0. Die Eigenart der Geschäfte, durch die sich Geldinstitute als kapitalistische Unternehmen bewähren – ihr Wirken gehorcht ihrer eigenen Gewinnrechnung, zielt auf kontinuierliche Steigerung von Umsatz und Überschüssen –, wird kaum gewürdigt. Das liegt an der Wertschätzung der Dienste, die das Finanzgewerbe am Funktionieren der Marktwirtschaft erbringt: Ihm verdanken „die Märkte“ die Geldversorgung, die Unternehmen aller Geschäftszweige ihre Ausstattung mit Kapital. Die Finanzgeschäfte verhelfen ihren Betreibern offenbar nicht nur zu ansehnlichen Bilanzen; sie befähigen sie zur Erledigung zentraler Aufgaben im marktwirtschaftlichen Gefüge. Der profitable Handel mit Geld und Kredit ist unerlässliche Bedingung und Hebel des kapitalistischen Wachstums, der Mehrung von Geldreichtum. Er begründet die Macht des Geldkapitals über die ökonomischen Leistungen in allen Abteilungen der Marktwirtschaft, was der Finanzbranche nicht erst in der Krise eine besondere staatliche Fürsorge sichert.
1. Als Gesetzgeber betreut die politische Gewalt das private Interesse von Banken etc. wie dasjenige anderer Unternehmen auch. Zugleich kommt die Bedeutung dieser Geschäfte für das Funktionieren des gesamten Wirtschaftens zur Geltung: Ihre in der Krise populär gewordene „Systemrelevanz“ geht ein in die fällige Kunst der Ermächtigung zu kreditschöpferischen Werken und der Beschränkung der diesbezüglichen Freiheiten.
2. Für den Staat als Verwalter eines Haushalts ist das kapitalistische Wachstum die Quelle für die Finanzmittel, mit denen die politische Herrschaft bezahlt wird. Das Regieren ist auf die Pflege marktwirtschaftlichen Erfolgs gerichtet, und an diesem Ziel gemessen gerät ausgerechnet der effektive Einsatz der Staatsgewalt zur Kost. Deren Bedarf, über Steuern und Schulden finanziert, ist Gegenstand kontinuierlicher Güterabwägungen, die unter demokratischen Umständen zu Rechtfertigungs-Schauspielen entarten. Sie führen freilich noch immer zur kapitalismusgemäßen Ausstattung der Staatsfinanzen: Die Finanzabteilung der Wirtschaft ist das Instrument der Staatswirtschaft, worunter das Geldwesen jedoch nicht leidet, sondern durch seine in Anspruch genommenen Dienste wieder einmal an Macht gewinnt.
3. Dem Ziel, nicht als Belastung des kapitalistischen Wachstums zu wirken, sich vielmehr als Förderer gedeihlichen Wirtschaftens zu bewähren, verschreibt sich der Staat in besonderen Geschäftsbereichen: Mit Steuer- und Wirtschafts-, Konjunktur- und Geldpolitik unternimmt er den Versuch, das nationale Wirtschaftswachstum auf Erfolgskurs zu steuern. Dabei gelangt er zu Kosten-Nutzen-Rechnungen eigener Art. Deren praktische Umsetzung erfolgt über die Inanspruchnahme des Finanzgewerbes, kreuzt sich dauernd mit Haushaltsfragen, erschließt den Banken neue Geschäfte – und macht endgültig klar, wie es um das Verhältnis zwischen Staatsgewalt und Finanzgeschäft steht.
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