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Inhaltsverzeichnis
GegenStandpunkt 3-07
Die ‚Lokführergewerkschaft’
kämpft um mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen –
Die ganze Republik steht Kopf:
Dürfen die das? –
Bahn AG und Bahngewerkschaften sind
sich einig: So nicht!
Was dürfen Gewerkschaften fordern, wie ihre Forderungen vertreten
und wie weit mit ihren Streikdrohungen gehen? Wo endet die Erlaubnis
zum Arbeitskampf? Und wie soll überhaupt eine ordentliche
Arbeitervertretung organisiert sein? Sind Einheitsgewerkschaften nach
Art der DGB-Gewerkschaften das Rechte, oder können und sollen
konkurrierende Berufsgewerkschaften eine nützliche Rolle spielen?
Grundsatzfragen dieses Kalibers bewegen diesen Sommer die deutsche
Öffentlichkeit. Mit Berufung auf höchste Rechtsgüter und
gültige Sitten in der deutschen Arbeitswelt verbreiten sich
Journalisten, Juristen und Politiker öffentlich darüber, wie
eine Interessenvertretung der Lohnabhängigen generell auszusehen
hat, die in die wirtschaftliche, soziale, rechtliche und politische
Landschaft passt. Die maßgebliche Welt sieht sich aufgerufen, die
Maßstäbe zu diskutieren, an denen sich hierzulande die
Anliegen der arbeitenden Menschheit zu orientieren haben, und damit in
Erinnerung zu bringen, dass die Vertretung von Arbeiterinteressen
grundsätzlich eine Sache der Genehmigung ist, über die vom
Standpunkt des großen Ganzen und keinesfalls vom parteilichen
Standpunkt der Betroffenen aus entschieden wird.
Was ist geschehen? Eigentlich nichts Besonderes: Eine kleine
Gewerkschaft, die ‚Gewerkschaft der Lokführer’ (GDL), Vertretung
des Fahrpersonals bei der Bahn, stellt Forderungen nach mehr Lohn und
besseren Arbeitsbedingungen und macht Anstalten, die auch
durchzusetzen. Damit ruft sie alle ehrenwerten Instanzen der Nation auf
den Plan. Der Lohnkampf der GDL gerät zu einem
Lehrstück: über die Anspruchshaltung, mit der hierzulande dem
Ansinnen von Arbeitnehmern, ihre Einkommenslage und die
Leistungsanforderungen zu ihren Gunsten zu korrigieren, begegnet wird;
über die Mittel mit denen dies Ansinnen bekämpft wird; also
darüber, wie unverträglich diese Anliegen der
Beschäftigten mit den hierzulande gültigen Interessen sind.
Ein ganz normaler Lohnkampf – eine Ausnahme in diesem Land!
Der Hauptvorstand der GDL zieht Bilanz und beschließt, dass es
reicht:
„Das Fahrpersonal hat seinen Beitrag zur Sanierung der Bahn bereits
übererfüllt ... Während die DB das Betriebsergebnis seit
der Bahnprivatisierung 1994 um 5 Mrd. erhöht hat und die
Produktivität des Fahrpersonals um rund 200% gestiegen ist, hat
das Fahrpersonal einen Reallohnverlust von 9,5% erlitten ... Die
Lohnkurve muss stringent nach oben gehen.“ (der GDL-Vorsitzende Schell,
GDL-Infodienst, 23.5.)
Die gewerkschaftliche Vertretung des Fahrpersonals stellt sich auf den
Standpunkt, dass nach Jahren von Lohnverzicht und Leistungssteigerungen
das Lohninteresse der Beschäftigten wieder zu seinem Recht kommen
muss. Die Leute brauchen mehr Geld und weniger Arbeitsbelastung, und
die GDL will sich dafür einsetzen, dass sie beides bekommen. Ihr
Forderungspaket zielt auf Kompensation der Schäden, die das
Bahnunternehmen dem Fahrpersonal im Gefolge der Bahnsanierung
aufgehalst hat: Durch eine kräftige Erhöhung der
Grundgehälter sollen Reallohnsenkungen rückgängig
gemacht werden; die gewachsene Belastung im Schichtdienst soll
reduziert werden, die Arbeitszeit insgesamt erträglicher geregelt
werden.
)
Ein ganz normaler gewerkschaftlicher Forderungskatalog also. Dafür
sind Gewerkschaften schließlich da. Wegen der Freiheit des
Unternehmens, mit der Einrichtung der Arbeitsplätze auch die
Arbeitsanforderungen zu seinen Gunsten zu gestalten, wegen der
alltäglich stattfindenden Erpressung zu mehr Leistung für
weniger Lohn müssen Arbeitervertretungen periodisch antreten, um
die auf Basis der geltenden Tarifverträge stattfindenden
Verschlechterungen für ihre Mitglieder soweit wie möglich
wieder rückgängig zu machen. Die ganzen schönen
Vertragswerke, die Gewerkschaften mit den Kapitalisten aushandeln,
stellen in dieser Hinsicht gar nichts sicher; ohne periodische
Kampfansage kommt nicht einmal das Anliegen zur Geltung, sich in Sachen
Lebensunterhalt und Arbeitsumständen nicht laufend schlechter zu
stellen. Auch was die Argumente angeht, mit denen die GDL ihre
Forderungen begründet, folgt sie ganz der gewerkschaftlichen Logik
eines den Arbeitenden zustehenden, gerechten Lohns. Sie verweist auf
die Betroffenheit ihrer Mitglieder durch die Sanierungskünste der
Bahn; auf die besonderen Belastungen, die das Fahrpersonal auszuhalten
hat; auf die Verantwortung, die insbesondere die Lokführer tragen;
auf die Leistungen, die ihre Mitglieder für den Erfolg der anderen
Seite erbracht haben; und darauf, dass nun, da dieser Erfolg sich in
Gestalt einer enormer Gewinnsteigerung eingestellt hat, das Unternehmen
die Lohnerhöhung problemlos verkraften kann. Sie führt also
lauter Rechtfertigungsgründe an, die in der Sache den eigenen
Ausgangspunkt, das Interesse, die Geldnot ihrer Mitglieder und die
gestiegenen Arbeitsanforderungen abzumildern, relativieren. Denn dieser
Bedarf ergibt sich ja daraus, dass sie vom Lohn leben und sich ihre
Arbeitskraft und Lebenszeit einteilen müssen; und diese
Notwendigkeiten – vom Bedürfnis nach frei zu gestaltender
‚Lebensqualität’ ganz zu schweigen – werden nicht mit einer
besseren oder schlechteren Geschäftslage des Bahnunternehmens mehr
oder weniger dringlich; und eigentlich, sollte man meinen, müssen
sie nicht erst noch durch Hinweis auf die besonderen Dienste, die die
Belegschaft ihren Anwendern leistet, als gerechtfertigt nachgewiesen
werden. Aber Gewerkschaften, die das Vertragsverhältnis zwischen
der Arbeitermannschaft und ihren Anwendern korrigieren, d.h. unter
wieder verbesserten Bedingungen erneuern wollen, argumentieren genau so
– so nämlich, dass sie selber diese Lebensnotwendigkeiten nur in
dem Maße gelten lassen wollen, wie sich die Beschäftigten
deren Berücksichtigung durch die Gegenseite nach den
Grundsätzen von Leistung und Gegenleistung verdient haben. So auch
die GDL.
Nicht zu übersehen ist allerdings, dass diese Gewerkschaft es mit
den so begründeten Anrechten der Beschäftigten ernst meint
und deren Anerkennung nötigenfalls auch erzwingen will. Damit
stellt sie in der bundesdeutschen Gewerkschaftslandschaft eine Ausnahme
dar. Denn die Arbeitervertretungen hierzulande pflegen gemeinhin solche
öffentlichen Verweise auf die Berechtigung ihrer Tarifforderungen
mit einem ‚eigentlich’ zu versehen. Sie verkünden, was ihren
Mitgliedern eigentlich zustehen würde, nur um gleichzeitig mehr
oder weniger offen zu signalisieren, dass sie selbstverständlich
ein Einsehen haben, wenn die Unternehmer diese Forderungen mit Verweis
auf ihre Konkurrenzerfordernisse für unerfüllbar
erklären und die Sachnotwendigkeiten ihrer Rechnung mit niedrigen
Lohnkosten ins Feld führen. Sie richten ihre Forderungen schon im
Vorhinein an diesen Einwänden aus und verstehen sie als
Verhandlungsmasse, von der sie Abstand zu nehmen gewillt sind. Nicht so
die GDL. Die verkündet ernstlich ein Ende der Bescheidenheit der
letzten Jahre und lässt auch keine Zweifel daran, dass sie mit
Widerstand der Gegenseite rechnet, dem aber nicht nachzugeben bereit
ist. Deshalb hat sie schon bei der Planung ihrer
Tarifauseinandersetzung einen Streik ins Auge gefasst. Dazu sieht sie
sich durch das mangelnde Entgegenkommen der Bahn vollauf berechtigt.
Sie sieht die Sache nämlich so, dass nicht sie die Störung
des „Arbeitsfriedens“ zu verantworten hat; es ist die Bahn, die ihr
keine andere Wahl lässt, weil sie den von ihr Vertretenen die
ihnen zustehenden Verbesserungen verweigert: „Sollte der Arbeitgeber
seine Verweigerungshaltung beibehalten, dann provoziert er weitere
Arbeitskämpfe. Für diesen Fall sprachen sich Hauptvorstand
und Tarifkommission dafür aus, die Urabstimmung einzuleiten.“
(GDL-Info-Dienst, 16.7.) Dabei ist sich die GDL der durchschlagenden
Wirkung einer Arbeitsverweigerung ihrer Mitglieder bewusst – die
Dienste, die ihre Mitglieder der Bahn AG erbringen, sind für den
Fahrbetrieb insgesamt entscheidend, vor allem die Lokführer sind
schwer ersetzbar, nicht zuletzt dank der kostensenkenden
„Ausdünnung“ des Personals der Bahn in den letzten Jahren; sie ist
sich zudem – nicht minder wichtig – sicher, dass ihre Leute das auch
wollen:
„Die Streikbereitschaft ist hoch, die Kollegen haben die Schnauze voll.
Und wir können mit ein paar Dutzend Kollegen alle
Knotenbahnhöfe wie München oder Frankfurt
stilllegen.“(GDL-Sprecher Maik Brandenburger, TZ, 30.6.)
Und sie ist bereit, dies im Ernstfall auch zu tun und den Bahnbetrieb
nachhaltig zu stören: „Wir würden auch lieber den Bahnchef im
schicken Berliner Bahntower bestreiken. Das hätte aber nicht die
gewünschte Wirkung.“ (Schell in der Bild-Zeitung 10.7.) Auch damit
steht sie im Gegensatz zu den gewohnten Praxis deutscher
Gewerkschaften, mit mehr symbolischen, wenig durchschlagenden
Streikaktionen ausgerechnet bei der Arbeitsverweigerung die
Verantwortung der Gewerkschaft und ihre Rücksichtnahme auf das
Betriebswohl zu demonstrieren.
Mit ihrem entschieden gewerkschaftlichen Standpunkt fällt die GDL
also gehörig aus dem Rahmen – und bekommt es gleich mit zwei
Gegner zu tun: dem Unternehmen und den konkurrierenden
Bahngewerkschaften.
Die Antwort der Bahn AG
Die Bahn AG weist die Forderungen der GDL unmissverständlich
zurück. Die verlangte Kompensation kommt nicht in Frage. Mit
seinen Rationalisierungsmaßnahmen verfolgt das Unternehmen
schließlich den Zweck, den Gewinn durch Senkung der Lohnkosten zu
steigern, und das mit der Perspektive, die Bahn AG erfolgreich an die
Börse zu bringen. Dabei rechnet der Bahnchef wie alle Kapitalisten
mit Tarifrunden nur in einem Sinne: Sie sind im Prinzip lästig,
bestenfalls die Gelegenheit, das Ergebnis erfolgreicher
Lohnkostensenkungen möglichst weitgehend von den Gewerkschaften
unterschreiben und absegnen zu lassen; sonst haben sie ihren Zweck
verfehlt. In dieser Hinsicht sind die Arbeitgeber inzwischen mehr als
anspruchsvoll, weil gewohnt, dass ihre diesbezüglichen Erwartungen
beim gewerkschaftlichen Fordern berücksichtigt und als
unverrückbare Vorgaben aller Verhandlungen respektiert werden.
Tarifrunden geraten sogar zu Veranstaltungen, bei denen weniger um
Gewerkschaftsforderungen nach einer gewissen Kompensation für die
laufenden Verschlechterungen der Lohn- und Leistungsgegebenheiten
gestritten wird als darum, dass die Unternehmerseite die
Arbeitervertretung mit ihrem immer noch viel zu wenig bedienten
Anspruch konfrontiert, bisherige Lohn- und Leistungsbedingungen zu
Lasten der Belegschaft zu korrigieren. Insofern stellt das Ansinnen der
GDL, für ihre Mitglieder tatsächlich eine Korrektur in die
andere Richtung durchzusetzen, für den Bahnchef eine einzige
Ungeheuerlichkeit dar: „Irrwitzig“ findet er das, rechnet die
Forderungen bezüglich Arbeitszeit und Geld als Kosten zusammen,
die der Bahn erwachsen würden – und seitdem weiß alle Welt,
dass die GDL die Wahnsinnssumme von mehr als 31% Lohnerhöhung
haben will. Das sieht doch jeder unmittelbar, dass eine solche
Forderung völlig aus der Welt ist; dass sie an den
„Realitäten“ vorbei geht und die guten Sitten verletzt, die in
Lohnfragen zu gelten haben. An welchen „Realitäten“ Löhne und
Arbeitszeiten der Beschäftigten Maß zu nehmen haben,
verschweigt der Bahnchef nicht. Mit ihren völlig überzogenen
Ansprüchen gefährdet die GDL das zentrale Projekt ihres
Arbeitgebers, den anstehenden Börsengang der Bahn. Als Vorwurf an
die GDL ist diese Zurückweisung einerseits etwas absurd:
Schließlich beruft sich Mehdorn nur auf das erfolgreich in
Anschlag gebrachte Interesse der Bahn an gewinnsteigernden
Lohnkostensenkungen, gegen das die GDL gerade antritt. So sieht er die
Sache aber nicht; vielmehr so, dass jede gewerkschaftliche
Lohnforderung maßlos und ungehörig ist, die sich nicht von
vornherein am Programm der Gegenseite orientiert, den Lohn als Kost in
den Dienst des Kapitalwachstums zu stellen und sich damit für das
Bereicherungsinteresse finanzkräftiger Kapitalanleger attraktiv zu
machen. Er hält es gar nicht für nötig, das
Gewinninteresse der Bahn als Interesse ins Feld zu führen, das mit
den gegenläufigen Lebensinteressen der Arbeiter abzugleichen
wäre. Für ihn versteht es sich von selbst, dass die Frage,
was der Lohn für die Leute, die für ihn arbeiten müssen,
zum Leben taugt, bei der Auseinandersetzung darum, was Arbeitern
zusteht, einfach nichts verloren hat; dass beim Befinden über
dessen Höhe allein die Gesichtspunkte gewinnbringender Anwendung
der Arbeitskräfte zählen. Das ist in der Tat der hierzulande
gültige Konsens in Lohnfragen.
Gewerkschaftliche Schützenhilfe für die Bahn AG: Der
Tarifabschluss der Bahngewerkschaften Transnet/GDBA
Dass Mehdorn sich auf das Unternehmensinteresse an
geschäftsförderlichen Lohnabschlüssen wie ein
Gewohnheitsrecht berufen kann, ist nicht zuletzt das Verdienst der
Gewerkschaften, die der Bahnchef als maßgeblichen Tarifpartner im
eigenen Haus hat – der Transnet, in Tarifeinheit verbunden mit der
ursprünglich als Vertretung der Bahnbeamten gegründeten GDBA.
Seit dem Beginn der Bahnprivatisierung sehen die ihre gewerkschaftliche
Aufgabe darin, den Ausbau der Bahn zu einem weltweiten Logistikkonzern
zu unterstützen. Im Oktober vorigen Jahres bietet Transnet der
Bundesregierung offiziell an, auch zum geplanten Börsengang das
Ihre beitragen zu wollen und „beratend die inhaltliche Ausgestaltung
des Privatisierungsgesetzes zu begleiten“ (Papier von Transnet/GDBA zur
Bahnprivatisierung) – selbstverständlich im Namen der Sicherung
deutscher Arbeitsplätze. Was sie dafür für erforderlich
hält, gibt sie in diesem Zusammenhang gleich mit zu Protokoll,
nämlich Rücksichtslosigkeit gegen ihre eigenen
Tariferrungenschaften von gestern; schließlich ist, so die
Gewerkschaft unisono mit der Gegenseite, „die wirtschaftliche
Stabilität der DB AG und deren Wettbewerbschancen in Deutschland,
Europa und weltweit für die Arbeitsplatzsicherung genau so
relevant wie die Sicherung bestehender Tarifverträge.“ (ebd.)
In diesem Geiste führt die Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA auch
die diesjährigen Verhandlungen. Die Bahnprivatisierung will sie
nicht durch unmäßige Lohnforderungen gefährden;
zugleich verlangt das gewerkschaftliche Selbstverständnis nach
einem Abschluss, der sich vor der „Basis“ vertreten lässt. Beide
Anliegen lassen sich leicht unter einen Hut bringen – zumal der
Bahn-Vorstand mit- und die Basis brav ihre Rolle spielt: Transnet
meldet eine Lohnforderung von 7% an; der Bahn-Vorstand weist das als
völlig untragbar zurück und legt ein Gegenangebot von 2% vor.
Transnet inszeniert ein paar Warnstreiks – die Basis will
schließlich auch bedient sein.
)
Die Bahn AG ist schwer
beeindruckt und legt ein neues Angebot vor. Die Warnstreiks werden
abgebrochen. Am Ende einigt man sich irgendwo in der Mitte. Die
Kapitalseite tut der Gewerkschaft den Gefallen und betont, wie schwer
sie die 4,5% angekommen seien: „Mehdorn sprach von einem Abschluss, der
wehtue. Es handele sich um einen ‚der höchsten Abschlüsse,
die in Deutschland in diesem Jahr gemacht worden sind...’ Die Bahn habe
dem Tarifkompromiss ‚mit großen Bedenken zugestimmt`“ (FTD.de)
Das beweist nicht nur schlagend, dass 4,5% ab dem 1.1.08 plus 600 Euro
Einmalzahlung ein prima Ergebnis sind; es belegt auch, wie wichtig die
Gewerkschaft ist, wenn es darum geht, die Interessen des Bahnpersonals
mit denen ihres Arbeitgebers zu versöhnen:
„Hansen (der Transnet-Chef) sprach von einem Ergebnis, das sich auch
vergleichen lässt mit dem hervorragenden Ergebnis der Deutschen
Bahn AG im vergangenen Wirtschaftsjahr … Das Ergebnis werde dazu
beitragen, das Vertrauen der Belegschaft in die
Unternehmensführung und ihre Strategie zu stärken.“ (FDT.de)
Deutlicher kann man es eigentlich nicht sagen. Die Gewerkschaft
verpflichtet die von ihr Vertretenen darauf, dass sie mit dem Erfolg
des Unternehmens in der Konkurrenz am besten bedient sind, dass sich
also die Massenentlassungen, Lohnsenkungen und neuen
Arbeitsbelastungen, die die Bahnbeschäftigten im Zuge der
Privatisierung haben über sich ergehen lassen, für sie
lohnen, weil sie sich für das Unternehmen lohnen. Und sie misst
den Erfolg ihrer Tarifpolitik daran, dass sie ihrer Klientel beides
glaubwürdig beibringt: Dass an den Härten, die die Bahn AG
ihnen im Zuge ihrer Privatisierung zumutet, kein Weg vorbeiführt;
und dass sie im Rahmen der großen Herausforderungen, die auf die
Bahn im Zuge des Börsengangs zukommen, alles ihr Mögliche
getan hat, um auch für die Belegschaft etwas herauszuholen. So
werden sich Bahn und Transnet handelseinig. Die Bahn zahlt ein paar
Prozente; die Gewerkschaft garantiert ihr preisgünstig den
Tariffrieden, den sie benötigt, um ihr kapitalistisches
Erfolgswerk ungestört fortzusetzen – und die freie Presse
bestätigt die Lüge, wie ausnehmend gut die Arbeiterschaft
diesmal bedient worden sei, würdigt zugleich durchaus ehrlich den
Abschluss als gelungenen Beitrag der Tarifpartner zum Fortgang des
Bahngeschäfts, und benennt den gemeinsamen Störenfried, gegen
den das Tarifergebnis diesmal gerichtet ist – die GDL:
„Bahnchef Mehdorn hat einen machtpolitischen Erfolg errungen. Mit
einem Lohnzuschlag von 4,5% ist er den Bahngewerkschaften Transnet und
GDBA zwar weit entgegengekommen – es ist der höchste
Tarifabschluss in der jüngeren Geschichte der Bahn. Zugleich
bremst der Abschluss die Lokführergewerkschaft GDL aus … Mehdorn
zahlt viel, aber er kauft sich dafür wahrscheinlich sozialen
Frieden beim größten deutschen Unternehmen... Der Abschluss
liegt insgesamt deutlich näher an den Vorstellungen der
Gewerkschaft als am Einstiegsangebot der Bahn. Ein bisschen politische
Berechnung dürfte in diesem Ergebnis auch stecken. Die
Gewerkschaft Transnet hat Konzernchef Mehdorn schließlich gegen
viele Widerstände darin unterstützt, die Bahn inklusive des
Schienennetzes an die Börse zu bringen.“ (FDT, 10.7.)
Für diese sozialfriedliche Kooperation zwischen ‚Kapital und
Arbeit’ stellt allerdings die GDL eine ernst zu nehmende Bedrohung dar,
nicht nur, was die Bahn AG, sondern auch, was die Transnet/GDBA angeht.
Die GDL – ein einziger Angriff auf die Vertretungshoheit der
Transnet
Die GDL macht keinen Hehl daraus, dass sie von der tarifpolitischen
Linie der Transnet nichts hält; insbesondere nicht von der Art und
Weise, wie sich Transnet der Bahn AG als unterstützende Kraft bei
deren Börsengang andient. Die Lohnforderungen der Transnet
für diese Tarifrunde hält sie für lachhaft und
skandalös; für ihre Klientel ist das auf alle Fälle zu
wenig; also beschließt sie, eigene Forderungen aufzustellen und
aus eigener Kraft durchzusetzen. Nach wachsenden Unstimmigkeiten tritt
die GDL im Mai 2006 aus der Tarifgemeinschaft mit der Transnet aus,
führt nun ihre Auseinandersetzung um Lohn und Arbeitsbedingungen
mit dem Kapital selbständig und stellt dann auch „klar, dass die
GDL den zwischen dem DB-Vorstand und den beiden anderen
Bahngewerkschaften erzielten Tarifabschluss auf keinen Fall
unterzeichnen wird.“ (GDL-Info-Dienst, 16.7.)
Damit geht sie nicht bloß auf Distanz zur Transnet; mit ihrem
gewerkschaftlichen Standpunkt, ihren Forderungen und der Art ihres
Auftretens stellt sie sich polemisch zu der ganzen Linie, die die
anderen Bahngewerkschaften vertreten; damit aber auch automatisch in
Gegensatz zu den DGB-Gewerkschaften insgesamt. Sie stellt deren
Gewerkschaftspolitik und Rolle bei der Regelung der nationalen
Lohnverhältnisse doppelt in Frage. Erstens untergräbt sie die
Glaubwürdigkeit der gängigen gewerkschaftlichen
Lebenslüge, die Arbeiterschaft würde mit der einvernehmlichen
Regelung ihrer Lohnansprüche im Lichte einer gesunden und
arbeitsplatzförderlichen Geschäftspolitik am besten fahren
und mehr, als was die Unternehmerschaft und die für alle deren
Konkurrenzansprüche empfänglichen Gewerkschaften jeweils
für verträglich halten, sei eben beim besten Willen nicht
‚drin’ gewesen. Allein schon damit, dass sie mehr fordert und sich
bereit zeigt, für ihre Forderungen ernstlich zu kämpfen,
sprengt sie das bei DGB-Gewerkschaften bewährte Konzept einer
für beide Seiten verträglichen Lohnfindungspolitik. Ein
Verein wie die GDL droht nicht nur den konkurrierenden Gewerkschaften
die Mitglieder abspenstig zu machen; er provoziert mit seinem Beispiel
unweigerlich auch Kritik in deren eigenen Reihen und gefährdet
dadurch deren gewohnte Art gewerkschaftlicher Vertretung: das Kommando
einer Gewerkschaftsführung, die ihrer folgsamen ‚Basis’ sagt, was
für sie zu holen ist und wann sie sich auf- und wann wieder
abstellen lassen soll.
Zweitens gefährdet die GDL damit den anerkannten
Alleinvertretungsanspruch der deutschen Einheitsgewerkschaften, und
damit die Rolle, die sie in der Republik einnehmen und unbedingt
einnehmen wollen. Im Programm vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem
Kapital fungieren die Mitglieder als Beleg für das Recht der
Gewerkschaft auf Mitsprache; als Allein-Vertreter der
Beschäftigten, also in deren Namen reklamieren die
Gewerkschaftsoberen Teilhabe an allen Entscheidungen des Kapitals, die
Wohl und Wehe der Belegschaft betreffen; sie stehen ihrerseits
dafür ein, die Beschäftigten auf alles festzulegen, was sie
als Vertreter der Arbeitermannschaft mit den Herren der Produktion
aushandeln. Die Machtposition der DGB-Gewerkschaften, ihre Beteiligung
an der Regelung der Arbeitswelt beruht deshalb ganz und gar darauf,
dass das Kapital und die hohe Politik ihre unternehmens- und
staatsdienliche Leistung anerkennen, die von ihr Vertretenen
verlässlich einzubinden und unterzuordnen unter die
Ansprüche, die der Standort Deutschland ihnen abverlangt. Das muss
die „Basis“ dann aber auch mit sich machen lassen; denn die
Gewerkschaft braucht ihre Mitglieder als Beleg für ihre
Fähigkeit, den „sozialen Frieden“ zu stiften und zu halten. Die
sollen ihrer Gewerkschaftsführung daher auch und gerade dann die
Treue halten, wenn sie im Namen von Beschäftigungssicherung oder
gleich unverhohlen um der Konkurrenzfähigkeit der Firma im
globalen Kampf um Märkte willen eine Lohnsenkung und
Leistungssteigerung nach der anderen unterschreibt.
Nichts Geringeres als das Gesamtkunstwerk moderner gewerkschaftlicher
Interessenvertretung steht also auf dem Spiel, wenn sich eine
gewerkschaftlich organisierte Mannschaft aufmandelt und gegen den
Willen der national etablierten Arbeitervertretung auszutesten droht,
wie weit ihre Erpressungsmacht gegenüber dem Kapital reicht. Es
ist von daher kein Wunder, dass Hansen, Sommer und Co. giftig werden.
Transnet und Bahn AG vereint gegen die GDL
Der Kampf der Transnet gegen eine unliebsame gewerkschaftliche
Konkurrenz
Da die Versuche scheitern, den Konkurrenzverein wieder in die eigene
Tarifstrategie „einzubinden“, eröffnet die Führung der
Transnet einen erbitterten Kampf, um den Sonderweg der GDL zu
vereiteln.
Erstens ideologisch. Nachdem Transnet sich mit der Bahn AG auf besagte
4,5% geeinigt hat, preist sie dieses Ergebnis in gewohnter Manier als
soziale Errungenschaft und als Erfüllung all dessen, was
Arbeitnehmer an Existenzsicherheit zu Recht erwarten dürfen – um
dann der GDL vorzuwerfen, dass sie mit ihrem ‚Sonderweg’ genau diese
berechtigten sozialen Anliegen schädigt, sie als Spalter zu
denunzieren und ihr die zwei wichtigsten gewerkschaftlichen
Totschläger entgegenzuschleudern: ‚Flächentarifvertrag’ und
‚Gewerkschaftseinheit’:
„Dieser Tarifvertrag … kann sich sehen lassen. Er gibt den
Beschäftigten bei der Bahn wieder etwas mehr Luft…und er
unterstützt auch die immer lauter werdende Forderung der
Gewerkschaften: ‚Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten, müssen
davon leben und die Existenz einer Familie sichern können.’ Ohne
flächendeckende Warnstreiks und ohne geschicktes Verhandeln mit
Augenmaß wäre diese beachtliche Gehalterhöhung
undenkbar gewesen.
Zu denken gibt, dass die rund 32.000 Lokführer und Zugbegleiter
nicht von der Partie sind: Sie fordern, soweit sie Mitglieder in der
GDL sind, für ihre Berufsgruppe wesentliche größerer
Tarif-Erhöhungen – was man bei Kenntnis der derzeitigen Entlohnung
versteht(!)… Darüber hinaus will die GDL seit Mai 2006 einen
eigenständigen Tarifvertrag … Damit würde ein gemeinsamer
Flächentarifvertrag Schiene in weite Ferne rücken. So
notwendig und verständlich der Kampf um Lohnerhöhungen ist,
so bedenklich ist eine Entwicklung, bei der die Arbeitnehmer ihre Ziele
und Forderungen getrennt, teilweise sogar gegeneinander durchzusetzen
versuchen. Eine fehlende Solidarität … gefährdet meist die
Grundlage aller gewerkschaftlichen Maßnahmen, was sehr schnell
für alle Beschäftigten Nachteile mit sich bringen kann … Ein
sog. Flächentarifvertrag Schiene scheint für die
Einheitsgewerkschaft Transnet der einzige Weg zu sein, Lohn- und
Sozialdumping im Wettbewerb der diversen Verkehrsunternehmen zu
verhindern. Die deutsche Gewerkschaftsbewegung hat in ihrer
130jährigen Geschichte schon viele Abtrennungen und Spaltungen
miterleben müssen. Immer war es der einträglichere und auch
gesellschaftlich bessere Weg, wenn die Beschäftigten einer Branche
sich nicht gegeneinander ausspielen ließen.“
(Transnet-Stellungnahme zum Tarifabschluss, 9.7.)
Schon frech: Mit den gerade unterschriebenen 4,5% in der Tasche
heuchelt Transnet Verständnis für alle, denen das Geld nicht
reicht, und stellt zugleich klar, dass das keinesfalls der
Maßstab für die „Gewerkschaftseinheit“ ist, die sie
beschwört. Die wäre ja im Übrigen auch dadurch zu haben,
dass sich Hansen und Co. mit der GDL solidarisieren, sich deren
Forderungen zu eigen machen und die versammelte Gewerkschaftsmacht
dafür einsetzen, für alle Bahnbeschäftigten
anständige Löhne zu erstreiten. Aber das Vorpreschen der GDL
als Gelegenheit zu entdecken, ihrerseits für ihre Mitglieder mehr
rauszuholen, kommt ihnen gar nicht erst in den Sinn. Stattdessen
schwören sie ihre Adressaten darauf ein, dass keine Euro-Summe der
Welt es wert sein kann, diese „Gewerkschaftseinheit“ auch nur ein
Stück weit zu verlassen.
Und was den gewerkschaftlichen Fetisch ‚Flächentarifvertrag’
angeht: Es mag ja sein, dass die Absicherung eines verbindlichen, nicht
zu unterschreitenden Lohnniveaus für die Beschäftigten aller
Bahngesellschaften den Angriffen des Kapitals auf Lohn und Arbeitszeit
eine Schranke setzen würde. Bloß: Wenn Transnet die „Spirale
einer gegenseitigen Unterbietung bei Sozialleistungen,
Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Gehältern“ (Webseite der
Transnet) beklagt, die die Bahn AG mit der Privatisierung systematisch
in Gang gesetzt hat, dann ist das nicht zuletzt mit ihr Werk. An einen
Zusammenschluss aller Bahnbeschäftigten zu einer möglichst
schlagkräftigen Organisation, die das verhindern könnte und
dafür sorgt, dass sich die Beschäftigten nicht gegeneinander
ausspielen lassen, denkt sie ja zu allerletzt. Sie macht sich den
Standpunkt der Bahn zueigen, ein Flächentarif wäre nur um den
Preis des Verzichts auf Lohnbestandteile und der Verlängerung von
Arbeitszeiten zu haben, und begegnet der Unternehmensstrategie, mit
Ausgründungen von eigenen Gesellschaften die bestehenden
Tarifverträge zu unterlaufen, mit dem verstärkten
Bemühen, durch den „Tausch“ von Tarifzuständigkeit gegen
Lohnbestandteile, also durch mehr Nachgiebigkeit im neu privatisierten
Bahngewerbe, als Tarifpartei anerkannt zu bleiben. Wie weit sie es
dabei gebracht hat, erhellt der Umstand, dass die Große
Tarifkommission Transnet/GDBA im Februar dieses Jahres eine Kampagne
„gegen Armutslöhne“ auf die Tagesordnung setzt – offenbar
gehören Einkommen, von denen man nicht leben kann, nach einer
Dekade gewerkschaftlich mitgetragener „Sanierung“ inzwischen zur
Normalität im Bahngewerbe. Wenn eine Gewerkschaft wie Transnet den
„Flächentarifvertrag“ verteidigt, dann hat das mit irgendeiner
Absicherung eines allgemeinen Lohnniveaus also nichts mehr zu tun –
materiell gesehen garantieren diese Verträge im Gegenteil nur die
Verallgemeinerung schäbiger Löhne und die gewerkschaftliche
Zustimmung zur hemmungslosen Konkurrenz um Verbilligung der
Arbeitskräfte -; dann verteidigt die Gewerkschaft nichts weiter
als ihre für die Vertretenen schädliche
Alleinzuständigkeit für die Arbeitsbelange – auch und gerade
gegen alle, die mit dem materiellen Ergebnis ihrer Tarifpolitik
unzufrieden sind.
Das macht die Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA dann zweitens auch
praktisch, indem sie ihre Macht als anerkannte Tarifpartei gegen die
GDL in Anschlag bringt, soweit das nur geht. Nachdem sie sich mit dem
Unternehmen auf den von der GDL abgelehnten Tarifvertrag geeinigt hat,
unterbreitet sie der GDL mitten in deren eigene Verhandlungen hinein
das heuchlerische Angebot, ‚gemeinsam’ für Verbesserungen auch
für deren Klientel zu ‚kämpfen’, und distanziert sich damit
öffentlich von deren ‚Sonderverhandlungen’:
„Die Eisenbahngewerkschaft Transnet hat sich vor dem heutigen
Spitzengespräch zwischen Deutscher Bahn und der Gewerkschaft
Deutscher Lokführer (GDL) in den Tarifkonflikt eingeschaltet und
bietet den Lokführern an, gemeinsam ein neues Entgeltsystem im
Konzern durchzusetzen. ‚Die derzeitigen Strukturen bei der Entlohnung
sind überholt und ungerecht. Wir wollen zusammen mit der GDL Druck
auf den Bahnvorstand machen und erreichen, dass bei der DB AG
künftig stärker nach Belastung und Leistung bezahlt wird’,
sagte Transnet-Chef Norbert Hansen der Welt.” (Welt-online, 19.7.)
Gleichzeitig gestaltet sie ihren Tarifabschluss zu einem regelrechten
Kampfmittel gegen die GDL-Forderungen aus:
„Die Gewerkschaften Transnet und GDBA haben im Tarifabschluss mit der
Deutschen Bahn eine Klausel durchgesetzt, die es nahezu unmöglich
macht, dass Lokführer höhere Lohnzuschläge bekommen als
die übrigen Bahnbeschäftigten… Der Tarifvertrag mit Transnet
und GDBA wäre hinfällig, sollten die Lokführer einen
besseren Abschluss erzielen.“ (SZ, 13.7.)
Wie diese Klausel nicht gemeint ist, verrät der Transnet-Chef
freundlicherweise gleich selbst:
„Hansen erklärte, es sei bei einer Einigung von Bahn und
Lokführern im Sinne der GDL für Transnet ‚zweitrangig, den
eigenen Abschluss nachzubessern. Wir laufen der kleinen Gewerkschaft
nicht hinterher’, meinte er. Doch sollte es dazu kommen, müsse
‚Transnet überprüfen, ob man den strategischen Kurs der Bahn
weiter mittragen könne’, sagte Hansen und kündigte damit
unverhohlen die Möglichkeit an, Mehdorn nicht länger bei
seinen Börsenplänen zu unterstützen.“ (Welt-online,
19.7.)
„Zweitrangig“ ist gut; dass die Transnet-Führung einen anderen
Abschluss gar nicht will, hat sie mit den eigenen Tarifverhandlungen
hinreichend bewiesen. Demonstrativ schwört sie das Kapital darauf
ein, gegenüber der GDL hart zu bleiben, und droht – um
Gewerkschaftsforderungen, die diesen Namen verdienen, zu verhindern! –
mit der Aufkündigung der unternehmensförderlichen Kooperation
mit der Bahn AG, falls sich der Bahnchef gegenüber der GDL in
irgendeiner Weise ‚schwach’ zeigen sollte.
Damit es die GDL-Mitglieder auch zu spüren kriegen, dass sie sich
hier gegen den Willen der eigentlich für sie zuständigen
Gewerkschaftsorganisation aufstellen, setzt sich Transnet dafür
ein, dass die GDLer von der Einmalzahlung von 600,- Euro ausgeschlossen
werden, die sie mit der Bahn AG für 2007 vereinbart hat:
„Die Gewerkschaft Transnet versucht, Funktionäre und Mitglieder
der GDL gegeneinander auszuspielen … Kirchner (Transnet) sagte,
für die GDL-Mitglieder sei es ‚ärgerlich’, wenn sie nun nicht
von dem Abschluss profitieren könnten, den Transnet und GDBA
erreicht hätten. ‚Wir wollen nicht, dass die Beschäftigten
den Kopf für Funktionäre hinhalten müssen.’ Hintergrund
der Bemerkung ist, dass die ausgehandelte Einkommenserhöhung erst
im Januar wirksam wird, während 600 Euro Einmalzahlung schon in
diesem Jahr fällig ist … Nach Deutung dieser Gewerkschaft gilt die
Vereinbarung aber nur für Mitglieder von Transnet und GDBA.“ (SZ,
12.7.)
Diese Arbeitervertretung macht sich nicht für Verbesserungen
stark; sie demonstriert Abweichlern ihren Willen und ihre Macht, sie zu
schädigen. Wer Sonderwünsche hat, muss sich eben damit
abfinden, dass er gar nichts bekommt.
Für die Verteidigung des Führungsanspruchs ‚ihrer’
Gewerkschaft und den Beweis, dass die GDL keinesfalls die Interessen
der Bahnbeschäftigten vertritt, dürfen die Beschäftigten
nach guter gewerkschaftlicher Sitte selber als Sprachrohr ihrer
gewerkschaftlichen Oberen antreten und der GDL Urabstimmung über
Streik ein gegenteiliges Votum entgegensetzen:
„Transnet begann in den verschiedenen Betrieben der Bahn unter dem
Motto ‚Votum für Solidarität’ eine Unterschriftenaktion.
Damit sollen die Beschäftigten bekunden, dass sie einen
einheitlichen Tarifvertrag für alle Bahnmitarbeiter wollen, teilte
die Gewerkschaft mit. ‚Wir verstehen die Aktion bewusst als Antwort auf
die zurzeit laufende lange Urabstimmung der GDL’, erklärte der
Transnet-Vorsitzende Norbert Hansen.“ (AP, 3.8.)
So geht gewerkschaftliche Solidarität im Jahre 2007!
Der Kampf der Bahn AG: Mit der Waffe des Rechts gewerkschaftliche
Interessenvertretung erledigen
Auf der anderen Seite nötigt das Bahnunternehmen der abweichenden
Gewerkschaft nichts weniger als einen Existenzkampf auf. Der
Bahnvorstand erteilt dem Antrag der GDL auf Verhandlungen über
seine Forderungen von Anfang an eine prinzipielle Absage. Auf
Gespräche über die eigentliche Materie lässt er sich gar
nicht erst ein, sondern stellt klar, dass ein eigener Tarifabschluss
mit der GDL, welchen Inhalts auch immer, nicht in Frage kommt. Damit
zwingt der Bahnvorstand der GDL den Kampf um das Recht auf einen
eigenen Tarifvertrag auf: Um überhaupt mit der Bahn AG über
Löhne und Arbeitszeiten verhandeln zu können, muss sie dem
Unternehmen erst einmal ihre Anerkennung als Verhandlungspartner
abringen. Und da beißt die GDL bei der Bahn AG auf Granit.
Schon im Vorfeld der Tarifrunde, noch ehe die GDL irgendwelche
Forderungen erhebt, bemüht das Unternehmen die höhere Instanz
des Rechts. Es will per Gericht feststellen lassen, dass die GDL
für ihre Forderungen gar nicht streiken dürfe, weil sie keine
Tarifpartei sei. Damit wäre die Gewerkschaft ihres Druckmittels
beraubt und wären ihre Forderungen mit einem Schlag
hinfällig. Seitdem dreht sich der Streit zwischen GDL und Bahn AG
vornehmlich um die Frage, ob die GDL überhaupt streiken darf:
„Schon seit Ende vergangenen Jahres will die DB der GDL das Recht
absprechen lassen, mit Streiks einen speziellen Tarifvertrag für
das Zugpersonal durchzusetzen …’Ein Tarifvertrag für alle
Beschäftigten’ lautet das Ansinnen, das der Bahnvorstand mit Hilfe
der Justiz durchsetzen will. Die Mainzer Justiz … will erst Mitte
September verhandeln … Die GDL, in der die Mehrzahl der gut
organisierten Lokführer organisiert ist, sieht sich im Recht. Sie
verweist auf ein Urteil des OLG Frankfurt aus dem Jahre 2003, in dem
ihr zugestanden worden sei, für einen Spartenvertrag für das
Zugpersonal zu streiken.“ (SZ, 11.7.)
Die Bahn AG behandelt die Auseinandersetzung also von vornherein als
eine prinzipielle Machtfrage und bemüht die Gewalt des Rechts, um
die störende gewerkschaftliche Interessenvertretung im Keim zu
ersticken. Für Mehdorn und Co. ist der Fall klar: Der
Rechtsstandpunkt, den die politische Gewalt gegenüber
gewerkschaftlichen Arbeitskämpfen einnimmt, hat allemal identisch
zu sein mit ihrem unternehmerischen Anspruch auf einen durch keinerlei
gewerkschaftliche Einsprüche gestörten Gang des
Geschäfts. Nach ihrer Ansicht haben Gewerkschaften und ihre
Tarifverträge dem Erfolg des Unternehmens zu dienen; tun sie dies
nicht umstandslos, dann sind die Gerichte beauftragt, dafür zu
sorgen, dass diesem gewerkschaftlichen Treiben das Handwerk gelegt
wird.
Für diesen Anspruch führt der Bahnchef gleich zwei
unschlagbar gute Argumente ins Feld: Erstens das anerkannte
Geschäftsinteresse eines deutschen Vorzeigeunternehmens, das
schließlich an die Börse will und mit seinen
Kostensenkungsprogrammen die Milliardengewinne zustande bringen muss,
die die Finanzmärkte überzeugen. Zweitens und vor allem aber
berufen sich Mehdorn und Co. auf die Sonderstellung, die die Bahn im
nationalen Wirtschaftsleben einnimmt. Deren quasi-monopolistische
Stellung im deutschen Transportwesen; die Bedeutung, die diese
Geschäftssphäre für den gesamten nationalen
kapitalistischen Betrieb einnimmt, begründet für deren
Manager ihr bedingungsloses Recht, alle gewerkschaftlichen
Einwände gegen die Konditionen niederzumachen, unter denen die
Bahnbediensteten ihren Dienst ableisten. Wo die GDL auf die besondere
Verantwortung des Lokführerdienstes pocht, die zu höheren
Einkommen berechtigt, denkt und handelt der Bahn-Chef genau umgekehrt:
Weil das Bahnpersonal nicht nur dem Konzern, sondern gleich dem ganzen
Standort dient, hat es sich widerspruchslos den Bedingungen zu
fügen, die das Geschäftsinteresse der Bahn AG gebietet. Eine
bestechende Logik: Weil das Unternehmen aus einer unersetzlichen
nationalen Standortbedingung sein Geschäft macht, gebührt
diesem Geschäft der Status einer nationalen Institution und ist es
berechtigt, von seinen Beschäftigten einen quasi
beamtenmäßigen Gehorsam gegenüber all seinen
Ansprüchen zu verlangen. Ausgerechnet ein Unternehmen, das
keinesfalls mehr Staatsbetrieb sein will, sondern nur noch mit
Kostensenkung und Gewinnmaximierung, positiver Unternehmensbilanz und
shareholder value, also in den Kategorien privatkapitalistischer
Bereicherung rechnet, macht gegenüber den von diesen Kalkulationen
Betroffenen eine Art nationaler Dienstpflicht zum Stillhalten geltend.
Folglich versündigt sich die GDL an den höchsten Gütern
der Nation, wenn sie von der Bahn AG mehr Geld will:
„Es kann nicht sein, dass eine kleine Berufsgruppe ganz Deutschland
terrorisiert. Die Lage ist viel zu ernst, um mit dem Recht zu spielen.“
(Mehdorn)
Der Bahnvorstand „spielt“ deshalb nicht mit dem Recht – er setzt es
ein. Gegen die Warnstreiks der GDL erwirkt er ein Streikverbot beim
Arbeitsgericht; er droht der GDL mit Schadensersatzklagen, also mit
finanzieller Vernichtung, weil sie sich herausnimmt, in der Zeit bis
zur Zustellung des Verbots doch noch zu streiken; GDL-Mitglieder werden
mit Abmahnungen und Entlassungsdrohungen schikaniert; usw. So soll die
GDL dazu erpresst werden, sich dem Tarifabschluss unterzuordnen, den
die Bahn mit Transnet/GDBA abgeschlossen hat, und in die
Tarifgemeinschaft zurückzukehren.
Sonst, so die Auskunft, würde nämlich das Bahnunternehmen in
seiner Existenz gefährdet:
„Gelänge es der GDL, einem eigenen Tarifvertrag für das
Zugbegleitpersonal durchzusetzen, brächte das selbst die
Schichtpläne des Unternehmens durcheinander. ‚Dann müssten
wir vor der Aufstellung der Pläne jeden Beschäftigten fragen,
bei welcher Gewerkschaft er wohl organisiert ist’, sagt Suckale. Denn
danach richtet sich dann die tägliche Arbeitszeit … und die
tarifvertraglich vereinbarten Pausen. ‚Das ist schlicht nicht
akzeptabel’, sagt Suckale.“ (SZ, 11.7.) Am Ende würde der ganze
Konzern zusammenbrechen: „Wie soll die Buchhaltung arbeiten, wenn jede
Gewerkschaft ihr eigenes Eldorado veranstaltet? ... Der Konzern
könne nicht wissen, welche der 20 000 Lokführer Mitglieder
der GDL, von Transnet oder von gar keiner Gewerkschaft seien. Alle
Mitarbeiter…arbeiteten in Schichten. Unterschiedliche
Arbeitszeitvereinbarungen würden das ganze System zum Kollaps
bringen … Mehr als 400 Tarifverträge gibt es im Konzern ... Und
all die Entgelt-, Beschäftigungssicherungs- oder
Gewinnbeteiligungstarifverträge seien miteinander verknüpft …
Wer an einer Schraube dreht, legt das ganze System still.“
(Bahn-Verhandlungsführer Bayreuther, FAZ, 15.7.)
Die Beschwerde des Kapitals über die „Kompliziertheit“, die ein
gesonderter Tarifvertrag mit der GDL in den betrieblichen Wust von
Tarifregelungen und Schichtplänen bringen würde, ist
einerseits ein schlechter Witz. Schließlich gibt es längst
ein ganzes „System“ „unterschiedlicher Arbeitszeitvereinbarungen“ und
Entgelttarife – auf dem Mist des Kapitals gewachsen, das jede
Gelegenheit ausnutzt, irgendwelche besonderen Arbeits- oder
Betriebsbedingungen in Lohnsenkungshebel umzufunktionieren, und
gewerkschaftlich abgesegnet. Die Botschaft ist andererseits klar: In
sein „Eldorado“ der Freiheit zum Herumschieben von Personal und
Lohnbestandteilen lässt sich der Bahnvorstand nicht von einer
Gewerkschaft hineinfunken, die für ihre Mitglieder Ansprüche
anmeldet! Er beharrt auf seinem Recht auf eine
Arbeiter-Interessenvertretung, die die ungehinderte Verfügbarkeit
der Arbeiter unterschreibt – und sieht dies durch die etablierte
Gewerkschaftsvertretung bestens gewährleistet. Es geht eben gar
nicht darum, ob im Betrieb „Tarifeinheit“ herrscht oder lauter
„Sonderabmachungen“ gelten: Die Bahn AG weiß einfach, was sie an
der „Tarifeinheit“ hat, die Transnet als zuständige
gewerkschaftliche Instanz für alle großen und kleinen
Tariffragen repräsentiert. Wo eine Gewerkschaft im Prinzip als
kapitaldienlicher Ordnungsfaktor wirkt, indem sie alle
Beschäftigten auf genehme Vereinbarungen verpflichtet, da
weiß ein moderner Konzernmanager deren Macht glatt einmal zu
schätzen und tritt als Anwalt einer einheitlichen
gewerkschaftlichen Interessenvertretung auf; die richtet sich
nämlich nicht gegen ihn, sondern gegen jedes Sonderinteresse, das
sich durch 50 Euro mehr im Monat schlecht bedient sieht und sich
herausnimmt, auf eigene Faust mehr rauszuholen. Das gilt es zu
unterbinden, natürlich nur im Dienst an einer Belegschaft, die
sich mit den Härten, die ihm das Unternehmen mit seinen
Rationalisierungsmaßnahmen zugemutet hat, das Anrecht erworben
hat, dass von den Zumutungen keinesfalls etwas zurückgenommen
wird, sondern das Unternehmen sein Sanierungswerk entschieden
weiterführt:
„Ich werde nicht zulassen, dass wenige Gewerkschafter die
Sanierungsleistung von 230.000 Bahnmitarbeitern kaputt machen.“
(Mehdorn in „Bild am Sonntag“, zitiert nach wiwo.de)
Weil die GDL sich durch Drohungen, Schikanen und Einstweilige
Verfügungen nicht einschüchtern lässt, eine
Rücknahme des Streikverbots erwirkt und die Urabstimmung
einleitet, greift der Bahnvorstand auch zu anderen Mitteln, um die
Streikbereitschaft zu brechen. Er macht sich die Idee der Transnet zu
eigen, die GDLer von der Einmalzahlung auszuschließen und
veranstaltet eine ziemlich einmalige Briefaktion:
„’Ich möchte die Leistungen nach Tarifvertrag vom 9.7. in Anspruch
nehmen’, können Deutschlands Bahner in den nächsten Tagen per
Unterschrift entscheiden … Ein Kreuz, eine Unterschrift, schon ist die
‚Einmalzahlung’ da, auf die sich die Bahn mit den Gewerkschaften
Transnet und GDBA geeinigt hatte… ‚Ansprüche`, so heißt es
weiter in der Erklärung, ‚bestehen für mich nur als Mitglied
einer der beiden Gewerkschaften Transnet und DGBA oder als nicht
gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiter.’ Mit anderen Worten: Die
aufmüpfigen Lokführer, sofern sie der GDL angehören,
kriegen nichts.“ (SZ, 21.7.)
Ob dieses Vorgehen überhaupt rechtens ist, interessiert den
Bahnvorstand weniger – Hauptsache, es wirkt als Drohung und spaltet die
Belegschaft.
)
Weil das alles nichts fruchtet, die GDL an ihrem Kurs festhält und
sich auch noch über 90% Zustimmung zum Streik sichert,
schlägt der Konzern noch einmal mit der Waffe des Rechts zu: Wo
immer die Bahn fährt, beantragen die Konzernjuristen einstweilige
Verfügungen gegen den Streik. Irgendwo wird sich ja wohl ein
Richter finden, der die Rechtslage so sieht wie die Bahn AG: dass
nämlich wegen ihrer Wichtigkeit für „die Volkswirtschaft“
jeder Streik bei der Bahn schon im Ausgangspunkt
„unverhältnismäßig“, also rechtswidrig ist.
Die unabhängige Justiz entscheidet und erläutert die
Rechtsgrundsätze erlaubten Arbeitkampfs,
und die Öffentlichkeit erörtert die Grundsatzfrage: Was soll,
darf, muss eine ordentliche Arbeitervertretung?
Das Gericht findet sich. Eine Arbeitsrichterin in Nürnberg nimmt
sich im Sinne der Bahn AG der Sache an und erlässt eine
Einstweilige Verfügung gegen den Streik.
)
Das ist ein
schöner Erfolg für Mehdorn – und in mancher Hinsicht eine
bemerkenswerte Klarstellung.
Klargestellt ist schon mit der Annahme der Klage durch ein sich
für zuständig erklärendes Gericht, was zwar auch vorher
nicht zweifelhaft war, aber doch wert ist, mal wieder in Erinnerung
gebracht zu werden: In einem ordentlichen sozialen Rechtsstaat darf
noch lange nicht jeder Arbeitnehmerverein für sein Interesse
streiken, der das mit Aussicht auf Erfolg kann. So sind die heiligen
Grundsätze der freien Marktwirtschaft wie „Koalitionsfreiheit“ und
„Tarifautonomie“ durchaus nicht gemeint, dass der Staat sich in der
Frage des Lohnkampfes heraushalten würde. Den Bürgern sind
diese Freiheiten gewährt; die Macht einer Gewerkschaft ist eine
zugestandene und durch ihre Zulassung begrenzt; ihre Betätigung
unterliegt hoheitlicher Kontrolle. Dass die Lizenz für
Arbeitskämpfe die Pflicht einschließt, es nicht zu
übertreiben und eine gemeinwohldienliche, also systemkonforme
konstruktive Lösung anzustreben, steht damit auch schon fest und
wird außerdem weiter klargestellt und konkretisiert durch die
Gesichtspunkte, die die fränkische Richterin bei der rechtlichen
Überprüfung des Streikvorhabens der GDL in Anschlag bringt
und über die sich prompt der professionelle wie der freischaffende
juristische Sachverstand der Republik hermacht.
Zweifel an der Tariffähigkeit der GDL und damit an ihrem daraus
abzuleitenden Recht auf Arbeitskampf überhaupt begründet der
vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Grundsatz der Tarifeinheit, wonach
in einem Betrieb pro „Regelungsgegenstand“ nur ein Kollektivvertrag
zwischen der Unternehmerseite und der Arbeitnehmervertretung zur
Anwendung kommen könne. Der Zweifel langt für ein
„einstweiliges“ Streikverbot. Das belebt andererseits enorm einen
Meinungsstreit über das Für und Wider eines solchen Prinzips,
der wiederum von einem klaren Grundkonsens über einen vorliegenden
Regelungsbedarf und über das Ziel einer so oder so ausfallenden
Regelung getragen ist: Im Betrieb muss Ordnung herrschen, Ruhe in der
Lohnfrage, und das nicht per Oktroi von oben, sondern auf Grund einer
freiwilligen Vereinbarung, mit der die Betroffenen in Gestalt ihrer
autonomen Vertretung sich selbst zum Aushalten und Stillhalten
verpflichten. Gegenstand engagierter Besinnungsaufsätze ist die
heiße Alternative, ob eine Konkurrenz unter mehreren
tariffähigen Gewerkschaften zu einer freiwilligeren und insofern
verlässlicheren Ordnung im Laden beiträgt oder mehr Unfrieden
und Unruhe stiftet.
Noch gravierendere Zweifel am Streikvorhaben der GDL folgen fürs
Arbeitsgericht und für die diskussionsfreudige Öffentlichkeit
aus dem fürs bürgerliche Recht insgesamt so entscheidenden
goldenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diese sieht
die Richterin nicht gewahrt, wenn ein so kleiner Verein ein so
großes und wichtiges Unternehmen wie Deutschlands Eisenbahn lahm
zu legen droht. Mit ihren Begründungen setzt sie sich allerdings
nicht bloß bei sämtlichen Gewerkschaftsjuristen, sondern
auch bei den Fachleuten so entschiedener Meinungsbildungsorgane wie der
Süddeutschen und der Frankfurter Allgemeinen in die Nesseln.
Ausgerechnet die belehren das Gericht darüber, dass ein Streik
ohne Schaden für den bestreikten Betrieb nicht zu haben sei, weil
es genau darum doch geht.
)
Über die Unterscheidung, die die
Richterin zwischen einer Schädigung der Betriebsbilanzen und einer
angeblich drohenden volkswirtschaftlichen Gesamtkatastrophe trifft,
setzen sie sich dabei hinweg
)
und klammern so genau das Grundprinzip
aus, von dem sie bei ihrer Urteilsschelte selber felsenfest ausgehen,
mit dem es die kleine Richterin ihrer Meinung nach aber
übertreibt: Natürlich darf ein Streik weder die
Eigentumsordnung und das in ihr festgeschriebene Kommando des
kapitalistischen Eigentums über die Arbeit antasten oder auch nur
von ferne in Gefahr bringen; noch darf „die Allgemeinheit“ durch
marktwirtschaftliche Arbeitskämpfe „über Gebühr“ in
ihrem Alltags- und vor allem Erwerbsleben gestört werden.
Genau in diesem Sinn tut die Einstweilige Verfügung aus
Nürnberg ihre Wirkung – und mit der Wirkung sind dann auch wieder
alle einverstanden –: Sie wird von der GDL angefochten, und das Gericht
vermittelt einen „Vergleich“; danach zieht die Gewerkschaft ihre
Streikdrohung bis auf weiteres zurück, und beide Seiten
erklären sich mit Geheimverhandlungen unter der Regie eines mehr
„wirtschaftsnahen“ und eines mehr sozialapostolischen C-Politikers
einverstanden. Die sollen den Konflikt in sozialfriedliche Bahnen
lenken und werden nur deswegen nicht als regelrechtes
Schlichtungsverfahren deklariert, weil die Bahn AG der GDL damit schon
irgendwie den Status eines tariffähigen Verhandlungspartners
konzedieren würde: Für so eine Konzession gedenkt die AG bei
der Gewerkschaft noch mehr an Gegenleistung herauszuholen als
bloß den Streikverzicht. So werden die gewerkschaftlichen
Ausreißer schön langsam wieder eingefangen und domestiziert.
Die einmal angestoßene Debatte über die Grenzen, die den
Gewerkschaften und ihrem Streikrecht gezogen werden müssen oder
nicht gezogen werden dürfen, läuft dessen ungeachtet noch
eine ganze Weile weiter. Wer in der Republik etwas zu sagen hat, will
auch zu der Grundsatzfrage etwas gesagt haben: Was für eine
Gewerkschaft wollen wir eigentlich? Dabei werden die verschiedenen
Möglichkeiten einer dialektischen Kombination der Alternative
‚Tarifeinheit oder Konkurrenz’ mit dem Kontrollgesichtspunkt der
‚Verhältnismäßigkeit’ durchgenommen und im Groben zwei
gegensätzliche Positionen herausgearbeitet.
- Eine mehr wirtschaftsfreundliche Fraktion im Land ist vor allem
für mehr Konkurrenz auf Arbeitnehmerseite und macht auch weiter
gar kein Geheimnis daraus, warum: Die DGB-Gewerkschaften sind ihr zu
groß und zu mächtig. Dass diese Vereine ihre
Größe und ihre angebliche Macht profitwidrig missbrauchen
würden, kann man ihnen gerade im vorliegenden Fall zwar beim
besten Willen nicht vorwerfen; da führt sich ja gerade die kleine
Konkurrenzgewerkschaft mächtig auf; aber das macht nichts. Die
schiere Tatsache, dass es auf Arbeitnehmerseite so große
Organisationen gibt, passt den Verfechtern der großen Freiheit
nicht; und um diese Ansicht überzeugend kundzutun, langt es ihnen
als Argument, den DGB-Gewerkschaften Etiketten wie „Tarifkartell“,
„unbeweglich“ und „Dinosaurier“ aufzukleben. Die Gefahr, dass kleine
Standesorganisationen sich unverhältnismäßig aufspielen
könnten, sehen sie zwar durchaus,
)
nehmen sie aber locker: Die
Konkurrenz wird’s schon richten!
)
Dass proletarische Minderheiten sich
Frechheiten erlauben, mag kurzfristig nicht zu verhindern sein; aber
echte Chancen haben sie – im Unterschied zu einer echten Elite –
ohnehin nicht: Wenn irgendwann, durch übertriebene Löhne
induziert, die Lokführerschwemme da ist, kürzt sich das alles
wieder heraus.
)
- Eine mehr sozialfriedlich eingestellte Gegenfraktion buchstabiert
denselben Ordnungsfanatismus genau spiegelbildlich durch. Sie sorgt
sich hauptsächlich um den sozialen Frieden im Land, wenn lauter
kleine elitäre Satelliten der großen Gewerkschaftsbewegung
als Ausreißer unterwegs sind und unvernünftige Forderungen
durchdrücken. Genauer gesagt: Sie sorgt sich um die Produktivkraft
tarifeinheitlich geordneter Verhältnisse für die Wirtschaft,
ums marktwirtschaftliche Kräftegleichgewicht und überhaupt um
einen stabilen gesellschaftlichen Grundkonsens.
)
Den Managern, die in
ideologischer Verblendung immer und überall „Flexibilität“
fordern, von ihren Arbeitnehmern und den Gewerkschaften nämlich,
reden sie mit dem Hinweis ins Gewissen, an der 31-Prozent-Forderung der
GDL könnten und müssten sie doch merken, was sie an ihren
großen DGB-Gewerkschaften haben, die längst zur
marktwirtschaftlichen Vernunft bekehrt, zu jedem Kompromiss bereit und
dankenswerterweise mächtig genug sind, alles Notwendige bei
Deutschlands Arbeitnehmerschaft flächendeckend durchzusetzen.
)
Wenn die eine ungefähr gleiche Armut für alle organisieren,
herrscht Solidarität, und die Unternehmen haben Ruhe im Betrieb.
Deswegen darf man konkurrierenden Sonderinteressen nur so viel Freiraum
gewähren und organisierte Einflussnahme zugestehen, wie taktisch
notwendig ist, um sie einzubinden und eben nicht zu Irrläufern
werden zu lassen. Das muss man allerdings auch. Dass die
DGB-Gewerkschaften dafür zu unflexibel sein könnten: Das ist
die Gefahr, die diese Ordnungsfraktion immerhin auch sieht und
ausgeräumt wissen will.
)
So finden die gegensätzlichen Positionen dann doch allmählich
zu einem Konsens: Gewerkschaften, wie die Nation, die Wirtschaft und
die Arbeitnehmer sie brauchen, das wären flexible, nach innen
durchsetzungsfähige, dabei für alle berechtigten
Sonderinteressen offene, ansonsten möglichst machtlose
Ordnungsfaktoren. Und siehe da: Ungefähr haargenau auf der Linie
einigen sich GDL und Bahn AG mit ihren „Mediatoren“ vom Seniorenclub
der CDU und den Mehrheitsgewerkschaften: Die Lokführer marschieren
zurück in Richtung auf einen ordentlichen Tarifverbund mit
Transnet und GDBA13) und bringen da die nötige Flexibilität
hinein. Und die Bahn AG verspricht, ihren Druck auf Lohn und Leistung
in Zukunft mehr berufsgruppenspezifisch auszuüben.