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Inhaltsverzeichnis
GegenStandpunkt 2-08
Verdi-Abschluss im Öffentlichen Dienst:
Sagenhafte 8 %
Verdi zeigt sich entschlossen, in dieser Tarifrunde den öffentlichen
Arbeitgebern einigen Widerstand entgegenzusetzen. Deren erstes
„Angebot“ einer Lohnerhöhung von 2,5 %, verbunden mit einer
Verlängerung der Arbeitszeit um 1,5 Stunden, weist Verdi-Chef Bsirske
als Betrugsversuch zurück: „Rosstäuscherei!
Das ist ein Angebot, bei dem die Beschäftigten noch Geld mitbringen
sollen, damit unter dem Strich die Lohnkosten der öffentlichen
Verwaltung gesenkt werden können.“ (SZ, 12.2.08) Seine Empörung
kommt ein wenig spät: Die Lohnkosten der öffentlichen Verwaltung sind
unter tatkräftiger Mitwirkung der Gewerkschaft schon längst gesenkt
worden, und das ist überhaupt
die Ausgangslage
der jetzigen Tarifrunde. Die Lohnkosten haben die Arbeitgeber dadurch
sehr effizient gesenkt, dass sie Lohnabhängige aus dem öffentlichen
Dienst entfernt haben – durch Outsourcing und Privatisierung: „Allein
2005 veräußerten die deutschen Städte und Gemeinden Vermögen für 5,7
Milliarden Euro ... von 2003 auf 2004 sind laut Statistischem Bundesamt
rund 61 000 kommunale Arbeitsplätze in die Privatwirtschaft
abgewandert.“ (Zeit, 22.6.06) Die „Privatwirtschaft“ hat den Städten
und Gemeinden die „öffentlichen Dienste“ gerne abgenommen, weil sie
sich damit erstens einen gesicherten Kundenstamm einkauft, aus dem sie
zweitens ordentliche Profite herauswirtschaften kann: Die „Entlastung
der öffentlichen Haushalte“ von Lohnkosten schlägt sich auf Seiten der
„Privatwirtschaft“ ja als Angebot von Arbeitskräften nieder, die von
vormaligen Lohnfesseln befreit sind und bei ihrem neuen Arbeitgeber als
Billigangebot antreten. Die öffentlichen Verwaltungen waren damit
Vorreiter bei der Senkung des nationalen Lohnniveaus und beteiligten
sich außerdem massiv an der Schaffung eben der Arbeitslosen, die sich
in allen Branchen für die Arbeitgeber so gut als erpresserisches
Argument gegen Lohnansprüche verwenden lassen.
Ihre innovative „Verschlankung“ halten die öffentlichen Arbeitgeber
ihren Bediensteten und der Gewerkschaft als Dauerdrohung vor Augen: Die
in den privatisierten Unternehmen durchgesetzten Löhne sind nun die
Messlatte für die „privilegierten“ Angehörigen des öffentlichen
Dienstes, sonst … Das hat den Arbeitgebern einen seit 2005 gültigen
Tarifvertrag namens TVÖD(1
eingetragen hat, der völlig neue
Verfahrensregelungen der Bezahlung und der Arbeitszeit enthält und den
sie im Verlauf des bis 2008 vereinbarten Tariffriedens zur Umwälzung
fast aller früheren Sitten der Arbeitsorganisation genutzt haben. Die
Erfolgsbilanz:
- Konkurrenzlos niedrige Einstiegsgehälter (ab 1.286 Euro) für
kostengünstige Neueinstellungen.
- Gesenkte BAT-Gehälter über die Verwandlung der familienbezogenen
„Ortszulagen“ in geringere Leistungszulagen sowie über den Ersatz des
„Bewährungsaufstiegs“ durch eben jene Entgeltstufen, die sie sich von
Verdi unterschreiben ließen.
- Arbeitszeitflexibilisierung durch „Jahreszeitkonten“, die die
Überarbeit zur Regel und Überstundenbezahlung zur Ausnahme machen.
- Ersetzung des Weihnachts- und Urlaubsgeld durch die geringere
„Jahressonderzahlung“.
- Arbeitszeitverlängerung: Die Länder traten ein Jahr später dem
„neuen
Tarifwerk“ erst bei, nachdem eine Arbeitszeitverlängerung, je nach
Bundesland verschieden, von Verdi akzeptiert worden war(2.
8 % für zwei Jahre – Lohnkomponenten-Menü für eine Lohnsenkung à la
carte
An die neue Tarifrunde wird die Erwartung herangetragen, dass doch nun
– endlich mal – eine Verbesserung für die Beschäftigten herausspringen
muss. Für die Arbeitgeber steht freilich fest: Von ihren vergangenen
Erfolgen lassen sie sich nicht nur nichts abhandeln, vielmehr ist eine
Tarifrunde dafür da, ihre Forderungen einzubringen und ihnen weitere
Verbesserungen einzutragen.
„Keine weiteren Reallohnsenkungen“
(SZ, 23./24.2) fordert Bsirske
bescheiden genug, aber alle Demonstrationen, Kundgebungen und
„bundesdeutschen Warnstreiks“ lassen die Arbeitgeber kalt. Der ganze,
öffentlich breitgetretene Streik-Aufruhr endet mit einem Tarifvertrag,
in dem sich die „kräftigen
Einkommenserhöhungen“ (Verdi-Flugblatt) in
lauter mehr oder weniger schäbige Posten auflösen, deren Gesamtwirkung
auf den Geldbeutel eines gewöhnlichen Gehaltsempfängers mit einem
Taschenrechner gar nicht so einfach zu ermitteln ist.
1. „8 % mehr Lohn“ für Leute,
die durchschnittlich 2000 Euro brutto
verdienen, das klingt gut. Doch diese berühmten acht Prozent sind bloß
in der Gewerkschaftspropaganda, in den Zeitungen und sonst nirgendwo zu
finden. Der Tarifvertrag sieht eine „Erhöhung in zwei Stufen bis Ende
2009“ vor – pro Jahr rechnerisch um die 4 %, was nicht einmal die
Preis-, Steuer- und Abgabenerhöhungen deckt. Dagegen haben die
Arbeitgeber mit der Durchsetzung einer zweijährigen Laufzeit eine
Position der Gewerkschaft ins Wanken gebracht, die eigentlich ihr
Kerngeschäft ausmacht: zeitnahe, d. h. früher mindestens jährliche
tarifliche Entschädigung für die Schädigungen bei Lohn und
Arbeitsbelastung. Früher war eine längere Laufzeit eine Konzession der
Gewerkschaften an die Arbeitgeber, die die dann auch etwas kostete.
Heutzutage jedoch gilt die zweijährige Laufzeit des Tarifvertrags als
ganz normale Rechengrundlage für eine Lohnerhöhung, die dann
tatsächlich um die Hälfte geringer ist als das, was die Beschäftigten
unter dem Stichwort „Ausgleich“ gefordert haben, sich in den Augen der
Öffentlichkeit aber doppelt so hoch ausnimmt: „Über die Laufzeit von
zwei Jahren kommen die Gewerkschafter sogar(!) auf jene acht Prozent,
die sie von Anfang an gefordert hatten.“ (Berliner Zeitung,
6.4.).
Aber nicht einmal von 4 % für jedes Jahr kann in dem Sinne die Rede
sein.
2. Verdi vermeldet einen weiteren Erfolg: „2008: 50 Euro Sockelbetrag
plus 3,1 % – also insgesamt eine Erhöhung von 7,11 % (Entgeltgruppe 1)
bis 4,02 % (Entgeltgruppe 15) und ab 1.1.2009 plus 2,8 %.“
(Verdi-Flugblatt) Es handelt sich laut Verdi um eine „soziale
Komponente: Das wollten wir. Das mussten wir gegen den harten
Widerstand der Arbeitgeber durchsetzen. Das ist uns mit dem
Sockelbetrag gelungen“. Mit der besonderen Berücksichtigung der unteren
Entgeltgruppen trägt die Gewerkschaft in erster Linie dem von ihr
selbst (mit-)geschaffenen und unterschriebenen Zustand Rechnung, dass
in den unteren Entgeltgruppen mittlerweile Löhne üblich sind, die den
von ihr selbst geforderten Mindestlohn unterschreiten – so dass sie
diesen „Sockelbetrag“ insbesondere zur Förderung ihrer eigenen
Glaubwürdigkeit für notwendig hält. Um das zu unterstreichen, tritt sie
mit einer für ihre Verhältnisse großmächtigen Anfangsforderung von 200
Euro an; diese Sozial-Tat schrumpfte angesichts des „harten
Widerstands“ der Arbeitgeber allerdings schnell auf 50 Euro (brutto)
zusammen.
3. Was die „4 %“ für das Jahr 2009 angeht, so sind auch die eher ein
Rechenkunststück: Die bei mehrjährigen Tarifabschlüssen logische
Fragestellung „Was ist für das
zweite Jahr (noch) drin?“ wurde nämlich
durch die Forderung der Arbeitgeber, dass eine Erhöhung der 2008
bereits erhöhten Gehälter im Jahr 2009 keinesfalls dauerhaft auf die
Tarife durchschlagen darf, sauber eingegrenzt und mit einer
„Einmalzahlung“ sachlich korrekt
gelöst: „Hinzu kommt eine einmalige
Sonderzahlung von 225 Euro am 1.1.2009 für alle Beschäftigten“.
Einmal
225 Euro auf die Hand sind ja auch ein Geld, wenn auch nicht
„tabellenwirksam“, so dass es dauerhaft bei den 2,8 % bleibt. Das
verschafft zumindest der Unternehmerseite eine „Kalkulationssicherheit“
mit niedrigen Lohnsteigerungen, während die Arbeitnehmerseite schauen
darf, wie sie mit 2,8% + Einmalzahlung die absehbaren Preissteigerungen
verkraftet.
4. Schließlich ist noch die Rede von einem „Wermutsschluck“, den
Bsirske „im Gegenzug zu der
(kräftigen) Einkommenserhöhung“ genommen
haben will. Er besteht in der unbezahlten Verlängerung der Arbeitszeit,
die – rechnet man in Stundenlöhnen – die Lohnerhöhung in etwa halbiert:
„Der Gegenwert der 30-minütigen
Verlängerung der Wochenarbeitszeit
kann(!) mit 1,3 % beziffert werden“. Die Gewerkschaft feiert das
gleichwohl als Erfolg. Sie hat wieder Mal Schlimmeres, nämlich „einen
echten Dammbruch bei der Arbeitszeit verhindert“; in Wirklichkeit ist
der Damm längst gebrochen: Den Arbeitgebern ist es mittlerweile einfach
selbstverständlich, für jedes noch so kleine Zugeständnis eine
Entschädigung zu erhalten, und dazu gehört auch die kontinuierliche
Aufstockung unbezahlter Arbeitszeit; sich überhaupt etwas abhandeln zu
lassen, begründet auf Arbeitgeberseite ein Recht auf Gegenleistung.
Dass sie dieses Mal „nur“ eine halbe Stunde durchgesetzt hat, wird der
Gewerkschaft das nächste Mal garantiert als übrig gebliebene offene
Rechnung präsentiert werden, der die sich schwerlich verweigern kann,
wie die Öffentlichkeit jetzt schon siegessicher verkündet:
„... eine halbe Stunde Mehrarbeit
wirkt geradezu lächerlich ...
Einziger Trost: Die Arbeitszeiten sind nicht mehr unantastbar, und sie
werden bei den nächsten Tarifverhandlungen auf den Tisch kommen. Dann
wird Verdi nicht mehr mit Nullrunden argumentieren können.“
(Rheinische
Post, 1.4.)
Soviel zum „höchsten Abschluss im öffentlichen Dienst seit ... Jahren“!
Nachschlag
Wenn sich die Unternehmer immer wieder aufs Neue mit ihrem
Erpressungspotenzial „Arbeitsplätze“ gegen die einschlägigen
Korrekturversuche der Gewerkschaften durchsetzen, wenn sie dabei wenig
Widerstand erfahren, steigert das nur ihre Unzufriedenheit: Waren sie
womöglich zu nachgiebig, hätten sie nicht noch mehr herausholen können?
Es werden Drohungen folgender Art laut: „... wenn die zur großzügigen
Einheitsleistung verdonnerten maroden Städte ihre Haushalte
überstrapazieren, wenn gesunde Kommunen durch die Belastung in die
Haushaltssicherung rutschen, werden sie Serviceleistungen einschränken,
Dienstleistungen teilprivatisieren.“ (Rheinische Post, 6.4.)
Das reicht
noch nicht: „Flucht aus dem
Tarifvertrag. Der Städte- und Gemeindebund
kündigte zudem eine Welle von Gebühren- und Beitragserhöhungen an.“
(HB,1.4.). Der VKA (Verbund kommunaler Arbeitgeber) „rechnet mit dem
Verlust von Arbeitsplätzen“. (SZ 1.4)
Ein „überhöhter Tarifabschluss“ nach dem anderen „zwingt“ die
öffentlichen Arbeitgeber nun schon seit Jahren zu Privatisierung und
Outsourcing, und den gewöhnlichen Kunden „müssen“ sie auch noch in
Mitleidenschaft ziehen. Derweil können die öffentlichen Bediensteten
von ihren „überhöhten Tarifabschlüssen“ immer weniger leben.
(1 Der TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
in Bund und Kommunen) ersetzte den BAT (Bundesangestelltentarif). Er
formuliert eine neue „Entgelttabelle“, die 15 Entgeltgruppen mit ihren
jeweils 5 bis 6 Entgeltstufen, also 89 Stufen in Geldbeträgen festlegt,
und die nebenbei auch die Unterscheidung in Angestellte und Arbeiter
aufhebt.
(2 Es handelte sich um die bisher
verrückteste bekannte Art und Weise der modernen
„Arbeitszeitermittlung“: Pro Bundesland wurde die tatsächlich
geleistete Arbeitszeit ermittelt, dann die Differenz zur bisherigen
tariflichen Arbeitszeit festgestellt, diese wurde verdoppelt und dann
auf die bisherige tarifliche Arbeitszeit aufgeschlagen; das ergibt die
unterschiedlichen Arbeitszeiten in den Ländern zwischen 39 Std. 12 Min.
(Bremen) und 40 Std. 6 Min. (Bayern).