegen – ebenso, der Vergleich stammt von ihren Experten selbst, wie sie in der UNO und in deren Sicherheitsrat neben den praktischen Einmischungen ihrer Gewaltapparate eine Börse für ihre Kriegs- und sonstige Diplomatie unterhalten. Unnütz findet das keiner der Welthandelspartner; denn gerade für ihren Konkurrenzkampf, den sie um den Weltmarkt führen und deswegen nicht mit der Alternative des Ausstiegs aus ihm, brauchen sie die Anerkennung ihrer Interessen durch ihre Kontrahenten und zollen ihrerseits deren Interessenlage – notgedrungen – doch einen berechnenden Respekt. Sie brauchen diese Sicherheit für das von ihrem Boden ausgehende Handeltreiben, Firmengründen, Geldanlegen und Märkteerobern, eben weil sie den intakten Zusammenhang ihres Weltmarkts mit ihrer Konkurrenz untergraben – sowohl, was die Bereitschaft ihrer Partner zu weiterem Mitmachen, als auch, was deren Fähigkeit dazu, nämlich vor allem deren Zahlungsfähigkeit betrifft. Alle arbeiten sich an dem Widerspruch ab, den Weltmarkt einseitig für die Stärkung ihres nationalen Kredits nutzbar machen zu wollen, auf Kosten des Kredits, in dem der nationale Reichtum ihrer Konkurrenten existiert – ohne dadurch den Weltmarkt zu zerstören, nämlich die Konkurrenten für die ihnen zugedachte Funktion des nützlichen Geschäftsfelds untauglich zu machen; oder umgekehrt: den Welthandel und damit dessen Subjekte funktionstüchtig zu erhalten, ohne vom exklusiven Anspruch auf dessen Erträge Abstriche zu machen. Im Sinne dieser widersprüchlichen Zielsetzung entwerfen die neuen GATT-Vereinbarungen rechtsförmige Szenarien für die anstehenden und bereits eröffneten Streitigkeiten, die den Weltkapitalismus wie einen immerwährenden Gerichtstag aussehen lassen und eben dadurch gewährleisten sollen, daß der Konkurrenz der großen Mächte nicht vollends zum Opfer fällt, worum sie geführt wird, ohne ihr wirkliche Schranken zu setzen.

So definieren sich die Freihandelsprotektionisten aus Japan, EG und USA einen Schauplatz für den Weltwirtschaftskrieg zurecht, den sie um den gemeinsamen Weltmarkt als möglichst exklusives und auf alle Fälle unentbehrliches Überlebensmittel ihrer Nationalökonomien führen müssen. Das ist der qualitative Fortschritt, der mit dem Erfolg der letzten GATT-Runde erzielt worden ist.

[1] 1986 nämlich, als der seinerzeitige US-Präsident Reagan den Anstoß zu der nun endlich erfolgreich beendeten Verhandlungsrunde gab.

[2] Zum Verständnis der in diesem Exkurs angeführten Prinzipien des internationalen Handels empfiehlt es sich, die erste Ausgabe dieser Zeitschrift heranzuziehen: das Kapitel „Konkurrenz der Nationen – worum dreht sich die eigentlich?“ in dem Aufsatz „35 Jahre EG – Teil I“ in GegenStandpunkt 1-92, S.31.

[3] Auf Grundlage dieses einzigartigen Konkurrenzverhältnisses haben die USA den grenzüberschreitenden Geldverkehr im Internationalen Währungsfonds – IMF – normiert, mit Kreditmitteln für Staaten und Regeln des Zugriffs auf sie ausgestattet, Bedingungen für die Kreditwürdigkeit von Nationen entwickelt und mit all dem die entscheidende Voraussetzung für den Welthandel geschaffen, der im GATT sein Regelwerk hat. Dazu wie zur derzeitigen Krise des IMF ist in dem Artikel „IWF heute“ in GegenStandpunkt 3-93, S.79, Aufklärung zu erhalten.

[4] Die Unterzeichnung des neuen Abkommens in Marrakesch wäre beinahe noch daran gescheitert, daß die USA und Frankreich in letzter Minute Kinder- und Häftlingsarbeit sowie die direkte Umweltvergiftung als ungerechtfertigten Konkurrenzvorteil gewisser „Entwicklungsländer“ entdeckt haben. Sie haben diese schwere Beeinträchtigung ihrer Chancengleichheit dann erst einmal hingenommen. Untereinander konkurrieren die fortschrittlichen „Industrieländer“ ohnehin selber mit den umwelt- und sozialpolitischen Beschränkungen, die sie ihren heimischen Unternehmern ersparen.

[5] Zu dieser Konkurrenz und zur ihrer Eröffnung zugrunde liegenden Konkurrenzlosigkeit der USA steht das Nötige in dem Kapitel „Die Weltwirtschaftsordnung des Dollar: Chance und Hindernis für die kapitalistische Konkurrenz“ in dem Aufsatz „35 Jahre EG – Teil I“ in GegenStandpunkt 1-92, S.31, darunter S.37 ff. Die kritische Geldqualität staatlichen Kreditgelds, nämlich deren Abhängigkeit von der behaupteten, praktisch in Anspruch genommenen, ökonomisch aber immer erst noch durch entsprechenden erfolgreichen Gebrauch herzustellenden Kapitaleigenschaft staatlicher Schulden, erklärt der „Exkurs über eine mächtige Ideologie: ‚Der Staat spart‘“ in GegenStandpunkt 4-92, S.91.

[6] Es paßt ins Bild und beweist die Krisenlage des Welthandels, daß die Unternehmer der wichtigsten kapitalistischen Länder in ihrer verzweifelten Suche nach echten Wachstumschancen mittlerweile einhellig auf China verfallen sind und mit gierigem Blick auf die schiere Bevölkerungszahl um Märkte konkurrieren, die es noch gar nicht gibt – die aber, wenn es sie gäbe, ihre Wachstumskrise wunderbar bereinigen würden. Dabei irritiert sie nicht einmal die Frage, auf welchen Märkten China sich eigentlich das Weltgeld verdienen soll, mit dem sie sich reich rechnen.

[7] Die Vertreter der Theorie vom „Staatsmonopolistischen Kapitalismus“ – Stamokap – könnten, wenn es sie noch gäbe, im gegenwärtigen Konkurrenzkampf der Weltwirtschaftsmächte alles nötige Anschauungsmaterial finden, um ihre Auffassung von der „Verschmelzung“ politischer und ökonomischer Macht und Interessen zu korrigieren. Die großen Demokratien setzen für die Sicherung ihres längst „überzogenen“ nationalen Kredits eben diesen zur Stiftung von Kapitalgröße ein, wie sie nötig scheint, um in der Konkurrenz um die nationale „Monopolisierung“ von Weltmarkterträgen zu bestehen; und sie gebrauchen ihre politische Macht zur Stiftung eines internationalen Einvernehmens über die Unzulässigkeit nationaler Widerstände gegen den Erfolg der Erfolgreichen, zu denen sie unbedingt gehören wollen. So beweisen sie durch die Tat, daß ein Kapitalismus, der ihren fortgeschrittenen Ansprüchen genügt, ohne massiven Einsatz staatlicher Mittel, nämlich Schulden und Gewalt, gar nicht geht, also staatliches und nie bloß privates Werk ist – und daß umgekehrt kapitalistischer Privaterfolg per se Staatsdienst ist, weil er staatlichen Kredit in akkumulierendes Kapital, also Schulden in ökonomische Macht verwandelt. Die „Räson“ des Kapitals ist nationalstaatlich, weil seine Durchsetzung in der globalen Konkurrenz auf den staatlich verfügbar gemachten Mitteln einer starken Nation beruht; die Staatsräson der Demokratie ist, spiegelbildlich, der im nationalen Kredit positiv zu Buche schlagende kapitalistische Erfolg im Weltmaßstab, der die Machtmittel zur Durchsetzung der entsprechenden internationalen Rechtssicherheit abwirft. – Zu „verschmelzen“ bleibt da nicht viel, bei soviel Identität.