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Inhaltsverzeichnis
GegenStandpunkt 2-08
Der Streit um eine gesetzliche Untergrenze für Niedriglöhne
Ein Mindestlohn zum Schutz gegen die Ausbeutung – der Sozialkassen
Es gibt wieder eine höchst offiziell anerkannte ‚soziale Frage’ in
diesem unserem Lande. Da stellen sich die Politiker aller Parteien hin
und debattieren vehement, ob sie ihre Lieblingsbürger, die Herren
Arbeitgeber, nicht zwingen müssen und sollen, zumindest gewissen
Arbeitnehmern mindestens soviel zu zahlen, dass sie vom Lohn leben
können. Die können das nämlich massenhaft nicht (mehr). Und zwar
deshalb, weil die regierenden Volksvertreter und „die Wirtschaft“ mit
vereinten Kräften dafür gesorgt haben. Auf dass der deutsche
Kapitalstandort wächst und gedeiht.
Das laufende Programm zur Verbilligung der arbeitenden Klasse
Man erinnere sich:
Vor fünf Jahren musste der damalige sozialdemokratische Bundeskanzler
konstatieren, dass die ansässigen Geschäftsleute die Freiheit des
Eigentums dazu genutzt haben, fünf Millionen Arbeitskräfte überflüssig
zu machen. Ihre Anwendung lohnte sich nicht, also ist sie unterblieben.
Und damit ist auch, wie üblich, die Einkommenszahlung an diejenigen
ausgeblieben, welche – so ein Pech! – dank des rentablen
Arbeitseinsatzes der anderen „ihren Arbeitsplatz“ „verloren“ und keinen
neuen „gefunden“ haben. Dem Staatsmann Schröder haben diese fünf
Millionen missfallen. Aus welchen Gründen er unzufrieden war, daran
haben er, seine Politikerkollegen und die kritische Öffentlichkeit
keinen Zweifel gelassen: So viele Leute, die brach liegen, sich nicht
nützlich machen für das Wachstum der Nation – unmöglich! So viele
Leute, die, statt die Staatskassen zu füllen, die Sozialkassen plündern
– unerträglich! Viel zu viele, die es sich in der sozialen Hängematte
bequem, also womöglich auf Langzeitarbeitslosigkeit machen, d. h.
dauerhaft abzuschreiben sind als produktive Dienstkräfte und
Beitragszahler – wo kommen WIR da hin!
Die politische Diagnose, wie es dazu kommen konnte, war dementsprechend
eine einzige Kampfansage des Staates an die überkommenen „sozialen
Besitzstände“ seiner arbeitenden Bevölkerung. Die Leistungen der
sozialstaatlichen Zwangsversicherung, mit denen der Verlust des
Lebensunterhalts in Zeiten der Arbeitslosigkeit ein wenig kompensiert
wird, wurden als Hauptursache besagter Missstände dingfest gemacht. Mit
seinem „sozialen Netz“ und den ausufernden Arbeitnehmerrechten hat der
Staat demnach lauter Hindernisse für die Vermehrung
wachstumsförderlicher Arbeitsplätze geschaffen. Er hat eine falsche
Anspruchshaltung bei den Betroffenen befördert, statt ihnen die nötigen
„Anreize“ dafür zu bieten, jede Arbeit anzunehmen und mit jedem Lohn
zufrieden zu sein. Und wenn er mittels viel zu hoher „Lohnnebenkosten“
den Massen eine Hängematte spendiert hat, dann muss er sich nicht
wundern, wenn die sich hineinfallen lassen, während die Arbeitgeber
wegen eben dieser viel zu hohen Lohnkosten ihrem Beruf nicht mehr
ordentlich nachgehen können, rentable Arbeitsplätze einzurichten.
Den fünf Millionen Arbeitslosen hat die Regierung Schröder gemäß dieser
Diagnose einen Auftrag entnommen: zu „handeln“! Also Schluss zu machen
mit sozialen „Wohltaten“, die den Staat verarmen und den Schlendrian
der Bürger ankurbeln, statt die Wirtschaft. Die „Reform-Agenda 2010“
samt „Hartz IV“ sollte und soll diese Ungerechtigkeiten ein für alle
Mal beenden.
Für solch eine Reform braucht es weniger den großen „Mut“, welchen die
Öffentlichkeit dem Sozi-Kanzler so gerne attestierte, sondern einzig
den Willen, die von ihm verkörperte staatliche Macht rücksichtslos
einzusetzen, um die vom Lohn Abhängigen von „überzogenen“
Lohnersatzansprüchen zu befreien und ganz dem Kommando des Kapitals
auszuliefern. Dessen Interesse zielt naturgemäß auf die Senkung der
Kosten für den ‚Faktor Arbeit’ bei gleichzeitiger Steigerung der
Leistung, mit der die Arbeitenden den Gewinn vermehren. Und je größer
die Zahl der Arbeiter, welche die Unternehmer zu aktuell überflüssigem
Personal und damit zu Reservisten im Wartestand gemacht haben, desto
mehr nutzen die Unternehmer die Notlage der Entlassenen – die nun mal
vom Verkauf ihrer Arbeitskraft leben müssen – als Gelegenheit, um den
Lohn für die angewandte Arbeit weiter zu drücken. Einen Extra-Anreiz
dazu brauchen sie nicht. Eine Grenze nach unten kennen sie nicht. Die
Lebensbedürfnisse ihrer menschlichen Instrumente zählen nicht. Sie
machen also von der Freiheit Gebrauch, die ihnen die Politik
verschafft. Und genau das ist der Zweck und die Leistung der Agenda
2010: Sie setzt den Druck der Massenarbeitslosigkeit auf den Lohn – und
damit dessen freien Fall – erst so richtig in Kraft, indem sie die
ihrer Einkommensquelle entledigten Arbeiter in die Konkurrenz um Arbeit
– als einziges Überlebensmittel – hineinzwingt. Bedingungslose
Dienstbereitschaft wird zur Bedingung jeder sozialstaatlichen Zahlung
an die Opfer der Konkurrenz.
Dafür hat der Staat mit seiner Sozial- und Arbeitsmarktpolitik wirklich
gesorgt. Er hat das Sozialgesetzbuch umgeschrieben, die bis dato
gültigen Rechte und Pflichten, denen Arbeitslose unterlagen,
grundlegend umdefiniert, die „Zumutbarkeit“ jeder Arbeit und jedes
Lohnes dekretiert. Er hat die Arbeitslosenunterstützung in eine
Sozialhilfe von sage und schreibe 345.- Euro verwandelt und damit eine
Blitzkarriere vom ‚normalen Arbeitsleben’ ins Elend programmiert. Er
hat neue Arbeitsverhältnisse legalisiert, Auflagen und
Schutzbestimmungen gestrichen, Leiharbeit, Zeitarbeit ganz nach Bedarf
der Firma und 400.- Euro-Minijobs zu massenhafter und ehrenwerter
Existenz verholfen. Er hat Billigstlöhne nicht nur gefordert, sondern
auch gefördert, indem er sie auf Sozialhilfeniveau „aufstockt“, also
zugunsten der Arbeitsplatzschaffer aus dem tüchtigen „Mittelstand“
subventioniert – und damit neue Maßstäbe für das nationale Lohnniveau
gesetzt. Unter dem expliziten Motto:
„Um die Beschäftigung im
Niedriglohnbereich deutlich auszubauen, erhält
die Wirtschaft flexible Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigungen im
Niedriglohnbereich“. (homepage Bundesministerium für Arbeit)
So haben die regierenden Sozial- und Christdemokraten der
erpresserischen Drohung der Konzerne am Standort Deutschland Recht
gegeben, welche ihre Fabriken zu den billigeren Proletariern im nahen
oder fernen Ausland bringen wollen, wenn die hiesigen nicht billiger
werden. Die „Globalisierung“ des Geschäfts, welcher die Politik Bahn
gebrochen hat, macht diese Drohung schließlich realistisch; und die
Politiker des Exportweltmeisters wollen den Reichtum Deutschlands
mehren und dafür die heimische Arbeitermannschaft wettbewerbsfähiger
machen.
Eine grundsätzlich positive Bilanz
Die Erfolge des Programms sind zwei Jahre vor dem Zieldatum 2010
unübersehbar. Die sozialdemokratischen, grünen und konservativen
Politiker haben viel erreicht. Ihre Bundesanstalt für Arbeit kann die
Etablierung eines eindrucksvollen Niedriglohnsektors vermelden.
22 % der erwerbstätigen Bevölkerung verdienen mittlerweile weniger
als 9,50 Euro, manche auch bloß 3 pro Stunde. Und parallel dazu sind
die Kosten für Löhne, von welchen die Arbeiter im ‚Normallohnsektor’
leben, beständig gesunken.(1
Die Wirkungen dieser Errungenschaften sind
kein Geheimnis. Die Demokratie sorgt schließlich für Transparenz. Sie
sind nachzulesen in offiziellen Armutsberichten und -statistiken, zu
besichtigen in TV-Reportagen über elende Einzelschicksale, welche „sich
hinter den nüchternen Zahlen verbergen“: Da werden Leute ins Bild
gesetzt, die „trotz allen Fleißes und großer Motivation“ nicht mehr
über die Runden kommen und dafür auch noch von den Behörden
drangsaliert werden. Und in Kommentaren ist zu hören von wachsender
Kinder- und Rentnerarmut sowie von der unsäglichen „Schere zwischen Arm
und Reich“, welche die mysteriöse Eigenschaft besitzen soll, „immer
weiter aufzugehen“. Verständnis für „unschuldig in Not geratene“
Mitbürger ist allemal zu haben, insgesamt aber – so erfahren wir –
handelt es sich um „unvermeidliche Härten“, die aus den Sachzwängen
unserer schönen Marktwirtschaft und dem knappen Staatshaushalt
erwachsen und der Preis für den Fortschritt eines konkurrenzfähigen
Deutschland sind. Also alles in Ordnung.
Nicht ganz!
Ein Niedriglohnsektor muss sein! – Nur bitte nicht zu Lasten der
Staatskasse! (SPD) Und bitte ohne Einschränkungen! (CDU)
Die politischen Urheber der Agenda 2010 registrieren die vielfältigen
Auswirkungen ihrer Reform, die allesamt auf Kosten des Einkommens und
der Gesundheit der arbeitenden Klasse gehen. Und siehe da: EINE stört
sie. Der SPD-Arbeitsminister:
„Es gilt nicht mehr, dass, wer seine
Arbeitsstelle verloren hat, nur
Arbeit auf einem ähnlichen Niveau annehmen muss. Gerade weil das so
ist, brauchen wir als Schutz vor Ausbeutung durch Niedrigstlöhne einen
Mindestlohn“. (Arbeitsminister Scholz, HB, 21.2.)
Der Arbeitsminister bringt den staatlichen Zwang als gelungenen Beitrag
zu einem drastischen Lohnverfall in Erinnerung und stellt klar, was das
Schlimme daran ist:
„Hierzulande erhalten 4,5 Millionen Beschäftigte, davon zirka zwei
Millionen in Vollzeitanstellungen, Löhne unterhalb von 7,50 Euro pro
Stunde. Gleichzeitig muss der Staat dafür mit 1,5 Milliarden Euro an
ergänzenden Sozialtransfers einspringen. Das hat für mich mit
Marktwirtschaft wirklich nichts zu tun“. (ebd.)
Dass alle möglichen Abteilungen der Arbeiterbevölkerung von ihrem
Arbeitseinkommen nicht mehr über die Runden kommen, ist kein Skandal,
sondern ganz normal. Aber bei der Sorte von Lohnarbeitern, die sich
eines der immer rareren ‚guten’, regulären Vollzeitjobs erfreuen und
von ihrem vollen Lohn ihre Arbeitskraft nicht reproduzieren können, da
stellt sich der SPD doch die Frage, ob man nicht wenigstens die Kosten
für deren schieren Unterhalt den kapitalistischen Nutznießern in
Rechnung stellen kann. Wenn Millionen Sozialfälle, also Hartz-Vierer,
dem Staat auf der Tasche liegen, so ist das schon unproduktive Last
genug. Wenn aber jetzt auch noch Millionen proletarische Normalfälle
den Sozialstaat (miss)brauchen, dann geht das zu weit. Da fängt für
einen Sozi schon langsam die Ausbeutung an – da nämlich, wo die
Unternehmer den Vollzeitlern nur einen Niedrigstlohn zahlen und dem
Staat dessen Aufstockung zum Niedriglohn überlassen. Der Mindestlohn,
der gegen das Ärgernis der Ausbeutung der Staatskasse geplant ist,
orientiert sich dementsprechend an jenem schäbigen Maß, dass die
politischen Armutsverwalter zum Existenzminimum erklärt haben. Mehr als
die Hartz-IV-„Grundsicherung“ braucht der Mensch ja nicht zum Leben.
Das dekretierte Minimalgeld sorgt schon ganz von selbst dafür, dass es
reicht: Man muss mit dieser Summe auskommen, also kann man es auch.
Gewonnen wäre damit: Das Arbeitsvolk könnte wieder mehr den Staat
ernähren statt umgekehrt. Die Armut der Billiglöhner würde erträglich –
für den Staat, dessen Kassen geschont werden. Und die Rentabilität der
Bezieher solcher Niedrig-Mindestlöhne soll und würde dadurch auch nicht
gefährdet werden, da kann die SPD die Arbeitgeber beruhigen: „Ein
vernünftiger Mindestlohn vernichtet keine Arbeitsplätze“.
Bekanntlich stößt der Vorschlag der
SPD zur Versöhnung von
kapitalnützlichen Löhnen und sozialstaatlicher Kassenschonung nicht nur
auf Begeisterung. Mit dem CDU-Koalitionspartner ist „ein
flächendeckender Mindestlohn nicht zu machen.“ (Norbert
Röttgen,
CDU-Geschäftsführer, SZ, 4.1.) Die CDU erklärt das Einziehen einer
gesetzlichen Untergrenze beim Niedriglohn für einen General-Angriff auf
denselben, den es unbedingt abzuwehren gilt:
„Wer den Niedriglohnsektor in
Deutschland retten will – und das wollen
wir – der muss zur Kenntnis nehmen, dass es Bereiche gibt, in denen die
Menschen mit den niedrigen Löhnen allein nicht leben können. Dafür
müssen wir diese Löhne ergänzen. Wir ersetzen nicht den Markt wie beim
gesetzlichen Mindestlohn. Wir korrigieren ihn, wo er nicht zu
vernünftigen Löhnen in der Lage ist. Das ist viel billiger, als
Arbeitslosigkeit zu finanzieren.“ (Röttgen)
Schon bemerkenswert, auf welche Selbstverständlichkeiten gemeinsamer
politischer Verantwortung sich da der C-Mann beruft. Der
Niedriglohnsektor, da ist er sich seiner Sache sicher, hat heutzutage
nicht mehr als korrekturbedürftiger Auswuchs und sozialpolitischer
Skandal zu gelten, das ist eine nationale Errungenschaft und damit ein
unbedingt schutzwürdiges Gut. In die Freiheit des Kapitals, den Lohn
ganz nach seinem Belieben zu senken, darf deshalb nicht ‚politisch
eingegriffen’, das heißt sie muss staatlich bedingungslos gefördert und
geschützt werden. Alles andere wäre marktwirtschafts-, also
vernunftwidrig und eine einzige Zumutung für unsere arbeitgebenden
Lieblingsbürger, die wir Politiker doch gerade von den hohen Lohnkosten
entlastet haben. Es muss ganz der Kalkulation der Geschäftsmänner
überlassen bleiben, ob sie nur 3.– Euro pro Stunde zahlen ‚können’,
7,50 oder mehr. Dass sich das Interesse des Kapitals an schrankenloser
Lohnersparnis mit den Existenznotwendigkeiten der Lohnabhängigen nicht
verträgt, verschweigt der Christdemokrat dabei keineswegs; er besteht
im Gegenteil darauf, den elementaren Gegensatz von
Lebensnotwendigkeiten der Lohnabhängigen und Geschäftsinteressen der
Lohnzahler gefälligst „zur Kenntnis“ zu „nehmen“, d. h. als
Auftrag zu verstehen, die unternehmerische Freiheit als unbedingt zu
respektierende ökonomische Sachnotwendigkeit anzuerkennen; soziale
Rücksichten sind falsch, weil wirtschaftsschädlich, haben also
gefälligst zu unterbleiben. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass
Unternehmer von Kosten entlastet bleiben, die die auf jeden Fall zu
„teuer“ kommen, also garantiert ‚Arbeitsplätze vernichten’ und damit
die Staatskasse belasten. So lässt sich die staatliche Subventionierung
von Elendslöhnen, die dieser Mann für unbedingt notwendig hält, dann
glatt als Entlastung des Staats von Sozialkosten hochrechnen, die – im
Gegensatz zu den kapitalnützlichen staatlichen Lohnzuschüssen bei den
absoluten Niedriglöhnen– als schädliche, weil unproduktive
Verschwendung von Staatsgeld für Sozialfälle verbucht werden.
Beide Parteien sind sich also im Ziel völlig einig: Die laufende
Verarmung der arbeitenden Klasse soll konsolidiert werden. Der prächtig
funktionierende Niedriglohnsektor in Deutschland soll ein haltbarer,
ausbaufähiger und ehrenwerter Bestandteil der nationalen
Beschäftigungskultur sein und bleiben. Und dabei dem Staat möglichst
wenige bzw. nur garantiert kapitaldienliche Kosten aufnötigen.
Die Verarschung der wahlberechtigten Arbeiter – gratis zum
Schaden dazu
Über besagte Alternativen lässt sich wunderbar streiten. Die
demokratischen Parteien überbieten sich in der Überzeugungskunst der
heuchlerischen Berufung auf diejenigen, gegen welche sich ihre
Verarmungspolitik richtet.
Der Chef der Sozialdemokraten sagt den Leuten, dass die Unsitte, welche
die Hartz-Reformen seines Vorgängers Schröder kultiviert haben,
unmöglich sein kann:
„Diese Menschen arbeiten den ganzen
Tag und können von ihrem Lohn noch
nicht einmal sich und ihre Familie ernähren ... Das kann nicht sein.“
(Kurt Beck)
Sehr wohl kann sein, dass diese Menschen von einem ‚Mindestlohn’
getauften Sozialhilfesatz leben müssen. Und dass sie sich damit
materiell kaum besser stellen würden, kann überhaupt kein Einwand sein.
Denn was sie als ‚Ausbeutung’ erleiden, das ist sowieso in erster Linie
die Tatsache, dass sie sich „Sozialtransfers“ bieten lassen müssen.
Angegriffen wird laut Arbeitsminister Scholz nämlich „die Ehre hart
arbeitender Bürgerinnen und Bürger. Die wird verletzt, wenn sie von
ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können.“
(Scholz,
HB, 21.2.) Auf Stütze angewiesen zu sein und dergestalt mit jenen
„sozial Schwachen“, „Arbeitsscheuen“ und „Schmarotzern“ in eine
Schublade gesteckt zu werden, das ist eine ganz ungerechte
Diskriminierung. Vor der will die SPD die hard working Vollzeitler
künftig in Schutz nehmen.
Was die SPD kann, können ihre christlichen Kollegen schon lange: Auch
sie spielen sich als Anwälte der „sozial Schwachen“ auf, denen man mit
einem Lohn, von dem sie nicht leben können, einen unschätzbaren Dienst
erweist. Der CDU-Geschäftsführer und Anwalt eines echt freien
Arbeitsmarkts:
„Gesetzliche Mindestlöhne sind
unsozial ... Gesetzlich festgelegte
Löhne vernichten Arbeit. Und zwar gerade für die Schwächsten auf dem
Arbeitsmarkt. Deshalb ist das ein unsozialer Vorschlag.“
(Röttgen, SZ,
4.1.)
„Sozial“ ist, wenn die Leute eine Arbeit haben; was sie dafür bekommen,
ist scheißegal. Denn dass „gerade die Schwächsten“ auf Arbeitsplätze
angewiesen sind, heißt für die CDU, dass sie diese Plätze deshalb mit
einem Hungerlohn zu erhalten, also profitabel zu machen haben. Wie viel
Lohn für eine Arbeit gezahlt wird, das soll ganz den Unternehmern
überlassen werden. Die wissen schließlich am besten, was ihnen gut
tut.(2 Und statt wie die
Sozis Gerüchte zu verbreiten über so etwas wie
ein Recht auf ausreichenden Verdienst für Vollzeitarbeitskräfte, klären
die Christen „ganz unideologisch“ auf:
„Dass man vom Lohn leben können muss, kann man so nicht sagen.“
(Sozialexperte Laumann, CDU, bei Anne Will in „Anne Will“, ARD)
Im Übrigen sind die Christdemokraten, diese Fanatiker
„betriebsspezifischer Lösungen“ und Gegner ‚wirtschaftsschädigender
Gewerkschaftsmacht’, gegen einen politisch verordneten Mindestlohn,
weil sie nicht nur „den Niedriglohnsektor retten“ wollen, sondern auch
„die Tarifautonomie der Gewerkschaften“. Der gemein(t)e Hintersinn
dieser christdemokratischen Parteinahme für die gewerkschaftliche
Tarifautonomie ist kein Geheimnis. Die CDU setzt darauf, dass sich
angesichts eines Heers von beschäftigungssuchenden Billigarbeitskräften
und der Schwäche der Gewerkschaften in freien Verhandlungen zwischen
Arbeitgeber- und –nehmerorganisationen schon „die Vernunft“ durchsetzt
– nämlich das Kapitalinteresse, das keine Lohngrenze nach unten
ertragen will.
Tarifautonomie gerettet, Mindestlohn tot.
Das passende Anliegen einer verantwortungsbewussten Gewerkschaft:
Den
Niedriglohnsektor verträglich machen!
Die Gewerkschaften selber fordern mehrheitlich vom Staat, einen
allgemeinen Mindestlohn einzuführen, damit der Lohn nicht ins Bodenlose
fällt. Die Lohnfestlegung dergestalt an die Politik zu delegieren, das
kommt dem Eingeständnis eigener Ohnmacht gleich, einem Offenbarungseid
in Sachen tarifautonome Regelungskompetenz. Auf diese Zuständigkeit
wollen sie andererseits keineswegs verzichten. Tatsächlich erklären die
Gewerkschaftsführer, dass sie einen Minimallohn nicht durchsetzen
können, weil dies an der Weigerung der Herren über Arbeit und Lohn
scheitert; oder dass, wenn sie denn sie eine Lohn-Untergrenze
aushandeln können, deren Verbindlichkeit nicht gesichert ist. Dass die
Gewerkschaft nichts ausrichten kann gegen die Verarmung ihrer
Mitglieder, ist allerdings nicht ganze Wahrheit. Ihr Dilemma beruht ja
darauf, dass sie selbst gnadenlos auf dem Standpunkt steht, dass
Arbeiter von der Arbeit leben müssen, die das Kapital anbietet. Ihr
leuchtet der zynische Sachzwang ein, demzufolge die eigentumslose
Menschheit nun mal auf Gedeih und Verderb abhängig ist vom Florieren
des kapitalistischen Eigentums. Je mehr Arbeiter außer Dienst und Lohn
gesetzt werden, um so mehr unterschreibt sie, dass Arbeit allemal
besser ist als keine Arbeit, weshalb das oberste System-Gebot, die
Rentabilität der Arbeit, respektiert werden muss. Insofern war und ist
diese Arbeitnehmerorganisation selbst fleißig beteiligt an der
Lohnspirale nach unten, die sie beklagt.
Kein Wunder, dass es beim Thema Mindestlohn einen lebendigen
Pluralismus auch innerhalb des DGB gibt. Manche seiner Vereine sehen
ihre Kompetenz dadurch bewiesen und bewahrt, das sie den Gesetzgeber
zur Regelung der Elendslöhne bewegen; andere wollen ihre mühsam
‚erkämpften’, ach so differenzierten und branchenangepassten
Lohnvereinbarungen nicht durch staatliche Einmischung außer Kraft
setzen lassen und beharren auf ihrem autonomen Verhandlungsmandat.
Allen ist gemeinsam, dass sie sich als abhängige Variablen des
kapitalistischen Bedarfs an billiger Arbeit präsentieren, die sich um
die aktive Mitgestaltung des wachsenden Niedriglohnsektors im Lande
verdient machen. Denn wozu sonst bräuchten die menschlichen Instrumente
und Opfer des Kapitalwachstums heute noch eine Gewerkschaft?
(1 Zwar „taugen
für den Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt Minijobs derzeit(!)
nicht“, verkündet die Bundesagentur für Arbeit, dafür taugt der
„reguläre Arbeitsmarkt“ immer mehr für die Vermehrung geringfügiger
Beschäftigung: „Von August 2003 bis Oktober 2007 wuchs der Minijobber
im Nebenberuf um 62% auf 2,1 Millionen“. Will sagen: Wer
Arbeitslosigkeit so fürchten muss, wie die Lohnabhängigen unter der
Fuchtel des deutschen Sozialstaats, nimmt aus Angst um einen
vorhandenen Arbeitsplatz jede Unverschämtheit in Form von
Lohnabstrichen und Leistungserhöhung hin, so dass der normale
„Durchschnittslohn“ ganz schnell nicht mehr fürs Lebensnotwendige
reicht und durch weitere Arbeit ‚aufgestockt’ werden muss.
(2 Das kann mal 2 Euro 50 sein, aber durchaus auch mal
ein mit dem Tarifpartner ausgehandelter Mindestlohn zur Abwehr
ausländischer Konkurrenz.