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GegenStandpunkt 3-07

Die ‚Lokführergewerkschaft’ kämpft um mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen –

Die ganze Republik steht Kopf: Dürfen die das? –

Bahn AG und Bahngewerkschaften sind sich einig: So nicht!

Was dürfen Gewerkschaften fordern, wie ihre Forderungen vertreten und wie weit mit ihren Streikdrohungen gehen? Wo endet die Erlaubnis zum Arbeitskampf? Und wie soll überhaupt eine ordentliche Arbeitervertretung organisiert sein? Sind Einheitsgewerkschaften nach Art der DGB-Gewerkschaften das Rechte, oder können und sollen konkurrierende Berufsgewerkschaften eine nützliche Rolle spielen? Grundsatzfragen dieses Kalibers bewegen diesen Sommer die deutsche Öffentlichkeit. Mit Berufung auf höchste Rechtsgüter und gültige Sitten in der deutschen Arbeitswelt verbreiten sich Journalisten, Juristen und Politiker öffentlich darüber, wie eine Interessenvertretung der Lohnabhängigen generell auszusehen hat, die in die wirtschaftliche, soziale, rechtliche und politische Landschaft passt. Die maßgebliche Welt sieht sich aufgerufen, die Maßstäbe zu diskutieren, an denen sich hierzulande die Anliegen der arbeitenden Menschheit zu orientieren haben, und damit in Erinnerung zu bringen, dass die Vertretung von Arbeiterinteressen grundsätzlich eine Sache der Genehmigung ist, über die vom Standpunkt des großen Ganzen und keinesfalls vom parteilichen Standpunkt der Betroffenen aus entschieden wird.
Was ist geschehen? Eigentlich nichts Besonderes: Eine kleine Gewerkschaft, die ‚Gewerkschaft der Lokführer’ (GDL), Vertretung des Fahrpersonals bei der Bahn, stellt Forderungen nach mehr Lohn und besseren Arbeitsbedingungen und macht Anstalten, die auch durchzusetzen. Damit ruft sie alle ehrenwerten Instanzen der Nation auf den Plan. Der Lohnkampf der GDL gerät  zu einem Lehrstück: über die Anspruchshaltung, mit der hierzulande dem Ansinnen von Arbeitnehmern, ihre Einkommenslage und die Leistungsanforderungen zu ihren Gunsten zu korrigieren, begegnet wird; über die Mittel mit denen dies Ansinnen bekämpft wird; also darüber, wie unverträglich diese Anliegen der Beschäftigten mit den hierzulande gültigen Interessen sind.

Ein ganz normaler Lohnkampf – eine Ausnahme in diesem Land!

Der Hauptvorstand der GDL zieht Bilanz und beschließt, dass es reicht:
„Das Fahrpersonal hat seinen Beitrag zur Sanierung der Bahn bereits übererfüllt ... Während die DB das Betriebsergebnis seit der Bahnprivatisierung 1994 um 5 Mrd. erhöht hat und die Produktivität des Fahrpersonals um rund 200% gestiegen ist, hat das Fahrpersonal einen Reallohnverlust von 9,5% erlitten ... Die Lohnkurve muss stringent nach oben gehen.“ (der GDL-Vorsitzende Schell, GDL-Infodienst, 23.5.)
Die gewerkschaftliche Vertretung des Fahrpersonals stellt sich auf den Standpunkt, dass nach Jahren von Lohnverzicht und Leistungssteigerungen das Lohninteresse der Beschäftigten wieder zu seinem Recht kommen muss. Die Leute brauchen mehr Geld und weniger Arbeitsbelastung, und die GDL will sich dafür einsetzen, dass sie beides bekommen. Ihr Forderungspaket zielt auf Kompensation der Schäden, die das Bahnunternehmen dem Fahrpersonal im Gefolge der Bahnsanierung aufgehalst hat: Durch eine kräftige Erhöhung der Grundgehälter sollen Reallohnsenkungen rückgängig gemacht werden; die gewachsene Belastung im Schichtdienst soll reduziert werden, die Arbeitszeit insgesamt erträglicher geregelt werden.

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1) Die GDL will „eine Erhöhung der Tabellenentgelte ohne Zulagen um 31%, eine Verringerung der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde, maximale Schichtlänge 12 statt 14 Stunden; mehr Ruhezeiträume, Ruhetage sowie freie Wochenenden und eine Verkürzung der ununterbrochenen Fahrzeit auf 4 Stunden von bisher 5; sowie die Festsschreibung der ‚vollständigen Schichtsymmetrie’, d.h. Beginn und Ende der Schicht am gleichen Ort.“ (Junge Welt 6.8.07). Die meisten dieser Forderungen hat die GDL schon früher aufgestellt, bisher aber nicht durchsetzen können.


Ein ganz normaler gewerkschaftlicher Forderungskatalog also. Dafür sind Gewerkschaften schließlich da. Wegen der Freiheit des Unternehmens, mit der Einrichtung der Arbeitsplätze auch die Arbeitsanforderungen zu seinen Gunsten zu gestalten, wegen der alltäglich stattfindenden Erpressung zu mehr Leistung für weniger Lohn müssen Arbeitervertretungen periodisch antreten, um die auf Basis der geltenden Tarifverträge stattfindenden Verschlechterungen für ihre Mitglieder soweit wie möglich wieder rückgängig zu machen. Die ganzen schönen Vertragswerke, die Gewerkschaften mit den Kapitalisten aushandeln, stellen in dieser Hinsicht gar nichts sicher; ohne periodische Kampfansage kommt nicht einmal das Anliegen zur Geltung, sich in Sachen Lebensunterhalt und Arbeitsumständen nicht laufend schlechter zu stellen. Auch was die Argumente angeht, mit denen die GDL ihre Forderungen begründet, folgt sie ganz der gewerkschaftlichen Logik eines den Arbeitenden zustehenden, gerechten Lohns. Sie verweist auf die Betroffenheit ihrer Mitglieder durch die Sanierungskünste der Bahn; auf die besonderen Belastungen, die das Fahrpersonal auszuhalten hat; auf die Verantwortung, die insbesondere die Lokführer tragen; auf die Leistungen, die ihre Mitglieder für den Erfolg der anderen Seite erbracht haben; und darauf, dass nun, da dieser Erfolg sich in Gestalt einer enormer Gewinnsteigerung eingestellt hat, das Unternehmen die Lohnerhöhung problemlos verkraften kann. Sie führt also lauter Rechtfertigungsgründe an, die in der Sache den eigenen Ausgangspunkt, das Interesse, die Geldnot ihrer Mitglieder und die gestiegenen Arbeitsanforderungen abzumildern, relativieren. Denn dieser Bedarf ergibt sich ja daraus, dass sie vom Lohn leben und sich ihre Arbeitskraft und Lebenszeit einteilen müssen; und diese Notwendigkeiten – vom Bedürfnis nach frei zu gestaltender ‚Lebensqualität’ ganz zu schweigen – werden nicht mit einer besseren oder schlechteren Geschäftslage des Bahnunternehmens mehr oder weniger dringlich; und eigentlich, sollte man meinen, müssen sie nicht erst noch durch Hinweis auf die besonderen Dienste, die die Belegschaft ihren Anwendern leistet, als gerechtfertigt nachgewiesen werden. Aber Gewerkschaften, die das Vertragsverhältnis zwischen der Arbeitermannschaft und ihren Anwendern korrigieren, d.h. unter wieder verbesserten Bedingungen erneuern wollen, argumentieren genau so – so nämlich, dass sie selber diese Lebensnotwendigkeiten nur in dem Maße gelten lassen wollen, wie sich die Beschäftigten deren Berücksichtigung durch die Gegenseite nach den Grundsätzen von Leistung und Gegenleistung verdient haben. So auch die GDL.
Nicht zu übersehen ist allerdings, dass diese Gewerkschaft es mit den so begründeten Anrechten der Beschäftigten ernst meint und deren Anerkennung nötigenfalls auch erzwingen will. Damit stellt sie in der bundesdeutschen Gewerkschaftslandschaft eine Ausnahme dar. Denn die Arbeitervertretungen hierzulande pflegen gemeinhin solche öffentlichen Verweise auf die Berechtigung ihrer Tarifforderungen mit einem ‚eigentlich’ zu versehen. Sie verkünden, was ihren Mitgliedern eigentlich zustehen würde, nur um gleichzeitig mehr oder weniger offen zu signalisieren, dass sie selbstverständlich ein Einsehen haben, wenn die Unternehmer diese Forderungen mit Verweis auf ihre Konkurrenzerfordernisse für unerfüllbar erklären und die Sachnotwendigkeiten ihrer Rechnung mit niedrigen Lohnkosten ins Feld führen. Sie richten ihre Forderungen schon im Vorhinein an diesen Einwänden aus und verstehen sie als Verhandlungsmasse, von der sie Abstand zu nehmen gewillt sind. Nicht so die GDL. Die verkündet ernstlich ein Ende der Bescheidenheit der letzten Jahre und lässt auch keine Zweifel daran, dass sie mit Widerstand der Gegenseite rechnet, dem aber nicht nachzugeben bereit ist. Deshalb hat sie schon bei der Planung ihrer Tarifauseinandersetzung einen Streik ins Auge gefasst. Dazu sieht sie sich durch das mangelnde Entgegenkommen der Bahn vollauf berechtigt. Sie sieht die Sache nämlich so, dass nicht sie die Störung des „Arbeitsfriedens“ zu verantworten hat; es ist die Bahn, die ihr keine andere Wahl lässt, weil sie den von ihr Vertretenen die ihnen zustehenden Verbesserungen verweigert: „Sollte der Arbeitgeber seine Verweigerungshaltung beibehalten, dann provoziert er weitere Arbeitskämpfe. Für diesen Fall sprachen sich Hauptvorstand und Tarifkommission dafür aus, die Urabstimmung einzuleiten.“ (GDL-Info-Dienst, 16.7.) Dabei ist sich die GDL der durchschlagenden Wirkung einer Arbeitsverweigerung ihrer Mitglieder bewusst – die Dienste, die ihre Mitglieder der Bahn AG erbringen, sind für den Fahrbetrieb insgesamt entscheidend, vor allem die Lokführer sind schwer ersetzbar, nicht zuletzt dank der kostensenkenden „Ausdünnung“ des Personals der Bahn in den letzten Jahren; sie ist sich zudem – nicht minder wichtig – sicher, dass ihre Leute das auch wollen:
„Die Streikbereitschaft ist hoch, die Kollegen haben die Schnauze voll. Und wir können mit ein paar Dutzend Kollegen alle Knotenbahnhöfe wie München oder Frankfurt stilllegen.“(GDL-Sprecher Maik Brandenburger, TZ, 30.6.)
Und sie ist bereit, dies im Ernstfall auch zu tun und den Bahnbetrieb nachhaltig zu stören: „Wir würden auch lieber den Bahnchef im schicken Berliner Bahntower bestreiken. Das hätte aber nicht die gewünschte Wirkung.“ (Schell in der Bild-Zeitung 10.7.) Auch damit steht sie im Gegensatz zu den gewohnten Praxis deutscher Gewerkschaften, mit mehr symbolischen, wenig durchschlagenden Streikaktionen ausgerechnet bei der Arbeitsverweigerung die Verantwortung der Gewerkschaft und ihre Rücksichtnahme auf das Betriebswohl zu demonstrieren.
Mit ihrem entschieden gewerkschaftlichen Standpunkt fällt die GDL also gehörig aus dem Rahmen – und bekommt es gleich mit zwei Gegner zu tun: dem Unternehmen und den konkurrierenden Bahngewerkschaften.

Die Antwort der Bahn AG

Die Bahn AG weist die Forderungen der GDL unmissverständlich zurück. Die verlangte Kompensation kommt nicht in Frage. Mit seinen Rationalisierungsmaßnahmen verfolgt das Unternehmen schließlich den Zweck, den Gewinn durch Senkung der Lohnkosten zu steigern, und das mit der Perspektive, die Bahn AG erfolgreich an die Börse zu bringen. Dabei rechnet der Bahnchef wie alle Kapitalisten mit Tarifrunden nur in einem Sinne: Sie sind im Prinzip lästig, bestenfalls die Gelegenheit, das Ergebnis erfolgreicher Lohnkostensenkungen möglichst weitgehend von den Gewerkschaften unterschreiben und absegnen zu lassen; sonst haben sie ihren Zweck verfehlt. In dieser Hinsicht sind die Arbeitgeber inzwischen mehr als anspruchsvoll, weil gewohnt, dass ihre diesbezüglichen Erwartungen beim gewerkschaftlichen Fordern berücksichtigt und als unverrückbare Vorgaben aller Verhandlungen respektiert werden. Tarifrunden geraten sogar zu Veranstaltungen, bei denen weniger um Gewerkschaftsforderungen nach einer gewissen Kompensation für die laufenden Verschlechterungen der Lohn- und Leistungsgegebenheiten gestritten wird als darum, dass die Unternehmerseite die Arbeitervertretung mit ihrem immer noch viel zu wenig bedienten Anspruch konfrontiert, bisherige Lohn- und Leistungsbedingungen zu Lasten der Belegschaft zu korrigieren. Insofern stellt das Ansinnen der GDL, für ihre Mitglieder tatsächlich eine Korrektur in die andere Richtung durchzusetzen, für den Bahnchef eine einzige Ungeheuerlichkeit dar: „Irrwitzig“ findet er das, rechnet die Forderungen bezüglich Arbeitszeit und Geld als Kosten zusammen, die der Bahn erwachsen würden – und seitdem weiß alle Welt, dass die GDL die Wahnsinnssumme von mehr als 31% Lohnerhöhung haben will. Das sieht doch jeder unmittelbar, dass eine solche Forderung völlig aus der Welt ist; dass sie an den „Realitäten“ vorbei geht und die guten Sitten verletzt, die in Lohnfragen zu gelten haben. An welchen „Realitäten“ Löhne und Arbeitszeiten der Beschäftigten Maß zu nehmen haben, verschweigt der Bahnchef nicht. Mit ihren völlig überzogenen Ansprüchen gefährdet die GDL das zentrale Projekt ihres Arbeitgebers, den anstehenden Börsengang der Bahn. Als Vorwurf an die GDL ist diese Zurückweisung einerseits etwas absurd: Schließlich beruft sich Mehdorn nur auf das erfolgreich in Anschlag gebrachte Interesse der Bahn an gewinnsteigernden Lohnkostensenkungen, gegen das die GDL gerade antritt. So sieht er die Sache aber nicht; vielmehr so, dass jede gewerkschaftliche Lohnforderung maßlos und ungehörig ist, die sich nicht von vornherein am Programm der Gegenseite orientiert, den Lohn als Kost in den Dienst des Kapitalwachstums zu stellen und sich damit für das Bereicherungsinteresse finanzkräftiger Kapitalanleger attraktiv zu machen. Er hält es gar nicht für nötig, das Gewinninteresse der Bahn als Interesse ins Feld zu führen, das mit den gegenläufigen Lebensinteressen der Arbeiter abzugleichen wäre. Für ihn versteht es sich von selbst, dass die Frage, was der Lohn für die Leute, die für ihn arbeiten müssen, zum Leben taugt, bei der Auseinandersetzung darum, was Arbeitern zusteht, einfach nichts verloren hat; dass beim Befinden über dessen Höhe allein die Gesichtspunkte gewinnbringender Anwendung der Arbeitskräfte zählen. Das ist in der Tat der hierzulande gültige Konsens in Lohnfragen.

Gewerkschaftliche Schützenhilfe für die Bahn AG: Der Tarifabschluss der Bahngewerkschaften Transnet/GDBA

Dass Mehdorn sich auf das Unternehmensinteresse an geschäftsförderlichen Lohnabschlüssen wie ein Gewohnheitsrecht berufen kann, ist nicht zuletzt das Verdienst der Gewerkschaften, die der Bahnchef als maßgeblichen Tarifpartner im eigenen Haus hat – der Transnet, in Tarifeinheit verbunden mit der ursprünglich als Vertretung der Bahnbeamten gegründeten GDBA. Seit dem Beginn der Bahnprivatisierung sehen die ihre gewerkschaftliche Aufgabe darin, den Ausbau der Bahn zu einem weltweiten Logistikkonzern zu unterstützen. Im Oktober vorigen Jahres bietet Transnet der Bundesregierung offiziell an, auch zum geplanten Börsengang das Ihre beitragen zu wollen und „beratend die inhaltliche Ausgestaltung des Privatisierungsgesetzes zu begleiten“ (Papier von Transnet/GDBA zur Bahnprivatisierung) – selbstverständlich im Namen der Sicherung deutscher Arbeitsplätze. Was sie dafür für erforderlich hält, gibt sie in diesem Zusammenhang gleich mit zu Protokoll, nämlich Rücksichtslosigkeit gegen ihre eigenen Tariferrungenschaften von gestern; schließlich ist, so die Gewerkschaft unisono mit der Gegenseite, „die wirtschaftliche Stabilität der DB AG und deren Wettbewerbschancen in Deutschland, Europa und weltweit für die Arbeitsplatzsicherung genau so relevant wie die Sicherung bestehender Tarifverträge.“ (ebd.)
In diesem Geiste führt die Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA auch die diesjährigen Verhandlungen. Die Bahnprivatisierung will sie nicht durch unmäßige Lohnforderungen gefährden; zugleich verlangt das gewerkschaftliche Selbstverständnis nach einem Abschluss, der sich vor der „Basis“ vertreten lässt. Beide Anliegen lassen sich leicht unter einen Hut bringen – zumal der Bahn-Vorstand mit- und die Basis brav ihre Rolle spielt: Transnet meldet eine Lohnforderung von 7% an; der Bahn-Vorstand weist das als völlig untragbar zurück und legt ein Gegenangebot von 2% vor. Transnet inszeniert ein paar Warnstreiks – die Basis will schließlich auch bedient sein.

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1) Gewerkschafter haben kein Problem, mit ihrem zynischen Verhältnis zu den Mitgliedern zu werben: “Die Warnstreiks haben ein Ventil geöffnet, die Mitarbeiter können endlich ablassen. Das war dringend nötig” (ein Funktionär der Gewerkschaft Transnet, zit. nach Welt-online, 3.7.)

Die Bahn AG ist schwer beeindruckt und legt ein neues Angebot vor. Die Warnstreiks werden abgebrochen. Am Ende einigt man sich irgendwo in der Mitte. Die Kapitalseite tut der Gewerkschaft den Gefallen und betont, wie schwer sie die 4,5% angekommen seien: „Mehdorn sprach von einem Abschluss, der wehtue. Es handele sich um einen ‚der höchsten Abschlüsse, die in Deutschland in diesem Jahr gemacht worden sind...’ Die Bahn habe dem Tarifkompromiss ‚mit großen Bedenken zugestimmt`“ (FTD.de) Das beweist nicht nur schlagend, dass 4,5% ab dem 1.1.08 plus 600 Euro Einmalzahlung ein prima Ergebnis sind; es belegt auch, wie wichtig die Gewerkschaft ist, wenn es darum geht, die Interessen des Bahnpersonals mit denen ihres Arbeitgebers zu versöhnen:
„Hansen (der Transnet-Chef) sprach von einem Ergebnis, das sich auch vergleichen lässt mit dem hervorragenden Ergebnis der Deutschen Bahn AG im vergangenen Wirtschaftsjahr … Das Ergebnis werde dazu beitragen, das Vertrauen der Belegschaft in die Unternehmensführung und ihre Strategie zu stärken.“ (FDT.de)
Deutlicher kann man es eigentlich nicht sagen. Die Gewerkschaft verpflichtet die von ihr Vertretenen darauf, dass sie mit dem Erfolg des Unternehmens in der Konkurrenz am besten bedient sind, dass sich also die Massenentlassungen, Lohnsenkungen und neuen Arbeitsbelastungen, die die Bahnbeschäftigten im Zuge der Privatisierung haben über sich ergehen lassen, für sie lohnen, weil sie sich für das Unternehmen lohnen. Und sie misst den Erfolg ihrer Tarifpolitik daran, dass sie ihrer Klientel beides glaubwürdig beibringt: Dass an den Härten, die die Bahn AG ihnen im Zuge ihrer Privatisierung zumutet, kein Weg vorbeiführt; und dass sie im Rahmen der großen Herausforderungen, die auf die Bahn im Zuge des Börsengangs zukommen, alles ihr Mögliche getan hat, um auch für die Belegschaft etwas herauszuholen. So werden sich Bahn und Transnet handelseinig. Die Bahn zahlt ein paar Prozente; die Gewerkschaft garantiert ihr preisgünstig den Tariffrieden, den sie benötigt, um ihr kapitalistisches Erfolgswerk ungestört fortzusetzen – und die freie Presse bestätigt die Lüge, wie ausnehmend gut die Arbeiterschaft diesmal bedient worden sei, würdigt zugleich durchaus ehrlich den Abschluss als gelungenen Beitrag der Tarifpartner zum Fortgang des Bahngeschäfts, und benennt den gemeinsamen Störenfried, gegen den das Tarifergebnis diesmal gerichtet ist – die GDL:
 „Bahnchef Mehdorn hat einen machtpolitischen Erfolg errungen. Mit einem Lohnzuschlag von 4,5% ist er den Bahngewerkschaften Transnet und GDBA zwar weit entgegengekommen – es ist der höchste Tarifabschluss in der jüngeren Geschichte der Bahn. Zugleich bremst der Abschluss die Lokführergewerkschaft GDL aus … Mehdorn zahlt viel, aber er kauft sich dafür wahrscheinlich sozialen Frieden beim größten deutschen Unternehmen... Der Abschluss liegt insgesamt deutlich näher an den Vorstellungen der Gewerkschaft als am Einstiegsangebot der Bahn. Ein bisschen politische Berechnung dürfte in diesem Ergebnis auch stecken. Die Gewerkschaft Transnet hat Konzernchef Mehdorn schließlich gegen viele Widerstände darin unterstützt, die Bahn inklusive des Schienennetzes an die Börse zu bringen.“ (FDT, 10.7.)
Für diese sozialfriedliche Kooperation zwischen ‚Kapital und Arbeit’ stellt allerdings die GDL eine ernst zu nehmende Bedrohung dar, nicht nur, was die Bahn AG, sondern auch, was die Transnet/GDBA angeht.

Die GDL – ein einziger Angriff auf die Vertretungshoheit der Transnet

Die GDL macht keinen Hehl daraus, dass sie von der tarifpolitischen Linie der Transnet nichts hält; insbesondere nicht von der Art und Weise, wie sich Transnet der Bahn AG als unterstützende Kraft bei deren Börsengang andient. Die Lohnforderungen der Transnet für diese Tarifrunde hält sie für lachhaft und skandalös; für ihre Klientel ist das auf alle Fälle zu wenig; also beschließt sie, eigene Forderungen aufzustellen und aus eigener Kraft durchzusetzen. Nach wachsenden Unstimmigkeiten tritt die GDL im Mai 2006 aus der Tarifgemeinschaft mit der Transnet aus, führt nun ihre Auseinandersetzung um Lohn und Arbeitsbedingungen mit dem Kapital selbständig und stellt dann auch „klar, dass die GDL den zwischen dem DB-Vorstand und den beiden anderen Bahngewerkschaften erzielten Tarifabschluss auf keinen Fall unterzeichnen wird.“ (GDL-Info-Dienst, 16.7.)
Damit geht sie nicht bloß auf Distanz zur Transnet; mit ihrem gewerkschaftlichen Standpunkt, ihren Forderungen und der Art ihres Auftretens stellt sie sich polemisch zu der ganzen Linie, die die anderen Bahngewerkschaften vertreten; damit aber auch automatisch in Gegensatz zu den DGB-Gewerkschaften insgesamt. Sie stellt deren Gewerkschaftspolitik und Rolle bei der Regelung der nationalen Lohnverhältnisse doppelt in Frage. Erstens untergräbt sie die Glaubwürdigkeit der gängigen gewerkschaftlichen Lebenslüge, die Arbeiterschaft würde mit der einvernehmlichen Regelung ihrer Lohnansprüche im Lichte einer gesunden und arbeitsplatzförderlichen Geschäftspolitik am besten fahren und mehr, als was die Unternehmerschaft und die für alle deren Konkurrenzansprüche empfänglichen Gewerkschaften jeweils für verträglich halten, sei eben beim besten Willen nicht ‚drin’ gewesen. Allein schon damit, dass sie mehr fordert und sich bereit zeigt, für ihre Forderungen ernstlich zu kämpfen, sprengt sie das bei DGB-Gewerkschaften bewährte Konzept einer für beide Seiten verträglichen Lohnfindungspolitik. Ein Verein wie die GDL droht nicht nur den konkurrierenden Gewerkschaften die Mitglieder abspenstig zu machen; er provoziert mit seinem Beispiel unweigerlich auch Kritik in deren eigenen Reihen und gefährdet dadurch deren gewohnte Art gewerkschaftlicher Vertretung: das Kommando einer Gewerkschaftsführung, die ihrer folgsamen ‚Basis’ sagt, was für sie zu holen ist und wann sie sich auf- und wann wieder abstellen lassen soll.
Zweitens gefährdet die GDL damit den anerkannten Alleinvertretungsanspruch der deutschen Einheitsgewerkschaften, und damit die Rolle, die sie in der Republik einnehmen und unbedingt einnehmen wollen. Im Programm vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Kapital fungieren die Mitglieder als Beleg für das Recht der Gewerkschaft auf Mitsprache; als Allein-Vertreter der Beschäftigten, also in deren Namen reklamieren die Gewerkschaftsoberen Teilhabe an allen Entscheidungen des Kapitals, die Wohl und Wehe der Belegschaft betreffen; sie stehen ihrerseits dafür ein, die Beschäftigten auf alles festzulegen, was sie als Vertreter der Arbeitermannschaft mit den Herren der Produktion aushandeln. Die Machtposition der DGB-Gewerkschaften, ihre Beteiligung an der Regelung der Arbeitswelt beruht deshalb ganz und gar darauf, dass das Kapital und die hohe Politik ihre unternehmens- und staatsdienliche Leistung anerkennen, die von ihr Vertretenen verlässlich einzubinden und unterzuordnen unter die Ansprüche, die der Standort Deutschland ihnen abverlangt. Das muss die „Basis“ dann aber auch mit sich machen lassen; denn die Gewerkschaft braucht ihre Mitglieder als Beleg für ihre Fähigkeit, den „sozialen Frieden“ zu stiften und zu halten. Die sollen ihrer Gewerkschaftsführung daher auch und gerade dann die Treue halten, wenn sie im Namen von Beschäftigungssicherung oder gleich unverhohlen um der Konkurrenzfähigkeit der Firma im globalen Kampf um Märkte willen eine Lohnsenkung und Leistungssteigerung nach der anderen unterschreibt.
Nichts Geringeres als das Gesamtkunstwerk moderner gewerkschaftlicher Interessenvertretung steht also auf dem Spiel, wenn sich eine gewerkschaftlich organisierte Mannschaft aufmandelt und gegen den Willen der national etablierten Arbeitervertretung auszutesten droht, wie weit ihre Erpressungsmacht gegenüber dem Kapital reicht. Es ist von daher kein Wunder, dass Hansen, Sommer und Co. giftig werden.

Transnet und Bahn AG vereint gegen die GDL

Der Kampf der Transnet gegen eine unliebsame gewerkschaftliche Konkurrenz

Da die Versuche scheitern, den Konkurrenzverein wieder in die eigene Tarifstrategie „einzubinden“,  eröffnet die Führung der Transnet einen erbitterten Kampf, um den Sonderweg der GDL zu vereiteln.
Erstens ideologisch. Nachdem Transnet sich mit der Bahn AG auf besagte 4,5% geeinigt hat, preist sie dieses Ergebnis in gewohnter Manier als soziale Errungenschaft und als Erfüllung all dessen, was Arbeitnehmer an Existenzsicherheit zu Recht erwarten dürfen – um dann der GDL vorzuwerfen, dass sie mit ihrem ‚Sonderweg’ genau diese berechtigten sozialen Anliegen schädigt, sie als Spalter zu denunzieren und ihr die zwei wichtigsten gewerkschaftlichen Totschläger entgegenzuschleudern: ‚Flächentarifvertrag’ und ‚Gewerkschaftseinheit’:
„Dieser Tarifvertrag … kann sich sehen lassen. Er gibt den Beschäftigten bei der Bahn wieder etwas mehr Luft…und er unterstützt auch die immer lauter werdende Forderung der Gewerkschaften: ‚Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten, müssen davon leben und die Existenz einer Familie sichern können.’ Ohne flächendeckende Warnstreiks und ohne geschicktes Verhandeln mit Augenmaß wäre diese beachtliche Gehalterhöhung undenkbar gewesen.
Zu denken gibt, dass die rund 32.000 Lokführer und Zugbegleiter nicht von der Partie sind: Sie fordern, soweit sie Mitglieder in der GDL sind, für ihre Berufsgruppe wesentliche größerer Tarif-Erhöhungen – was man bei Kenntnis der derzeitigen Entlohnung versteht(!)… Darüber hinaus will die GDL seit Mai 2006 einen eigenständigen Tarifvertrag … Damit würde ein gemeinsamer Flächentarifvertrag Schiene in weite Ferne rücken. So notwendig und verständlich der Kampf um Lohnerhöhungen ist, so bedenklich ist eine Entwicklung, bei der die Arbeitnehmer ihre Ziele und Forderungen getrennt, teilweise sogar gegeneinander durchzusetzen versuchen. Eine fehlende Solidarität … gefährdet meist die Grundlage aller gewerkschaftlichen Maßnahmen, was sehr schnell für alle Beschäftigten Nachteile mit sich bringen kann … Ein sog. Flächentarifvertrag Schiene scheint für die Einheitsgewerkschaft Transnet der einzige Weg zu sein, Lohn- und Sozialdumping im Wettbewerb der diversen Verkehrsunternehmen zu verhindern. Die deutsche Gewerkschaftsbewegung hat in ihrer 130jährigen Geschichte schon viele Abtrennungen und Spaltungen miterleben müssen. Immer war es der einträglichere und auch gesellschaftlich bessere Weg, wenn die Beschäftigten einer Branche sich nicht gegeneinander ausspielen ließen.“ (Transnet-Stellungnahme zum Tarifabschluss, 9.7.)
Schon frech: Mit den gerade unterschriebenen 4,5% in der Tasche heuchelt Transnet Verständnis für alle, denen das Geld nicht reicht, und stellt zugleich klar, dass das keinesfalls der Maßstab für die „Gewerkschaftseinheit“ ist, die sie beschwört. Die wäre ja im Übrigen auch dadurch zu haben, dass sich Hansen und Co. mit der GDL solidarisieren, sich deren Forderungen zu eigen machen und die versammelte Gewerkschaftsmacht dafür einsetzen, für alle Bahnbeschäftigten anständige Löhne zu erstreiten. Aber das Vorpreschen der GDL als Gelegenheit zu entdecken, ihrerseits für ihre Mitglieder mehr rauszuholen, kommt ihnen gar nicht erst in den Sinn. Stattdessen schwören sie ihre Adressaten darauf ein, dass keine Euro-Summe der Welt es wert sein kann, diese „Gewerkschaftseinheit“ auch nur ein Stück weit zu verlassen.
Und was den gewerkschaftlichen Fetisch ‚Flächentarifvertrag’ angeht: Es mag ja sein, dass die Absicherung eines verbindlichen, nicht zu unterschreitenden Lohnniveaus für die Beschäftigten aller Bahngesellschaften den Angriffen des Kapitals auf Lohn und Arbeitszeit eine Schranke setzen würde. Bloß: Wenn Transnet die „Spirale einer gegenseitigen Unterbietung bei Sozialleistungen, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Gehältern“ (Webseite der Transnet) beklagt, die die Bahn AG mit der Privatisierung systematisch in Gang gesetzt hat, dann ist das nicht zuletzt mit ihr Werk. An einen Zusammenschluss aller Bahnbeschäftigten zu einer möglichst schlagkräftigen Organisation, die das verhindern könnte und dafür sorgt, dass sich die Beschäftigten nicht gegeneinander ausspielen lassen, denkt sie ja zu allerletzt. Sie macht sich den Standpunkt der Bahn zueigen, ein Flächentarif wäre nur um den Preis des Verzichts auf Lohnbestandteile und der Verlängerung von Arbeitszeiten zu haben, und begegnet der Unternehmensstrategie, mit Ausgründungen von eigenen Gesellschaften die bestehenden Tarifverträge zu unterlaufen, mit dem verstärkten Bemühen, durch den „Tausch“ von Tarifzuständigkeit gegen Lohnbestandteile, also durch mehr Nachgiebigkeit im neu privatisierten Bahngewerbe, als Tarifpartei anerkannt zu bleiben. Wie weit sie es dabei gebracht hat, erhellt der Umstand, dass die Große Tarifkommission Transnet/GDBA im Februar dieses Jahres eine Kampagne „gegen Armutslöhne“ auf die Tagesordnung setzt – offenbar gehören Einkommen, von denen man nicht leben kann, nach einer Dekade gewerkschaftlich mitgetragener „Sanierung“ inzwischen zur Normalität im Bahngewerbe. Wenn eine Gewerkschaft wie Transnet den „Flächentarifvertrag“ verteidigt, dann hat das mit irgendeiner Absicherung eines allgemeinen Lohnniveaus also nichts mehr zu tun – materiell gesehen garantieren diese Verträge im Gegenteil nur die Verallgemeinerung schäbiger Löhne und die gewerkschaftliche Zustimmung zur hemmungslosen Konkurrenz um Verbilligung der Arbeitskräfte -; dann verteidigt die Gewerkschaft nichts weiter als ihre für die Vertretenen schädliche Alleinzuständigkeit für die Arbeitsbelange – auch und gerade gegen alle, die mit dem materiellen Ergebnis ihrer Tarifpolitik unzufrieden sind.
Das macht die Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA dann zweitens auch praktisch, indem sie ihre Macht als anerkannte Tarifpartei gegen die GDL in Anschlag bringt, soweit das nur geht. Nachdem sie sich mit dem Unternehmen auf den von der GDL abgelehnten Tarifvertrag geeinigt hat, unterbreitet sie der GDL mitten in deren eigene Verhandlungen hinein das heuchlerische Angebot, ‚gemeinsam’ für Verbesserungen auch für deren Klientel zu ‚kämpfen’, und distanziert sich damit öffentlich von deren ‚Sonderverhandlungen’:
„Die Eisenbahngewerkschaft Transnet hat sich vor dem heutigen Spitzengespräch zwischen Deutscher Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) in den Tarifkonflikt eingeschaltet und bietet den Lokführern an, gemeinsam ein neues Entgeltsystem im Konzern durchzusetzen. ‚Die derzeitigen Strukturen bei der Entlohnung sind überholt und ungerecht. Wir wollen zusammen mit der GDL Druck auf den Bahnvorstand machen und erreichen, dass bei der DB AG künftig stärker nach Belastung und Leistung bezahlt wird’, sagte Transnet-Chef Norbert Hansen der Welt.” (Welt-online, 19.7.)
Gleichzeitig gestaltet sie ihren Tarifabschluss zu einem regelrechten Kampfmittel gegen die GDL-Forderungen aus:
„Die Gewerkschaften Transnet und GDBA haben im Tarifabschluss mit der Deutschen Bahn eine Klausel durchgesetzt, die es nahezu unmöglich macht, dass Lokführer höhere Lohnzuschläge bekommen als die übrigen Bahnbeschäftigten… Der Tarifvertrag mit Transnet und GDBA wäre hinfällig, sollten die Lokführer einen besseren Abschluss erzielen.“ (SZ, 13.7.)
Wie diese Klausel nicht gemeint ist, verrät der Transnet-Chef freundlicherweise gleich selbst:
„Hansen erklärte, es sei bei einer Einigung von Bahn und Lokführern im Sinne der GDL für Transnet ‚zweitrangig, den eigenen Abschluss nachzubessern. Wir laufen der kleinen Gewerkschaft nicht hinterher’, meinte er. Doch sollte es dazu kommen, müsse ‚Transnet überprüfen, ob man den strategischen Kurs der Bahn weiter mittragen könne’, sagte Hansen und kündigte damit unverhohlen die Möglichkeit an, Mehdorn nicht länger bei seinen Börsenplänen zu unterstützen.“ (Welt-online, 19.7.)
„Zweitrangig“ ist gut; dass die Transnet-Führung einen anderen Abschluss gar nicht will, hat sie mit den eigenen Tarifverhandlungen hinreichend bewiesen. Demonstrativ schwört sie das Kapital darauf ein, gegenüber der GDL hart zu bleiben, und droht – um Gewerkschaftsforderungen, die diesen Namen verdienen, zu verhindern! – mit der Aufkündigung der unternehmensförderlichen Kooperation mit der Bahn AG, falls sich der Bahnchef gegenüber der GDL in irgendeiner Weise ‚schwach’ zeigen sollte.
Damit es die GDL-Mitglieder auch zu spüren kriegen, dass sie sich hier gegen den Willen der eigentlich für sie zuständigen Gewerkschaftsorganisation aufstellen, setzt sich Transnet dafür ein, dass die GDLer von der Einmalzahlung von 600,- Euro ausgeschlossen werden, die sie mit der Bahn AG für 2007 vereinbart hat:
„Die Gewerkschaft Transnet versucht, Funktionäre und Mitglieder der GDL gegeneinander auszuspielen … Kirchner (Transnet) sagte, für die GDL-Mitglieder sei es ‚ärgerlich’, wenn sie nun nicht von dem Abschluss profitieren könnten, den Transnet und GDBA erreicht hätten. ‚Wir wollen nicht, dass die Beschäftigten den Kopf für Funktionäre hinhalten müssen.’ Hintergrund der Bemerkung ist, dass die ausgehandelte Einkommenserhöhung erst im Januar wirksam wird, während 600 Euro Einmalzahlung schon in diesem Jahr fällig ist … Nach Deutung dieser Gewerkschaft gilt die Vereinbarung aber nur für Mitglieder von Transnet und GDBA.“ (SZ, 12.7.)
Diese Arbeitervertretung macht sich nicht für Verbesserungen stark; sie demonstriert Abweichlern ihren Willen und ihre Macht, sie zu schädigen. Wer Sonderwünsche hat, muss sich eben damit abfinden, dass er gar nichts bekommt.
Für die Verteidigung des Führungsanspruchs ‚ihrer’ Gewerkschaft und den Beweis, dass die GDL keinesfalls die Interessen der Bahnbeschäftigten vertritt, dürfen die Beschäftigten nach guter gewerkschaftlicher Sitte selber als Sprachrohr ihrer gewerkschaftlichen Oberen antreten und der GDL Urabstimmung über Streik ein gegenteiliges Votum entgegensetzen:
„Transnet begann in den verschiedenen Betrieben der Bahn unter dem Motto ‚Votum für Solidarität’ eine Unterschriftenaktion. Damit sollen die Beschäftigten bekunden, dass sie einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Bahnmitarbeiter wollen, teilte die Gewerkschaft mit. ‚Wir verstehen die Aktion bewusst als Antwort auf die zurzeit laufende lange Urabstimmung der GDL’, erklärte der Transnet-Vorsitzende Norbert Hansen.“ (AP, 3.8.)
So geht gewerkschaftliche Solidarität im Jahre 2007!

Der Kampf der Bahn AG: Mit der Waffe des Rechts gewerkschaftliche Interessenvertretung erledigen

Auf der anderen Seite nötigt das Bahnunternehmen der abweichenden Gewerkschaft nichts weniger als einen Existenzkampf auf. Der Bahnvorstand erteilt dem Antrag der GDL auf Verhandlungen über seine Forderungen von Anfang an eine prinzipielle Absage. Auf Gespräche über die eigentliche Materie lässt er sich gar nicht erst ein, sondern stellt klar, dass ein eigener Tarifabschluss mit der GDL, welchen Inhalts auch immer, nicht in Frage kommt. Damit zwingt der Bahnvorstand der GDL den Kampf um das Recht auf einen eigenen Tarifvertrag auf: Um überhaupt mit der Bahn AG über Löhne und Arbeitszeiten verhandeln zu können, muss sie dem Unternehmen erst einmal ihre Anerkennung als Verhandlungspartner abringen. Und da beißt die GDL bei der Bahn AG auf Granit.
Schon im Vorfeld der Tarifrunde, noch ehe die GDL irgendwelche Forderungen erhebt, bemüht das Unternehmen die höhere Instanz des Rechts. Es will per Gericht feststellen lassen, dass die GDL für ihre Forderungen gar nicht streiken dürfe, weil sie keine Tarifpartei sei. Damit wäre die Gewerkschaft ihres Druckmittels beraubt und wären ihre Forderungen mit einem Schlag hinfällig. Seitdem dreht sich der Streit zwischen GDL und Bahn AG vornehmlich um die Frage, ob die GDL überhaupt streiken darf:
„Schon seit Ende vergangenen Jahres will die DB der GDL das Recht absprechen lassen, mit Streiks einen speziellen Tarifvertrag für das Zugpersonal durchzusetzen …’Ein Tarifvertrag für alle Beschäftigten’ lautet das Ansinnen, das der Bahnvorstand mit Hilfe der Justiz durchsetzen will. Die Mainzer Justiz … will erst Mitte September verhandeln … Die GDL, in der die Mehrzahl der gut organisierten Lokführer organisiert ist, sieht sich im Recht. Sie verweist auf ein Urteil des OLG Frankfurt aus dem Jahre 2003, in dem ihr zugestanden worden sei, für einen Spartenvertrag für das Zugpersonal zu streiken.“ (SZ, 11.7.)
Die Bahn AG behandelt die Auseinandersetzung also von vornherein als eine prinzipielle Machtfrage und bemüht die Gewalt des Rechts, um die störende gewerkschaftliche Interessenvertretung im Keim zu ersticken. Für Mehdorn und Co. ist der Fall klar: Der Rechtsstandpunkt, den die politische Gewalt gegenüber gewerkschaftlichen Arbeitskämpfen einnimmt, hat allemal identisch zu sein mit ihrem unternehmerischen Anspruch auf einen durch keinerlei gewerkschaftliche Einsprüche gestörten Gang des Geschäfts. Nach ihrer Ansicht haben Gewerkschaften und ihre Tarifverträge dem Erfolg des Unternehmens zu dienen; tun sie dies nicht umstandslos, dann sind die Gerichte beauftragt, dafür zu sorgen, dass diesem gewerkschaftlichen Treiben das Handwerk gelegt wird.
Für diesen Anspruch führt der Bahnchef gleich zwei unschlagbar gute Argumente ins Feld: Erstens das anerkannte Geschäftsinteresse eines deutschen Vorzeigeunternehmens, das schließlich an die Börse will und mit seinen Kostensenkungsprogrammen die Milliardengewinne zustande bringen muss, die die Finanzmärkte überzeugen. Zweitens und vor allem aber berufen sich Mehdorn und Co. auf die Sonderstellung, die die Bahn im nationalen Wirtschaftsleben einnimmt. Deren quasi-monopolistische Stellung im deutschen Transportwesen; die Bedeutung, die diese Geschäftssphäre für den gesamten nationalen kapitalistischen Betrieb einnimmt, begründet für deren Manager ihr bedingungsloses Recht, alle gewerkschaftlichen Einwände gegen die Konditionen niederzumachen, unter denen die Bahnbediensteten ihren Dienst ableisten. Wo die GDL auf die besondere Verantwortung des Lokführerdienstes pocht, die zu höheren Einkommen berechtigt, denkt und handelt der Bahn-Chef genau umgekehrt: Weil das Bahnpersonal nicht nur dem Konzern, sondern gleich dem ganzen Standort dient, hat es sich widerspruchslos den Bedingungen zu fügen, die das Geschäftsinteresse der Bahn AG gebietet. Eine bestechende Logik: Weil das Unternehmen aus einer unersetzlichen nationalen Standortbedingung sein Geschäft macht, gebührt diesem Geschäft der Status einer nationalen Institution und ist es berechtigt, von seinen Beschäftigten einen quasi beamtenmäßigen Gehorsam gegenüber all seinen Ansprüchen zu verlangen. Ausgerechnet ein Unternehmen, das keinesfalls mehr Staatsbetrieb sein will, sondern nur noch mit Kostensenkung und Gewinnmaximierung, positiver Unternehmensbilanz und shareholder value, also in den Kategorien privatkapitalistischer Bereicherung rechnet, macht gegenüber den von diesen Kalkulationen Betroffenen eine Art nationaler Dienstpflicht zum Stillhalten geltend. Folglich versündigt sich die GDL an den höchsten Gütern der Nation, wenn sie von der Bahn AG mehr Geld will:
„Es kann nicht sein, dass eine kleine Berufsgruppe ganz Deutschland terrorisiert. Die Lage ist viel zu ernst, um mit dem Recht zu spielen.“ (Mehdorn)
Der Bahnvorstand „spielt“ deshalb nicht mit dem Recht – er setzt es ein. Gegen die Warnstreiks der GDL erwirkt er ein Streikverbot beim Arbeitsgericht; er droht der GDL mit Schadensersatzklagen, also mit finanzieller Vernichtung, weil sie sich herausnimmt, in der Zeit bis zur Zustellung des Verbots doch noch zu streiken; GDL-Mitglieder werden mit Abmahnungen und Entlassungsdrohungen schikaniert; usw. So soll die GDL dazu erpresst werden, sich dem Tarifabschluss unterzuordnen, den die Bahn mit Transnet/GDBA abgeschlossen hat, und in die Tarifgemeinschaft zurückzukehren.
Sonst, so die Auskunft, würde nämlich das Bahnunternehmen in seiner Existenz gefährdet:
 „Gelänge es der GDL, einem eigenen Tarifvertrag für das Zugbegleitpersonal durchzusetzen, brächte das selbst die Schichtpläne des Unternehmens durcheinander. ‚Dann müssten wir vor der Aufstellung der Pläne jeden Beschäftigten fragen, bei welcher Gewerkschaft er wohl organisiert ist’, sagt Suckale. Denn danach richtet sich dann die tägliche Arbeitszeit … und die tarifvertraglich vereinbarten Pausen. ‚Das ist schlicht nicht akzeptabel’, sagt Suckale.“ (SZ, 11.7.) Am Ende würde der ganze Konzern zusammenbrechen: „Wie soll die Buchhaltung arbeiten, wenn jede Gewerkschaft ihr eigenes Eldorado veranstaltet? ... Der Konzern könne nicht wissen, welche der 20 000 Lokführer Mitglieder der GDL, von Transnet oder von gar keiner Gewerkschaft seien. Alle Mitarbeiter…arbeiteten in Schichten. Unterschiedliche Arbeitszeitvereinbarungen würden das ganze System zum Kollaps bringen … Mehr als 400 Tarifverträge gibt es im Konzern ... Und all die Entgelt-, Beschäftigungssicherungs- oder Gewinnbeteiligungstarifverträge seien miteinander verknüpft … Wer an einer Schraube dreht, legt das ganze System still.“ (Bahn-Verhandlungsführer Bayreuther, FAZ, 15.7.)
Die Beschwerde des Kapitals über die „Kompliziertheit“, die ein gesonderter Tarifvertrag mit der GDL in den betrieblichen Wust von Tarifregelungen und Schichtplänen bringen würde, ist einerseits ein schlechter Witz. Schließlich gibt es längst ein ganzes „System“ „unterschiedlicher Arbeitszeitvereinbarungen“ und Entgelttarife – auf dem Mist des Kapitals gewachsen, das jede Gelegenheit ausnutzt, irgendwelche besonderen Arbeits- oder Betriebsbedingungen in Lohnsenkungshebel umzufunktionieren, und gewerkschaftlich abgesegnet. Die Botschaft ist andererseits klar: In sein „Eldorado“ der Freiheit zum Herumschieben von Personal und Lohnbestandteilen lässt sich der Bahnvorstand nicht von einer Gewerkschaft hineinfunken, die für ihre Mitglieder Ansprüche anmeldet! Er beharrt auf seinem Recht auf eine Arbeiter-Interessenvertretung, die die ungehinderte Verfügbarkeit der Arbeiter unterschreibt – und sieht dies durch die etablierte Gewerkschaftsvertretung bestens gewährleistet. Es geht eben gar nicht darum, ob im Betrieb „Tarifeinheit“ herrscht oder lauter „Sonderabmachungen“ gelten: Die Bahn AG weiß einfach, was sie an der „Tarifeinheit“ hat, die Transnet als zuständige gewerkschaftliche Instanz für alle großen und kleinen Tariffragen repräsentiert. Wo eine Gewerkschaft im Prinzip als kapitaldienlicher Ordnungsfaktor wirkt, indem sie alle Beschäftigten auf genehme Vereinbarungen verpflichtet, da weiß ein moderner Konzernmanager deren Macht glatt einmal zu schätzen und tritt als Anwalt einer einheitlichen gewerkschaftlichen Interessenvertretung auf; die richtet sich nämlich nicht gegen ihn, sondern gegen jedes Sonderinteresse, das sich durch 50 Euro mehr im Monat schlecht bedient sieht und sich herausnimmt, auf eigene Faust mehr rauszuholen. Das gilt es zu unterbinden, natürlich nur im Dienst an einer Belegschaft, die sich mit den Härten, die ihm das Unternehmen mit seinen Rationalisierungsmaßnahmen zugemutet hat, das Anrecht erworben hat, dass von den Zumutungen keinesfalls etwas zurückgenommen wird, sondern das Unternehmen sein Sanierungswerk entschieden weiterführt:
„Ich werde nicht zulassen, dass wenige Gewerkschafter die Sanierungsleistung von 230.000 Bahnmitarbeitern kaputt machen.“ (Mehdorn in „Bild am Sonntag“, zitiert nach wiwo.de)
 Weil die GDL sich durch Drohungen, Schikanen und Einstweilige Verfügungen nicht einschüchtern lässt, eine Rücknahme des Streikverbots erwirkt und die Urabstimmung einleitet, greift der Bahnvorstand auch zu anderen Mitteln, um die Streikbereitschaft zu brechen. Er macht sich die Idee der Transnet zu eigen, die GDLer von der Einmalzahlung auszuschließen und veranstaltet eine ziemlich einmalige Briefaktion:
„’Ich möchte die Leistungen nach Tarifvertrag vom 9.7. in Anspruch nehmen’, können Deutschlands Bahner in den nächsten Tagen per Unterschrift entscheiden … Ein Kreuz, eine Unterschrift, schon ist die ‚Einmalzahlung’ da, auf die sich die Bahn mit den Gewerkschaften Transnet und GDBA geeinigt hatte… ‚Ansprüche`, so heißt es weiter in der Erklärung, ‚bestehen für mich nur als Mitglied einer der beiden Gewerkschaften Transnet und DGBA oder als nicht gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiter.’ Mit anderen Worten: Die aufmüpfigen Lokführer, sofern sie der GDL angehören, kriegen nichts.“ (SZ, 21.7.)
Ob dieses Vorgehen überhaupt rechtens ist, interessiert den Bahnvorstand weniger – Hauptsache, es wirkt als Drohung und spaltet die Belegschaft.

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1) Es „ist unklar, ob die Bahn überhaupt einen Unterschied zwischen GDL-Mitgliedern und anderen Beschäftigten machen kann. ‚Unsere Tarifexperten prüfen das gerade’, sagte ein Bahnsprecher.“ (SZ, 12.7.) “Fraglich ist, ob die Bahn-Strategie zu halten ist. ‚Man braucht darauf nicht zu antworten’, sagt der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. ‚Beschäftigte haben auch ohne eine Antwort ein Anrecht auf diese Leistung. Auch die Gdler’. Die Bahn sieht das anders: ‚Das ist aus unserer Sicht eine ganz saubere Sache’, sagt ein Unternehmenssprecher. ‚Unsere Arbeitsrechtler haben das geprüft.’ Sieht sehr danach aus, als müssten sich die Gerichte auch dieser Sache annehmen.” (SZ, 21.7.)


Weil das alles nichts fruchtet, die GDL an ihrem Kurs festhält und sich auch noch über 90% Zustimmung zum Streik sichert, schlägt der Konzern noch einmal mit der Waffe des Rechts zu: Wo immer die Bahn fährt, beantragen die Konzernjuristen einstweilige Verfügungen gegen den Streik. Irgendwo wird sich ja wohl ein Richter finden, der die Rechtslage so sieht wie die Bahn AG: dass nämlich wegen ihrer Wichtigkeit für „die Volkswirtschaft“ jeder Streik bei der Bahn schon im Ausgangspunkt „unverhältnismäßig“, also rechtswidrig ist.

Die unabhängige Justiz entscheidet und erläutert die Rechtsgrundsätze erlaubten Arbeitkampfs,
und die Öffentlichkeit erörtert die Grundsatzfrage: Was soll, darf, muss eine ordentliche Arbeitervertretung?

Das Gericht findet sich. Eine Arbeitsrichterin in Nürnberg nimmt sich im Sinne der Bahn AG der Sache an und erlässt eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik.

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1) „Die Lokführer dürften vorläufig zumindest nicht streiken, weil sie damit nicht nur der Deutschen Bahn AG, sondern der gesamten Volkswirtschaft insbesondere in der Hauptreisezeit immense wirtschaftliche Schäden’ zufügen würden, hatte Steindl (Arbeitsrichterin in Nürnberg) entschieden. Sie habe ‚Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Streiks’. Diese Einschränkung des Streikrechts ‚im Rahmen einer Gesamtabwägung’ sei ‚angesichts der irreversiblen Folgen derzeit eher hinzunehmen, als einen möglicherweise rechtswidrigen Streik zuzulassen’. Eine Rechtsposition, die heftige politische Debatten ausgelöst hat, die Gewerkschaften bis hin zur GDL-Konkurrenz Verdi auf die Palme bringt und selbst unter Steindls Berufskollegen höchst umstritten ist.“ (SZ, 10.8.)

Das ist ein schöner Erfolg für Mehdorn – und in mancher Hinsicht eine bemerkenswerte Klarstellung.
Klargestellt ist schon mit der Annahme der Klage durch ein sich für zuständig erklärendes Gericht, was zwar auch vorher nicht zweifelhaft war, aber doch wert ist, mal wieder in Erinnerung gebracht zu werden: In einem ordentlichen sozialen Rechtsstaat darf noch lange nicht jeder Arbeitnehmerverein für sein Interesse streiken, der das mit Aussicht auf Erfolg kann. So sind die heiligen Grundsätze der freien Marktwirtschaft wie „Koalitionsfreiheit“ und „Tarifautonomie“ durchaus nicht gemeint, dass der Staat sich in der Frage des Lohnkampfes heraushalten würde. Den Bürgern sind diese Freiheiten gewährt; die Macht einer Gewerkschaft ist eine zugestandene und durch ihre Zulassung begrenzt; ihre Betätigung unterliegt hoheitlicher Kontrolle. Dass die Lizenz für Arbeitskämpfe die Pflicht einschließt, es nicht zu übertreiben und eine gemeinwohldienliche, also systemkonforme konstruktive Lösung anzustreben, steht damit auch schon fest und wird außerdem weiter klargestellt und konkretisiert durch die Gesichtspunkte, die die fränkische Richterin bei der rechtlichen Überprüfung des Streikvorhabens der GDL in Anschlag bringt und über die sich prompt der professionelle wie der freischaffende juristische Sachverstand der Republik hermacht.
Zweifel an der Tariffähigkeit der GDL und damit an ihrem daraus abzuleitenden Recht auf Arbeitskampf überhaupt begründet der vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Grundsatz der Tarifeinheit, wonach in einem Betrieb pro „Regelungsgegenstand“ nur ein Kollektivvertrag zwischen der Unternehmerseite und der Arbeitnehmervertretung zur Anwendung kommen könne. Der Zweifel langt für ein „einstweiliges“ Streikverbot. Das belebt andererseits enorm einen Meinungsstreit über das Für und Wider eines solchen Prinzips, der wiederum von einem klaren Grundkonsens über einen vorliegenden Regelungsbedarf und über das Ziel einer so oder so ausfallenden Regelung getragen ist: Im Betrieb muss Ordnung herrschen, Ruhe in der Lohnfrage, und das nicht per Oktroi von oben, sondern auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung, mit der die Betroffenen in Gestalt ihrer autonomen Vertretung sich selbst zum Aushalten und Stillhalten verpflichten. Gegenstand engagierter Besinnungsaufsätze ist die heiße Alternative, ob eine Konkurrenz unter mehreren tariffähigen Gewerkschaften zu einer freiwilligeren und insofern verlässlicheren Ordnung im Laden beiträgt oder mehr Unfrieden und Unruhe stiftet.
Noch gravierendere Zweifel am Streikvorhaben der GDL folgen fürs Arbeitsgericht und für die diskussionsfreudige Öffentlichkeit aus dem fürs bürgerliche Recht insgesamt so entscheidenden goldenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diese sieht die Richterin nicht gewahrt, wenn ein so kleiner Verein ein so großes und wichtiges Unternehmen wie Deutschlands Eisenbahn lahm zu legen droht. Mit ihren Begründungen setzt sie sich allerdings nicht bloß bei sämtlichen Gewerkschaftsjuristen, sondern auch bei den Fachleuten so entschiedener Meinungsbildungsorgane wie der Süddeutschen und der Frankfurter Allgemeinen in die Nesseln. Ausgerechnet die belehren das Gericht darüber, dass ein Streik ohne Schaden für den bestreikten Betrieb nicht zu haben sei, weil es genau darum doch geht.

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1) „Ein Ehrenpreis (in punkto Absurdität) gebührt einer deutschen Arbeitsrichterin, die auf die glänzende Idee kam, einen Streik zu verbieten, weil er wirtschaftlichen Schaden anrichten könnte. Sie hatte in ihrer Weisheit einen Moment lang übersehen, dass genau dies Sinn und Zweck eines Streiks ist.“ (FAZ, 9.8.)

Über die Unterscheidung, die die Richterin zwischen einer Schädigung der Betriebsbilanzen und einer angeblich drohenden volkswirtschaftlichen Gesamtkatastrophe trifft, setzen sie sich dabei hinweg

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1) „In der Sache verwies das Nürnberger Gericht auf den hohen volkswirtschaftlichen Schaden, der durch den Streik gerade zur Hauptreisezeit entstünde; angesichts dessen sei er unverhältnismäßig. Aber eigentlich kommt jeder Streik zur Unzeit. Und fast jeder Streik führt, je nach Dauer, zu wirtschaftlichen Verlusten. Diese Verluste sind ja gerade das Druckmittel, die der streikenden Gewerkschaft eine Durchsetzungschance für ihre Forderungen gibt. Die Kritiker der Nürnberger Entscheidung weisen deshalb darauf hin, dass mit der bloßen Gewichtung des wirtschaftlichen Schadens das grundgesetzliche Streikrecht ausgehöhlt wird.“ (SZ, 9.8.)

und klammern so genau das Grundprinzip aus, von dem sie bei ihrer Urteilsschelte selber felsenfest ausgehen, mit dem es die kleine Richterin ihrer Meinung nach aber übertreibt: Natürlich darf ein Streik weder die Eigentumsordnung und das in ihr festgeschriebene Kommando des kapitalistischen Eigentums über die Arbeit antasten oder auch nur von ferne in Gefahr bringen; noch darf „die Allgemeinheit“ durch marktwirtschaftliche Arbeitskämpfe „über Gebühr“ in ihrem Alltags- und vor allem Erwerbsleben gestört werden.
Genau in diesem Sinn tut die Einstweilige Verfügung aus Nürnberg ihre Wirkung – und mit der Wirkung sind dann auch wieder alle einverstanden –: Sie wird von der GDL angefochten, und das Gericht vermittelt einen „Vergleich“; danach zieht die Gewerkschaft ihre Streikdrohung bis auf weiteres zurück, und beide Seiten erklären sich mit Geheimverhandlungen unter der Regie eines mehr „wirtschaftsnahen“ und eines mehr sozialapostolischen C-Politikers einverstanden. Die sollen den Konflikt in sozialfriedliche Bahnen lenken und werden nur deswegen nicht als regelrechtes Schlichtungsverfahren deklariert, weil die Bahn AG der GDL damit schon irgendwie den Status eines tariffähigen Verhandlungspartners konzedieren würde: Für so eine Konzession gedenkt die AG bei der Gewerkschaft noch mehr an Gegenleistung herauszuholen als bloß den Streikverzicht. So werden die gewerkschaftlichen Ausreißer schön langsam wieder eingefangen und domestiziert.
Die einmal angestoßene Debatte über die Grenzen, die den Gewerkschaften und ihrem Streikrecht gezogen werden müssen oder nicht gezogen werden dürfen, läuft dessen ungeachtet noch eine ganze Weile weiter. Wer in der Republik etwas zu sagen hat, will auch zu der Grundsatzfrage etwas gesagt haben: Was für eine Gewerkschaft wollen wir eigentlich? Dabei werden die verschiedenen Möglichkeiten einer dialektischen Kombination der Alternative ‚Tarifeinheit oder Konkurrenz’ mit dem Kontrollgesichtspunkt der ‚Verhältnismäßigkeit’ durchgenommen und im Groben zwei gegensätzliche Positionen herausgearbeitet.
- Eine mehr wirtschaftsfreundliche Fraktion im Land ist vor allem für mehr Konkurrenz auf Arbeitnehmerseite und macht auch weiter gar kein Geheimnis daraus, warum: Die DGB-Gewerkschaften sind ihr zu groß und zu mächtig. Dass diese Vereine ihre Größe und ihre angebliche Macht profitwidrig missbrauchen würden, kann man ihnen gerade im vorliegenden Fall zwar beim besten Willen nicht vorwerfen; da führt sich ja gerade die kleine Konkurrenzgewerkschaft mächtig auf; aber das macht nichts. Die schiere Tatsache, dass es auf Arbeitnehmerseite so große Organisationen gibt, passt den Verfechtern der großen Freiheit nicht; und um diese Ansicht überzeugend kundzutun, langt es ihnen als Argument, den DGB-Gewerkschaften Etiketten wie „Tarifkartell“, „unbeweglich“ und „Dinosaurier“ aufzukleben. Die Gefahr, dass kleine Standesorganisationen sich unverhältnismäßig aufspielen könnten, sehen sie zwar durchaus,

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1) „Aber wäre tariflichen Zersplitterung wirklich ein Erfolg? ... Die Separierung birgt die große Gefahr, dass sich kleine Gruppen mit Partikularinteressen zum Schaden des Unternehmens und der Volkswirtschaft in Szene setzen.“ (FAZ, 9.8.)

nehmen sie aber locker: Die Konkurrenz wird’s schon richten!

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1) In Frankfurt findet man „Vorschläge aus der Politik grotesk, berufsständische Organisationen (Lokführer und Piloten) künftig nicht mehr als Gewerkschaften zuzulassen. Das wäre eine Art amtlicher Gewerkschafts-TÜV als Prüfstelle der Tarifwürdigkeit. Den mächtigen Verbänden des Tarifkartells käme das Verbot gerade recht; sie wären die letzten Wettbewerber losgeworden. Besser wäre es, die Politik dächte anstatt über mehr über weniger Regulierung der Lohnfindung nach und nähme den Gewerkschaften und Verbänden ihre Privilegien. Sollte sich dann herausstellen, dass Lokführer knapp und besonders produktiv sind, wird ihr Einkommen von allein steigen.“ (FAZ, 9.8.) Dann bräuchten sie noch nicht einmal mehr die GDL; sie bräuchten bloß noch ihren Mehdorn, der seine Leute zählt, in seine Bilanzen guckt und prompt von ganz allein Geld ’rausrückt...

Dass proletarische Minderheiten sich Frechheiten erlauben, mag kurzfristig nicht zu verhindern sein; aber echte Chancen haben sie – im Unterschied zu einer echten Elite – ohnehin nicht: Wenn irgendwann, durch übertriebene Löhne induziert, die Lokführerschwemme da ist, kürzt sich das alles wieder heraus.

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1) „Bestes Kriterium für den Preis der Arbeit ist die Knappheit der Qualifikation. Sind Ärzte und Lokführer rar, darf deren Einkommen steigen – bis ihnen, davon angelockt, Lohnkonkurrenz durch neue Berufsanfänger erwächst.“ (FAZ, 14.8.) Und nochmal ausführlich die linksliberalen Kollegen: „Schlagkräftige Eliten nutzen ihre exponierte Stellung, um im Alleingang ihre Wünsche durchzusetzen. ... Auch die Arbeitgeber brauchen die Tarifeinheit, weil es für sie unzumutbar ist, ständig neue Verhandlungen mit Minderheiten zu führen. Permanente Konflikte in den Betrieben wären die Folge, härtere Auseinandersetzungen, wildere und häufigere Streiks.“ Aber: „So muss es nicht kommen, und so wird es wohl nicht kommen. Die Angst, der Durchbruch der Ärzte und Piloten könnte die große Flut einleiten, ist weit übertrieben. Nur wenige Spezialisten verfügen über so viel Macht und Standesbewusstsein(!), um im Alleingang zu bestehen.“ (FR, 29.8.)


- Eine mehr sozialfriedlich eingestellte Gegenfraktion buchstabiert denselben Ordnungsfanatismus genau spiegelbildlich durch. Sie sorgt sich hauptsächlich um den sozialen Frieden im Land, wenn lauter kleine elitäre Satelliten der großen Gewerkschaftsbewegung als Ausreißer unterwegs sind und unvernünftige Forderungen durchdrücken. Genauer gesagt: Sie sorgt sich um die Produktivkraft tarifeinheitlich geordneter Verhältnisse für die Wirtschaft, ums marktwirtschaftliche Kräftegleichgewicht und überhaupt um einen stabilen gesellschaftlichen Grundkonsens.

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1) „Die Arbeitgeber, in diesem Fall die Bahn, sind diesen Funktionseliten praktisch hilflos ausgeliefert, weil es sich um Arbeitnehmer handelt, die ein Unternehmen faktisch stilllegen können. Das verstößt aber gegen das Prinzip der Parität: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich in Tarifverhandlungen auf gleicher Augenhöhe begegnen können. … Das Prinzip der Aussperrung funktioniert im Bahnstreik nicht… Wenn man das zu Ende denkt, könnten die Lokführer auch 57% mehr fordern und das theoretisch auch durchsetzen, weil die Arbeitgeber kein Mittel dagegen haben.“ (Arbeitsrechtler Picker, tagesschau.de, 8.8.) Und noch einmal der FR-Kommentator, der offenbar eigene Kollegen zitiert, bevor er sich zur Entwarnung entschließt: Die geldgierigen Eliten „kündigen der Mehrheit die Solidarität, reißen tiefe Gräben im Unternehmen auf und bringen die Tariflandschaft ins Wanken.“ (FR, 29.8.)

Den Managern, die in ideologischer Verblendung immer und überall „Flexibilität“ fordern, von ihren Arbeitnehmern und den Gewerkschaften nämlich, reden sie mit dem Hinweis ins Gewissen, an der 31-Prozent-Forderung der GDL könnten und müssten sie doch merken, was sie an ihren großen DGB-Gewerkschaften haben, die längst zur marktwirtschaftlichen Vernunft bekehrt, zu jedem Kompromiss bereit und dankenswerterweise mächtig genug sind, alles Notwendige bei Deutschlands Arbeitnehmerschaft flächendeckend durchzusetzen.

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1) „Gibt es in anderen Branchen nicht immer wieder Klagen über die Flächentarifverträge. Darüber, dass sie zu teuer und zu unflexibel seien? Dieser Konflikt dürfte vielen Arbeitgebern noch eine Lehre sein: Bei Mehdorn können sie besichtigen, was die Alternative wäre.“ (SZ, 11.7.)

Wenn die eine ungefähr gleiche Armut für alle organisieren, herrscht Solidarität, und die Unternehmen haben Ruhe im Betrieb. Deswegen darf man konkurrierenden Sonderinteressen nur so viel Freiraum gewähren und organisierte Einflussnahme zugestehen, wie taktisch notwendig ist, um sie einzubinden und eben nicht zu Irrläufern werden zu lassen. Das muss man allerdings auch. Dass die DGB-Gewerkschaften dafür zu unflexibel sein könnten: Das ist die Gefahr, die diese Ordnungsfraktion immerhin auch sieht und ausgeräumt wissen will.

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1) „Gerade Manager sollten wissen, dass sich das Wirtschaftsleben immer weiter differenziert, dass eben nicht mehr die gleichen Bedingungen für alle gelten können… Lokführer sind besser ausgebildet, arbeiten unregelmäßiger und tragen deutlich mehr Verantwortung als viele andere Bahnmitarbeiter. … Wenn es den großen Gewerkschaften nicht gelingt, bei ihrem Tarifmix berechtigte Sonderinteressen zu berücksichtigen, werden sie zu Recht mit kleineren, schneidigeren Konkurrenten konfrontiert.“ (SZ, 11.7.) „Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, die laut die Aufspaltung beklagen, können ihr selbst entgegenwirken. Die Klinikärzte und Lokführer stoßen mit ihren Arbeitskämpfen auch deswegen in der Bevölkerung auf so viel Verständnis, weil ihre Anliegen in den kollektiven Tarifverhandlungen jahrelang zu wenig berücksichtigt wurden.“ (FR, 29.8.)


So finden die gegensätzlichen Positionen dann doch allmählich zu einem Konsens: Gewerkschaften, wie die Nation, die Wirtschaft und die Arbeitnehmer sie brauchen, das wären flexible, nach innen durchsetzungsfähige, dabei für alle berechtigten Sonderinteressen offene, ansonsten möglichst machtlose Ordnungsfaktoren. Und siehe da: Ungefähr haargenau auf der Linie einigen sich GDL und Bahn AG mit ihren „Mediatoren“ vom Seniorenclub der CDU und den Mehrheitsgewerkschaften: Die Lokführer marschieren zurück in Richtung auf einen ordentlichen Tarifverbund mit Transnet und GDBA13) und bringen da die nötige Flexibilität hinein. Und die Bahn AG verspricht, ihren Druck auf Lohn und Leistung in Zukunft mehr berufsgruppenspezifisch auszuüben.