Rechtzeitig zum 25-Jährigen von Tschernobyl schlägt das „Restrisiko“ wieder zu
Der Super-GAU in Fukushima und die Berechnungen kapitalistischer Energiepolitik

Eine große Mittelmacht sitzt mit ihrer Inselwelt auf einer bekannten tektonischen Sollbruchstelle der Erdkruste und betreibt für ihren polit-ökonomischen Ehrgeiz und die Karriere zum Exportweltmeister 55 Atomkraftwerke. Die geologische Besonderheit bringt sich durch ein heftiges Erdbeben und einen Tsunami in Erinnerung. Aber viel gravierender als das Rumoren der Natur sind die Folgen des Super-GAU in einem kapitalistischen High-Tech-Werkzeug zur Stromerzeugung, die in kürzester Zeit riesige Flächen des Territoriums und große Seegebiete, Hunderttausende von Bürgern und zahlreiche Produktionsstätten radioaktiv verstrahlen und außer Gefecht setzen, während Sachverständige aller Disziplinen bereits die zu erwartenden Spätfolgen für das lebendige und tote Inventar des Standorts sowie den Rest des Globus hochrechnen.

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Rechtzeitig zum 25-Jährigen von Tschernobyl schlägt das „Restrisiko“ wieder zu
Der Super-GAU in Fukushima und die Berechnungen kapitalistischer Energiepolitik

Eine große Mittelmacht sitzt mit ihrer Inselwelt auf einer bekannten tektonischen Sollbruchstelle der Erdkruste und betreibt für ihren polit-ökonomischen Ehrgeiz und die Karriere zum Exportweltmeister 55 Atomkraftwerke. Die geologische Besonderheit bringt sich durch ein heftiges Erdbeben und einen Tsunami in Erinnerung. Aber viel gravierender als das Rumoren der Natur sind die Folgen des Super-GAU in einem kapitalistischen High-Tech-Werkzeug zur Stromerzeugung, die in kürzester Zeit riesige Flächen des Territoriums und große Seegebiete, Hunderttausende von Bürgern und zahlreiche Produktionsstätten radioaktiv verstrahlen und außer Gefecht setzen, während Sachverständige aller Disziplinen bereits die zu erwartenden Spätfolgen für das lebendige und tote Inventar des Standorts sowie den Rest des Globus hochrechnen.

Die Zerstörung von Land und Leuten in einem Ausmaß, wie es sonst nur Kriege fertigbringen, das macht verantwortungsbewusste Führer nationaler Wirtschaftsstandorte mit Ambitionen in der Weltmarktkonkurrenz hellhörig. Nicht humanistische Skrupel greifen da um sich, Fukushima macht Eindruck auf das Gros der Staaten, weil sie sich und ihre ökonomische Basis für ihre Selbstbehauptung in Ansehung der nuklearen Katastrophe in Japan auch durch ihr heimisches ziviles Atomarsenal auf neue Weise gefährdet sehen. Aber der Vorgang macht bei den Meisten auch nicht Eindruck genug, als dass ein Ausstieg aus der zivilen Nukleartechnik erwogen würde. Großbetreiber von Atomanlagen wie die USA, Frankreich oder China bekennen sich im Schatten des japanischen Super-GAUs zum weiteren Ausbau der Kernenergie, weil sie diese Branche zum unverzichtbaren Bestandteil ihres nationalen Inventars rechnen.

In Deutschland dagegen sind andere Töne laut geworden. Jeder will nun wissen, wie gefährlich Kernkraftwerke doch sind, insbesondere und vorneweg die Bundesregierung. Acht sogenannte „Schrottmeiler“ gehen sofort vom Netz. Dieselben Anlagen, die gestern noch bei der Laufzeitverlängerung als sicherer und absolut verantwortbarer Beitrag zu unser aller Versorgung galten, werden heute als brandgefährliches und nicht länger hinzunehmendes Katastrophenpotenzial abgeschaltet. Aus der neu eingetretenen Lage und ihrer Bewertung macht die Bundesregierung ein Aufbruchprogramm. Eine „Energiewende“ soll den kompletten Ausstieg aus der zivilen Atomtechnik zügig voranbringen und Deutschland mit einer neuen Energiebasis ausrüsten. Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf das immense Risiko, das sich diese Nation leistet und ihrer Gesellschaft mit der Atomtechnik auferlegt hat. Bedingungslos ist der proklamierte Umstieg auf regenerative Energien freilich nicht. Die Kanzlerin ist da deutlich genug. Erst wenn und insofern der wirtschaftliche Nutzen aus Windrädern und Solarzellen mindestens dem bisherigen Beitrag der Atomindustrie dazu gleichkommt, kann eine deutsche Regierung den Atomausstieg verantworten. Bis dahin müssen selbstverständlich die Kernkraftwerke weiterlaufen, die nicht dem Moratorium zum Opfer gefallen sind. Und mit diesem Verweis auf die Bedingungen, unter denen eine Risikoquelle mittelfristig für verzichtbar erklärt wird, wird auch der Zweck kenntlich, für den sie in Betrieb genommen worden ist. Alle energiepolitischen Entscheidungen, Zumutung wie Neubewertung von Risiken, haben ein entscheidendes Kriterium: die Konkurrenzfähigkeit der Nation. Und wenn die auch noch wie ein Sachzwang präsentiert wird, dem jedes Risikokalkül oder „Umdenken“ Rechnung tragen muss, weil sonst – na, was wohl! – die Arbeitsplätze gefährdet sind, zeigt das nur, wie absolut und unverhandelbar der politische Wille zum nationalen Konkurrenzerfolg ist.

1. Energie- und Stromversorgung im Kapitalismus

Energie ist wie fast alles im Kapitalismus eine Ware, und der Bedarf, an dem große Konzerne verdienen, ist umfassend. Ohne elektrischen Strom, raffinierte Treibstoffe und Heizung läuft in der modernen Marktwirtschaft so gut wie nichts, weder ein zeitgemäßes Privatleben mit Zuganbindung und Internetzugang, noch eine öffentliche Verwaltung und Regierung, ganz zu schweigen von Produktion und Warentransport. Der Preis für Energie geht deshalb in jede private wie öffentliche Haushaltsrechnung ein und ist vor allen Dingen ein wichtiger Posten in jeder kapitalistischen Kostenkalkulation. Die Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen, die sich am Markt behaupten und wachsen wollen, und die Rate des erzielten Gewinns hat im Energiepreis ein wichtiges Datum. Und da die Konkurrenz nie schläft, sind Betriebe ständig damit befasst, durch Senkung des Kostpreises ihrer Waren den Wettbewerbern Marktanteile abzujagen, um ihr Kapital zu vermehren. Rationalisierung nennen sie das Verfahren, das durch die Investition in neue Maschinen Arbeiter und ihre Lohnkosten überflüssig macht, um die Stückzahl pro Arbeiter zu steigern und die Kost pro hergestelltem Stück zu senken. Sobald die Konkurrenz nachgezogen hat, wird die nächste Rationalisierungsrunde eingeläutet. Nicht ein irgendwie geartetes Versorgungsniveau der Gesellschaftsmitglieder, die Konkurrenz um Wachstum, die kapitalistische Unternehmen am Markt auf diese Weise mit- und gegeneinander betreiben, setzt den Maßstab für einen deshalb unaufhörlich steigenden Energiebedarf bei ihren Fabriken und Maschinen. Auch daran könnte man ablesen, wie wenig die frohe Botschaft stimmt, dass „zunehmender Wohlstand“ der Menschheit Ursache für das stetige Mehr an Energie ist, das ohne Atommeiler nicht zu decken sein soll. Der wachsende Energieeinsatz in der Produktion macht die Arbeit für die in den Werkshallen verbleibende Mannschaft nicht bequemer; was dank Maschinisierung leichter von der Hand geht, muss schneller und ausgiebiger getan werden. Und der entlassene Teil der Belegschaft genießt nicht seine Freiheit von der Arbeitshetze und ein komfortables Leben, sondern laboriert an seinem Einkommensverlust. Die Energie ist zwar mehr geworden, die Lebensqualität für viele aber eher weniger. Wohlstand in dem Sinne ist das alles nicht.

Unter dem Strich ist die Ware Energie in der Marktwirtschaft nicht nur ein unverzichtbarer Grundstoff für die private wie öffentliche Konsumtion und Geschäftsmittel der Energiekonzerne. Sie bestimmt mit ihrem Preis in erheblichem Umfang die Kostpreise aller anderen Unternehmen, damit die durchschnittliche Gewinnrate und das Wachstum der gesamten Wirtschaft eines Standorts. Das macht die Besonderheit der Ware Energie aus, deren Bewirtschaftung der Staat deshalb auch nicht einfach dem Geschäftssinn freier Unternehmer überlässt.

Dem Geschäft der Energiegiganten, im Wesentlichen die vier Großkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW, gibt der Staat einen Versorgungsauftrag mit auf den Weg. Weil das Funktionieren des gesamten Wirtschaftslebens an Bereitstellung und Preis der Energie maßgeblich hängt, soll diese flächendeckend, sicher und billig verfügbar gemacht werden. Das ist anspruchsvoll, aber für den Verwalter eines kapitalistischen Standorts sachgerecht. Flächendeckend soll der Strom auch noch in entlegene Winkel der Nation fließen, damit Gelände und Menschen auch dort für das Wachstum eingespannt werden können. Und diese Größe verträgt keine elektrischen „black outs“, die Produktionsziffern und Aktienindizes in den Keller befördern, sodass es auf eine kontinuierliche, für alle Bedarfe ausreichende und sichere Bereitstellung enorm ankommt. Billig muss der Saft aus der Steckdose dazu auch noch sein, weil dieser Kostenblock in der Bilanz der gesamten Unternehmerschaft auf heimischem Boden nicht nur über deren Gewinnrate, sondern insbesondere auch über ihre Konkurrenzchancen gegenüber der auswärtigen Geschäftswelt anderer Nationen mit entscheidet.

Damit alle diese Berechnungen aufgehen, tut der Staat das Seinige hinzu. Wo der Erschließungsaufwand und die beschränkte Kaufkraft in entlegenen Regionen der Gewinnkalkulation der Konzerne entgegenstehen, hilft die Politik mit Subventionen, sodass beides zur Deckung kommt, die politisch gewollte Versorgung und der private Profit. Und damit erfolgsverwöhnte Großkonzerne über die Kalkulation stolzer Preise nicht die verlangte Billigkeit des Stroms für den Rest der Geschäftswelt aus den Augen verlieren, müssen sie ihre Preisgestaltung mit einer staatlichen Behörde absprechen und genehmigen lassen.

2. Imperialistische Energiepolitik und ihr Autarkie-Ideal: Kernkraftwerke als Säule im Energiemix

Ein Land, das seine Geschäftswelt auf diese Weise mit Energie versorgt, kennzeichnet und behandelt sein Gelände und Inventar als eine national umgrenzte Anlagesphäre von Kapital neben anderen, die allesamt darum konkurrieren, möglichst viel des Weltgeschäfts auf sich zu ziehen und daran zu verdienen. Die zusammengefasste Wirtschaftskraft eines ganzen Landes, die sich in nationalen Wachtumsraten ausdrückt und mit denen anderer Länder vergleicht, will nicht nur am Weltmarkt verdienen, sondern den Anteil am Weltgeschäft vergrößern, also gegen andere wachsen.

In diesem dauernden ökonomischen Kräftemessen für nationale Wachstumserfolge gegen den Rest der Welt spielt die Energieinfrastruktur eines Landes eine herausragende Rolle. Sie entscheidet über die verlässliche und billige Verfügbarkeit von Energie in jeder Form, also über eine unverzichtbare Waffe im Kampf um den Weltmarkt. Die großen Wirtschaftsmächte tragen daher ihre Konkurrenz nicht nur mit, sondern auch um Energie aus. Auch die Lieferländer wollen mit ihrem Stoff verdienen, nicht dienen. Man versteht also, warum Staaten auf keinen Fall von einer Energiequelle abhängig sein wollen, schon gar nicht von einer auswärtigen. Sie wissen ja um den Gegensatz, in dem sie zu ihren diversen nationalen Kooperationspartnern stehen. Einen Ausfall bei der Energiezufuhr, eine untragbare Verteuerung oder gar Erpressung beim Preis kann und will sich keine Nation leisten. Diversifizierung ist also das erste Gebot. Neben den konkurrenzlos günstigen Energieträgern Öl und Gas, die aus Afrika, Arabien oder der Nordsee herangeschafft werden, ist die Kohle im Gebrauch, die längst nicht mehr nur aus den wenigen verbliebenen heimischen Stollen, sondern aus südamerikanischen und osteuropäischen Bergwerken herangeführt wird, weil das billiger ist.

Diese Anspruchshaltung der großen Nationen zur Befriedigung ihres Energiehungers hat sich mit Kernkraftwerken ein wuchtiges neues Instrument geschaffen, das ihnen völlig neue Freiheiten in ihrer weltumspannenden Konkurrenz mit und um Energie bietet. Die Leistungsbilanz der Atommeiler als neuer Säule im Energiemix kann sich jedenfalls sehen lassen. Forschung und Entwicklung entsprechend staatlich subventioniert, versorgen die atomaren Wasserverdampfer die heimische Geschäftswelt mit billigem Strom. Und zwar ohne den imperialistischen Nachteil der fossilen auswärtigen Alternativen. Eine Nation, die sich in den Besitz weniger Kilogramm Uran bringt und die Technik der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe beherrscht oder Zugang dazu hat, verfügt über eine neue autarke Energiequelle. Der geschlossene Brennstoffkreislauf fabriziert aus einer geringen Ausgangsmenge Uran eine sehr dehnbare Energiemenge. Die Abhängigkeit von auswärtigen Lieferanten, die Unwägbarkeiten langer Transportwege für Öl und Gas, auch durch umstrittene oder umkämpfte Territorien, sind gehörig gemindert. Allerdings zielt das neu gewonnene Stück Autarkie gar nicht auf eine selbstgenügsame Beschränkung auf eine rein heimische Energiegewinnung. Atomkraftwerke sollen Öl, Gas und Kohle nicht ersetzen, sondern machtvoll ergänzen. So gewinnt der Standort nämlich neue Hebel bei der Konkurrenz um auswärtige Energieträger, die unverdrossen weitergeht. Mit der Kernkraft mindert sich allerdings die Angewiesenheit der Abnehmer auf Öl und Gas in fremder Hand. Statt einem Preisdruck der Lieferanten zu unterliegen, können souverän kalkulierende Abnehmer diesen Preisdruck selber ausüben, weil sie reichlich Alternativen haben und damit die Verkäuferseite unter Zugzwang setzen. Der Mix an Energie erlaubt es sogar, sich einen wechselnden Mix an Lieferanten zuzulegen, je nach deren Fähigkeit und Willigkeit bei der Erfüllung von Ansprüchen an Qualität und Preis ihres Produktes. Schlussendlich sind aus den genannten Gründen Atomkraftwerke Exportschlager erster Güte. Nicht nur die preisgünstige Gewinnung der Energie, die Verkäuflichkeit der Quelle macht die Staaten und ihre Geschäftswelt noch einmal reicher.

So haben alle großen kapitalistischen Mächte auch mit Hilfe der zivil genutzten Kernspaltung dafür gesorgt, dass die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern unter fremdem Boden nie zu einem wirksamen Erpressungsverhältnis gegen sie selbst ausarten konnte, während die Besitzer und Verkäufer des Stoffes an ihrer bleibenden Abhängigkeit vom Verkauf dieser Ware laborieren. Letztere sind bis heute auch in ihrer Namensgebung als „Ölstaat“ oder „Transitland“ für Gas auf ihre Funktion für eine Dienstleistung an fremdem Kapitalwachstum reduziert, das sich auf den Standorten der ausdrücklich auch so genannten „Weltwirtschaftsmächte“ abspielt.

Bliebe noch ein letzter Posten nachzutragen, ohne den die Leistungsbilanz der zivilen Kernkraftnutzung nicht vollständig wäre. Ihre staatlichen Nutzer werden darüber nicht nur reicher, sondern im Prinzip auch stärker. Wer Herr über die „friedliche Nutzung der Kernenergie“ ist und Atomkraftwerke mit einem souveränen Brennstoffkreislauf betreibt, hat auch alle nötigen Werkzeuge für die Herstellung der Atombombe in der Hand. Das ist ein Machtzuwachs, den jeder Staat zu schätzen weiß, bei missliebigen Konkurrenten also um jeden Preis verhindern will. Iran steht am Pranger und unter einem Sanktionsregime, nicht weil es wie Frankreich oder Israel Atombomben tatsächlich fabriziert, sondern an einem geschlossenen Brennstoffkreislauf für seine nach dem internationalen Reglement sogar legale Atomindustrie arbeitet. Aber das eine taugt eben für das andere und verschafft auch solchen Staaten einen Machtzuwachs, die den Bau der Bombe aktuell nicht vollziehen. Schon die bloße Fähigkeit dazu erheischt Respekt in einer Welt konkurrierender staatlicher Gewaltapparate, und deshalb taugt selbst der Verzicht auf deren Umsetzung dazu, politische Preise einzufordern.

Insbesondere auf diesen „dual use“ der Atomenergie richten Kritiker aus den Reihen der „Internationalen Ärzte für die Verhinderung des Atomkrieges (IPPNW) warnend ihr Augenmerk: Atomkraftwerke sind Türöffner für Atombomben! (Süddeutsche Zeitung, 23.4.2011) Das stimmt, einerseits. Andererseits: Der Tonfall der Warnung an die Adresse von Staaten, sie mögen einer Ausuferung der zivilen Kernspaltung ins Militärische Einhalt gebieten, ist ein Hohn. Niemand anders als diese Gewaltapparate selbst haben Bedarf an nuklearen Sprengkörpern. Und es ist ein Witz im Hinblick auf den historischen Werdegang. Es war eben umgekehrt: Atombomben waren der Türöffner für Atomkraftwerke. Das ist nicht ohne Folgen geblieben.

3. Staat und Atomenergie: Besonderheiten ziviler Nukleartechnik und ihre politische Betreuung

Verbraucher in einer modernen Marktwirtschaft sind an einiges gewöhnt und hartgesotten. In ihrem rastlosen Einsatz für Arbeitsplätze und, so viel Zeit muss sein, einen kleinen Gewinn, hantieren Industrie und Handel täglich mit gefährlichen oder giftigen Stoffen, die sie in ihren Produkten profitbringend verarbeiten. Antibiotika und Tiermehl im Fleisch oder Formaldehyd in Textilien rufen dann den Staat auf den Plan, um das Gröbste in Sachen BSE oder Krebs zu vermeiden. Mit Grenzwerten hält er die Geschäftswelt dazu an, die mit der kapitalistischen Nutzung von Mensch und Natur verbundene Beschädigung in Grenzen zu halten, damit beides für das Wachstum nutzbar bleibt.

Bei der Atomenergie ist die Sache umgekehrt gelaufen. Nicht risikobereite Geschäftsleute oder eine mafiöse Atomlobby haben sich am Atomkern zu schaffen gemacht, der Staat selbst hat Atommeiler in seine Marktwirtschaft per Dekret eingeführt. Bei den Atommächten als „dual use“ der militärischen Kernspaltung, über die sie bereits verfügten. Lediglich die Kriegsverlierer Deutschland und Japan mussten sich einen Seiteneinstieg in die friedliche Nutzung der Kernenergie von den Siegermächten genehmigen lassen. Mitten im Zweiten Weltkrieg erforschen Physiker die Kernspaltung mit einem so durchschlagenden Erfolg, dass auch naturwissenschaftliche Laien angesichts der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki aus dem Staunen nicht herauskommen. Fasziniert von der gewaltigen Energie, mit der Atombomben Großstädte des Feindes und Millionen Einwohner in einem Schlag vernichten, fragen sich verantwortungsbewusste Politiker, ob sich diese Energie nicht auch jenseits des militärischen Kräftemessens für die ökonomische Konkurrenz der Nationen aufbereiten ließe.

Naturwissenschaftler haben dieser rhetorischen Frage den Auftrag entnommen und ihn im Namen des technischen und zivilisatorischen Fortschritts wie immer prompt erledigt. Ja, es geht, derselbe Naturvorgang, der sich in der Atombombe Geltung verschafft, kann auch als Wasserkocher für die Stromerzeugung technisch hergerichtet werden. Dazu wird angereichertes Uran mit einem dreiprozentigen Anteil von spaltbarem U-235 zu Brennstäben verarbeitet, in denen Neutronen eine im Unterschied zur Bombe kontrollierte Kettenreaktion auslösen. Die zwei bis drei Neutronen, die bei jeder Spaltung frei werden, müssen dazu einerseits reduziert werden, damit die Kettenreaktion nicht exponentiell wächst, andererseits zumindest in thermischen Reaktoren heruntergebremst werden, damit die Spaltung schwerer Atomkerne überhaupt zustande kommt. Das lässt sich über sogenannte Moderatoren wie Graphit oder Wasser und Neutronenabsorbern wie Cadmium oder Bor auch einrichten. Die frei werdende Energie erhitzt Wasser, das als Dampf über Turbinen für die Stromerzeugung geleitet wird. Neben diesem Wunschergebnis steht als erste Nebenwirkung fest, dass der einwandfreie Reaktorbetrieb große Mengen an Strahlung freisetzt, die über Kühlwasser- und Dampfaustritt ihren Weg ins Freie finden. Diese Strahlung ist mit der Kernspaltung untrennbar verbunden, hochgradig schädlich und kaum wirksam abschirmbar.

Was an Aus- oder Störfällen wie bei jeder anderen Maschine auch auftreten kann, fasst sich in einer langen „Störfallliste“ zusammen, die allerdings nicht wie bei anderen Maschinen von Ingenieuren oder Herstellern, sondern der Bundesregierung höchstselbst verfasst ist.[1] Kühlmittelverlust, Beschädigung der Brennelemente, Leckagen im Not- und Nachkühlsystem, anlageninterne Explosionen, Erdbeben – auf alles hat die Ingenieurskunst auf Geheiß des Staates eine Antwort zu finden. Also wird es gemacht, und auch der „größte anzunehmende Unfall“, der GAU, wird dabei nicht ausgelassen. Er nimmt seinen Auftakt beim Bruch einer Hauptkühlmittelleitung, führt in den gebräuchlichen Leichtwasserreaktoren zur schlagartigen Verdampfung und Freisetzung des radioaktiven Wassers und unterbricht die notwendige Kühlung der Brennelemente. Die Schnellabschaltung, der sofortige Einschuss von Cadmiumstäben und der Zusatz von Bor und anderen „Neutronengiften“ soll die Kettenreaktion abbrechen und eine weitere Erhitzung des Inventars vermeiden. Diese Schnellabschaltung ist angeblich selbst in Fukushima gelungen.[2] Die Lösung dieses Problems eröffnet ein neues. Nicht die Kettenreaktion, sondern die erhebliche Nachwärme durch die entstandenen Spaltprodukte in den Brennstäben kann nun nicht mehr abgeführt werden. Also braucht es Notkühlsysteme mit Hochdruckpumpen, die extrem schnell gegen den enormen Dampfdruck im Reaktor Wasser zur Kühlung einspeisen. Geschieht dies nicht rechtzeitig oder unzureichend, führt die weitere Aufheizung der Brennstäbe durch die Reaktion mit Wasser erst zu Dampfexplosionen, die das Reaktorgebäude sprengen, bis schließlich nach wenigen Minuten und Temperaturen über 3000 Grad Celsiuas die Brennstäbe zerschmelzen. Dieser Vorgang, wenn er einmal begonnen hat, ist nicht mehr aufzuhalten. Das gesamte radioaktive Material durchdringt den Reaktordruckbehälter und alles, was diesen sonst noch als „Containment“ aus Beton und Stahl umschließt. Aus dem GAU ist ein Super-GAU geworden.[3] Die Folgen müssen hier nicht ausgemalt werden, weil sie hinreichend bekannt sind.

Dass sich der nukleare Wasserkocher, den die Ingenieure zu einem High-Tech-Kraftwerk ausgestaltet haben, aus der atomaren Bombe und der dort so prächtig ausgenutzten Kernspaltung herleitet, sieht man dem Werkzeug an. Bei einem Atomkraftwerk ist die allererste Voraussetzung, dass der ganze Prozess, bevor er überhaupt starten kann, hermetisch von der Umwelt abgeriegelt wird. Die weithin sichtbaren gewaltigen Containments aus Beton und Stahl müssen die Atommeiler einsperren, bevor überhaupt das erste Quäntchen Energie gewonnen werden kann. Ohne diese Vorkehrung wäre der in Gang gesetzte Prozess und der technische Apparat, in dem er wirkt, eine Katastrophe. Fukushima gibt aktuell einen Eindruck davon, was es heißt, einen Reaktor im Freien zu betreiben. Bevor es aber zur Havarie kommt, ist bereits der so genannte „störungsfreie Normalbetrieb“ mit einer permanenten radioaktiven Verstrahlung von Mensch und Umwelt verbunden. Und dieser Vorgang findet keineswegs sein Ende, wenn Atomkraftwerke am Ende ihrer Lebensdauer stillgelegt werden. Das zeigt die bis heute nicht gelöste Frage der „Entsorgung“. Das Atomkraftwerk hat nämlich die Eigenart, dass nach Beendigung des Gebrauchs und der Stilllegung des Werkzeugs der darin ausgenutzte Naturvorgang namens Kernspaltung keineswegs stillgelegt ist, sondern eine auf Jahrhunderte fortwirkende Quelle von Schädigungen gravierender Art darstellt, die durch nichts und niemanden unschädlich gemacht werden kann. Der verbleibende Abfall besteht nicht nur aus den Spaltprodukten, die aus dem Brennstoff selbst entstehen. Die Neutronen- und Gammastrahlung verwandelt praktisch das gesamte Bau- und Betriebsmaterial des Reaktors zu radioaktiven Substanzen oder kontaminiert es damit.

Dass der kapitalistische Gebrauch der Technik Mensch und Umwelt schädigt, ist kein Privileg der Atomkraftwerke. Das besorgen täglich auch die üblichen Verdächtigen aus dem Branchenverzeichnis, von der Agrar- über die Chemie- bis zur Pharmaindustrie. Aber die Schadensklasse, in die Kernkraftwerke vorstoßen, ist schon eine Nummer für sich, die vielleicht noch von den Kollegen aus der Abteilung Mikrobiologie oder Gentechnik erreicht werden kann. Die Beherrschung dieses nuklearen Werkzeugs, das der Staat bei der naturwissenschaftlichen Zunft in Auftrag gegeben hat, überlässt er deswegen auch keine Sekunde dem freien Forschergeist oder gar Geschäftssinn von Betreibern. Hier liegt der marktwirtschaftliche Sonderfall vor, dass der Staat sich die Hoheit über den gesamten technischen Ablauf in einem industriellen Prozess vorbehält. Politisch definierte konstruktive Merkmale und Störfallmaßnahmen sind einzuhalten und abzuarbeiten. Der einwandfreie Normalbetrieb, auf den diese Sorgfalt zielt, ist gewusstermaßen mit einer gehörigen Freisetzung von radioaktiver Strahlenbelastung verbunden. Auch das regelt der Staat penibel mit seiner Strahlenschutzverordnung, die nicht vor Strahlung, sondern die Strahlung schützt, die mit dem Normalbetrieb unausweichlich verbunden ist – nämlich vor etwaigen gerichtlichen Einsprüchen der Betroffenen, die um ihre Gesundheit bangen. Zulässige Strahlenmengen werden also gesetzlich festgelegt, je nach Körperteil und Funktion der Betroffenen abgestuft. Für Keimdrüsen muss die Dosis niedriger ausfallen als für andere Körperteile. Ein Standortverwalter will schließlich auch noch brauchbaren Nachwuchs fürs Volk. Bei Kernkraftarbeitern muss sie natürlich höher als bei Anwohnern sein, weil sonst niemand im Aktivitätszentrum des Meilers die Arbeit verrichten könnte, die von ihm verlangt wird. Für allfällige zusätzliche Emissionen durch radioaktive Dampf- und Druckentlastung bei Störfällen werden dann die Dosisgrenzwerte nach staatlichem Ermessen erhöht.[4] Die Katastrophe, die keiner will, wird selbstverständlich eingeplant, weil sie auf der Lauer liegt. Katastrophenschutzpläne sind der letzte Meilenstein der gesamtstaatlichen Fürsorge für die Nuklearindustrie, die er in Auftrag gegeben hat. Und über die Entsorgung wird zumindest seit über vierzig Jahren nachgedacht. Aber damit ist die Sache noch nicht zu Ende.

4. Reaktorsicherheit und betriebliche Rentabilität – eine politische Güterabwägung

Das nukleare Gesamtkunstwerk, das ihm die Ingenieure hingestellt haben, will der Staat gar nicht in eigener Regie betreiben. Es soll sich als Profitquelle in der Hand von privaten Geschäftsleuten bewähren und billigen Strom für das Kapital des gesamten Standorts liefern.

Damit das überhaupt geht, übernimmt der Staat als erstes, was ansonsten bei großen Konzernen die Abteilung Forschung und Entwicklung zu leisten hat. Die Finanzierung dieser Aufwendungen aus der Staatskasse ist die erste große Vorleistung. Die andere Großtat vollzieht sich am anderen Ende der nuklearen „Wertschöpfungskette“. Die Entsorgung, ursprünglich nach dem Atomgesetz eine vom Betreiber nachzuweisende Leistung für eine Betriebsgenehmigung, nimmt der Staat auf seine Kappe. Auch er weiß zwar immer noch nicht, wohin mit dem vielen radioaktiven Müll. Aber der Sorge hat er sich vorerst entledigt, indem er seiner Bevölkerung eine neue auflädt. Nach einer Novelle des Atomgesetzes gilt es bis auf Weiteres als Entsorgungsersatz, wenn Kraftwerke ihre verbrauchten Brennstäbe in Abklingbecken vor ihre Meiler stellen. Manches andere wandert in die Asse oder andere sogenannte „Zwischenlager“.

Damit wäre die Kostenseite privater Konzerne aus der Energiebranche schon einmal erheblich entlastet. Bleibt natürlich noch die Frage nach dem Umgang mit Störfällen, die der Staat ja immerhin so ernst nimmt, dass er sich selbst die Hoheit über deren Definition und Gegenmaßnahmen vorbehält. Im Grundsatz verfügt er, dass bei einem bestimmten Störfall eine Sicherheitseinrichtung des Kraftwerks wirksam werden muss, die die Auswirkungen unterhalb einer Schwelle hält, die durch Gesetze und Verordnungen jeweils festgelegt wird.[5] Natürlich darf diese Schwelle und die daraus resultierende Gegenmaßnahme nicht so beschaffen sein, dass der technische und finanzielle Aufwand für ihre Realisierung den Reaktorbetrieb unrentabel macht. Und umgekehrt ist bei gewissen, vor allen Dingen „externen“ Störfällen, zu beachten, wie wahrscheinlich überhaupt ihr Eintritt innerhalb der Lebensdauer eines Reaktors ist, damit der etwaige statistisch durchschnittliche Schadensfall die finanziellen Aufwendungen für seine Abwehr rechtfertigt. Vor dieser Kalkulation sieht ein Rohrbruch schon anders aus als ein Flugzeugabsturz auf einen Reaktor oder ein Erdbeben. Aber auch hier lassen sich statistische Durchschnittsschadenswerte für die Lebensdauer eines Reaktors ansetzen, sodass man in der Kategorie des Risikos beide Seiten zusammen führt: Das Risiko ist das Produkt aus Schadensgröße und Eintrittswahrscheinlichkeit. Und damit rechnen die Fachleute aus Politik und Atomindustrie im eigentlichen Wortsinn.

Überlegungen dieser Art wollen Sicherheit nicht statt, sondern für Rentabilität, die deswegen nicht durch überbordende Sicherheitskosten zerstört werden darf. Das hat zu einer bemerkenswerten logischen Umkehrung geführt: Es wird nicht aus einem Schadensfall auf die nötige Gegenmaßnahme und den dafür technisch und finanziell nötigen Aufwand geschlossen. Umgekehrt, es wird festgelegt, welchen Sicherheitsaufwand man dem rentablen Betrieb zumuten will, sodass daraus die Unfallszenarien erschlossen werden, für die der Reaktor überhaupt ausgelegt sein muss. Seitdem kennt die Fachwelt den Terminus „Störfall“ oder „Auslegungsstörfall“, der streng von einem „Unfall“ geschieden wird. Ein „Störfall“ liegt per definitionem dann vor, wenn die Anlage mit Sicherheitsmaßnahmen für seine Entschärfung ausgelegt sein muss. Schadensfälle, für die sicherheitstechnische Maßnahmen nicht verlangt und durchgeführt werden, heißen „Unfälle“.[6]

Die Grenze zwischen „Störfall“ und „Unfall“, abzuwendenden und hinzunehmenden Risiken, folgt nicht einem physikalischen, sondern einem staatlichen Gesetz, das sich flexibel der jeweiligen Bedürfnislage der Nation anpassen kann. Der Reaktor in Fukushima ist ein aktuelles Lehrstück in dieser Frage. Der japanische Staat lässt ein halbes Hundert Reaktoren in sein erd- und seebebengefährdetes Territorium setzen. Das Reaktorgebäude von Tepco wird für Beben kleiner 6,5 auf einer ausdrücklich so genannten nach oben offenen Richterskala ausgelegt. Gebebt hat die Erde mit Stärke größer 9. Fundamente und Containments waren für Tsunamis bis zu sechs Metern Wellenhöhe ausgelegt. Zwanzig Meter sind angelandet. Das ist weder ein Versehen noch sträfliche Nachlässigkeit, sondern das praktische Ergebnis der oben skizzierten Berechnung. Aus dieser staatlichen Abwägung zwischen abzuwendendem „Störfall“ und hinzunehmendem „Unfall“ ergibt sich im übrigen auch das merkwürdige Nebeneinander bei den verschiedenen Generationen deutscher Kraftwerke. Was bei älteren AKW mangels belastbarem Berstschutz ein Unfall ist, etwa der Absturz eines Kleinflugzeugs ins Reaktorgebäude, ist bei neueren Typen zu einem zu beherrschenden Störfall hochdefiniert, der eine entsprechend dicke Betonkuppel verlangt. Selbst der Übergang eines Reaktors in die nukleare Katastrophe wird noch nach diesem Muster bearbeitet. Der „größte anzunehmende Unfall“, der GAU, war zu Beginn der zivilen Atomära Inbegriff für das im Wortsinn größte Desaster, nämlich die Kernschmelze eines Reaktors, die das Containment durchdringt und das gesamte radioaktive Material in die Umwelt ergießt. Ganz im Sinne des „Auslegungsstörfalls“ wurde dann der GAU herunterdefiniert zum größten Unfall, den ein Kraftwerk noch „beherrschen“ muss: Immer größere Containments sollen den Übertritt der kompletten Kernschmelze in die Umwelt abfangen. Der Fortgang des Desasters ist damit natürlich nicht aus der Welt, wird aber eben als nicht zu beherrschende Katastrophe eingestuft und bereichert seitdem die deutsche Sprache um einen Super-Superlativ namens Super-GAU. Der kann soeben in Fukushima besichtigt werden.

So erklärt sich, ganz am Rande, auch noch, warum Nuklearexperten bei der Kommentierung der japanischen Havarie zu zwei gegensätzlichen Beurteilungen über deren Ablauf kommen, die dennoch beide zutreffend sind. Während der ehemalige Vorsitzende der Deutschen Reaktorsicherheitskommission, Hahn, in sein Handbuch schaut und dem Störfall einen eindeutig „planmäßigen Verlauf“ bescheinigt,[7] resignieren seine Kollegen bald darauf und berichten, dass weder die ausufernde Havarie noch die dramatischen, improvisierten Rettungsversuche in irgendeinem Reaktorhandbuch verzeichnet sind. Beide haben Recht. Der GAU ist eben in einen Super-GAU übergegangen, für den weder ein Reaktor noch ein Handbuch gerüstet sein muss und wohl auch nicht sein kann.

Als Prinzip dieser staatlich beauftragten Unterscheidungskünste am zivilen Nuklearbetrieb halten wir so viel fest: Um den rentablen Betrieb von Atomkraftwerken sicherzustellen, scheidet der Gesetzgeber zwischen zu beachtenden Risiken, die von der Betreiberfirma durch sicherheitstechnische Maßnahmen beherrscht werden müssen, und solchen, die jedenfalls für den Betreiber und seine Kalkulation unbeachtlich, also vernachlässigbar sind und keine Vorkehrungen erfordern. Beachtung finden diese aussortierten, für die Betreiberfirma irrelevanten Risiken dann aber gleichwohl. Sie werden politisch sorgsam registriert und abgeheftet unter der Rubrik „Restrisiko“.

5. Das „Restrisiko“: keine Philosophie des Zufalls, sondern eine polit-ökonomische Kalkulationsgröße für den Standort

Das „Restrisiko“ ist nicht das, wofür es oft ausgegeben und gehalten wird. Politik und Öffentlichkeit haben zur Verteidigung der Atomenergie gern das Bild vom Menschen bemüht, der sich gegenüber den Kräften der Natur und Technik stets und überall unvermeidlichen Risiken ausgesetzt sieht, die trotz aller Vorsichtsmaßnahmen leider unabwendbar sind. Dem einen fällt der Blitzschlag ein, der ihn leider nicht beim Scheißen traf. Dem anderen gefällt der Autounfall, den doch auch keiner gewollt hat. Und unter diese philosophische Betrachtung über die Rolle des unvermeidlichen Zufalls im Leben möchte man natürlich auch gern die Atomkraftwerke stellen, wenn man sie gegen Einwände verteidigen will. Das ist nicht in Ordnung. Erstens ist nämlich gar nicht der Mensch das Subjekt, das sich diese Dinger ausgesucht und hingestellt hat. Politiker und Industrielle haben ihr Projekt in den Anfangstagen der Atomindustrie sogar gegen den Widerstand sehr vieler Menschen durchsetzen müssen, die als Anti-AKW-Bewegung unterwegs waren und „die Straße“ hießen, auf die ein verantwortungsbewusster Politiker nicht hören muss. Zweitens ist die Gefahr, die von Kernkraftwerken ausgeht, keine der Natur. Auf sich gestellt, hat die diese Strahlenquelle gar nicht fabriziert. Es handelt sich um zweckmäßig umgeformte Natur, Technik eben. Leider ist der Zweck, dem diese Technik dient, für die Menschen nicht bekömmlich, weil er nicht ihnen, sondern dem kapitalistischen Wachstum nutzen soll. Und drittens kann man sich den Vergleich mit dem allgegenwärtigen Zufall schon deshalb schenken, weil an Fukushima bestenfalls Ort und Zeitpunkt des Erdbebens zufällig waren. Alles, was dann an radioaktiver Katastrophe folgt, gehorcht einer Notwendigkeit, wie sie im Störfallhandbuch der Betreiber sogar antizipiert ist und in Harrisburg oder Tschernobyl auch ohne zufällige externe Naturereignisse ihren Lauf genommen hat.

Gegner der Atomenergie haben die andere semantische Nuance des Begriffs „Restrisiko“ herausgehört, die von den Ideologen der Gegenseite auch gern in beschwichtigender Absicht in Anschlag gebracht wird, auch wenn diese Töne nach Fukushima leiser werden. Danach ist das in Rede stehende Ding extrem klein, bestenfalls noch ein Rest von Risiko, dem man eigentlich nur noch den Status einer Möglichkeit, nicht aber Wirklichkeit zuweisen kann. Gegen die Möglichkeit haben die Kritiker auf der Wirklichkeit beharrt und deswegen das „Restrisiko“ notorisch in Gänsefüßchen gesetzt wegen ihrer Botschaft: Von wegen Rest! Das Risiko ist gar nicht so unmöglich, wie behauptet! Deswegen sehen sie sich jetzt auch durch Fukushima bestätigt.

Dieser philosophisch inspirierte Streit um Leben und Zufall, Möglichkeit und Wirklichkeit von Risiken, geht an der Sache vollständig vorbei, die mit der Kategorie Restrisiko wirklich staatlich gefasst und bearbeitet wird. Um den rentablen Betrieb von Atomkraftwerken sicherzustellen, definiert der Staat eine Liste von Risiken, gegen die jeder Betreiber ein Set von Sicherheitsmaßnahmen vorhalten muss. Weil der Sicherheitsaufwand aber die Rentabilität nicht verunmöglichen darf, scheidet er einen Rest von Risiken aus diesem Katalog aus. Sie betreffen, nicht nur, aber vornehmlich, große, extern ausgelöste Unfälle durch Flugzeugabstürze, Erdbeben oder terroristische Einwirkung sowie Kühlmittelleitungsbrüche mit gravierenden Konsequenzen. Diese zweite Kategorie von Risiken heißt nach diesem Auswahlverfahren zurecht Restrisiko. Der Staat zerlegt die Welt nicht in einen Real- und Imaginärteil, hier die real existierenden und zu beherrschenden Risiken, dort die imaginären, eigentlich unmöglichen Schadensfälle. Beide Abteilungen, das Risiko wie das Restrisiko, sind real und haben ihre polit-ökonomische Bedeutung. Verharmlosung beim Terminus Restrisiko ist höchstens das Handwerk von Ideologen, das bei der Durchsetzung des Atomzirkus gegenüber einer widerspenstigen Bevölkerung seine Rolle spielt. In der Sache verfährt der Staat ganz anders und deutlich härter. Er nimmt das Restrisiko bitter ernst.

Die politische Kalkulation der Atomenergiegewinnung bewegt sich nämlich in einem konfliktträchtigen Dreieck: Rentabilität der Atombranche, gesamtnationales Wachstum, Lasten des Restrisikos für den Standort. Erstens soll die Atomindustrie mit ihrer Stromproduktion Gewinn machen; der Sicherheitsaufwand wird daher dosiert und von Restrisiken freigestellt. Zweitens muss der billige Atomstrom das Wachstum des ganzen Standorts in der Weltmarktkonkurrenz voranbringen. Drittens ist dafür die Last des Restrisikos vom Standort und der ganzen Gesellschaft zu tragen. Natürlich steigert ein verminderter Sicherheitsstandard für Atomkraftwerke deren Rentabilität und befördert auch noch das nationale Gesamtwachstum. Aber die dadurch gestiegenen Lasten in der Abteilung Restrisiko können den Wachstumserfolg nicht nur zunichte machen, sondern Beschädigungen weit größerer Natur anrichten. Siehe Fukushima.

Um in diesem Entscheidungstrilemma eine echte Abwägung zustande zu bringen, müssen die in Rede stehenden Größen überhaupt gegeneinander aufzuwiegen, also von gleicher Einheit und messbar sein. Und zwar in der Maßeinheit, auf die es in unserer Marktwirtschaft einzig und allein ankommt, in Geld. Beim betrieblichen Gewinn und den nationalen Wachstumsziffern gibt es da nichts nachzuholen, weil dort von Haus aus so gerechnet wird. Beim Restrisiko aber will der Staat eine Vermessung haben und bekommt sie von verantwortungsbewussten Fachleuten im interdisziplinären Zusammenhang auch geliefert.[8] Schäden beim natürlichen und toten Inventar durch eine Kernkraft-Havarie wie Grundwasserverseuchung, Produktionsverluste oder Unbrauchbarmachung von Landesteilen summieren sich mit den Auswirkungen auf das lebendige Inventar, die sich in Krebskranken und –toten sowie Gendefekten künftiger Generationen niederschlagen. Dies alles wird finanziell in Wachstumseinbußen übersetzt, der auslösende Unfall mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit versehen – und schon ist selbst ein Super-GAU fachmännisch vermessen. Die von der Bundesregierung beauftragte Studie „Abschätzung der Schäden durch einen so genannten Super-GAU“ kommt zu dem Ergebnis,

„dass beim Super-GAU eines Reaktors vom Biblis-Typ Schäden von annähernd 10,7 Billionen Mark entstehen können. Weil ein solcher Unfall rein rechnerisch in Deutschland nur einmal in 1666 Jahren zu erwarten ist, beläuft sich der jährliche Schadenserwartungswert auf 6,42 Milliarden Mark oder 4,3 Pfennig je Kilowattstunde Atomstrom.“ [9]

Damit hat die Restrisikolast nicht nur einen Namen, sondern auch die Kennziffer, auf die es dem Standortverwalter ankommt.

Freilich macht sich kein Souverän zum Knecht dieses Zahlenwerkes. Ignorieren will die Restrisikolast kein Staat dieser Welt. Dafür ist der Zuschnitt dieses Risikos zu gewaltig, mit dem nicht nur Wachstumseinbrüche, sondern gleich der Verlust des nationalen Rangplatzes eines Staates in der ökonomischen und politischen Konkurrenz der Weltmächte droht. Akzeptieren als das letzte Wort über die ehrgeizigen Projekte, die sich ein Staat vornimmt, will das aber auch keine Nation. Also werden die ökonomischen Ziffern über nuklear angetriebenes Wachstum und Lasten des Restriskos politisch bewertet und ins Verhältnis gesetzt zu den politischen Zielen, die ein Standortverwalter verfolgt. Japan, als Inselreich ohne nennenswerte Energieträger extrem verwundbar und im letzten Weltkrieg Opfer eines US-Energieembargos, hat nicht nur seine ökonomische, sondern auch seine politische nationale Selbstbehauptung aus diesem Grund mit der Atomkraft verknüpft. Das außergewöhnlich hohe Erdbebenrisiko hat daran nichts geändert, weil die nationale Risikobereitschaft über manches Hindernis hinweg hilft.

Aber auch dann will eine Nation wissen, worauf sie sich mit ihrem Atomprogramm einlässt und worüber sie sich womöglich hinwegsetzt. Darüber gibt das von den Regierungen selbst in Auftrag gegebene Zahlentableau Auskunft, das die Entscheidung einer Regierung nicht bestimmt, aber als Grundlage und Kalkulationsposten in sie eingeht. Manche Größen wie etwa die Eintrittswahrscheinlichkeit von Havarien oder Erdbeben einer bestimmten Güteklasse sind Schätzgrößen, werden daher auch von der Risikobereitschaft eingefärbt und gehen als neue Parameter in die Berechnung des Risikos ein.[10]

In jedem Fall aber gilt: Was die Politik auf diesem Weg als tragbares Restrisiko definiert und hochrechnen lässt, haben die Gesellschaft und ihre Bürger zu tragen. Das ist amtlich.[11]

6. Nach Fukushima: „Umdenken“ und „Energiewende“

Nicht nur Deutschland, alle staatlichen Nutzer ziviler Nukleartechnik sind vom Super-GAU in Japan beeindruckt, und alle ziehen sie Konsequenzen, wenn auch nicht alle die gleichen. Sie verdanken sich nicht irgendwie gearteten humanistischen Bedenken, sondern folgen aus der nüchternen Berechnung und Zielsetzung, mit der Atomreaktoren auf den diversen Standorten betrieben werden. Die Katastrophe von Fukushima zeigt in ihrem ungeheuren, noch gar nicht endgültig absehbaren Ausmaß, dass die Kategorie „Restrisiko“ in allen bisher gültigen polit-ökonomischen Rechnungen der Nationen womöglich zu klein angesetzt, der erwartbare Schaden für den Standort und sein Wachstum unter den jetzt gültigen Bedingungen also größer als veranschlagt ist. Ein Land wie Japan muss nicht nur die Folgekosten des Super-GAU ökonomisch verkraften, das Land verliert darüber womöglich seinen politischen Status als Weltwirtschafts- und pazifische Großmacht.

Das gebietet eine Überprüfung: Welche Posten aus der Abteilung Restrisikolast für die Nation können ausgegliedert und der Abteilung der von jedem AKW-Betreiber zu beherrschenden Risiken zugeschlagen werden, ohne die Rentabilität ihres Betriebs gleich zu verunmöglichen? Für die Wachstumsansprüche der USA oder für den Bedarf Chinas bei der Erschließung riesiger Landesteile als industrielle Akkumulationszentren steht die Fortschreibung der zivilen Atomenergienutzung außer Frage, wird deswegen aber auch nach Fukushima mit einigen neuen Sicherheitsstandards konfrontiert.[12] Im Wesentlichen kürzen sie sich auf die Fahndung nach vergleichsweise erdbebensicheren Standorten zusammen, und wo diese geologische Eigenschaft nicht zu haben ist, werden neue Anforderungen an Fundament- und Containmentstärken in von Erdbeben gefährdeten Zonen gestellt.

Deutschland fährt einerseits genau dieselbe Strategie. Die alten „Schrottmeiler“ waren als „Gelddruckmaschinen“ ein Genuss für Kommerz und Politik. Jetzt werden sie als zu große Last in der Abteilung Restrisiko erst einmal vorläufig und dann vielleicht dauerhaft abgeschaltet. Jede Nachrüstung der Altgeräte wäre ökonomisch sinnlos. Bei anderen Meilern werden Sicherheitsstandards überprüft, vielleicht auch verschärft. Andererseits fällt Deutschland gehörig aus dem Rahmen. Hier will das „Umdenken“ schon seit längerer Zeit mehr sein als das Bemühen, die Anwendung der katastrophalen Nukleartechnik auf neue polit-ökonomische Füße zu stellen. Eine komplette „Energiewende“ steht auf der Agenda,[13] und durch Fukushima ist das Vorhaben enorm befeuert worden. Das gewaltige Risiko, das der deutsche Standortverwalter seiner Gesellschaft mit dem AKW-Betrieb aufgeladen hat, erfreut sich einer neuen Bewertung und Gewichtung justament seit dem Zeitpunkt, als die deutsche Industrie mit ihrer Entwicklung regenerativer Energietechnik die Option auf eine energiepolitische Alternative in die Welt gebracht hat. Deutschland, schon heute einer der Weltmarktführer bei den Renewables Wind und Sonne, ein Land, das im Unterschied etwa zu Frankreich nicht stolze 80 %, sondern etwa 20 % seiner elektrischen Energie aus der Kernspaltung gewinnt, traut sich zu, mittelfristig eine komplett neue Energiebasis mit einem fünfzigprozentigen Anteil von Wind- und Solarenergie hinzustellen und darüber das nukleare Restrisiko loszuwerden.

Was Windparks und Sonnenkollektoren für den Standort so attraktiv macht, ist zunächst der Umstand, dass das energiegetriebene nationale Wachstum von der Verfügung über materielle Energieträger, die auch noch im Wesentlichen unter dem Boden fremder Mächte liegen, weitgehend befreit wird. Wind und Sonne gibt es als Gratiskraft der Natur, Energiegewinnung wird hier zum reinen Werk einer Industrie, die ohne Bodenschätze wie Öl, Gas oder Uran auskommt. Das heimische atomare Restrisiko entfällt damit auch. Insofern kommt die grüne High-Tech dem Ideal der Energie-Autarkie noch ein gutes Stück näher als die dafür so geschätzten Atomkraftwerke. Allerdings reicht das polit-ökonomische Anspruchsniveau in Sachen Energiewende sehr viel weiter und ist zugleich hoch spekulativ.

Die aktuellen Marktführer in der deutschen Energiewirtschaft sollen darüber nämlich nicht nur einen rasanten Geschäftsaufschwung hinlegen, der dem ganzen Standort billige Energie verfügbar macht, sondern darüber hinaus den Weltmarkt mit dem Technologie-Export bei Renewables besetzen und zu einem mehr oder weniger exklusiven Geschäftserfolg für deutsche Energiegiganten und ihren Standort machen. Das ist nicht nur wirtschaftlich viel verlangt und eine hoch gesteckte spekulative Erwartung an den eigenen Konkurrenzerfolg, sondern auch politisch verwegen. Für die heimische ökonomische Rechnung bei der Energiegewinnung aus Wind- und Sonnenkraft kann ein Staat, der das Kommando über das tote und lebendige Inventar seines Geländes führt, natürlich viel tun. Die großen Energiekonzerne jammern gern und laut über die Kosten der Energiewende und meinen damit die Investitionen, die sie in ihre neuen Profitquellen stecken und die sachlich aus Windparks, neuen Leitungsnetzen und Energiespeichern bestehen. Die Klage der Großindustriellen wird nicht verlacht, sondern vom Standortverwalter und seinem Umweltminister bedient. Und zwar so, dass der Mann mit der Verteuerung der Energiepreise den kleinen Verbrauchern die Kosten erhöht und sie zu ihrer Investition in eine Zukunftstechnologie beglückwünscht, die gar nicht sie, sondern die Großkonzerne vornehmen. Und zwar mit dem Geld, das Röttgen den Verbrauchern abknöpft, um es als Subvention an die Industrie weiterzureichen.

Mit dieser staatlichen Kommandogewalt hapert es ein wenig an anderer Stelle, und auch das verleiht dem ambitionierten Projekt seine spekulative Note. Auf dem Weltmarkt hat es der Staat mit seinesgleichen und deren jeweiliger Geschäftswelt zu tun. Mit einem Kommando allein läuft unter souveränen Standortverwaltern nichts, mit Angeboten und Erpressungsmanövern viel. Mit dem Klimaschutzprojekt hat die deutsche Regierung alles daran gesetzt, die restliche Staatenwelt auf eine Umstellung ihrer Energiebasis weg vom Kohlendioxid unter einem verbindlichen CO2-Regime zu verpflichten, um sie zu Großabnehmern deutscher regenerativer Energietechnik zu machen. Das ist von den maßgeblichen Kooperationspartnern scharf zurückgewiesen worden. Mit Fukushima unternimmt Deutschland einen neuen Anlauf, Partner in der Weltmarktkonkurrenz nach seinem Bild zu formen. Diesmal nicht unter Beschwörung der Klimakatastrophe, sondern unter Benutzung der Nuklearkatastrophe in Japan. Dafür hat der ausrangierte Schwabenfürst Öttinger in seiner Eigenschaft als EU-Kommissar einen europaweiten Stresstest für Kernkraftwerke konzipiert, von dem sich die deutsche Bundesregierung in der Hauptsache eines verspricht: Die Checkliste aus deutscher Feder soll bei der Überprüfung auswärtiger Atommeiler nicht nur sicherheitstechnischen Nachrüstungsbedarf ermitteln, sondern möglichst auch angesichts der damit verbundenen Kosten einen Umrüstungsbedarf bei den EU-Partnern befördern. Eben hin zu größeren Anteilen regenerativer Energie im nationalen Energiemix, der dann bevorzugt von deutschen Exporteuren gewinnbringend zu bedienen wäre. Das hat heftigen Widerstand bei den Atommächten England und Frankreich ausgelöst, so dass der nukleare Stresstest mittlerweile auf eine einzige Größe zusammengeschrumpft ist, die Überprüfung der Erdbebensicherheit. Der Wille des Umweltministers, seine Partner weiter unter Druck zu setzen, ist darüber nicht erlahmt, im Gegenteil.

Unwägbarkeiten dieser Art heizen derweil die heimische Diskussion darüber an, ob nicht die Abschaltung des atomaren Restrisikos ein nationales Risiko viel größeren Ausmaßes heraufbeschwört. Gerät nicht das höchste aller Ziele dadurch in Gefahr, dass man es durch den Ausstieg aus der Atomenergie von nuklearen Risiken und Schäden freistellen will? Das nationale Wachstum und die Konkurrenzfähigkeit des ganzen Standortes jedenfalls sind nicht zweifelsfrei durch eine Energiewende gesichert, wenn europäische Partner bei und nach dem energiepolitischen Umstieg Deutschlands womöglich seinen Markt mit Atomenergie und –technologie überschwemmen, statt dass umgekehrt deutsche Windkraft und die Anlagenbauer den Weltmarkt okkupieren.

Kalkulationen und Strategien dieser Art verraten, wie bedingt untragbar das atomare Restrisiko für die politisch Verantwortlichen ist, dem sich Deutschland mit seiner Energiewende neu stellt. Als untragbar gilt die zivile Nuklearkatastrophe erst dann und nur unter der Bedingung, dass eine Energiealternative für die hoch gesteckten Wachstumsansprüche der Nation verfügbar ist, die mindestens dieselbe Leistung dafür erbringt wie die Atomindustrie. Dann, ja nur dann zieht ein Staat wie Deutschland den Verzicht auf die hochgradig gefährliche Nukleartechnik in Erwägung. Nicht sofort. Aber in zehn bis zwanzig Jahren, wenn alles soweit ist.

[1] Handbuch Kernenergie, S. 612.

[2] Dass dieser Wasserkocher nicht wie eine Atombombe explodieren kann, obwohl er denselben Naturprozess ausnutzt, rechnen die Konstrukteure ihrem Produkt als „inhärente Sicherheit“ hoch an. Eine atomare Explosion ist physikalisch tatsächlich ausgeschlossen, eine „nukleare Exkursion“ mit einem zeitweiligen Anstieg von Kettenreaktion und Temperatur dagegen nicht. Die Hitze und die damit verbundene Neutronenbeschleunigung brächte die Kettenreaktion zwar bald zum Erliegen, aber die Überhitzung, Beschädigung und Zerschmelzung des radioaktiven Inventars hätte gravierende Folgen, die unbedingt verhindert werden müssen. Deshalb die Schnellabschaltung. Was die Überhitzung bis dahin alles an Beschädigungen am Inventar angerichtet hat, fließt in die Störfallliste ein.

[3] Vorausschauende Ingenieure haben jede Etappe des Vorgangs durchleuchtet und wissen entweder, was zu tun ist, oder worauf man sich einzustellen hat, weil nichts mehr zu machen ist: Die Häufigkeit nicht beherrschter Transienten wird hauptsächlich durch Ausfälle der Wärmeabfuhr über die Sekundärseite der Dampferzeuger bestimmt. Typisch für diese Abläufe sind zunächst langsame Zustandsänderungen im Primärsystem, die erst nach längerer Zeit zu einer unzureichenden Kühlung des Kerns führen. Diese Zeitspanne kann genutzt werden, um mit anlageninternen Notmaßnahmen ein Kernschmelzen zu verhindern. (...) Im Verlauf der Kernschmelze treten verschiedene Phänomene auf. Wenn Schmelze in Kontakt mit Wasser gelangt, kann durch die schlagartige Verdampfung des Wassers eine Druckwelle ausgelöst werden. Ein solcher Vorgang wird als Dampfexplosion bezeichnet. (...) Bei Kernschmelzen unter hohem Druck kommt es sehr rasch zum Versagen des Reaktordruckbehälters. (...) Unmittelbar nach dem Durchschmelzen des Reaktordruckbehälters dringt die Schmelze hauptsächlich nach unten in das Betonfundament vor. (...) Auch wenn die Schmelze geflutet wird, kann nach derzeitigem Wissensstand das weitere Vordringen der Schmelzfront im Betonfundament nicht verhindert werden. (Handbuch Kernenergie, S. 661 ff.)

[4] Nachzulesen in der aktuellen Strahlenschutzverornung: § 36 regelt die diversen Schutzbereiche, § 46 legt Dosiswerte für die Bevölkerung fest, in § 49 genehmigt sich der Staat die Erhöhung seiner Grenzen im Störfall. Eine frühe Erläuterung der Strahlenschutzkommission (BAnz Nr. 212, 1977) stellt klar, dass Dosisgrenzwerte nicht vor Krankheit schützen: Bei der Festsetzung der Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung ist man davon ausgegangen, dass die Zahl der induzierten Krebskrankheiten und Mutationen proportional der applizierten Dosis ist und dass kein Schwellenwert der Strahlenwirkung besteht.

[5] Die 1983 erlassene Leitlinie zur Auslegung von Kernreaktoren (Druckwassertyp) definiert im einzelnen unter Abstützung auf bestimmte Annahmen die in Betracht zu ziehenden Störfälle und nennt die Randbedingungen, unter denen die Auslegung der konkreten Anlage gegen diese Störfälle als ausreichend anzusehen ist. (Handbuch der Kernenergie, S. 673)

[6] Begrifflich ist in diesem Zusammenhang klarzustellen: Störfälle liegen vor, wenn vom Normalbetrieb abweichende Anlagenzustände (...) durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen beherrscht werden. Unfälle liegen dagegen bei Ereignisabläufen vor, die infolge fehlender Sicherheitseinrichtungen nicht beherrscht werden. Gegen diese braucht die Anlage nicht ausgelegt zu werden... (Handbuch Kernenergie, S. 673)

[7] Im Spiegel in der Woche eins nach Fukushima

[8] Die erste umfassende Risikostudie wurde 1975 in den USA veröffentlicht: Reactor Safety Study – An Assessment on Accident Risks in US Commercial Power Plants, WASH 1400. Auf dieser Grundlage beauftragte die deutsche Regierung die „Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke“, deren Phase B 1989 abgeschlossen wurde. Seitdem wurden von Bund und Land weitere Risikostudien beauftragt. Für das Land Schleswig-Holstein analysierte das Öko-Institut Darmstadt die Folgen eines schweren Reaktorunfalls in Krümmel (www.zukunftslobby.de). Für den Bund verfasste die Prognos AG 1992 die Studie „Abschätzung der Schäden durch einen sogenannten Super-GAU“ (dieselbe Internet-Site).

[9] www.zukunftslobby.de. Die bislang unveröffentliche Studie im Regierungsauftrag „Abschätzung der Schäden durch einen sogenannten Super-GAU“ ist hier in Auszügen publiziert. Autoren sind H.J. Ewers und K. Rennings, Universität Münster. Hier kann man lernen, wie kaputtes Humankapital in Kapital umzurechnen geht: Bei der Bewertung von Gesundheitsschäden wendet Hohmeyer die Humankapital-Methode an. Er berechnet für einen Krebstod Produktionsverluste von 20 Erwerbsjahren a 50 000 DM, also eine Summe von einer Million DM. Ein nicht tödlich verlaufender Krebsfall kostet die Volkswirtschaft nach seinen Annahmen eine halbe Million DM. Noch genauer wollte es das Land Schleswig-Holstein für sein Kraftwerk Krümmel wissen und lässt die Zahl der Krebstoten mit und ohne Regen hochrechnen: Es unterscheiden sich die Szenarien nach der Niederschlagssituation. Ein Szenario berechnet die Unfallfolgen mit Regen, ein anderes die Folgen ohne Regen. (...) Dann summieren sich die somatischen Spätfolgen (nur Todesfälle) innerhalb des Untersuchungsgebietes auf 112.314 Todesfälle im Szenario mit Regen und auf 14.068 Fälle im Szenario ohne Regen. (a.a.O.)

[10] So erklärt sich die Spreizung der Ergebnisse bei diversen Studien zum selben Sachverhalt. Davon lebt die Hohmeyer-Voß-Kontroverse zur Berechnung der Super-GAU-Wirkungen auf den Strompreis: Auf die in dieser Zeitperiode erzeugten Kilowattstunden umgerechnet, ermittelt Hohmeyer externe Kosten pro kWh zwischen 1,2 und 12 Pfennig/kWh. Eine andere Studie unter Leitung von A. Voß kommt dagegen nur auf einen Gesamtschaden eines schweren Reaktorunfalls, der zwischen 0,008 und 0,07 Pfennig/kWh liegt (Voß et.al. 1990). Ein Teil dieser Differenzen ist auf die Annahme unterschiedlicher Unfallwahrscheinlichkeiten zurückzuführen. (www.zukunftslobby.de)

[11] Ungewissheiten jenseits der Schwelle praktischer Vernunft haben ihre Ursache in den Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens; sie sind unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen. (Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1978, SZ, 16.3.2011) Mit den Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens lassen wir an dieser Stelle Juristen und Philosophen allein, halten aber für unsere Leser so viel fest: Die praktische Vernunft, an der sich das hinzunehmende Restrisiko ebenso entscheidet, wie die Frage, wer es zu tragen hat, ist der Staat.

[12] Um die wachsende Nachfrage des Marktes zu befriedigen, wollen immer mehr Provinzen Kernkraftwerke bauen. Nach der atomaren Katastrophe in Japan wird der Bauboom in China jedoch gedämpft und der Sicherheitsstandard erhöht werden. Für die langfristige Entwicklung der Kernindustrie in China ist das nur von Vorteil. www.german.beijingreview.com

[13] Alles Nötige über die Windungen und Wendungen des Einstiegs in die erneuerbaren Energien findet sich in Atomkraft im nationalen Energiemix – eine Waffe in der imperialistischen Staatenkonkurrenz in Gegenstandpunkt 4-10. Die Rolle des Klimaschutzes bei diesem Unterfangen behandelt Der Kampf der Nationen um die globale Energiewende, ihre Erträge und ihre Geschäftsordnung wird grundsätzlich: Weltklimagipfel „gescheitert“ in Gegenstandpunkt 1-10.