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GegenStandpunkt 1-09
Enteignungspläne im Fall Hypo Real Estate:
Steuerzahler vs. Aktionäre – Geistesverwirrung & Streit um das
Rettungsübernahmegesetz
Nachdem der krisenhafte Geschäftsbetrieb der HRE als Großfinancier und
weltgrößter Pfandbriefemittent nur mehr mittels stets wachsender
Staatszuschüsse und -garantien aufrecht erhalten werden kann, ein
Konkurs aber wegen der erwarteten Folgen für das Finanzsystem –
„Tsunami“, „Springflut“, „apokalyptisch“ (Katastrophenlyrik der SZ,
20.2.09, stellvertr. für alle) – nicht in Frage kommt, beschließt die
Regierung, wenn sie schon zahlt, schnellstmöglich auch das Anschaffen
in dem bankrotten Laden zu übernehmen. Durch die Übernahme eines
beherrschenden Aktienanteils soll der systemrelevanten Bank die Bonität
eines Staatsinstitutes und damit wieder Zugang zum dringend benötigten
Kredit auf den einschlägigen Märkten verschafft werden. Das soll
entweder durch den möglichst billigen Aufkauf der weitgehend
entwerteten Aktien seitens des staatlichen Rettungsfonds Soffin
geschehen, oder durch eine Kapitalerhöhung, die, verbunden mit
zweckdienlichen Änderungen des Gesellschaftsrechts, die Altaktionäre
ohne Mitwirkungs- und Bezugsrechte in eine bedeutungslose
Stimmenminderheit verwandelt. Oder am Ende, wenn das alles nichts hilft
oder dem Staatsfonds zu teuer wird, als „ultima ratio“ und „nachrangig
gegenüber milderen Mitteln“ (Präambel, Buchst. A,
Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz), durch ein eilig
vorbereitetes Enteignungsgesetz. Die grundgesetzlich vorgeschriebene
Entschädigung der enteigneten Aktionäre, der Größte von ihnen ein
amerikanischer Investor mit ca. 24 % der Anteile, könnte dann zum
niedrigen Zeitwert der Aktien erfolgen.
Die Dramatik des Anlasses wie auch die grundgut-systemverträgliche
gesetzgeberische Absicht sollen – neben den Beteuerungen der
Gesetzesmacher – auch im Titel des Teils des Paragrafenwerkes deutlich
zum Ausdruck kommen, in dem das Verfahren der Enteignung geregelt ist –
Rettungsübernahmegesetz – und in der Befristung des
Enteignungsbeschlusses bis 30. Juni 2009 (§ 6 Abs. 1 RettungsG)
*
Die öffentliche Erregung, die diese Pläne hervorrufen, ist beachtlich:
Obwohl es sich bei dem Gegenstand der evtl. Enteignungsaktion nur um
einen längst „wertlosen Misthaufen“ (SZ, 23.2.) handeln soll und der
ganze Betrieb „keine drei Euro wert ist, geschweige denn die Aktie die
drei Euro, die die Aktionäre verlangen“ (SZ, 20.2.), brechen
Wirtschaftskreise in und außerhalb der CDU, organisierter Mittelstand,
Industrie und Arbeitgeber samt FDP in vielstimmiges Entsetzen aus über
den „Tabubruch“, den „Wahnsinn“ und „Verrat“ (süddeutsche.de, 19.2.),
den das Enteignungsgesetz möglicherweise Wirklichkeit werden lässt.
Die Pro-Fraktion, mit einer starken agitatorischen Bastion in der
SZ-Redaktion, macht sich mit Argumenten grundsätzlichen Kalibers stark
für den Gesetzentwurf der Regierung: Mit ihrem bodenlosen
Geschäftsmodell als „Schuldenverteil- und Schuldenmach-Bank“ ging es
der HRE stets nur darum, „möglichst viel Geld auszuleihen, um wieder
viel Geld verleihen zu können“, so dass sie am Ende als „Pleitebank
Deutschland gefährdet.“ (Kister, SZ, 20.2.) Auch wenn man den Redakteur
Kister gerne fragen würde, wie viele Banken er kennt, die jemals ein
anderes Geschäftsmodell gepflegt haben – was zählt, ist der Vorwurf
durch Misserfolg zum nationalen Risiko und damit verdientermaßen zum
Gegenstand staatlicher Korrekturaktionen geworden zu sein. Ein
rechtskundiger Kollege erkennt dabei nicht nur auf ein Recht, sondern
sogar auf eine Pflicht zur Enteignung „aus vorangegangenem Tun, ... um
dem Steuerzahler für seine vielen Milliarden das bisschen an Gegenwert
zu geben, das noch da ist.“ (Prantl, SZ, süddeutsche.de, 15.2.) Der
Kumpel aus der Wirtschaftsredaktion, naturgemäß weniger mit Rechts-
dafür mehr mit wirtschaftlichen Erfolgsfragen befasst, segnet die
Argumentation auch aus der Sicht seines Ressorts so entschieden ab,
dass von dem inkriminierten E-Wort ohnehin kaum mehr etwas übrig
bleibt: Hier ist nämlich von einer Enteignung die Rede, „die eigentlich
keine ist ... Richtiger wäre wohl, dass die Regierung aus
gesamtwirtschaftlichen Erwägungen heraus ein Institut übernimmt, das
sie seit Monaten künstlich am Leben erhält, dessen Eigentümer sich ergo
als unfähig erwiesen haben ... Verstaatlichung damit sogar aus
marktwirtschaftlicher Sicht konsequent“ (Hulverscheidt, süddeutsche.de,
18.2.)
Der dergestalt blitzsauber begründete Standpunkt findet denn auch zu
einer klaren Handlungsanweisung: „Nicht einen Cent mehr“ (SZ, 21.2.)
als den „aktuellen Marktpreis“ sollte man dem US-Investor Flowers für
seine Aktien zahlen. In einer Abwägung zwischen dem – wenn auch nur in
„normalen Zeiten – ... legitimen und verständlichen“ Interesse „so viel
wie möglich aus seiner desaströsen Investition herauszuschlagen“ und
dem des „Steuerzahlers, der mit Milliardensummen ... etc.“, also „des
Staates und seiner Bürger“ (SZ, ebd.), zieht Flowers klar den Kürzeren.
Allerdings: Dass „ein Zwangszugriff auf die Aktien der HRE ... einen
anderen Rang“ hat, als die „kleine Enteignung ... widerborstiger
Bauern“ wegen eines Autobahnbaus, das wollen auch die öffentlichen
Anwälte der Steuerzahler und der Systemrettung nicht leugnen. Da
„greift der Staat ins Herz des Kapitalismus“, wenn auch „als Nothilfe“
und „nicht zur Systemveränderung“. (süddeutsche.de, 21.2.)
*
Das kann die Fraktion der Contras jedenfalls teilweise bestätigen: Sie
fühlen sich demonstrativ und stellvertretend für den ganzen deutschen
Kapitalismus durch die Enteignungspläne ans Herz gegriffen, in dem ihr
Interesse, aus jeder Investition so viel wie möglich herauszuschlagen,
auch und gerade wenn sie desaströs war, als subjektives Grundrecht
wohnt. Sie halten lautstark dafür, dass – egal wie gut die Absicht sein
mag – immer schon ein Stück Systemveränderung zum Schlechten in Gang
ist, wenn „volkswirtschaftliche Gründe“ ausreichen sollen, die
Heiligkeit des Eigentumsrechtes anzutasten. Eigentum wegzunehmen soll
plötzlich „marktwirtschaftlich konsequent“ sein? Und Eigennutz
systemschädlich, wo dessen Erfolge, als nationales Wachstum aggregiert,
schon immer der Ausweis seiner Gemeinnützigkeit waren? Das alles nur
wegen ein bisschen Krise?
So drohen also Anlegerschützer mit Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht, BDI und Arbeitgeberverbände befürchten die
„nachhaltige Zerstörung des Vertrauens von in- und ausländischen
Investoren in den Investitionsstandort Deutschland“ (Zeit online,
19.2.) Und die Lobbyisten des Kapitals in den Mittelstandsvereinen und
Wirtschaftsräten der CDU werden gleich ganz grundsätzlich. Enteignungen
„vergehen sich an den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft“,
dienen als „Vorwand für den Einzug der Staatswirtschaft“, sind ein
„ordnungspolitischer Tabubruch, der nicht mehr tragbar ist“ und ein
„Verrat am Profil der CDU“. Kurzum: Das Rettungsübernahmegesetz
„zerstört die Fundamente unserer freiheitlichen Ordnung“ (Div.
CDU-Stimmen, SZ, 19.2.)
Wenn also jetzt ein Gegensatz sein soll zwischen System- und
Eigentümerinteresse, dann, so das Ergebnis der Interessenabwägung im
Contra-Lager, um so schlechter für das erstere: Es muss doch allemal
ein Scheißsystem sein, das sich für seine Rettung am privaten Eigentum
vergreifen muss, ein anderes, als das, was sie wollen, ein falsches
jedenfalls und wert, dass es zugrunde geht!
Deswegen hat Westerwelle für die Kanzlerin aus den alten VEB-Provinzen
des Ostens einen „einfachen Lehrsatz“ parat, wie einen freiheitlichen
Trompetenstoß: „Enteignung ist Sozialismus!“ (Zeit online, ebd.) Und
das Lager der Befürworter des „Rettungsübernahmegesetzes“ kann nur mehr
verwundert den Kopf schütteln über die Radikalität der Kritiker: „Dabei
spielt die Frage, was eine Pleite für Folgen für das gesamte
Bankensystem hätte, für keinen eine herausgehobene Rolle.“ (SZ, 19.2.)
*
Dennoch sind tätliche Auseinandersetzungen zwischen den Lagern nicht zu
erhoffen. Die Anwälte und Aktivisten des Finanzkapitals sind zwar aus
voller Überzeugung so empört wie sie tun, weil sie wissen, dass ihre
freiheitlichen Grundsätze sich auch im vorliegenden Fall in Gewinn und
Verlust niederschlagen und das private Eigentum bei den allfälligen
Preisfragen erst so richtig spannend wird: Drei Euro pro Aktie bei
Übernahme durch den Soffin-Fonds, oder nur einszwanzig minus x als
Entschädigung bei Enteignung?! Das sind Alternativen, die das Blut
freier Bourgeois in Wallung bringen. Aber noch ist Hoffnung und der
Marsch der Investoren und Mittelständler aufs Parlament kann noch
warten: Schließlich kennt man seine Staatsgewalt als traditionell
befreundete politische Macht, die immerhin schon in grauer Vorzeit das
private Eigentum unwidersprechlich ins Recht gesetzt und bis zum
heutigen Tag ohne Rücksicht auf Verluste an Mensch und Material als
„elementares Grundrecht“ und „Werteentscheidung von besonderer
Bedeutung“ (BVerfGE 14,263) wacker verwaltet hat. Vielleicht kann man
ja noch mal reden: Wenn Enteignung nur die „ultissima ratio“
(Wirtschaftsminister Guttenberg) sein soll, dann lässt sich doch
vielleicht für den Staat „eine qualifizierte Mehrheit von 75 Prozent
bei der HRE“ auch anders erreichen. Auf eine Weise evtl., bei der „die
Aktionäre zwar entmündigt ... aber eben nicht enteignet“ würden (ein
‚Aktionärsschützer’, SZ, 19.2.)
Eben das hat sich ja auch das Rettungsübernahmegesetz vorgenommen: Es
haben ja weder die Gesetzesmacher noch die staatsbürgerlich
verantwortungsbewussten Parteigänger der Systemrettung – notfalls auch
durch Enteignung – vor, Anträge einzubringen, die auf den Widerruf der
Privatmacht des Eigentums über den Reichtum der Gesellschaft zielen.
Vielmehr soll diese Macht in der Krise in den Stand versetzt werden,
die Bilanzen des kapitalistischen Wachstums irgendwann wieder ins Plus
zu bringen. Vielleicht schafft es der Finanzminister ja, mit „milderen
Mitteln“ zu den Anteilen der HRE kommen, wenn das nicht zu teuer wird
für die staatlichen Schuldenverwaltung. Die bastelt ja mitten im
schönsten Billionenschwindel an Schuldenbremsen und hält fiskalische
Sparsamkeit sowie den Schutz des Steuerzahlers als ihre seriösen
Prinzipien so hoch, dass auch die dringend erwünschten Käufer von
Staatsanleihen sie gut sehen können. Bei soviel gemeinsamem Interesse
am Erfolg des nationalen Kapitalismus und seiner grundrechtlich
gerüsteten Privateigentümer gibt es sicher auch in Zukunft viel zu
streiten. Steuerzahler und Anleger, Systemretter und scharf rechnende
Investoren, Citoyens und Bourgeois, sind eben doch immer nur – ach! –
zwei Seelen in derselben Brust, resp. zwei Backen am selben Arsch.