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GegenStandpunkt 1-09
Kurzarbeit – die „große Chance, die Rezession relativ glimpflich zu
überstehen”
Seit Spätherbst kommt die Krise in der „Realwirtschaft“ an, brechen die
Verkaufsmärkte der Auto-, der Werkzeugmaschinen-, eigentlich aller
Industrien weg und die Auslastung der Fabriken geht zurück. Die
Bundesregierung, die die Banken rettet, rettet auch Arbeitsplätze und
hat dafür das passende Instrument parat: Arbeitsminister Scholz
verlängert die staatliche Erlaubnis, Kurzarbeitergeld zu beziehen, von
bisher 6 auf 18 Monate.
„Ohne die Möglichkeit, Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, hätten die
Betriebe bei einem massiven Auftragseinbruch nur die Möglichkeit, ihren
Mitarbeitern betriebsbedingt zu kündigen … Die Verlängerung der
Kurzarbeit ist ein sinnvolles Mittel, um Entlassungen soweit wie
möglich zu verhindern.” (Interview, FAZ, 2.12.2008).
Die sozialpolitische Wohltat hat eine Voraussetzung, die der Minister
auch benennt: Ihm ist wie jedem im Land völlig klar, was passiert, wenn
Aufträge schwinden und die Arbeit, die die Unternehmen gewinnbringend
einsetzen können, weniger wird. Sie geben den Schaden, der ihrer
Rendite droht, an ihre Beschäftigten weiter und wenden ihn dadurch ganz
oder teilweise von ihren Bilanzen ab: Sie schmeißen die Leute raus, die
nicht mehr zu hundert Prozent ausgelastet, d.h. bei der eingerichteten
Arbeitsdichte nicht mehr für die vereinbarten Stunden eingesetzt werden
können. Zum Entlassen, wenn es ihnen nützt, haben sie alles Recht und
das will ihnen der Arbeitsminister auch nicht nehmen, wenn er anbietet,
mit der Hilfe des Staates die ruinösen Wirkungen dieser Freiheit auf
die Arbeitskräfte ein Stück weit abzumildern. Denn es ist und bleibt
nur ein Angebot, das die Unternehmen ergreifen können, wenn sie sich
etwas davon versprechen.
*
Ehe sie auf das staatliche Angebot zurückgreifen, bisweilen auch
gleichzeitig und neben der Kurzarbeit, nutzen Unternehmen andere
Methoden zur Anpassung der bezahlten Arbeit an ihren schwindenden
Bedarf, so weit es geht, ohne zu dem Instrument der „betriebsbedingten
Kündigung“ Zuflucht zu nehmen, was mit gewissen Umständlichkeiten
verbunden ist:
Dafür gibt es ja Zeitarbeiter und befristet Beschäftigte. Die kann ein
Unternehmen, wenn es sie nicht mehr braucht und nicht mehr bezahlen
will, auf die Straße setzen, ohne überhaupt kündigen zu müssen. Wenn
sie arbeits- und erwerbslos werden, ist das „sozial verträglich“, denn
in den Arbeitsverträgen, die sie unterschrieben haben, steht ja schon
drin, dass sie nur als flexibles „Potenzial zur Personalanpassung”
(FAZ) eingestellt werden. Ein Drittel der Arbeitskräfte sind
mittlerweile keine fest angestellten Vollzeitbeschäftigten mehr; viele
von ihnen sind aus den Fabriken und Büros inzwischen wieder weg.
Als nächstes „Instrument” der Anpassung von Arbeitszeit und Lohn an den
abnehmenden Bedarf der Firmen bieten sich die aufgelaufenen
Arbeitszeitkonten der Belegschaften an. In den guten Zeiten, wo mit
möglichst geringen Lohnkosten möglichst rund um die Uhr Absatzchancen
genutzt wurden, hat man die Arbeitszeitkonten aufgefüllt: Für
geleistete Überstunden wurde kein Lohn, schon gleich kein
Überstundenlohn, bezahlt, sondern ein Zeit-Guthaben gebildet. Mit ihm
haben die Beschäftigten ihren Unternehmen einen zinsfreien Kredit in
der Höhe des nicht ausbezahlten Lohnes gegeben. In der Krise bewährt
sich das Arbeitszeitkonto noch einmal: Jetzt finanzieren die
„Kreditgeber“ durch Abschmelzen ihrer Konten die eigene
Unterbeschäftigung, und die Unternehmen zahlen im fortlaufenden
Monatslohn nur alte Schulden zurück.
Das erlaubt der moderne „Tarifvertrag Beschäftigungssicherung” auch in
Fällen, in denen der Einkommensverlust gar nicht mehr aus angesparten
Arbeitszeitkonten ausgeglichen werden kann. Bis auf 29 bezahlte Stunden
darf dem Vertrag zufolge die Wochenarbeitszeit ohne finanziellen
Ausgleich heruntergefahren werden, wenn das dem Betrieb dazu dient,
auch bei sinkender Produktion die bezahlten Stunden so intensiv und
profitabel zu nutzen wie eh und je. Gerade in der Krise, wo es weniger
zu tun gibt, geht es nicht an, dass die Arbeitskräfte für ihr Geld
weniger tun. Jetzt erst recht muss für jeden Euro Lohn ein Maximum an
Leistung erbracht werden.
*
Neben den Formen der Bewirtschaftung der Arbeitskraft, die die
Unternehmen alleine mit ihren Belegschaften ausmachen, oder wenn diese
Instrumente ausgereizt sind, kommt die staatliche Hilfe zur Abfederung
der Krisenfolgen für Arbeitnehmer zum Einsatz: die verlängerte
Kurzarbeit. Und worin besteht die großartige Hilfe für die von
Entlassung Bedrohten? In einer Hilfe für das Kapital! Seine Freiheit,
Risiken für den Gewinn durch die Verfügung über Lohn und Zeit seiner
Arbeitskräfte zu bewältigen, wird geschützt und erweitert dadurch, dass
der Staat die Wirkung dieses freien Verfügens auf das Einkommen der
Beschäftigten teilweise kompensiert. Damit Firmen Teile ihrer
Belegschaft auch bei schlechter Auslastung ihrer Arbeitsfähigkeit nicht
gleich auf die Straße setzen, befreit sie die Regierung von der
Pflicht, den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn bezahlen zu müssen.
Sie können Arbeitskräfte beschäftigt halten und dennoch nur für die
Wochenstunden bezahlen, die sie voll ausnutzen. Für die entfallenden
Stundenlöhne kommt die Arbeitslosenversicherung zu 60 % auf und sorgt
so dafür, dass Beschäftigte gekürzte Löhne, mit denen sie ihre
Rechnungen nicht mehr bezahlen können, doch irgendwie aushalten. Das
ist Sozialpolitik, wie sie leibt und lebt: Den Schaden, den die
unternehmerische Freiheit bei den Beschäftigten anrichtet, kompensiert
der Staat erstens bis zu einem gewissen Grad, zweitens zeitweilig und
drittens aus dem Geld, das das Kollektiv der Lohnabhängigen selbst in
diese Kasse eingezahlt hat.
Die national-moralische Soße zu dieser schäbigen Wohltat gibt’s
obendrein. Die Chefs der großen DAX-Unternehmen stellen ihre soziale
Verantwortung groß heraus. Sie haben ihre Belegschaften mit
Zeitarbeitern flexibel organisiert; sie wollen die Leute, die sie nicht
entlassen wollen, gar nicht entlassen, und nennen sie Stammbelegschaft.
Mit der haben sie „Beschäftigungssicherungsverträge“ abgeschlossen,
d.h. sie haben ihr gegen das windige Versprechen, auf Entlassungen bis
auf weiteres zu verzichten, Lohnverzicht abgehandelt. Jetzt bekennen
sie sich feierlich zu der Selbstverpflichtung, ihre Belegschaften
beschäftigt zu halten, und versprechen der Kanzlerin, betriebsbedingte
Kündigungen möglichst vermeiden und Kurzarbeit nutzen zu wollen – so
als ob sie da im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen Opfer
bringen würden. Prompt zeigt Bundespräsident Köhler, dass die
Unternehmerdemo angekommen ist: In seiner Weihnachtsansprache lobt er
die „neue Bereitschaft zum Miteinander in den Betrieben”. So sieht sie
aus, die nationale Solidarität in der Krise.