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Inhaltsverzeichnis
GegenStandpunkt 1-08
Worum es in der Tarifauseinandersetzung im Einzelhandel geht
Ganz normale Ausbeutung
Im Einzelhandel tobt seit etlichen Monaten ein Arbeitskampf, von dem
keiner so recht was merkt. Kurz einmal ist er in die Schlagzeilen
gekommen im Zusammenhang mit der Frage, ob nicht das Weihnachtsgeschäft
durch ihn gestört werden könnte. In diesem Zusammenhang hat man ein
bisschen was über das Kräfteverhältnis erfahren, das diese
Auseinandersetzung bestimmt: Die Arbeitgeber finden die Androhung der
Gewerkschaft, das Weihnachtsgeschäft zu bestreiken, einfach lächerlich;
man „bezweifelt, dass die Gewerkschaft dazu in der Lage ist“
(www.haz.de,21.12.07); und ergötzt sich an der eigenen Macht, der die
andere Seite nichts entgegenzusetzen hat: „Verdi hat nicht die Mittel,
das Weihnachtsgeschäft lahm zu legen oder empfindlich zu stören ... Den
Weihnachtsmann kann man nicht bestreiken.“ (Pellengahr, HDE-Sprecher in
FAZ, 19.11.) Die Gewerkschaft ist es sich zwar schuldig,
Entschlossenheit und machtvolles Auftreten zu demonstrieren, und
spricht von „mehrtägigen, z.T. wochenlangen Arbeitsniederlegungen,
erstmals Streik im Weihnachtsgeschäft – und die Kampfbereitschaft ist
noch immer ungebrochen.“ (Ver.di Tarifinfo 1/2008) Doch die
Öffentlichkeit weiß, wie dieses Auftreten einzuschätzen ist – zumal die
Gewerkschaft mit Beschwerden über unlautere Machenschaften, mit denen
die Handelsunternehmer ihre Streikmaßnahmen unterlaufen, im Großen und
Ganzen bestätigt, was die Arbeitgeber vermelden: dass sie nicht viel
auszurichten hat:
„Von den Kunden blieb dieser Streik weitgehend unbemerkt. Zwar spricht
die Gewerkschaft von unbesetzten Frischtheken und langen Schlangen an
den Kassen. Doch nach Angaben der Händler haben die Streiks oft keine
nennenswerten Auswirkungen auf das Geschäft. Laut Gewerkschaft holen
die Händler während der Streiks auch Leiharbeiter und Mitarbeiter aus
anderen Unternehmen herbei … Hinzu kommt laut Verdi ein Heer von knapp
900 000 Minijobbern, das ein Großteil des Geschäfts in der Branche
erledigt und für die die Tarifverträge nicht gelten. ‚Oft bekommen sie
(die 400-Euro-Kräfte) gerade mal fünf bis sechs Euro brutto. Mir sind
aber auch schon 2,50 Euro berichtet worden‘, sagt Verdi-Sprecherin
Erika Richter.“ (www.stern.de, 19.12.)
Und nachdem somit weitgehend Entwarnung gegeben werden konnte, ist auch
das öffentliche Interesse an diesem Arbeitskampf wieder versickert.
Überhaupt nicht von Interesse ist für die Öffentlichkeit schließlich,
worum es in dieser Auseinandersetzung geht. Und schon gleich
interessiert sie sich nicht für die Zustände, die in dieser Branche
herrschen, in der es offenbar immer mehr zur Regel wird, dass Löhne
weit unterhalb aller derzeit diskutierten Mindestlöhne gezahlt werden.
Das alles ist ja auch überhaupt nicht aufregend, sondern ganz normal in
einer Branche, die klassischerweise dem Niedriglohnsektor zugerechnet
wird.
*
Zu tun hat man es da mit einer Branche, in der den Unternehmern eine
schier unerschöpfliche Arbeitskraftreserve zur Verfügung steht; ein
Heer von angestammten und zugewanderten Arbeitslosen, die Arbeit um
jeden Preis suchen; von Staats wegen noch verstärkt verfügbar gemacht
durch die Hartz-4-Gesetze, welche die Betreffenden zwingen, die
miesesten Jobs anzunehmen; und sofort einsetzbar für die zahllosen
Handlangerdienste, die in diesem Gewerbe zu erledigen sind; für Jobs,
die keine großen Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen; erledigt von
Leuten, die auf ihrem Posten jederzeit ersetzbar sind.
Um die gewerkschaftliche Vertretung von Arbeiterinteressen ist es in
dieser Branche schon allein deswegen schlecht bestellt. Der zuständigen
Gewerkschaft Verdi ist in den letzten Jahren ihr Tarifpartner
weitgehend abhanden gekommen; viele große Unternehmen haben die
Tarifgemeinschaft verlassen – sie sehen nicht ein, warum sie sich
überhaupt noch mit einer Gewerkschaft auseinandersetzen und eine
Tarifbindung akzeptieren sollen. Bei den Kleinkrämern um die Ecke, die
es ja auch noch massenhaft gibt, hat die Gewerkschaft sowieso
Hausverbot. Der Organisationsgrad im gesamten Einzelhandel liegt bei
ca. 30%.
Zu fordern hat in dieser Branche demzufolge nur eine Seite etwas: die
Arbeitgeber. Sie können die Arbeitsbedingungen mehr oder weniger
einseitig diktieren. Und sie sind es auch, die in Gestalt ihres
Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) Tarifverträge
kündigen, weil sie Tarife und Arbeitsbedingungen geändert sehen wollen.
– An den Einzelhändlern, dieser süßen Spezies von standorttreuen
mittelständischen Unternehmern, die mit ihrem Kapital nicht auswandern
können, kann man also studieren, wozu es Arbeitgeber – ganz ohne den
berühmten Sachzwängen der Globalisierung ausgesetzt zu sein – in Sachen
ständiger Verschärfung der Ausbeutungsbedingungen bringen, wenn man sie
schalten und walten lässt, wie ihr Geschäftsinteresse es verlangt.
*
Mit und ohne gewerkschaftliche Zustimmung haben sie in den letzten
Jahrzehnten immer mehr Flexibilisierung durchgesetzt und dabei einen
bemerkenswerten Stand erreicht. KAPOVAZ und FREQUOVAZ heißen die
einschlägigen Verfahren, mit denen man aus den Mitarbeitern möglichst
viel Arbeit herausholt und dafür sorgt, dass ja keine unnötige
Arbeitsstunde mehr bezahlt werden muss. KAPOVAZ steht dabei für
„Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit“; vulgo auch Abrufzeit
genannt. Die Einzelhändler, die hier zu den Vorreitern gehören, nötigen
ihren Beschäftigten vertraglich auf, dass diese zwar nur die
vereinbarte Stundenzahl täglich arbeiten und bezahlt kriegen, sich aber
ganztägig zur Verfügung halten müssen. So wird deren arbeitsfreie Zeit
zu einer Zeit, in der sie ihr Arbeitgeber verplanen kann. Er hat auf
sie potenziell und bei Bedarf auch reell Zugriff. Die täglichen
Einsatzzeiten werden den Beschäftigten so kurz wie möglich vorher
mitgeteilt (hier gibt es noch lästige Schranken durch Tarifverträge),
sie wechseln täglich, und bei Bedarf sind Überstunden zu leisten. All
dies erhöht noch die Kalkulationsfreiheit der Unternehmer im Umgang mit
ihren Angestellten und gestattet ihnen, Personalkosten zu sparen. Was
das für die von ihnen Beschäftigten heißt, darüber wird man von
sachverständiger Stelle wahrheitsgemäß aufgeklärt:
„Für die Mitarbeiter ist damit eine ständige Arbeitsbereitschaft
verbunden. Diese Variante der Arbeitszeitflexibilisierung findet sich
in größerem Umfang vor allem im Einzelhandel. Eine andere Form der
flexiblen Arbeitszeitgestaltung ist „FREQUOVAZ“. Hierbei wird die
Arbeitszeit an die Kundenfrequenz angeglichen.“ (www.aus-innovativ.de).
Letzteres stellt, wie ein Vertreter der Branche im Fernsehen
respektheischend erläutert, das betriebliche Management vor höchste
Anforderungen:
„Sie müssen genau ausmessen, wo brauchen Sie im Moment welche
Besetzung, und die müssen Sie sicherstellen. Das geht häufig immer noch
gut. In der Hälfte der Fälle geht es mit Vollzeit, aber mehr als die
Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse – haben wir vernommen – sind im
Teilzeitbereich, das geht häufig natürlich für ein Unternehmen im
Teilzeitbereich einfacher zu handhaben.“ (HDE-Vertreter in Kontraste,
22.11.)
Mittels elektronischer Hilfsmittel zur Arbeitserfassung und -planung
und entsprechender Betriebsvereinbarungen bzw. tarifvertraglicher
Regelungen jonglieren die Unternehmer mit den Arbeitszeiten ihrer
möglichst gering gehaltenen Belegschaft so, dass sie je nach zu
erwartendem Kundenaufkommen immer gerade die Zahl Beschäftigter im
Betrieb haben, die nötig ist, um alle erforderlichen Funktionen zu
erfüllen und Tätigkeiten auszuführen. Dafür wird eine gelungene
Mischung aus Teilzeitkräften, Vollzeitkräften und Minijobbern
eingesetzt. Urlaubszeiten, kurzfristige Ausfälle durch Krankheiten bzw.
unvorhersehbarer zusätzlicher Arbeitsanfall werden nach Möglichkeit so
in der Arbeitsorganisation berücksichtigt, dass dafür kein
zusätzliches, unnötige Kost verursachendes Personal vorgehalten werden
muss. Diese Flexibilität des Einsatzes gewährleistet, dass auch
wirklich jede Stunde mit Arbeit voll gepackt ist und der Unternehmer
nur solche rentablen Stunden zahlen muss. Weil es darauf ankommt, sind
Vollzeitbeschäftigte mit ihrer starren Vollzeit nur bedingt gefragt.
Sie kommen nur soweit zum Einsatz, wie unbedingt erforderlich – es
braucht eben auch Personal, das für die Aufsicht zuständig ist, den
Überblick behält und für die Kontinuität des Betriebs sorgt. Den Rest
erledigen stundenweise abrufbare Teilzeitkräfte.
Bei all dem geht es selbstverständlich mit rechten Dingen zu. Besagte
Arbeitszeitmodelle sind völlig legal und staatlich geregelt – vgl.
Teilzeit- und Befristungsgesetz § 12. Wie ja auch neulich die
Ladenschlussgesetze geändert worden sind – auf Betreiben des
Einzelhandels, der durch die bestehenden Gesetze sein heiliges Recht
auf eine unbeschränkte Geschäftszeit verletzt gesehen hat; was
selbstverständlich einschließt, dass sein Personal auch dafür zur
Verfügung steht und die Gewerkschaft dem zustimmt.
Dafür werden in dieser Branche Löhne gezahlt, von denen kein Schwein
leben kann. Schon bei Vollzeitbeschäftigung sind die Löhne niedrig –
der Durchschnittsverdienst einer Verkäuferin liegt laut HDE bei 2400
Euro brutto im Monat. Das Entgelt der Teilzeitbeschäftigten oder gar
der wachsenden Anzahl der Mini-Jobber reicht endgültig nicht aus, um
sich auch nur das Nötigste zum Leben zu kaufen – und ist darauf auch
gar nicht berechnet, wie die Arbeitgeberseite freimütig bekennt: „Und
alles andere (gemeint sind alle Beschäftigungsformen unterhalb der
Vollzeitbeschäftigung) ist auch vom Ansatz her primär nicht dazu
gedacht, voll davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.“ (HDE-Vertreter
in Kontraste, 22.11.)
Andererseits sorgt das umfassende Zugriffsrecht des Arbeitgebers auf
die Nicht-Arbeitszeit der Beschäftigten dafür, dass diese gar keinen
weiteren Job annehmen können und somit darauf festgelegt sind, von
einem Lohn leben zu müssen, von dem man gar nicht leben kann. Jobs in
dieser Branche muss man sich offenbar leisten können, da braucht man
schon einen reichen Onkel oder einen Ehemann als Hauptverdiener. Wer
den nicht hat, hat Pech gehabt, soll sich aber bitte nicht ausgerechnet
bei den Arbeitgeber über unzumutbar niedrige Löhne beschweren:
„Wenn man sich keinen zweiten Job suchen kann, dann muss man sehen,
dass man den ersten Job dann möglicherweise nicht annimmt, sondern
einen anderen sucht auf dem Arbeitsmarkt. Was erwarten Sie eigentlich
von den Firmen? Was sollen die noch tun? Ich wollte schon sagen: Wir
sind nicht die Diakonie!“ (derselbe HDE-Vertreter auf die entsprechende
Beschwerde einer Beschäftigten hin)
Wer nicht bereit ist, es als Gnade zu begreifen, für solche Arbeitgeber
arbeiten zu dürfen, der wechselt besser die Branche. Recht zur
Unzufriedenheit hat hier nämlich nur einer.
*
Der erreichte Stand der Flexibilisierung ist den Arbeitgebern im
Einzelhandel nicht genug. Sie haben bereits Ende 2006 den
Manteltarifvertrag gekündigt und treten der Gewerkschaft seither
fordernd entgegen:
„Vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage zur Ladenöffnung müssen
auch die Regelungen in den Mantel-Tarifverträgen angepasst werden.
Spätöffnungszuschläge ab 18.30 Uhr und samstags ab 14.30 Uhr sowie
Nachtzuschläge bereits ab 20.00 Uhr sind mit der gesetzlichen
Neuregelung sowie den geänderten Lebensgewohnheiten der Kunden nicht
mehr vereinbar.“ (www.einzelhandel.de)
Es ist schon lustig: Erst verlangt man von der Politik die Freigabe der
Ladenöffnungszeiten; und nachdem die Politik diesem Ansinnen Recht
gegeben hat und König Kunde auf der Grundlage der geänderten Gesetze
Gelegenheit bekommt, seine Lebensgewohnheiten umzustellen und sein Geld
bis tief in die Nacht zum Einzelhändler tragen kann, ist damit für die
Arbeitgeber eine neue Lage geschaffen, in der man ihnen die bisher
übliche Bezahlung ihres Personals nicht mehr zumuten kann. Der neuen
Gesetzeslage entnehmen sie nicht nur ihr Recht, ihr Personal zu jeder
Tages- und Nachtzeit in Anspruch zu nehmen, sondern gleich auch noch
ihr Recht darauf, dass es sich zu einem Preis zur Verfügung stellt, zu
dem sich für sie die längeren Ladenöffnungszeiten lohnen. Und sie
rechnen in aller Öffentlichkeit vor, dass die bislang gezahlten
Spätöffnungs- und Nachtzuschläge mit ihren Rentabilitätsrechnungen
„nicht mehr vereinbar“ sind, also gestrichen werden „müssen“.
Die Durchsetzung dessen, was da alles aus ihrem Geschäftsinteresse
folgt, hat dann auch gleich noch die Gewerkschaft als ihren Auftrag zu
begreifen: „Es ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien, den Tarifvertrag
an diese geänderten Rahmenbedingungen anzupassen und den Unternehmen
damit eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der geänderten
Ladenöffnungszeiten zu ermöglichen.“ "Das System der Spätöffnungs- und
Nachtzuschläge sei überholt“. (www.einzelhandel.de)
Um die Gewerkschaft dazu zu bewegen, haben die Arbeitgeber ihre
Bereitschaft, in der bereits seit Mitte letzten Jahres ohne Aussicht
auf eine Einigung vor sich hindümpelnden Lohn-Tarifrunde über
Lohn-Prozente zu reden, daran geknüpft, dass sich die Gewerkschaft auf
Verhandlungen über eine „neue Entgeltstruktur“ mit entsprechendem
Inhalt einlässt.
Außerdem soll sie dort, wo es das noch nicht gibt, endlich der
Einführung eines Abrechnungswesens zustimmen, das ihnen die Überführung
der mit Zuschlägen behafteten Mehrarbeitszeit in Normalarbeitszeit
gestattet:
„In allen Ländern muss ohne Einschränkungen eine flexible Einteilung
der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit zulässig sein, wenn die
Wochenarbeitszeit im Durchschnitt von 12 Monaten nicht überschritten
wird. Bei nicht vorhersehbaren Über- oder Unterschreitungen sollte ein
Ausgleich auch in den folgenden drei Monaten möglich sein.“
(www.einzelhandel.de)
Schließlich lässt sich der flexible Einsatz der Arbeitskräfte je nach
Geschäftsbedarf noch kostengünstiger gestalten, wenn sich die Differenz
zwischen Überstunden und vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden durch
Verrechnung der Über- und Unterschreitungen der tarifvertraglichen
Wochenarbeitszeit zum Verschwinden bringen lässt; und das geht, je
länger der Abrechnungszeitraum ist, logischerweise umso besser.
Mindestens ein Jahr, mit einer Öffnungsklausel von weiteren drei
Monaten, sollen es sein, damit auch die Zeit des Weihnachtsgeschäfts
und andere „nicht vorhersehbare“ Phasen, in denen das knapp kalkulierte
Personal mit Mehrarbeit einen erhöhten Arbeitsbedarf zu bewältigen hat,
künftig nicht mehr zu unnötiger Bezahlung von Überstunden führen. Und
wenn die Arbeitgeber schon beim Wünschen sind, hätten sie da noch eine
Vision: Wie wäre es, wenn man den Verrechnungszeitraum gleich auf die
gesamte Lebensarbeitszeit ausdehnen würde? Sie könnten dann noch mehr
Überstundenzuschläge sparen – zumal ja zu erwarten ist, dass, wenn rund
um die Uhr gearbeitet werden soll, auch mehr Überstunden anfallen. Aber
auch für ihre lieben Mitarbeiter wären damit lauter sinnvolle
Perspektiven und neue Freiheiten verbunden:
„Neue Chancen für Arbeitnehmer durch Langzeitkonten: Die Heraufsetzung
des Renteneintrittsalters stellt die Arbeitnehmer vor die Alternative,
entweder ihre persönliche Lebensplanung den neuen Altersgrenzen
anzupassen oder durch eigene Anstrengungen davon unabhängig einen
Übergang von der aktiven Arbeitsphase in den Ruhestand zu organisieren.
Eine Möglichkeit hierzu bieten Langzeitarbeitszeitkonten. Sie
ermöglichen auch die Verwirklichung von individuellen
Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb des betrieblichen Angebots, und
gewährleisten so, dass der Arbeitnehmer den Anschluss an den
Arbeitsmarkt nicht verliert und Berufs- und Karrierechancen wahrnehmen
kann. Langzeitarbeitszeitkonten lassen es auch zu, durch längere
Freizeitphasen private Interessen, die sich aus familiären Bedürfnissen
ergeben, wahrzunehmen. Doch bislang sehen die tariflichen Regelungen
des Einzelhandels die Einrichtung von Langzeitarbeitszeitkonten auf
betrieblicher Ebene nicht vor. Wenn den Arbeitnehmern mehr Freiraum für
die individuelle Lebensplanung angeboten werden soll, so besteht hier
Handlungsbedarf.“ (www.einzelhandel.de)
Um sich ihr Leben im Alter zu erleichtern und damit sie sich auch sonst
mal was gönnen können – z.B. Fortbildungsmaßnahmen, mit denen sie
versuchen können, die Attraktivität der Ware zu steigern, die sie am
Arbeitsmarkt anzubieten haben -, könnten sich Herr und Frau
Arbeitnehmer beizeiten für ihren Arbeitgeber aufarbeiten. Solange sie
noch jung und fit sind – ihre Arbeitskraft also noch allen
Anforderungen ihres Arbeitgebers gewachsen ist –, könnten sie unter
Verzicht auf deren Bezahlung fleißig Mehrarbeit leisten. Dafür würden
sie dann den Anspruch erwerben, etwas früher bzw. mit geringeren
Abstrichen von der Rente in den wohlverdienten Ruhestand entlassen zu
werden. Das ist aber vorderhand bloß so eine Vision.
*
Die Tarifverhandlungen sind derzeit nämlich auf allen Ebenen
festgefahren. Die Arbeitgeber kriegen von der zuständigen Gewerkschaft
Verdi nicht einfach konzediert und unterschrieben, was sie fordern. Man
zeigt sich kompromissbereit:
„Wir haben die geforderte Verbindung der Tarifrunde mit dem Projekt
einer neuen Entgeltstruktur gelöst und auch von unserer
Ursprungsforderung einer Streichung der Spät- und Nachtzuschläge
Abstand genommen zugunsten einer stufenweisen Anpassung bei
grundsätzlicher Beibehaltung der Zuschläge ab 20:00 Uhr.“
(www.einzelhandel.de)
Auf die Zuschläge bis 20:00 Uhr muss der Tarifpartner also schon noch
ganz verzichten, auf die danach „stufenweise“. Bei so viel
Entgegenkommen soll es dann aber auch langsam zu einem Abschluss
kommen, denn „für den Handel drängt die Zeit.“ Schließlich wollen sie
die Zuschläge los sein, wenn sie demnächst vermehrt die verlängerten
Ladenöffnungszeiten nutzen. Und außerdem hat der Arbeitgeberverband HDE
noch ein erlesenes Problem, wegen dem für ihn Eile geboten ist: Je
länger es sich hinzieht mit den Tarifverhandlungen, in denen die
Arbeitgeber bislang 1,7 Prozent angeboten haben, umso mehr
Handelsketten gehen dazu über, an der Gewerkschaft und am
Arbeitgeberverband vorbei Haustarife zu vereinbaren. Damit aber droht
schön langsam die Tarifbindung im Einzelhandel unter 50 Prozent zu
fallen. Und wenn das passiert und wenn es dann immer noch keinen
Tarifvertrag gibt, kann der Gesetzgeber „auf der Grundlage des
Mindestarbeitsbedingungsgesetzes“ (FAZ, 4.2.08) einen Mindestlohn für
die Branche schaffen. Und das wäre das Letzte, was die Branche brauchen
kann. Um das zu verhindern, soll die Gewerkschaft endlich voranmachen
an der Tariffront und die Verhandlungen nicht länger blockieren.
*
Wie gesagt: alles nicht spektakulär, ganz normal.