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Inhaltsverzeichnis
GegenStandpunkt 3-07
Zivil- und andere schlechte Gesellschaft gefährdet Jugendliche
Marco knutscht sich in den Knast
Ein deutscher Knabe und ein englisches Mädchen treffen sich im
Urlaub
in der Türkei. Sie pubertieren stark, trinken eins und finden
zusammen
mit Gleichgesinnten ein Hotelzimmer, wo es zu verschärftem
Knutschen
kommt. Was bis hierher nach altersgerechtem Traumurlaub klingt, erweist
sich in der Folge als gar nicht so einfach.
Die erste Komplikation tritt deswegen auf, weil das englische
Mädchen,
gerade dreizehn Jahre alt, offenbar unter einem frühreifen
Gewissen
leidet und daheim alles, und vielleicht noch ein wenig mehr,
erzählt.
Die zweite deshalb, weil man heutzutage offenbar in englischen
Touristenfamilien überkommene Erziehungstechniken schleifen
lässt: Das
Mädchen bekommt nicht ausgiebig geschimpft, Hausarrest oder
Ohrfeigen.
Auch den beteiligten Jungmann knöpfen sich die Eltern nicht
persönlich
vor. Die sind vielmehr der Auffassung, ihrem Kind, das sie sich nur als
willenloses Opfer vorstellen wollen, sei neben einer unerwünscht
frühen
privaten Erfahrung etwas Spezielles zugestoßen: Ein Unrecht
nämlich,
auf das man mit den zeitgemäßeren Techniken der
Zivilgesellschaft zu
reagieren habe, mit einer Anzeige bei der zuständigen Justiz zum
Beispiel.
Vielleicht sind die englischen Eltern einfach nur blöde,
vielleicht
aber auch so berechnend, dass es ihnen gerade recht wäre – der
orientalischen Örtlichkeit wegen-, den jugendlichen Unhold aus
Deutschland vor einen hoffentlich besonders strengen Richter bringen zu
können: einen original türkischen Kadi.
Damit sind die Zutaten für die größte annehmbare
Komplikation im
Gefolge eines eher intimen Ereignisses zusammen: Die private wird zu
einer Staatsaffäre.
*
Es ist schon unangenehm genug, wenn plötzlich rechtlich
gewürdigt wird,
was eigentlich für niemandes Würdigung, mit Ausnahme der der
Beteiligten, vorgesehen war; wenn also ein persönlich gar nicht
involvierter Staatsanwalt oder Richter anfängt, sich einzumischen
und
aktenkundig zu machen, worum es sich bei einem intimen Getümmel
eigentlich und in strafrechtlicher Hinsicht gehandelt haben soll. Die
Eltern, rachsüchtig und offenkundig mehr um die Rechts- als die
Gemütslage ihrer Tochter besorgt, und ihr türkischer Anwalt
behaupten
entschieden, es könne sich, trotz anderslautender
Zeugenauskünfte, nur
um Kindesmissbrauch und Vergewaltigung gehandelt haben. Das wiegt
schwer; und weil der Angeschuldigte als Urlauber naturgemäß
über keinen
festen Wohnsitz in der Türkei verfügt, wird er sistiert,
damit er sich
nicht dem anstehenden Verfahren und möglicher Strafe entziehe.
Noch unangenehmer wird die Sache darüber, dass, einmal im Visier
des
staatlichen türkischen Strafanspruchs, wegen der Nationalität
des
Angeschuldigten in Windeseile die pubertäre Liebes- zu einer
zwischenstaatlichen, also politischen Affäre unter Beteiligung von
Justiz, Diplomatie und nicht zuletzt Volksseele wird: Marco ist
Deutscher, weshalb sich deutsche Politiker und Diplomaten um die Sache
kümmern und die entsprechenden türkischen Instanzen
kräftig dagegen
halten. Die Deutschen prüfen die rechtlichen Umstände, die
Haftbedingungen, fragen sich und die Türken, ob das denn alles
sein
müsse, und mischen sich ein in ein laufendes, rechtsstaatliches
Verfahren, das sie – man redet hier von der Türkei! – von Haus aus
nicht für so übermäßig rechtsstaatlich halten:
Schließlich reden die
Europäer den Türken schon jahrelang ins Gewissen, sie sollten
ihren
Rechtsstaat nach abendländischem Vorbild reformieren. Dass die das
bis
heute nicht richtig hingekriegt haben, weshalb sie auch vorläufig
nicht
in die EU aufgenommen werden können, weiß doch eigentlich
jedes Kind.
Dass sie sich jetzt plötzlich, in diesem Fall, so anstellen, sich
auf
Recht und Gesetz und die Unabhängigkeit der Justiz berufen und
einen
deutschen Marco einbuchten, anstatt ihn auf deutsches diplomatisches
Stirnrunzeln hin einfach laufen zu lassen, das findet man in Marcos
Heimat nicht amüsant.
*
Die Einwände von Freunden und Kennern internationaler Rechtslagen,
die
dahin gehen, dass es einem türkischen Jugendlichen unter der
gleichen
Anschuldigung in Deutschland ziemlich genau so erginge wie Marco in der
Türkei, treffen zwar juristisch zu, sind ansonsten aber
unbeachtlich.
Erstens wäre das ja dann ein Türke und kein Deutscher, was ja
wohl
einen ziemlichen Unterschied macht! Zweitens sind bei uns die Gerichte
wirklich unabhängig und behaupten es nicht nur, wie derzeit die
türkischen, nur um unter diesem Vorwand ihr Mütchen an einem
unschuldigen Deutschen zu kühlen und ihre nationalistischen
Empfindlichkeiten auszuleben. Die sind nämlich der Grund
dafür, dass
sie sich plötzlich so überkorrekt benehmen, was man, wie
gesagt, von
denen sonst gar nicht kennt.
Die deutsche Zivilgesellschaft jedenfalls schreibt unterstützende
Transparente an Marcos Wohnort, zündet die üblichen Kerzen an
und
findet auch eine Öffentlichkeit, die darüber berichtet. Die
türkische,
nicht faul, hält auch ihre Demos ab, auf denen gewöhnliche
Bürger,
empört über deutsche Einmischungen ins türkische
Rechtswesen, in die
Kameras schäumen.
Wie sollen da, fragt man sich angesichts all dessen besorgt,
lernwillige junge Menschen in Deutschland, der Türkei oder England
unter solchen Umständen in Ruhe ihren Interessen nachgehen und die
Völkerfreundschaft pflegen?